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Feuerwehr-Großeinsatz in der Mainzer Oberstadt

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Nachrichten Mainz | An diesem Dienstagabend (05.01.2021) gegen 20:55 Uhr kam es im sechsten Stock des ehemaligen MAG Hotel in der Hechtsheimer Straße 37 in Mainz zu einem Großeinsatz der Feuerwehr.


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Starke Rauchentwicklung in einer Wohnung

Wie der Einsatzleiter vor Ort gegenüber Boost your City mitteilte, wurden die Einsatzkräfte über die Brandmeldeanlage alarmiert. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, war die betroffene Wohnung und der Flur im sechsten Obergeschoss bereits verraucht. Rund 600 Bewohnerinnen und Bewohner sind in dem Wohnhaus gemeldet. Einige davon waren bereits nach draußen gegangen, um sich dort in Sicherheit zu bringen.

Die Einsatzkräfte betraten unter Atemschutz die Wohnung und stellten fest, dass dort Essen angebrannt war und dadurch die starke Rauchentwicklung entstand. Nachdem das Essen vom Herd genommen wurde, konnten die Einsatzkräfte die Wohnung mit Hilfe von großen Ventilatoren be- und entlüften.

Gegen 21:30 Uhr konnten die Bewohnerinnen und Bewohner allerdings schon wieder zurück in ihre Wohnungen. Um 21:35 Uhr konnten die Einsatzkräfte den Einsatz beenden und die Örtlichkeit verlassen.

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Feuerwehreinsatz in dem Hochhaus bereits im November

Bereits am 25. November 2020 kam es in dem Wohnhaus zu einem Großeinsatz der Feuerwehr. Damals wurden mehrere Personen verletzt (wir berichteten). Auf dem unten stehenden Bild sieht man noch die Schäden des damaligen Feuers. Bei dem Feuerwehreinsatz an diesem Dienstag (05.01.2020) war die Wohnung direkt links nebendran betroffen.

Feuerwehr-großeinsatz in der mainzer oberstadt
Brandschäden vom Wohnungsbrand im November in der Hechtsheimer Straße in Mainz noch immer sichtbar | Foto: Meikel Dachs – Boost your City
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Verlängerter Lockdown und neue Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

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Nachrichten Mainz | An diesem Dienstag (05.01.2021) gab die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Pressekonferenz das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten bekannt.


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Diese Maßnahmen werden gelten

Bund und Länder haben beschlossen, dass der aktuelle Lockdown zunächst bis zum 31. Januar verlängert wird. Das soll in der nächsten Allgemeinverordnung am 10. Januar festgehalten werden. Zudem wurden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Die Regelungen werden wieder die gleichen sein, wie im Frühjahr. Es wird sich lediglich ein Hausstand lediglich mit einer Person aus einem anderen Hausstand treffen dürfen.

Zudem wird in Regionen, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert über 200 liegt, der Bewegungsradius der Bürgerinnen und Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt. Weiter als in diesem Radius dürfen sich nur Personen mit einem triftigen Grund bewegen. Damit will man die massiven Tagestouristischen Ausflüge wie in den letzten Tagen verhindern.

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Regelung für Schulen und Kitas

Bei dem Schulunterricht gibt es keinen neuen Bundesbeschluss, dieser wird also auch bis zum 31. Januar verlängert. Das bedeutet für Rheinland-Pfalz, dass der Fernunterricht zunächst bis zum 15. Januar weiter geführt wird. In den kommenden Tagen wird dann die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig dann eine Regelung für die weitere Zeit nach dem 15. Januar treffen.

In den Kindertagesstätten bleibt der Betrieb bestehen für Kinder, die dringend auf den Platz angewiesen sind. Eltern können ihre Kinder also auch weiterhin in die Kindertagesstätte bringen. Dreyer appelliert allerdings, das Angebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht anders geht. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde außerdem verlängert. Pro Elternteil können nun 10 zusätzliche Tage gewährt werden oder aber 20 Tage bei einem alleinerziehenden Elternteil.

Hier geht es zur Pressekonferenz mit Malu Dreyer auf Facebook: Zur Pressekonferenz

 

 

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Werkstatt Bad Sobernheim produziert hochwertige LED-Straßenleuchte

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BAD SOBERNHEIM | Nachdem die ausführliche Testphase in den Werkstätten der Stiftung kreuznacher diakonie erfolgreich abgeschlossen ist, beginnt nun die Produktion der hochwertigen, klimaschonenden LED-Straßenleuchte „Lumdia“ in der Werkstatt Bad Sobernheim.


Schon seit zwei Jahren besteht eine Kooperation mit der Sobernheimer Firma Lumen Deutschland GmbH, die intelligente LED-Beleuchtungskonzepte plant und die zugehörige LED-Technik vertreibt. „Mit der Stiftung kreuznacher diakonie haben wir uns auf eine besondere Zusammenarbeit geeinigt“, berichtet Marcus Metzler, Geschäftsführer von Lumen Deutschland. Mit der LED-Leuchte „Lumdia“, eine Verbindung der Namen Lumen und Diakonie, stellt die Werkstatt ihr eigenes Produkt von A bis Z her. Der Vertrieb erfolgt in enger Kooperation mit Lumen Deutschland.

Die Straßenleuchte „Lumdia“ besitzt alles, was eine hocheffiziente, moderne Leuchte braucht: Die perfekt abgestimmte Leistung der einzelnen technischen Komponenten und die kompromisslose Qualität aller Bauteile sorgen für eine lange Lebensdauer. Aufgrund des im Detail durchdachten Aufbaus können zahlreiche Anwendungsfälle und Einsatzbereiche abgedeckt werden. „Lumdia“ liefert bei hervorragender Energieeffizienz beste Lichtergebnisse. Die nachhaltige Leuchte passt hervorragend auf öffentliche Flächen wie Parkplätze und Straßen.

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Beschäftigte lassen begeistert das Licht aufgehen

Werkstatt bad sobernheim produziert hochwertige led-straßenleuchte 1

„Wir haben die Herstellung der Straßenleuchte für die beteiligten Menschen so angepasst, dass sie ihre jeweiligen Fähigkeiten und Talente gut einbringen können“, erläutert Peter Ludwig, Leiter der Bad Sobernheimer Werkstatt. Die Montage bietet für die Menschen Arbeitsinhalte mit verschiedenen Anforderungen von der einfachen Kabelkonfektionierung über die Montage der Baugruppen und deren Verdrahtung bis hin zur Endmontage mit Isolations- und Funktionsprüfung. Die Beschäftigten, die bislang in die Herstellung eingebunden sind, sind restlos begeistert. „Wenn am Ende der Montage die hergestellte Lampe leuchtet, dann hat sich die Mühe gelohnt“, sagt Ludwig.

„Lumdia“ ist bei der Stiftung kreuznacher diakonie in der Beleuchtung der Hans-Schumm-Straße auf dem Weg vom Diakonie Krankenhaus zum Parkhaus und dem benachbarten Parkplatz im Einsatz. Eingänge und Parkplatzbereiche vom Fliedner Krankenhaus in Neunkirchen strahlen bereits im Licht von „Lumdia“. Zudem sind zahlreiche Industrieprojekte, Parkplätze und Lagerflächen mit der Leuchte ausgestattet. Hierzu zählen neben Standorten der Union Bauzentrum Hornbach GmbH an Standorten unter anderem in Kaiserslautern, Pirmasens und Viernheim weitere regionale und überregionale Flächen wie der Parkplatz des Hotels Bollants Bad Sobernheim oder vom Fitnesscenter Merkelbach in Bad Kreuznach.

Die Werkstatt Bad Sobernheim und ihre Beschäftigten freuen sich, mit der beginnenden Serienfertigung große Stückzahlen dieses besonderen Produktes herstellen zu können. An welchen Stellen im öffentlichen Raum der näheren und weiteren Umgebung wird „ihre“ Leuchte aus der Werkstatt der Stiftung kreuznacher diakonie wohl bald zu sehen sein?

Weitere Informationen unter www.lumdia.de

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Polizisten helfen 90-jähriger Seniorin und gehen einkaufen

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Polizei Mainz
Polizei Mainz

KARLSRUHE | Einen Notruf der besonderen Art, erlebten die Beamten der Karlsruher Polizei am gestrigen Montagmittag (04.01.2021), den sie dann von Herzen mit sehr viel Menschlichkeit abarbeiteten.


Gegen 12:30 Uhr meldet sich beim Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt eine 90-jährige Senioren und bat um Hilfe. Die alte gehbehinderte Dame, die im 4. Obergeschoss eines Hauses in der Neureuter Oberfeldstraße lebt, teilte den Beamten mit, dass ihr Kühlschrank vollkommen leer sei uns sie nichts mehr zu essen habe. Und einkaufen könne sie aufgrund ihrer Gehbehinderung selbst nicht.

Ohne groß zu überlegen fuhren die Beamten zu der angegebenen Adresse und fanden bei der Dame nicht nur einen leeren Kühlschrank, sondern auch einen vermeintlich kaputten Fernseher vor. Mit wenigen kundigen Handgriffen brachten sie erstmal den Fernseher wieder zum Laufen.

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Fernseher repariert und Kühlschrank aufgefüllt

Ein anschließender Blick in den Kühlschrank zeigte, dass der Kühlschrank tatsächlich, bis auf einige wenige verdorbene Lebensmittel, wirklich leer war. Auf Nachfrage erläuterte die Dame, dass sie in den letzten Tagen ein starkes Hungergefühl verspürte und daher alles aufgegessen hatte.

Da die zuständige Betreuerin, die sie immer versorgt, erst im Laufe des Nachmittags vorbeischauen konnte, gingen die Beamten für die Dame ganz kurzfristig das Notwendigste einkaufen.

Die Dame war froh, dass sie nun zu einem reparierten Fernseher auch noch kurzfristig Nahrungsmittel hatte und konnte dann wohlbehalten in die Obhut ihrer Betreuerin gegeben werden.

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Rheinland-Pfalz: Zehntausende Anmeldungen für Corona-Schutzimpfung

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Rheinland-Pfalz ist am gestrigen Montag sehr erfolgreich in die Terminvergabe für die 31 Impfzentren des Landes gestartet. Innerhalb von nur sechs Stunden konnten zwischen 8 und 14 Uhr insgesamt knapp 28.000 Terminregistrierungen vergeben werden. Hinzu kommen noch rund 15.000 offene Terminregistrierungen, zu denen von der Impfdokumentation eine Mail verschickt wurde, die noch durch die anfragenden Personen bestätigt werden muss.


Ein Großteil der Terminregistrierungen erfolgte über die Internetseite. An der Telefonhotline konnten in den ersten sechs Stunden mehr als 1.445 Termingespräche geführt werden. Alle registrierten und impfberechtigten Personen erhalten nun innerhalb von wenigen Tagen ihre beiden konkreten Impftermine sowie einen Aufklärungsbogen, der zum Impftermin ausgefüllt mitzubringen ist, per E-Mail beziehungsweise per Post.

Gigantischer Ansturm

„Der Ansturm auf die Terminvergabe für Impfungen war gigantisch – das freut uns sehr, da es ein starker Indikator für eine hohe Impfbereitschaft in Rheinland-Pfalz ist“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Kleinere Probleme, die zum Start solcher Großprojekte auch ob des großen Andrangs unweigerlich auftreten, konnten schnell bis mittags behoben werden. Sehr positiv ist, dass ein Großteil der Anruferinnen und Anrufer zu der Gruppe der Menschen gehörte, die auch wirklich für eine Impfung priorisiert sind.“

„Mit den nun so schnell vergebenen Impfterminen ist sichergestellt, dass die vorhandenen und absehbar verfügbaren Impfdosen in den kommenden Tagen und Wochen auch tatsächlich in einem sehr großen Umfang an die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer verimpft werden können, die laut Impfverordnung des Bundes zur Gruppe der höchsten Priorität gehören. Voraussetzung dazu ist, dass Impfstoff zur Verfügung steht“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin rief dazu auf, dass alle diejenigen, die über einen Internetzugang verfügen und zur Gruppe gehören, die zuerst geimpft wird, den Onlinezugang zur Terminvereinbarung unter www.impftermin.rlp.de zu nutzen.

Hintergrund:

Die Terminvergabe ist im Internet unter impftermin.rlp.de sowie telefonisch unter der 0800/5758100 (montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr) erreichbar.

Im Rahmen der Terminvergabe erfolgt eine strukturierte Datenabfrage, um die Impfberechtigung und die Impffähigkeit festzustellen. Nach der Impfverordnung des Bundes gehören zur Gruppe der höchsten Priorität, die zuerst geimpft wird, Personen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen.

Die Datenabfrage umfasst Alter, mögliche Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme und Beruf. Zudem erfolgt eine Abfrage hinsichtlich möglicher Kontraindikationen:

  • Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen, insbesondere bei fieberhafter Infektionskrankheit
  • Alter jünger als 16 (bei BioNTech-Impfstoff) bzw. 18 JahreSchwangerschaft
  • schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit
  • eine Chemotherapie innerhalb der letzten 6 Monate
  • eine Organtransplantation innerhalb der letzten 12 Monate
  • eine andere Impfung innerhalb der letzten 2 Wochen.

Generell werden zusätzlich Angaben zur Medikamenteneinnahme abgefragt, da diese Hinweise auf das Vorliegen einer Kontraindikation oder zu besonderen Vorsichts­maßnahmen bei der Impfung ergeben.

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Immer mehr Kinder können nicht schwimmen

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Freizeit & Urlaub |  Früher konnten fast alle Schüler der vierten Klasse sicher schwimmen. Heute können das nicht einmal mehr die Hälfte der 10-Jährigen, berichtet die Deutsche Lebensrettungs Gesellschaft (DLRG). Das sei einer der Hauptgründe, warum so viele Badeunfälle an Seen, Flüssen oder in Schwimmbädern passieren.


Schwimmlernhilfen mit Bedacht kaufen

Dabei lassen sich die Bewegungsabläufe vor allem im frühen Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kinder zu unterstützen, bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es auch noch aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und Vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Schwimmhilfen sind kein Spielzeug

Beim Kauf solcher Lernhilfen gibt es eine Kennzeichnung, auch die Eltern achten sollten. Diese lautet: EN 13138. Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Lediglich Produkte mit dieser Kennung eignen sich auch wirklich als Schwimmhilfe. Produkte hingegen mit den Kennungen EN 71 oder EN ISO 25649 sind lediglich Wasserspielzeuge oder schwimmende Freizeitartikel und nicht als Schwimmlernhilfe geeignet. Was überhaupt nicht zulässig ist, weder als Lernhilfe, noch als Spielzeug, sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie beispielsweise Gummiboote oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen.

Auch das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung beim Kauf sicherer Schwimmlernhilfen. Dieses Zeichen steht für eine geprüfte Sicherheit und lässt erkennen, dass die Gesetzlichen Grenzwerden für Schadstoffe bei dem Produkt nicht überschritten wurden. Zudem gibt es bei den geprüften Schwimmlernhilfen immer mindestens zwei separate Luftkammern und versenkbare Aufblasventile mit sogenannten Rückschlagkappen. Durch die beiden Luftkammern ist gewährleitet, dass auch Kinder die nicht schwimmen können an der Oberfläche gehalten werden, sollte eine der beiden Kammern mal defekt sein. Die speziellen Ventile verhindern zudem, dass die Luft auf schlagartig entweicht, sollten diese geöffnet werden.

Kinder nicht ohne Aufsicht schwimmen lassen

So gut geprüfte Schwimmlernhilfen auch sein mögen, es kann immer mal etwas schief gehen. Besonders aus diesem Grund sollte man Kleinkinder und Kinder, die nicht schwimmen können, niemals unbeaufsichtigt im Wasser planschen lassen. Dabei ist vor allem die Fürsorgepflicht der Eltern gefragt.

Im Alter von etwa vier Jahren sollten Kinder langsam schwimmen lernen und dann auch auf die Schwimmlernhilfen verzichten. Hierbei können unter anderem auch spezielle Schwimmkurse für Kinder helfen, damit die Kleinen zu sicheren und guten Schwimmern werden.

So wird die Hochzeit zu einem besonderen Erlebnis

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Freizeit & Urlaub | Wenn die Hochzeit bevorsteht, sind viele Paare auf der Suche nach originellen Hochzeitsideen um den Tag zu etwas Besonderem zu machen. Denn der Hochzeitstag soll meist nicht nur für das Brautpaar unvergesslich sein, sondern auch zu einem ganz besonderen Erlebnis für die eingeladenen Gäste werden. Mit vielseitig einsetzbaren und hübsch gestalteten Hochzeitsbuttons lässt sich da schon eine ganze Menge machen.


Buttons als Namensschilder

Auf einer Hochzeit kommen viele Menschen aus unterschiedlichen Freundes- und Bekanntenkreisen zusammen. Dabei ist es ganz normal, dass sich viele der Hochzeitsgäste überhaupt nicht kennen. Namensschilder können dabei helfen, die Hemmschwelle für ein Gespräch zu senden und erleichtern das Ansprechen fremder Personen. So wird die Hochzeit auch für die Gäste zu einem tollen Erlebnis.

Buttons als Tisch- und Platzkärtchen

Die Buttons als Namensschilder zu Beginn zu verteilen, kann man machen. Doch eine elegantere Lösung ist es, die Buttons zuvor anstelle von Tisch- und Platzkärtchen zu verwenden. Doch die Buttons etwas lieblos auf den richtigen Platz zu legen, passt nicht ganz zum Geist der Hochzeit. So könnte man beispielsweise den Button an ein separates Kärtchen pinnen, das auf dem Tisch am Sitzplatz steht oder auch an ein Säckchen mit Hochzeitsmandeln. So findet jeder seinen richtigen Platz und kann den Button dann als Namensschild tragen.

Buttons zur Hochzeitseinladung

Man kann die Buttons auch bereits mit der Hochzeitseinladung zusammen verschicken beziehungsweise überreichen. Als Ergänzung eignen sich dazu beispielsweise Kühlschrankmagnete, auf dem das Datum aufgedruckt ist. So haben die Gäste das Datum tagtäglich vor Augen und vergessen auch sicher nicht, sich diesen wichtigen Tag frei zu halten. Auch möglich ist es, die Buttons bereits vor der Einladung als „Save-the-Date-Buttons“ zu versenden oder überreichen.

Buttons als Danksagung nach der Hochzeit

Die Hochzeit ist vorüber und das Brautpaar überglücklich über den gelungenen Tag. Dazu haben die Gäste natürlich auch einen wesentlichen Teil beigetragen, sodass sich das Brautpaar meist im Nachgang nochmal bedanken möchte. Auch hierfür eignen sich Buttons. Möglich sind zum Beispiel Dankesbuttons mit dem schönsten Foto des Brautpaares als Erinnerungsstück an die Hochzeit und alle, die den Tag gemeinsam gefeiert haben. Als Magnete sind die Buttons sogar noch nützlich und können Notizen und Einkaufslisten am Kühlschrank oder auch dem Memoboard befestigen.

Wer nun unbedingt die eigenen personalisierten Buttons bestellen möchte, findet im Internet schnell einige Anbieter. Bei der Wahl der richtigen Druckerei für Buttons sollte man allerdings nicht nur auf den Preis achten, sondern besonders auf die Qualität. Schließlich geht es bei einer Hochzeit um den schönsten Tag im Leben, der gewiss nicht durch schief oder schlecht gedruckte Buttons getrübt werden soll.

Streit um Beifahrersitz eskalierte – Wormser Taxifahrer tätlich angegriffen

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WORMS | Weil es Streit um die Sitzplatzwahl in einem Taxi gab, wurde am heutigen Dienstagmorgen (05.01.2021), ein Wormser Taxifahrer gegen 01:45 Uhr mehrfach ins Gesicht geschlagen.


Er hatte zuvor den späteren Beschuldigten, einen 19-jährigen Mann aus Haßfurt (Unterfranken) und seine Begleitung, einen 21-jährigen Wormser und eine 19-jährige Frau aus Düren in der Hafenstraße aufgenommen.

Hierbei stritten sich die Fahrgäste mit dem Taxifahrer um den Beifahrersitz, der nach den Vorschriften des Taxiunternehmens nicht besetzt werden darf.

Streit eskalierte am Zielort

Hierüber war der 19-Jährige derart verärgert, dass er zwar zunächst widerwillig auf der Rücksitzbank Platz nahm, am Fahrtziel in der Schäferstraße jedoch den Streit mit dem Taxifahrer eskalieren ließ und diesem schließlich mehrfach ins Gesicht schlug.

Nach dem tätlichen Angriff flüchteten die Fahrgäste in Richtung Gaustraße und konnten schließlich im Rahmen eine Fahndung durch die Polizei gestellt werden.

Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Er und seine Begleitung wurden zudem wegen Verstoß gegen die Corona Bekämpfungsverordnung angezeigt, da sie alle aus unterschiedlichen Haushalten stammen und sich dennoch gemeinsam in ein Taxi setzten.

Rheinland-Pfalz hat Brand- und Katastrophenschutzgesetz novelliert

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Bereits einen Tag vor der Jahreswechsel trat am 30.12.20202 das novellierte rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) in Kraft. Erleichtert wird damit unter anderem die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. „Mit dem Gesetz haben wir die maßgebliche rechtliche Grundlage an die Bedürfnisse der Praxis angepasst und damit diesen für unsere Bevölkerung so wichtigen Bereich zukunftsfähig ausgerichtet“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein breites Beteiligungsverfahren der Verbände voraus, dass viel positive Beachtung fand.


Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsvereinbarungen zwischen kommunalen Verwaltungen und Betrieben und regelt eindeutig, dass die Feuerwehr keine allgemeine Gefahrenabwehrbehörde mit Zuständigkeiten zur Abwehr aller erdenklichen Gefahren ist. Damit soll Amtshilfe außerhalb der Kernaufgaben der Feuerwehr vorrangig von Arbeitnehmern ohne besondere Arbeitsplatzrisiken durchgeführt werden.

Dies erleichtert für die Mitglieder der Feuerwehr erheblich die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Die Interessen von Wirtschaft und Kommunen als Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes werden in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. „Das für unser Gemeinwesen so wichtige Ehrenamt kann nur zusammen und im Dialog mit der Wirtschaft als privatem Arbeitgeber gefördert und gestützt werden“, betonte Minister Lewentz.

Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben

Mit der Novellierung wird auch dem demographischen Wandel Rechnung getragen, indem die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige landesweit auf 67 Jahre angehoben worden ist. Die Aufrechterhaltung der Tagesalarmsicherheit der freiwilligen Feuerwehren wird damit ebenso sichergestellt wie der Einsatz noch leistungsfähiger Feuerwehrangehöriger.

Um das LBKG schlagkräftiger und moderner auszugestalten, sind Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbar. Zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr sind außerdem Eingriffsmöglichkeiten in außergewöhnlichen Gefahrenlagen beispielsweise nach schweren Unfällen in Industrieanlagen deutlich erweitert worden. Für den Katastrophenschutz wurden zudem mit der „Wasserrettung“, der „Psychosozialen Notfallversorgung“ und „der Rettung aus unwegsamem Gelände“ neue Fachbereiche eingeführt.

Einfacheres Abrechnungsverfahren

Ausdrücklich hervorgehoben und begrüßt wurden im Verfahren auch die Regelungen zu den neu eingeführten Kostenersatztatbeständen und die vereinfachten Abrechnungsverfahren insbesondere durch landeseinheitliche Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge, die für die Kommunen besonders wichtig sind.

Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhält mit „Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie“ einen neuen Namen. „Diese wichtige Einrichtung trägt künftig schon im Namen, dass sie mehr ist und schon immer mehr war als eine reine Lehrstätte für Einsatzkräfte, sie ist ein Kompetenzzentrum für den Brand- und Katastrophenschutz insgesamt“, so Lewentz.

„Unsere Feuerwehrangehörigen und Angehörigen der Hilfsorganisationen sollen die bestmöglichen Bedingungen für ihre Arbeit für unser Gemeinwesen vorfinden und dies haben wir mit der Novellierung des LBKG erreicht. Auch über diesen Weg bedanke ich mich im Namen der Landesregierung für Ihren außerordentlich wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit. Gerade in der heutigen Zeit wird deutlich, was Sicherheit für uns bedeutet“, betonte der Innenminister.

Betrunkene Frau baut schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A65

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Nachrichten Rheinland-Pfalz | An diesem Montag (04. Januar 2021) kam es gegen 21:00 Uhr auf der Autobahn A65 zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Unfall ereignete sich kurz vor der Ausfahrt Landau-Süd in Fahrtrichtung Karlsruhe.


Das Auto krachte in die Mittelleitplanke und schleuderte über die Autobahn

Eine Autofahrerin (37 Jahre) befuhr gegen 21:20 Uhr mit ihrem Auto die A65 in Richtung Karlsruhe. Kurz vor der Abfahrt Landau-Süd fuhr sie mit ihrem Fahrzeug zuerst in die Mittelleitplanke und schleuderte mit ihrem Fahrzeug über die Autobahn. Nach einiger Zeit kam das Fahrzeug schließlich an der Autobahnabfahrt zum Stehen.

Durch den starken Aufprall in die Leitplanke wurden über die gesamte Autobahn und auf der Gegenfahrbahn Fahrzeugteile verstreut. Durch die herumfliegende Metallteile wurden zwei weitere Autos auf der Autobahn beschädigt. Der Gesamtschaden beläuft sich nach ersten Einschätzungen auf ca. 20.000 Euro.

Bei der Unfallaufnahme durch die alarmierte Polizei konnte bei der 37-jährigen Frau ein starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 1,45 Promille. Durch den Unfall musste die Autobahn in beide Fahrtrichtungen vollgesperrt werden. Gegen die Fahrerin wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein sichergestellt.

Mainz: Bewohner in Altenheim nach Corona-Impfung positiv getestet

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Nachrichten Mainz | Am 27. Dezember wurde mit den Corona-Impfungen in Deutschland begonnen. So auch in der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH. Durch Leser erfuhren wir, dass drei am 27. Dezember geimpfte Bewohner am 30. Dezember positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, was die Leser stutzig machte. Boost your City hat daraufhin mit Oliver Backhaus, dem Geschäftsführer des Altenheims gesprochen.


Keinen separaten Test vor der Impfung

Der Geschäftsführer berichtet, dass es trotz regelmäßiger Tests immer mal wieder Corona-Fälle in dem Altenheim gebe. Getestet werden Bewohner und Personal dort vorschriftsmäßig ein mal pro Woche. Die sogenannten Schnelltests entsprechen allerdings nur einer Momentaufnahme und seien daher wesentlich weniger Aussagekräftig als die PCR-Tests, die in einem Labor ausgewertet werden.

Einen separaten Test vor der Impfung gebe es nicht, dieser sei auch nicht vorgesehen, erklärt der Geschäftsführern. Es sei also durchaus möglich, dass die Bewohner sich in dem Zeitraum zwischen dem Test und der Impfung angesteckt haben. In unserem Fall sei es sehr wahrscheinlich, dass es so gewesen ist, denn die Tests erkennen eine Infektion erst rund fünf bis sechs Tage nach der Ansteckung. Da das Testergebnis am 30. Dezember positiv war, müssten sich die drei Bewohner theoretisch spätestens am 25. Dezember mit dem Virus infiziert haben.

Allerdings betont Backhaus, dass es auch möglich sei, sich noch nach der ersten Impfung mit dem Corona-Virus zu infizieren. Immun sei man laut Wissenschaftlern und Ärzten erst rund 10 bis 14 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis. Bis dahin bestehe weiterhin die Gefahr sich anzustecken.

Shuttleservice zum Impfzentrum Ingelheim durch den TSV Wackernheim

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Nachrichten Wackernheim | Der Turn- und Sportverein Wackernheim (TSV) bietet einen kostenlosen Fahrservice zum Impfzentrum in Ingelheim an. Das Angebot richtet sich an Bürger in Ingelheim, die über 80 Jahre alt sind. Der Transport erfolgt mit dem vereinseigenen Fahrzeug, das über neun Sitze verfügt. Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften wird dabei geachtet. Wer bereits einen Impftermin erhalten hat und den Service in Anspruch nehmen möchte, kann sich telefonisch bei Thomas Großer unter der Rufnummer 06132 – 57239 oder per E-Mail an Tgrosser@t-online.de melden. Alternativ steht auch Dieter Berg, der Ortsvorsteher von Wackernheim, telefonisch unter der Rufnummer 06132 – 8977885 zur Verfügung.


 

CDU Ginsheim-Gustavsburg lädt zum digitalen Neujahrsempfang ein

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Der digitale Neujahrsempfang vom CDU Stadtverband Ginsheim-Gustavsburg findet am 10. Januar 2020 um 11:00 Uhr im Bürgerhaus Ginsheim statt. Alle Interessierten können diesen Live im Videostream verfolgen und auch daran teilnehmen. Für die Festrede wird Ines Claus MdL, die Vorsitzende der CDU Fraktion im Hessischen Landtag per Videobotschaft zugeschaltet, welche auch direkt an der Webex Konferenz teilnehmen und gerne mit den Gästen ins Gespräch kommen wird.


Mit den Webex-Zugangsdaten können sie sich in das Meeting einloggen und daran teilnehmen:

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): ): 175 444 8406
Meeting Passwort PNjHQsMf543
Zum Meeting gelangen sie hier: Fraktion CDU Stadtverband GiGu

Um sich mit allen Funktionen an der digitalen Veranstaltungen zu beteiligen benötigen Sie einen Computer mit Mikrofon und Webcam, Für Interessierte welche nicht über diese Hardware verfügen oder sie nicht einsetzen möchten, ist über die Hotline (06134-5649704) eine halbe Stunde vor Beginn auch eine Einwahlnummer über Telefon zu erhalten.

Da auch der traditionelle Auftritt der Sternsinger in der Mainspitze der Pandemie zum Opfer fällt wird im Rahmen des Empfangs eine Sammlung zu Gunsten dieser Aktion durchgeführt. „Segen bringen, Segen sein. Kindern Halt geben – in der Ukraine und weltweit“ lautet das Motto dieser, der 63. Aktion des Dreikönigssingens

Weitere Sperrungen wegen Wintertourismus in Taunusstein

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Nachrichten Taunusstein | Bereits an diesem Sonntagmittag (03.01.2020) mussten die Verkehrswege rund um die Siedlung Platte in Taunusstein von der Polizei gesperrt werden (wir berichteten). Grund dafür war das massive Verkehrsaufkommen auf den Straßen rund um die Platte. Nun ergreift die Stadtverwaltung weitere Maßnahmen.


Vollsperrung mehrerer Bereiche

Ab sofort sind mehrere Straßen wegen des massiven Schneetourismus vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese Sperrungen gelten bis auf Weiteres und werden abhängig von der Wetterlage erst wieder aufgehoben. Ausgenommen von der Regelung ist der Anwohner- und Lieferverkehr.

Folgende Bereiche sind betroffen:

  • Am Haferstück, Neuhof
  • Sportanlage Halberg und untere Parkplätze, Wehen (Anliegerverkehr zu dem Stadion ist frei)
  • Zu- und Abfahrtswege „Zur Reiter- und Tennissportanlage Seitzenhahn“ (Anliegerverkehr zu den Sportanlagen ist frei)

Die Ordnungspolizei ist im Einsatz und wird streng kontrollieren und gebührenpflichtig verwarnen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Sollten beispielsweise Rettungsgassen durch Fahrzeuge blockiert sein, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Stadtverwaltung appelliert abschließend: „Für alle Schneefans: Bitte verteilen! Wir haben viele, viele Kilometer Wald- und Wanderwege in und um Taunusstein. Wenn die Parkplätze voll sind, keinesfalls auf dem Feld parken (Privateigentum), sondern weiterfahren!“

Bundeswehrsoldaten unterstützen das Impfzentrum in Ingelheim

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Nachrichten Ingelheim | Das Impfzentrum in Ingelheim hat ebenfalls Verstärkung bekommen. Wie bereits im Gesundheitsamt Mainz-Bingen sind nun auch im Impfzentrum Soldaten einer Bundeswehreinheit aus Büchel (Rheinland-Pfalz) zur Unterstützung angereist. Insgesamt zwölf Soldaten werden im Verwaltungsbereich des Impfzentrums eingesetzt – jeweils sechs im wöchentlichen Wechsel.


Insgesamt unterstützen nun 28 Soldaten

„Wir sind sehr dankbar für diese Unterstützung“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer. „Die bisherige Zusammenarbeit verlief absolut reibungslos. Wir freuen uns, dass wir nun noch weitere Hilfe gerade jetzt zum Start der Impfungen akquirieren konnten.“

Insgesamt wird der Kreis Mainz-Bingen nun von 28 Soldaten unterstützt. 12 davon bleiben in besagten zwei Wochen im Impfzentrum. Die im Gesundheitsamt stationierten Einsatzkräfte wurden noch bis zum 15. Januar 2021 bewilligt. Über einen möglichen Verlängerungsantrag wird der Kreis noch entscheiden.