Start Blog Seite 533

Absurdes Verbot von Balkonkraftwerk – DUH unterstützt Mieterklage

0

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter aus Berlin bei seiner Klage gegen die Wohnungsgenossenschaft „DPF Berlin“, die die Anbringung eines Balkonkraftwerks untersagt hatte. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland, die mit einem eigenen Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen.

-Werbeanzeige-

Zustimmung des Vermieters erforderlich

Denn obwohl die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ verankert ist, dürfen Balkonkraftwerke derzeit nur nach Zustimmung der Vermietenden angebracht werden. Diese untersagen das Anbringen oft ohne konkrete Gründe oder stellen unangemessene Bedingungen.

Marcel, Kläger aus Berlin: „Wir wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten, aber seitens des Vermieters werden uns Steine in den Weg gelegt. Schon seit einem Jahr werden wir von der Wohnungsgenossenschaft hingehalten. Zu Beginn wurde uns mitgeteilt, dass die Genossenschaft Steckersolargeräte pauschal ablehnt.

Nach intensiver Überzeugungsarbeit haben wir zunächst eine grundsätzliche Zustimmung erhalten. Allerdings wurden zahlreiche absurde Bedingungen gestellt wie beispielsweise eine Freigabeerklärung der Feuerwehr oder die Prüfung der Elektrosteigleitungen des kompletten Wohnungsstrangs. Schließlich endete die ganze Misere mit einer finalen Ablehnung unter Verweis auf aktuelle politische Entwicklungen. Wir hoffen, mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Klarheit für uns und andere Betroffene zu bekommen.“

-Werbeanzeige-

Gesetzesentwurf mit vielen offenen Fragen

Bereits am heutigen Montagabend (19.02.2024) berät der Rechtsausschuss des Bundestags über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“. Der aktuelle Vorschlag beinhaltet zwar das grundsätzliche Recht auf Anbringung eines Balkonkraftwerks, lässt aber weiterhin offen, welche Bedingungen Vermietende für die Genehmigung stellen dürfen. So stehen Vermieterinnen und Vermietern diverse Verhinderungstaktiken zur Verfügung. Die DUH fordert die Bundesregierung daher auf, einen Kriterienkatalog in das Gesetz aufzunehmen und darin klar zu definieren, welche Anforderungen Vermietende stellen dürfen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen zu wollen, lassen praxistaugliche Gesetzesentwürfe weiter auf sich warten. Sollte der heutige Entwurf ohne substantielle Anpassungen durchgewunken werden, verkommen Teilhabe und Akzeptanz immer mehr zur Leerformel.

-Werbeanzeige-

Keine Rechtssicherheit durch die Bundesregierung

Warum schafft die Bundesregierung es selbst bei vergleichsweise einfachen Technologien wie Steckersolargeräten nicht, Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen? Wie soll dies erst bei komplexeren bürgernahen Arten der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom, wie Energy Sharing, gelingen? Bleibt die Genehmigung jedes einzelnen Balkonkraftwerks weiterhin so umständlich wie bislang, wird die ‚Energiewende für alle‘ im Keim erstickt. Das werden wir gerichtlich verhindern!“

Dirk Legler, Rechtsanwalt: „Der aktuelle Gesetzesentwurf formuliert zwar erstmals einen Anspruch der Mietenden und der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen auf Balkonkraftwerke. Das ist aus Klimaschutzgründen grundsätzlich zu begrüßen, beseitigt in der derzeitigen Ausgestaltung aber die bis dato bestehende Grundsatzproblematik nicht: Seit Jahren lehnen viele Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentümerversammlungen nämlich die Installation von Balkonkraftwerken sehr pauschal – oder mit unsachlichen Begründungen – ab. Oder sie verlangen unverhältnismäßige Gutachten. Die jetzt eingereichte Klage gibt ein anschauliches weiteres Beispiel davon.

-Werbeanzeige-

DUH hat bereits 2023 eine Mieterklage unterstützt

Derartige Verfahren würden aber durch den jetzt vorgesehenen Gesetzesentwurf nur unzureichend erleichtert. Die bisher einzig vorgesehene Darlegungs- und Beweislastumkehr genügt nicht. Wirklich weiterhelfen würden klare Kriterien oder zumindest Regelbeispiele im Gesetz. Denn dann würden alle Beteiligten mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten, insbesondere darüber, welche Nachweise und Dokumente verlangt werden dürfen und welche nicht. Für die dringend gebotene Beschleunigung des Klimaschutzes im Gebäudesektor bedarf es nachdrücklich mehr Klarheit auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.“

Bereits 2023 hatte die DUH die Klage einer Mieterin und eines Mieters aus Kiel unterstützt, deren Balkon-Solaranlage von ihrer Hausverwaltung mit unsachlichen und überzogenen Forderungen untersagt wurde. In Folge des Rechtsstreits hatte die Vermieterin ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben. Die DUH strebt weiterhin eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland an.

-Werbeanzeige-

Mainz in Schlagloch-Alarm: Marode Straßen und schlechte Infrastruktur gefährden Verkehrssicherheit

0

Mainz, die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, steht vor einem wachsenden Problem, das sowohl Einheimische als auch Besucher betrifft: der zunehmend schlechte Zustand ihrer Straßen. Marode Straßenbeläge und zahlreiche große Schlaglöcher haben sich zu einem alltäglichen Ärgernis und einer potenziellen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer entwickelt.

Infrastrukturkrise in deutschen Städten

Die Situation in Mainz ist nur ein Beispiel für die weit verbreitete Infrastrukturkrise, die viele deutsche Städte betrifft. Jahrzehntelange Vernachlässigung der Infrastruktur, gekoppelt mit den zunehmenden Herausforderungen durch extreme Wetterbedingungen wie heftige Niederschläge, Frost und Hitzeperioden, haben die Straßeninfrastruktur in vielen Städten stark beansprucht. Gleichzeitig ist das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was den Verschleiß der Straßen zusätzlich beschleunigt hat. Diese Faktoren haben dazu geführt, dass die Straßenverhältnisse vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand sind und dringend umfassende Maßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung erfordern.

-Werbeanzeige-

Konkrete Beispiele für Straßenschäden und ihre Folgen in Mainz

Ein Beispiel ist die Koblenzer Straße in Mainz-Gonsenheim, die an einigen Stellen bereits Schlaglöcher von bis zu 20 Zentimetern Tiefe aufweist. Auch in Mainz-Finthen gibt es große und tiefe Schlaglöcher, vor denen sich sowohl Autofahrer als auch Zweiradfahrer in Acht nehmen müssen. Auf der Elbestraße kam es am Donnerstagabend, dem 15. Februar 2024, zu einem Feuerwehreinsatz und zur vorübergehenden Stilllegung der Straßenbahnlinien 50 und 51 der Mainzer Mobilität aufgrund eines Schlaglochs von 50×50 Zentimetern. Am Samstagmorgen, dem 17. Februar 2024, musste die Feuerwehr erneut auf der Koblenzer Straße aktiv werden, um ein Schlagloch vorsorglich abzusichern, das am darauf folgenden Montag provisorisch geflickt wurde. Bereits einige Wochen zuvor hatte die Polizei auf dem Mainzer Lerchenberg ein Schlagloch entdeckt, das von den Einsatzkräften der Feuerwehr schnell abgesichert werden musste.

Herausforderungen provisorischer Reparaturen

Obwohl Schlaglöcher nach Bürgermeldungen vorübergehend provisorisch geflickt werden, ist diese Maßnahme nur von kurzer Dauer sinnvoll. Das Füllmaterial wird nach kurzer Zeit wieder mürbe und wird durch den darüberfahrenden Verkehr erneut aus dem Schlagloch herausgedrückt, wodurch das Problem erneut auftritt. Ein Musterbeispiel für provisorische Lösungen sind die Mainzer Straße in Mainz-Gonsenheim, die Kapellenstraße und die Suderstraße in Mainz-Mombach. Hier ist die Fahrbahn ein einziger Flickenteppich, der nicht nur die Stoßdämpfer der Fahrzeuge belastet, sondern auch für Zweiradfahrer und Fußgänger gefährlich ist. Auch die Mainzer Oberstadt sowie zahlreiche Straßen in Mainz-Weisenau sind von diesem Problem betroffen.

Auswirkungen von Straßenschäden auf die Verkehrssicherheit

Insbesondere während der Wintermonate nehmen Schlaglöcher auf den Straßen zu, bedingt durch den ständigen Wechsel zwischen strengem Frost und wärmeren Tagen. Das Schmelzwasser dringt in die Risse des Asphalts ein, gefriert und vergrößert sich. Aber auch im Sommer kann die Hitze dazu führen, dass die Fahrbahn Risse bekommt. Diejenigen, die darunter leiden, sind die Autofahrer, die oft ohne Vorwarnung und möglicherweise sogar im Dunkeln plötzlich einen heftigen Schlag erleben. Dadurch können Schäden an Reifen, Felgen, dem Fahrwerk oder der Lenkung auftreten. Dies stellt nicht nur ein Risiko für Fahrzeugschäden dar, sondern erhöht auch das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Radfahrer und Motorradfahrer, die durch plötzliche Ausweichmanöver gefährdet sind.

Die Notwendigkeit einer verbesserten Straßeninfrastruktur in Mainz

Einheimische und Geschäftsleute äußern zunehmend ihren Unmut über den Zustand der Straßen. Die Instandhaltung und Sanierung der Straßeninfrastruktur in Mainz wird zu einer dringenden Priorität, um die Sicherheit und Lebensqualität in der Stadt zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung steht vor der Herausforderung, effektive Lösungen zu finden und die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, um den Verfall der Straßeninfrastruktur aufzuhalten. Experten weisen darauf hin, dass innovative Materialien und Bauverfahren, die eine längere Haltbarkeit der Straßenoberflächen gewährleisten, Teil der Lösung sein könnten. Ebenso wird die Bedeutung einer regelmäßigen Wartung und frühzeitigen Schadenserkennung betont, um größere Reparaturen und damit verbundene Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wichtige Informationen für Verkehrsteilnehmer

Motorrad- und Fahrradfahrer können schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen. Beim Auto kommt es eher zu Sachschäden. Wer trägt die Verantwortung? Was passiert im Schadensfall? Die wichtigsten Infos.

  • Schlaglöcher nur notdürftig zu stopfen genügt nicht
  • Geschädigter ist in der Nachweispflicht
  • Mithaftung des Fahrers möglich

Beweismittel sichern und Vorgehen danach

Im Falle eines Unfalls ist es von entscheidender Bedeutung, Beweismittel schnell zu sichern, ohne dabei sich selbst oder andere an der Unfallstelle zu gefährden. Dies umfasst das Fotografieren des Schlaglochs, der betroffenen Straße sowie des beschädigten Fahrzeugs, das Festhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Erfassung von Namen und Anschriften möglicher Zeugen. Es ist ratsam, sowohl die Polizei als auch die Kfz-Versicherung zu informieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Schäden durch Schlaglöcher am Auto oder Motorrad nur von der Vollkaskoversicherung übernommen werden, wenn eine solche abgeschlossen wurde.

Verantwortlichkeit bei Fahrbahnschäden

Ein Schadensersatzanspruch kann vollständig entfallen oder reduziert werden (teilweise Mithaftung), wenn die Schlaglöcher deutlich erkennbar waren, eine Warnungstafel aufgestellt war oder die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der Gefahrenstelle nicht beachtet wurde. Es ist nicht angemessen, generell anzunehmen, dass der Fahrbahnbelag intakt ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrene Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz dazu kann ein Kraftfahrer auf stark befahrenen Straßen wie Autobahnen erwarten, dass keine signifikanten Vertiefungen vorhanden sind, die zu Schäden oder Unfällen führen könnten.

Handlungsbedarf bei Straßenschäden: So melden Sie Schlaglöcher in Mainz

Die maroden Straßen und Schlaglöcher in Mainz sind mehr als nur ein physisches Problem; sie sind ein Symbol für die Notwendigkeit, in die Zukunft und Nachhaltigkeit der städtischen Infrastruktur zu investieren. Straßenschäden können per E-Mail bei der Stadt Mainz gemeldet werden. Allerdings liegen BYC-News Erkenntnisse vor, dass die Stadt erst nach einigen Wochen tätig wird und das Problem behoben wird. Hier besteht Handlungsbedarf! Personen, die ein Schlagloch melden möchten, müssen folgende Angaben parat haben:

  • Eine möglichst genaue Ortsangabe
  • Eine Beschreibung des Schadens

Gemäß der Internetseite der Stadt Mainz werden Schäden an baulichen Belägen, die potenzielle Gefahren darstellen, den zuständigen Straßenmeistern des Straßenbetriebs gemeldet. Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen Ortsteilen.

-Werbeanzeige-

Die entsprechenden Ansprechpartner sind:

  • Herr Florian Fischer, zuständig für die Stadtteile: Drais, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg/Münchfeld, Mombach, Lerchenberg, Neustadt, Altstadt-Nord. Erreichbar unter 06131 12 33 05.
  • Herr Guido Langer, zuständig für die Stadtteile: Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Oberstadt, Weisenau, Altstadt-Süd, Bretzenheim, Marienborn. Erreichbar unter 06131 12 33 15.

Weitere Möglichkeiten zur Meldung von Schlaglöchern finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainz unter Schlaglochmeldung.

-Werbeanzeige-

Handfeste Auseinandersetzung zur Mittagszeit in Nieder-Olm

0
Nieder Olm1
Nieder Olm

Am vergangenen Freitag (16.02.2024) kam es um die Mittagszeit zu einer handfesten Auseinandersetzung im alten Ortskern der rheinhessischen Kleinstadt Nieder-Olm.

Ausgangssituation war, dass gegen 12:20 Uhr eine 48-jährige Nieder-Olmerin an Krücken gehend, die „Alte Landstraßer“ überqueren wollte. Zur selben Zeit befuhr diese ein 41-Jährige mit seinem PKW.

-Werbeanzeige-

Faustschläge ins Gesicht

Nach Aussage der Nieder-Olmerin sei der PKW zu zügig auf sie zugefahren, worauf es zu einem Wortgefecht zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern kam, wobei der Fahrer aus seinem PKW ausstieg.

Nach vermeintlichen Beleidigungen und Bedrohungen kam der Ehemann der Fußgängerin, welcher auf der gegenüberliegenden Straßenseite wartete hinzu und es kam zu wechselseitigen Beleidigungen, Bedrohungen, sowie zu Faustschlägen ins Gesicht zwischen den beiden Männern. Wer wen zuerst schlug, beleidigte und bedrohte wird nun im Rahmen eines Strafverfahrens geklärt.

-Werbeanzeige-

Nach Polizeieinsatz in Rüsselsheim – 43-Jährige beißt Polizistin in den Arm

0
Betrunkene Autofahrer
Polizei Symbolbild

Nach einem tätlichen Angriff wurde in der Nacht zum Montag (19.02.2024) eine Polizeibeamtin der Polizeistation Rüsselsheim verletzt und musste anschließend ein Krankenhaus aufsuchen.

Zunächst wurde die Polizei 1.30 Uhr in den Rüsselsheimer Stadtteil Hassloch in den dortigen Flörsheimer Weg alarmiert. Dort hätte eine 43-Jährige Frau Mitbewohner mit einem Messer bedroht.

-Werbeanzeige-

Unvermittelte Beißattacke

Die 43-Jährige konnte anschließend festgenommen und von den Beamten mit auf die Wache genommen werden. In den Räumen der Polizeistation biss die Festgenommene anschließend unvermittelt der Polizistin in den Arm. Die Beamtin zog sich hierbei eine leichte Verletzung zu.

Die 43 Jahre alte Frau musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verblieb sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in einer Gewahrsamszelle der Polizei. Sie wird sich nun in einem Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und wegen Bedrohung zu verantworten haben.

-Werbeanzeige-

Taschendiebstahl beim Einkaufsbummel in der Mainzer Innenstadt

0
Zeugen Polizei Blaulicht
Zeugen Polizei Blaulicht

Polizei Mainz: Sowohl am 14. als auch am 17.02.2024 kam es in der Mainzer Innenstadt im Bereich des Brandes zum Diebstahl von zwei Geldbörsen. Die jeweils Bestohlenen gaben bei der Erstattung der Strafanzeige an, dass sich ihr Geldbeutel in der verschlossenen Handtasche befand, die beide jeweils am Körper getragen hatten. Beim Bezahlvorgang stellten beide Geschädigte anschließend das Fehlen der Geldbörse fest. In einem der genannten Fälle wurde im Anschluss an die Tat von dem oder der unbekannten Täter:in knapp 3000 Euro mittels Bank-Karte von einem Konto abgebucht. Hinweise auf den oder die Täter gibt es bislang keine.

-Werbeanzeige-

Rheinhessin Elisabeth Popp feierte 100. Geburtstag

0

Am Fastnachtssamstag (10. Februar 2024) durfte die Bingerin Elisabeth Popp, geborene Kemp, ein ganz besonderes Fest begehen: Im Kreise ihrer Lieben feierte sie ihren 100. Geburtstag. Auch Bingens Oberbürgermeister Thomas Feser ließ es sich nehmen, der Jubilarin persönlich, auch im Namen der Stadt zu gratulieren.

Die gebürtige Andernacherin verschlug es im Zweiten Weltkrieg erstmals nach Bingerbrück. Nach der Heirat 1945 zogen sie und ihr Mann nach Bad Kreuznach. Als dieser zehn Jahre später verstarb, kehrte Frau Popp mit ihren drei Töchtern nach Bingerbrück zurück.

Diese zog sie alleine groß und pflegte zudem ihre Eltern bis zu deren Tod. Anlässlich ihrer Geburtstagsfeier würdigte ihre Familie ihre Bescheidenheit, mit der sie die eigenen Bedürfnisse stets hintanstellte.

Die Jubilarin durfte sich bis dato über acht Enkel, zehn Urenkel sowie zwei Ururenkel freuen. In ihrer Festtagsrede bezeichnete ihre Enkelin sie als „lebendiges Geschichtsbuch“ mit einer „Fülle an Erinnerungen“. Ihre Freizeit verbringt Frau Popp gern mit Handarbeiten.

-Werbeanzeige-

Schärfere Regeln für Temu gefordert – Billiganbieter aus Asien in der Kritik

0

In der deutschen Handelslandschaft wächst die Besorgnis über die Geschäftspraktiken von Temu, einem aus China stammenden Online-Marktplatz, der für seine Billigangebote bekannt ist. Kritiker, darunter führende Vertreter des deutschen Handels, fordern ein härteres Durchgreifen gegen solche Plattformen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Verbraucher zu schützen.

-Werbeanzeige-

Wettbewerbsverzerrungen und unzureichende Durchsetzung von Gesetzen

Stephan Tromp, Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), äußert sich kritisch über die Unfähigkeit der europäischen und deutschen Gesetzgeber, ihre Verordnungen und Gesetze gegenüber chinesischen Unternehmen wie Temu vollständig durchzusetzen. Dies führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Lieferkettengesetz, das auf die Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern abzielt.

Forderung nach gleichen Regeln und stärkerer Regulierung

Kai Hudetz vom Institut für Handelsforschung (IFH) betont die Notwendigkeit einer stärkeren staatlichen Regulierung, um sicherzustellen, dass für Anbieter aus Fernost dieselben Regeln und Standards gelten wie für europäische Anbieter. Der E-Commerce Verband bevh unterstützt diese Forderung und verlangt eine strengere Überwachung der Marktteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf die Produktsicherheit.

Stärkung des Zolls und europäische Lösungen

Angesichts der Flut von Paketen aus China sieht der HDE ein europaweites Problem, das einer gemeinsamen Lösung bedarf. Tromp schlägt eine Stärkung des Zolls vor, um die Paketabfertigung effizienter zu gestalten und regelwidrige Sendungen schneller identifizieren zu können. Eine digitale Plattform für die Anmeldung jeder Sendung könnte hierbei ein wichtiger Schritt sein.

-Werbeanzeige-

Temus Position und Verbraucherreaktionen

Trotz der Kritik betont eine Sprecherin von Temu, dass sich das Unternehmen verpflichtet fühle, alle relevanten Regeln und Vorschriften einzuhalten. Die Plattform, die hinter der schnell wachsenden App Pinduoduo steht, hat sich mit Minipreisen und Rabattangeboten schnell auf dem deutschen Markt etabliert.

Handelsexperten über Temus Erfolg und Herausforderungen

Handelsexperte Hudetz weist darauf hin, dass Temu erhebliche Investitionen in Online-Marketing tätigt, trotz der geringen Margen, die mit billigen Produkten erzielt werden. Dennoch sei die Plattform bereit, langfristig in den Markt zu investieren, was ihre Beharrlichkeit unterstreicht.

Verbraucherzentrale warnt vor Risiken

Die Verbraucherzentrale warnt Verbraucher vor den Risiken beim Einkauf auf Plattformen wie Temu. Sie rät dazu, sich vor dem Kauf über Zollbestimmungen zu informieren und auf zugelassene Sicherheitszeichen bei Produkten zu achten. Zudem sollten Verbraucher sich der häufig gemeldeten Probleme mit Produktqualität, Lieferungen und Kundenservice bewusst sein.

Fazit

Die Debatte um Temu und ähnliche chinesische Online-Marktplätze wirft wichtige Fragen hinsichtlich der globalen Handelspraktiken, Verbraucherschutz und Wettbewerbsgleichheit auf. Während die Plattformen für ihre günstigen Preise und innovativen Angebote gelobt werden, betonen Kritiker die Notwendigkeit einer strengeren Regulierung und Überwachung, um faire Marktbedingungen und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, inwieweit Regierungen und Regulierungsbehörden in der Lage sein werden, effektive Maßnahmen zu ergreifen und ob Plattformen wie Temu ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen, um in einem strenger regulierten Marktumfeld zu bestehen.

-Werbeanzeige-

Neubau einer CO2-neutralen DHL-Zustellbasis im Main-Taunus-Kreis

0

Die Deutsche Post baut im Mellinweg 20–22 in Sulzbach einen neuen Zustellstützpunkt. Zu einer kleinen Feierstunde lud der zuständige Leiter der Postniederlassung Saarbrücken Jörg Bahls ein. Neben dem Bürgermeister der Stadt Sulzbach, Michael Adam, waren auch der Chef des Generalunternehmens, Michael Linnebacher (Linnebacher Bau GmbH, Neunkirchen), und sein Projektleiter für dieses Objekt, Herr Max Zwick, sowie zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Post zugegen.

Jörg Bahls erläuterte:

„Hier im Mellinweg in Sulzbach entsteht ein modernes, CO2-neutrales Betriebsgebäude. Je nach Postaufkommen starten hier künftig rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich ihre Touren in die Zustellgebiete der Städte Sulzbach und Friedrichsthal sowie der Gemeinde Quierschied. Damit werden alle Vorkehrungen getroffen, um auch die Zustellung in den drei Ortschaften CO2-neutral zu gewährleisten. Unser Betriebsgebäude wird mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Fußbodenheizung ausgestattet. Für die Zustellung werden bis Ende des Jahres Elektroautos zur Verfügung stehen. Die Zuführung der Briefe und Pakete nach und von Sulzbach soll in naher Zukunft mit großen Elektro- oder Gas-Lkws betrieben werden. Wir zeigen mit dieser neuen Betriebsstätte in Sulzbach, dass wir regional, lokal vor Ort bei den Kunden sind und dass wir Verantwortung für die Umwelt übernehmen.“

Michael Adam, Bürgermeister Stadt Sulzbach/Saar, äußerte sich positiv:

„Der Neubau des CO2-neutralen Betriebsgebäudes ist ein begrüßenswerter Schritt für Sulzbach. Dies ist mit unseren eigenständigen Maßnahmen wie der Photovoltaikanlage, die wir in Kürze auf dem Dach unseres Rathauses errichten, ein weiterer Baustein hin zu einer emissionsarmen Zukunft. Die Investition der Deutschen Post in den neuen Zustellstützpunkt mit seinen mehr als 5.500 Quadratmetern Fläche zeigt, dass Sulzbach ein attraktiver Standort ist. Die Errichtung hier auf der ehemaligen Grube Mellin und die Beschäftigung von bis zu 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist aber auch ein starkes Zeichen inmitten des Strukturwandels.“

Roland Hegi, Leiter des übergeordneten ZSPL Saarbrücken, fügte hinzu:

„Die bisherigen Betriebsstätten in Sulzbach, Quierschied und Friedrichsthal erfüllten nicht mehr unsere Anforderungen, die wir heute an eine moderne Betriebsstätte stellen. Während die bisherigen Stützpunkte in Sulzbach und Quierschied nur reine Briefzustellstützpunkte waren und die Pakete aus dem benachbarten St. Ingbert zugestellt wurden, ermöglicht die neue Betriebsstätte die Basis für eine flächendeckende Verbundzustellung (Briefe und Pakete) und bietet genügend Platz für die rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Pro Woche werden hier künftig rund 80.000 Brief- und 12.000 Paketsendungen sortiert und zugestellt. Wir bedienen damit insgesamt etwa 40.000 Bürgerinnen und Bürger. Der Versorgungsbereich des Zustellstützpunktes umfasst über 45 km².“

Jörg Bahls betonte erneut die Nachhaltigkeitsbemühungen:

„Die Deutsche Post DHL erhöht das Tempo zur geplanten Dekarbonisierung des Unternehmens. Dazu investiert der Konzern in den nächsten zehn Jahren insgesamt 7 Milliarden Euro in Maßnahmen zur Reduzierung seiner CO2-Emissionen. Neben den bisherigen klimaneutralen Maßnahmen sind wir offen für Ideen, Vorschläge und Kooperationen. Hier in Sulzbach setzen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Dekarbonisierung unseres Post- und Paketgeschäfts in der Region und in ganz Deutschland. Unser Ziel ist es, der beste Post- und Paketdienstleister zu bleiben – gerade auch bei der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Mit der Zustellung der Post mit Elektroautos wollen wir die Region „grüner“ machen.“

Zum Richtfest nutzten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über die neue Betriebsstätte zu informieren

Das Betriebsgelände ist 5.560 m² groß, das Betriebsgebäude umfasst ca. 1.050 m². Das Gebäude wird energetisch auf dem neuesten Stand sein, ausgestattet mit einer Halle mit Fußbodenheizung, Wärmeerzeugung mittels einer Außenluft-Wasser-Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die Ladestationen für die E-Zustellfahrzeuge gehören ebenfalls dazu.

Jörg Bahls schloss mit: „Unser Gebäude verfügt über alle modernen Anforderungen, die für eine zuverlässige Zustellung der uns anvertrauten Sendungen Grundvoraussetzung geworden sind. Alle Verteil- und Ladetätigkeiten auf einer Ebene, kurze Wege für die Beladung unter einem Vordach und technisches Knowhow mit Sendungsscannern. Wir freuen uns darauf!“

Wiedereröffnung der Rundsporthalle in Nierstein

0
Rundsporthalle Nierstein

Gute Nachricht für Vereine und Schülerschaft in Nierstein: Nachdem die Rundsporthalle auf Grund von Brandschäden einige Monate geschlossen bleiben musste, sind die Sanierungsarbeiten nun abgeschlossen. Der Betrieb kann ab Montag, 19. Februar, wieder aufgenommen werden. Hintergrund: Im September vergangenen Jahres kam es nach einem technischen Defekt zu einem Brand in der Sporthalle der Carl-Zuckermayer Realschule Nierstein. Wegen starker Verschmutzung und PVC-Rußpartikeln musste die Rundsporthalle geschlossen werden.  Schul- und Vereinssport war in dieser Zeit nicht möglich.

ACHTUNG! Lebensmittelrückruf bei Aldi, Lidl, Edeka, Netto, REWE und Penny

0
Lebensmittelwarnung Produktrückrüf
Lebensmittelwarnung Produktrückrüf

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Banketbakkerij Merba B. V. Gebäckartikel / Cookies verschiedener Marken und Handelsmarken zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen mit den unten genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) und Chargennummern Metallfremdkörper befinden können. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird daher vom Verzehr der Produkte abgeraten.

Folgende Artikel werden zurückgerufen:

  • METRO
    • Merba Double Chocolate Cookies 200g – MHD 07-12-2024 – L2334203
  • tegut
    • Merba Double Chocolate Cookies 200g – MHD 07-12-2024 – L2334203
  • Famila Nordost
    • Hofgut Soft Muffin Triple Cookies 210g – MHD 12-12-2024 – L2334703
  • Markant
    • Hofgut Soft Muffin Triple Cookies 210g – MHD 12-12-2024 – L2334703
  • REWE
    • Rewe Beste Wahl Triple Chocolate Cookies 200g – MHD 06-12-2024 – L2334103
    • Rewe Beste Wahl Soft White Chocolate Lemon Cookies 210g – MHD 12-12-2024
  • Aldi Nord
    • Biscotto Soft Baked Cookies Triple Choc 210g – MHD 12-12-2024 – L2334703
  • Penny
    • Mike Mitchell’s Soft Muffin Cookies 210g – MHD 12-12-2024 – L2334703
    • Mike Mitchell’s Soft White Choc Lemon 210g – MHD 12-12-2024 – L2334709
  • Edeka
    • Edeka Cookies Triple Chocoate 200g – 06-12-2024 – L2334103
    • Edeka Cookies Double Chocolate 200g – 13-12-2024 – L2334803
    • G&G Soft Cookies Triple Chocolate 175g – 13-12-2024 – L2334809
  • Netto Markendiscount
    • Biscoteria Soft Muffin Triple Chocolate Cookies 210g – 12-12-2024-L2334703
    • Biscoteria Soft White Choc Lemon Cookies 210g – 13-12-2024 – L2334809
  • Kaufland
    • K-Classic Double Chocolate Cookies 200g – 06-12-2024- L2334103
  • Netto
    • Finton’s Bakery Chocolate Chip Cookies 225g – 12-09-2024 – L2334803
  • Lidl
    • Sondey Soft Baked Cookies Weisse Schokolade & Zitrone 210g – 13-12-2024-L2334809

Die betroffenen Artikel wurden bundesweit bei verschiedenen Handelsunternehmen angeboten

Banketbakkerij Merba B.V. und die betroffenen Händler haben umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Andere Artikel und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten bzw. Chargennummern sind nicht betroffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die die entsprechenden Artikel mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.

Banketbakkerij Merba B.V bedauert diesen Vorfall und entschuldigt sich bei allen betroffenen Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern beantwortet der Kundenservice per E-Mail unter info@merba.com.

Abonniere uns bei Instagram: BYC.News


 

Kursangebote Oppenheim: Nachhaltig Gärtnern – Artenvielfalt fördern

0
Rathaus Oppenheim
Rathaus Oppenheim

In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (VHS) Oppenheim bietet die Verbandsgemeinde Rhein-Selz drei Vorträge von Experten aus der Region zum Thema Nachhaltigkeit im eigenen Garten an.

Anhand vieler gelungener Praxisbeispiele erfahren die, was Sie gegen Artensterben, Hitzesommer und Ressourcenverschwendung auf dem eigenen Grundstück tun können. „Unterhaltsam lernen Sie die Möglichkeiten kennen, Nisthilfen im Garten oder auf dem Balkon anzubringen und auch das entsprechende Nahrungsangebot für die Vögel und Insekten bereitzustellen. So können Sie aktiv etwas für den Erhalt der Artenvielfalt tun.“, so Christina Bitz, Beigeordnete für Klimaschutz der VG Rhein-Selz.

Folgenden Kurse werden im März angeboten:

  • 07.03.2024: 19:00 – 20:30 Uhr
    Gärtnern, nachhaltig, insektenfreundlich und Klimafest (Kursleiterin Mirja Neff, BUND-Wildbienenbotschafterin)
  • 14.03.2024: 19:00 – 20:30 Uhr
    Wildvolgelhilfe rund ums Haus
    (Kursleiter Nikolaus Strupp, Vogelschutzberater RLP)
  • 21.03.2024: 19:00 – 20:30 Uhr
    mehr als Wohnen – Nahrungsangebot für Nisthilfen im Garten (Kursleiterin Mirja Neff, BUND-Wildbienenbotschafterin)

Die Kursgebühr beträgt 5 €, der Kursort ist jeweils das Schulungszentrum der VHS in Oppenheim, Wormser Straße 4–6 in Oppenheim, Anmeldungen bitte an Anja Leber, 06133-490924 oder über vhs.oppenheim@kvhs-mainz-bingen.de.

Neugestaltung des Spielplatzes „An den Ulmen“ in Nieder-Olm

0
spielplatz an den ulmen nieder-olm
Stadtbürgermeister Dirk Hasenfuss (2.v.r.), Vertreter des Stadtrates und der VG-Verwaltung und des Handwerks beim offiziellen Spatenstich.

Die Stadt Nieder-Olm setzt ihre Bemühungen zur Aufwertung der öffentlichen Spielplätze fort. Nach umfangreichen Modernisierungsarbeiten an verschiedenen Standorten in den vergangenen Jahren, steht nun der Spielplatz „An den Ulmen“ im Fokus. Das Projekt, das bis Anfang April abgeschlossen sein soll, verspricht mehr als nur eine Erneuerung: Es entsteht ein generationsübergreifender Begegnungsort.

Der idyllisch gelegene Spielplatz, umgeben von großen Bäumen in einer ruhigen, jedoch zentralen Seitenstraße, wird nicht nur für die direkten Anwohner und Familien aus dem benachbarten neuen Wohngebiet an der Platanenstraße eine attraktive Anlaufstelle sein. Auch Kinder aus den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten werden von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Stadtbürgermeister Dirk Hasenfuss hebt hervor, dass der neugestaltete Spielplatz weit mehr als ein traditioneller Spielpark sein wird

„Wir schaffen einen Platz der Begegnung, der Menschen verschiedener Generationen zusammenbringt“, erklärt Hasenfuss. Als besonderes Highlight wird eine umfangreiche Spielkombination in der Mitte des Areals errichtet, die einen Kletterturm und eine Rutsche umfasst. Zusätzlich wird der Spielplatz mit einer Tischtennisplatte, einer Sandfläche, verschiedenen Schaukeln und Wipptieren ausgestattet. Eine spezielle Inklusionsschaukel wird auch Kindern mit Behinderung die Möglichkeit bieten, am Spielgeschehen teilzuhaben.

Foto: Stadt Nieder-Olm

Um das natürliche Ambiente des Platzes zu bewahren und zu ergänzen, werden neben den bestehenden Bäumen drei weitere gepflanzt. Eine Blühwiese soll das Grün im unteren Bereich des Spielplatzes aufwerten. Für Sitzgelegenheiten sorgen Quader aus Natursteinen und Baumstämme. Ein Stabgitterzaun wird zudem rund um den Spielplatz errichtet, um die Sicherheit der spielenden Kinder zu gewährleisten.

Die Investition in den Spielplatz „An den Ulmen“ beläuft sich auf rund 210.000 Euro und unterstreicht das Engagement der Stadt Nieder-Olm für die Förderung sozialer Interaktion und aktiver Freizeitgestaltung. Mit der Fertigstellung dieses Projekts setzt Nieder-Olm einen weiteren wichtigen Schritt zur Steigerung der Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger.

Neuer Parkplatz entsteht in Nieder-Olm

Historische Gradierwerke in Bad Kreuznach erhalten umfassende Sanierung

0

In den idyllischen Kurparks von Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein, eingebettet im berühmten Salinental, befindet sich ein beeindruckendes Ensemble aus neun Gradierwerken, die sich über eine Gesamtlänge von 1250 Metern erstrecken. Diese architektonischen Zeugnisse vergangener Zeiten, von denen sechs direkt im Salinental stehen, sind nicht nur für ihre historische Bedeutung bekannt, sondern auch für ihre fortwährende Funktion im Bereich der Gesundheitsförderung und des Tourismus.

Gradierwerke, ursprünglich im 18. Jahrhundert für die Salzgewinnung errichtet, dienen heute vor allem als natürliche Inhalationsanlagen

Die Struktur eines Gradierwerks besteht aus großen, mit Schwarzdorn bepackten Holzgerüsten. Salzhaltiges Wasser wird über diese Dornwände geleitet, wodurch beim Herabrieseln Salzpartikel in die Luft abgegeben werden. Diese salzhaltige Luft wirkt äußerst wohltuend auf die Atemwege und fördert die Gesundheit der Kurparkbesucher.

Angesichts ihres Alters und ihrer Konstruktion bedürfen die Gradierwerke einer kontinuierlichen Pflege und Instandhaltung. Im Durchschnitt alle 15 Jahre müssen die Schwarzdornbündel erneuert und die tragenden Holzkonstruktionen überholt werden. Die damit verbundenen Herausforderungen sind enorm, nicht zuletzt wegen der schieren Größe und Komplexität der Anlagen.

Aktuell führt die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT) im Auftrag der Stadt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch, insbesondere am Gradierwerk 4 neben den Tennisplätzen und am Gradierwerk 9 im Kurpark von Bad Münster am Stein. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Holzkonstruktionen, das Abdichten von Durchdringungen in den Bodenplatten und den Einbau neuer Dornbündel. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf mehrere hunderttausend Euro, wobei allein für den Abschnitt am Gradierwerk 9 etwa 300.000 Euro veranschlagt sind.

Die größte Herausforderung stellt jedoch die Sanierung des mit 320 Metern längsten Gradierwerks im Salinental dar

Hier wird eine komplette Erneuerung der Dornwände vorgenommen, für die 32.000 Dornbündel benötigt werden. Die Kosten für diese umfassende Sanierung belaufen sich auf 450.000 Euro, mit einem Abschluss der Arbeiten nach Ostern.

Die Instandhaltung und Sanierung dieser historischen Bauwerke wird nicht nur von den Salinenarbeitern der GuT, sondern auch von Fremdfirmen durchgeführt, um das Arbeitspensum innerhalb des kurzen Zeitfensters des ersten Quartals bewältigen zu können. Besonders hervorzuheben sind die Reparaturen der Bruchsteinfundamente des Gradierwerks am Haus des Sports, die zu den ältesten Anlagenteilen des Salinentals gehören und aus dem Jahr 1780 stammen.

Die Gradierwerke von Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein sind somit nicht nur ein bedeutender Teil des kulturellen Erbes der Region, sondern auch eine wichtige Säule der lokalen Gesundheits- und Tourismusbranche. Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen unterstreichen das Engagement der Stadt und der beteiligten Organisationen, diese historischen Anlagen für zukünftige Generationen zu bewahren und gleichzeitig ihre Funktion als natürliche Heilmittel weiter zu fördern.

Bingen: Frau fährt betrunken über Verkehrsinsel und flüchtet

0
Unfallflucht
Unfallflucht

Ein Zwischenfall ereignete sich am Sonntag (18. februar 2024) im Kreisverkehr der L414/B9/Dromersheimer Chaussee, als ein Verkehrsteilnehmer gegen 19:20 Uhr ein Kennzeichen auf der Fahrbahn meldete. Die herbeigerufene Polizeistreife stellte rasch fest, dass das Kennzeichen von einem Fahrzeug stammte, das die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs überfahren und dabei ein Verkehrsschild beschädigt hatte.

Unfallflucht

Der Unfallfahrer hatte sich nach dem Vorfall unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Ermittlungen der Polizei Bingen führten schnell zu einer 40-jährigen Frau, einer Freundin der eingetragenen Fahrzeughalterin, gegen die sich ein Tatverdacht erhärtete.

In der Wohnadresse der Verdächtigen entdeckten die Beamten das verunfallte Fahrzeug, das erhebliche Beschädigungen aufwies – darunter eine gebrochene Achse und einen platten Reifen, was darauf schließen lässt, dass die Fahrerin trotz schwerer Schäden das Fahrzeug nach Hause manövrierte. Bei der Konfrontation in ihrer Wohnung gab die Frau zu, das Fahrzeug geführt zu haben. Auffällig war ihr Zustand, der auf Alkoholeinfluss hindeutete, obwohl sie sich weigerte, einen Atemalkoholtest durchzuführen.

Die Polizei ordnete daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmte ihren Führerschein.

Warnstreik bei Lufthansa: Bodenpersonal fordert gerechte Bezahlung

0

Für Tausende Lufthansa-Passagiere könnte sich die Reiseplanung in dieser Woche als besonders herausfordernd erweisen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat zu einem umfangreichen Warnstreik aufgerufen, der die Bodenbeschäftigten der Airline an den wichtigsten deutschen Flughäfen betrifft. Die Standorte Frankfurt/Main, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart werden am Dienstag in den Fokus des Arbeitskampfes rücken. Der Streik, der am Dienstag, dem 20. Februar 2024, um 4:00 Uhr beginnt und bis zum folgenden Mittwoch um 7:10 Uhr andauern soll, zielt darauf ab, den Druck auf den Konzern zu erhöhen, um signifikante Verbesserungen in den laufenden Gehaltsverhandlungen zu erzielen.

Unstimmigkeiten in den Verhandlungen

Die Auseinandersetzung betrifft etwa 25.000 Bodenmitarbeiter, die bei verschiedenen Gesellschaften des Lufthansa-Konzerns, darunter Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo und andere, beschäftigt sind. Trotz mehrerer Verhandlungsrunden, zuletzt am 12. Februar 2024, blieb eine Einigung aus. Ein zentraler Streitpunkt ist das jüngste Angebot des Managements, das nach intensiven Diskussionen innerhalb der Belegschaft von 96 Prozent abgelehnt wurde. Besonders kritisiert wird die Ausweitung der sogenannten Nullmonate sowie die im Vergleich zu anderen Berufsgruppen des Konzerns geringeren Lohnerhöhungen für Bodenpersonal.

Forderungen und Kritik

Ver.di-Verhandlungsführer Marvin Reschinsky kommentiert die Situation als besonders prekär für die Bodenbeschäftigten, die sich durch das Angebot des Konzerns benachteiligt sehen. Während Piloten erhebliche Gehaltssteigerungen erhalten, bleiben angemessene Anpassungen für das Bodenpersonal, die sogar Preissteigerungen der letzten Jahre ausgleichen würden, aus. Die Forderungen der Gewerkschaft umfassen eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro monatlich, sowie eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Auswirkungen des Streiks

Angesichts des flächendeckenden Aufrufs zum Warnstreik werden erhebliche Beeinträchtigungen im Flugverkehr erwartet, darunter zahlreiche Flugausfälle und Verzögerungen. Reschinsky appelliert an das Verständnis der Passagiere und betont die frühzeitige Ankündigung des Streiks, um Betroffenen die Möglichkeit zur Umplanung zu geben.

Blick nach vorn

Trotz der angespannten Lage betont der ver.di Verhandlungsführer die Bereitschaft zur Deeskalation und beteuert den Wunsch nach einer schnellen Lösung im Sinne der Beschäftigten und der Passagiere. Die Verantwortung für die weitere Zuspitzung des Konflikts sieht er beim Management der Lufthansa. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 21. Februar 2024, dem Tag nach Beendigung des Warnstreiks, angesetzt. Beobachter und Beteiligte hoffen gleichermaßen auf konstruktive Gespräche, um eine Einigung zu erzielen und weitere Störungen zu vermeiden.