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CDU: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz versagt in der Corona-Krise

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Nachrichten Mainz | „Das Vorgehen der Mainzer Landesregierung und ihre aktuelle Argumentation in der Corona-Krise fordern erneut zur Kritik an den Verantwortlichen heraus“, erklärte der rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.


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CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel

„Tatsache ist, dass Rheinland-Pfalz nicht 30.000 Impfdosen weniger, sondern sogar 5.000 Impfdosen mehr bis Mitte Februar erhält als ursprünglich vom Bund zugesagt. Mit seiner Behauptung, dem Land fehlten 30.000 Impfdosen, hat sich der Impfkoordinator des Landes Rheinland-Pfalz, Dr. Wilhelm, nicht nur ins Abseits gestellt, sondern lupenreine Fake News verbreitet und überdies die Menschen im Land unnötig und grundlos verunsichert. Dass diese Verunsicherung gerade die Schwächsten trifft, die auf ihre Impfung warten, kommt erschwerend hinzu.“

Auch die Verantwortlichen in Mainz wüssten sehr gut, dass die kurzzeitig verzögerte Lieferung durch BioNTech/Pfizer Anfang der kommenden Woche einzig aus dem Fabrikumbau in Belgien resultiere, der zu einer deutlichen Erhöhung der Lieferkapazitäten führen werde; aber auch dies werde mehr als ausgeglichen durch die zu Beginn der laufenden Woche bereits erfolgten zusätzlichen Dosen sowie weitere zusätzliche Lieferungen Anfang Februar.

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„Unter dem Strich erhält Rheinland-Pfalz also rund 5.000 zusätzliche Dosen, und nicht etwa 30.000 zu wenig“, stellte Erwin Rüddel klar.

Aber es gebe noch mehr Anlass zur Kritik. Denn Mainz habe zu Lasten des Impfprozesses in Heimen und Pflegeeinrichtungen die Impfzentren bevorzugt, obwohl bekannt sei, dass die größten Belastungen aus den Alten- und Pflegeheimen kämen, die vorrangig Schutz benötigten – „damit die Krankenhäuser entlastet werden können und damit das Land möglichst bald aus dem harten Lockdown heraus kommt“.

Stattdessen habe Mainz den Großteil des Impfstoffes in den rheinland-pfälzischen Impfzentren verimpft, während es in den Pflegeeinrichtungen nur schleppend vorangehe. „Offenbar wollte man mit den leichter und schneller erreichbaren Zahlen in den Impfzentren in der Öffentlichkeit Eindruck machen, aber das ging leider auf Kosten des eigentlich sensibelsten Bereichs, nämlich der Menschen in den Alten- und Pflegeheimen“, so der Abgeordnete. „Bisher haben deshalb viel zu wenige Pflegeheimbewohner eine Erstimpfung erhalten“, beklagt Rüddel.

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Schon vor 14 Tagen Zweifel geäußert

Bereits vor 14 Tagen habe die CDU in Rheinland-Pfalz Zweifel an den Fähigkeiten des Impfkoordinators geäußert. „Staatsekretär Alexander Wilhelm aus dem Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat zuvor ja bereits die Sache mit der Corona-Hotline vergeigt. Jetzt kann er offenbar nicht richtig rechnen, verbreitet Falschmeldungen, verunsichert die Ältesten in der Gesellschaft und verzockt sich bei den vorrangigen Impfungen auf Kosten derer, die am dringendsten Schutz benötigen“, so Rüddel.

Angesichts dieses fortgesetzten organisatorischen Versagens zu Lasten des Impfprozesses in Rheinland-Pfalz müsse sich Ministerpräsidentin Dreyer allmählich ernsthaft die Frage stellen, ob der Impfkoordinator des Landes nicht völlig überfordert sei und abgelöst gehöre, bemerkte Rüddel.

Ungeachtet seiner Kritik am Agieren der Landesregierung äußerte sich der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Gesundheit aber mit Blick auf die kommenden Wochen zuversichtlich: „Mit der Impfung der vulnerabelsten Gruppen und dem Lockdown wird es für uns alle schon nach Karneval wieder deutlich mehr Freiheiten geben“, versicherte Erwin Rüddel.

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Feuerwehreinsatz in Bodenheim „Alarmierung Kellerbrand“

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Bodenheim | Um 16:31 Uhr wurde am gestrigen Sonntagnachmittag (24. Januar 2021) die Freiwillige Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim in die Straße „An der Harle“ nach Bodenheim zu einem Kellerbrand alarmiert.


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Aufmerksame Nachbarn reagierten auf Rauchwarnmelder

Anwohner hatten aus dem Reihenhaus ausgelöste Rauchmelder wahrgenommen und nachdem sie auch Rauch aus dem Kellerbereich nach außen dringen sahen, sofort den Notruf getätigt.

Vor Ort stellten die Einsatzkräfte heraus, dass Ursache für die Verrauchung glücklicher Weise nur angebranntes Essen war. Mit minimalem Einsatz von Wasser konnte das Brandgut abgelöscht werden.

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Eine Person musste vom Rettungsdienst behandelt werden

Nachdem die Einsatzkräfte die Ursache beheben konnten und die Wohnung mittels Überdrucklüfter vom Rauch befreien konnten, war der Einsatz um 17:36 Uhr wieder beendet werden.

Die in dem Reihenhaus gemeldete ältere männliche Person, musste vor Ort vom Rettungsdienst behandelt werden.

Im Einsatz waren 19 Kräfte der Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim mit vier Einsatzfahrzeugen, sowie 3 Kräfte in der Einsatzzentrale. Ebenfalls vor Ort waren der Rettungsdienst, das DRK der Verbandsgemeinde Bodenheim sowie die Polizei.

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Glatte Straßen und Schneefall in Mainz und Rheinhessen gemeldet

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Polizei Symbolbild
Polizei Symbolbild

Nachrichten Mainz | An diesem Montagmorgen (25. Januar 2021) kommt es zu winterlichen Wetterverhältnissen. Im Stadtgebiet Mainz und Rheinhessen soll es zu Schneefall kommen. Der Winterdienst des Entsorgungsbetriebes Mainz ist vorbereitet und wird am frühen Montag im Einsatz sein.


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Auch am Samstag soll es Schnee geben

Es kommt zu Temperaturen in den Minusgraden sowie zu Schneefall und glatten Straßen. Der Winterdienst Mainz ist deshalb mit 11 Groß- und 2 Kleinfahrzeugen im maschinellen Volldienst unterwegs und streut, um für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Das winterliche Wetter soll aktuellen Prognosen zufolge bis zum Mittwoch, den 27. Januar anhalten.

Es wird gebeten, diese Verhältnisse im Berufsverkehr zeitlich einzuplanen und dem Wetter angepasst zu fahren.

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Tätergruppe attackiert Mann in Wiesbaden – Zeugen gesucht

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Polizei Symbolbild Nachts
Polizei Symbolbild Nachts

Nachrichten Kurzmeldung | An diesem Freitagabend (22.01.2021) gegen 22:45 Uhr wurde ein 21 Jahre alter Mann am Luisenplatz von einer Personengruppe attackiert. Wie die Polizei mitteilt, wurde er dabei vermutlich auch mit gefährlichen Gegenständen bedroht. Im Anschluss an die Tat sollen die unbekannten Täter in Richtung Rheinstraße geflüchtet sein. Zeugen werden darum gebeten, sich unter der Rufnummer 0611 – 3452 140 bei der Polizei in Wiesbaden zu melden.


 

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Lebensmittelrückruf bei EDEKA wegen Drahtstücken in Backwaren

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Lebensmittelwarnung
Lebensmittelwarnung

Lebensmittelwarnung | EDEKA informiert über den Rückruf von Linzerartikeln und Feinbackwaren mit Haselnüssen der K&U Bäckereigruppe (K&U, Marktbäckerei, Bäckerhaus Ecker). Wie das Unternehmen mitteilt, kann Aufgrund eines Fehlers beim Lieferanten von Haselnüssen nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Drahtstücke in den Produkten befinden. Beim Verschlucken sind Verletzungen möglich. Das Unternehmen hat vorsorglich alle Artikel sofort aus dem Verkauf genommen.


Folgende Produkte sind betroffen:

  • Linzertorte 600g verpackt (verkauft an den Bäckerei-Bedienungstheken)
    Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.03.2021
  • Linzerherz 125g verpackt (verkauft an den Bäckerei-Bedienungstheken)
    Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 26.02.2021
  • Linzerschnitte (lose verkauft)
  • Wickelkranz (lose verkauft)
  • Nusskranz (lose verkauft)
  • Wiener Kranz (lose verkauft)
  • Nusscremetorte (lose verkauft)
  • Nussi Sand-Rührkuchen (lose verkauft)
  • Mit Herz gemacht – Linzerschnitte 500g (Im Markt verkauft)
    verpackt und mit Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.03.2021

Die Produkte können zurückgegeben werden

Die Backwaren wurden verkauft in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und Teilen Bayerns. Angeboten wurden die Produkte in den Verkaufsstellen der Bäckereigruppe sowie an Bäckerei-Bedienungstheken und in Lebensmittelmärkten von Marktkauf, Edeka und nah & gut angeboten.

Kunden können die Artikel auch ohne Kassenbon in der Verkaufsstelle beziehungsweise im Markt zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.

Steinbruch Trechtingshausen produziert Mineralbeton für Bauwerke

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Nachrichten Bingen | Die Hartsteinwerke Sooneck in Trechtingshausen bieten unter dem Namen „Sooneck-Frost“ einen besonders hochwertigen Schotter aus dem eigenen Steinbruch für den Unterbau an. Durch die eigene Produktion weist das Sand-Schotter-Gemisch eine überdurchschnittlich hohe Qualität auf. Zudem lässt es sich wegen der feinen Sandanteile besonders gut verdichten, teilt der Steinbruchbetreiber Dr. Willem Douw mit.


Stabiles Fundament verhindert Frostschäden

Der auch als „Mineralbeton“ bezeichnete „Sooneck Frost“ gewährleistet ein stabiles Fundament. Er sorgt außerdem dafür, dass Straßen, Schächte, Baugruben, Häuser, Einfahrten, Höfe, Terrassen und ähnliches keine Frostschäden erleiden. Der Unterbau hält Nässe, Frost und dem Druck durch beispielsweise Begehung und Befahrung des entsprechenden Bauwerks stand.

„Es ist wichtig, beim Unterbau auf hohe Qualität zu achten, weil jede Nachlässigkeit an dieser Stelle zu erheblichen Folgeschäden und um ein Vielfaches höheren Kosten führen kann“, erklärt Dipl.-Geologin Nicole Müller, Qualitätsbeauftragte des Steinbruchs Sooneck am Rhein.

Genau dosiertes Mischverhältnis

Als wesentliches Qualitätsmerkmal nennt die Dipl.-Geologin das genau dosierte Mischverhältnis aus Schotter und Sand. Durch die groben Steine erhält der Unterbau eine gute Drainage-Funktion. Die feinen Sandanteile hingegen sorgen für eine besonders gute Verdichtung. Durch die Wasserdurchlässigkeit ist gewährleistet, dass Niederschlagswasser versickern kann und Wasser aus dem Untergrund nicht nach oben aufsteigt. Dadurch werden die Bauwerke auch vor Beschädigungen durch Frost oder ständige Feuchtigkeit geschützt.

Der „Sooneck-Frost“ ist in unterschiedlichen Korngrößen erhältlich. Grundsätzlich sind die kleineren Körnungen für den privaten Gebrauch besser geeignet. Sie lassen sich leichter verarbeiten und einbauen. Eine gröbere Körnung empfiehlt sich hingegen beim Einsatz professioneller Baumaschinen und leistungsfähiger Rüttelplatten zum Ausbringen und Verdichten des Mineralbetons.

Steinbruch trechtingshausen produziert mineralbeton für bauwerke
Sonneck-Frost | Quelle: Hartsteinwerke Sooneck GmbH

Kunden erwarten zurecht hohe Qualität

Die Qualitätsbeauftragte Dipl.-Geologin Nicole Müller betont: „Es kommt bei der Qualität allerdings nicht nur auf die kleinste und die größte Korngröße an, sondern auch auf die Anteile, wie sie sich im Siebliniendiagramm darstellen. Beim Sooneck-Frost achten wir strikt darauf, der Idealsieblinie, im Fachjargon auch Fuller-Kurve genannt, so nahe wie möglich zu kommen. Das bedeutet, dass die Hohlräume zwischen den einzelnen Körnern annähernd gleich groß sind, um maximale Qualität, Funktionalität und Haltbarkeit zu gewährleisten. Denn wir wissen, dass unsere Kunden beim Namen Sooneck zu recht beste Qualität erwarten. Dieser gute Ruf stellt für uns eine Verpflichtung dar, der wir gerne bis ins kleinste Detail nachkommen.“

Serie über die Hartsteinwerke Sooneck GmbH:

Teil 1: Hartsteinwerke Sooneck: Die Geschichte vom Steinbruch Trechtingshausen
Teil 2: Erweiterungen vom Steinbruch Trechtingshausen sind notwendig
Teil 3: Steinbruch Trechtingshausen soll Touristenattraktion werden

Teil 4: Steinbruch Trechtingshausen als Attraktion der Buga2029 geplant
Teil 5: Hartsteinwerke Sooneck: Steinbruch Trechtingshausen wird leiser und sauberer
Teil 6: Steinbruch Trechtingshausen: Aus „Filterkuchen“ wird „Rheinstein-Ton“

Feuerwehreinsatz mit Schwierigkeiten im Hartenbergpark

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Nachrichten Mainz | In der Nacht von diesem Samstag (23.01.2021) auf Sonntag kam es zu einem Brand im Hartenbergpark in Mainz. Ein Anrufer hatte gegen 1:00 Uhr über den Notruf einen hell leuchtenden Feuerschein gemeldet, der von der Hochtangente aus zu sehen war.


Schwierigkeiten zum Einsatzort zu gelangen

Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten die Einsatzkräfte zunächst Schwierigkeiten, die Schranke zum Hartenbergpark zu öffnen. Nach mehreren Minuten gelang es den Einsatzkräften dann doch, sodass sie mit dem Einsatzfahrzeug in den Park fahren konnten. Im Hartenbergpark wurde die Einsatzstelle zunächst nicht gefunden. Einsatzkräfte der Polizei, die bereits an der Brandstelle eingetroffen waren, kamen der Feuerwehr deshalb entgegen lotsten sie zur Einsatzstelle.

In Brand geraten war ein Mülleimer in einer Grillhütte. Innerhalb weniger Minuten konnte die Feuerwehr die Flammen löschen und bereits gegen 01:50 Uhr den Einsatz wieder beenden.

Feuerwehreinsastz im Hartenbergpark Mainz | Foto: Meikel Dachs – Boost your City

In Zukunft klimafreundlich leben in Ginsheim-Gustavsburg

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | „2019 haben wir im Stadtparlament die Debatte um ein klimafreundliches Ginsheim-Gustavsburg angestoßen,“ erinnert die SPD Spitzenkandidatin zur Kommunalwahl, Melanie Wegling, an einen Antrag ihrer Fraktion zur kommunalen Klimapolitik.


Kommunale Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz

In einem digitalen Dialogforum wird die SPD Ginsheim-Gustavsburg am Freitag, den 5.2.2021, ab 19.00 Uhr nun mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Manfred Scherer und interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern über kommunale Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz diskutieren.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wurde kürzlich von der Bundesumweltministerin für ihr vorbildliches Engagement auf dem Weg zur Emissionsfreiheit ausgezeichnet. Besonders gewürdigt wurde dabei der „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Verbandsgemeinde, mit dem sich Sprendlingen-Gensingen auf den Weg gemacht hat bis 2030 eine Null-Emissions-Gemeinde zu werden. Manfred Scherer und der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Andreas Pfaff geben daher sicher viele und interessante Beispiele, die auch in Ginsheim-Gustavsburg für mehr Klimaschutz umgesetzt werden können.

Teilnahme an der Diskussionsrunde

An der Diskussionsrunde kann digital über die Internetseite der SPD Ginsheim-Gustavsburg teilgenommen werden. Zudem wird die Veranstaltung als Facebook-Live-Video ausgestrahlt. Über die Kommentarfunktion ist es möglich, sich an der von Melanie Wegling moderierten Diskussionsrunde mit den Gästen und den beiden Co-Vorsitzenden der SPD Susanne Redlin und Michael Schulz zu beteiligen.

„Bürgerinnen und Bürger haben so die Chance sich aktiv an einem der wichtigsten Themen für unsere Zukunft zu beteiligen“, ruft Ortsvereinsvorsitzender Michael Schulz dazu auf, von dem digitalen Angebot der SPD rege Gebrauch zu machen.

Zwei Schwerverletzte bei Verkehrsunfall in Groß-Gerau

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Symbolbild Rettungsdienst | Foto: Shutterstock
Symbolbild Rettungsdienst | Foto: Shutterstock

Nachrichten Groß-Gerau | An diesem Samstagabend (23.01.2021) gegen 20:00 Uhr kam es auf dem Nordring in Groß-Gerau zu einem schweren Verkehrsunfall. Zwei Personen wurden dabei schwer verletzt.


Der Fahrer flüchtete von der Unfallstelle

Der Fahrer eines grünen Mitsubishi überquerte die Brücke des Gewerbegebiets in Fahrtrichtung Feuerwehr. In dem Fahrzeug befanden sich noch zwei Mitfahrer im Alter von 33 und 38 Jahren. Plötzlich und aus noch ungeklärter Ursache kam das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab und krachte frontal gegen einen dort befindlichen Baum.

Wie Zeugen gegenüber der Polizei mitteilten, stieg der Fahrer des Wagens sofort im Anschluss daran aus und flüchtete in das nahegelegene Feld. Die beiden Mitfahrer hingegen wurden durch den Aufprall schwer verletzt mussten von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Anschließend wurden die beiden vom Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht.

An der Unfallstelle im Einsatz waren neben der Polizei auch die Feuerwehr Groß-Gerau mit sechs Fahrzeugen und 25 Einsatzkräften sowie der Rettungsdienst mit fünf Fahrzeugen und zehn Einsatzkräften. Ebenfalls im Einsatz war ein Notarzt. Für die Dauer der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten musste der Nordring für rund zwei Stunden komplett  gesperrt werden.

Fahndung nach dem flüchtigen Fahrer

Zeitgleich hatte die Polizei eine Fahndung nach dem flüchtigen Unfallfahrer eingeleitet. Dabei wurden Polizisten von allen Polizeistationen aus dem Kreis Groß-Gerau sowie ein Hubschrauber und ein Diensthund eingesetzt. Schließlich gelang es, einen 41 Jahre alten tatverdächtigen Mann aus Ginsheim festzunehmen.

Zudem hatte sich herausgestellt, dass der Mitsubishi zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zugelassen war. Die Ermittlungen der Polizei dauern weiterhin an. Zeugen werden deshalb gebeten, sich bei der Polizei Groß-Gerau unter der Rufnummer 06152 – 1750 zu melden.

FDP begrüßt Einsicht der Stadt Mainz bei Dieselfahrverboten

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Nachrichten Mainz | In der Landeshauptstadt Mainz muss Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen ein Provisorium bleiben. Dieselfahrverbote waren in Mainz von Anfang an hoch umstritten und wurden von den Freien Demokraten immer abgelehnt, teilt der FDP-Wahlkreiskandidat Dr. Marc Engelmann mit.


Der Rückgang der NO2-Konzentration ist gut

„Dieselfahrverbote wären in Mainz seit 2019 rechtswidrig aufgrund der nur minimalen Überschreitung von 2μg/m³ des NO2-Grenzwertes von 40 μg/m³, daher ist das nun offensichtliche Ende der Überlegungen zur Einführung eines Fahrverbots nur folgerichtig.“, stellt Dr. Marc Engelmann fest.

Der Rückgang der NO2-Konzentration ist gut, aber nicht auf die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen zurückzuführen. Die aus dem Luftmessnetz ZIMEN ermittelten Messdaten lassen diesen Rückschluss nicht zu.

„Wenn man sich die Daten der des Luftmessnetzes anschaut, dann lässt sich allenfalls ableiten, dass Tempo 30 auf der Rheinallee und der Parcusstraße zu einem Anstieg der NO2-Konzentration führt, aber nicht zu einer Verringerung. Es entsteht der Eindruck, man wolle den Bürgern eine ideologisch motivierte Geschwindigkeitsbegrenzung als umweltpolitische Wohltat verkaufen. “, so der Mainzer Wahlkreiskandidat Dr. Marc Engelmann.

Aus den Monatsmittelwerten sowie den angehängten Diagrammen könne jeder nachvollziehen, dass die Einführung von Tempo 30 auf der Rheinallee und Parcusstraße keinen positiven Effekt hat. Die Verkehrsverstetigung sei grundsätzlich zu begrüßen, dies sei aber auch bei Tempo 50 möglich und der Mehrzahl der wissenschaftlichen Untersuchungen besser für die Luftreinhaltung, als Tempo 30.

Fdp begrüßt einsicht der stadt mainz bei dieselfahrverboten 1

„Eine grüne Welle auf der Rheinachse und der Binger Str. sowie der Kaiserstraße wäre eine sinnvolle Maßnahme, aber ohne Tempo 30“

Unter dem Vorwand der Luftreinhaltung werde versucht, die Autofahrer aus der Innenstadt zurück zu drängen und dies ohne Rücksicht auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse. „Sowohl Gewerbetreibende, die für ihre Einkäufe zur Metro über Kaiserstraße und Rheinachse fahren müssen, als auch ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind und daher den ÖPNV meiden, werden so gegängelt.“, kritisiert Dr. Marc Engelmann.

Wir treten weiterhin dafür ein, in Mainz eine Verkehrspolitik zu gestalten, die den individuellen und unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen aller Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht wird.

Fdp begrüßt einsicht der stadt mainz bei dieselfahrverboten 2

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Wiesbaden und Mainz-Kastel

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Nachrichten Wiesbaden | Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Freitag, 22. Januar, publikumsträchtige Plätze und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden festgelegt, auf denen es verboten bleibt, Alkohol zu konsumieren. Mit dieser Maßnahme konkretisiert die Stadt die diesbezüglichen Vorgaben des Landes in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.


Das Verbot gilt ab Sonntag, 24. Januar

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt:

  • auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“ (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße)
  • im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue)
  • auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A)
  • in der Reisingeranlage und Herbertanlage
  • auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm)
  • auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-vonThiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße)
  • auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes
  • auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße)
  • in den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz)
  • in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein)
  • auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße.

An diesen Örtlichkeiten ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt

Ersttermine für Impfungen in Rheinland-Pfalz werden verschoben

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Nachrichten Mainz | Im Bundesland Rheinland-Pfalz wurden bislang 115.713 Impfungen durchgeführt, davon 49.636 in Pflegeinrichtungen (25.988 Bewohner und 23.648 Mitarbeiter) sowie 15.615 in Krankenhäusern. Seit vergangenen Sonntag sind in dieser Zahl auch die Zweitimpfungen enthalten. In den Alten- und Pflegeheimen wurden 3.228 Zweitimpfungen vollzogen. In den Impfzentren des Landes wurden 50.462 Menschen geimpft.


Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler

„Wir liegen mit der Zahl der Impfungen in Rheinland-Pfalz deutlich über der Zahl der seit Beginn der Pandemie bestätigten SARS-CoV-2 Fälle, die 88.587 beträgt. Seit einigen Tagen liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich konstant auf einem der Spitzenplätze in Bezug zur Impfquote“.

Zweitimpfungen sind sichergestellt

Die Ministerin betonte, Rheinland-Pfalz werde weiter vehement vom Bund einfordern, dass zugesagte Liefermengen und -termine eingehalten werden. „Es ist eine Zumutung, dass bereits zweimal zugesagte Liefermengen bzw. -termine seitens des Bundes nicht eingehalten wurden – besonders für die Menschen, die sehnlichst auf eine Corona-Schutzimpfung warten.“ Sie betonte: „Zweitimpfungen haben eine hohe Priorität. Alle Menschen, die eine Erstimpfung erhalten haben, können sicher sein, dass sie trotz des Ausbleibens von fest zugesagten Impfstoffdosen, auch die zweite Impfung erhalten.“

„Darüber hinaus finden bei der besonders schützenswerten Gruppe der Menschen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen leben, weiterhin auch die Erstimpfungen statt. Bei dieser Gruppe ist es besonders wichtig, dass sie möglichst schnell einen Impfschutz erhält“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Verschiebung Termine für Erstimpfung in Impfzentren

„Weniger Impfstoff als zugesagt wirkt sich leider aus. Daher müssen wir die Ersttermine für Impfungen in den Impfzentren ab 27. Januar verschieben. Alle Betroffenen werden per Mail bzw. per Post informiert“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler „Ich verstehe die Enttäuschung der Menschen, die nun länger auf ihre Impfung warten müssen. Ich kann ihnen versichern, dass wir als Land sicherstellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der impfberechtigt ist, schnellstmöglich einen neuen Termin bekommt und geimpft wird.“

„Es kann und darf nicht sein, dass Lieferengpässe zu einer Verunsicherung der Menschen beitragen“, ergänzte Staatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm. „Leider gibt es noch immer keine Planungssicherheit über den 15. Februar hinaus. Wir erneuern und verstärken deshalb unsere Forderung an den Bund, dass fest zugesagte Liefermengen unter allen Umständen eingehalten müssen“, machte Dr. Wilhelm deutlich. Dies sei die Basis dafür, die Menschen schnell und verlässlich impfen zu können.



Zweitimpfung von Moderna und BioNtech nach 28 Tagen

Unabhängig von den Lieferengpässen plant Rheinland-Pfalz für die Zweitimpfung der beiden Impfstoffe von Moderna und BionTech nunmehr einheitlich mit 28 Tagen nach der Erstimpfung.

„Rheinland-Pfalz kommt bei den Impfungen gut voran und erreicht gut die unterschiedlichen Personengruppen der höchsten Priorität. Die Impfstrategie in Rheinland-Pfalz zeugt von einem ausgewogenen Vorgehen“, unterstrich Universitätsmediziner Prof. Bodo Plachter. Hinsichtlich des Abstandes zwischen Erst- und Zeitimpfung verwies der Virologe auf die Vorgaben der STIKO und auf die Zulassung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, die einen Abstand von maximal 42 Tagen vorgibt. „Eine nur einmalige Impfung bietet noch keinen Schutz davor, an Corona zu erkranken, die zweite Impfung ist wichtig für einen kompletten Schutz. Der vom Land gewählte Zeitraum von rund 28 Tagen gewährleistet eine optimale Schutzwirkung.“

Kassenärztliche Vereinigung sieht Probleme bei der Vergabe von Impfterminen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) sieht mit Sorge dem kommenden Montag entgegen, wenn die telefonische Vergabe von Impfterminen im bevölkerungsreichsten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, startet. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sind damit nicht nur lange Wartezeiten, sondern ein erneuter Zusammenbruch der 116117 bundesweit zu befürchten. Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke (zum Bericht)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen sieht Probleme bei der Vergabe von Impfterminen

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Nachrichten Hessen | Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) sieht mit Sorge dem kommenden Montag entgegen, wenn die telefonische Vergabe von Impfterminen im bevölkerungsreichsten Bundesland, in Nordrhein-Westfalen, startet. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen sind damit nicht nur lange Wartezeiten, sondern ein erneuter Zusammenbruch der 116117 bundesweit zu befürchten.


Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke

„Dies müssen die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Landesregierung in Düsseldorf unbedingt verhindern. Das Chaos um die 116117 seit Start der telefonischen Terminvergabe darf sich nicht wiederholen. Deshalb geht unser eindringlicher Appell an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der nordrhein-westfälischen Landesregierung, alles Erdenkliche zu tun, damit die Nummer diesmal stabil bleibt. Wir gehen davon aus, dass man nicht mit vergleichbarer Naivität in einen weiteren Feldversuch startet, dessen Scheitern die Impfkampagne ein weiteres Mal ernsthaft beschädigen würde. Das Wochenende sollten die Verantwortlichen unbedingt nutzen, um an dieser Stelle auf Nummer sicher zu gehen. Sollte es wiederum zu Problemen bei der Erreichbarkeit kommen, bitten wir die hessischen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, es bei der 116117 dann erneut zu versuchen.“

„Die 112, die angesichts der schlechten Erreichbarkeit der 116117 in den letzten Wochen auch vermehrt angerufen wurde, ist hingegen keine passende Alternative. Sie ist Hessens wichtigste Notfallnummer und über sie wird auch der Brandschutz koordiniert. Sie sollte nur angerufen werden, wenn akute Beschwerden auftreten, die keinen zeitlichen Aufschub dulden und beispielsweise auf lebensgefährliche Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle hinweisen. Die 112 vergibt keine Termine beim niedergelassenen Arzt, sie disponiert keine Hausbesuche und vermittelt keine Impftermine.“

 

Tanklaster geht auf der Autobahn A61 in Flammen auf

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Nachrichten Stromberg | An diesem Freitag (22. Januar 2021) kam es gegen 20:20 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz auf der Autobahn A61 bei Stromberg. Ein mit Lysin beladener Tanklaster aus Italien, stand bereits seit den Mittagsstunden auf Grund eines technischen Defektes in Fahrtrichtung Ludwigshafen auf dem Standstreifen.


Ein Fahrstreifen musste gesperrt werden

Noch bevor zur Behebung des Defektes der Pannenservice eintraf, fing der Auflieger auf den Standstreifen Feuer. Der LKW-Fahrer konnte noch rechtzeitig seine Zugmaschine abkoppeln und sich unverletzt vom brennenden Auflieger entfernen. Die alarmierte Feuerwehr musste für die Löscharbeiten die rechte Spur auf der A61 sperren lassen. Der Brand wurde schnell durch die Einsatzkräfte gelöscht.

Da es sich bei der Ladung nicht um einen Gefahrgutstoff handelte, konnte der Tank durch eine Fachfirma leergepumpt und abgeschleppt werden. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich, da es zu keinem Austritt der Flüssigkeit kam. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand war der technische Defekt an der Achse, ein Radlagerschaden, Ausgangspunkt des Brandes. Auf Grund der Hitzeentwicklung in der Achse fing ein Reifen Feuer, welches dann auf den Auflieger übergriff.

Neue Regeln zur Maskenpflicht und Einreise in Rheinland-Pfalz

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Nachrichten Mainz | In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag, 25. Januar, an eine neue Maskenpflicht. Die entsprechende Regelung sowie einige weitere Neuerungen sind in der ersten Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben, die im Ministerrat besprochen wurde.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 25. Januar 2021

Bund und Länder haben sich mit Beschluss vom 19. Januar auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen. Diese Regelung setzt Rheinland-Pfalz von Montag um. Sie ist wie die gesamte Änderungsverordnung befristet bis zum Ablauf des 14. Februars.

Des Weiteren regelt die Änderungsverordnung unter anderem, dass bis einschließlich 14. Februar in den Schulen grundsätzlich der Fernunterricht verlängert und die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Ab dem 1. Februar können Schülerinnen und Schülern der Grundschulen in geteilten Klassen im Wechselunterricht in ihre Schulen zurückkehren. Die Präsenzpflicht bleibt dabei aber aufgehoben. In den Kindertagesstätten gilt weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.

Neue Allgemeinverfügung

Darüber hinaus ändert Rheinland-Pfalz die Regelungen für das Erlassen von Allgemeinverfügungen durch die Kommunen, die die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen erweitern. Bisher galt, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen hatten. Die neue Regelung besagt nun, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit einer hohen Sieben-Tages-Inzidenz im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen mit dem expliziten Ziel ergreifen, bis zum 14. Februar eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen oder weniger pro 100.000 Einwohner pro Woche zu erreichen.



Einreisebestimmungen

Bei der Einreise aus ausländischen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz wird künftig bezüglich der geltenden Regelungen wie in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes nach drei verschiedenen Kategorien unterschieden: Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet. Im Allgemeinen sind die Regelungen insbesondere für Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten – die vom RKI im Internet ausgewiesen werden – strenger.

Generell bleiben Angebote von Fahrschulen in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind nun allerdings Angebote von Fahrschulen hinsichtlich berufsbezogener Ausbildungen sowie Angebote von Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation. Es gilt dabei das Abstandsgebot sowie die qualifizierte Maskenpflicht. Beim praktischen Unterricht gilt das Erfordernis des Mindestabstands nicht, sofern er nicht eingehalten werden kann.

Außerdem wird durch die Änderungsverordnung der Schutz für Personen in Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen erhöht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer solchen Einrichtung, die sich nach den Regelungen der sogenannten. Absonderungsverordnung in Absonderung befunden haben und unmittelbaren Kontakt zu Patientinnen oder Patienten haben, dürfen die Einrichtung in den ersten vier Tagen nach Beendigung der Absonderung nur bei Vorliegen eines negativen PCR-Tests betreten.

Die Änderungsverordnung tritt am 25. Januar in Kraft und gilt bis einschließlich 14. Februar. Die Verkündung erfolgt heute auf der Internetseite corona.rlp.de.