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Vermisster 47-Jähriger wohlbehalten angetroffen

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Vermisstensuche beendet
Vermisstensuche beendet

Nachrichten Wiesbaden | Update 29.01.2021 um 15:00 Uhr: Der seit Mittwoch, dem 27.01.2021 vermisste 47-Jährige Mann aus Aarbergen konnte an diesem Donnerstagnachmittag (28.01.2021) wohlbehalten in Nordrhein-Westfalen angetroffen werden.


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Erstmeldung vom 28.01.2021 um 01:00 Uhr:

Die Polizei Westhessen bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Seit dem 27. Januar 2021 wird der 47-jährige Herr N. vermisst. Herr N lebt in Aarbergen-Kettenbach und hatte gegen 05:30 Uhr seine Wohnung verlassen um auf seine Arbeitsstelle zu fahren. Auf seiner Arbeit ist er jedoch nicht angekommen.

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Die Kriminalpolizei Wiesbaden sieht auch eine Eigengefährdung

Die Wiesbadener Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und kann eine Eigengefährdung von Herr N nicht ausschließen. Alle bisherigen Suchmaßnahmen der Polizeibeamten verliefen ergebnislos.

Personenbeschreibung Herr N.:

  • Ca. 1,90 Meter groß
  • braunes, lichtes Haar
  • grüne Augen
  • konservative Kleidung
  • Blauer Opel Astra

Hinweise zum Aufenthaltsort des Vermissten nimmt die Wiesbadener Kriminalpolizei unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

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Gesetzesänderung: Notfallsanitäter im Einsatz standen oft im rechtlichen Zwiespalt

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Nachrichten Blaulicht | Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag das Notfallsanitätergesetz geändert, sodass Notfallsanitäter bei ihrer Arbeit künftig rechtlich besser abgesichert sind. Notfallsanitäter sind nach ihrer Ausbildung befähigt, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen und dabei auch invasive (gewebeverletzende) Maßnahmen anzuwenden, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.


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Notfallsanitäter im Einsatz standen vor Eintreffen eines Arztes bislang oft im rechtlichen Zwiespalt

Wird der Notfallsanitäter aber in einem solchen Fall tätig, erfüllte er bislang den Straftatbestand des Heilpraktikergesetzes, indem er gegen den Heilkundevorbehalt verstieß. Der so genannte Heilkundevorbehalt besagt, dass andere Personen als Ärzte ohne Erlaubnis nicht befugt sind, selbstständig Maßnahmen der Heilkunde durchzuführen. Wurde der Notfallsanitäter allerdings nicht tätig, erfüllte er den Tatbestand der Körperverletzung durch Unterlassen. Da ein Eingreifen durch einen rechtfertigenden Notstand nach Strafgesetzbuch gedeckt ist, macht er sich in der Regel zwar nicht strafbar. Dennoch stand der Notfallsanitäter immer im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot.

„Notfallsanitäter im Einsatz standen vor Eintreffen eines Arztes bislang oft im rechtlichen Zwiespalt zwischen der Hilfe durch eigenverantwortliche medizinische Maßnahmen, die sie aufgrund ihrer Ausbildung auch jetzt schon anwenden konnten und trotzdem nicht durften sowie der Körperverletzung durch Unterlassen. Indem Bundesrat und Bundestag jetzt unserer Initiative gefolgt sind, dürfen Notfallsanitäter künftig auch vor Eintreffen des Arztes invasive Maßnahmen durchführen. Das wird ihrer Ausbildung gerecht und ist eindeutig im Sinne der Patientinnen und Patienten, um deren Leben es in solchen Situationen geht“, so Innenminister Roger Lewentz.

Der Arzt wird weiterhin als medizinisch höchst qualifizierte Fach- und Aufsichtsperson bestehen bleiben. Die Notfallsanitäter sollten diesen nicht ablösen, sondern lediglich bei fehlender Anwesenheit eines Arztes, heilkundlich notwendige Maßnahmen ergreifen können ohne dabei in einen rechtlichen Zwiespalt zu geraten.

Wörtlich heißt es nun in dem neuen Paragrafen 2a des Notfallsanitätergesetzes: „Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patienten oder dem Patienten abzuwenden“.

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Aktuelle Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz

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Nachrichten Mainz | Die unten genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.


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Stand zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 91.683 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 2.449 Todesfälle und 76.019 genesene Fälle. 13.215 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Stand 28.01.2021, 14:10 Uhr)

Corona-Zahlen | Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz
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Christian Baldauf zu Gast bei Markus Lanz im ZDF

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Nachrichten Mainz | An diesem Donnerstagabend (28.01.2021) wird der CDU-Spitzenkandidat, Christian Baldauf, im Fernsehen zu sehen sein. Er ist zu Gast in der Sendung „Markus Lanz“, die um 23:15 Uhr im ZDF ausgestrahlt wird.


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Wichtige Themen rund um RLP und Mainz

In der Sendung wird es unter anderem um die persönlichen Corona-Erfahrungen von Baldauf gehen. Markus Lanz wird den CDU-Kandidaten aber auch zu der Situation in Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz befragen. Ein weiteres wichtiges Thema wird das Mainzer Unternehmen BioNTech sein.

Neben Christian Baldauf werden auch weitere Gäste in der Sendung mit dabei sein. Dazu gehören der Ex-SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, die Journalistin Dagmar Rosenfeld sowie die Intensivmedizinerin Dr. Viviane Zotzmann und die ZDF-Korrespondentin Stefanie Schöneborn.

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NABU-Präsident: „Biomasse ist nicht so grün, wie sie scheint“

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Nachrichten Überregional | Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union soll bis Juni an das neue EU-Klimaziel angepasst werden. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Konsultation gestartet, die am 9. Februar endet. Der NABU begrüßt die Novellierung der Richtlinie: Erneuerbare Energien leisten einen wichtigen Beitrag, schädliche Treibhausgasemissionen zu senken. Sorgen bereitet dem NABU jedoch, dass die Arten- und Klimakrise nur unzureichend beachtet wird. So ist der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch nicht ambitioniert genug, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig ist kein Ende der umweltschädlichen Energieerzeugung durch Bioenergie und Biokraftstoffen in Sicht. Erst vor wenigen Tagen hat das Joint Research Center der EU-Kommission eine Studie veröffentlicht, die die Risiken der Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung aufzeigt.


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NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger

„Bei der Bioenergie läuft die EU-Kommission Gefahr, sich selbst zu widersprechen. Biomasse ist nicht so grün, wie sie scheint. Ihre Klimabilanz ist sogar noch schlechter als die der fossilen Energieträger, da im Holz gespeichertes Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird. Bei Biokraftstoffen auf Basis von agrarischen Rohstoffen ist die Bilanz ähnlich verheerend. Besonders die energetische Nutzung von Waldholz ist schädlich. Es reicht nicht aus, die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse zu stärken. Wir brauchen ein generelles Umdenken und ein Ende der Subventionen für die energetische Nutzung von Waldholz. Auch die Anrechenbarkeit der Agrokraftstoffe muss möglichst schnell auslaufen – beginnend mit solchen, die besonders große Risiken der indirekten Landnutzungsänderung bergen. Nur ohne umweltschädliche Bioenergie und -kraftstoffe können höhere Ziele zum Ausbau von erneuerbaren Energien erreicht werden.“

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Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik beim NABU

Auch wenn der europäische Strom im vergangenen Jahr erstmals zum Großteil aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, ist der Anteil fossiler Energieträger am Energieverbrauch laut NABU immer noch deutlich zu hoch. Das 2030-Ziel von 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien steht nicht im Einklang mit dem Pariser Klimazielen. Nur ein Ziel von mindestens 50 Prozent ermöglicht den Übergang zu einer klimafreundlichen Zukunft. Wichtig ist dabei, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich gestaltet wird. „Der neueste Bericht der europäischen Umweltagentur weist darauf hin, dass es für die Nachhaltigkeit des Energiesektors wichtig ist, die Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien auf terrestrische und aquatische Ökosysteme so minimal wie möglich zu halten. Deswegen muss bei der Energiewende auch die Naturverträglichkeit in der ersten Reihe stehen“, so Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik beim NABU.

Fast zeitgleich mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird in Brüssel der Entwurf zur Neufassung der Verordnung für transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) konsultiert. Die Verordnung soll die Langzeit-Offshore-Stromnetzplanung strategisch vorantreiben. Der NABU begrüßt, dass die EU-Kommission die Förderung von Gas- und Ölleitungen ausgeschlossen hat: „Es ist jetzt wichtig, dass die EU-Kommission nicht vor der Erdgaslobby in die Knie geht. Stattdessen brauchen wir mehr Stromnetze. Sie sind wichtig für die Energiewende und müssen zur Integration von naturverträglichen erneuerbaren Energien umweltgerecht geplant und umgesetzt werden“, so Bax.

Die europarechtlichen Verpflichtungen des Meeresschutzes und der schlechte Zustand der europäischen Meere blieben im Entwurf der Verordnung jedoch unberücksichtigt. Der NABU fordert daher, dass sich die Ausbauziele der Mitgliedsstaaten pro Meeresbecken für 2030, 2040 und 2050 an den ökologischen Belastungsgrenzen orientieren. In einer Folgenabschätzung müssen die negativen Auswirkungen des Ausbaus von Offshore-Stromnetzen und Offshore-Windparks für die Meeresumwelt bewertet und konkrete Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Darüber hinaus muss der Umfang verpflichtender Nachhaltigkeitskriterien der TEN-E-Verordnung deutlich ausgeweitet und an die ausschließliche Förderung erneuerbare Energien, der Naturverträglichkeit und an soziale Kriterien geknüpft werden. Klima- und naturfreundliche Aspekte müssen laut NABU bereits in den europäischen Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan einfließen.

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Verkehrsunfall zwischen Opel Corsa und Bus auf schneeglatter Fahrbahn

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Nachrichten Bad-Kreuznach | Pressemeldung der Feuerwehr VG Rüdesheim: Ein Opel-Fahrer wurde bei einem Verkehrsunfall am Mittwochvormittag auf der Landesstraße L237 zwischen Mandel und Sponheim verletzt. Auf schneeglatter Fahrbahn war er mit seinem ein Opel Corsa frontal mit einem Bus zusammengestoßen. Durch den Aufprall wurde der Kleinwagen in den Graben gedrückt.

Alarmierung der Rettungskräfte

Um 10.07 Uhr wurden der Rettungsdienst, die Polizei Bad Kreuznach und die Feuerwehren Mandel, Rüdesheim, Waldböckelheim und Weinsheim mit dem Alarmstichwort „Verkehrsunfallmeldung, Mandel Fahrtrichtung Sponheim, Pkw gegen Bus“ alarmiert.

Aufgrund der schneebedeckten Fahrbahnen bahnten sich die Feuerwehren im Schritttempo den Weg zur Einsatzstelle. Einsatzleiter Rouven Ginz traf kurz nach der Polizei an der Einsatzstelle ein und stellte bei der Erkundung fest, dass der Autofahrer glücklicherweise nicht in seinem Fahrzeug eingeklemmt war und das demolierte Fahrzeug selbstständig verlassen konnte. Der Bus hatte keine Fahrgäste dabei.

Bildquelle: Feuerwehr VG Rüdesheim

Während der Busfahrer unverletzt blieb, erlitt der Autofahrer leichte Verletzungen und wurde bis zum Eintreffen des Rettungswagens des DRK von zwei Rettungssanitätern der Feuerwehr Rüdesheim behandelt. Der Rettungsdienst brachte den Mann zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Durch die Feuerwehren Mandel und Rüdesheim wurden die Einsatzstelle abgesichert, der Brandschutz sichergestellt und die Batterie am Corsa abgeklemmt. Auslaufendes Motoröl streute die Feuerwehr mit Ölbindemittel ab. Die Feuerwehren aus Waldböckelheim und Weinsheim wurden nicht benötigt und brachen die Anfahrt ab.

Den nicht mehr fahrbereiten Opel Corsa schleppte die Firma Bott ab. Der Bus konnte seine Fahrt in eine Werkstatt selbstständig fortsetzen. Für die Feuerwehren war der Einsatz nach rund 90 Minuten beendet.

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Mainz-Bingen: Aufruf zur Briefwahl in Rheinland-Pfalz – Wahlhelfer benötigt

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Nachrichten Ingelheim | Am Sonntag, 14. März wird der Landtag von Rheinland-Pfalz gewählt, in den Kommunen des Landkreises Mainz-Bingen laufen daher die Vorbereitungen schon auf Hochtouren. Damit Wahltage ordnungsgemäß ablaufen können, braucht es am Ende aber vor allem eines: genügend Wahlhelfer. In nahezu allen Mainz-Binger Kommunen werden noch engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am 14. März sowohl tagsüber im Wahllokal als auch abends beim Auszählen der Stimmen mithelfen wollen. Zudem erhält jeder Freiwillige eine Erfrischungspauschale.

Beim Landeswahlleiter wurde hierzu ein entsprechendes Hygienekonzept entwickelt

Eine besondere Herausforderung für die Wahlbüros in den Kommunen ist es derzeit natürlich, den Urnengang unter Pandemiebedingungen zu planen und zu organisieren. Denn klar ist: Sowohl den Wählerinnen und Wählern als auch dem ehrenamtlichen Personal soll größtmöglicher Schutz geboten werden. Beim Landeswahlleiter wurde hierzu ein entsprechendes Hygienekonzept entwickelt, in dem zum Beispiel bei bisher kleineren Wahllokalen der Umzug in größere Wahlräume als Anforderung aufgelistet ist, um trotz Pandemie die Öffentlichkeit gewährleisten zu können. Zudem sollen Spuckschutze aufgebaut und Masken an die Helferinnen und Helfer verteilt werden. Desinfektionsmittel und die Einhaltung der AHA-Regeln sind selbstverständlich ebenfalls vorgeschrieben. Das Konzept wird bis zum Wahltag fortgeschrieben und den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Um möglichst Kontakte am Wahltag zu vermeiden, bietet sich im Hinblick auf die Landtagswahl auch die Möglichkeit zur Briefwahl an, die nach Versendung der Benachrichtigung bei den Wahlbüros der jeweiligen Verbandsgemeinde oder Stadt beantragt werden kann.  Dies soll online oder postalisch geschehen, um auch hier unnötige Kontakte zu vermeiden. Die konkrete Vorgehensweise wird auf der Wahlbenachrichtigung erläutert sein.  Die Bürgermeister der sechs Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe, Sprendlingen-Gensingen, Gau-Algesheim und der verbandsfreien Gemeinde Budenheim sowie die Oberbürgermeister der Städte Bingen und Ingelheim werben mit Blick auf die Pandemie gemeinsam mit der Landrätin ausdrücklich dafür, per Brief zu wählen.

Wahldienst in ihrer Heimatgemeinde

Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Wahldienst in ihrer Heimatgemeinde interessieren, können sich neben den hauptamtlichen Vertretern ihrer Kommune auch an ihren jeweiligen Orts- oder Stadtbürgermeister sowie Ortsvorsteher wenden oder sich in den angegebenen Kommunen unter folgenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen melden:

Stadt Bingen Wahlamt@bingen.de, Telefon: 06721/184-195

Gemeinde Budenheim, wahlen@budenheim.de

VG Gau-Algesheim, wahlen@vg-gau-algesheim.de

VG Bodenheim, wahlbuero@vg-bodenheim.de oder Telefon 06135/72149 (Ingo Riebel)

VG Nieder-Olm, Telefon 06136/69108 (Gerhard Ott)

VG Rhein-Nahe, wahl@vgrn, Telefon 06721/304219 (Jennifer Bruynck),

VG Gensingen-Sprendlingen, wahlen@vg-sg.de, Telefon 06701/201139 (Sonja Pelzer)

VG Rhein-Selz wahlen@vg-rhein-selz.de, Telefon: 06133/4901-380 Jannik Manz

Feuerwehreinsatz im Münchfeld „Hilfeschreie im Hochhaus“

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Feuerwehr Mainz mit Polizei, Symbolbild
Feuerwehr Mainz mit Polizei, Symbolbild

Mainz | Am späten Mittwochabend (27.01.2021) um 21:49 Uhr mussten Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst mit einem größeren Aufgebot ausrücken. Mit dem Einsatzstichwort „Gebäudebrand B2“ wurde neben der Berufsfeuerwehr Mainz auch die Freiwillige Feuerwehr Gonsenheim alarmiert.


Aufmerksamer Nachbar hörte Hilferufe 

Grund hierfür war ein lautstark ausgelöster Rauchwarnmelder und Hilferufe aus dem zweiten Obergeschoss die ein Nachbar aus der Richard-Schirrmann-Straße 10 wahrgenommen hatte. In dem sechsstöckigen Mehrfamilienhaus, sind 127 Personen gemeldet, was die Rettungskräfte vor Eintreffen an der Einsatzstelle in höchste Alarmbereitschaft versetzte. Dort eingetroffen empfing sie bereits der Anrufer, der die Feuerwehrleute in dem großen Areal im Münchfeld direkt zum richtigen Hauseingang führte. 

Ältere Dame wurde dem Rettungsdienst übergeben 

Zu aller Erleichterung stellte sich der Gebäudebrand nur zu einem Einsatz mit angebranntem Kochgut heraus. Die Wohnungsinhaberin hatte offensichtlich das Essen auf dem Herd vergessen, was letztendlich die Rettungskräfte auf den Plan rief. Glücklicherweise konnte auch die Freiwillige Feuerwehr Gonsenheim wieder abbestellt werden. Die Wohnung wurde durch die Berufsfeuerwehr Mainz gelüftet und die ältere Anwohnerin dem Rettungsdienst übergeben. 

Anschließen wurde die Einsatzstelle der Polizei übergeben, die alle weiteren Schritte einleitete. Vorort waren neben Berufsfeuerwehr der Wachen 1 und 2, auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit einem Rettungswagen und die Polizei Mainz mit zwei Streifenwagen.

Allgemeine Zeitung reagiert auf Kritik demonstrierender Zuckerrübenbauern

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Die Allgemeine Zeitung hat auf die Kritik der Landwirte reagiert, die am Mittwoch vor dem Sitz des AZ-Verlags VRM demonstriert haben. Sie hatten eine aus ihrer Sicht einseitige Berichterstattung über ein Pflanzenschutzmittel moniert. Die Zeitung hat mittlerweile über deren Position berichtet.


Die Position des „Bündnis Land schafft Verbindung Rheinhessen“ und des Fachverbands seien mittlerweile auf den AZ-Plattformen berücksichtigt worden, teilt AZ-Chefredakteur Friedrich Roeingh auf BYC-Nachfrage mit. Auch werde die Zeitung an diesem Donnerstag in ihrer gedruckten Ausgabe über diese Position berichten.

Wer kritisiert, muss sich kritisieren lassen

„Wer kritisiert, muss sich auch selbst und seine Arbeit kritisieren lassen“, kommentiert AZ-Chefredakteur Roeingh den Protest. Dieser sei „absolut störungsfrei“ verlaufen. Es habe mit den Vertretern des Bündnisses einen „konstruktiven Gedankenaustausch“ gegeben. Das Gespräch habe gut eine Stunde gedauert. AZ- und Bündnis-Vertreter hätten sich „intensiv über die Nöte der Bauern und die Arbeitsweisen der Medien ausgetauscht“.

Die AZ hat laut Roeingh „sehr wohl die andere Seite, den Interessenverband der Zuckerrübenindustrie, zu Wort kommen lassen“. Am Mittwoch-Nachmittag sei die Stellungnahme auf den Internet-Plattformen der AZ zu finden gewesen, auch in der gedruckten Ausgabe vom Donnerstag werde sie berücksichtigt. Grundsätzlich sagt Roeingh zur Berichterstattung: „Kein Medium berichtet so umfangreich und so nah über die Landwirtschaft wie die Lokalzeitungen.“

Landwirte demonstrieren vor VRM, dem Verlag der Allgemeinen Zeitung

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Nachrichten Mainz |Mit rund 60 Traktoren haben an diesem Mittwoch Landwirte vor dem Hauptsitz der VRM demonstriert. Der Verlag veröffentlicht überwiegend in Hessen Zeitungen und bringt in Mainz die Allgemeine Zeitung heraus. Zu dem Protest hatte das „Bündnis Land schafft Verbindung Rheinhessen“ (LSV) aufgerufen. Auslöser war ein Artikel in der Allgemeinen Zeitung, der aus ihrer Sicht einseitig war.


Die Parkplätze direkt vor dem VRM-Gebäude in Marienborn sind reserviert. Sie sind Führungskräften des Verlags und Besuchern vorbehalten. Nun nehmen Traktoren den Platz in Beschlag. Landwirte sind gekommen, um gegen einen Bericht zu protestieren, der in der AZ erschienen ist.

Vor dem Eingang steht Jan Ruzycki. Er ist Pressesprecher des LSV Rheinhessen. Er beklagt im BYC-Interview, dass ein Artikel zu einem Pflanzenschutzmittel „reißerisch und einseitig recherchiert“ sei. Er wünsche sich eine Rückkehr zu einem „Fakten orientierten Journalismus“. Im Gebäude sprechen die Landwirte mit AZ-Chefredakteur Friedrich Roeingh. „Die Aktion war spontan“, sagt Ruzycki. Die Mitglieder hätten sich dazu entschlossen, nachdem sie den besagten Beitrag gelesen hätten.

Rüben, Gift und Tod

In dem Artikel mit der Überschrift „Die Rüben, das Gift und der Tod“ geht es um das Mittel Thiamethoxam. Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat den Einsatz dieses Mittels über eine Notfallzulassung erlaubt. Diese ist zeitlich und regional begrenzt. Es soll dem Kampf gegen Vergilbungsviren dienen. Glückt dieser Kampf nicht, drohe ein Ernteausfall, den Experten zwischen einem Drittel und der Hälfte der Zuckerrüben-Ernte einschätzen.

Diese Informationen finden sich in dem besagten Artikel. Doch die Arbeitsgemeinschaft Zuckerrübe Süd West wirft der AZ „politische Wahlkampf-Dramaturgie“ vor, wie es Geschäftsführer Dr. Christian Lang in einem Schreiben formuliert. Als Bundesministerin für Landwirtschaft ist Julia Klöckner in letzter Konsequenz für die Zulassung verantwortlich. Sie ist auch Vorsitzende der sich im Wahlkampf befindenden CDU Rheinland-Pfalz.

Außerdem wirft Lang der AZ vor, einseitig zu argumentieren: „Wie kann eine Allgemeine Zeitung in Rheinhessen ohne ein Interview der Bauern, der Mitarbeiter/innen in der größten Südzucker-Fabrik in Deutschland oder des Verbandes in Worms so berichten“, fragt er in dem Schreiben und bezeichnet die Berichterstattung als „einfältig und journalistisch nicht gelungen“.



AZ zitiert „böse Zungen“

Klöckner kommt in dem AZ-Text zu Wort. Landwirte oder Interessenverbände aber nicht. Dafür erhalten Naturschützer ausführlich Zitate. Sie befürchten, das Mittel schade den Bienen. Kein Zitat ist im Text der Begriff „das verbotene Teufelszeug“. Dies benutzt der Autor redaktionell als Synonym für das Mittel.

Zudem formuliert die AZ den Vorwurf, die Genehmigung sei „im Schatten der Corona-Pandemie“ erteilt worden. Wer diesen Vorwurf formuliert, wird im Text nicht geklärt. Dort steht lediglich, es seien „böse Zungen“, die das behauptet haben. Diese böse Zungen können Naturschützer sein, politische Gegner Klöckners oder schlicht der Autor selbst.

„Platte Argumente“

Von „platten Argumenten“ spricht indes der Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer. Die Notzulassung sei „sowohl ökologisch, sozial als auch wirtschaftlich absolut gerechtfertigt“. Bienen seien durch die Anwendung nicht betroffen. Der Einsatz der Mittel spare 90 Prozent an anderen Mitteln ein, die sonst eingesetzt werden müssten.

Die Zuckerrübenanbauer verweisen auf Halsbänder von Hunden, die mit bis zu 4,5 Gramm des Wirkstoffs versehen seien. „Wir brauchen für 10.000 Quadratmeter nur die Menge von 11 Hundehalsbändern – einmal in vier Jahren Ackerbau“, formuliert der Verband in einer Erklärung. Das wiederum sei nur „auf den stark von Blattläusen und Viren und Bakterien befallenen Feldern“ nötig.


„Wer kritisiert, muss sich auch selbst und seine Arbeit kritisieren lassen.“

UPDATE, 27.01.2021, 18.50 Uhr: Auf BYC-Anfrage zeigte AZ-Chefredakteur Roeingh grundsätzliches Verständnis für die Demonstration: „Wer kritisiert, muss sich auch selbst und seine Arbeit kritisieren lassen.“ Der Protest sei störungsfrei verlaufen und das anschließende Gespräch sei konstruktiv verlaufen.

Schon vor dem Protestzug habe die AZ auf ihren Internet-Plattformen die Stellungnahme der Rübenbauern berücksichtigt. Ihre Position werde sich auch in der gedruckten Ausgabe vom Donnerstag wieder finden.

Darüber hinaus erklärt Roeingh: „Kein Medium berichtet so umfangreich und so nah über die Landwirtschaft wie die Lokalzeitungen.“

Die Bischemer Kerb soll am bisherigen Standort bleiben

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Bischofsheim Ortsschild
Bischofsheim Ortsschild

Nachrichten Bischofsheim | Diese Nachricht sorgt für Aufregung in ganz Bischofsheim und der Umgebung: Hessen Mobil will zukünftig den seit Jahrzehnten angestammten Platz der Bischemer Kerb nicht mehr genehmigen.


Über 30 Jahre Tradition

Seit mehr als 30 Jahren findet die traditionelle Straßenkerb an der evangelischen Kirche und auf der angrenzenden Darmstädter Straße sowie der Ginsheimer Straße statt. Dafür muss jedes Jahr ein Teil dieser Straßen für eine Woche gesperrt und der Busverkehr umgeleitet werden. Zuständig für die Genehmigung ist Hessen Mobil. Die Behörde steuert die Nutzung der Straße im Auftrag des Landes Hessen. Als Begründung für die geforderte Änderung des Standorts führte Hessen Mobil an, dass der Fahrzeugverkehr über die Jahrzehnte sehr zugenommen habe. Dadurch sei die Verkehrsbelastung der Nebenstraßen, bei Sperrung eines Teilabschnitts der Darmstädter Straße zu hoch und es komme zu Rückstau. Zusätzlich führe der Begegnungsverkehr der umgeleiteten Busse zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Veranstalter und Bürger sind sich einig

Bürgermeister Ingo Kalweit informierte in dieser Sache in der vergangen Woche den Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung und die Vereine. Von allen Seiten erhielt er die Rückmeldung, dass die Kerb weiterhin rund um die Kirche und auf der Darmstädter Straße stattfinden müsse. Dazu sagt er: „Die Kerb soll weiter da gefeiert werden, wo sie hingehört – in der Mitte unseres Ortes! Ich habe mich mit vielen Bischofsheimerinnen und Bischofsheimern ausgetauscht, die ebenfalls diesen besonderen Standort behalten wollen.“



Ingo Kalweit zeigt sich kämpferisch

„Hessen Mobil meint, dass der angestammte Platz in der Ortsmitte nicht der Richtige sei. Bevölkerung und Politik meinen ganz deutlich: Doch!“, erklärt der Bürgermeister. Er freue sich, dass die Gemeindevertreter einen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen vorbereiten, um die Kerb an ihrem jetzigen Standort zu erhalten. Der Gemeindevorstand habe ebenfalls beschlossen, sich für den Standort einzusetzen. Der Vereinsring Bischofsheim betont in einem Schreiben an den Bürgermeister, dass die Kerb weiterhin auf der Darmstädter Straße stattfinden soll.

Weiter sagt der Bürgermeister dazu: „Ich freue mich über dieses starke Signal von allen Seiten, das mir und der Verwaltung als Rückenwind beim Kampf mit Hessen Mobil helfen wird. Klar ist, dass die Kerb in der Ortsmitte gelebte und geliebte Tradition ist, für die wir uns mit aller Kraft einsetzen werden!“ Den traditionellen Ausruf der Bischemer Kerb hat er umgetextet: „Wem ist die Kerb? Unser! Und wo findet die Kerb statt? Da wo sie hingehört!“

SPD-Stadtratsfraktion befürwortet Einsatz von Kitahelfern in Mainz

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Nachrichten Mainz | Die SPD-Stadtratsfraktion Mainz begrüßt die nun von der Stadt und dem Personalrat der Stadt Mainz getroffene Übereinkunft zum Einsatz von Kitahelfern an Mainzer Kindertagesstätten.


„Die Lösung ist ein echter Erfolg“

„Für Kinder und Eltern ist es wichtig, dass die Kitas geöffnet bleiben können. Für die Kitas ist wiederum die kurzfristige personelle Unterstützung zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften unabdingbar. Die Lösung ist ein echter Erfolg!“, betonen Jana Schneiß, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und jugendpolitische Sprecherin sowie Andreas Behringer, SPD-Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

Bereits im November und im Dezember des letzten Jahres forderte die SPD-Stadtratsfraktion die Einstellung zusätzlicher Unterstützungskräfte und verwies dabei unter anderem auf die Position der Gewerkschaften auf Landesebene und die Förderung der Einstellung von Unterstützungskräften durch das Land Rheinland-Pfalz.

„Wir sind sehr erfreut, dass die Stadt Mainz aktiv geworden ist und die Einstellung von Kitahelfern so kurzfristig in Abstimmung mit den Kindertagesstätten möglich gemacht hat“, so Jana Schneiß und Andreas Behringer.

Forderungen vom Hausärzteverband zu Corona-Impfungen

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Nachrichten Mainz | Die unglaublich schnelle Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19 lässt etwa ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie die Kontrolle des Infektionsgeschehens in greifbare Nähe rücken.


Möglichst schnelle, flächendeckende Impfung

Eine möglichst rasche Durchimpfung großer Teile der Bevölkerung ist das wesentliche Moment, um die Pandemiesituation entscheidend verändern und die jetzigen massiven Beschränkungsmaßnahmen wieder entschärfen zu können. Damit können auch die mit dem Lockdown selbst verbundenen Gesundheitsrisiken (zum Beispiel Störungen in der frühkindlichen Entwicklung, defizitäre Bildungsangebote, häusliche Gewalt, Vernachlässigung der Versorgung chronischer Erkrankungen etc.) reduziert werden. Ziel ist deshalb die möglichst schnelle, flächendeckende Impfung entsprechend der Priorisierungsempfehlungen zu unterschiedlichen Risikogruppen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Hausärzte, die über jahrzehntelange Erfahrung im Impfen der Bevölkerung verfügen und eine enge, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung pflegen, stehen mit über 50.000 Betriebsstätten bundesweit bereit, die Impfung der Bevölkerung zu unterstützen.

Hierzu müssen allerdings laut dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz e.V. bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Der Impfstoff muss bundesweit in ausreichender Menge für die Hausarztpraxen verfügbar sein. Die Erfahrungen aus der mangelhaften Verfügbarkeit von Grippeimpfstoff im Herbst 2020 sind hier ein Negativbeispiel, das nicht wiederholt werden darf.
  • Der Impfstoff muss für die Hausarztpraxen händelbar sein. Derzeit verfügen alle Hausarztpraxen über entsprechende Kühlschränke zur Lagerung von Impfstoffen oder anderen Medikamenten. Sie sind überdies aufgrund der hohen Patientenzahlen in der Lage, auch im Rahmen einer vergleichsweise kurzen Haltbarkeit Impfdosen zu verimpfen.
  • Die praktischen Rahmenbedingungen für die Impfung müssen ohne zusätzliche Bürokratie gestaltet werden.
  • Beispielsweise kann auf die derzeit vorgesehene Unterschrift zur Aufklärung im Rahmen der Impfberatung wie bei allen anderen Impfungen auch verzichtet werden. Das bestehende Berufsrecht schafft hier einen hinreichend rechtssicheren Rahmen.
  • Ebenso muss die (digitale) Dokumentation im Rahmen der Impfung und der Impf-Surveillance bürokratiearm gestaltet werden (zum Beispiel Übermittlung von Alter, Geschlecht, Postleitzahl und Chargen-Nr.)
  • Die Beschaffung des Impfstoffs in den Hausarztpraxen darf keine Risiken von Regressen etc. mit sich bringen. Aus der Durchführung der Impfung darf den Hausärzten kein finanzieller Nachteil entstehen.
  • Die Bevölkerung muss umfangreich über alle verfügbaren Medien in für die Zielgruppen
    angemessene Art und Weise sowohl über die Funktionsweise und die Risiken der Impfung selbst als auch über die Priorisierungsempfehlungen der STIKO informiert werden. Hierzu müssen die Hausarztpraxen ergänzend entsprechendes Material erhalten.
  • Jegliche Haftungsfragen rund um die Impfung müssen vor Beginn der Impfung in den Hausarztpraxen rechtsverbindlich geklärt sein. Die Haftung insbesondere für Impfschäden etc. darf nicht beim Hausarzt liegen.
  • Die Impfberatung muss von der Durchführung der Impfung getrennt vergütet werden. Gerade angesichts der hohen Unsicherheit zum Thema Corona-Schutzimpfung in einigen Teilen der Bevölkerung sowie der Neuartigkeit der angewandten Impftechnologie wird die Beratung zur Corona-Schutzimpfung vergleichsweise aufwändig und wird nicht in allen Fällen in einer tatsächlichen Impfung münden. Um hier auch gegenüber der Bevölkerung eine Ergebnisoffenheit der Impfberatung kommunizieren zu können, muss Beratung und Impfung selbst nicht als gemeinsamer Komplex vergütet werden.

Autofahrer verursacht tödlichen Verkehrsunfall in Trebur und flüchtet

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Nachrichten Trebur | An diesem Dienstagabend (06.01.2021) gegen 21:00 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Berliner Straße in Trebur-Astheim. Ein 85 Jahre alter Fußgänger wurde dabei tödlich verletzt.


Der Senior verstarb noch an der Unfallstelle

Ein 24 Jahre alter Mann befuhr die Berliner Straße und erfasste dabei den 85-Jährigen Fußgänger, der daraufhin noch an der Unfallstelle verstarb. Der Autofahrer flüchtete zunächst von der Unfallstelle. Kurz darauf stellte sich der 24-Jährige bei der Polizeidienststelle Groß-Gerau und informierte die Polizeibeamten über den Vorfall. Umgehend wurde ein Polizeihubschrauber eingesetzt, um die Unfallstelle ausfindig zu machen. Für den Senior kam allerdings jede Hilfe zu spät.

Der mutmaßliche Unfallverursacher wirkte zudem auf die Polizeibeamten psychisch auffällig, sodass dieser festgenommen wurde und nun geprüft wird, ob er den Unfall absichtlich verursacht hat. Die Ermittlungen wegen dem Verdacht des Tötungsdeliktes wurden eingeleitet und dauern derzeit noch an. Auch der genaue Unfallhergang muss noch geklärt werden. Die Kriminalpolizei Rüsselsheim und die Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen übernommen.

Demo von Fridays for Future am Rheinufer in Mainz

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Nachrichten Mainz | Am 28. und 29. Januar werden Aktive von Health for Future und Fridays for Future am Mainzer Rheinufer unterhalb des Jockel-Fuchs-Platzes eine Intensivstation für Mutter Erde aufbauen und eine ganztägige Mahnwache abhalten.


Die Politik der nächsten Jahre ist entscheidend

Unter Beachtung der Hygienemaßnahmen werden an beiden Tagen Vertreter der Gruppen vor Ort sein, während zeitgleich in der Rheingoldhalle die letzten Landtagssitzungen vor der Wahl in Rheinland Pfalz stattfinden. Damit soll gerade angesichts der Landtagswahl Aufmerksamkeit auf den Klimaschutz und seine Chancen für die Gesundheit gelenkt werden. Die Politik der nächsten Jahre ist entscheidend, um den Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Erderwärmung nachhaltig zu begrenzen. So können alle Wähler bei der Wahl mitentscheiden, ob notwendige Therapiemaßnahmen wie die Erstellung von flächendeckenden Hitzeschutzplänen getroffen werden.

Tim Schmutzler, aktiv bei Fridays for Future, bringt an: “Gerade in der Coronazeit dürfen wir die Klimakrise nicht aus dem Blick verlieren. Auch diese ist heute und in Zukunft eine elementare Bedrohung für unsere Gesundheit”

Klima- und Umweltkrise als größte Gefahr für die menschliche Gesundheit

Führende medizinische Fachzeitschriften bezeichnen die Klima- und Umweltkrise als größte Gefahr für die menschliche Gesundheit im 21. Jahrhundert. Das mache sich auch in Rheinland-Pfalz bemerkbar: Die Hitze der Sommermonate erhöht die Risiken für Folgeschäden zum Beispiel bei Menschen mit Bluthochdruck, Diabetes und Asthma. Auch die durch Menschen verursachte Luftverschmutzung ist gerade im Rhein-Main-Gebiet problematisch: Bei 120.000 betroffenen Deutschen wird die durchschnittliche Lebenserwartung allein durch Luftverschmutzung (Feinstaub PM 2.5µm) um ganze 2,4 Jahre reduziert, belegt eine Studie des Mainzer Kardiologieprofessors Dr. Münzel. Dazu meint Professor Münzel: “Die Coronapandemie können wir mit impfen bekämpfen, die Pandemie ausgelöst durch Luftverschmutzung nur durch Maßnahmen, die die Luftverschmutzung drastisch und nachhaltig reduzieren.”



Chancen auf Kostenreduzierung durch Klimaschutz

Mit der Aktion soll zugleich ein Fokus auf die Chancen gelegt werden, die Klimaschutz für die Menschen bereithält: Neuesten Schätzungen zufolge liegt die Kostenreduktion durch effektiven Klimaschutz allein im Gesundheitssystem weltweit etwa doppelt so hoch wie die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen selbst.

Auch auf persönlicher Ebene trägt zum Beispiel verstärkte Radmobilität zur Verbesserung des Stadtluft, zum Klimaschutz und nicht zuletzt zur persönlichen Fitness bei. Solche kombinierten Vorteile finden sich bei vielen Klimaschutzmaßnahmen. Klimapolitik werde bisweilen mit Verboten in Verbindung gebracht, biete aber tatsächlich großes Potenzial – dafür möchten die Aktiven Bewusstsein schaffen.

„Gesundheit braucht Klimaschutz“

Darum fordert Alexander Stern, angehender Arzt und Aktiver bei Health for Future: “Gesundheit braucht Klimaschutz. Wem die Gesundheit von uns Bürger am Herzen liegt, der muss sich für konsequenten Klimaschutz einsetzen. Die Intensivstation sind wir alle gemeinsam. Das sollen die Politiker verstehen.”