BYC-News Blog Seite 1498

Kreis Mainz-Bingen | Neues Heimatjahrbuch 2020 vorgestellt

Vor rund 80 Gästen, präsentierte Landrätin Dorothea Schäfer in einer Feierstunde das neue Heimatjahrbuch 2020 des Landkreises Mainz-Bingen. In ausführlichen Artikeln, Gedichten und Rückblicken bringt die Lektüre den Leserinnen und Lesern das Leben im Landkreis, seine einzigartige Geschichte und die unverwechselbare Landschaft näher.

Als Redaktionsleiter gewährte Günter Hattemer einen kurzen Einblick in den Inhalt der brandneuen Ausgabe und dankte dem Vorsitzenden der Heimatfreunde am Mittelrhein Adam Schmitt sowie den 60 Autorinnen und Autoren und allen Beteiligten für ihr ehrenamtliches Engagement. Die Publikation ist ein Gemeinschaftswerk des Landkreises, der Vereinigung der Heimatfreunde am Mittelrhein e.V. und der Agentur für Kommunikation und Marketing – „publicum“. Andreas Reitzel, Vertreter der Agentur „publicum“, überreichte Landrätin Dorothea Schäfer das erste Exemplar.

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Mit historischen Schwerpunkten

Die bereits 64. Ausgabe der Heimatlektüre umfasst auf 368 Seiten wieder die unterschiedlichsten Themen: „Ob beispielsweise die Rheinbegradigung durch Tulla, Hoch- und Niedrigwasser am Rhein oder Bäche und Brunnen sowie Freibäder im Kreisgebiet – Wasser prägt unsere Region und steht daher im Fokus der diesjährigen Ausgabe“, hob Landrätin Dorothea Schäfer hervor.

Der historische Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt zum einen auf dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71, aus dem der erste einheitliche deutsche Nationalstaat hervorging. Am Beispiel Bingens wird gezeigt, welche Auswirkungen der Krieg auf das Gebiet des heutigen Kreises hatte. Auch das sich zum 75. Mal jährende Ende des Zweiten Weltkrieges steht im Vordergrund: Wie wirkte sich dieses konkret auf Ingelheim und Hahnheim aus?

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Zukunftsschmiede mit Augenmerk auf junge Menschen

Neben dem Blick in die Vergangenheit dürfen auch Gegenwart und Zukunft unserer erfolgreichen Region nicht zu kurz kommen: In der Rubrik „Zukunftsschmiede“ liegt das Augenmerk wieder auf jungen Menschen, die sich in besonderem Maße engagieren, neugierig die Welt erkunden und ihrem ausgeprägten Forschergeist nachgehen.

Für die musikalische Gestaltung des Abends sorgten am Flügel Peter Dahdal und Mariam Heimel von der Musikschule im WBZ Ingelheim. Das Heimatjahrbuch 2020 ist ab sofort für 12 Euro in der Kreisverwaltung erhältlich. Nähere Informationen gibt es bei dem Kulturbeauftragten des Landkreises Mainz-Bingen, Michael Roth: Telefon 06132/787-1013, E-Mail: kultur@mainz-bingen.de.

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79 Jahre alter Mann an Haustür niedergeschlagen und ausgeraubt

Ottweiler. Ein 79 Jahre alter Mann ist am Donnerstag in seiner Wohnung überfallen und ausgeraubt worden. Um die Mittagszeit klingelten zwei Unbekannte an seinem Haus in der Spitalstraße in Ottweiler und überwältigten den Senior noch an der Haustür.

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Schlechter Scherz – Mord zweier Lehrerinnen an Mainzer Schule

Am gestrigen Donnerstag (14.11.2019) sorgte ein Post auf Instagram für Aufregung. Dort meldete eine mutmaßliche Schule, dass zwei Lehrerinnen an der Schule ermordet wurden.

Der Schulleiter der Schule, der über diese Meldung in dem Social Network auch informiert wurde, schaltete daraufhin sofort die Polizei des Mainzer Altstadtrevier ein und klärte auf, dass es sich hier um eine Falschmeldung handelt und diese nicht von der Schule herausgegeben wurde.

Tatsächlich sah augenscheinlich alles sehr real aus, da die Meldung über ein Profil der Schule verbreitet wurde. Doch dieses Profil wurde von einer anfangs unbekannten Person angelegt. Dort wurde eine Nachrichtenmeldung veröffentlicht, die beinhaltet, dass es zu einem Mord an zwei Lehrerinnen der Schule gekommen sei und die polizeilichen Ermittlungen noch andauern würden.

Nach der Kontaktaufnahme mit dem Schulleiter und weiteren Zeugen, konnte die 14jährige Beschuldigte, eine ehemalige Schülerin der betroffenen Schule, ermittelt werden. Die 14-jährige wurde von Beamten des Sachgebiets für Jugendkriminalität der Polizeidirektion Mainz aufgesucht und mit dem Tatvorwurf konfrontiert, sie zeigte sich reumütig und war sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst.

 

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Wiesbaden | Abbau, Sanierung und Wiederaufbau eines der ältesten Häuser

Eines der ältesten Häuser Wiesbadens ist verschwunden. Aber Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler, der auch für den Denkmalschutz zuständig ist, beruhigt die zahlreichen besorgten Bürgerinnen und Bürger: „Das Einzelkulturdenkmal wird Stück für Stück abgebaut, nach traditionell-handwerklichen Methoden instandgesetzt und anschließend an Ort und Stelle wieder zusammengebaut. Dieses aufwendige und ungewöhnliche Sanierungsverfahren wird aktuell in der Nerostraße 22 angewendet und die derzeit sichtbare Baulücke wird bald wieder geschlossen.“

Warum ist das notwendig? Der vollständige Abbau eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses stellt immer die letzte aller Möglichkeiten im Umgang mit dem Denkmalbestand dar. Nach intensiven Voruntersuchungen und Sanierungsplanungen musste in diesem Fall festgestellt werden, dass das kleine zweigeschossige Gebäude in der Nerostraße vielfältige Schadensbilder aufweist.

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Stark einsturzgefährdeter Keller

Neben einem einsturzgefährdeten Keller ist auch die Fachwerkkonstruktion in allen Teilen des Gebäudes durch diverse Holzschädlinge stark geschädigt. Dass bei der Reparatur historischer Fachwerkkonstruktionen die typischen Ausfachungen aus Holzstaken, Stroh und Lehmbewurf nicht immer erhalten werden können und Teile der Holzkonstruktion ersetzt werden müssen, kommt immer wieder vor.

Foto: Stadt Wiesbaden

Aufgrund des hohen Umfangs der notwendigen Reparaturarbeiten fiel in diesem Fall nach intensiven Diskussionen zwischen den Projektbeteiligten jedoch die Entscheidung, die Konstruktion vollständig auseinanderzunehmen und durch einen erfahrenen Zimmerei-Betrieb reparieren zu lassen. Für Denkmalpfleger ist dies ein absoluter Ausnahmefall, der aber neben dem zunächst erschreckenden Anblick auf die Baulücke in der Nerostraße auch Vorteile für das denkmalgeschützte Gebäude mit sich bringt. Denn auf diese Weise kann der Schädlingsbefall kontrolliert und gezielt bekämpft werden. Das sorgsame Auseinanderbauen des Fachwerks ermöglicht zudem den Erhalt möglichst vieler wiederverwendbarer Hölzer der historischen Konstruktion. In der Zwischenzeit können außerdem die statischen Probleme des Kellers behoben und der Baugrund für den Wiederaufbau des Gebäudes vorbereitet werden.

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Bergkirchenviertel

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts entstand der heute unter dem Namen Bergkirchenviertel bekannte Stadtteil für Handwerker, Händler, Gehilfen und Tagelöhner. Er war von Beginn an durch diese spezifische Sozialstruktur geprägt. Die Bautätigkeit begann mit ein- und zweigeschossigen Fachwerkgebäuden entlang der neu angelegten Nerostraße.

Die städtebauliche Planung für dieses neue und preisgünstige Siedlungsgebiet oblag dem Baudirektor Carl Florian Goetz. Für die neu zu errichtenden Wohngebäude verordnete Goetz eine regelmäßige Fassadenaufteilung und sprach Empfehlungen für die Fassadengestaltung aus (Klappläden, Putzfassaden, Stockgesimse etc.). Für die schlichten Gebäude konnte auf diese Weise ein gefälliges Erscheinungsbild erreicht werden.

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Beispiel des Goetz‘schen Musterhauses

Die Nerostraße 22 ist ein Beispiel des Goetz‘schen Musterhauses bestehend aus einer symmetrischen fünfachsigen Aufteilung mit mittig liegendem Hauseingang. Durch eine dendrochronologische Untersuchung konnte das Gebäude auf die Zeit um 1810 datiert werden. Es gehört damit zu den ältesten erhaltenen Gebäuden der Stadt Wiesbaden.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (vermutlich in den 1840er Jahren) wurde das Hoftor überbaut, um im Erdgeschoss ein Ladengeschäft zu integrieren und im Obergeschoss weiteren Wohnraum zu gewinnen. Die nachträgliche Veränderung und Nutzbarmachung der vorhandenen Flächen bis in den Dachraum hinein ist charakteristisch für die zunehmende Wohnraumknappheit des 19. Jahrhunderts.

Zusammen mit dem Nachbargebäude Nerostraße 24 bildet es eine kleine zweigeschossige Baugruppe aus der Zeit der Erstbebauung, der im Straßenraum eine gesteigerte städtebauliche Wirkung zukommt. Als ein seltenes Zeugnis der Wiesbadener Stadterweiterung des frühen 19. Jahrhunderts mit einem sehr hohen stadtbaugeschichtlichen Wert ist das Gebäude ein Einzelkulturdenkmal. An seiner Erhaltung und Instandsetzung besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse.

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A61 Armsheim | 8 LKW kontrolliert – 5 mal Weiterfahrt untersagt

Acht Anzeigen und fünf Untersagungen der Weiterfahrt waren das Fazit einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs am gestrigen Donnerstag (14.11.2019) auf der A61 im rheinhessischen Armsheim.

Eigentlich hatte sich die Polizei vorgenommen, weit mehr Fahrzeuge kontrollieren zu können. Doch schon bei den ersten acht angehaltenen LKW war die Reihe der Beanstandungen so immens hoch, dass für weitere Fahrzeuge keine Zeit mehr war.

Mangelhafte Ladungssicherung, technische Mängel, fehlerhafte Höhenmaße, Geschwindigkeitsverstöße und Überladung beschäftigten die eingesetzten Beamten bis weit in den Nachmittag hinein.

Allein das Umladen und immer wieder erneute Verwiegen eines einzigen total überladenen Lkw eines Gerüstbauunternehmens aus dem Landkreis Bad Kreuznach dauerte Stunden.

7,5 Tonnen hätte er wiegen dürfen, 10,3 Tonnen brachte das Pritschenfahrzeug auf die Waage. Um die zu viel geladenen Gerüstbauteile auf eine Baustelle nach Alzey bringen zu können, bedurfte es dreier weiterer Transportfahrzeuge.

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Ab März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern

Jetzt ist es amtlich. Ab dem 1. März 2020 müssen alle Kinder und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen einen Masern-Impfschutz nachweisen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag am heutigen Donnerstagmittag (14.11.2019) mit großer Mehrheit in einer namentlichen Abstimmung verabschiedet. 459 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 89 lehnten es ab und 105 Abgeordnete enthielten sich.

„Das ist ein Kinderschutzgesetz im wahrsten Sinne des Wortes“, verteidigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurz vor der Abstimmung heute Morgen im ARD „Morgenmagazin“ das Gesetz. Masern seien keine Kinderkrankheit und außerdem nicht therapierbar betonte Spahn. Zumal seien Masern hochansteckend.

Hochansteckende Virusinfektion

Wichtig sei die Impfung vor allem bei Zwei- bis Fünfjährigen Kindern, um auch Kleinkinder in „Gemeinschaftseinrichtungen“ vor der Ansteckung zu schützen. Kleinkinder unter einem Jahr dürfen aus medizinischen Gründen diese Impfung nicht erhalten, können sich aber trotzdem Anstecken.

Bei der weltweit verbreiteten Masernerkrankung handelt es sich um eine hochansteckende, fieberhafte Virusinfektion. Bevor sich der typische Masern-Ausschlag sichtbar macht, ähneln die anfänglichen Beschwerden oftmals einer Grippe.  Masern zählen zwar zu den „Kinderkrankheiten“, dennoch erkranken zunehmen auch immer mehr Jugendliche und Erwachsene daran.

Masern mit schweren heimtückischen Folgen

In der Regel heilen Masern problemlos ab, doch kann es auch zu schwerwiegenden Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder einer gefährlichen Gehirnentzündung kommen. Besonders gefährlich ist die „Masernenzephalitis“, bei der es nach hohem Fieber zu Bewusstseinseintrübungen und Lähmungserscheinungen kommt, die in schweren Fällen zu bleibenden Schäden oder zum Tod führen.

Heimtückisch ist die seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), da diese erst Jahre nach der Infektion auftritt und da es kein Heilmittel gibt, unweigerlich immer zum Tod führt.

Die Ansteckung kann, wie bei vielen Viruserkrankungen über die sogenannte Tröpfcheninfektion oder aber auch durch den direkten Kontakt mit infektiösem Nasen- oder Rachensekret von Patienten kommen. So zum Beispiel, wenn gemeinsames Besteck benutzt wird.

Bußgeld bis zu 2.500 Euro

Dem Gesetzt nach, gilt die Impfpflicht ab März 2020 für alle Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, sowie bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Betroffen sind nicht nur die Kinder dieser Einrichtungen, sondern die Impfpflicht gilt auch für das dort tätige Personal. Ebenfalls von der Impfpflicht betroffen sind alle Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nachgewiesen werden kann der Impfschutz durch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft.

Das Gesetzt sieht vor, dass Kinder, die die Impfung nicht nachweisen können, vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können. Wenn sich ein Mitarbeiter einer entsprechenden Einrichtung der Impfung verweigert, darf dieser dort keine Tätigkeiten aufnehmen. Für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, droht sogar ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder zulassen, können mit dem Bußgeld belegt werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Einrichtungen.

2019 schon 501 Erkrankungen

Eine Frist bis zum 31.07.2021 zum Nachweis der Impfung, haben all diejenigen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.03.2020) Gemeinschaftseinrichtungen besucht oder dort gearbeitet haben.

Ausgeschlossen von der Impfpflicht sind alle Menschen, die vor 1970 geboren wurden oder bei denen durch die Impfung gesundheitliche Schäden drohen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Impfpflicht sind die Menschen, die die Masern bereits nachweislich hatten.

Wie aus der Datenbank des Robert-Koch-Institut hervorgeht, gab es in diesem Jahr (2019) bereits 501 Menschen, die an der Virusinfektion erkrankt sind. Damit sich der Erreger nicht weiterverbreiten kann, ist eine Immunität der Bevölkerung von mindestens 95 Prozent erforderlich. Dieses wurde jedoch in Deutschland bisher nicht erreicht.

Sensation bestätigt – Mainzer Erzbischof Erkanbald im Sarkophag der Johanniskirche

Jetzt ist klar, dass ein Teil der Mainzer Stadtgeschichte neu geschrieben werden muss. Nachdem heute der Nachweis erbracht wurde, dass es sich bei dem in der evangelischen Kirche St. Johannis, gefundenen Sarkophag um Erkanbald, den ehemaligen Erzbischof von Mainz (1011 – 1021) handelt.

Somit ist auch der Nachweis erbracht, dass die Mainzer Johanniskirche die erste große Kathedrale in Mainz war und somit auch die Vorgängerkirche des später erbauten Mainzer Dom.

Mit den Worten „Er ist es! Im Sarkophag liegt Erkanbald“ hat heute Guido Faccani die Auswertungsarbeiten seines Teams, nachdem am 4. Juni 2019 der Sarkophag geöffnet wurde, bekannt gegeben.

So habe viele kleine Mosaiksteine dazu beigetragen, dass es sich um Erkanbald handeln muss. Gerade die Auswertung der Schuhe und der Kleidung, lassen nur den Schluss zu, dass in dem Sarkophag nur ein Erzbischof liegen kann. Da die Bestattung um das Jahr 1000 in der Johanniskirche erfolgte, kann es sich nur um den Nachfolger des Mainzer Bischofs Williges handeln.

Klar ist jetzt auch, dass der „Alte Dom“, so wie die Kirche St. Johannis auch genannt wird, nicht abgerissen und an selbiger Stelle neu aufgebaut wurde, sondern der Neubau nur eine Steinwurf weit entfernt entstanden ist.

Gleich zwei mal Schüsse im Kreis Neunkirchen

Neunkirchen. Gleich in zwei Vorfällen haben Menschen im Kreis Neunkirchen zur Schreckschusspistole gegriffen, wie die Polizei an diesem Donnerstag mitgeteilt hat. In einem der Fälle will der Täter nur einen Streit geschlichtet haben.

Tatortnacht | Hinter den Kulissen der Polizeiarbeit

Das der Polizeiberuf ein breites und interessantes Spektrum an Tätigkeiten bietet dürfte vielen Bewerbern klar sein. Doch wie sieht so ein Polizeialltag dann tatsächlich aus?

Das Polizeipräsidium Südhessen bietet nun potenziellen Bewerbern am Samstag, den 14. Dezember 2019, eine Tatortnacht an. Hier können Interessierte die Polizeiarbeit vorab auch mal hautnah erleben. Bei der „Tatortnacht“ besteht erstmals die Möglichkeit hinter die Kulissen zu blicken.

Ab 16 Uhr können insgesamt 30 Polizeiinteressierte einen Abend lang in den Polizeiberuf reinschnuppern und auch selbst tätig werden.

Es gilt einen spannenden Fall zu klären. Ob als Zuschauer oder als Akteur, bietet die Tatortnacht einen umfassenden Einblick mit vielen Highlights.

Mitmachen kann jeder, der die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen der hessischen Polizei erfüllt. Aber auch Polizeiinteressierte, ab 16 Jahren, die die Einstellungsvoraussetzungen anstreben, dürfen sich gerne bewerben.

Was Ihr für die Bewerbung benötigt, könnt Ihr unter folgendem Link herausfinden:

 

Mainz | Gerissenes Schiffstau reißt Matrosen in die Tiefe

Ein gerissenes Haltetau an einem Gütermotorschiff war am gestrigen späten Mittwochabend die Ursache für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst, bei dem ein Matrose schwer verletzt gerettet wurde.

Um 23:08 erreichte die Leitstelle ein Notruf, dass es auf einem Gütermotorschiff auf dem Rhein bei Mainz-Laubenheim zu einem schweren Betriebsunfall gekommen sei. Hier sei ein Matrose von Bord gestürzt und würde zwischen Schiff und einer Leiter bewegungslos hängen.

Beim Verfahren des Schiffes während des Entladevorgangs riss ein Tau des Gütermotorschiffes und traf den 29-jährigen Matrosen mit voller Wucht, dieser stürzte schwerverletzt von Bord und konnte sich an einer Leiter in der Nähe festhalten. Arbeitern und weiteren Besatzungsmitglieder gelang es den Mann festzuhalten und ihn anschließend über die Leiter mehrere Meter nach oben an Bord des Schiffes zu ziehen. Dort wurde die Person auf dem Gangbord abgelegt.

Foto: Stadtverwaltung Mainz

Da der einzige Weg an Land über eine steile Leiter führte, kam eine Rettung über diesen Weg nicht in Frage. Die Feuerwehr nahm zusammen mit dem Rettungsdienst die medizinische Erstversorgung des Patienten vor und leitete die technische Rettung ein. Aufgrund des großen Höhenunterschieds zwischen Schiffsdeck und Anlegestelle, wurden parallel zur Erstversorgung verschiedene Rettungsverfahren aufgebaut, um die Person schnell und ohne Risiko retten zu können.

Nach der erfolgten Erstversorgung wurde die Person mittels einer Schleifkorbtrage auf ein Rettungsboot der Feuerwehr gehoben. Da es vor Ort keine Möglichkeit gab, die Person an Land zu übergeben, wurde der Patient unter Begleitung des Notarztes mit dem Rettungsboot der Feuerwehr zur Nato-Rampe in Mainz-Laubenheim gebracht und dort dem Rettungsdienst übergeben. Der Matrose wurde in ein Mainzer Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt die Unfallursache.

Neben der Feuerwehr Mainz waren im Einsatz: Die Polizei mit mehreren Streifenwagen und der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug.

Neue Erkenntnisse zum vereitelten Terroranschlag im Rhein-Main Gebiet

Scheinbar ist der geplante Terroranschlag im Rhein-Main Gebiet (wir berichteten) nur dadurch verhindert worden, da Internationale Geheimdienste mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz eng zusammengearbeitet hatten.

Terrorexperte Michael Götschenberg geht davon aus, dass das Bestellverhalten im Internet eines der Beschuldigten zu auffällig war. Hier wurde versucht, sich Bestandteile für die Herstellung eines Sprengsatzes zu besorgen. Ebenfalls hatte sich mindestens einer der drei Festgenommen im Web nach Waffen umgesehen.

Zwar wird in den letzten Wochen sehr viel über die Gefahr durch Rechte Gruppierungen geredet, die sich auch genauer angesehen werden müssen, dennoch macht die Festnahme der drei IS-Anhänger auch deutlich, dass die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus nicht nachgelassen hat.

Genaue Erkenntnisse in welcher Stadt im Rhein-Main Gebiet der Anschlag geplant war, liegen noch nicht vor.

Rauchen im Auto kann bald bis zu 3.000 Euro Bußgeld kosten

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein – Rauchen im Auto wenn Kinder dabei sind ist ein NoGo. Ab immer wieder sieht man Fahrzeuge, in denen Kinder auf der Rückbank sitzen und vorne Erwachsene genüsslich ihre Zigarette rauchen.

Jetzt haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, um dieses verantwortungslose Verhalten zu unterbinden

So soll das Rauchen im Auto unter Strafe gestellt werden, sobald Kinder und Schwangere mitfahren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 3.000 Euro verhängt werden kann.

Schadstoffkonzentration fünf mal so hoch wie in einer Bar

Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrum belegen, dass die Schadstoffkonzentration in einem verrauchten fünf Mal so hoch ist, wie in einer verrauchten Bar.

Auch die Bundesärztekammer findet die Initiative längst überfällig. Es gibt kaum eine Räumlichkeit, in der die Schadstoffkonzentration in der Luft so hoch ist wie in einem Auto. Als eines der höchsten Risiken für Säuglinge, die dem blauen Dunst im Auto ausgesetzt werden, ist unter anderem der plötzliche Kindstod.

In einigen Nachbarländern Deutschlands gilt bereits striktes Rauchverbot, wenn Minderjährige im Auto mitfahren. Hierzu gehören neben Großbritannien, Italien, Griechenland, Österreich auch Frankreich.

Problem bei der Umsetzung

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft (GdP) gibt jedoch zu bedenken, dass die notwendigen Kontrollen, aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht ausreichend zu bewerkstelligen seien. Für Malchow reiche prinzipielle ein Blick in die Straßenverkehrsordnung, in der schon vorgegeben sei, dass niemand anderes geschädigt oder gefährdet werden darf.

Für den Ulmer Lungenfacharzt Michael Barczok sei das Rauchen im Auto generell problematisch und sollte grundsätzlich unterlassen werden.  Barczok, der auch gleichzeitig Sprecher des Bundesverbandes der Pneumologen ist, sieht jedoch Schwierigkeiten, solche Verhaltensänderungen durch gesetzliche Regelungen im eher privaten Bereich zu erzwingen.

„Würde man dem Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen“, meint der Facharzt. Denn nichts Anderes stellt die Tatsache dar, dass in geschlossenen Räumen im Beisein von Kindern geraucht wird.

Land weiß nicht, wie viele Schüler zusätzlichen Deutschunterricht bräuchten

Lebach. Die Landesregierung weiß nicht, wie viele Schüler ausländischer Herkunft Deutschunterricht bräuchten. Das hat die Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (Linke) ergeben.

Grundrentenkompromiss: „Der Vorschlag bleibt verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht“

Der frühere Chef der Deutschen Rentenversicherung lässt kein gutes Haar am Grundrentenkompromiss der Regierungskoalition. In seinem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) listet Prof. Dr. Franz Ruland (Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger von 1992 – 2005 und Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung von 2009 bis 2013) zahlreiche Mängel, Ungerechtigkeiten und Widersprüchlichkeiten auf.

Die Konsequenz: „Die Grundrente, so wie sie jetzt geplant ist, wird nicht Gesetz“, so Ruland.

Hier einige exemplarische Auszüge aus der Studie:

„Dass Versicherte mit weniger als 35 Jahren Beitragszeiten bei der Grundrente und bei dem Freibetrag in der Grundsicherung leer ausgehen, ist nicht nur ungerecht, es lässt das gesamte Modell verfassungswidrig werden.“

„Sehr problematisch ist zudem, dass auch der keine Grundrente erhält, der nach 30 Versicherungsjahren erwerbsunfähig geworden ist.“

„Von den Versicherten, die mehr als 35 Versicherungsjahre aufweisen, bezog nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2016 nur ein (!) Prozent ergänzend Leistungen der Grundsicherung. (…) Das macht deutlich, dass die geplante Grundrente kein Instrument ist, Altersarmut zu bekämpfen.“

„Hinzu kommt, dass die Grundrente entgegen anderslautenden Beteuerungen Frauen benachteiligen würde. Im Rentenbestand 2017 haben nur knapp 40 Prozent der Frauen, die eine Altersrente bezogen, 35 und mehr Beitragsjahre zurückgelegt, bei den Männern waren es knapp 80 Prozent.“

Offene Fragen:

  • „Zählen für die 35 Jahre die ersten oder die letzten Versicherungsjahre?
  • Wie wirkt sich die Grundrente im Versorgungsausgleich oder bei einem Rentensplitting aus?
  • Wie erfolgen die Einkommensprüfung und der Datenaustausch bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften? Ein Verzicht hierauf würde Verheiratete ungleich behandeln und wäre mit Art. 6 GG unvereinbar.“

INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr:

„Wir teilen die Kritik von Prof. Ruland. Die Koalition muss Altersarmut gezielt bekämpfen ohne das Rentensystem zu belasten und ohne neue Ungerechtigkeiten zu produzieren.“

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik.

Bad Kreuznach | Imbisswagen von Baumarktparkplatz geklaut

Obwohl der Imbisswagen mit einem sogenannten Kupplungsschloss gegen Diebstahl gesichert war, gelang es bisher unbekannten Tätern diesen unbemerkt von einem Parkplatz eines Baumarktes zu entwenden.

Geschehen ist der Vorfall bereits am vergangenen Freitag (08.11.2019) in der Bossenheimer Straße in Bad Kreuznach. Der Tatzeitraum kann auf die Zeit zwischen 08:00 Uhr und 15:45 Uhr eingegrenzt werden. Der entstandene Sachschaden dürfte im vierstelligen Bereich liegen.

Wer Hinweise zum Verschwinden des Imbisswagens geben kann oder in den letzten Tagen einen solchen Wagen zum Verkauf angeboten bekommen hat, möge sich bitte mit der Polizei unter der Telefonnummer 0671-8811100 oder 0671-8811101 in Verbindung setzten.