Am Dienstag, 3. Februar 2026, startete vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz ein bedeutsames Sicherungsverfahren. Ein 27-jähriger Mann steht im Fokus der Verhandlungen, da er im Zustand der Schuldunfähigkeit schwere Straftaten begangen haben soll. Da der Beschuldigte laut Gutachten unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, geht es in diesem Prozess wegen Brandstiftung primär um den Schutz der Allgemeinheit.
Zerstörungswut in einem Binger Mehrfamilienhaus
Die Anklageschrift listet Vorfälle auf, die bereits Anfang Januar 2025 ihren Lauf nahmen. In einem Mehrparteienhaus in Bingen soll der junge Mann mehrere Wohnungstüren sowie die Hauseingangstür massiv beschädigt haben. Dabei zerschlug er Glaselemente und bearbeitete eine Holztür mit einem Messer.
Die Ermittler schätzen den damals entstandenen Sachschaden auf rund 1.500 Euro. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand der Verdacht im Raum, dass die psychische Erkrankung des Mannes das Motiv für die unkontrollierten Sachbeschädigungen war.
Tankstellen-Anschlag in Ingelheim führt zum Prozess wegen Brandstiftung
Der schwerwiegendste Vorwurf datiert jedoch aus dem August 2025. Der Beschuldigte begab sich laut Staatsanwaltschaft zu einer firmeninternen Tankstelle in Ingelheim. Dort verschüttete er eine brennbare Flüssigkeit rund um eine Zapfsäule und legte eine Zündspur, die er im Anschluss entzündete.
Obwohl der 27-Jährige beabsichtigte, das Benzin in der Säule zur Explosion zu bringen, erloschen die Flammen aus ungeklärter Ursache vorzeitig. Trotz des glimpflichen Ausgangs entstand an der Anlage ein Sachschaden in Höhe von etwa 75.000 Euro. Dieser Vorfall bildet den Kern für den aktuellen Prozess wegen Brandstiftung.
Gericht prüft dauerhafte psychiatrische Unterbringung
Aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit des Beschuldigten ordnete die Justiz bereits die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht muss nun entscheiden, ob von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht und eine dauerhafte Einweisung notwendig ist.
Die Kammer hat für die Beweisaufnahme mehrere Termine bis Ende Februar angesetzt. Neben Sachverständigen werden auch Zeugen der Vorfälle in Bingen und Ingelheim gehört, um das Krankheitsbild und die Tatabläufe lückenlos zu rekonstruieren.













