Überregional | Alle reden über Tests. Scheinbar überall soll jetzt gestestet werden. Vielen ist bereits klar, dass Tests ab sofort eine wichtige Rolle für längere Zeit in unseren Leben spielen werden. Die ersten Tests gibt es seit Kurzem zu kaufen. Und alle wissen, dass man jetzt nur mit negativem Test in den Biergarten darf. Was ist noch wichtig?


Antigen-Tests auf SARS-CoV2

Aktuell geht es hauptsächlich um Antigen-Tests auf SARS-CoV2, nicht um PCR-Tests. Letztere kennen wir bereits seit einem Jahr. Nun ist die Rede von Schnelltests und Selbsttests. Getestet wird hierbei mit einem Wattestäbchen im vorderen Nasenbereich. Meist soll das Stäbchen 2,5 bis 4 cm in der Nase einen bestimmten Zeitraum gedreht und bewegt werden. Dies ist somit nicht vergleichbar mit dem Rachenabstrich bei PCR-Tests. Weiter gibt es Spucktests, bei denen nach Anleitung in einen kleinen Becher gespruckt werden soll. Die dritte Variante ist ein Wattebausch, der sich im Mund mit Speichel vollsaugen muss. Bei allen Varianten wird die Probe mit einer Testflüssigkeit vermischt und dann auf den Teststreifen aufgetragen, von dem man nach einer bestimmten Zeit das Ergebnis ablesen kann.

Allen Tests ist gemein, dass man sich akribisch an die Anleitung halten muss. Kennt man einen, kennt man alle – gilt hier nicht. Ebenso wichtig ist sowohl das Beachten der Lager- als auch der Raumtemperatur beim Testen. Weder dürfen die Tests zu kalt gelagert werden, noch dürfen sie bei der Anwendung zu kalt sein. Dies ist wichtig um ein möglichst korrektes Testergebnsi zu erhalten. Bei den aktuellen Außentemperaturen ist es bei eingen Tests nicht ratsam diese Draußen durchzuführen, wie etwa am Eingang des Biergartens.

Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbsttests und Schnelltests?

Selbsttest

Bei Selbsttests steckt die Erklärung schon im Begriff. Wir können uns damit selbst testen. Diese Tests können aktuell z.B. in einigen Apotheken, Drogerien oder Discountern gekauft oder online bestellt werden. Eine Liste aller in Deutschland zugelassener Selbsttests findet man beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf der Webseite. Die korrekte Bezeichnung für diese Tests lautet Antigen-Tests auf SARS-CoV2 zur Eigenanwendung durch Laien. Diese dürfen verwendet werden um selbst einen Test durchzuführen z.B. für den Besuch von Außengastronomie oder zur eigenen Sicherheit z.B. beim Besuch eines anderen Haushalts. In der Gastronomie muss der Test allerdings vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden, was aktuell viele Gastronomen ablehnen, da sie keine Mitarbeiter:innen extra zur Überwachung von Testdurchführungen abstellen wollen und oder können. Da die Anleitung der Tests auch unterschiedlich ist, stellt sich die Frage, ob zur ordnungsgemäßen Überwachung durch die Aufsichtsperson, diese jede Anleitung im Detail lesen muss. Das erscheint nicht praktikabel.

Stand 25.03.2021 sind 22 Selbstests in Deutschland zugelassen. Weitere Zulassungen werden dringend benötigt.

Schnelltests

Selbsttests sind genau so schnell wie Schnelltests, weshalb diese Bezeichnung irreführend ist. Schnell meint hier deutlich schneller als im Vergleich zu PCR-Tests. Bei den meisten Selbst- und Schnelltests hat man das Ergebnis nach etwa 15 bis 20 Minuten.

Schnelltests funktionieren auch auf die gleiche Art wie Selbsttests. Sie sind jedoch für Laien nicht oder zum Teil noch nicht zugelassen. Die korrekte Bezeichnung lautet Antigen-Tests auf SARS-CoV2 zur professionellen Anwendung. Zur Anwendung bedarf es einer Person mit medizinischen Kenntnissen oder zumindest mit einer entsprechenden Schulung hierfür.

Ein Teil dieser Schnelltests darf laut letzter Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung von Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden, gekauft werden und sind nach der Coronavirus-Testverordnung erstattungsfähig. Diese Organisationen und Einrichtungen sind aufgelistet in der Auslegungshilfe zu den Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.