Der Start einer eigenen Website ist für kleine Unternehmen ein entscheidender Schritt zur Sichtbarkeit im Internet. Dabei sind nicht nur Gestaltung und Inhalt wichtig, sondern auch rechtliche und technische Rahmenbedingungen. Wer vorbereitet in den Online-Auftritt startet, legt den Grundstein für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Kleine Unternehmen stehen beim Aufbau einer eigenen Website vor zahlreichen Herausforderungen. Neben der Wahl eines geeigneten Webdesigns spielen Aspekte wie Datenschutz, Sicherheit und die Wahl des passenden Hosting-Anbieters eine bedeutende Rolle. Die Informationsplattform www.dogado.de demonstriert beispielhaft, worauf Unternehmen dabei besonders achten sollten. Ein bewusster Umgang mit Verantwortlichkeiten und technischen Standards ist von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen Online-Auftritt.
Rechtliche Anforderungen an die eigene Website erkennen
Jede geschäftliche Website muss grundlegende rechtliche Vorgaben erfüllen. Pflichtangaben im Impressum, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verständliche Datenschutzerklärungen sind unverzichtbar. Gerade kleine Unternehmen sollten frühzeitig klären, welche Informationen transparent kommuniziert werden müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Darüber hinaus gilt es, Urheberrechte an verwendeten Bildern und Texten zu beachten, sowie Cookie-Hinweise korrekt zu integrieren. Wer rechtskonform handelt, schafft Vertrauen bei potenziellen Kunden und schützt das Unternehmen vor Abmahnungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die korrekte Kennzeichnung von Werbung und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Kleine Unternehmen müssen darauf achten, dass Preisangaben vollständig sind, Widerrufsbelehrungen bei Online-Shops korrekt formuliert werden und alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllt sind. Besonders bei der Einbindung von Social-Media-Plugins oder externen Diensten entstehen zusätzliche datenschutzrechtliche Verpflichtungen. Eine regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Anforderungen durch Fachleute oder spezialisierte Online-Tools hilft dabei, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und kostspielige Rechtsverstöße zu vermeiden.
Den richtigen Webhosting-Anbieter auswählen
Die Wahl des passenden Webhosting-Anbieters beeinflusst Verfügbarkeit, Ladegeschwindigkeit und die Sicherheit der Unternehmenswebsite nachhaltig. Technische Kriterien wie Firewall-Systeme, Backup-Lösungen und regelmäßige Software-Updates sollten sorgfältig geprüft werden. Auch auf eine starke Verschlüsselung, etwa durch TLS/HTTPS, und auf die Kontrolle über Backup-Intervalle kommt es an.
Neben technischen Aspekten sind Transparenz und klare Verantwortlichkeiten entscheidend. Anbieter wie die auf www.dogado.de dargestellten setzen auf dokumentierte Prozesse und eine nachvollziehbare Rollenverteilung zwischen Unternehmen und Dienstleister. Nur wenn beide Seiten ihre Aufgaben kennen, lässt sich die Sicherheit der Website dauerhaft gewährleisten.
Datensicherheit und Datenschutz fest im Blick behalten
Gerade für kleine Unternehmen ist der Schutz sensibler Daten beim Start einer Website essenziell. Ein mehrschichtiger Sicherheitsansatz schützt vor Datenverlust und Angriffen, insbesondere wenn personenbezogene Informationen verarbeitet werden. Die Datenhoheit bleibt immer beim Unternehmen, aber organisatorische und technische Maßnahmen des Hosters unterstützen einen sicheren Betrieb.
Es empfiehlt sich, regelmäßig Sicherungskopien anzulegen und klare Vorgaben für den Zugriff auf sensible Inhalte zu definieren. Werden Sicherheitsstandards und Datenschutzanforderungen von Anfang an beachtet, steht einem stabilen und vertrauenswürdigen Online-Auftritt nichts im Weg.
Die FDP Ingelheim lädt im November zu einem politischen Austausch in entspannter Atmosphäre ein. Beim „Liberalen Grillschoppen“ am Freitag, 6. November 2026, sollen auf der Terrasse des Wackernheimer Hofs aktuelle Themen aus der Kommunalpolitik diskutiert werden.
Finanzen, Baustellen und Wirtschaft im Mittelpunkt der Veranstaltung in Wackernheim
Beginn der Veranstaltung ist um 17:30 Uhr. Inhaltlich soll es unter anderem um den Umgang mit den öffentlichen Finanzen und die effiziente Umsetzung öffentlicher Projekte gehen. Auch die Koordination von Baustellen und größeren Bauvorhaben sowie die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Gastronomie und Einzelhandel in Ingelheim stehen auf der Themenliste.
Die Veranstaltung ist als offener Austausch angelegt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Interessierte können spontan vorbeikommen und sich an den Gesprächen beteiligen.
Bratwurst und Schoppen für 5 Euro
Neben dem politischen Gespräch gehört auch das gemeinsame Essen zum Konzept des Abends. Max Steinkopf von der Genussschmiede wird an der Feuertonne Bratwürste grillen. Eine Bratwurst im Brötchen und ein Schoppen werden gemeinsam für 5 Euro angeboten.
Der „Liberale Grillschoppen“ findet am Freitag, 6. November 2026, ab 17:30 Uhr auf der Terrasse des Wackernheimer Hofs, Mainzer Straße 2, statt.
Die neue Studioausstellung „ArchäoGELOGEN? Fakt oder Fake“ im Museum bei der Kaiserpfalz in Ingelheim stellt eine Frage in den Mittelpunkt: Was ist tatsächlich passiert – und was klingt nur nach einer guten Geschichte? Bei öffentlichen Führungen können Besucherinnen und Besucher gemeinsam mit Museumspädagoginnen und Museumspädagogen außergewöhnlichen Fällen auf den Grund gehen und dabei selbst auf Spurensuche gehen.
Erste Führung im Museum bei der Kaiserpfalz am 1. November
Die Ausstellung ist vom 31. Oktober 2026 bis zum 31. Oktober 2027 zu sehen. Die erste öffentliche Führung findet am Sonntag, 1. November 2026, um 14 Uhr statt. Dabei werden exemplarische Fälle aus der Ausstellung vorgestellt, deren Wahrheitsgehalt die Teilnehmer mit detektivischem Spürsinn überprüfen können.
Die einstündige Führung kostet 4 Euro pro Person inklusive Museumseintritt. Für Kinder ab sechs Jahren gilt der ermäßigte Preis von 2 Euro. Eine Anmeldung für den Auftakttermin ist bis zum 30. Oktober erforderlich. Sie kann telefonisch unter 06132 714-701 oder per E-Mail an info-museum@ingelheim.de erfolgen.
Weitere Termine bis Oktober 2027
Die öffentlichen Führungen im Museum bei der Kaiserpfalz finden jeweils sonntags um 14 Uhr statt und setzen unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Nach dem Auftakt sind folgende Termine vorgesehen: 6. Dezember 2026, 10. Januar, 14. Februar, 18. April, 23. Mai, 20. Juni, 8. August, 12. September, 10. Oktober 2027
Für die jeweiligen Führungen wird um eine Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin gebeten.
Auch individuelle Führungen möglich
Wer die Ausstellung unabhängig von den öffentlichen Terminen erkunden möchte, kann zudem eine individuelle Führung buchen. Diese sind von Dienstag bis Sonntag während der Öffnungszeiten des Museums möglich. Die Anmeldung sollte spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin beim Museum erfolgen.
Wie kann der Übergang von der Schule in das Berufsleben für Menschen mit Behinderungen besser gelingen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Infotag „Berufliche Perspektiven“, zu dem in.betrieb am Dienstag, 29. September 2026, nach Ingelheim eingeladen hatte. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Angehörige, Lehrkräfte von Förderschulen und weitere Interessierte konnten dabei den Standort kennenlernen und sich über verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung informieren.
Fünf Bereiche für die berufliche Qualifizierung bei in.betrieb
Im Mittelpunkt des Infotags stand die Neuausrichtung der Bildungs- und Qualifizierungsangebote von in.betrieb. Künftig soll das Angebot auf fünf Bereiche ausgerichtet werden: Handwerk, Natur- und Tierpflege, Fulfillment, Digitale Services und Bürodienstleistungen sowie Soziales.
In mehreren dieser Bereiche sind Zertifizierungslehrgänge mit anerkannten Abschlüssen beziehungsweise Zertifikaten zuständiger Kammern vorgesehen. Ziel ist es, die berufliche Entwicklung breiter aufzustellen und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
„Mit dieser Diversifizierung stellen wir unsere berufliche Weiterentwicklung breiter auf und wollen so den Eintritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter erleichtern“, sagt Michael Huber, Geschäftsführer der in.betrieb.
Zusammenarbeit mit der IHK für Rheinhessen
Bereits seit mehr als zehn Jahren arbeiten in.betrieb und die IHK für Rheinhessen beim Zertifikatslehrgang „Praktiker*in in sozialen Einrichtungen“ zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss können Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise über das Budget für Arbeit in Kindertagesstätten oder Altenpflegeheimen tätig werden.
„In den Lehrgängen erwerben die Teilnehmenden praxisnahe Fähigkeiten, die sie später direkt im Betrieb einsetzen können. Das Zertifikat macht diese Qualifikation auch für potenzielle Arbeitgeber sichtbar und nachvollziehbar“, sagt Karina Szwede, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Rheinhessen. „Wir freuen uns darauf, diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit den neuen Zertifikatsangeboten fortzusetzen und damit weitere Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.“
Podium diskutiert über berufliche Perspektiven
Ein zentraler Programmpunkt war eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Bildungspotenziale heben – Dein Weg in ein selbstbestimmtes Berufsleben: Wie Wirtschaft, Politik und Praxis Türen für Menschen mit Behinderungen öffnen“.
Auf dem Podium diskutierten Ata Delbasteh, Dezernent für Kultur und Schule der Landeshauptstadt Mainz, Karina Szwede von der IHK für Rheinhessen sowie Michael Huber und Michael Dönges von in.betrieb. Moderiert wurde die Runde von Sarah Alt, Prokuristin und Geschäftsbereichsleitung Bildung und Beratung bei in.betrieb.
Ausgangspunkt war die Weiterentwicklung der Qualifizierungsangebote und die Frage, wie Menschen mit Behinderungen beim Aufbau beruflicher Perspektiven unterstützt werden können.
„Alle jungen Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, bringen individuelle Interessen und Stärken mit. Bildung unterstützt Menschen dabei, ihre eigenen Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Aber auch nach der Schule brauchen wir unterschiedliche Wege, auf denen sie ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und berufliche Perspektiven aufbauen können“, erklärt Ata Delbasteh, Schuldezernent der Landeshauptstadt Mainz. „Die neuen Qualifizierungswege für Menschen mit Behinderungen bei in.betrieb sind wichtige Angebote, weil sie Bildung mit praktischer Arbeit und konkreten Möglichkeiten für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbinden.“
Besucher lernen Arbeitsbereiche kennen
Vor und nach der Podiumsdiskussion konnten die Besucherinnen und Besucher den Standort von in.betrieb erkunden. Unter anderem gab es eine digitale Rallye durch die verschiedenen Fachbereiche.
Dabei bestand auch die Möglichkeit, mit Mitarbeitenden und Beschäftigten ins Gespräch zu kommen und die unterschiedlichen Arbeits- und Qualifizierungsbereiche kennenzulernen.
Der Infotag sollte damit auch zeigen, welche Rolle Werkstätten bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung spielen können. Nach Angaben von in.betrieb können sie berufliche Entwicklung begleiten und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.
Im Binger Stadtwald beginnt ab Montag, 5. Oktober 2026, eine Bodenschutzkalkung. Betroffen sind die Bereiche Lauschhütte, Jägerhaus und Heiligkreuz. Dabei werden pro Hektar drei Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk mit einem Hubschrauber ausgebracht.
Kalkung im Binger Stadtwald soll Böden schützen
Hintergrund der Maßnahme ist der zunehmende Klimastress, unter dem die Wälder durch Trockenheit, Dürre und Schädlinge leiden. Besonders auf nährstoffarmen und versauerten Böden haben die Bäume nach Angaben des Forstamts mit schwierigen Bedingungen zu kämpfen.
Die Versauerung ist dabei teilweise naturbedingt, teilweise geht sie auf frühere Schwefeleinträge zurück. Die Kalkung soll einer weiteren Versauerung entgegenwirken und dazu beitragen, die Bodenfunktionen zu erhalten.
Die Maßnahme dient ausdrücklich nicht als Düngung. Vielmehr soll sie die Böden stabilisieren, das Grund- und Quellwasser schützen und damit die Stabilität der Waldökosysteme unterstützen. Die Wirksamkeit der Bodenschutzkalkung wird nach Angaben des Forstamts durch Studien der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz belegt.
Nicht der gesamte Stadtwald wird gekalkt
Der Binger Stadtwald umfasst insgesamt rund 2.100 Hektar. Gekalkt werden davon lediglich die Flächen, auf denen die Maßnahme notwendig ist. Insgesamt sind rund 900 Hektar vorgesehen.
Der Kalk wird als Gesteinsmehl per Hubschrauber über den betroffenen Waldflächen verteilt. Das ausgebrachte Material ist nach Angaben des Forstamts gesundheitlich unbedenklich.
Die Arbeiten werden sich über mehrere Wochen erstrecken. Während der Ausbringung sollten die jeweils beflogenen Bereiche gemieden werden. Dadurch sollen mögliche Verschmutzungen an Kleidung oder Fahrzeugen verhindert und die Arbeiten nicht gestört werden.
Bei der Entrümpelung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Mainz sind am Dienstag, 29. September 2026, zwei Schusswaffen und ein Gegenstand gefunden worden, der zunächst wie eine Handgranate aussah. Der Finder informierte nach dem Fund umgehend die Polizei.
Polizei Mainz und Waffenbehörde eingeschaltet
Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte erfolgte zunächst eine erste Einschätzung der aufgefundenen Gegenstände. Anschließend wurden das Landeskriminalamt und die zuständige Waffenbehörde informiert.
Bei der vermeintlichen Handgranate stellte sich heraus, dass es sich um eine Holzattrappe handelt. Die beiden aufgefundenen Schusswaffen sollen an die Waffenbehörde übergeben werden.
Polizei warnt vor dem Anfassen von Waffen
Die Polizei nimmt den Einsatz zum Anlass, auf den richtigen Umgang mit möglichen Waffenfunden hinzuweisen. Gefundene Waffen und verdächtige Gegenstände sollten keinesfalls angefasst, bewegt oder mitgenommen werden.
Auch Waffen, die über einen längeren Zeitraum gelagert wurden, können weiterhin gefährlich sein. Bei unsachgemäßem Umgang besteht nach Angaben der Polizei eine erhebliche Gefahr.
Wer bei einer Entrümpelung oder an einem anderen Ort Waffen oder verdächtige Gegenstände entdeckt, sollte Abstand halten und umgehend die Polizei oder die zuständige Waffenbehörde informieren.
Ein Feuer in einer Batterierecyclinganlage hat in der Nacht zum Mittwoch (30. September 2026) einen größeren Feuerwehreinsatz in Ginsheim-Gustavsburg ausgelöst. Der Brand brach auf dem Gelände einer Recyclingfirma im Haagweg aus. Nach ersten Schätzungen liegt der entstandene Sachschaden im sechsstelligen Bereich.
Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg bekämpfte die Flammen
Die Polizei wurde gegen 2:30 Uhr über den Brand informiert. Zu diesem Zeitpunkt waren die Löscharbeiten der Feuerwehr bereits in vollem Gange.
Nach Angaben der Einsatzleitung brannte es in der dortigen Batterierecyclinganlage. Warum das Feuer ausbrach, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Keine giftigen Stoffe in Rauchgasen festgestellt
Während des Einsatzes wurden Messungen der Rauchgase durchgeführt. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf giftige Stoffe aus der Anlage. Verletzt wurde durch das Feuer niemand.
Der durch den Brand entstandene Sachschaden wird nach ersten Schätzungen auf einen Betrag im sechsstelligen Bereich beziffert. Eine genaue Schadenshöhe liegt derzeit noch nicht vor.
Die Kriminalpolizei in Rüsselsheim hat die Ermittlungen zur genauen Ursache des Feuers übernommen.
Wenn ältere Menschen zunehmend Hilfe brauchen, möchten viele dennoch in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Angehörige stehen dann vor einer praktischen Frage: Wie lässt sich der Alltag zuverlässig organisieren, ohne von einer einzelnen Person ständige Verfügbarkeit zu erwarten? Eine zeitweise im Haushalt lebende Betreuungskraft aus Polen kann zu Hause unterstützen. Entscheidend sind klar vereinbarte Aufgaben, rechtmäßige Beschäftigung und eine Finanzierung, die zur Situation der Familie passt.
Welche Unterstützung kann eine Betreuungskraft im Alltag übernehmen?
Eine Betreuungskraft kann Mahlzeiten zubereiten, einkaufen, Wäsche erledigen und bei gewöhnlichen Aufgaben im Haushalt helfen. Ebenso wichtig kann die Begleitung im Tagesablauf sein: gemeinsam essen, spazieren gehen, an Termine erinnern oder Gesellschaft leisten. Welche Tätigkeiten tatsächlich übernommen werden, hängt vom Bedarf der betreuten Person und von der vertraglichen Vereinbarung ab.
Zur vereinbarten Grundpflege können Hilfen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege oder beim Essen gehören. Dabei sollte die Betreuungskraft unterstützen, statt der älteren Person jede Handlung abzunehmen. Familien klären am besten vorab, welche Aufgaben täglich anfallen, wobei Anleitung genügt und wann körperliche Hilfe nötig ist. Das erleichtert auch die Einschätzung, ob eine Betreuungskraft allein für die geplanten Aufgaben ausreicht.
Betreuung ist keine medizinische Behandlungspflege
Die Bezeichnung „Pflegekraft“ sagt für sich genommen nichts über eine anerkannte pflegerische Berufsausbildung aus. Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft sind nicht automatisch examinierte Pflegefachkräfte. Medizinische Behandlungspflege, etwa Injektionen oder medizinisch notwendige Verbandswechsel, darf deshalb nicht stillschweigend als Teil der Alltagsbetreuung eingeplant werden.
Benötigt ein Familienmitglied solche Leistungen, sollten Angehörige zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst und die ärztliche Verordnung klären. Auch wenn sich der Gesundheitszustand verändert, müssen Zuständigkeiten neu abgestimmt werden. Eine schriftliche Aufgabenbeschreibung macht für alle Beteiligten sichtbar, was die Betreuungskraft übernimmt und welche Versorgung anderweitig organisiert werden muss.
Arbeits- und Ruhezeiten müssen realistisch geplant werden
„24-Stunden-Betreuung“ beschreibt häufig ein Wohn- und Betreuungsmodell, keine durchgehende Arbeitszeit einer einzelnen Person. Wer im Haushalt lebt, braucht Pausen, freie Zeit und Schlaf. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit sein kann, wenn eine angestellte Betreuungskraft anwesend und bei Bedarf abrufbar sein muss (Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20).
Für angestellte Kräfte sind zudem die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu beachten: Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens acht Stunden; eine Verlängerung auf zehn Stunden setzt einen entsprechenden Ausgleich voraus. Nach Arbeitsende gilt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Bei tatsächlich Selbstständigen gelten diese Regeln nicht in gleicher Form. Familien sollten dennoch für jedes Modell fragen, wer abends, nachts, an freien Tagen oder im Krankheitsfall einspringt. Wohnen und Arbeiten am selben Ort ersetzt keinen tragfähigen Einsatzplan.
Entsendung und A1-Bescheinigung prüfen
Bei der Auswahl eines Angebots kommt es nicht allein darauf an, wer eine Betreuungskraft vermittelt. Entscheidend ist, wer ihr Arbeitgeber beziehungsweise Vertragspartner ist und nach welchem Modell sie tätig wird. Die Deutsche Seniorenbetreuung bietet beispielsweise die Vermittlung von Pflegekräften aus Polen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft an. Auch bei einem solchen Angebot sollten Familien Beschäftigungsform, Leistungen und Nachweise im konkreten Vertrag prüfen.
Bei einer Entsendung durch ein Unternehmen aus Polen ist die A1-Bescheinigung ein wichtiger Nachweis dafür, welchem Sozialversicherungssystem die eingesetzte Person unterliegt. Lassen Sie sich die Bescheinigung möglichst vor Arbeitsbeginn für die jeweilige Betreuungskraft und den betreffenden Einsatzzeitraum vorlegen. Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung, dass der Nachweis auch bei einem Personalwechsel bereitgestellt wird. Die A1-Bescheinigung allein beweist allerdings nicht, dass Arbeitszeiten, Vergütung und alle übrigen Pflichten eingehalten werden. Fehlt sie, sollten Familien die Beschäftigung nicht ungeprüft beginnen lassen und eine nachvollziehbare Erklärung zum Versicherungsmodell verlangen.
Welche Unterbringung sollte vorhanden sein?
Eine Betreuungskraft, die zeitweise im Haushalt lebt, benötigt einen privaten Rückzugsort. Welche Ausstattung das Zimmer hat und welche Räume mitgenutzt werden können, sollte vorab vertraglich geklärt werden.
Vor der Anreise sollten Familien besprechen, welches Zimmer zur Verfügung steht, wie die Verpflegung geregelt ist und ob die Betreuungskraft ihre freien Zeiten ungestört verbringen kann. Gibt es wenig Platz oder regelmäßig weitere Personen im Haushalt, lohnt sich eine besonders genaue Abstimmung. Die Wohnsituation muss auch im Alltag funktionieren – nicht bloß auf dem Papier.
Gästezimmer, Schlafzimmer, Bild: pexels.com
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Für die Betreuung zu Hause gibt es keinen Preis, der für jede Familie gilt. Angebot und Gesamtkosten hängen unter anderem vom Unterstützungsbedarf, den vereinbarten Aufgaben, den gewünschten Deutschkenntnissen und dem Beschäftigungsmodell ab. Fragen Sie nach einem schriftlichen Gesamtpreis und danach, ob Vermittlungsgebühren, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung oder Kosten bei einem Wechsel der Betreuungskraft zusätzlich anfallen. Erst mit diesen Angaben lassen sich Angebote sinnvoll vergleichen.
Liegt ein entsprechender Pflegegrad vor, kann Pflegegeld nach § 37 SGB XI einen Teil der Ausgaben abfedern. Bei Pflegegrad 3 beträgt es derzeit 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro monatlich. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt; es ist keine automatische Direktzahlung an eine Vermittlungsagentur. Die Pflegekasse kann erläutern, welche Leistungen im individuellen Fall miteinander kombiniert werden können.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Er dient der Finanzierung entsprechender Ersatz- oder Kurzzeitversorgung, nicht automatisch der laufenden Betreuung im Haushalt. Ob und in welcher Höhe Kosten einer konkreten Vertretung erstattet werden, sollten Familien deshalb vorab mit der Pflegekasse klären und Belege aufbewahren.
Zusätzlich kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz infrage kommen. Welche Kosten berücksichtigt werden und welche Höchstgrenze gilt, hängt insbesondere von der Beschäftigungsform ab. Bei einer geringfügigen Beschäftigung gelten andere Grenzen als bei bestimmten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen oder Dienstleistungen. Für die steuerliche Anerkennung sind die erforderlichen Nachweise und eine unbare Zahlung wichtig. Bevor Familien eine Entlastung fest in ihr Budget einrechnen, sollten sie die konkrete Vertrags- und Rechnungsgestaltung steuerlich prüfen lassen.
Checkliste für die Auswahl eines Vermittlungsangebots
Ein seriöses Angebot sollte die folgenden Fragen verständlich und möglichst schriftlich beantworten:
Vertragspartner: Wer vermittelt lediglich, wer beschäftigt die Betreuungskraft und an wen gehen die Zahlungen?
Nachweise: Welches Beschäftigungsmodell gilt? Liegt bei einer Entsendung die passende A1-Bescheinigung für die eingesetzte Person vor?
Aufgaben: Welche Hilfen im Haushalt und bei der Grundpflege sind vereinbart, und welche Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Einsatzplan: Wie sind Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen und Ruhezeiten geregelt? Wer übernimmt die Betreuung während freier Zeiten, bei Krankheit oder bei einem Wechsel?
Kosten: Was umfasst der Gesamtpreis, und unter welchen Umständen entstehen zusätzliche Gebühren?
Unterbringung: Welche Anforderungen gelten für Zimmer, Badnutzung und Verpflegung?
Ansprechpartner: Wer ist bei Fragen oder Problemen erreichbar, und wie werden Beschwerden oder Änderungen bearbeitet?
Bleiben wesentliche Punkte offen oder werden dauernde Verfügbarkeit und eine vollständige Kostenübernahme versprochen, ist Nachfragen angebracht. Nehmen Sie sich Zeit, den tatsächlichen Hilfebedarf mit den vertraglichen Leistungen abzugleichen und bei medizinischen Aufgaben ergänzende Versorgung einzuplanen. So lässt sich besser beurteilen, ob das gewählte Modell den Alltag zu Hause verlässlich trägt.
Nach dem Wahlerfolg der Berliner Linken gerät Spitzenkandidatin Elif Eralp immer stärker unter Druck. Neue Recherchen belegen nicht nur ihre jahrelange Mitgliedschaft im vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Verein „Rote Hilfe“, sondern zeigen auch eine offizielle Solidarisierung im Wahlprogramm ihrer Partei.
„Rote Hilfe“ verschärft die Debatte
Die Debatte um die künftige Regierungsbildung im Berliner Rathaus spitzt sich zu. Die Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, die Anspruch auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin erhebt, sieht sich mit schwerwiegenden Vorwürfen bezüglich ihrer Abgrenzung zum Linksextremismus konfrontiert. Wie aus amtlichen Handbüchern des Berliner Abgeordnetenhauses hervorgeht, war die Juristin bis zum Jahr 2025 Mitglied bei der „Roten Hilfe“.
Die Verbindung wiegt schwer, da die Sicherheitsbehörden des Bundes die Organisation seit Jahren als „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“ einstufen.
Einordnung durch den Verfassungsschutz
Das Hauptfeld der Roten Hilfe besteht in der finanziellen und juristischen Unterstützung von Personen, die aus politischer Motivation mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind. Die Vereinigung übernimmt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Geldstrafen für Aktivisten der linken Szene.
Der entscheidende Kritikpunkt der Behörden: Die Finanzhilfe wird verwehrt oder gekürzt, wenn Beschuldigte vor Gericht umfassende Geständnisse ablegen, mit den Ermittlungsbehörden kooperieren oder Reue zeigen. Der Verfassungsschutz sieht darin eine gezielte Absicherung von Straftätern und eine Herabsetzung der abschreckenden Wirkung des Strafrechts.
Nicht nur Biografie, sondern Parteiprogramm
Nach Angaben der Berliner Linkspartei trat Elif Eralp der Organisation während ihres Jurastudiums bei, um bedürftigen Aktivisten rechtlichen Beistand zu ermöglichen. Sie sei über Jahre lediglich passives Mitglied gewesen und habe die Mitgliedschaft in den Parlamentshandbüchern stets transparent angegeben. Im Jahr 2025 sei sie schließlich wegen inhaltlicher Differenzen ausgetreten, kurz vor ihrer Nominierung zur Spitzenkandidatin. Elif Eralp bleibt jedoch weiterhin Mitglied in anderen Organisationen wie der VVN-BdA, Verdi und Amnesty International.
Besondere Brisanz erhält es jedoch durch das offizielle Wahlprogramm der Berliner Linken, denn darin wird die Rote Hilfe explizit namentlich erwähnt und gegen behördliche Maßnahmen verteidigt.
Die Partei beklagt im Programm steuerliche Angriffe sowie Kontokündigungen gegen antifaschistische Vereine und betont „entschieden an ihrer Seite zu stehen“ und deren Gemeinnützigkeit zu verteidigen. Damit schlägt die Debatte von einer persönlichen Vergangenheitsfrage in eine aktuelle politische Grundsatzfrage um.
Vorbedingung für Koalitionsgespräche mit SPD und Grünen
Für die geplanten Gespräche stellt die Enthüllung eine starke Belastungsprobe dar, denn sowohl die SPD als auch die Grünen verlangen vor dem Einstieg in echte Sondierungen eine lückenlose Klärung von Extremismus-, Antisemitismus- und Clan-Vorwürfen.
Zuletzt hatte bereits eine Neuköllner Wahlparty der Linken für Entrüstung gesorgt, bei der Kontakte zu Clan-Strukturen und Einzelpersonen aus dem Umfeld der palästinensischen PFLP im Raum standen. Zwar wehrt sich Elif Eralp juristisch gegen Vorwürfe und die Parteispitze betont die Distanzierung von Gewalt sowie das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels, doch bei den potenziellen Koalitionspartnern wächst die Skepsis.
Ob die Verflechtungen zur Roten Hilfe und die programmatische Rückendeckung der Partei eine rot-grün-rote oder links-rot-grüne Koalition im Keim ersticken, werden die nächsten Tage zeigen.
Auf der Theodor-Heuss-Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden kommt es ab Montag, 5. Oktober 2026, zu Einschränkungen für den Autoverkehr. Der Straßenbetrieb saniert die Fahrbahn der rechten Fahrspur in Fahrtrichtung Innenstadt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Mittwoch, 7. Oktober, dauern.
Eine Fahrspur der Theodor-Heuss-Brücke in Richtung Mainz bleibt befahrbar
Während der Sanierungsarbeiten wird die rechte Fahrspur in Fahrtrichtung Mainz gesperrt. Der motorisierte Individualverkehr wird einspurig am Baufeld vorbeigeführt.
Autofahrer müssen sich im Bereich der Baustelle daher auf eine verengte Fahrbahn und mögliche Verkehrsbehinderungen einstellen.
Für Fußgänger und Radfahrer gibt es keine Sperrung. .
Die Arbeiten sind nach derzeitiger Planung für den Zeitraum vom 5. bis voraussichtlich 7. Oktober 2026 vorgesehen.
Abwehr gegen Drohnen: Die Sicherheitskonzepte für deutsche Volksfeste und Weihnachtsmärkte stehen vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Um der wachsenden Herausforderung durch unbemannte Luftfahrtsysteme wirksam zu begegnen, setzen Kommunen und Veranstalter ab sofort auf eine vertikale Erweiterung des bewährten Schutzes: Die klassischen, hüfthohen Betonelemente werden schlicht so hoch gestapelt, dass sie den gesamten Luftraum über den Festplätzen abriegeln.
In den vergangenen Jahren gehörten die massiven grauen Blöcke an den Zufahrten von Fußgängerzonen bereits zum gewohnten Bild im Stadtbild. Allerdings boten diese bodennahen Hindernisse bislang keinen Schutz gegen Bedrohungen, die sich aus der Luft nähern. Die neuen Richtlinien der Sicherheitsbehörden sehen daher vor, die Module nun meterhoch aufeinanderzustapeln, um eine geschlossene Terrorsperre zu errichten, die selbst tieffliegenden Drohnen den Weg versperrt.
„Eine physische Barriere bleibt das verlässlichste Mittel der Gefahrenabwehr“, erklärt ein Sprecher der kommunalen Spitzenverbände. „Wenn die Wand hoch genug ist, muss jedes unbemannte Flugobjekt entweder drüberfliegen oder abdrehen. Das erhöht die Reaktionszeit der Sicherheitskräfte am Boden erheblich.“
Der logistische Aufwand für die neuen Terrorsperren gegen Drohnen ist allerdings beträchtlich
Für den Aufbau der tonnenschweren Betonwände müssen Tage vor Festbeginn Schwerlastkräne und Statiker anrücken, um die Belastbarkeit des Straßenpflasters zu prüfen. Zudem verändert die massiv gewachsene Terrorsperre die Atmosphäre auf den Plätzen spürbar. Wo früher freie Sicht auf Fahrgeschäfte und Verkaufsstände herrschte, ragen nun graue Betonfassaden in den Himmel.
Da überfliegende Drohnen theoretisch immer noch von oben herabstürzen könnten, ergänzen die Behörden das Konzept nun um eine textile Komponente: Ein engmaschiges Stahlseilnetz wird von den Oberkanten der Betonsperren quer über das gesamte Festgelände gespannt. Damit verwandelt sich die Terrorsperre vollends in eine gigantische Voliere der zivilen Ordnung. Die Besucher bewegen sich darunter wie unter einem schützenden Dach – geschützt vor unbefugten Blicken, Drohnen und versehentlich entflohenen Heliumballons.
Der Einsatz der Überkopfsperre stoße jedoch auf Begeisterung bei den Schaustellern, da das Netz ungeahnte Synergien bietet: Geplante Verfeinerungen sehen bereits integrierte Halterungen für Lichterketten, Nebelmaschinen und herabfallendes Konfetti vor. Ein Regierungsdirektor lobte die Maßnahme bereits als „das erste Rundum-Sicherheitspaket mit echtem Zirkusflair“, das garantiert keinen ungebetenen Gast durch die Maschen schlüpfen lasse.
Auch feinstaubbewusste Bürgerinitiativen haben die gigantische Terrorsperre bereits für sich entdeckt
Durch den reduzierten Luftzug innerhalb des ummauerten Festgeländes bleibe das Röstzwiebel-Aroma der Bratwurstbuden deutlich länger in der Luft stehen, was von Experten als unschätzbarer Vorteil für das lokale Gastronomieerlebnis gewertet wird. Sollten einzelne Flugmodelle dennoch den Weg über die Betonkrone finden, stehen in der Ministerialbürokratie bereits die nächsten Ergänzungsanträge bereit: Ein lückenloses Betondach befindet sich derzeit in der ersten Prüfungsphase.
Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, planen erste Städte bereits kreative Zwischenlösungen. So sollen die glatten Betonflächen der Terrorsperren während der Veranstaltungstage als Projektionsfläche für Sponsoren oder als gigantische Orientierungspläne für Rettungswege genutzt werden. Erste Pilotprojekte zeigen zudem, dass die riesigen Strukturen zumindest einen praktischen Nebeneffekt bieten: Sie dienen den Festbesuchern als verlässlicher Windschutz.
An der Spitze der SCHOTT AG steht ein Wechsel bevor: Dr. Torsten Derr wird mit Ablauf des 31. Oktober 2026 aus dem Vorstand des Mainzer Technologiekonzerns ausscheiden und damit auch seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender beenden. Die Entscheidung erfolgt nach Angaben des Unternehmens einvernehmlich aus persönlichen und familiären Gründen.
Zum 1. November 2026 übernimmt Stefan Brandl den Vorstandsvorsitz. Der Aufsichtsrat der SCHOTT AG hat sowohl dem vorzeitigen Ende der Bestellung von Derr als auch der Berufung seines Nachfolgers zugestimmt.
Derr blickt auf Veränderungen bei SCHOTT zurück
Während seiner Zeit an der Unternehmensspitze wurden nach Angaben von Torsten Derr verschiedene Veränderungen angestoßen, mit denen das Unternehmen zukunftsfester aufgestellt werden soll. Dazu gehört unter anderem eine stärkere Übertragung von Verantwortung und Entscheidungsfreiheit auf die einzelnen Geschäftseinheiten.
„Wir haben für SCHOTT viel gemeinsam erreicht und zukunftsfeste Veränderungen erarbeitet“, erklärt Dr. Torsten Derr. „Ein wichtiges Element ist dabei, den Geschäftseinheiten mehr Freiheit und Verantwortung zu übertragen. Ich bin überzeugt, dass die rund 18.000 Kolleginnen und Kollegen diesen Weg erfolgreich fortsetzen werden.“
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Bolle dankte Derr für dessen Arbeit und die strategischen Impulse während seiner Amtszeit.
„Wir respektieren die persönliche Entscheidung von Dr. Torsten Derr. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich ihm für sein großes Engagement und für die wichtigen Impulse, die er SCHOTT gegeben hat. Unter seiner Führung wurden wesentliche strategische Weichen für die weitere Entwicklung des Unternehmens gestellt. Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“
Auch Derr selbst verabschiedet sich von den Beschäftigten des Unternehmens: „Ich danke allen Mitarbeitenden für die Zusammenarbeit und ihren großen Einsatz. Der SCHOTT Familie wünsche ich weiterhin viel Erfolg. Mein persönlicher Abschiedsgruß lautet im Sinne der neuen Unternehmensstrategie: Focus on what truly matters.“
Stefan Brandl übernimmt zum 1. November
Die Nachfolge steht bereits fest. Der Aufsichtsrat hat Stefan Brandl zum neuen Vorstandsvorsitzenden der SCHOTT AG berufen. Der 58-Jährige übernimmt die Funktion am 1. November 2026.
Brandl führt seit 2021 als Vice Chairman & CEO die Dräxlmaier Group. Zuvor war er von 2017 bis 2021 Vorstandsvorsitzender der Gruppengeschäftsführung (CEO) der ebm-papst Gruppe.
Mit Brandl setzt der Konzern nach eigenen Angaben auf eine Kombination aus Kenntnis des Unternehmens und internationaler Führungserfahrung. Brandl ist bereits seit mehreren Jahren Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG und kennt dadurch das Unternehmen sowie dessen strategische Ausrichtung.
Neuer Vorstandschef will internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken
Dr. Michael Bolle sieht in Brandls bisheriger Tätigkeit im Aufsichtsrat eine wichtige Grundlage für die neue Aufgabe. „Durch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat ist Stefan Brandl mit SCHOTT, der Unternehmensstrategie und der besonderen Verantwortung als Stiftungsunternehmen eng vertraut. Unbenommen ist die internationale Führungserfahrung von Stefan Brandl. Beste Voraussetzungen für das Mandat des Vorstandsvorsitzenden und – nach meiner Überzeugung – die Basis für eine weiterhin sehr gute Entwicklung des Unternehmens.“
Brandl selbst kündigt an, unter anderem die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns weiter stärken zu wollen. „SCHOTT ist ein außergewöhnliches Unternehmen mit einer starken technologischen Kompetenz, einer beeindruckenden internationalen Präsenz und vor allem engagierten Mitarbeitenden. Ich freue mich sehr darauf, künftig als Vorstandsvorsitzender Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit dem Vorstand, den Führungskräften und den Mitarbeitenden die erfolgreiche Entwicklung von SCHOTT fortzuführen. Dabei möchte ich insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit von SCHOTT weiter stärken, Innovation und unternehmerisches Denken fördern und gemeinsam mit der Organisation die Chancen der kommenden Jahre konsequent nutzen.“
Eine attraktive Sonderaktion erwartet die Leser der BYC-News Online-Zeitung. Wenn am 10. und 11. Oktober 2026 die Rheinhessen Tattoo-Messe in der Ludwig-Eckes-Halle in Nieder-Olm ihre Pforten öffnet, erhalten Digital-Abonnenten der Zeitung kostenfreien Zugang zur Veranstaltung. Wer das digitale Angebot der Online-Zeitung nutzt, profitiert von dem Angebot.
Messebesuch und BYC-Plus-Abo kombiniert
Der Besuch der Messe lohnt sich für Inhaber eines BYC-Plus-Abos in doppelter Hinsicht. Das BYC-Plus-Monatsabo kostet 5,90 Euro und ist monatlich kündbar. Der reguläre Tageseintritt zur Rheinhessen Tattoo-Messe liegt bei 10 Euro. Wer das digitale Abo vor dem Messebesuch abschließt, erhält damit nicht nur einen Monat Zugriff auf das digitale Angebot von BYC-News, sondern zugleich an einem Tag (frei wählbar) kostenfreien Eintritt zur Veranstaltung. Rechnerisch ergibt sich gegenüber dem regulären Tagesticket ein Preisvorteil von 4,10 Euro.
Der exklusive Vorteil gilt dabei sowohl für alle Abonnenten mit einem bereits vorhandenen BYC-Plus-Zugang sowie für alle mit einem neuen Monatsabonnement. Der kurzzeitige 7-Tage-Wochenzugang ist von dieser Aktion ausgenommen. Neben dem freien Eintritt in Nieder-Olm sichert das monatlich kündbare Abo den uneingeschränkten Zugriff auf alle Berichte, exklusive Videoinhalte sowie eine Nutzung der Nachrichtenplattform ohne störende PopUp-Banner.
Der Weg zum kostenlosen Messebesuch ist unkompliziert:
Einfach online ein BYC-Plus-Monatsabo abschließen und während der Registrierung als Prämie „Besucherticket Tattoo Messe in Nieder-Olm“ auswählen. Der Name des Abonnenten wird anschließend automatisch auf die Gästeliste der Rheinhessen Tattoo-Messe gesetzt.
Bereits bestehende Abonnenten erhalten eine E-Mail von BYC mit den entsprechenden Informationen zum Ablauf.
Wer den kostenlosen Messezugang nicht selbst nutzen möchte, kann ihn auch an eine andere Person weitergeben. Dafür müssen Abonnenten lediglich auf die E-Mail antworten, die nach Abschluss des Abos verschickt wird.
Buntes Messeprogramm und Spendenaktion in Nieder-Olm
Die Besucher der Tattoo-Messe erwartet in der Ludwig-Eckes-Halle jeweils von 11:00 bis 20:00 Uhr ein vielseitiges Programm rund um Körperkunst und Lifestyle. Besucher können zahlreiche nationale und internationale Tätowierer kennenlernen und sich vor Ort individuelle Motive stechen lassen. Ergänzt wird das Angebot durch Aussteller aus den Bereichen Permanent Make-up, Piercing, Mode und Accessoires sowie Kosmetik. Auch professionelle Tattoo-Ausrüstung und Pflegeprodukte für Tätowierte werden auf der Messe präsentiert.
Neben dem Preisvorteil für Abonnenten unterstützt die Messe ein wichtiges regionales Hilfsprojekt: Von jedem regulär verkauften Ticket fließen direkt 5 Euro an den Verein Krebskranke Kinder Mainz e.V., der betroffene Familien im Alltag begleitet. Vor Ort gibt es zudem weitere Spendenmöglichkeiten. Reguläre Messetickets sind aufgrund der Hallenkapazitäten limitiert und können im Vorfeld unter Rheinhessen-Tattoo.de erworben werden.
Interessierte Aussteller aus den Bereichen Styling, Accessoires und Tattoo haben zudem weiterhin die Möglichkeit, Messestände online zu buchen.
Eine Lernpause mit Hund statt Bibliothek oder Mensa: Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) können im Wintersemester 2026/27 ein neues Angebot von Healthy Campus Mainz nutzen. Mit der „JGU-Pfotenpause“ startet ein Pilotprojekt, bei dem Studierende Zeit mit ausgebildeten Besuchshunden verbringen und dabei bewusst Abstand vom Studienalltag gewinnen können.
Die kostenlosen Einzeltermine finden von Oktober bis Dezember 2026 statt. Die Buchung ist ab dem 1. Oktober 2026 online möglich.
Tierkontakt als Auszeit vom Lernalltag an der JGU
Der Kontakt mit Tieren wird in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen mit verschiedenen positiven Effekten auf das Wohlbefinden in Verbindung gebracht. Unter anderem weisen Studien darauf hin, dass Tierkontakt Stress reduzieren und das subjektive Wohlbefinden steigern kann. Auch Veränderungen bei physiologischen Parametern wie Blutdruck und Herzfrequenz werden beschrieben.
Darüber hinaus können Tiere soziale Interaktion fördern und insbesondere in belastenden Situationen emotionale Unterstützung bieten.
Dass auch bei den Studierenden der Universität Interesse an einem solchen Angebot besteht, zeigte sich bereits in den sozialen Medien. Ein Beitrag von Healthy Campus Mainz zum Einfluss von Tieren auf Gesundheit und Wohlbefinden stieß dort auf große Resonanz. Studierende äußerten dabei den Wunsch nach einem entsprechenden Angebot auf dem Campus. Mit der „JGU-Pfotenpause“ wird dieser Wunsch nun aufgegriffen.
Spielen, spazieren oder einfach kuscheln
Im Mittelpunkt des Pilotprojekts steht die individuelle Begegnung. Die Termine finden jeweils in einem 1:1-Setting zwischen einer Studentin oder einem Studenten, dem Hund und der jeweiligen Hundeführerin statt.
Die Treffen können in der Infobox auf dem JGU-Campus oder – abhängig von Wetter und den Bedürfnissen von Mensch und Tier – im Freien stattfinden.
Wie die persönliche Pfotenpause gestaltet wird, entscheiden die Studierenden selbst. Möglich sind beispielsweise Spiele und Schnüffelaufgaben, das Einüben kleiner Tricks oder ein Spaziergang über den Campus. Wer lieber zur Ruhe kommen möchte, kann die Zeit auch einfach für Streicheleinheiten und eine entspannte Auszeit nutzen.
Dabei steht stets auch das Wohlbefinden des Hundes im Mittelpunkt. Die jeweilige Tagesform des Tieres soll bei der Gestaltung der Begegnung berücksichtigt werden.
Cian und Juni haben unterschiedliche Vorlieben
Für das Pilotprojekt stehen zwei ausgebildete Besuchshunde zur Verfügung: Cian und Juni. Die beiden unterscheiden sich in ihrem Charakter und ihren Vorlieben.
Cian ist bewegungsfreudig und lernt gerne. Er mag unter anderem Action, Schnüffelspiele und Parcours. Damit eignet er sich besonders für Studierende, die ihre Lernpause aktiv gestalten möchten.
Juni ist dagegen ruhiger und genießt vor allem Streicheleinheiten und gemütliche Spaziergänge. Auch gegen das eine oder andere Leckerli hat sie nach Angaben von Healthy Campus Mainz nichts einzuwenden.
Bei der Online-Buchung können Studierende auswählen, mit welchem der beiden Hunde sie ihre persönliche Pfotenpause verbringen möchten.
Buchung ab 1. Oktober möglich
Mit dem Besuchshundeangebot erweitert Healthy Campus Mainz seine bisherigen Maßnahmen zur Förderung der studentischen Gesundheit um ein weiteres Angebot. Die „JGU-Pfotenpause“ soll Studierenden ermöglichen, für eine Weile Abstand vom Lern- und Studienalltag zu gewinnen, zur Ruhe zu kommen und neue Energie zu sammeln.
Die Termine mit Cian und Juni finden von Oktober bis Dezember 2026 statt. Die Buchung ist ab dem 1. Oktober 2026 über die Website „Gesund studieren in Mainz“ möglich.
Der barrierefreie Umbau des Bahnhofs Hochheim am Main geht in die nächste Phase. Nach Angaben der Projektleitung der Deutschen Bahn stehen für die noch ausstehenden Arbeiten zwei Sperrzeiten zur Verfügung. Die erste ist vom 16. Oktober bis 20. November 2026 vorgesehen, die zweite vom 23. Juli bis 17. September 2027.
Vorbereitende Arbeiten in Hochheim im Herbst 2026
Während der Sperrpause im Herbst sollen vor allem die Arbeiten für den künftigen Aufzug am Mittelbahnsteig vorbereitet werden. Dafür ist die Herstellung des erforderlichen Verbaus vorgesehen. Soweit es der Bauablauf zulässt, soll dieser bereits in dieser Phase eingebracht werden.
Die eigentlichen Arbeiten am Mittelbahnsteig sowie die Fertigstellung der Treppenanlage sollen anschließend während der Sperrpause im Sommer 2027 erfolgen.
Zwei neue Aufzüge für barrierefreien Zugang
Der Umbau ist Teil der umfassenden Modernisierung des Bahnhofs. Im Mittelpunkt steht die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Bahnsteigen. Dafür werden zwei neue Aufzüge gebaut, die die Bahnsteige mit der bestehenden Personenunterführung verbinden.
Am Mittelbahnsteig wird zudem die bestehende Treppenanlage versetzt. Darüber hinaus werden die Bahnsteige auf eine Höhe von 96 Zentimetern angepasst. Geplant sind außerdem ein taktiles Wegeleitsystem und eine moderne Reisendeninformation.
Nach Abschluss der noch ausstehenden Arbeiten soll der Bahnhof insbesondere für mobilitätseingeschränkte Reisende besser zugänglich sein. Auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern sollen von den Umbauten profitieren.