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Mörfelden-Walldorf sucht den Superhund

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Nachrichten Mörfelden-Walldorf | „Wir suchen wieder einen Superhund und starten einen Foto-Wettbewerb“, verkündet der Stadtrat und Ordnungsdezernent Steffen Seinsche. Der Gewinnerhund soll auf das Cover des städtischen Hunde-Info-Flyers. Außerdem wird er auf Aufklebern abgebildet und wie auch die anderen top platzierten Hunde auf Plakaten zu sehen sein. „Der Superhund soll ein Vorbild sein und wirbt mit einem lustigen Slogan für ein sauberes Mörfelden-Walldorf und gutes Benehmen“, erklärt Referentin Claudia Rügner.


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Wer darf mitmachen?

Mitmachen darf jeder, der weiß: Mein Hund ist ein Superhund. „Egal ob Welpe oder älterer Hund, ob groß oder klein, haarig, wuschelig, strubbelig, Kurz- oder Langhaar. Alle Hunde haben eine Chance zu gewinnen und unser Herz zu erobern“, sagt sie. „Natürlich auch die, die sich das letzte Mal schon beteiligt hatten, sind herzlich eingeladen wieder mitzumachen. Es waren einfach zu viele tolle Hunde dabei. Vielleicht klappt es beim zweiten Anlauf.“

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Pippa und Dexter waren 2017 die Gewinner

2017 gewann der Rüde Dexter das Hunde-Rennen um das beste Foto und lag eine Nasenspitze vor den anderen. Seitdem ist er auf der Homepage der Stadt und auf dem Flyer zu sehen. Über 500 Hundefotos bewarben sich damals um den Titel. Auch Publikumsliebling Pippa wurde gekürt und ziert seitdem die auf hessisch geschriebene Ausgabe des Flyers.

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Tipps  und Verhaltensregeln rund um das Thema Hundehaltung

„Mit dem Informationsflyer möchten wir den Hundebesitzer*innen einige Tipps  und Verhaltensregeln rund um das Thema Hundehaltung mit auf dem Weg geben“, berichtet der Bürger- und Ordnungsdezernent. Zudem informiert der Flyer, an welchen Orten ein Hund angeleint werden muss und wo man Tütenspender oder so genannte Dogstations sowie Hundetoiletten finden kann. Und er erinnert daran, dass diese auch genutzt werden sollten.

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So gelingt die Bewerbung für Ihren Superhund:

Wer sich an dem Wettbewerb beteiligen will, der schickt einfach ein Foto seines Hundes als Bilddatei an: webseite@moerfelden-walldorf.de. Betreff: Superhund. „Man sollte kurz dazuschreiben, wieso der Hund ein Superhund und worin er vorbildlich ist. Es genügt ein Satz“, erläutert Claudia Rügner. Die angehängte Bilddatei sollte ein JPG-Format haben, 300dpi und nicht größer als 4 MB sein. Einsendeschluss ist der 9. April 2021.

Bei dem diesjährigen Wettbewerb sollen Hundefreunde mitabstimmen dürfen, die Vorauswahl trifft eine unabhängige Jury in der Stadt. „Wir freuen uns auf viele kreative, schöne oder lustige Fotos. Hunde sind treue Begleiter und manchmal auch unterstützende Helfer. Sie bringen viel Freude in den Alltag, aber auch Verantwortung mit sich. Wenn alle Halter*innen ein paar Regeln einhalten, klappt das harmonische Miteinander und alle sind zufrieden“, bringt es Steffen Seinsche auf den Punkt. Der Superhund soll symbolisch dafür stehen.

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E-Mobilität in Ginsheim-Gustavsburg | Ist die Stadt vorbereitet und steht die Infrastruktur?

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Immer wieder hört man von Straßenzügen, in denen maximal die Installation von drei oder vier Ladestationen für Elektroautos möglich ist, weil ansonsten das Stromnetz überlastet wird. Bundesweit gibt es immer mehr Kommunen und Städte die dieses Problem haben. Die Infrastruktur und die Belastbarkeit beziehungsweise die Versorgung ist nicht ausreichend. Der Audi-Chef Markus Duesmann teilte am 16. März 2021 mit, das es einen Entwicklungsstop über neue Verbrennungsmotoren bei Audi gibt. In Zukunft sollen nur noch vorhandene Motoren fortgeführt werden und es soll keine neuen Varianten folgen. Das würde einen enormen Anstieg von E-Fahrzeugen ab dem Jahr 2025 bedeuten.


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Anfrage bei der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

Wie die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg auf Anfrage von BYC-News mitteilt, bestünde das Problem aktuell im Stadtgebiet Ginsheim-Gustavsburg nicht. Es gäbe auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Straßenzüge wo dieses Problem aktuell bestehen würde.

Auf die Tatsache, dass beispielsweise Audi nach und nach auf E-Mobilität umstellen will und auch der ADAC einen enormen Anstieg von Elektrofahrzeugen erwartet, seien die Mainzer Netze und die ÜWG vorbereitet. Die Planungen der Mainzer Netze würden einen kontinuierlichen Hochlauf der E-Mobilität über mehrere Jahre vorsehen. Der Fahrzeugbestand erneuere sich bekanntermaßen über einen Zeitraum von 10 bis 12 Jahren. Bis dahin werde die Leistung der vorgelagerten Netzinfrastruktur nachfrageorientiert angepasst.

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Netzbetreiber müssen alle Kunden gleich behandeln

In der Vergangenheit hat man immer wieder gehört, dass in manchen Straßenzüge nur eine gewisse Anzahl an Ladestationen installiert werden können. Sollten hier mehrere Anwohner eine E-Ladestation errichten wollen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wie die Stadtverwaltung dazu mitteilt, unterliegt der Netzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz einer Netzanschlusspflicht und muss alle Kunden dabei gleichbehandeln. Die Mainzer Netze GmbH werde deshalb für alle Anschlussanfragen eine netztechnische Lösung aufzeigen. Im Falle einer notwendigen Netzanschlussverstärkung müsse sich der Anschlussnehmer an den Kosten der Netzanschlussverstärkung und der Verstärkung des vorgelagerten Netzes auf Basis der geltenden Rechtslage (z.B. Niederspannungsanschlussverordnung NAV) angemessen beteiligen.

Zudem würden die Mainzer Netze und ÜWG über Erfahrungen aus zahlreichen Studien, eigenen Netzuntersuchungen und den Betriebserfahrungen des eigenen E-Mobilitätsfuhrparks mit über 40 E-Fahrzeugen verfügen. Sollte es dennoch mal zu Schwierigkeiten kommen, könnten die Mainzer Netze und ÜWG verschiedene Lösungsansätze aufzeigen, teilte die Stadtverwaltung mit.

E-mobilität in ginsheim-gustavsburg | ist die stadt vorbereitet und steht die infrastruktur?

Gibt es eine Planung für die kommenden Jahre und was sieht diese vor?

Stadt GiGu: Die Stromnetzplanung für die Mobilitätswende ist bis zum Jahr 2050 und einer theoretischen Vollelektrifizierung der Mobilität ausgelegt. Allerdings wird für den Langstrecken- und Schwerlastverkehr die Wasserstofftechnologie als Lösungsszenario vermutet.

Die Mainzer Netze und ÜWG erwarten für leistungsstarke Schnellladungen mit bis zu 300 kW pro Fahrzeug an Autobahnen, an Einfallstraßen und in Gewerbegebieten entsprechende Schnellladezentren, die die heutige Funktion der Tankstellen möglicherweise an den gleichen Standorten ersetzen werden.

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Weitere Standorte für E-Ladestationen wurden bereits geprüft

Aktuell gibt es in der Bouguenais Allee im Stadtteil Ginsheim und am Fritz-Bauer-Platz im Stadtteil Gustavsburg E-Ladestationen. Zudem werden für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ladestationen geschaffen. Am Rathaus in Gustavsburg ist bereits ein eine E-Ladestation vorhanden. In Ginsheim werde im Jahr 2021 ein weiterer Ladepunkt auf dem Rathausparkplatz gebaut.

Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, seien bereits weitere vier Standorte im Stadtgebiet für Ladesäulen geprüft und auch Gespräche mit Anbietern geführt worden. Zur Zeit seien die Betriebs- und vor allem die Abrechnungskosten für den Betreiber von Ladesäulen allerdings noch sehr hoch. Aus diesem Grund habe die Stadtverwaltung dies zunächst verschoben.

Die Stadt sehe sich allerdings auch noch nicht als Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Begründung: Dafür müsste zunächst auch innerhalb der Verwaltung Personal mit dementsprechender Ausbildung sowie auch hohe Investitionen bereitgestellt werden. Die Stadtverwaltung sehe eher die Versorgungsunternehmen wie Mainzer Energie (diese betreibt öffentliche Ladesäulen in Mainz) oder die ÜWG in der Verantwortung, oder auch die Automobilhersteller, die dies auch teilweise schon machen, wie TESLA, oder in Planung haben, wie beispielsweise Volkswagen. Zudem würden die meisten Fahrzeuge am Wohnhaus, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen geladen werden oder auch bei Reisen an Schnellladesäulen entlang der Autobahn. Diesbezüglich biete die Stadtverwaltung bereits über ein Flächenportal den interessierten Betreibern von Ladesäulen mögliche Grundstücke für die Infrastruktur an.



 

Ist es möglich, einige Ladesäulen im Gewerbegebiet zu installieren, beispielsweise auf Supermarktparkplätzen? Oder sind im Gewerbegebiet sogar bereits Standorte geplant?

Stadt GiGu – Team Mobilität: Aktuell beraten wir das TIGZ beim Aufbau von 4-6 Ladepunkten für Besucher und Mieter des Technologiezentrums. Die Firma Bertrandt hat bereits Ladestationen. Die Firma Hörmann informiert sich zur Zeit über Fördermöglichkeiten.

Weiter teilt die Stadt mit: Aldi Süd hat angekündigt, weitere 1.500 Ladestationen auf den Parkplätzen seiner Supermärkte im Aldi Süd Einzugsgebiet zu errichten. Damit würden mehr als 75 Prozent der Filialen des Discounters über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Interessant: Die Aldi-Ladeinfrastruktur wird auch mit einem Bezahlterminal ausgestattet. Noch 2020 sollen 200 Filialen eine neue Ladestation erhalten. In der Folge sollen pro Jahr rund 300 Ladestationen errichtet und in Betrieb genommen werden. Bei diesem Tempo wäre der angekündigte Ausbau 2024 oder 2025 abgeschlossen. Lidl, McDonald und sonstige werden hier auch bald Angebote machen. Am Globus in Rüsselsheim ist auch bereits eine Ladestation.

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Das schreibt die ÜWG dazu:

Die Mainzer Netze GmbH (MN) bereitet sich als zuständiger Stromnetzbetreiber in Mainz und Umgebung gemeinsam mit der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG) als beauftragter Betriebsführer für die Netzgebiete im Versorgungsgebiet des Kreises Groß-Gerau seit Jahren gezielt auf den zu erwartenden Nachfrageanstieg nach E-Mobilitäts-Ladinfrastruktur vor. Durch eigene Studien, Recherchen, Pilotprojekte und aktive Mitarbeit an wissenschaftlichen Untersuchungen – u.a. auch die aktive Teilnahme an der Verteilnetzstudie Hessen – sind MN und ÜWG auf die seit 2020 einsetzende Leistungsnachfrage vorbereitet. Durch bereits erfolgte bzw. laufende Investitionsmaßnahmen im zweistelligen Millionenbereich in den Ausbau der Stromnetzinfrastruktur beginnend ab dem Netzanschluss am 380-kV-Netz, über Verstärkungen im 110-kV-Netz und in den Umspannwerken zur Einspeisung ins 20-kV-Netz werden die Voraussetzungen für die E-Mobilitätswende im Versorgungsgebiet geschaffen.

Seit fast 10 Jahren werden in Trafostationen zur Einspeisung ins Niederspannungsnetz sowie im Niederspannungsnetz im Rahmen von Netzerneuerungsmaßnahmen entsprechende Reserven geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass Niederspannungsnetze für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren geplant und errichtet werden. Damit beträgt die jährliche Erneuerungsrate maximal 2%. Historische Netzkonfigurationen aus der letzten Jahrhundert können somit noch nicht auf den erst seit wenigen Jahren politisch propagierten Umstieg auf E-Mobilität ausgelegt sein. Allerdings verfügt das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet durch eine frühzeitige Standardisierung im Vergleich zu anderen städtischen Netzen in der Regel über eine überdurchschnittlich hohe Leistungsfähigkeit und damit über Kapazitätsreserven, die in den nächsten Jahren gezielt für die Bereitstellung der elektrischen Energie für E-Ladeinfrastruktur genutzt werden können. Um diese Kapazitätsreserven effektiv nutzen zu können, schaffen MN und ÜWG gerade die Voraussetzungen für den Aufbau eines intelligenten Netzes. Mit diesem sogenannten „Smart Grid“ können bei Bedarf durch gezielte Steuerung der Leistungsnachfrage die Kapazitätsreserven bestmöglich ausgenutzt werden, ohne die
vorhandenen Betriebsmittel zu überlasten oder gar zu schädigen.



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Unsere aktuelle Einschätzung ist, dass wir in den nächsten 5 Jahren im Niederspannungsnetz noch keinen flächigen Ausbau der Smart-Grid-Technologie benötigen. Punktuell könnte dies allerdings notwendig werden.

Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, auch in Ginsheim-Gustavsburg, sollten in der Regel die elektrische Energiemenge für ein bis zwei Elektromobile pro Haus über den bestehenden Netzanschuss beziehen können. Allerdings muss hier vom Hausbewohner auf den maximalen zeitgleichen Leistungsbezug für den allgemeinen Haushaltsbedarf (Elektroherd, Durchlauferhitzer, Sauna, …) und das Laden der E-Fahrzeuge geachtet werden. Das von ihm für die Erweiterung der elektrischen Kundenanlage zu beauftragende Elektroinstallationsunternehmen muss dies gemäß den geltenden Technischen Anschlussbedingungen technisch umsetzen und sicherstellen.

Bei der punktuellen Häufung von E-Mobilen auf kompakter Fläche (z.B. Garagenhöfe oder Großgaragen) könnte bei ungesteuerten Ladevorgängen theoretisch ein sehr hoher zeitgleicher Leistungsbezug entstehen. Hier muss entweder die Netzanschlussinfrastruktur bedarfsgerecht auf Kosten des Anschlussnehmers (in der Regel der Grundstückseigentümer) geeignet verstärkt werden, oder der Anschlussnehmer muss eine geeignetes dezentrales Lastmanagement in der Kundenanlage zur Vergleichmäßigung seines Leistungsbezugs einbauen. Eine weitere Alternative ist die Aufstellung von Batteriespeichern, die gleichmäßig aus dem Netz geladen werden und kurzzeitig mit hoher Leistung entladen werden können. Diese puffern dann Lastspitzen in Richtung Netz ab. Die Batteriespeicher können auch von dezentralen Solaranlagen eingespeist werden, so dass die Stromnetze entlastet werden.

In diesem Zusammenhang sei auf das am Montag, 08.03.2021 vom Bundestag beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz verwiesen, welches die zukünftigen Anforderungen an Ladeeinrichtungen in größeren Liegenschaften behandelt.
Zu empfehlen ist, dass die anzuschließende Ladeinfrastruktur (z.B. Wallbox) bereits über zukunftsfähige Schnittstellen verfügt, die eine interne Begrenzung der maximalen Ladeleistung bei der zeitgleichen Ladung mehrerer E-Mobile ermöglicht oder gar eine Steuerung durch den Netzbetreiber. Hier werden am Markt geeignete Varianten angeboten, die aktuell auch gefördert werden.

Wir empfehlen die Einbeziehung eines Fachplaners, der bedarfsorientiert ein skalierbares Ladeinfrastrukturkonzept entwickelt. Gerne unterstützt die ÜWG hierbei.


 

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An die Hauswand uriniert und Hausbesitzer aus Ingelheim attackiert

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Polizei Mainz
Polizei Mainz

An diesem Donnerstagnachmittag (25. März 2021) gegen 17:50 Uhr kam es zu einer Körperverletzung in Ingelheim. Ein 61 Jahre alter Mann wurde von einem 18-Jährigen angegriffen und dabei verletzt.


Der 61-Jährige erlitt eine Platzwunde

Der 18 Jahre alte Mann hatte in Ingelheim gegen die Garageneinfahrt von einem Privatgrundstück uriniert. Der 61 Jahre alte Hauseigentümer hatte dies bemerkt und den jungen Mann auf sein Verhalten angesprochen. Der 18-Jährige schlug dem älteren Mann daraufhin unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, welcher dadurch eine Platzwunde erlitt, die im Krankenhaus behandelt werden musste.

Die Polizei hatte bei dem Angreifer einen freiwilligen Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 2 Promille ergab. Ein Ermittlungsverfahren gegen den jungen Mann wegen Körperverletzung wurde eingeleitet.

Zulassung weiterer Selbsttests dringend notwendig

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Überregional | Die Verfügbarkeit von Selbsttests ist aktuell nicht in ganz Deutschland ausreichend gegeben. Die für die Zulassung zuständige Stelle ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). BYC-News hat dort nachgefragt.


Bisher nur 22 Tests zugelassen

Mit Stand vom 25.03.2021 sind in Deutschland 22 sogenannte Selbsttests zugelassen. Die korrekte Bezeichnung hierfür lautet Antigen-Tests auf SARS-CoV2 zur Eigenanwendung durch Laien, auch Laientests genannt. Alle bisher zugelassenen Tests findet man auf der Webseite des BfArM.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte arbeitet zur Zeit mit Hochdruck daran die eingereichten Anträge auf Zulassung als Selbsttest abzuarbeiten. Zur schnelleren Zulassung wurde ein rollierendes Verfahren eingeführt. Aktuell liegen dem BfArM etwa 170 Anträge vor.

Problem bei der Zulassung

BYC-News hat mit dem BfArM über die Zulassung weiterer Selbsttests gesprochen. Das Problem bei der Zulassung sei jedoch nicht die Kapazität des Instituts, sondern häufig die Unvollständigkeit der eingereichten Anträge.

Gegenüber BYC-News teilte das das Institut mit: „Der weitaus größte Teil der vorliegenden Anträge ist derzeit allerdings inhaltlich nicht bzw. nicht abschließend bewertbar, weil z. B. neben dem Antragsformular – auch auf Nachfrage des BfArM – bislang keine weiteren Unterlagen eingereicht wurden, keine positive Evaluierung des gegenständlichen Tests durch das PEI nachgewiesen wurde, keine Ergebnisse aus Gebrauchstauglichkeitsstudien vorgelegt wurden oder andere Voraussetzungen für eine vollständige inhaltliche Bewertung derzeit nicht gegeben sind. Im Rahmen seiner Bewertung priorisiert das BfArM nach Eingang der Anträge sowie nach deren Qualität bzw. Vollständigkeit, um Anträge mit hoher Qualität und damit Aussicht auf positive Entscheidung mit Blick auf eine rasche Verfügbarkeit dieser Tests schnellstmöglich abschließen zu können.“

Hier sind also die Hersteller gefragt, die Verfügbarkeit von Selbsttests deutlich zu verbessern.

Schnelltest – Selbsttest – Was jeder jetzt wissen sollte

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Überregional | Alle reden über Tests. Scheinbar überall soll jetzt gestestet werden. Vielen ist bereits klar, dass Tests ab sofort eine wichtige Rolle für längere Zeit in unseren Leben spielen werden. Die ersten Tests gibt es seit Kurzem zu kaufen. Und alle wissen, dass man jetzt nur mit negativem Test in den Biergarten darf. Was ist noch wichtig?


Antigen-Tests auf SARS-CoV2

Aktuell geht es hauptsächlich um Antigen-Tests auf SARS-CoV2, nicht um PCR-Tests. Letztere kennen wir bereits seit einem Jahr. Nun ist die Rede von Schnelltests und Selbsttests. Getestet wird hierbei mit einem Wattestäbchen im vorderen Nasenbereich. Meist soll das Stäbchen 2,5 bis 4 cm in der Nase einen bestimmten Zeitraum gedreht und bewegt werden. Dies ist somit nicht vergleichbar mit dem Rachenabstrich bei PCR-Tests. Weiter gibt es Spucktests, bei denen nach Anleitung in einen kleinen Becher gespruckt werden soll. Die dritte Variante ist ein Wattebausch, der sich im Mund mit Speichel vollsaugen muss. Bei allen Varianten wird die Probe mit einer Testflüssigkeit vermischt und dann auf den Teststreifen aufgetragen, von dem man nach einer bestimmten Zeit das Ergebnis ablesen kann.

Allen Tests ist gemein, dass man sich akribisch an die Anleitung halten muss. Kennt man einen, kennt man alle – gilt hier nicht. Ebenso wichtig ist sowohl das Beachten der Lager- als auch der Raumtemperatur beim Testen. Weder dürfen die Tests zu kalt gelagert werden, noch dürfen sie bei der Anwendung zu kalt sein. Dies ist wichtig um ein möglichst korrektes Testergebnsi zu erhalten. Bei den aktuellen Außentemperaturen ist es bei eingen Tests nicht ratsam diese Draußen durchzuführen, wie etwa am Eingang des Biergartens.

Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbsttests und Schnelltests?

Selbsttest

Bei Selbsttests steckt die Erklärung schon im Begriff. Wir können uns damit selbst testen. Diese Tests können aktuell z.B. in einigen Apotheken, Drogerien oder Discountern gekauft oder online bestellt werden. Eine Liste aller in Deutschland zugelassener Selbsttests findet man beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf der Webseite. Die korrekte Bezeichnung für diese Tests lautet Antigen-Tests auf SARS-CoV2 zur Eigenanwendung durch Laien. Diese dürfen verwendet werden um selbst einen Test durchzuführen z.B. für den Besuch von Außengastronomie oder zur eigenen Sicherheit z.B. beim Besuch eines anderen Haushalts. In der Gastronomie muss der Test allerdings vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden, was aktuell viele Gastronomen ablehnen, da sie keine Mitarbeiter:innen extra zur Überwachung von Testdurchführungen abstellen wollen und oder können. Da die Anleitung der Tests auch unterschiedlich ist, stellt sich die Frage, ob zur ordnungsgemäßen Überwachung durch die Aufsichtsperson, diese jede Anleitung im Detail lesen muss. Das erscheint nicht praktikabel.

Stand 25.03.2021 sind 22 Selbstests in Deutschland zugelassen. Weitere Zulassungen werden dringend benötigt.

Schnelltests

Selbsttests sind genau so schnell wie Schnelltests, weshalb diese Bezeichnung irreführend ist. Schnell meint hier deutlich schneller als im Vergleich zu PCR-Tests. Bei den meisten Selbst- und Schnelltests hat man das Ergebnis nach etwa 15 bis 20 Minuten.

Schnelltests funktionieren auch auf die gleiche Art wie Selbsttests. Sie sind jedoch für Laien nicht oder zum Teil noch nicht zugelassen. Die korrekte Bezeichnung lautet Antigen-Tests auf SARS-CoV2 zur professionellen Anwendung. Zur Anwendung bedarf es einer Person mit medizinischen Kenntnissen oder zumindest mit einer entsprechenden Schulung hierfür.

Ein Teil dieser Schnelltests darf laut letzter Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung von Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden, gekauft werden und sind nach der Coronavirus-Testverordnung erstattungsfähig. Diese Organisationen und Einrichtungen sind aufgelistet in der Auslegungshilfe zu den Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

 

Sechs Verletzte bei schwerem Verkehrsunfall bei Worms

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An diesem Donnerstagnachmittag (25. März 2021) gegen 17:00 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße K37 zwischen Mörstadt und Monsheim im Landkreis Alzey-Worms. Insgesamt sechs Personen wurden dabei verletzt.


Drei Fahrzeuge waren beteiligt

Ein 19 Jahre alter Autofahrer war auf der K37 in Fahrtrichtung Mörstadt unterwegs und wollte nach links auf einen Feldweg abbiegen. Weil er aufgrund des Gegenverkehrs warten musste, bremste er seinen Wagen bis zum Stillstand ab. Die hinter ihm Fahrende 33 Jahre alte Frau aus Worms bremste ebenfalls. Der folgende 18-jährige Autofahrer aus Worms erkannte die Situation jedoch zu spät und krachte trotz Vollbremsung von hinten auf das Fahrzeug der 33-jährigen Frau. Dadurch wurde das Fahrzeug der Frau auf das vor ihr stehende Auto des 19-Jährigen geschoben.

Sechs verletzte Personen, davon drei schwerverletzt

In dem hinteren der drei Fahrzeuge befanden sich drei Personen. Der Fahrer sowie die weiteren beiden 18- und 19-jährigen Fahrzeuginsassen wurden bei dem Unfall schwer verletzt und mussten teilweise sogar mit dem Rettungshubschrauber in nahegelegene Krankenhäuser gebracht werden. Die Beifahrerin musste zuvor noch von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden.

In dem mittleren Fahrzeug befand sich die 33-jährige Frau mit ihrem ein Jahr alten Sohn. Die beiden wurden verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrer des vordersten PKW erlitt leichte Verletzungen.

Vollsperrung für mehrere Stunden

Bei dem Unfall entstand an den drei Fahrzeugen ein Gesamtschaden von rund 12.000 Euro. Zur Klärung der Unfallursache und des Hergangs wurde ein Gutachter zur Unfallstelle hinzugezogen. Die Kreisstraße musste für die Dauer der Unfallaufnahme und der Abschlappmaßnahmen für rund 3,5 Stunden vollgesperrt werden.

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Unfall in Mörstadt – Foto: BYC-News – T- Lüttringhaus

Hyundai an der Nato-Rampe in Mainz-Laubenheim im Rhein versenkt

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Mainz | Am späten Donnerstagabend (25. März 2021) kam es in Mainz-Laubenheim an der Nato Rampe zu einem Einsatz für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Ein junger Mann hat seinen Hyundai in den Rhein befördert. BYC-News war vor Ort.


Erster Gang mit Rückwärtsgang verwechselt

Gegen 22:00 Uhr wurde die Polizei und die Berufsfeuerwehr Mainz zur Nato Rampe nach Mainz-Laubenheim alarmiert. Dort passierte einem Anfang 20-Jährigen ein großes Missgeschick. Er verwechselte den ersten Gang seines weißen Hyundai i10 mit dem Rückwärtsgang und gab Gas.

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Fahrzeug schoss die Böschung hinab

Der Kleinwagen fuhr dann die etwa zehn Meter tiefe Böschung hinab und kam letztendlich im Rhein zum Stehen. Der Fahrer und seine zwei Mitfahrerinnen blieben dabei glücklicherweise unverletzt und konnten sich selbstständig aus dem Fahrzeug befreien. Um sicherzustellen, dass es allen Fahrzeuginsassen tatsächlich gut ging, wurde sicherheitshalber der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen nachalarmiert.

Feuerwehr konnte Fahrzeug nicht bergen

Die Feuerwehr stellte sicher, dass das Fahrzeug keine Betriebsstoffe verlor und sicherte den Hyundai gegen das Wegrollen mit Spanngurten. Da das Fahrzeug etwa zehn bis fünfzehn Meter weit von der befahrbaren Fläche an der Nato-Rampe weg stand, konnte die Feuerwehr mit ihrem Kran leider nicht aushelfen. Es war auch nicht möglich, das Fahrzeug unbeschädigt mit einer Winde den steilen Abhang hinaufzuziehen. Es wurde ein Abschleppdienst beauftragt.

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Auch Abschleppdienst konnte das Fahrzeug nicht bergen

Der Abschleppdienst Reuter traf mit einem Fahrzeug gegen 23:00 Uhr am Unfallort ein. Nach kurzer Sichtung und Rücksprache mit der Polizei stellte sich heraus, dass der Kran des Abschleppers ebenfalls nicht für die große Distanz ausgelegt war. Die Möglichkeit, das Fahrzeug mit der Winde des Abschleppwagens hinaufzuziehen, wurde ebenfalls nicht in Erwägung gezogen, weil man davon ausging, dass dann die Ölwanne des Fahrzeuges aufgerissen werden könnte.

Fahrzeug verbleibt über Nacht im Rhein

Weil nicht abschließend geklärt werden konnte wie das Fahrzeug geborgen werden konnte und keine Gefahr der Umweltverschmutzung bestand, des weiteren das Fahrzeug gegen das Wegrollen gesichert war, verbleibt das Fahrzeug über Nacht an der Unfallstelle. Über die Höhe des Schadens konnten keine Angaben gemacht werden. Im Einsatz waren neben der Berufsfeuerwehr Mainz mit zwei Fahrzeugen und zwölf Einsatzkräften, die Polizei Mainz mit zwei Fahrzeugen und vier Mann Besatzung, der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen der Johanniter Unfallhilfe und einem Rettungswagen des Malteser Hilfsdienstes.

 

Mainz-Bingen: Negative Corona-Schnelltests kein Freifahrtschein

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Kurzfristig einen Schnelltest machen und dann mit Freunden treffen, wenn das Ergebnis negativ ist? So einfach ist das leider nicht. Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen macht darauf aufmerksam, dass ein negatives Corona-Testergebnis noch lange keinen Freifahrtschein bedeutet und die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBelVO) des Landes grundsätzlich einzuhalten sind.


Das Programm „Testen für alle“ ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Dies stellt einen weiteren Baustein und zusätzliche Sicherheitsmöglichkeit in der Bekämpfung der Pandemie dar. Das Angebot gilt zusätzlich zu den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen und der Impfstrategie. Ein negatives Testergebnis oder eine vollendete Impfung entbindet jedoch grundsätzlich nicht von den geltenden Schutzvorgaben, die in der aktuellen CoBelVO des Landes geregelt sind.

Dorett-Bar Mainz erhält 7.500 Euro aus Fördermitteln

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In der dritten und letzten Runde der Maßnahme „Lichtblicke“ des Kulturministeriums werden weitere 10 Veranstaltungsprojekte mit insgesamt 206.700 Euro gefördert.


54.500 Euro an drei Projekte in der Region

Hierunter fallen neben der Mainzer Dorett-Bar auch zwei Kultureinrichtungen aus der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in Rheinhessen. So erhält das Projekt „Rieslingleuchten“ in Ludwigshöhe 25.000 Euro, das Projekt „Frau Winzig und Marley‘s Ghost – live in Concert“ aus Nierstein 22.000 Euro und die Mainzer Dorett-Bar mit dem Projekt „Inside Dorett – 2. Staffel“, 7.500 Euro an Fördergeldern

Die Maßnahme „Lichtblicke“ soll insbesondere die Veranstaltungsbranche unterstützen und Verdienstmöglichkeiten in der Pandemie schaffen. Dafür stehen 750.000 Euro im Rahmen des 15,5 Millionen Euro umfassenden Landesprogramms „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ zur Verfügung.

Kulturförderrichtline „Lichtblicke“

Durch die Kulturförderlinie „Lichtblicke“ erhalten insgesamt 35 Veranstaltungsprojekte Landeszuweisungen zur Verwirklichung digitaler, hybrider oder vielleicht in naher Zukunft auch wieder live stattfindender Kulturevents. Jede Veranstaltung kann mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden.

„Ursprünglich sollten im Rahmen der ‚Lichtblicke‘- Maßnahme insgesamt 30 Projekte der Veranstaltungsbranche im Kulturbereich gefördert werden. Aber da wir die Bewilligung von Veranstaltungsprojekten bis Mitte März verlängert hatten, haben wir uns entschieden fünf weitere Kulturveranstaltungen, also insgesamt 35 in die Förderung aufzunehmen“, freut sich Kulturminister Konrad Wolf.

Perspektive aufzeigen

„Besonders auch vor dem aktuellen Hintergrund der beschlossenen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen, die eine Öffnung von Kultureinrichtungen erst bei stabilem Infektionsgeschehen in Aussicht stellt. So zeigen wir Veranstalterinnen und Veranstaltern eine Perspektive auf und ermöglichen Kultur in der Zeit der Pandemie auch schon jetzt erlebbar zu machen. Gerade die Veranstaltungsbranche braucht unsere konzertierte Unterstützung. Sie gehörte zu den ersten, die in der Corona-Pandemie die Türen schließen musste und sie ist auch diejenige, die besonders langfristig betroffen ist.“

Die geförderten Projekte verteilen sich auf ganz Rheinland-Pfalz. So werden in der dritten Runde u.a. Kulturangebote in der Pfalz mit Pirmasens, Zweibrücken und zwei Projekten in Neustadt an der Weinstraße sowie in Rheinhessen mit Nierstein, Ludwigshöhe und Mainz gefördert. Ebenso wird eine große Breite der Kultursparten berücksichtigt.

Geförderte Projekte (3. Runde):

„Pirmasenser Kulturfrühling“
Bohrer, Hoffmann, Rößler GbR,
Pirmasens
22.000 Euro

„Sonntags im Salon“
Salon Schmitt (Musikclub)
Kaiserslautern
10.000 Euro

„#TAKEOFF“
KS Beschallungstechnik GmbH, Dieter Klein
Hettenleidelheim
20.000 Euro

„Startschuss Kultursommer 2021“
Festlicht Sandra Matheis u. G.
Zweibrücken
25.000 Euro

„Frau Winzig und Marley‘s Ghost – live in Concert“
Kjell Raaz / Full House Eventtechnik
Nierstein
22.000 Euro

„Inside Dorett – 2. Staffel“
Dorett Bar
Mainz
7.800 Euro

„Rieslingleuchten“
Aurora Eventtechnik
Ludwigshöhe
25.000 Euro

„LuKuCo21“
KüHe Event UG
Ludwigshafen
24.900 Euro

„Neustart Neustadt“
Südwest Sound GmbH & Co.KG
Neustadt an der Weinstraße
25.000 Euro

„QuellwasserTransport 2021“
ArtProPan Haus für Kunst & Projekte
Neustadt an der Weinstraße
25.000 Euro

Stadt Ginsheim-Gustavsburg bewirbt sich als Testregion für Lockerungen

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Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg erarbeitet zurzeit ein Konzept für die mögliche Öffnung von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben sowie Kultureinrichtungen, mit dem sie sich als Modellkommune bei dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Städte- und Gemeindebunde bewirbt.


Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha dazu

„Die Kultur-, Veranstaltungsbranche, der Einzelhandel und die Gastronomie brauchen eine Perspektive – und unsere Stadt einen verbesserten Infektionsschutz. Ziel ist es ein Corona-Schnelltestcenter einzurichten, in dem sich alle Bürger*innen kostenlos testen lassen können“, sagte Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha. „Bei negativen Testergebnissen sollen diese dann die Möglichkeit haben, die genannten Einrichtungen gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments aufzusuchen“, so der Bürgermeister. Voraussetzung sei, dass das Land Hessen dem Antrag der Stadt zustimmt und sie als Modellkommune ausweist. Damit erhoffe sich die Stadt Ginsheim-Gustavsburg außerdem eine Signalwirkung für andere Städte und weitere Wirtschaftszweige sowie zusätzliche Öffnungsperspektiven.

Stadt ginsheim-gustavsburg bewirbt sich als testregion für lockerungen 4

Testmöglichkeiten in Ginsheim-Gustavsburg

Für den Aufbau eines Schnelltestzentrums, das in einer städtischen Räumlichkeit betrieben werden könnte, steht die Wirtschaftsförderung der Stadt bereits in engem Kontakt mit Apotheken und privaten Anbietern, deren Leistungen durch den Bund erstattet werden können und somit für die Bürger kostenlos wären.

Darüber hinaus hat die Verwaltung ein großes Kontingent an Antigentests für die Beschäftigten erworben, so dass diese nun zweimal in der Woche getestet werden oder sich selbst testen können. Das Kontingent reicht für mehrere Wochen aus und wird bei Bedarf weiter aufgestockt.

Den Bürgern in Ginsheim-Gustavsburg stehen aktuell die Sonnen-Apotheke und die Burg-Apotheke für kostenlose Schnelltests zur Verfügung.   

Deutsche zweifeln, ob EU Zeitumstellung wirklich abschafft

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Am Wochenende wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Eigentlich hatte die EU beschlossen, dieses Procedere abzuschaffen – kann sich jetzt aber nicht über das Wie einigen. Eine Umfrage der Krankenkasse DAK-Gesundheit ergibt nun: Eine deutliche Mehrheit glaubt nicht, dass die EU diesen Schritt noch vollzieht.


„Die Zeitumstellung ist der Jetlag des Kleinen Mannes“, spöttelte einst TV-Komiker Harald Schmidt. Doch die Deutschen nehmen das Thema ernst und lehnen die Umstellung ab: 72 Prozent der Befragten lehnen das halbjährliche Vor und Zurück des Stundenzeigers ab. Das hat eine Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit ergeben.

Die EU hatte ebenfalls eine Umfrage dazu gestartet, daran hatten sich in der Mehrheit Deutsche beteiligt. Die kam zu dem gleichen Ergebnis: Die halbjährliche Umstellung der Uhr soll abgeschafft werden. Das hat die EU denn auch beschlossen – nur ist es noch nicht umgesetzt und die Union kann sich nicht einigen, wann und wie das geschehen soll.

Deutsche zweifeln an der EU

Die Deutschen glauben in der Mehrheit nicht, dass es noch passiert. Zumindest ergibt das die Umfrage der DAK. Demnach traut fast zwei Drittel der Befragten der EU diesen Schritt in absehbarer Zeit nicht zu.

Und auch wenn Schmidt Witze gemacht hat. Für viele sind die Folgen ernst: „24 Prozent der Befragten geben an, aufgrund der Zeitumstellung schon einmal gesundheitliche Probleme gehabt zu haben“, sagt Franziska Kath, Diplom-Psychologin der DAK-Gesundheit. Sie empfiehlt, die ersten Tage ruhiger anzugehen, dann stelle das Zeitgefühl sich von alleine wieder ein.

In der Bundesrepublik wurde die Umstellung 1980 eingeführt – als Reaktion auf die Öl- und Energiekrise der 70er Jahre. Es sollte mehr Tageslicht genutzt werden. In den vergangenen drei Jahren haben sowohl das Europäische Parlament und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker beschlossen, dass die Umstellung aufhört. Doch damit müssen die Mitgliedsstaaten einverstanden sein – und die können sich nicht darauf einigen, ob permanent Sommer- oder Winterzeit gelten soll.

Der Dicke und der Don Special: Lasst die Obdachlosen am Fort Hauptstein

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Hier kommt das andere Ende der Leine zu Wort: der Don. Seit 56 Jahren ertrage ich nun mein Joch mit dem Dicken. Die Zeit verlief dennoch glücklich. Besonders weil Menschen da waren, die mir geholfen haben. Einigen davon soll jetzt die Unterkunft genommen werden, obwohl es nachts noch saukalt wird. Ganz höflich gefragt – geht’s noch?


Als ich nach Mainz kam, habe ich im Landtag gewohnt. Genauer gesagt im Abgeordnetenhaus. Dort hat der Dicke mich hin mitgenommen. Während er „gearbeitet“ hat, habe ich in meiner Ecke gelegen und ab und an mit Jan SWR4 gehört. Das war insgesamt ganz ok. Auch weil es mit Jana, Anni, Fenja, Janosch oder Antje Leute gab, die zwischendrin mal mit mir Gassi gegangen sind.

Dann kamen andere Zeiten und der Dicke durfte mich nicht mehr zur „Arbeit“ mitnehmen. Auch da waren Freunde für mich da. Aber halt nicht immer. Und zwischendrin wurde die Zeit alleine zuhause echt zu lange. Doch dann kamen wiederum Retter in mein Leben. Leuten, denen es zuvor selber dreckig ging. Und ausgerechnet denen soll jetzt nicht mehr geholfen werden. Geht’s noch?

Wissen, was es heißt, draußen zu schlafen

Es waren die Gassigeher vom Hundetraum. Menschen, die wie ich die Erfahrung gemacht haben, was es heißt, keine Heimat zu haben. Seelisch. Aber auch ganz praktisch. Wie es sich nachts draußen schläft. Ohne Sofa, Kissen oder Kuscheldecke. Die waren jeden Tag da für mich, pünktlich um 13 Uhr.

Menschen mit ihrem Schicksal sollen jetzt die Unterkünfte genommen werden. Sie gehen deswegen demonstrieren. Da kann ich nur sagen: Geht mit! Und wenn das nicht möglich ist, wendet Euch an Politiker, an die Stadt, an den Oberbürgermeister. Sagt Ihnen, was das ist: nämlich eine Sauerei ist das.

Ich bin nur ein Hund. Ich weiß nicht, was eine Pandemie ist. Oder wie und warum. Aber ich habe mitbekommen, dass sich das Leben geändert hat. Viele meiner Freunde, die ich früher jeden Tag gesehen habe, sehe ich so gut wie gar nicht mehr. Und von der Wurst vom Schorsch habe ich nur noch was, wenn ich schlafe. Ich weiß, dass sich das Leben aller geändert hat. Die Stadt scheint es nicht zu wissen.

Ich habe einen Schlafplatz

Mir geht es gut, ich will mich nicht beschweren. Ich habe meinen Schlafplatz im Warmen und im Trockenen – mein Essen und mein Trinken. Diejenigen, die obdachlos sind, haben das nicht. Und dass obwohl es in der Nacht so kalt wird, dass ich morgens gar nicht Gassi gehen will – vom Dicken gar nicht zu reden.

Bei den Spaziergängen treffen wir momentan öfters einen Obdachlosen. Er schläft zur Zeit in einer Toilette. Doch. Die Stadt kümmert sich um ihn. Am Rhein musste er neulich vor den Augen des Ordnungsamtes seine Dose Bier ausschütten. Es gelte ein Alkoholverbot, das schütze vor Corona.

Ich bin sehr dafür, dass Krankheiten bekämpft werden. Ich hatte Zwingerhusten und Hautkrebs, der Dicke war mit mir bei der Ärztin und zum Glück konnte die mir helfen. Doch. Krankheiten müssen bekämpft werden.

Lasst die Container stehen

Aber Ihr schickt Leute los, damit sie einen Obdachlosen zwingen, sein Bier auszuschütten. Gleichzeitig nehmt Ihr ihm aber seinen potentiellen Schlafplatz weg. Das haltet Ihr für Gesundheitsvorsorge. Wirklich? Geht’s noch?

Kann es nicht sein, dass Euch die Maßstäbe verrutscht sind? Ist Euch wirklich die Einhaltung einer S….ß-Verordnung wichtiger, als Menschen zu helfen? Glaubt Ihr wirklich, dass: Wir haben das immer schon so gemacht, reicht? In diesen Zeiten.

Wir haben eine Pandemie, Stadt Mainz. Ihr erinnert oft daran. Erinnert auch aber auch mal selber dran. Und lasst das Container-Dorf für die Obdachlosen stehen.

Festnahme und beantragter Haftbefehl gegen Bundesabgeordnete in Maskenaffäre

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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Haftbefehl in der Maskenaffäre beantragt. Das hat unter anderem der Focus gemeldet. Am Donnerstag habe es auch schon eine Verhaftung gegeben, wobei nicht bekannt ist, welchen der Beschuldigten dies getroffen hat.


Der Focus berichtet, dass die Staatsanwaltschaft schon auf das Vermögen des Festgenommenen zugegriffen hat. Vermutlich habe die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr gesehen.

Der Vorwurf, der im Raum steht: „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“. Der Vorwurf der Bereicherung trifft unter anderem die CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter. Wie die Bild berichtete, hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen Nüßlein ausgeweitet.

Katrin Eder bleibt voraussichtlich für Mainzer Verkehr verantwortlich

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Katrin Eder
Katrin Eder

Derzeit verhandeln SPD, FDP und Grüne darüber, wie die nächste Regierung in Rheinland-Pfalz aussieht. Als heiße Kandidatin für einen Ministerposten handelt unter anderem der SWR die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne). Doch die Debatten in der Partei laufen auf andere Anwärter raus.


Die Koalitionsverhandlungen stehen noch am Anfang und Personaldebatten bilden traditionell den Abschluss dieser Gespräche. Und Zeit haben die drei Parteien bis zum 18. Mai. Am Verfassungstag des Landes beginnt offiziell die neue Wahlperiode. Dann muss die Regierung stehen.

Doch so lange wird es vermutlich nicht dauern. SPD, FDP und Grüne sind sich einig: Die Ampel bleibt bestehen. Ein großer Umbau der Ministerien ist auch nicht geplant. Grundsätzlich. Allerdings könnte der Zuschnitt ein Streitthema sein. Nach der letzten Wahl konnte die FDP vor Kraft kaum gehen und sich entsprechend durchsetzen. Jetzt haben die Grünen zugelegt und werden folglich Forderungen aufstellen.

Verkehr ins grüne Umweltministerium

Wahrscheinlich ist daher, dass der Bereich Verkehr vom Wirtschafts- ins Umweltministerium wandert. Das hätte das Haus für die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder interessant gemacht. Diesen Zuschnitt kennt sie aus ihrem Mainzer Dezernat. Doch ihrem Umfeld hat sie jüngst mitgeteilt, dass sie nicht in die Landespolitik wechseln will.

Dafür gibt es Gründe in der Macht-Architektur der Grünen. Denn ausgerechnet das Ministerium für Umwelt und Verkehr hätte die Dezernentin für Umwelt und Verkehr nicht bekommen. Das ist für Anne Spiegel vorgesehen. Sie ist die vorderste Grüne in Rheinland-Pfalz und wird auch stellvertretende Ministerpräsidentin. Als vorderste Grüne braucht sie ein entsprechend starkes Ministerium und das wäre ein Haus, das Umwelt und Verkehr vereint.

Die bisherige Umweltministerin Ulrike Höfken war nach einer Personalaffäre kurz vor der Wahl zurückgetreten. Eine zweite Stelle ist folglich frei. Der oder die Nachrücker:in würde dann das Integrationsministerium übernehmen, das bisher Spiegel geleitet hat. Auch das könnte um einige Zuständigkeiten erweitert werden, die es vor fünf Jahren ans Sozialministerium abgeben musste.

Katharina Binz aus Mainz im Gespräch

Die Rheinpfalz hat dafür Katharina Binz gehandelt. Die Mainzerin ist in ihrem Rang aufgestiegen, nachdem sie als erste Grüne in Rheinland-Pfalz ein Direktmandat gewonnen hat. Als ehemalige Landesvorsitzende kennt sie die Partei ausreichend gut und die Bandbreite an sozialen Themen im Integrationsministerium liegt ihr.

Ebenfalls als ministrabel gilt Josef Winkler. Er ist aktuell Parteivorsitzender der Grünen Rheinland-Pfalz. Dieses Amt wird er aufgeben, da er in den Landtag eingezogen ist und die Partei im Land noch die „Trennung von Amt und Mandat“ lebt. Ein Nachfolger wird nach den Koalitionsverhandlungen gewählt.

Winkler war bis 2013 Bundestagsabgeordneter. Dort war er stellvertretender Vorsitzender der Fraktion und Leiter des grünen Arbeitskreises „Demokratie, Recht und Gesellschaftspolitik“. Zudem hat er sich in vielen gesellschaftlichen Gruppen, darunter auch kirchlichen, engagiert.

Nach der verpatzten Wahl übernahm Winkler 2016 den Landesvorsitz und trug maßgeblich zur Neuorganisation der Partei bei.

CDU-Landeschefin dringt auf Abbruch der Verhandlungen mit Ditib

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Julia Klöckner
Julia Klöckner

Die dem türkischen Staat unterstellte Religionsgemeinschaft Ditib hat den Historiker Ahmet Simsirgil zu einer Veranstaltung eingeladen. Der ist bekannt durch seine Nähe zu Staatschef Recep Erdogan sowie seine Homosexuelle abwertenden Äußerungen – die Landesregierung verurteilt diese Einladung und kündigt Gespräche mit der Gemeinschaft an. Es geht um die künftige Zusammenarbeit und damit auch um islamischen Religionsunterricht.


Die rheinlandpfälzische CDU hatte das Thema zuerst aufgebracht. Ihre Landesvorsitzende Julia Klöckner kritisiert die Einladung Simsirgils: „Herr Simsirgil bezeichnet Homosexualität als Krankheit, sieht Israel als ‚Terrorstaat“ und geißelt die ‚globale Zinslobby‘. Auch begrüßt er den türkischen Ausstieg aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.“

Ihn einzuladen, muss aus Klöckners Sicht Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen Land und Ditib haben: Das Land dürfe nicht so tun, als sei nichts gewesen. Wer jemanden wie Simsirgil einlade, könne kein Partner des Landes sein. „Islamischen Religionsunterricht stellen wir nicht in Frage, aber er muss unabhängig sein und darf nicht den freiheitlich-demokratischen Grundwerten widersprechen“, sagt Klöckner und verweist auf das Land Hessen. Das habe die Kooperation mit dem Moscheeverband beendet.

Aus für islamischen Religionsunterricht möglich

Der Umgang mit Ditib beschäftigt das Land schon seit Jahren. Grundsätzlich würde Rheinland-Pfalz gerne mit den islamischen Gemeinden zusammenarbeiten und vor allem gemeinsamen Religionsunterricht anbieten. Andererseits kommen immer wieder Zweifel an deren politischen Zuverlässigkeit auf.
Besonders bei Ditib. Die Religionsgemeinschaft untersteht der staatlichen türkischen Religionsbehörde. Zwar betont die deutsche Ditib, dass sie von der türkischen Regierung unabhängig sei. Aber es wurden immer wieder auch Fälle bekannt, in denen in Moscheen der Ditib türkische Propaganda verbreitet wurde.

Land will mit Ditib reden

Der zuständige rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) nimmt den Vorfall ernst: „Für die Landesregierung ist klar, dass die Einladung von Herrn Simsirgil ein herber Rückschlag im gemeinsam vereinbarten Prozess der Zielvereinbarung darstellt. Wir erwarten eine klare Stellungnahme des Landesverbandes“, teilt sein Haus auf Nachfrage von BYC-News mit.
Was bedeutet das nun für den islamischen Religionsunterricht? Es werde nun Gespräche mit Ditib geben, kündigt das Ministerium an. Von deren Ergebnissen werde abhängig gemacht, wie es weitergeht. Äußerungen wie die von Simsirgil stünden jedenfalls im klaren Widerspruch zum Geist der Zielvereinbarung.