BYC-News Blog Seite 11

Insolvenz der Defacto GmbH in Wörrstadt

Über das Vermögen der Defacto GmbH mit Sitz in der Ober-Saulheimer-Straße wurde offiziell die vorläufige Verwaltung angeordnet. Das Verfahren zur Insolvenz in Wörrstadt wurde unter dem Aktenzeichen 1 IN 12/26 am 26. Februar 2026 um 09:40 Uhr durch das zuständige Gericht eingeleitet.

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Rechtsanwalt aus Wiesbaden übernimmt die Verwaltung

Um die Masse zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, hat das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Stephan Fluck aus Wiesbaden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Defacto GmbH, die unter der Geschäftsführung von Irfan Ali Mehmedali steht, bedeutet dies weitreichende Konsequenzen: Verfügungen über das Firmenvermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters wirksam.

Wichtige Hinweise für Schuldner und Gläubiger der Defacto GmbH

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung im Rahmen der Insolvenz in Wörrstadt gehen spezifische Aufforderungen an alle Geschäftspartner einher:

  • Zahlungen: Schuldner der Defacto GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.

  • Einsichtnahme: Der vollständige Beschluss des Gerichts kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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Rechtsbehelfsfrist und internationale Zuständigkeit

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Alzey einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung. Interessant für Gläubiger: Sollte die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren fehlen, kann die Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Defacto GmbH ist unter der Nummer HRB 50911 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Hier gibt es weitere Insolvenzbenachrichtungen

Vollsperrung und großangelegter Rettungseinsatz auf der B422

Ein schwerer Verkehrsunfall rief am Samstagnachmittag, den 28. Februar 2026, zahlreiche Rettungskräfte auf den Plan. Gegen 13:40 Uhr gingen bei der Polizei und der Feuerwehr mehrere Notrufe über einen überschlagenen Wagen auf der Bundesstraße 422 zwischen Trier-Ehrang und Kordel ein. Was zunächst wie ein tragischer Fahrfehler wirkte, stellte sich bei der Unfallaufnahme schnell als mutmaßliche Straftat heraus.

Kontrollverlust endet im Totalschaden auf der B422

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war der allein beteiligte Autofahrer in Richtung Kordel unterwegs, als er aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Wagen kam zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Schutzplanke. Durch die Wucht wurde der PKW nach links über die gesamte Fahrbahn geschleudert, kollidierte dort mit der Böschung und überschlug sich.

Der Wagen kam schließlich auf dem Dach liegend mitten auf der Fahrbahn zum Stehen. Trotz der Schwere der Kollision und des entstandenen Totalschadens am Fahrzeug hatte der Fahrer Glück im Unglück: Er konnte sich noch vor dem Eintreffen der ersten Rettungskräfte selbstständig aus dem Wrack befreien.

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Verdacht auf Trunkenheit führt zu Blutprobe

Während der Unfallaufnahme durch die Beamten der Polizeiinspektion Schweich wurde schnell klar, warum es zu dem Unfall auf der B422 gekommen sein könnte. Die Polizisten stellten bei dem Fahrzeugführer deutlichen Atemalkohol fest. In der Folge wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, um den genauen Grad der Alkoholisierung festzustellen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat wurde unmittelbar eingeleitet. Der entstandene Sachschaden wird auf einen mittleren vierstelligen Betrag geschätzt.

Vollsperrung und großangelegter Rettungseinsatz

Die Bundesstraße musste während der Bergungsarbeiten für rund eine Stunde komplett gesperrt werden. Im Einsatz befanden sich:

  • Feuerwehren: Kräfte aus Kordel, Welschbillig und der Feuerwache 2 aus Trier-Ehrang.

  • Rettungsdienst: Ein RTW aus Ehrang sowie ein Notarzt.

  • Polizei: Drei Streifenwagen der Inspektion Schweich.

Nach etwa einer Stunde konnte der Verkehr einseitig an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden, mittlerweile ist die Strecke wieder vollständig befahrbar.

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Zeugenaufruf: Polizei sucht Wanderer und Ersthelferin

Zur abschließenden Klärung des Hergangs bittet die Polizeiinspektion Schweich um Mithilfe aus der Bevölkerung. Insbesondere werden zwei Personen gesucht, die den Unfall auf der B422 beobachtet haben könnten oder vor Ort waren:

  1. Ein Mann, der sich zum Unfallzeitpunkt auf dem gegenüberliegenden Wanderweg befand.

  2. Eine Ersthelferin, die in einem roten PKW an der Unfallstelle anhielt.

Hinweise werden unter der Telefonnummer 06502/9157-0 entgegengenommen.

6 Verletzte nach Brand bei Worms-Pfiffligheim

Am 28.02.2026 kam es gegen 09:00 Uhr zu einem gemeldeten Brand eines Einfamilienhauses im Wormser Stadtteil Pfiffligheim. Vor Ort stellten die alarmierten Einsatzkräfte den Vollbrand des Dachgeschosses fest.

Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich sechs Personen und eine Katze in dem betroffenen Anwesen. Die sechs Personen wurden leicht verletzt, die Katze blieb unverletzt. Die Verletzten wurden zur medizinischen Abklärung in umliegende Krankenhäuser gebracht.

An dem Einfamilienhaus entstand ein geschätzter Sachschaden im niedrigen sechsstelligen Bereich. Da das Haus derzeit unbewohnbar ist, wurden die Bewohner durch die Feuerwehr vorübergehend anderweitig untergebracht.

Tanzveranstaltungen für Senioren in Mainz

Gemeinsam statt einsam: Unter diesem Motto verwandeln sich im März und April drei Mainzer Stadtteile in Tanzparketts für die ältere Generation. Die Landeshauptstadt Mainz organisiert zusammen mit den Gemeindeschwestern plus und lokalen Quartiermanagements eine Reihe von Tanzveranstaltungen für Senioren, die ausdrücklich alle willkommen heißen – unabhängig von der Mobilität.

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Tanzveranstaltungen für Senioren in Mainz: Tanzen ohne Barrieren

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Barrierefreiheit. Die Organisatoren betonen, dass Menschen mit Geheinschränkungen, Rollstühlen oder Rollatoren herzlich eingeladen sind, aktiv teilzunehmen. Neben der Bewegung stehen die Begegnung und der Austausch bei Kaffee und Kuchen im Vordergrund. Der Eintritt zu allen Tanzveranstaltungen für Senioren ist frei.

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Die Termine im Überblick

1. Gonsenheim: Schwungvoller Auftakt

Den Anfang macht Gonsenheim im Nachbarschaftscafé Kunterbunt. Hier führt Frau Krehn-Azghandi von der bekannten Tanzschule Willius-Senzer durch den Nachmittag.

  • Wann: Donnerstag, 05. März, 15:00 – 17:00 Uhr

  • Wo: Rektor-Forestier-Straße 4, 55122 Mainz

  • Anmeldung: 06131 807556 oder biermann@wohnbau-mainz.de

2. Altstadt: Geselligkeit im Mainzer Altenheim

Weiter geht es im Herzen der Altstadt. In barrierearmer Umgebung lädt das Netzwerk Senioren zum Austausch und Tanz ein.

  • Wann: Samstag, 21. März, 15:00 – 17:00 Uhr

  • Wo: Altenauergasse 7, 55116 Mainz

  • Anmeldung: 06131 122755 oder seniorenarbeit@stadt.mainz.de

3. Neustadt: Frühlingstanz am Karoline-Stern-Platz

Den Abschluss der Reihe bildet das Tanzcafé in der Mainzer Neustadt im modernen Nachbarschaftscafé Stern.

  • Wann: Mittwoch, 22. April, 15:00 – 17:00 Uhr

  • Wo: Karoline-Stern-Platz 3, 55118 Mainz

  • Anmeldung: 06131 122755 oder seniorenarbeit@stadt.mainz.de

Kapitänin Rene Sain verlängert beim VC Wiesbaden bis 2028

Der VC Wiesbaden setzt ein deutliches Ausrufezeichen hinter seine Zukunftsplanungen: Libera Rene Sain hat ihren Vertrag in der hessischen Landeshauptstadt um zwei weitere Jahre verlängert. Damit bleibt die 28-jährige Kroatin, die als eine der reaktionsstärksten Spielerinnen der 1. Bundesliga gilt, dem Verein bis mindestens 2028 erhalten.

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„Es matcht“: Eine Liebeserklärung von Rene Sain an Verein und Stadt

Seit ihrem Wechsel zum VCW im Jahr 2022 hat sich die 1,63 Meter große Athletin zur absoluten Leistungsträgerin und Identifikationsfigur entwickelt. „Ich habe erneut unterschrieben, weil ich mich hier wie zuhause fühle“, begründet Sain ihre Entscheidung. Neben der Atmosphäre in der Sporthalle am Platz der Deutschen Einheit schätze sie vor allem die Unterstützung der Fans und der vielen Ehrenamtlichen.

Sportliche Säule und mentale Stütze

Für die sportliche Leitung ist die Verlängerung der Kapitänin ein Meilenstein. „Rene ist eine der besten Liberas der Bundesliga. Sie kann ein Spiel lesen wie kaum eine andere“, lobt Sportdirektor Benedikt Frank. Co-Geschäftsführer Thomas Utsch ergänzt, dass Sain die „VCW-Philosophie empathisch nach innen und außen lebt“ – sowohl als Profi als auch als Coach der vereinseigenen „Damen 5“.

Erfolgshunger trotz Verletzungspause

Die bisherige Bilanz der Kroatin beim VCW ist beeindruckend:

  • International: Gewinn der Bronzemedaille im CEV Challenge Cup 2023/2024.

  • National: Vielfache Auszeichnungen als wertvollste Spielerin (MVP). Allein in der Saison 24/25 wurde sie neunmal gewählt.

  • Aktuelle Lage: Nach einem Muskelfaserriss im Januar 2026 befindet sich Sain momentan in der Rekonvaleszenz. Die Fortschritte sind jedoch vielversprechend, sodass die Rückkehr aufs Feld fest eingeplant ist.

Vom Talent in Pula zur Anker-Spielerin in Wiesbaden

Rene Sains Weg führte sie von ihrem Heimatclub in Poreč über Stationen in Tschechien, Rumänien, Frankreich und Thüringen schließlich nach Wiesbaden, wo sie 2022 das schwere Erbe der Olympiasiegerin Justine Wong-Orantes antrat. Mit ihrer Vertragsverlängerung unterstreicht sie nun, dass ihre Reise mit dem VCW noch lange nicht zu Ende ist: „Ich bin überzeugt, dass wir noch weitere Erfolge erreichen können.“

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TERMINE (1. Volleyball Bundesliga Frauen)

4.3.2026 (Mittwoch)
19:30 Uhr: Allianz MTV Stuttgart – VCW
Stuttgart, SCHARRena

7.3.2026 (Samstag)
18:30 Uhr: VCW – SSC Palmberg Schwerin
Wiesbaden, Sporthalle am Platz der Deutschen Einheit

14.3.2026 (Samstag)
18:00 Uhr: ETV Hamburger Volksbank Volleys
Hamburg (Stadtteil Neugraben), CU Arena

In den anschließenden Playoffs (21.3. bis 2.5.2026) wird der Deutsche Meister ermittelt.

VCW-Tickets + Preise, 1. Volleyball Bundesliga Frauen

Vollsperrung wegen Gleisarbeiten am Bahnübergang in Kostheim

Pendler und Anwohner in Kostheim müssen sich auf eine längere Sperrung einstellen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird der Bahnübergang im Gartenweg ab Montag, dem 9. März 2026, für den gesamten Verkehr gesperrt. Grund für die Maßnahme sind notwendige Gleisarbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn.

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Vollsperrung am Bahnübergang in Kostheim für alle Verkehrsteilnehmer

Die Sperrung betrifft nicht nur den motorisierten Individualverkehr, sondern explizit auch den Rad- und Fußgängerverkehr. Da die Arbeiten direkt im Gleisbereich stattfinden, ist ein Passieren der Baustelle aus Sicherheitsgründen während der gesamten Dauer nicht möglich.

Nach aktuellem Stand der Planungen werden die Arbeiten am Bahnübergang in Kostheim mehrere Wochen in Anspruch nehmen:

  • Beginn: Montag, 9. März 2026

  • Voraussichtliches Ende: Freitag, 24. April 2026

Die Maßnahme ist Teil des umfangreichen Erhaltungsprogramms für die Verkehrsinfrastruktur. In Wiesbaden und den angrenzenden Vororten wie Kostheim gibt es jährlich rund 5.000 Baustellen, um Straßen, Leitungen und Gleisanlagen instand zu halten.

Die Stadt betont, dass diese Arbeiten eine notwendige Investition in die Zukunft sind. Ohne regelmäßige Wartung der Gleisanlagen könne es langfristig zu größeren Schäden kommen, die noch massivere Verkehrsbehinderungen nach sich ziehen würden.

Bundesweite Fahndung nach entflohenem Straftäter

Bundesweite Fahndung – Seit Freitagnachmittag (27.02.2026) herrscht im Passauer Stadtgebiet der Ausnahmezustand. Nach einer offiziellen richterlichen Vorführung gelang dem 22-jährigen Hasan Alomar Almrai die Flucht aus den Händen der Justiz. Die Polizei hat eine großangelegte Suchaktion eingeleitet.

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Flucht in Handschellen und bundesweite Fahndung

Hasan Alomar Almrai war zuvor wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen worden. Am Freitagvormittag sollte ein Haftrichter darüber entscheiden, ob der junge Mann in Untersuchungshaft muss. Gegen 11:15 Uhr verkündete der Richter den entsprechenden Haftbefehl.

Gegen Mittag konnte der 22-jährige Syrer unmittelbar nach Beendigung seines Termins in der Schustergasse entkommen. Er flüchtete zu Fuß in Richtung Stadtmitte. Besonders brisant: Der Mann war zum Zeitpunkt seiner Flucht gefesselt. Über den weiteren Fluchtweg gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse.

Personenbeschreibung

Die Polizei bittet die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

  • Alter: 22 Jahre

  • Größe: 181 cm

  • Statur: Schlank

  • Erscheinungsbild: Südeuropäisch, dunkle, kurze lockige Haare

  • Besondere Merkmale: Piercing am linken Ohr, Ober- und Unterlippenbart

  • Kleidung: Dunkle Hose, helles T-Shirt

Da eine Gefährdung für die Öffentlichkeit laut Polizei nicht ausgeschlossen wird darum gebeten, aktuell keine Anhalter mitzunehmen!

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Laufende Suchmaßnahmen

Aktuell sind zahlreiche Streifenwagenbesatzungen im Einsatz. Die Fahndungsmaßnahmen konzentrieren sich auf das gesamte Stadtgebiet sowie die Ausfallstraßen. Die Polizei bittet Zeugen, die den Mann gesehen haben oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben können, sich umgehend bei der Polizei Passau unter der Telefonnummer 0851/9511-0oder per Notruf bei der 110 zu melden.

Die moralische Bankrotterklärung bei JP Performance

Kommentar: Am 27. Februar 2026 hat die Ära der „heilen Welt“ bei der JP Performance GmbH ein jähes und hässliches Ende gefunden. In einem Video, das an Intensität gegenüber ehemaligen Weggefährten kaum zu übertreffen ist, holte Jean Pierre Kraemer (Kraemo) zu einem Rundumschlag aus, der weit über eine bloße Stellungnahme hinausgeht. Das JP Performance Video vom 27. Februar 2026 markiert den Moment, in dem ein Unternehmer seine professionelle Maske fallen ließ und stattdessen ein Instrument des öffentlichen Mobbings wählte, um persönliche Rechnungen vor Millionen von Zuschauern zu begleichen.

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Die Illusion des Schutzes: Wenn Pieptöne zur Zielscheibe werden

In dem JP Performance Video wurde mit technischen Mitteln versucht, eine rechtliche Absicherung zu schaffen. Namen wurden weggepiepst, Lippenbewegungen verpixelt. Doch in der digitalen Realität der Tuning-Szene ist dieser Schutz nichts wert. Für die treue Community, die jedes Detail der JP Performance GmbH in- und auswendig kennt, war es ein Leichtes, die Identität der Betroffenen – darunter ein bekannter Mechaniker und eine Person aus dem Finanzsektor – zu entschlüsseln.

Durch die Preisgabe spezifischer Details zu den Kündigungsgründen hat Kraemer die Betroffenen nicht nur bloßgestellt, sondern sie schutzlos einem digitalen Mob ausgeliefert. Wer Details über Fehlverhalten, Mobbing-Vorwürfe oder finanzielle Unregelmäßigkeiten in die Welt setzt, ohne der Gegenseite eine Bühne zur Verteidigung zu geben, handelt nicht transparent, sondern feige und asymmetrische Kriegsführung eines übermächtigen Medienprofis gegen kleine Angestellte.

Die bittere Doppelmoral: Privatsphäre nur für den Chef?

Besonders schockierend ist die eklatante Doppelmoral, die im JP Performance Video mitschwingt. Seit Jahren inszeniert sich Jean Pierre Kraemer als Opfer von Grenzüberschreitungen. Er beklagt sich über geleakte Adressen, Fotos seines Hauses und private Chatnachrichten. Er fordert – völlig zurecht – Respekt vor seinem Privatleben ein.

Doch mit diesem Video zeigt er die Doppelmoral: Er spricht anderen das Recht auf Privatsphäre ab, sobald es seinen eigenen Zwecken dient. Indem er das Arbeitsverhältnis und die Gründe für dessen Ende öffentlich macht, begeht er genau den Vertrauensbruch, den er bei anderen so lautstark verurteilt. Es ist eine „Privatsphäre-Diktatur“, in der nur der Chef Schutz genießt, während die Mitarbeiter bei Bedarf als Content-Material geopfert werden.

Wenn ehemalige Mitarbeiter ihn – laut seiner eigenen Darstellung – bestohlen, hintergangen oder auf andere Weise geschädigt haben sollten, dann sind solche Vorwürfe kein Stoff für ein Unterhaltungsformat, sondern Gegenstand klar geregelter rechtlicher Verfahren. Für Diebstahl, Betrug, Rufschädigung oder illoyales Verhalten existieren in der Bundesrepublik Deutschland eindeutige zivilrechtliche und strafrechtliche Instrumente. Arbeitsgerichte, Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte sind dafür da, Sachverhalte objektiv zu prüfen, Beweise zu würdigen und verhältnismäßige Konsequenzen zu ziehen. Genau dafür gibt es das Gewaltmonopol des Staates – nicht für emotionale Abrechnungen im Livestream.

Ganz nüchtern betrachtet begibt sich der Inhaber der JP Performance GmbH mit einer öffentlichen Anklageplattform in eine problematische Rolle:

Er agiert nicht mehr als Unternehmer, der rechtliche Schritte einleitet, sondern als moralische Instanz, Ankläger und Vollstrecker in Personalunion. Eine solche Form der öffentlichen Bloßstellung wirkt wie eine moderne Variante der Selbstjustiz – nur eben mit Millionenpublikum und digitalem Nachhall.

Das Problem daran ist nicht nur juristischer Natur, sondern auch rechtsstaatlich-prinzipiell: In einem funktionierenden Rechtssystem entscheidet nicht der wirtschaftlich oder medial Mächtigere über Schuld und Strafe. Genau deshalb sind Verfahren formalisiert, transparent und für beide Seiten mit Verteidigungsrechten ausgestattet. Wer stattdessen die eigene Reichweite nutzt, um Vorwürfe einseitig darzustellen, entzieht dem Beschuldigten die Möglichkeit der fairen Gegenrede – und verschiebt die Bewertung von Fakten in den emotional aufgeladenen Raum der sozialen Medien.

Selbst wenn ein tiefes persönliches Gefühl von Enttäuschung oder Verrat vorliegen mag, ersetzt dieses keine gerichtliche Klärung. Wer unternehmerische Verantwortung trägt, muss zwischen persönlicher Kränkung und institutioneller Professionalität unterscheiden können. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht Recht und Ordnung, sondern Reichweite und Empörung über Konsequenzen entscheiden.

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Virale Hetzjagd: TikTok und Instagram als Scharfrichter

Die Lawine, die das JP Performance Video vom 27. Februar 2026 losgetreten hat, ist längst nicht mehr zu stoppen. Auf TikTok und Instagram gehen derzeit unzählige Clips viral, die die Identität der Ex-Mitarbeiter offenlegen. Es ist eine moderne Treibjagd: Nutzer rufen dazu auf, die Personen zu „outen“, sie in ihren neuen Jobs aufzusuchen oder sie digital zu vernichten.

Erschreckenderweise trifft dieser Hass auch Unschuldige. In den Kommentarspalten werden Namen von Menschen genannt, die die JP Performance GmbH bereits vor Jahren im Guten verlassen haben. Diese Personen werden nun fälschlicherweise mit den aktuellen Vorwürfen in Verbindung gebracht. Ihr Ruf ist ruiniert, ihre Karrierewege sind durch das digitale Gedächtnis des Internets massiv bedroht.

Ein Klima der Angst für 80 Mitarbeiter

Die Botschaft an die verbliebenen über 80 Mitarbeiter der JP Performance GmbH ist unmissverständlich und toxisch. Kraemer hat bewiesen, dass er bereit ist, jeden, der nicht mehr ins System passt oder der Widerworte gibt, vor den Augen der Weltöffentlichkeit hinzurichten. Wer bei Fehlern oder Unstimmigkeiten damit rechnen muss, im nächsten YouTube-Video namentlich bloßgestellt zu werden, kann nicht mehr frei und sicher arbeiten. Dieses Klima der Einschüchterung ist das Gegenteil von moderner Mitarbeiterführung.

Ein Unternehmer im Widerspruch seiner eigenen Ignoranz

Abschließend muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Personalangelegenheiten und sensible Themen des Human Resources Managements haben in der Öffentlichkeit absolut nichts zu suchen. Ein Unternehmen von der Größe der JP Performance GmbH muss in der Lage sein, Kritik und Kommentare auszuhalten – sei es in den sozialen Netzwerken oder per E-Mail. Egal wie hoch der Druck der Community auch sein mag, Jean Pierre Kraemer hat sich selbst dazu entschieden, eine Person des öffentlichen Lebens zu sein. Wer diesen Weg wählt, muss die Schattenseiten der Bekanntheit professionell wegstecken können, anstatt seine Reichweite als Rachewerkzeug zu missbrauchen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Kraemer im aktuellen Video explizit betonte, wie „scheißegal“ ihm der Hate und die Kommentare eigentlich seien. Doch das JP Performance Video straft diese Aussagen lügen. Wären ihm die Reaktionen tatsächlich so gleichgültig, hätte er niemals ein solches Video erstellt und damit eine beispiellose Hetzjagd veranstaltet. Wenn einem Dinge wirklich „scheißegal“ sind, dann ignoriert man sie souverän, anstatt private Existenzen für das Wohlwollen der Masse zu opfern. Wer vorgibt, über den Dingen zu stehen, aber gleichzeitig eine solche Lawine lostritt, zeigt vor allem eines: Dass ihm die Kommentare eben doch nicht egal sind – und dass sein Stolz schwerer wiegt als die unternehmerische Verantwortung gegenüber seinen (ehemaligen) Mitarbeitern.

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Das Video vom 27.02.2026

Insolvenzverfahren der RN CityCar Worms GmbH

Die RN CityCar Worms GmbH mit Sitz in der Ludwigstraße steht vor einer ungewissen Zukunft. Über das Vermögen des Unternehmens wurde am 26. Februar 2026 um 11:43 Uhr offiziell das Verfahren zur Insolvenz in Worms eröffnet. Das zuständige Amtsgericht Mainz bestellte den erfahrenen Rechtsanwalt Jürgen Jerger aus Frankenthal zum Insolvenzverwalter, um die Abwicklung oder mögliche Sanierung des Betriebs zu leiten.

Nachlasspfleger vertritt die Geschäftsführung

Eine Besonderheit in diesem Verfahren ist die Vertretung der Schuldnerin. Da die Geschäftsführung offenbar verwaist ist, wird das Unternehmen durch den Mainzer Nachlasspfleger Matthias Knaupe vertreten. Mit der Eröffnung der Insolvenz in Worms ist es der Gesellschaft ab sofort untersagt, über ihr verbleibendes Vermögen zu verfügen. Alle Verwaltungs- und Verfügungsrechte sind auf den Insolvenzverwalter übergegangen.

Strenge Fristen für Gläubiger und Debitoren

Für Geschäftspartner und Gläubiger der RN CityCar Worms GmbH gelten nun strikte gesetzliche Vorgaben. Der Insolvenzverwalter fordert alle Beteiligten auf, ihre Forderungen zur Insolvenz in Worms fristgerecht anzumelden:

  • Forderungsanmeldung: Sämtliche Insolvenzforderungen müssen bis spätestens zum 24. März 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter Jürgen Jerger eingereicht werden.

  • Sicherungsrechte: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Firma beanspruchen, müssen dies unverzüglich mitteilen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

  • Zahlungsverbot: Personen, die der RN CityCar Worms GmbH noch Geld schulden (Debitoren), dürfen keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten. Um schuldbefreiend zu wirken, müssen diese Beträge direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen werden.

Schriftliches Verfahren und Stichtage

Das Mainzer Gericht hat zur Abwicklung der Insolvenz in Worms ein schriftliches Verfahren angeordnet. Ein physischer Berichts- und Prüfungstermin entfällt daher; stattdessen wurde der 14. April 2026 als maßgeblicher Stichtag festgelegt. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftlich Widersprüche gegen andere Forderungen einlegen oder Anträge zur Besetzung des Gläubigerausschusses stellen.

Die Insolvenztabelle wird rechtzeitig vor dem Stichtag beim Insolvenzgericht zur Einsichtnahme ausgelegt. Wichtig für alle Beteiligten: Gläubiger, deren Forderungen anerkannt und festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung vom Gericht.

Eurojackpot geknackt! 75 Mio. Euro gehen nach Deutschland

Ein glückliches Händchen beim Ausfüllen des Spielscheins hat eine Person aus dem Stadt- oder Landkreis Heilbronn zur Multi-Millionärin oder zum Multi-Millionär gemacht. Wie Westlotto nach der Ziehung am Freitagabend mitteilte, wurde der mit rund 74,8 Millionen Euro gefüllte Eurojackpot exakt getroffen. Damit geht einer der höchsten Lottogewinne der letzten Monate direkt in den Südwesten Deutschlands.

Die goldenen Zahlen vom Eurojackpot

Für den Gewinner aus Heilbronn passte bei der Ziehung alles zusammen. Die Gewinnzahlen, die das Leben der Person nachhaltig verändern werden, lauteten:

  • Gewinnzahlen: 7, 17, 19, 28, 47

  • Eurozahlen: 2 und 7

Da der Spielschein online eingereicht wurde, liegt der Name der Person der Lottogesellschaft bereits vor. Aus Gründen des Datenschutzes und zur Sicherheit des Gewinners wird die Identität jedoch streng geheim gehalten.

Post vom Lottomann: Benachrichtigung auf sicherem Weg

Während kleinere Gewinne oft automatisch gutgeschrieben werden, erfordert eine Summe von fast 75 Millionen Euro ein besonderes Prozedere. Der Gewinner aus Heilbronn erhält zunächst eine Benachrichtigung per E-Mail. „Bei solch einem hohen Gewinn schreiben wir aber auch einen Brief“, erklärte eine Sprecherin von Westlotto gegenüber der dpa.

Zusätzlich zur schriftlichen Bestätigung wird die Person zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Termin geben Experten wichtige Tipps zum Umgang mit dem plötzlichen Reichtum. Die wichtigste Regel dabei: Stillschweigen bewahren. Westlotto empfiehlt dringend, nur einen winzigen Kreis an Vertrauenspersonen einzuweihen und keine überhasteten Luxuskäufe zu tätigen, die sofort Aufmerksamkeit erregen könnten.

Glückssträhne in Süd- und Westdeutschland hält an

Der Erfolg für den Gewinner aus Heilbronn reiht sich in eine Serie von Großgewinnen ein. Erst im Oktober 2025 sicherte sich ein Spieler aus Hessen einen 70-Millionen-Jackpot, gefolgt von einem 54-Millionen-Gewinn in Nordrhein-Westfalen im November.

Auch bei der aktuellen Ziehung gingen weitere Teilnehmer nicht leer aus: Spieler aus Hessen und Nordrhein-Westfalen dürfen sich über jeweils rund 430.000 Euro freuen, da ihnen lediglich eine Eurozahl zum Hauptgewinn fehlte. Die statistische Chance, den Eurojackpot zu knacken, liegt bei 1 zu 140 Millionen – für die Person aus Heilbronn ist dieser unwahrscheinliche Traum nun Realität geworden.

Bürgermeister Stephan Hinz: „Der Weinstand ist illegal“

Leserbrief von Dr. Martin Rupps: Bürgermeister Stephan Hinz verkündet vor der Wahl, dass zum 1. April ein Weinstand auf den Isola-della-Scala-Platz zurückkehrt. „Es liegen alle Genehmigungen vor.“ Laut Hinz wird der Weinstand zwischen April und Oktober öffnen. Die CDU feiert die Nachricht euphorisch, als habe der heilige Stephan nach langer Trockenzeit Regen geschickt.

Herr Hinz mag doch mal bitte die Baugenehmigung für den Weinstand in eine Kamera halten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Weinstand entweder auf Rädern (für vier Monate im Jahr) oder auf festem Grund (mehr als vier Monate im Jahr) öffnen darf. Meinen Recherchen nach kann keine Genehmigung erteilt werden, weil der Weinstand über keine eigenen Toiletten verfügt. Gar nicht darüber verfügen kann, Stichwort Hochwasserschutz.

Der Herr Bürgermeister selbst sagte in einer Bauausschuss-Sitzung gleich mehrfach: „Der Weinstand ist illegal.“ Das Wasserwirtschaftsamt, mit der Hinz schon im Sommer einig geworden sein will, kann die wasserrechtliche Genehmigung erteilen. Niemals eine Baugenehmigung. Der frühere Weinstand-Betreiber hat seinen Bauantrag laut dem Kreis zurückgezogen. Mutmaßlich wegen der Aussichtslosigkeit des Antrags.

Ich habe Herrn Hinz mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Auf eine Antwort warte ich bis heute. Ich habe diesen Sachverhalt auf seiner Facebook-Seite als Kommentar platziert. Den Kommentar finde ich nicht mehr.

Entweder, so meine Annahme, entpuppt sich das Wahlversprechen „Weinstand“ als schlechter Aprilscherz. Oder der Herr Bürgermeister wird WC-Kundinnen und -kunden erneut einem Budenheimer Gastronomen (Originalton Hinz: „Der Türk“) aufbürden, dessen kleine Sinkgrube nur für Gäste von Kiosk und Biergarten sowie Wanderer, Radfahrer und Spielplatz-Kinder reicht. Ein mögliches Kalkül, das zum Himmel stinkt!

Herr Hinz mag doch mal bitte die Baugenehmigung für den Weinstand in eine Kamera halten. Meines Wissens kann keine Genehmigung erteilt werden, weil der Weinstand – auch wenn er auf Rädern steht – über keine eigenen Toiletten verfügt. Gar nicht darüber verfügen kann, Stichwort Hochwasserschutz. Der Herr Bürgermeister selbst sagte in einer Bauausschuss-Sitzung: „Der Weinstand ist illegal.“ Das Wasserwirtschaftsamt kann die wasserrechtliche Genehmigung erteilen. Niemals eine Baugenehmigung. Stimmt doch, Herr Hinz, oder?

Weiterer Leserbrief zum Thema Weinstand in Budenheim: Toilettenfrage statt Wahlkampfshow in Budenheim


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Bäckerei Neff in Karlsruhe meldet Insolvenz an

Ein fester Bestandteil der Karlsruher Backkultur kämpft um sein Überleben. Die 1904 gegründete Bäckerei Rudolf Neff GmbH hat beim Amtsgericht Karlsruhe ein Verfahren in Eigenverwaltung beantragt. Seit dem 24. Februar 2026 ist es offiziell: Das Gericht gab grünes Licht für den Sanierungsprozess unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Holger Blümle. Für die Bäckerei Neff in Karlsruhe bedeutet dieser Schritt die Chance auf einen strukturierten Neuanfang, während der Betrieb in der Region vorerst uneingeschränkt weiterläuft.

Löhne der 200 Beschäftigten gesichert

Trotz der finanziellen Schieflage gibt es eine erste Entwarnung für die rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Löhne und Gehälter sind bis einschließlich April 2026 über das Insolvenzgeld abgesichert. Ab Mai soll das Unternehmen die Zahlungen wieder aus eigener Kraft stemmen. Die Geschäftsführung unter Andreas Reich, der den Betrieb bereits in vierter Generation führt, bleibt weiterhin im Amt und wird von den erfahrenen Sanierungsexperten Jens Lieser und Alfred Kraus unterstützt. Ziel ist es, die 19 Filialen in Karlsruhe, Pforzheim, Rastatt und der Umgebung dauerhaft zu erhalten.

Kostenexplosion und Fachkräftemangel als Ursachen

Die Gründe für die Krise bei der Bäckerei Neff in Karlsruhe spiegeln die prekäre Lage des gesamten deutschen Bäckerhandwerks wider. Seit Beginn des Ukraine-Krieges sieht sich das Unternehmen mit drastischen Kostensteigerungen konfrontiert:

  • Energiepreise: Die Kosten für den Betrieb der Öl- und Gasöfen stiegen laut Firmenangaben um bis zu 500 Prozent.

  • Rohstoffe: Massive Preissteigerungen bei Mehlsorten wie Weizen, Roggen und Dinkel belasten die Kalkulation.

  • Personalmarkt: Der akute Mangel an Fachkräften sowie steigende Mindestlöhne erschweren den täglichen Backbetrieb in den Nachtschichten zusätzlich.

Optimismus trotz Sanierungsdruck bei der Bäckerei Neff

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen zeigt sich die Geschäftsführung entschlossen, das handwerkliche Erbe zu bewahren. „Wir stehen als Familienunternehmen zu unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiter, für unsere Kundschaft und unser handwerkliches Erbe“, betont Geschäftsführer Andreas Reich. Das Gericht zeigte sich vom vorgelegten Konzept für die Bäckerei Neff in Karlsruhe überzeugt. Auch Sanierungsexperte Alfred Kraus sieht gute Chancen für einen erfolgreichen Neustart, da Brot und Brötchen als Grundnahrungsmittel unverzichtbar bleiben und die Marke Neff über eine hohe regionale Akzeptanz verfügt.

In den kommenden Wochen wird nun ein detaillierter Rettungsplan erarbeitet, um die Strukturen an die neuen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Die Kundschaft in Karlsruhe und der Region kann derweil weiterhin wie gewohnt ihre Backwaren in den gewohnten Filialen beziehen.

Neue E-Ladestationen im Mainzer Parkhaus Rathaus

Text Michael Bonewitz: Im Mainzer Parkhaus Rathaus stehen ab sofort 26 neue E-Ladestationen zur Verfügung, darunter zwei barrierefreie Ladepunkte. Es handelt sich um die ersten barrierefreien E-Ladepunkte im Mainzer Stadtgebiet. Damit können Nutzerinnen und Nutzer ihre Parkzeit künftig sinnvoll nutzen: parken, laden und anschließend mit vollgeladener Batterie weiterfahren, nach dem Termin, dem Einkauf oder am nächsten Morgen.

„Wir wollen Elektromobilität in Mainz einfach, verlässlich und bezahlbar machen. Die neuen Ladepunkte im Parkhaus Rathaus sind dafür ein wichtiger Baustein, weil sie zentral gelegen sind und ein komfortables Laden ermöglichen“, sagt Janina Steinkrüger, Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz und Beiratsvorsitzende der PMG: „Dass es zusätzlich barrierefreie Ladepunkte gibt und grüner Strom genutzt wird, sind ganz wichtige Pluspunkte für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung in unserer Stadt.“

Auch die PMG sieht in dem Projekt „Parkhaus Rathaus“ eine konsequente Fortführung ihrer Zukunftsoffensive:

„Der Strom der neuen Ladeplätze stammt aus unserer eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Rheingoldhalle. Dadurch können wir einen günstigen und transparenten Preis anbieten“, betont Ralf Sadowski, Geschäftsführer der PMG.

Für einen komfortablen und unkomplizierten Ladevorgang empfiehlt die PMG die Registrierung als E-Mobilitätskunde über die Virta Plattform e-mobility.poweredbyvirta.com. Nach einmaliger Anmeldung und Hinterlegung eines Zahlungsmittels lassen sich die Ladevorgänge bequem per App oder RFID-Chip starten. Der Preis ist dabei einheitlich geregelt und beträgt 54 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Alternativ ist das Laden auch ohne Registrierung per Einmalzahlung oder über Drittanbieter und Roaming möglich; in diesen Fällen gelten die jeweiligen Tarife der Anbieter.

Besonders attraktiv ist das E-Ladeangebot in Kombination mit den Nachtparktarifen der PMG. Mit „Park@Night“ für 16,99 Euro im Monat ist das Parken montags bis samstags von 17 bis 9 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen möglich. „Park@Night Plus“ für 26,99 Euro im Monat umfasst zusätzlich das ganztägige Parken am Samstag. So lässt sich das Fahrzeug über Nacht sicher abstellen und morgens entspannt mit vollem Akku in den Tag starten. Ein Angebot, das sich an Anwohnerinnen und Anwohner, Nachtschichtpendler sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt richtet.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Ladepunkte setzt die PMG einen weiteren Impuls für eine zukunftsorientierte Verkehrsinfrastruktur in Mainz. Der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur wird in diesem Jahr fortgesetzt, unter anderem mit neuen Ladeplätzen im Parkhaus Löhrstraße.

Die Projektentwicklung und Umsetzung erfolgten mit der Freinunft GmbH. Der Betrieb und die Abrechnung erfolgen in Kooperation mit der Virta International GmbH. Bei Fragen steht der Virta Kundenservice für Fahrerinnen und Fahrer unter +49 30 330 835 155 oder auf www.virta.global rund um die Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter
www.parken-in-mainz.de/angebote

Unfall auf der A63 – Drei Verletzte und stundenlange Vollsperrung

Ein technischer Defekt hat am Freitagmittag zu einem folgenschweren Unfall auf der A63 geführt. Gegen 12:32 Uhr war ein 35-jähriger Fahrer eines Transporters mit Containeraufbau in Fahrtrichtung Mainz unterwegs, als sein Fahrzeug außer Kontrolle geriet. Der Vorfall ereignete sich etwa zwei Kilometer nach dem Parkplatz Heubergerhof und sorgte für eine stundenlange Sperrung der wichtigen Verkehrsader.

Kontrollverlust nach Reifenplatzer

Nach bisherigen Erkenntnissen der Autobahnpolizei platzt an dem Transporter während der Fahrt auf dem rechten Fahrstreifen aus ungeklärter Ursache ein Reifen. Der 35-jährige Fahrer verlor augenblicklich die Kontrolle über sein schweres Gefährt. Das Fahrzeug schlingerte über die gesamte Fahrbahnbreite nach links und kollidierte mit Wucht mit der Mittelschutzplanke.

Container stürzt auf die Autobahn

Die Wucht des Aufpralls löste eine dramatische Kettenreaktion aus: Der Transporter drehte sich um die eigene Achse und begann, auf die rechte Seite umzukippen. Während dieses Vorgangs riss der geladene Container von der Ladefläche ab und blieb als massives Hindernis auf dem linken Fahrstreifen liegen. Der Transporter selbst kippte glücklicherweise wieder auf alle vier Räder zurück, kam jedoch entgegen der Fahrtrichtung auf der rechten Spur zum Stillstand.

Drei Verletzte und stundenlange Vollsperrung bei Unfall auf der A63

Neben dem Fahrer befanden sich zwei weitere Männer im Alter von 25 und 26 Jahren im Fahrzeug. Alle drei Insassen erlitten bei dem Unfall auf der A63 leichte Verletzungen und wurden medizinisch versorgt.

Für die Unfallaufnahme und die aufwendige Bergung des Containers musste die Richtungsfahrbahn Mainz zwischen den Anschlussstellen Kirchheimbolanden und Freimersheim komplett gesperrt werden. Die Sperrung dauerte von 12:32 Uhr bis 14:28 Uhr an, was zu erheblichen Rückstaus im Freitagsverkehr führte. Erst nach Abschluss der Reinigungs- und Sicherungsarbeiten konnte die Strecke wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Strategien für neue Kita-Plätze in Budenheim

Rheinhessen Nachrichten – Die Sicherstellung einer verlässlichen Kinderbetreuung entwickelt sich zu einem der zentralen Themen im Budenheimer Kommunalwahlkampf. Für Bürgermeisterkandidat Marcel Wabra ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätze in Budenheim untrennbar mit der Lebensqualität und der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde verbunden. In einer aktuellen Stellungnahme unterstreicht er, dass frühkindliche Bildung weit mehr als eine organisatorische Aufgabe sei: Sie bilde den Grundstein für soziale Kompetenzen und gleiche Startchancen für alle Kinder.

Der Budenheimer Bürgermeisterkandidat Marcel Wabra betont beim Thema Kita-Plätze in Budenheim: „Frühkindliche Bildung ist für mich von herausragender Bedeutung. In den ersten Lebensjahren werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg und die persönliche Entwicklung gelegt.“

Nachhaltige Architektur und innovative Flächennutzung

Wabra plädiert bei künftigen Bauvorhaben für eine Abkehr von konventionellen Planungsmustern. Moderne Kitas müssten heute nicht nur pädagogisch hochwertig, sondern auch ökologisch verantwortungsvoll und ressourcenschonend gebaut werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Kombination von Lebenswelten: Die Integration von Kindertagesstätten im Erdgeschoss von Neubauten, während in den Obergeschossen Wohnraum entsteht, wird als effiziente Lösung für die knappen Flächen in Budenheim vorgeschlagen.

Unterstützung erhält Wabra bei diesen Plänen von der Landtagsabgeordneten Nina Klinkel. Sie sieht in der Kooperation mit Partnern wie der Kreiswohnbaugesellschaft eine Chance, gleichzeitig den Mangel an Kita-Plätze in Budenheim zu beheben und bezahlbaren Mietraum zu schaffen.

Massive Landesförderung als Rückenwind

Die finanzielle Umsetzung solcher Großprojekte wird maßgeblich durch das Land Rheinland-Pfalz gestützt. Wie Nina Klinkel erläutert, fließen landesweit rund eine Milliarde Euro in die kommunale Kindertagesbetreuung. Für jeden neuen Kitaplatz können Kommunen bis zu 12.000 Euro an Investitionskostenförderung abrufen, zudem trägt das Land knapp die Hälfte der Personalkosten.

Zusätzliche Impulse verspricht der neu verabschiedete „Rheinland-Pfalz-Plan“, der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz bereitstellt. Insgesamt stehen den Kommunen daraus Milliardenbeträge zur Verfügung, die laut Klinkel dort ankommen sollen, wo sie den Alltag der Menschen konkret verbessern – etwa beim Bau neuer Bildungseinrichtungen.

Marcel Wabra stellt klar: „Kinder sind unsere Zukunft. Wir dürfen nicht an unseren Kindern sparen. Investitionen in gute Betreuung, moderne Gebäude und ausreichend Plätze sind Investitionen in die Zukunft unserer gesamten Gemeinde.“

Ziel: Familienfreundlichkeit als Markenkern

Für die politische Agenda in Budenheim bedeutet dies eine klare Priorisierung. Investitionen in die soziale Infrastruktur werden nicht als Belastung, sondern als notwendige Einlage für die Gemeinschaft gewertet.

Wabra fasst das Ziel zusammen: „Unser Ziel muss es sein, Budenheim als familienfreundliche Gemeinde weiter zu stärken. Dazu gehört eine verlässliche, hochwertige und zukunftsfähige Kinderbetreuung. Investitionen in Kitas sind Investitionen in unsere Kinder – und damit in die Zukunft unserer gesamten Gemeinde.“