Start Blog Seite 80

WM 2026: Wann und wo spielt die DFB-Elf?

Am Donnerstag (11. Juni 2026) beginnt das größte Fußballspektakel der Welt in Kanada, Mexiko und den USA. Für die DFB-Elf geht es am kommenden Sonntag endlich los. Nach den bitteren Erfahrungen bei den vergangenen Turnieren reist die Auswahl dieses Mal nicht als der absolute Topfavorit zur WM 2026 an. Genau dieser fehlende Druck von Medien und Fans könnte sich im Verlauf der kommenden Wochen jedoch als der größte Trumpf für das Team erweisen.

Der Vorrunden-Spielplan der Gruppe E in der Übersicht.

  • Sonntag, 14. Juni 2026 um 19 Uhr: Deutschland gegen Curaçao in Houston (Übertragung live in der ARD)

  • Samstag, 20. Juni 2026 um 22 Uhr: Deutschland gegen die Elfenbeinküste in Toronto (Übertragung live im ZDF)

  • Donnerstag, 25. Juni 2026 um 22 Uhr: Ecuador gegen Deutschland in New York (Übertragung live in der ARD)

Die DFB Elf sucht nach der perfekten Balance für die WM 2026

Die Mannschaft von Bundestrainer Julian Nagelsmann besitzt eine enorme Qualität in der Offensive. Mit den jungen Stars Jamal Musiala und Florian Wirtz stehen zwei der weltweit besten Offensivspieler im deutschen Aufgebot für die WM 2026. Zudem bringt Kai Havertz viel internationale Erfahrung in die DFB-Elf mit. Dennoch gibt es in der Defensive noch einige ungeklärte Fragen. Auf der linken Abwehrseite und im zentralen Mittelfeld neben Aleksandar Pavlovic hat sich der Trainerstab noch nicht auf eine feste Formation festgelegt. Auch die Nominierung des angeschlagenen Torhüters Manuel Neuer birgt nach seiner Muskelverletzung ein gewisses sportliches Risiko.

Der weitere Turnierbaum hält schwere Brocken bereit

Das Erreichen der nächsten Runde ist für die DFB Elf nach den Enttäuschungen der Vergangenheit das absolute Minimalziel bei der WM 2026. Sollte Deutschland die Gruppe gewinnen, wartet im Sechzehntelfinale zunächst ein machbarer Gruppendritter. Allerdings könnte es bereits im darauffolgenden Achtelfinale zu einem echten Duell mit Frankreich kommen. Ein verhaltener Start und der zweite Platz in der Gruppe würde wiederum zu einem Spiel gegen den Zweiten der Gruppe I führen, ehe im Achtelfinale eine geschichtsträchtige Neuauflage gegen Brasilien drohen könnte.

Fünf starke Nationen gehen als große Favoriten ins Rennen

Während die deutsche Mannschaft von der Rolle des Geheimfavoriten profitieren möchte, ruht der enorme Druck in diesem Jahr auf den Schultern anderer Fußballnationen. Fünf Länder gehen mit besonders starken Kadern in das Turnier und gelten als die größten Hürden auf dem Weg zum goldenen Pokal.

  • Frankreich: Der unumstrittene Topfavorit unter Trainer Didier Deschamps glänzt mit einer überragenden Offensive um Kylian Mbappe, Ousmane Dembele und Michael Olise. Dahinter sorgt Abwehrchef Dayot Upamecano für die nötige defensive Stabilität, um jeden Gegner vor enorme Probleme zu stellen.

  • Spanien: Der amtierende Europameister beeindruckt mit seiner Mittelfeldachse aus Rodri und Pedri sowie einer makellosen Qualifikation. Das Team bangt derzeit jedoch noch um die Fitness seines jungen Ausnahmetalents Lamine Yamal auf der rechten Außenbahn, während Nico Williams über links viel Tempo mitbringt.

  • Portugal: Das Team besticht durch ein überragendes Mittelfeld auf absolutem Weltklasseformat mit Spielern wie Bruno Fernandes und Vitinha. Die Mannschaft steht jedoch vor der taktischen Herausforderung, den mittlerweile einundvierzigjährigen Superstar Cristiano Ronaldo passend in das moderne Spielsystem einzubinden.

  • Argentinien: Der amtierende Weltmeister reist mit großem Zusammenhalt und extrem fleißigen Spielern wie Julian Alvarez an. Dieses starke Kollektiv soll den legendären Kapitän Lionel Messi bei dessen vermutlich letztem großen Turnier bestmöglich entlasten.

  • England: Unter der Leitung von Trainer Thomas Tuchel und angeführt von dem extrem treffsicheren Kapitän Harry Kane wollen die stark besetzten Engländer endlich wieder einen Titel feiern. Dabei wirbeln Superstars wie Jude Bellingham, Declan Rice und Bukayo Saka um ihren Mittelstürmer herum.

Kommentar: Ein Alarmruf, den Berlin nicht ignorieren darf

Es kommt selten vor, dass sich die Spitzen des rheinland-pfälzischen Gesundheitswesens, von der Ärzteschaft über die Pflege, Hebammen bis hin zu den Klinikmanagern und Städtetag, zu einem derart geschlossenen, gemeinsamen Protest formieren.

Doch das GKV-Gesetz lässt den Akteuren keine andere Wahl:

Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedroht in seiner jetzigen Form die Grundpfeiler unserer lokalen Gesundheitsversorgung.

Der Frust im Land ist mehr als verständlich. Die Kliniken und Praxen arbeiten seit Jahren am Limit, belastet durch Inflation, explodierende Kosten und eine bürokratische Überregulierung, die wertvolle Zeit am Patientenbett verschlingt. Dass das Land bereits von einer spürbaren Krankenhaus-Insolvenzwelle erfasst wurde, ist kein theoretisches Schreckensszenario, sondern bittere Realität.

In einer solchen Situation den Rotstift anzusetzen und künftige Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig zu refinanzieren, ist nicht nur riskant, sondern gesundheitspolitisch fahrlässig. Es gefährdet die ohnehin mühsam errungene Attraktivität von Pflege- und Medizinberufen.

Besonders augenfällig wird die Konzeptlosigkeit der Berliner Pläne beim Thema Vorsorge und ambulante Versorgung: Die Politik fordert gebetsmühlenartig mehr „Ambulantisierung“ und Prävention, deckelt aber im selben Atemzug genau die Budgets, die das ermöglichen sollen. Das ist ein gefährlicher Widerspruch. Wer heute an der Früherkennung spart, zahlt morgen ein Vielfaches für die Behandlung chronischer Spätfolgen.

Dabei liegen konstruktive Alternativen längst auf dem Tisch.

Der Vorschlag der Landesärztekammer, sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie die Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger konsequent aus Steuermitteln statt aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten zu finanzieren, ist logisch und gerecht. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht einseitig den Beitragszahlern und Leistungserbringern aufgebürdet werden darf.

Wenn selbst die Kommunen vor einem drohenden Kollaps ihrer Handlungsfähigkeit warnen, weil das lokale Krankenhaus wegzubrechen droht, steht fest: Hier geht es nicht um Detailfragen der Budgetierung. Es geht um die Daseinsvorsorge für die Menschen in unserer Region.

Der Bundesrat und der Bundestag müssen in dieser Woche die Notbremse ziehen. Das GKV-Gesetz mit dem Rasenmäher mag kurzfristig Löcher im Bundeshaushalt stopfen, den langfristigen Preis dafür zahlen aber die Patientinnen und Patienten in der Fläche.

Insolvenzverfahren der Drucktools Rösch GmbH aus Mainz

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Drucktools Rösch GmbH hat das zuständige Amtsgericht Mainz am 10.06.2026 um 13:30 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Die rechtlichen Sicherungsmaßnahmen werden unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 280 IN 120/26 geführt. Das betroffene Unternehmen hat seine Geschäftsräume in der Wernher-von-Braun-Straße 9, 55129 Mainz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 8866 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft agiert der Geschäftsführer M. Rösch.

Verfügungsmacht und Verwalterbestellung der Drucktools Rösch GmbH

Mit dem Erlass des gerichtlichen Beschlusses wurde zum Schutz der Vermögensmasse ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass rechtliche Verfügungen der Drucktools Rösch GmbH über Vermögensgegenstände ab sofort nicht mehr eigenständig vorgenommen werden können, sondern zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der ausdrücklichen Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Stephan Fluck bestellt. Seine Kanzlei hat den Sitz in der Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden. Für die Kontaktaufnahme und Abstimmungen im Rahmen des Verfahrens stehen die Telefonnummer 0611-7329960, die Faxnummer 0611-732996111 sowie die E-Mail-Adresse info@ra-fluck.de zur Verfügung.

Zahlungsverbot und rechtliche Hinweise für Drittschuldner der Drucktools Rösch GmbH

Der Gerichtsbeschluss enthält zudem eine bindende Aufforderung an alle Personen oder Firmen, die noch finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Drucktools Rösch GmbH haben (sogenannte Drittschuldner). Diese werden gesetzlich angewiesen, Leistungen und Zahlungen ab sofort nur noch unter strikter Beachtung des erlassenen Gerichtsbeschlusses gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) zu erbringen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Fristen und Einlegung der sofortigen Beschwerde

Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Mainz kann die Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 steht dieses Beschwerderecht auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Für das Einlegen der Beschwerde gilt eine gesetzliche Notfrist von zwei Wochen. Das zuständige Gericht hierfür ist das Amtsgericht Mainz in der Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz. Die Frist beginnt regulär mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Im Falle einer Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind. Maßgeblich für den Fristbeginn ist stets das frühere Ereignis, falls die öffentliche Bekanntmachung neben der direkten Zustellung erfolgt. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder vor Ort zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist ausschließlich der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Mainz entscheidend. Die Beschwerbeschrift muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die genaue Bezeichnung des Beschlusses sowie eine Begründung enthalten.

Sperrungen und Infos zur Mainzer Johannisnacht

Zur Mainzer Johannisnacht werden vom 19. bis 22. Juni 2026 wieder mehr als 500.000 Gäste aus nah und fern in Mainz erwartet. Das Fest erstreckt sich über die Mainzer Innenstadt, vor allem in den Bereichen Schillerplatz, Ballplatz, Gutenbergplatz, Markt, Liebfrauenplatz, Leichhof, Ludwigsstraße, Rheinufer vom Kaisertor bis zum Fort Malakoff und Fischtorplatz.

Eröffnet wird die Mainzer Johannisnacht am Freitagabend um 18.00 Uhr auf der Rockland Gutenberg-Bühne auf dem Liebfrauenplatz von Oberbürgermeister Nino Haase und Festdezernent Ludwig Holle. Auch Gautschmeister Jürgen Schunk steht dann mit auf der Bühne. Sie geben gemeinsam das GO für vier Tage mit abwechslungsreichem Programm.

Das Publikum kann sich auf Musik, Kabarett und Unterhaltung auf fünf Bühnen, Straßenkunst, den antiquarischen Büchermarkt, Preisquadräteln, das große Gautschen, Rheinvergnügen, Künstlermarkt, Kulinarik am Rhein, Weindörfer, Segelregatta, den Drei-Brücken-Lauf und vieles mehr freuen.

Sperrungen während Mainzer Johannisnacht

Der Veranstaltungsraum in der Mainzer Innenstadt ist für alle Kraftfahrzeuge an folgenden Tagen gesperrt:

Freitag, 19.06.2026, 11.00 Uhr bis Dienstag, 23.06.2026, 06.00 Uhr

Aus Richtung Große Langgasse ist der Bereich Ludwigsstraße/Weißliliengasse zu folgenden Zeiten gesperrt:

  • Freitag, 19.06.2026, von 11.00 Uhr bis Samstag, 20.06.2026, 06.00 Uhr

  • Samstag, 20.06.2026, von 11.00 Uhr bis Montag, 22.06.2026, 06.00 Uhr

  • Montag, 22.06.2026, von 11.00 Uhr bis Dienstag, 23.06.2026, 06.00 Uhr

Die Zufahrt zu den Parkhäusern Weißliliengasse sowie Theater und Kronberger Hof ist jederzeit möglich.

Drohnen-LichtShow – Hinweise und Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke

Am Montag (22. Juni 2026) enden vier Tage Sommervergnügen mit einer Drohnen-LichtShow mit Musik über dem Rhein.

Vom Kaisertor bis zur Theodor-Heuss-Brücke sowie auf dieser selbst und rund um die Bühne „Mainzer Kulinarik“ sorgen Verstärkeranlagen für die passende musikalische Untermalung des Licht-Spektakels am Himmel. Dieses wird in Richtung Weisenau hoch oben am Himmel vom Festbereich am Rheinufer aus sehr gut zu sehen sein.

Sperrzeit:

Theodor-Heuss-Brücke: 22.06.2026 von 21.45 bis 23.30 Uhr (Individualverkehr und ÖPNV)

Hinweis:

Die Parkhäuser Rheinufergarage, Rheingoldhalle/Rathaus sowie Löhrstraße und Parkhaus Brand bleiben in diesem Jahr auch während der Brücken-Sperrung erreichbar.

TH-Brücke auch von hessischer Seite gesperrt

Achtung: Die Theodor-Heuss-Brücke ist aufgrund der Drohnen-LichtShow während des zuvor erläuterten Zeitfensters (Montag, 22.06.2026 von 21.45 bis 23.30 Uhr) auch von der hessischen Seite aus weder für den Individualverkehr noch für ÖPNV-Verbindungen befahrbar.

Die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden weist entsprechend in den hessischen Zufahrtsbereichen zum Hochkreisel an der Theodor-Heuss-Brücke mit Beschilderungen und Sperrungen darauf hin.

Zugang Jockel-Fuchs-Platz zur Drohnen-LichtShow

Der Zugang für Festbesucher:innen über den Jockel-Fuchs-Platz erfolgt ab 20 Uhr im „Einbahnstraßensystem“ – aus Richtung Innenstadt/Brand zum Rheinufer hin. Der Jockel-Fuchs-Platz ist ab dieser Zeit für den Aufenthalt gesperrt.

Der Zugang zur Innenstadt erfolgt nach der Drohnen-LichtShow ab ca. 23 Uhr ebenfalls im „Einbahnstraßensystem“ – von der Treppe am Rathaus/Rheinufer über den Jockel-Fuchs-Platz Richtung Innenstadt.

Diese Regelung gilt nur für den Jockel-Fuchs-Platz und die dortige Treppe am Rheinufer. Alle weiteren Zuwege zum Rheinufer sind wie immer in beiden Richtungen passierbar (u. a. Weintor, Holztor, Fischtorplatz, Unterführung Rathaus-Tiefgarage, Ampel am Kurfürsten-Zyklus, Schlosstor etc.).

Anfahrt mit dem ÖPNV

Zur Mainzer Johannisnacht vom 19. bis 22. Juni 2026 verstärkt die Mainzer Mobilität das Fahrtenangebot und bietet von Freitag bis Montag ein günstiges Sonderticket an.

Busumleitungen während Mainzer Johannisnacht

Zum Auf- und Abbau der Veranstaltung wird die Ludwigsstraße von Mittwoch, 17. Juni, 04.00 Uhr, bis Mittwoch, 24. Juni 2026, 04.00 Uhr, gesperrt sein. Die Buslinien werden umgeleitet.

Aktuelle Fahrzeiten mit Sonderfahrplänen und erweitertem Angebot im Stadtverkehr gibt es online auf der Seite der Mainzer Mobilität: www.mainzer-mobilitaet.de/johannisnacht oder in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz (Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz, 24-Stunden-Telefon: 06131 12-7777).

Für Fahrten mit Bus und Bahn aus Rheinhessen finden sich die Fahrpläne auf der RNN-Webseite: www.rnn.info

Anfahrt mit dem Fahrzeug

Wer den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen kann, sollte direkt einen der nahegelegenen Parkplätze oder folgende Parkhäuser ansteuern:

  • Rheinufer

  • Rathaus

  • Brand

  • Löhrstraße

  • Kronberger Hof

  • Theater

  • Römerpassage

  • Schillerplatz

  • Kaufhof

  • Weißliliengasse

In der Nähe der Altstadt:

  • Römisches Theater

  • Fort Malakoff Park

  • CineStar

Parken in Bahnhofsnähe:

  • CityPort

  • Taubertsberg

  • Bonifaziustürme

Für die Parkhäuser der pmg mit Kennzeichenerkennung gilt: ÖPNV-Nutzung mit dem digitalen KombiTicket der Mainzer Mobilität. Weitere Infos: www.pmg-mainz.de.

Mann stürzt bei Streit auf Gleisbett in Hattersheim

Am Mittwochabend gegen 21:00 Uhr kam es am Bahnhof in Hattersheim zu einem Zwischenfall, der für einen der Beteiligten lebensgefährlich hätte enden können. Bereits während der Fahrt in einer S-Bahn war es zu verbalen Streitigkeiten zwischen zwei stark alkoholisierten Männern gekommen. Bei den Kontrahenten handelte es sich um einen 43-jährigen Mann aus Hainburg und einen 55-jährigen Anwohner aus Hattersheim. Der zunächst rein verbale Konflikt beruhigte sich auch beim Verlassen des Zuges nicht und setzte sich auf dem Bahnsteig fort.

Sturz auf die Schienen in Hattersheim

Im Verlauf des anhaltenden Streits auf der Plattform eskalierte die Situation schließlich körperlich. Der 43-Jährige versetzte seinem älteren Kontrahenten einen heftigen Schubs. Infolge dieser Dynamik verlor der Mann aus Hattersheim das Gleichgewicht und stürzte rücklings vom Bahnsteig direkt in das tiefergelegene Gleisbett.

Trotz des Sturzes und seiner Alkoholisierung reagierte das Opfer geistesgegenwärtig: Dem Mann gelang es, sich vollkommen selbstständig und rechtzeitig wieder zurück auf den Bahnsteig zu retten, noch bevor ein Zug in den Bahnhofsbereich einfuhr. Bei dem Sturz in die Gleisanlage zog sich der 55-Jährige leichte Verletzungen zu. Zudem wurden sein mitgeführtes Fahrrad sowie sein Mobiltelefon durch den Aufprall beschädigt.

Aktuell: Garagenbrand in Nieder-Saulheim

In der Jahnstraße in Nieder-Saulheim läuft derzeit (14:30 Uhr) ein größerer Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. Nach ersten Informationen ist in der Garage eines dortigen Wohnhauses am Donnerstagmittag (11. Juni 2026) aus noch ungeklärter Ursache ein Brand ausgebrochen. BYC-News ist vor Ort. Feuerwe...


Dieser Artikel ist exklusiv für BYC-Plus-Nutzer. Lesen Sie mit unserem Wochenzugang oder Monats-Abo weiter und erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Plus-Inhalte.

 

 

Widersprüchliche Gesetzesvorhaben zu Apotheken

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände äußert deutliche Kritik an der aktuellen gesundheitspolitischen Ausrichtung der Bundesregierung und fordert ein klares Bekenntnis zur strukturellen Stärkung der Offizinen. Der Apotheker-Verband bemängelt eine gravierende Inkonsistenz in der Gesetzgebung: Während das Apothekenreformgesetz eine stärkere Einbindung der pharmazeutischen Kompetenzen in die Patientenversorgung vorsieht, erzeugt ein zeitgleich verhandeltes Sparpaket neue finanzielle Risiken für die Betriebe. Beide Vorhaben werden parallel im Bundestag und im Bundesrat debattiert.

„Die Politik will die Apotheker stärken – und nimmt ihnen gleichzeitig wieder Geld weg. Das passt nicht zusammen“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis: „Wer in Zukunft neue pharmazeutische Dienstleistungen, mehr Impfungen und Gesundheitstests von den Apotheken erwartet, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass diese auf einer wirtschaftlich gesunden Basis agieren. Für die Erbringung neuer Versorgungsleistungen, von denen die Menschen in unserem Land profitieren werden, müssen die Apothekenbetriebe investieren – mehr Personal, die geeigneten Räumlichkeiten, etc. Neue finanzielle Belastungen sind daher ein falsches Signal für die Versorgung vor Ort. Diese Planungssicherheit – keine Widersprüche. Bund und Länder müssen die angekündigte Stärkung konsequent umsetzen und dürfen sie nicht durch Sparmaßnahmen unterlaufen.“

Kompetenzgewinn vs. Honorarkürzung bei Apotheken

Der parlamentarische Zeitplan sieht vor, dass sich der Bundesrat im finalen Schritt des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befasst. Dieses Regelwerk soll den Apothekenteams erweiterte Aufgaben in den Bereichen Prävention, Diagnostik und allgemeine Versorgung übertragen, um die flächendeckende, wohnortnahe Betreuung zu sichern.

Gleichzeitig berät der Bundestag in der ersten Lesung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Konsolidierungsprogramm für die Gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet eine Anhebung des Apothekenabschlags von aktuell 1,77 Euro auf künftig 2,07 Euro für jedes rezeptpflichtige Medikament, das zulasten der Krankenkassen abgegeben wird. Diese Maßnahme führt zu einer faktischen Absenkung des fixen Honorars und hebt eine vorangegangene Verordnung zur Verbesserung der Apothekenvergütung praktisch wieder auf.

Abschluss der bundesweiten Petition

Als Reaktion auf die wirtschaftliche Entwicklung hatte die ABDA Ende Februar eine öffentliche Petition initiiert, um die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung des Sektors einzufordern. Diese Initiative verzeichnete bis heute rund 315.000 Unterschriften aus der Bevölkerung. Mit den anstehenden Entscheidungen über die Apothekenreform und das GKV-Spargesetz wird die Unterschriftenaktion nun offiziell beendet.

ABDA-Präsident Preis weiter: „Ende Februar haben wir als ABDA eine Petition gestartet, in der wir die Politik öffentlich dazu aufgerufen haben, wie im Koalitionsvertrag versprochen – wirtschaftlich zu stärken. Rund 315.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben bis heute die Petition gezeichnet – das ist ein unfassbar großer Rückhalt aus der Bevölkerung und zeigt, wie wichtig den Menschen die wohnortnahe Versorgung durch die heilberuflich geführte Apotheke ist. Mit dem Abschluss der Apothekenreform und dem gleichzeitigen Beschluss des GKV-Spargesetzes beenden wir diese Petition nun mit einem klaren Signal an die Politik: Die Apotheken werden gebraucht – setzen Sie die versprochene Stabilisierung des Apothekensystems ohne Abschwächungen und Verzögerungen um!“

Große Fahrzeugkontrolle der Polizei in Bingen

Die Polizeiinspektionen Bingen, Kirn und Bad Kreuznach haben am Mittwoch (10. Juni 2026) einen groß angelegten, gemeinsamen Drogenkontrolltag durchgeführt. In der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr nahmen die Einsatzkräfte den fließenden Verkehr in Bingen genau unter die Lupe, um die Sicherheit auf den Straßen nachhaltig zu erhöhen. BYC-News war bei der Kontrollaktion mit vor Ort.

Fokus auf Fahrtüchtigkeit bei der Fahrzeugkontrolle in Bingen

Für die Aktion richteten Beamte der Polizeiinspektionen mit tatkräftiger Unterstützung der Verkehrsdirektion Mainz sowie des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zwei parallel betriebene, stationäre Kontrollstellen im Binger Stadtgebiet ein. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Stadtteile Büdesheim und Kempten.

Das primäre Ziel der groß angelegten Verkehrsüberwachung bestand darin, Autofahrer zu erkennen, die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Betäubungsmitteln ans Steuer gesetzt hatten. Trotz des zeitweise regnerischen Wetters zeigten die Einsatzkräfte eine hohe Präsenz und überprüften im Laufe des Tages insgesamt 236 Fahrzeuge.

Die Bilanz im Bereich der Fahrtüchtigkeit: Positiv hervorgehoben wurde von der Polizei, dass kein einziger der kontrollierten Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss stand. Allerdings ergab sich bei einem Fahrzeugführer der konkrete Verdacht, dass er unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln – namentlich dem Cannabis-Wirkstoff THC – am Straßenverkehr teilnahm. Zur exakten Beweissicherung wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe angeordnet.

Fahren ohne Führerschein, Gurtmuffel und illegales Tuning

Die Beamten deckten bei der Überprüfung der Fahrzeuge und Papiere zahlreiche weitere Delikte und Ordnungswidrigkeiten auf:

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Zwei Autofahrer waren ohne gültige Erlaubnis unterwegs. In einem Fall war der Führerschein bereits behördlich entzogen worden, im anderen Fall hatte eine ausländische Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit in Deutschland komplett verloren. Gegen beide Personen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Mangelnde Anschnallpflicht: Besonders negativ fiel den Beamten die hohe Anzahl an Gurtverstößen auf. Insgesamt 13 Verkehrsteilnehmer wurden erwischt, weil sie während der Fahrt auf den Sicherheitsgurt verzichtet hatten.

Erloschene Betriebserlaubnis: Bei fünf kontrollierten Fahrzeugen stellten die Polizisten illegale oder nicht ordnungsgemäß eingetragene technische Veränderungen fest. Aufgrund dieses unzulässigen Tunings war die Betriebserlaubnis der Autos mit sofortiger Wirkung erloschen.

Im Verlauf der Kontrollmaßnahmen wurden insgesamt folgende Verstöße festgestellt und entsprechend geahndet:

  • 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 2x Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz
  • 1x Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
  • 13x Sicherheitsgurt nicht angelegt
  • 1x Kind nicht gesichert
  • 4x Ladungssicherung
  • 1x Überladung
  • 5x Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • 3x Warndreieck nicht mitgeführt
  • 12x Warnweste nicht mitgeführt
  • 5x Verbandskasten nicht mitgeführt
  • 2x Betreiben einer Blitzerwarner-App
  • 2x Handynutzung am Steuer

Insolvenz der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat per Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter der Geschäfts-Nummer 3 IN 139/25 geführt; der offizielle Eröffnungszeitpunkt wurde auf den 08.06.2026 um 09:30 Uhr festgesetzt. Das Transport- und Handelsunternehmen hat seinen Geschäftssitz in der Schulstraße 21, 55452 Laubenheim und ist im Handelsregister unter HRB 4745 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft fungiert der Geschäftsführer F. Kleind.

Als Insolvenzverwalter setzte das Gericht den Rechtsanwalt Ingo Grünewald ein, der als Fachanwalt für Insolvenzrecht tätig ist. Seine Kanzlei befindet sich in der Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach. Für die Kontaktaufnahme und das Einreichen von Unterlagen vonseiten der Verfahrensbeteiligten sind die Telefonnummer 0671/79496-12, die Faxnummer 0671/79496-10 sowie die E-Mail-Adresse tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de eingerichtet.

Fristen zur Forderungsanmeldung und Pflichten der Gläubiger von F Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Mit der Eröffnung des Verfahrens über die F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH haben sich für alle Gläubiger sowie Schuldner des Betriebs gesetzliche Auflagen und Fristen ergeben:

  • Forderungsanmeldung: Sämtliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis spätestens zum 05.08.2026 schriftlich und unter genauer Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

  • Mitteilung von Sicherungsrechten: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Unternehmens beanspruchen, sind verpflichtet, dies dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen. Hierbei müssen der genaue Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung präzise benannt werden. Eine schuldhafte Verzögerung oder das Unterlassen dieser Mitteilung führt zu einer Haftung für den daraus entstehenden Schaden nach § 28 Abs. 2 InsO.

  • Leistungsverbot an das Unternehmen: Personen oder Institutionen, die finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, keine Zahlungen oder Leistungen mehr an die Gesellschaft zu richten. Alle Leistungen sind ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Stichtag im August der F Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dass dieses Verfahren ausschließlich schriftlich durchgeführt wird. Eine mündliche Gläubigerversammlung findet somit nicht statt. Als Stichtag, der dem rechtlichen Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde vom Gericht der 26.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem gesetzten Termin kann die Insolvenztabelle auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach jeweils in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens können Beteiligte Widersprüche gegen die Feststellung einzelner Forderungen schriftlich einlegen. Ein solcher Widerspruch muss zwingend präzise formulieren, gegen welche konkrete Forderung er sich richtet und inwieweit er sich gegen den Grund, den Betrag oder den Rang der Forderung wendet. Nach Ablauf des Termins gelten die jeweiligen Forderungen als rechtlich festgestellt, insofern kein anderer Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung formell bestreitet. Gläubiger, deren Forderungen erfolgreich und unbestritten festgestellt wurden, erhalten im Anschluss keine gesonderte Benachrichtigung vom Gericht.

Gläubigeranträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über weitere gesetzlich bezeichnete Angelegenheiten (unter anderem gemäß den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO) können im schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf des genannten Stichtags eingereicht werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgen über das zentrale Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Der vollständige Gerichtsbeschluss inklusive der dazugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.

Mainz: Realisierungskonzept für Neubau der Anna-Seghers-Bibliothek

Anna-Seghers-Bibliothek in Mainz – Nur sechs Monate nach dem Stadtratsauftrag präsentiert die Stadtverwaltung den städtischen Gremien einen konkreten Lösungsvorschlag für den Neubau der Anna-Seghers-Bibliothek.

Oberbürgermeister Nino Haase zum Neubau Anna-Seghers-Bibliothek: „Bibliotheken sind Orte der Bildung für alle. Unsere Planung bedeutet: viel mehr Fläche, beste Lage und modernste Ausstattung. Zugleich sparen wir künftig erhebliche Miet- und Energiekosten. Das Projekt passt daher perfekt ins Infrastrukturprogramm von Bund und Land. Besser kann man kaum investieren.“

Beginnend mit dem Finanzausschuss am 9. Juni und abschließend mit dem Stadtrat am 17. Juni beraten und beschließen die städtischen Gremien über die von der Stadtverwaltung vorgelegte Planung für die neue Bibliothek am Gutenbergplatz.

Deren oberstes Ziel ist, den Mainzern auch in den kommenden Jahrzehnten eine attraktive öffentliche Bücherei in zentraler Lage bieten zu können. Zugleich soll, so der Plan, die Bibliotheksfläche gegenüber dem aktuellen Standort um mehr als 60 Prozent wachsen, da Mainz gemessen an seiner Bevölkerungszahl hier großen Nachholbedarf hat, was bundesweite Vorgaben und Städtevergleiche belegen.

Mit dem Umzug der Anna-Seghers-Bibliothek in den Neubau soll zudem auch in eine moderne Ausstattung investiert werden.

Als „kleine Lösung“ wird den städtischen Gremien vorgeschlagen, am Anwesen „Fuststraße 2“ (zwischen Gutenbergplatz, Fuststraße und Bischofsplatz) ein Teilerbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren zu erwerben.

Von der Stadtverwaltung präferiert wird die „große Lösung“, sofern diese durch eine Landesförderung zu 90 Prozent finanziert werden kann: Demnach soll das gesamte Anwesen Fuststraße 2 erworben werden. Die Stadt Mainz wäre dann alleinige Eigentümerin von Grundstück und Gebäude, sobald es fertiggestellt ist.

Die Mehrkosten gegenüber der „kleinen Lösung“ sollen unter anderem finanziert werden, indem das nicht mehr benötigte Grundstück am ehemaligen „Haus des Deutschen Weins“ veräußert wird. Zudem bekäme die Stadt dann regelmäßige Einnahmen aus der Vermietung des Obergeschosses an das Staatstheater für einen Orchesterproben- und Kammermusiksaal.

Oberbürgermeister Nino Haase: „Der Bau einer modernen Bibliothek in zentraler Lage ist eine kraftvolle Investition in den Bildungsstandort und ein attraktiver Frequenzbringer für unsere Innenstadt. Ein vom Land geförderter Neubau ist zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, da wir künftig jedes Jahr erhebliche Miet- und Energiekosten einsparen können.“

Realisiert werden soll das Projekt mithilfe einer Förderung aus dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Bereits im April hat Mainz als erste Kommune in Rheinland-Pfalz das hierfür geforderte „regionale Umsetzungskonzept“ vorgelegt.

Oberbürgermeister Nino Haase: „Wir möchten das Projekt schnellstmöglich auf die Schiene setzen. Unser ambitioniertes Ziel ist, dass die neue Anna-Seghers-Bibliothek das erste Projekt wird, das aus dem Rheinland-Pfalz-Plan finanziert und dann auch in kürzester Zeit realisiert wird. Auch deshalb wäre es ein für Rheinland-Pfalz beispielgebendes Investitionsprojekt.“

Das Förderprogramm Rheinland-Pfalz-Plan hat ein Volumen von 3,5 Milliarden Euro, mit denen Investitionen der Kommunen in den kommenden zwölf Jahren unterstützt werden sollen. Auf Mainz entfällt ein Regionalbudget in Höhe von rund 167 Millionen Euro.

Hintergrundinformationen

Öffentliche Bibliotheken als bundesweit meistbesuchte kulturelle Einrichtung bieten allen Altersgruppen und sozialen Schichten – niedrigschwellig und ohne jeglichen Konsumzwang – freien Zugang zu Wissen und Information, fördern die Sprach-, Lese- und Medienkompetenz und unterstützen die pluralistische und demokratische Meinungsbildung.

Als Orte des Austauschs, der Begegnung sowie der kulturellen, digitalen und gesellschaftlichen Teilhabe leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Gemeinwesens, wirken der gesellschaftlichen Spaltung entgegen und bereichern das öffentliche Leben.

Seit 1980 befindet sich die Zentralbibliothek der Öffentlichen Bücherei Mainz – Anna Seghers auf einer Fläche von 1.600 Quadratmetern zwischen den beiden Bonifaziustürmen. Außerhalb dieser Flächen ist die Verwaltung (Büros und Lagerflächen) im Bonifaziusturm A untergebracht und verteilt sich über zwei Etagen.

Die Mietverträge laufen in den kommenden Jahren aus. Eine Sanierung der Räumlichkeiten und eine Modernisierung der Ausstattung stehen an. Ferner sind die Flächen – gemessen an bundesweiten Vorgaben sowie im Städtevergleich – deutlich zu klein.

Der Bedarf hinsichtlich Aufenthaltsqualität – als Ort zum Lesen, Lernen, Arbeiten und zum gemeinsamen Austausch für durchschnittlich 750 Besucher:innen pro Öffnungstag sowie für mehr Angebote und Fläche der Kinderbibliothek – ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Mit einem Neubau am Gutenbergplatz eröffnet sich die einmalige Gelegenheit zur Schaffung einer modernen Anna-Seghers-Bibliothek in zentraler Lage mit deutlich mehr Flächen.

Publikums- und Verwaltungsbereich unter einem Dach ermöglichen eine zeit- und ressourceneffiziente Arbeitsorganisation zum Nutzen aller Beteiligten. So gelingt eine positive Weiterentwicklung der Mainzer Bibliothekslandschaft auf Grundlage des Bibliotheksentwicklungsplans für das Land Rheinland-Pfalz (2025).

Fahrzeugbrand in Ginsheim-Gustavsburg

Ein brennendes Auto hat am Donnerstagvormittag (11. Juni 2026) für einen Einsatz der Feuerwehr im Stadtteil Gustavsburg gesorgt. Gegen kurz vor 11:00 Uhr ging die Meldung über ein in Brand geratenes Fahrzeug in der Hermann-Löns-Allee ein. Der Vorfall ereignete sich direkt auf Höhe des dortigen Bürge...


Dieser Artikel ist exklusiv für BYC-Plus-Nutzer. Lesen Sie mit unserem Wochenzugang oder Monats-Abo weiter und erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Plus-Inhalte.

 

 

Gebäudereiniger im Kreis Mainz-Bingen erwarten Respekt- und Lohn-Schub

Mainz-Bingen – Sie sorgen für saubere Büros, Schulen und Altenheime: Rund 430 Gebäudereiniger arbeiten im Landkreis Mainz-Bingen. „Doch bei ihnen ist längst nicht alles im Reinen: Oft fehlt es am Respekt für ihre Arbeit. Und immer hapert es am Geld: Wer schrubbt, saugt und den Müll der anderen wegräumt, hält zwar alles am Laufen, verdient aber meistens nur einen Niedriglohn. Spätestens mit der Rente droht dann Armut im Alter“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Zum „Tag der Gebäudereinigung“ am kommenden Montag (Hinweis f.d. Red.: 15. Juni) fordert die IG BAU deshalb einen „Respekt- und Lohn-Schub“ für die Arbeit im Reinigungsgewerbe. Es gehe um mehr Anerkennung und um ein gutes Auskommen – gegen Altersarmut, so Wunderlich.

Zukunft der Gebäudereiniger

„Wer ein Leben lang dafür sorgt, dass die anderen ein ‚sauberes Leben‘ haben, der darf am Ende nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein“, so Wunderlich. Eine Gebäudereinigerin mit Vollzeit-Job müsse beim heute in der Branche üblichen Lohn – rein rechnerisch – über 70 Jahre lang arbeiten, um auf die Höhe der Durchschnittsrente zu kommen, so der Vorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

„Reinigung und Rente – das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis. Krasse Lohnunterschiede sind allerdings ein Risiko für den Zusammenhalt in der Gesellschaft – und Niedriglöhne damit sozialer Sprengstoff“, warnt Rüdiger Wunderlich. Er appelliert an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus dem Landkreis Mainz-Bingen und der Region, bei der anstehenden Rentenreform gegenzusteuern:

„Wer ein Berufsleben lang Flure wischt, Fenster putzt und Toiletten sauber hält, hat es verdient, im Alter von der Rente in Würde leben zu können“, fordert der Vorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Außerdem müsse es bei der kommenden Tarifrunde für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk ein „kräftiges Lohn-Plus“ geben.

„Darauf sollten sich die 50 Gebäudereinigungsunternehmen im Landkreis Mainz-Bingen schon einmal einstellen“, sagt Rüdiger Wunderlich. Er beruft sich bei den Zahlen zu den Beschäftigten und den Betrieben in der Gebäudereinigung auf Angaben der Arbeitsagentur.

Sirenenprobe in Ingelheim zu Testzwecken

Sirenenprobe in Ingelheim – Durch den im März 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Warntag gibt es in Verbindung mit dem bundesweiten Warntag im September mittlerweile halbjährlich große Warntage, bei denen alle verfügbaren Warnmittel getestet werden.

„Um eine Regelmäßigkeit und das Thema Warnung im Bewusstsein der Bevölkerung zu erhalten, testen wir als Stadt die ortsfesten Sirenen zusätzlich im Juni und Dezember“, erläutert die Beigeordnete und Feuerwehrdezernentin Dr. Christiane Döll.

„Die Stadt Ingelheim testet im Rahmen der Sirenenprobe am 25. Juni alle aktiven ortsfesten Sirenen im Stadtgebiet mit dem Sirenensignal ‚Feueralarm‘“, so Wehrleiter Mirko Gauer.

Weitere Details zur Sirenenprobe in Ingelheim

Zu hören sein wird um 11 Uhr ein einminütiger Dauerton, der zweimal unterbrochen ist. „Das Signal ‚Feueralarm‘ wird einmal jährlich getestet, um die Funktionsfähigkeit der Sirenen und der Funkalarmierung zu überprüfen“, so Gauer weiter. Die Stadt Ingelheim bittet alle Bürger um Mithilfe. Sofern am 25. Juni das Signal in der Zeit von 11 bis 11.05 Uhr zu hören ist, wäre eine Rückmeldung per E-Mail unter warntag@ingelheim.de dankenswert. Hierbei sollte klar kommuniziert werden, wo und wann genau der Ton gehört wurde. Hiermit möchte die Feuerwehr einschätzen, welchen Beschallungsradius die ortsfesten Sirenen haben und ob Optimierungsbedarf besteht.

AfD-Landtagsfraktion zur Entscheidung für ehrenamtliche Feuerwehrkräfte

Ein aktuelles Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der Verwendung eines Blitzerfotos eines Feuerwehrangehörigen stärkt die Rechte ehrenamtlicher Einsatzkräfte und setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz des Ehrenamts. Das Gericht stellte klar, dass ehrenamtliches Engagement nicht durch unverhältnismäßige Maßnahmen oder eine unangemessene Verwertung solcher Aufnahmen beeinträchtigt werden darf. Die Entscheidung unterstreicht, dass die berechtigten Interessen ehrenamtlich tätiger Feuerwehrleute angemessen zu berücksichtigen sind.

Gerade die Freiwilligen Feuerwehren bilden das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bürger.

Dazu erklärt Eugen Ziegler, feuerwehrpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz:

„Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. Feuerwehrleute übernehmen Tag für Tag eine enorme Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürger und leisten ihren Dienst freiwillig und oft unter erheblicher persönlicher Belastung. Durch unverhältnismäßige Maßnahmen und unnötige Einschränkungen vertreibt man engagierte Einsatzkräfte eher, als neue Mitglieder für den Dienst in den Feuerwehren zu gewinnen. Gerade in einer Zeit, in der viele Feuerwehren mit Nachwuchs- und Personalproblemen zu kämpfen haben, sendet dieses Urteil ein wichtiges Signal zugunsten des Ehrenamts.“

Stephan Stritter, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Ehrenamt und Sport, ergänzt:

„Solche Schikanen schwächen das Ehrenamt und senden das völlig falsche Signal an die vielen Bürger, die sich bereits freiwillig engagieren oder dies künftig tun möchten. Wer seine Freizeit für die Allgemeinheit opfert, darf nicht zusätzlich gegängelt oder mit unnötigen Auflagen belastet werden. Unsere Ehrenamtlichen verdienen Wertschätzung, Vertrauen und Unterstützung statt Misstrauen und bürokratischer Bevormundung.“

Ziegler und Stritter abschließend:

„Das Ehrenamt hat keine Gängelung verdient, sondern aktive Förderung und politischen Rückhalt. Die Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und viele weitere ehrenamtlich getragene Strukturen sind unverzichtbare Säulen unseres Gemeinwesens. Wir werden vergleichbare Fälle in Rheinland-Pfalz aufmerksam beobachten und dort, wo ehrenamtliches Engagement unangemessen beeinträchtigt wird, unsere Stimme für die Betroffenen erheben. Wer das Ehrenamt stärken will, muss den Menschen den Rücken stärken, die sich tagtäglich für ihre Mitbürger einsetzen.“

Eugen Ziegler ist feuerwehrpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Stephan Stritter ist Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Ehrenamt und Sport.

Juwi GmbH in Wörrstadt baut 280 Stellen ab

Der in Wörrstadt ansässige Projektentwickler für erneuerbare Energien, die Juwi GmbH, steht vor einer tiefgreifenden Restrukturierung. Wie das Tochterunternehmen der Mannheimer MVV Energie AG offiziell bekannt gab, reagiert das Management mit einem umfassenden Sparprogramm und einer organisatorischen Neuausrichtung auf den gestiegenen wirtschaftlichen Druck. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen standortübergreifend 280 der weltweit rund 1.350 Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden. Die neue Unternehmensstruktur soll zum Oktober 2026 in Kraft treten.

Verschärfte Marktbedingungen und sinkende Margen

Als Hauptgründe für die weitreichenden Kürzungen nennt das Unternehmen grundlegend veränderte Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten im In- und Ausland.

Insbesondere ein intensivierter Wettbewerb, sinkende Zuschlagssätze bei den Auktionen der Bundesnetzagentur, allgemein steigende Projektkosten sowie begrenzte Netzanschlusskapazitäten hätten die Margen in den vergangenen Monaten spürbar unter Druck gesetzt.

Juwi-CEO Jost Backhaus bezeichnete die anstehende wirtschaftliche Transformation und den damit verbundenen Personalabbau als „schmerzhafte Entscheidungen“. Ziel sei es jedoch, durch schlankere Strukturen die Effizienz zu steigern, eine klare Marktfokussierung zu erreichen und die langfristige Profitabilität sowie Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Der Stellenabbau soll in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretungen und möglichst sozialverträglich über freiwillige Maßnahmen abgewickelt werden; betriebsbedingte Kündigungen sollen nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Verkleinerung der Geschäftsführung und stärkere Konzernintegration

Die Restrukturierung zieht auch personelle Konsequenzen in der Führungsetage nach sich.

Ab Oktober 2026 wird die Geschäftsführung von vier auf zwei Personen reduziert. Das Unternehmen wird künftig von Jost Backhaus und dem neu berufenen Thomas Hüsgen geleitet, der von Zelestra Deutschland nach Wörrstadt wechselt und langjährige Führungserfahrung mitbringt.

Christian Arnold, bislang verantwortlich für das operative Deutschlandgeschäft, wird das Unternehmen zum 30. September 2026 verlassen. Auch Stephan Hansen, zuständig für das internationale Geschäft, legt sein Mandat zu diesem Datum nieder, bleibt dem Unternehmen jedoch noch bis Sommer 2027 als Senior Advisor erhalten. Flankiert wird die Neuaufstellung durch eine engere operative Verzahnung mit dem Mutterkonzern MVV.

Operative Basis über gut gefüllte Projektpipeline abgesichert

Trotz des drastischen Sparkurses verweist das Management in Wörrstadt auf eine weiterhin robuste operative Substanz.

Die Projektpipeline für Wind-, Solar- und Speicherprojekte sei nach wie vor gut gefüllt. Aktuell realisiert Juwi internationale Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 1.000 Megawatt, unter anderem in Deutschland, Italien, Griechenland, Südafrika und den USA.

Zudem konnte das Unternehmen in den jüngsten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur wichtige Erfolge verbuchen: Im Windbereich erhielt Juwi Zuschläge für 64 Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 390 Megawatt, ebenso war das Unternehmen bei der jüngsten Solarausschreibung erfolgreich.

Künftig will sich der Pionier für erneuerbare Energien verstärkt auf hybride Großprojekte, also die Kombination aus Wind- und Solaranlagen mit modernen Batteriespeichersystemen, sowie auf neue Vermarktungsmodelle für Grünstrom konzentrieren.