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Stundenlange Vollsperrung: Peugeot kracht ins Stauende auf der Autobahn bei Wiesbaden

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Symbolbild Polizei
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Am Dienstag (26. Oktober 2021) kam es auf der Autobahn A3 am Wiesbadener Kreuz um 11:45 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall. Bei dem Unfall war ein Lastwagen und ein Peugeot Boxer involviert. Die A3 war mehrere Stunden gesperrt.


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Aufwendige Bergungsarbeiten auf der A3

Ein Lastwagen mit Anhänger befuhr die A3 in Fahrtrichtung Köln. Der Trucker war mit seinem Gespann auf der rechten Fahrspur unterwegs als er verkehrsbedingt bis zum Stillstand abbremsen musste. Ein Peugeot-Fahrer erkannte die Situation zu spät und krachte in das Heck vom Sattelzug. Dabei wurde das Dach des Peugeot Boxers aufgerissen, so das sich die Ladung komplett auf der Fahrbahn verteilte.

Der Fahrer des Peugeot Boxers wurde mit Kopfverletzungen in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert. Aufgrund der komplexen Rettungsarbeiten vor Ort, musste die Hauptfahrbahn des Autobahnkreuz Wiesbaden vollgesperrt werden. Der Verkehr lief über die Parallelfahrbahn an der Unfallstelle vorbei. Es bildete sich ein ca.6-8 KM langer Rückstau.

Gegen 16:00 Uhr konnte die Fahrbahn erst wieder komplett freigegeben werden.

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Steuertipp: Bis zu 30 Prozent sparen und günstig mit dem ÖPNV-Ticket pendeln

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Bis zu 30 Prozent können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Jahreskarte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sparen: Zahlt das Unternehmen zum Beispiel das Jobticket direkt vom Bruttogehalt der Angestellten, entstehen ihnen keine weiteren Kosten und gleichzeitig wird das Ticket – dank eines Steuervorteils – um die Hälfte günstiger. Für Arbeitnehmende heißt das: Sie sparen beim Ticketpreis und senken ihre Steuerlast. Wie diese Steuerspar-Tickets und die Pendlerpauschale dabei zusammenhängen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).


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Seit 2020 gilt: Die Kosten für ÖPNV-Jahreskarten können pauschal versteuert werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber

  • die Bezahlung direkt mit dem Verkehrsanbieter abwickelt und
  • dem Arbeitnehmer (also dem Nutzer des Job-Tickets) den Betrag plus Pauschalversteuerung vom Bruttogehalt abzieht.
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Arbeitnehmer haben zwei Möglichkeiten: mit oder ohne Pendlerpauschale

Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung – und die kann zu 25 oder zu 15 Prozent versteuert werden. Im ersten Fall kann der Arbeitnehmer weiterhin die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen, also 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit (Stand 2020).

Im zweiten Fall, also bei der 15-Prozent-Variante, wird die Entfernungspauschale um den Betrag des Job-Tickets reduziert.

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Job-Ticket vom Brutto zahlen und Steuerlast senken

Wer durch die Pauschalversteuerung des Job-Tickets seine Brutto-Einnahmen reduziert, senkt damit seine Steuerlast. Für Arbeitnehmer mit einem persönlichen Steuersatz über 15 oder 25 Prozent kann sich das lohnen. Und wenn der Arbeitgeber die Steuer übernimmt, lohnt es sich auch bei höheren Steuersätzen.

Erstes Beispiel: Daniel ist ledig, hat keine Kinder, verdient 3.000 Euro brutto im Monat und arbeitet in Mannheim, wo das Job-Ticket 45,20 Euro im Monat kostet. Weder zahlt er Kirchensteuer, noch genießt er besondere Steuervorteile. Am Ende des Monats bekommt er netto rund 1.970 Euro raus.

Bei der Option der 25-Prozent-Pauschalversteuerung zieht Daniels Arbeitgeber den Ticket-Preis von 45,20 Euro im Monat von Daniels Bruttogehalt ab und verrechnet die Pauschalsteuer mit Daniels Nettolohn. Netto erhält Daniel dann rund 1.934 Euro, also effektiv 36 Euro weniger im Monat – bekommt dafür aber ein Ticket, das 45,20 Euro wert ist. Aufs Jahr gerechnet, spart er so 110 Euro.

Zweites Beispiel: Bei Daniels Arbeitgeber gibt es kein Job-Ticket. Deswegen nutzt Daniel das Rhein-Neckar-Ticket für monatlich 89,80 Euro mit dem gleichen Steuervorteil. Netto erhält Daniel dann rund 1.899 Euro, also effektiv rund 70 Euro weniger im Monat. Ein Sparvorteil von 237,60 Euro pro Jahr.

Grundsätzlich gilt also: Je teurer die ÖPNV-Jahreskarte, desto stärker der Steuerspareffekt.

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15 oder 25-Prozent-Option? Mit oder ohne Entfernungspauschale?

Welche Art der Pauschalversteuerung für den einzelnen Arbeitnehmenden günstiger ist, kommt auf die Entfernung zur Arbeit an. Denn wer weit pendelt, profitiert mehr von der Entfernungspauschale als ein Arbeitnehmer, der nah an seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Das heißt: Wer keine oder nur wenige Kosten über die Entfernungspauschale geltend machen kann, für den ist die 15-Prozent-Pauschalversteuerung steuerlich günstiger. Wer hingegen viele Kilometer pro Jahr in die Steuererklärung eintragen kann, ist mit der 25-Prozent-Option im Vorteil.

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Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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BioNTech plant Mitte 2022 den Baubeginn einer weiteren Impfstoff-Produktionsstätte

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BioNTech
BioNTech

BionTech SE (Nasdaq: BNTX, “BioNTech”) gab heute bekannt, dass das Unternehmen den Bau einer ersten hochmodernen Produktionsstätte für mRNA-basierte Impfstoffe in der Afrikanischen Union plant. Der Bau soll Mitte 2022 beginnen und ist der nächste Schritt in BioNTech’s Bemühungen eine nachhaltige End-to-End-Lösung für die Impfstoffversorgung auf dem afrikanischen Kontinent zu etablieren.


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Gemeinschaftliche Entscheidung

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Treffens zwischen dem ruandischen Gesundheitsminister Dr. Daniel M. Ngamije, dem senegalesischen Außenminister Aïssata Tall Sall, Dr. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech und Sierk Poetting, COO von BioNTech, sowie Dr. Sabin Nsanzimana, Generaldirektor des Rwanda Biomedical Centre und Dr. Amadou Alpha Sall, Generaldirektor des Institut Pasteur de Dakar in Kigali, Ruanda. Das Treffen fand auf Einladung der kENUP-Stiftung am Rande des zweiten Ministertreffens der Afrikanischen Union und der Europäischen Union statt und resultierte zu einer gemeinsamen Absichtserklärung (Memodandum of Understanding, MoU). Die Absichtserklärung folgt dem am 27. August 2021 in Berlin unterschriebenen gemeinsamen Kommuniqué der Parteien.

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Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech

„Ich möchte mich bei allen Teilnehmenden des heutigen Treffens für die Unterstützung und das Vertrauen in die Errichtung der ersten mRNA Produktionsstätte innerhalb der Afrikanischen Union bedanken. Wir werden gemeinsam daran arbeiten ein regionales Produktionsnetzwerk aufzubauen, um den Zugang zu in Afrika produzierten Impfstoffen für Afrika zu unterstützen”, sagte Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech. „Unser Ziel ist es, Impfstoffe in der Afrikanischen Union zu entwickeln und nachhaltige Impfstoffproduktionskapazitäten aufzubauen, um gemeinsam die medizinische Versorgung in Afrika zu verbessern. Dabei haben wir in den vergangenen Wochen große Fortschritte gemacht, die uns auf dem Weg der Verwirklichung dieser Pläne helfen werden.”

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Dr. Sierk Poetting, COO von BioNTech

„Wir wollen den Bau einer GMP-zertifizierten Produktionsstätte beschleunigen und planen, Mitte 2022 mit den Bauarbeiten vor Ort zu beginnen. Das MoU unterstreicht, dass Zeit ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Entwicklung einer nachhaltigen Impfstoffproduktion für die Afrikanische Union ist. Wir haben die Planung abgeschlossen und die ersten Assets für die neue Anlage sind bereits bestellt.“


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Die Parteien vereinbaren, ab sofort gemeinsam End-to-End-Produktionskapazitäten für mRNA-basierte Impfstoffe in Afrika aufzubauen

BioNTech hat die Baupläne fertiggestellt sowie die ersten Teile bestellt, die Mitte 2022 geliefert werden sollen. Die neue Produktionsanlage könnte der erste Knotenpunkt eines dezentralisierten und robusten afrikanischen End-to-End-Produktionsnetzes werden, das eine jährliche Produktionskapazität von mehreren hundert Millionen mRNA-basierten Impfstoffdosen ermöglicht.

BioNTech plant die Entwicklung und die Umsetzung eines skalierbaren Produktionsnetzwerks, basierend auf der Expertise und den Erfahrungen des Aufbaus der Produktionsstätte in Marburg. Um den zügigen Aufbau von Produktionskapazitäten nach GMP-Standard zu ermöglichen, wird BioNTech zunächst mit dem Bau und der Validierung einer ersten Fertigungsstraße beginnen. Nach der vollständigen Inbetriebnahme ermöglicht diese, die Herstellung eines Arzneimittels für etwa 50 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen pro Jahr. Die Produktionskapazitäten werden nach und nach erhöht, indem weitere Fertigungsstraßen sowie Produktionsstätten zum Netzwerk auf dem Kontinent hinzugefügt werden. Dies wird die Produktion von mehreren hundert Millionen mRNA-basierten Impfstoffdosen ermöglichen.

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BioNTech wird die Produktionsstätte zunächst betreiben und personell besetzen, um die sichere und zügige Aufnahme der Produktion der mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffdosen zu unterstützen

Langfristig plant BioNTech die Produktionskapazitäten und das know-how an lokale Partner weiterzugeben. Um dies zu ermöglichen, haben BioNTech, das Ruanda Development Board und das Institut Pasteur de Dakar in Senegal vereinbart, möglichst schnell die benötigten personellen Kapazitäten und Systeme aufzubauen, sodass die lokalen Partner die Verantwortung sowie die operativen Aufgaben übernehmen können. Gleichzeitig haben sich die Republik Ruanda und das Institut Pasteur de Dakar in Senegal dazu verpflichtet, die Abfüll- und Verarbeitungskapazitäten zu erhöhen, um das lokale End-to-End Produktionsnetzwerk zu vervollständigen. Darüber hinaus führt BioNTech Gespräche über eine Erweiterung der aktuellen Partnerschaft mit dem in Kapstadt ansässigen Impfstoffhersteller Biovac, der Teil des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffherstellungsnetzwerks ist.

„Hochmoderne Einrichtungen wie diese werden für Afrika lebensrettend und entscheidend sein und könnten dazu führen, dass Millionen von hochmodernen Impfstoffen für Afrikaner von Afrikanern in Afrika hergestellt werden“, sagte Dr. Matshidiso Moeti, Weltgesundheitsorganisation Regionaldirektor für Afrika. „Dies ist auch entscheidend für den Transfer von Wissen und Know-how, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Kompetenzen und letztlich für die Stärkung der Gesundheitssicherheit in Afrika. Die WHO ist bereit, mit Ländern zusammenzuarbeiten, um ihr Engagement für die Herstellung von Impfstoffen zu verstärken.“

„Durch die Zusammenarbeit und im Sinne dieses Treffens, können die Afrikanische Union, die Europäische Union, Schlüsseltechnologiepartner und andere Interessengruppen entscheidende Beiträge und eine wirksame Koordinierung im Kampf gegen diese Pandemie und zukünftige gesundheitliche Herausforderungen leisten“, kommentierte Dr Monique Nsanzabaganwa, stellvertretende Vorsitzende der Kommission der Afrikanischen Union.

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Mercedes-Fahrer verursacht hohen Sachschaden und flüchtet besoffen von der Unfallstelle

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Unter Alkoholeinfluss hatte am Montag (25. Oktober 2021) ein Autofahrer in Worms-Pfeddersheim einen Verkehrsunfall verursacht und flüchtete anschließend von der Unfallstelle. Das Kennzeichen montierte er ab und ließ seinen unfallbeschädigten Wagen zurück.


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Zeugen alarmierten die Polizei

Durch Zeugen wurden gegen 09:30 Uhr zunächst Streitigkeiten zwischen mehreren Personen im Bereich der Georg-Büchner-Straße gemeldet, in dessen Folge ein Beteiligter einen Verkehrsunfall verursacht habe. Der Fahrer eines Mercedes war gegen einen geparkten PKW gestoßen und habe diesen gegen einen weiteren PKW geschoben.

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Insgesamt entstand Sachschaden von ca. 15.000 Euro

Die Zeugen konnten weiter beobachten, wie drei Männer das unfallverursachende Fahrzeug wegschoben, dies allerdings in der Nähe des Unfallorts abstellten und das hintere Kennzeichen abmontierten – das vordere Kennzeichen war beim Zusammenstoß abgefallen und lag noch an der Unfallstelle. Die Männer entfernten sich zu Fuß und warfen das Kennzeichen später in die Pfrimm.

Foto: Polizei Worms

Suchmaßnahmen waren erfolgreich

Unterhalb der Autobahnbrücke konnte drei Personen, auf die die Personenbeschreibung zutraf, angetroffen und nach kurzem Fluchtversuch gestellt werden. Bei dem vermeintlichen Unfallverursacher, einem 29-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, wurden alkoholtypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Der Atemalkoholtest ergab 1,68 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht wurden eingeleitet. Die Hintergründe zu den anfänglich gemeldeten Streitigkeiten sind noch unklar.

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Langfristige Sperrung vom Übergang an der Schleuse in Gustavsburg

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Schleuse Kostheim
Schleuse Kostheim

Die WKW Staustufe Kostheim/Main GmbH & Co. KG (WKW) wird den Fischaufstieg landseitig um das Wasserkraftwerk verbessern. Die vorgelegten Planungen für einen zusätzlichen, kraftwerksnahen Fisch-Einstieg hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im Oktober 2017 genehmigt. Der Bund beteiligt sich an dem Vorhaben und übernimmt auch einen Teil der Kosten. Nachdem nun alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, die Finanzierung gesichert ist, Vorarbeiten bereits durchgeführt wurden und die Vergabe erfolgte, beginnt der Bau ab sofort.


Bauarbeiten dauern bis Herbst 2022

Dabei wird die WKW Kostheim am Main GmbH &Co.KG unterstützt vom Bauunternehmen Eiffage Infra-Südwest GmbH und dem Wasserbauunternehmen Natursteinwerk P. Engels. Die Fertigstellung des Fischaufstiegs ist im Herbst 2022 geplant. Während der gesamten Bauzeit ist der Übergang zwischen Hochheim und der Schleuse Ginsheim-Gustavsburg über den Wehrsteg gesperrt.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betreibt die benachbarte Stauanlage mit Schleuse. „Unser Ziel ist es, die ökologische Gesamtdurchgängigkeit an dieser Stelle des Mains zu erhöhen“, erklärt Mareike Bodsch, Leiterin des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg (WNA). „Indem wir uns dem Vorhaben des Kraftwerksbetreibers anschließen, können wir auch Erfordernisse aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllen.“

Zu der erweiterten Planung hat das Regierungspräsidium seine Zustimmung erteilt. Das Vorhaben wird auf ein Volumen von rund 4,8 Millionen Euro veranschlagt. 65 Prozent der Kosten übernimmt der Bund, den Rest bezahlt die WKW.

Wanderkorridor für aufsteigende Fische

Um Kraftwerk und Staustufe so durchgängig wie möglich zu gestalten, wird für Fische ein zweiter Einstieg unmittelbar am Turbinenauslauf gebaut. Schwimmstarke Wanderfische – Zander und Lachs zum Beispiel – erhalten so eine zusätzliche Möglichkeit, mainaufwärts zu wandern. Der dafür vorgesehene kraftwerksnahe Einstieg soll nun gemäß der erweiterten Planung durch einen so genannten Dotationskanal ergänzt werden. Dieser 150 Meter lange und acht Meter tiefe Kanal mündet in den Bypass zwischen bestehendem Fischaufstieg und dem neuen Einstieg und erhöht dessen Wassermenge bei Bedarf von zwei auf vier Kubikmeter je Sekunde. Ungefähr ein Kubikmeter je Sekunde kann bei hohen Unterwasserständen zusätzlich über ein Steuerorgan in den bestehenden Fischaufstieg abgeleitet werden.

Damit wird über ein hydraulisches System eine gleichbleibende Strömungsgeschwindigkeit erreicht, auch bei sich ändernden Wasserständen im Main. Das hält den Wanderkorridor für die aufsteigenden Fische aufrecht. Der Bypass zwischen bestehender Fischaufstiegsanlage und neuem Einstieg wird als offener Kanal gebaut. Er ist ca. 40 Meter lang, zwei Meter breit und fünf Meter tief. Fische steigen in den Bypass in Höhe des Turbinenauslaufs ein. An dieser Stelle werden sie durch eine starke Gegenströmung angelockt und in den Bypass geleitet.

Ein fischökologisches Fachbüro begleitet Planung und Bau des künftigen, zweigliedrigen Kanalsystems und überprüft dessen Wirksamkeit. „Wir freuen uns, dass wir dieses Projekt nun realisieren können. Das System wird den Fischaufstieg gegenüber dem bisherigen einfachen Umgehungsgerinne deutlich verbessern“, sagt Manfred Staib, Geschäftsführer der WKW.

Sachbeschädigung auf dem Spielplatz in Guntersblum

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Im Zeitraum von 11. Oktober bis zum 22. Oktober 2021 wurden durch bisher unbekannte Täter eine Vielzahl von Spielgeräten auf dem Spielplatz in Guntersblum mit schwarzer Farbe beschmiert. Hinweise zu möglichen Tätern nimmt die Polizei in Oppenheim unter der Rufnummer 06133-9330 entgegen.


 

Sachbeschädigungen durch unbekannte Täter in Mainz-Finthen

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Zeugenaufruf 1

Am Samstagnachmittag (23. Oktober 2021) kam es in Mainz-Finthen zu Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien. Bislang unbekannte Täter hatten mit Farbe ein Garagentor in der Hermann-Löns-Straße sowie ein geparktes Auto in der Theodor-Heuss-Straße beschädigt.


Wer hat etwas beobachtet?

Die Polizei Mainz geht davon aus, dass es sich in beiden Fällen um die gleichen Täter handelt. Durch die Farbschmierereien ist ein nicht unerheblicher Sachschaden an dem Garagentor und dem Fahrzeug entstanden.

Wer hat im Zeitraum zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in den genannten Straßen etwas beobachtet? Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in Verbindung zu setzen.

Dr. Barbara Heil ist neue leitende Ärztin in der GPR Arztpraxis für Labormedizin in Rüsselsheim

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Heil Barbara01
Heil Barbara01

Die Arztpraxis für Labormedizin des GPR Gesundheits- und Pflegezentrum unter der bisherigen Leitung von Frau Dr. Sabine Emrich, wurde am 1. Oktober 2021 von Frau Dr. Barbara Heil übernommen.


Frau Dr. Heil bringt für ihre neue leitende Aufgabe am Standort Rüsselsheim hervorragende Kenntnisse mit

Die GPR Facharztpraxis versorgt niedergelassene Arztpraxen aus Rüsselsheim und Umgebung sowie die eigenen Patientinnen und Patienten mit einem breiten Analysespektrum aus allen Bereichen der labormedizinischen Diagnostik einschließlich mikrobiologischer und transfusionsmedizinischer Untersuchungen.

Frau Dr. Heil bringt für ihre neue leitende Aufgabe am Standort Rüsselsheim hervorragende Kenntnisse aus den Bereichen Laboratoriumsmedizin, Transfusionsmedizin, Hämostaseologie sowie dem ärztlichen Qualitätsmanagement mit. Ihr breites Wissen und ihre beruflichen Erfahrungen sammelte sie nach ihrem Studium der Medizin an der Johannes Gutenberg-Universität im Jahr 1989 an verschiedenen Kliniken zuletzt am Krankenhaus Nordwest als Leitende Oberärztin im Zentralinstitut für Laboratoriumsmedizin. Seit dem Jahr 2017 steht sie mit ihrer Expertise dem GPR Gesundheits- und Pflegezentrum als Fachärztin für Laboratoriumsmedizin zur Verfügung und ist mit den Abläufen des Hauses bestens vertraut.

„Ich freue mich auf meine neue Leitungsfunktion des mir bekannten Teams und auf meine Aufgabe, in meinem Fachbereich als erste Ansprechpartnerin den niedergelassenen Arztpraxen hilfreich zur Seite zu stehen.“, erklärt Frau Dr. Heil.

„Es freut uns sehr, dass Frau Dr. Heil die Nachfolge von Frau Dr. Emrich angetreten hat. Durch ihre Tätigkeit an namhaften Krankenhäusern verfügt sie über ein fundiertes fachliches Spektrum, das sie bereits seit Jahren im GPR Team einbringen konnte. Ihre neue leitende Funktion wird sicherlich noch einmal mehr zu Erneuerungen und frischen Ideen beitragen, die uns alle im beruflichen Miteinander voranbringen.“, sagte Christoph Harth, Handlungsbevollmächtigter der GPR gGmbH.

Verwaltungsgericht Mainz: „Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht“

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Ein nicht-immunisierter Studierender, der an Präsenzveranstaltungen der Hochschule teilnehmen möchte, muss weiterhin der Pflicht zur Vorlage eines negativen, durch geschulte Personen abgenommenen Coronatests nachkommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.


Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz setzt die Teilnahme an der Präsenzlehre der Hochschule für (weder geimpfte noch genesene) Studierende und Lehrende einen tagesaktuellen oder vom Vortag stammenden Nachweis über eine Testung durch einen von geschultem Personal erhobenen PoC-Antigen-Testes (Schnelltest) voraus.

Gegen diese Regelung wandte sich der an der Technischen Hochschule Bingen studierende Antragsteller mit einem gerichtlichen Eilantrag. Er machte im Kern geltend, dass diese Regelung ihn als Studierenden unverhältnismäßig in seinen Grundrechten beeinträchtige, insbesondere in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht zu unzumutbaren Belastungen führe, so dass er zur Aufgabe seines Studiums gezwungen sein könne. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.

Das Urteil vom Verwaltungsgericht

Angesichts des immer noch dynamischen Infektionsgeschehens stelle die Testnachweispflicht nach der Auffassung des Verordnungsgebers einen wesentlichen Baustein einer komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie dar. Der Verordnungs-geber verfolge ungeachtet des Fortschritts der Impfkampagne das Ziel, eine weitere Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere von besorgniserregenden Varianten zu verhindern, um schwere und lebensbedrohliche Krankheitsverläufe sowie eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Diese Gefährdungsprognose erweise sich mit Blick auf die staatlichen Behörden obliegende Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) bei der in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung nicht als eindeutig fehlerhaft. Die gegenüber-stehenden Beeinträchtigungen grundrechtlicher Freiheiten des studierenden Antrag-stellers überwögen in einer Gesamtabwägung jedenfalls nicht mit der für eine Vorwegnahme der Hauptsache – des Verzichts auf die Testnachweispflicht – notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit. Die auf den Bürger übergegangene Kostentragungspflicht für Coronatests liege im Bereich des weiten Spielraums, den der Normgeber habe. Er stelle mit dem kostenfreien Impfangebot eine niedrigschwellige Alternative zu kostenpflichtigen Tests zur Verfügung, deren Inanspruchnahme nicht grundsätzlich unzumutbar sei. Auch Studierenden müsse nicht von vornherein die kostengünstigere Möglichkeit von selbst durchgeführten Selbsttests eröffnet werden. Sie stelle voraussichtlich keine mildere Variante dar, denn sie führe zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand für Hochschulen, die die Selbsttestungen der Studierenden zu überwachen hätten.

Der Studierende könne sich auch nicht auf eine Ungleichbehandlung gegenüber Besuchern anderer Einrichtungen wie Geschäfte, Gaststätten oder Schulen berufen. Es handele sich dabei um nicht mit dem Besuch der Hochschule vergleichbare Sachverhalte, sie unterschieden sich hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der internen Abläufe (z.B. andere Altersstruktur in Schulen). Soweit danach Unsicherheiten in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts verblieben, falle eine gerichtliche Interessenabwägung jedenfalls zu Lasten des Antragstellers aus.

Würden Studierende vorläufig von einer kontrollierten Selbsttestung ausgeschlossen, bliebe eine Möglichkeit zur Pandemiebekämpfung in einem in großer Anzahl zusammen-kommenden Personenkreis bei einem immer noch dynamischen Infektionsgeschehen unwiederbringlich ungenutzt. Mit der Erfüllung der (Schnell-)Testnachweispflicht an maximal drei Tagen in der Woche seien für den Antragsteller auch keine unzumutbaren Hindernisse verbunden: In weniger als 300 Metern Entfernung zu seiner Wohnanschrift befinde sich eine an sieben Tagen der Woche geöffnete Teststation, die Studierenden einen Coronatest für 10 € je Test anbiete. Dadurch entstünden dem Antragsteller monatliche Kosten von maximal 120 € bis 150 €. Dass der Antragsteller durch einen solchen Betrag in eine nachhaltige wirtschaftliche Notlage geraten könne, die ihn etwa zur Aufgabe seines Studiums zwinge, sei nicht glaubhaft gemacht worden. (Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021, 1 L 787/21.MZ)

Mit dem Hyundai gegen die Hauswand und dann überschlagen

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Am Montagmorgen (25. Oktober 2021)kam es in Worms zu einem Verkehrsunfall. Ein 21-jähriger Hyundai-Fahrer war gegen 4:00 Uhr über die Kreuzung der Bebelstraße in Fahrtrichtung Binger Straße unterwegs.


Das Fahrzeug überschlug sich

Ohne Fremdeinwirkung kam der junge Mann mit seinem Kleinwagen in der Linkskurve nach rechts von der Straße ab. Auf dem Fußgängerweg fuhr er ein Verkehrsschild um und prallte dann gegen eine Hausfassade. Durch den Zusammenstoß mit der Hauswand schleuderte das Fahrzeug zurück und überschlug sich.

Beide Insassen im Hyundai verletzten sich leicht, der Beifahrer wurde zur Untersuchung ins Klinikum nach Worms gebracht. An dem PKW entstand Totalschaden. Da der Fahrer deutliche Anzeichen von Drogenkonsum zeigte, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Bei der Durchsuchung des PKW konnten verschiedene Substanzen aufgefunden und sichergestellt werden, die nach ersten Erkenntnissen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Ermittlungen gegen beide Insassen wurden aufgenommen.

Bad Kreuznach: Erweiterung des Spektrums in der Unfallchirurgie und Orthopädie

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Oberarzt Martin Stoll
Oberarzt Martin Stoll

Aus der Sektion „Unfallchirurgie und Endoprothetik“ am Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach wird künftig die Sektion „Unfallchirurgie und Orthopädie“. Sektionsleiter bleibt weiterhin Dr. med. Peter Garay, der diesen Bereich seit 2016 mit großer Fachexpertise aufgebaut und weiterentwickelt hat. Nun sind im Bereich der Oberärzte mit Dr. med. Christian Sternfeld und Martin Stoll zwei neue Kollegen mit an Bord, die durch ihre Schwerpunkte eine Ausweitung des Spektrums der Gesamtsektion ermöglichen.


Im Bereich der Endoprothetik werden Knie-, Hüft- und Schultererkrankungen behandelt

Zu den Leistungen der Sektion gehört die Behandlung von Unfallverletzten von einfachen Verletzungen wie zum Beispiel Prellungen und Verstauchungen bis hin zu komplizierten Mehrfachverletzungen, die einen operativen Eingriff notwendig machen. Neben der Versorgung frischer Verletzungen werden darüber hinaus auch Zweiteingriffe bei schlechter Knochenbruchheilung, bei Fehlstellungen oder Arthrose sowie anderen Unfallfolgen vorgenommen.

Bad kreuznach: erweiterung des spektrums in der unfallchirurgie und orthopädie
Oberarzt Martin Stoll, Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Notfallmedizin | Oberarzt Dr. med. Christian Sternfeld, Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Notfallmedizin, Chirotherapie/Manuelle Medizin

Im Bereich der Endoprothetik werden Knie-, Hüft- und Schultererkrankungen behandelt

Dazu zählen die präoperative digitale Planung sowie der Einsatz von Computernavigation zur präzisen Implantation des Gelenkersatzes. Darüber hinaus verfügt die Sektion auch über einen großen Erfahrungsschatz bei Arthroskopien, also so genannte Gelenkspiegelungen. Hinzu kommen weitere Expertisen in der Behandlung von Wirbelbrüchen, in der Hand- und Fußchirurgie sowie beim Diabetischen Fußsyndrom. Zusätzlich wird das Spektrum mit manueller Medizin und Chirotherapie erweitert. Hierbei können Funktionsstörungen des Bewegungsapparates mit der Hand gelöst werden.

Wichtig ist der Abteilung der ganzheitliche medizinische, pflegerische und therapeutische Ansatz. „Die eigentliche Operation ist ja immer nur ein Teil der Behandlung“, erklärt Dr. med. Peter Garay. „Die kompetente und aktivierende Pflege, die physiotherapeutische Betreuung und auch eine gute Vernetzung mit den Rehakliniken in der Anschlussheilbehandlung sind uns sehr wichtig. Einer unserer Vorteile sind die kurzen Wege hier im Haus und das individuelle Therapiekonzept für jeden Patienten, das mit allen beteiligten Behandlern abgestimmt ist.“

Gewerkschaft fordert klare Regeln bei der Heimarbeit

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Beschaeftiger im Homeoffice
Beschaeftiger im Homeoffice

Schöne neue Arbeitswelt oder Rund-um-die-Uhr-Einsatz für den Chef? Das Homeoffice ist seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag für viele Beschäftigte im Kreis Mainz-Bingen geworden. Doch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vermisst klare Regeln für die Heimarbeit – und fordert die nächste Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Gerade im Kreis Mainz-Bingen ein „großes Thema“ für 1.600 Beschäftigte in der Ernährungsindustrie


Guido Noll, Geschäftsführer der NGG-Region Darmstadt und Mainz

„Das Arbeiten von zuhause aus macht manches einfacher und sollte auch nach Corona möglich sein. Allerdings müssen wichtige Punkte für die Beschäftigten geklärt werden – vom Aufzeichnen der Arbeitszeit über die Bezahlung der Büroausstattung bis hin zur Mitsprache von Gewerkschaften und Betriebsräten“, sagt Guido Noll, Geschäftsführer der NGG-Region Darmstadt und Mainz.

Homeoffice und mobiles Arbeiten seien dabei längst nicht nur ein Thema für Bürojobs, sondern auch in Wirtschaftszweigen wie der Ernährungsindustrie relevant. Die Branche beschäftigt im Landkreis Mainz-Bingen laut Arbeitsagentur rund 1.600 Menschen. „Hier geht es vor allem um Stellen in der Verwaltung, Buchhaltung und Logistik, bei denen seit dem Frühjahr vergangenen Jahres das Homeoffice erprobt wurde. Aber auch im Außendienst und in Teilen der Produktion hat sich die Heimarbeit mittlerweile etabliert“, so Noll.

Entscheidend sei allerdings, dass das Homeoffice für Beschäftigte freiwillig bleibe

Ihnen dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie nicht zuhause arbeiten könnten – oder zurück in den Betrieb wollten. „Und es kommt darauf an, dass die Arbeitszeiten auch am heimischen Schreibtisch dokumentiert werden. Homeoffice braucht Grenzen und darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte rund um die Uhr für den Chef erreichbar sind. Privates und Berufliches müssen getrennt bleiben“, betont Noll.

Die Gewerkschaft NGG sieht nun insbesondere die nächste Bundesregierung in der Pflicht: „Es geht darum, auch über die Pandemie hinaus faire Regeln im Sinne der Beschäftigten zu finden.“ Ein entscheidender Punkt dabei: „Betriebsräte und Gewerkschaft sollten beim Homeoffice stärker mitreden – etwa bei der technischen Ausstattung des heimischen Büros oder bei der Online-Wahl von Arbeitnehmervertretern“, so Noll.

Außerdem könne es nicht sein, dass Beschäftigte auf den Kosten für das dienstlich genutzte Telefon sitzen blieben oder bei einem fehlenden Arbeitszimmer den Küchentisch als Schreibtisch nutzen müssten. „Die Unternehmen sparen hier teilweise enorme Summen ein, während Heimarbeitende mit ihren Problemen oft allein gelassen werden“, kritisiert Noll. Die von der letzten Bundesregierung geschaffene steuerliche Absetzbarkeit beim Homeoffice sei mit 600 Euro pro Jahr deutlich zu niedrig. Unterm Strich bringe das einem Großteil der Beschäftigten keine spürbare Entlastung.

Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem vergangenen Jahr unterstreicht, dass beim Zuhause-Arbeiten noch etliches im Argen liegt

So gaben 29 Prozent der Befragten im Homeoffice an, häufig außerhalb ihrer Arbeitszeit unbezahlt für die Firma zu arbeiten. Unter allen Beschäftigten waren es nur 13 Prozent. Fast jeder zweite Heimarbeiter berichtete, auch in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig „abschalten“ zu können. Gleichzeitig erklärten 85 Prozent der Homeoffice-Befragten, ihre Arbeitszeit selbstständig planen zu können – bei Beschäftigten mit einem festen Arbeitsplatz waren es nur 65 Prozent. Unter den Menschen, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, gaben 73 Prozent fehlende Arbeitsmittel als Hemmnis an. Fast zwei Drittel befürchten eine Vermischung von Arbeits- und Privatleben.

Bretzenheimer Carneval Club: Highlights, Termine und neue Aktive im Vorstand

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Neuer Vorstand BCC 18.10.2021
Neuer Vorstand BCC 18.10.2021

Am 18. Oktober hatte der Bretzenheimer Carneval Club zur Jahreshauptversammlung in die Kronenberghalle eingeladen. Nach einer coronabedingten Pause waren erfreulich viele Mitglieder der Einladung gefolgt, um sich über die neuesten Entwicklungen rund um die Bretzenheimer Fastnacht zu informieren.


Highlights der letzten Kampagnen

Für dieses zahlreiche Erscheinen bedankte sich Vorstandssprecherin Anke Jakob und stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Versammlung fest. In ihrem Bericht gab sie einen Überblick über die Highlights der letzten Kampagnen wie die Gründung der neuen Garde Thallit, den närrischen FrühSHOWppen der Männertanzgruppe ManyMonkeys, die Veranstaltungen zum Jahresabschluss oder den Getränkestand auf dem Eremitenpfad zugunsten der Tanzgruppen. Ganz besonders hob sie die „COUCHung“ hervor. Mit dieser Onlinesitzung hatte der BCC im Corona-Jahr 2021 eine bunte Mischung aus Live-Moderation, Live-Vorträgen, Zusammenschnitten der letzten 10 Jahre, Flashmob und Social Media Aktivitäten auf die Beine gestellt. Per Live-Stream konnten mehrere Hundert Zuschauer die COUCHung verfolgen und es gab viel positive Resonanz, auch für die „Naschpakete“ mit Wein, Bier und Knabbereien, die im Vorfeld zur Sitzung gekauft werden konnten.

„Wir hätten uns nicht vorstellen können, im Jahr 2021 einfach gar nichts zu machen“, erklärt Anke Jakob. „Mit der COUCHung haben wir nicht nur etwas völlig Neues kreiert, sondern auch gerade unter unseren jungen Aktiven viele neue Mitstreiter gewonnen.“

Bretzenheimer carneval club: highlights, termine und neue aktive im vorstand 1
Der neue Vorstand des BCC (sitzend v. l. n. r.): Petra Engelmann, Alexandra Markus, Bodo Markus, Anke Jakob, Joachim Domann. Dahinter stehend (v. l. n. r.): Michelle Sitzius, Andreas Eislöffel, Kristina Messer, Mario Nobili, Björn Ritter, Edgar Haas und Jonathan Kippler. Alexander Wolfgang war digital per Handy zugeschaltet, Ute Wagner konnte leider nicht dabei sein. Foto: BCC

Das zeigte sich auch bei der anschließenden Wahl des Vorstands

Mit Jonathan Kippler, Kristina Messer und Michelle Sitzius wurden drei junge Aktive in den Vorstand gewählt. Vorstandssprecherin Anke Jakob, Kassierer Joachim Domann sowie die Beisitzer Andreas Eislöffel, Petra Engelmann, Edgar Haas, Bodo Markus, Mario Nobili, Björn Ritter, Ute Wagner und Alexander Wolfgang werden ihre Vorstandsarbeit fortsetzen. Alexandra Markus wird künftig das Amt der Schriftführerin von Annette Radimersky übernehmen, die sich ebenso wie Andreas Kippler und Thomas Henke nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. Anke Jakob bedankte sich bei allen ehemaligen und neuen Vorstandsmitgliedern herzlich für ihr Engagement.

Nach Kassenbericht durch Joachim Domann beantragte Kassenprüferin Bianca Weisgerber die Entlastung des Vorstands, der die Mitglieder einstimmig zustimmten. Zu neuen Kassenprüfern wurden Tamara Lenz und Sabine Silbernagel gewählt.

Zum Abschluss machte Anke Jakob noch auf die Termine der Kampagne in der Bretzenheimer Kronenberghalle aufmerksam

Am 13.02.2022 findet der FrühSHOWppen der Many Monkeys statt, am 19.02.2022 dann die BCC-Sitzung unter dem Motto “Beim BCC der Dschinni lacht, wir feiern 1001 Fassenacht!” und schließlich am 20.02.2022 die Kids´ Show. Alle weiteren Infos auf www.bcc-bretzenheim.de, Tickets können ab dem 11.11.2021 unter tickets@bcc-bretzenheim.de bestellt werden. Nach derzeitigem Stand finden alle Veranstaltungen unter Beachtung der 2G-Regel statt.

BUZ: Der neue Vorstand des BCC (sitzend v. l. n. r.): Petra Engelmann, Alexandra Markus, Bodo Markus, Anke Jakob, Joachim Domann. Dahinter stehend (v. l. n. r.): Michelle Sitzius, Andreas Eislöffel, Kristina Messer, Mario Nobili, Björn Ritter, Edgar Haas und Jonathan Kippler. Alexander Wolfgang war digital per Handy zugeschaltet, Ute Wagner konnte leider nicht dabei sein.

Mehrere Kellereinbrüche in der Mainzer Neustadt – Zeugen gesucht

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Einbrecher Kellerfenster
Einbrecher Kellerfenster

Wie die Polizei Mainz mitteilt: In zwei Mehrfamilienhäusern in der Mainzer Neustadt wurden mehrere Kellerabteile aufgebrochen. Die bislang unbekannten Täter verschafften sich in einem Anwesen in der Kurfürstenstraße Zutritt zu insgesamt acht Kellerabteilen. In der Hindenburgstraße wurden in ähnlicher Weise insgesamt sechs Kellerabteile angegangen. Türen und Schlösser wurden hierbei beschädigt, eine genaue Anzahl gestohlener Gegenstände ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Als Tatzeitraum kommt die zweite Wochenhälfte der vergangenen Woche bzw. das vergangene Wochenende in Betracht. Die Aufbrüche wurden am Sonntagabend der Polizei gemeldet. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen.

73-jähriger Mann zerkratzt mutwillig einen Opel in der Mainzer-Altstadt

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Am Freitag (22. Oktober 2021) kam es gegen 15:00 Uhr zu einer Sachbeschädigung in der Mainzer-Altstadt. Eine Frau aus Mainz wollte mit ihrem Opel aus einem Parkhaus auf die Emmeransstraße fahren. Hierzu musste sie zwangsläufig über den Gehweg fahren und kurzzeitig warten. Ein Passant regte sich über den versperrten Gehweg dermaßen auf, dass er die Fahrertür des Opels mit einem scharfen Gegenstand zerkratzte und sich anschließend entfernte. Die 43-Jährige verständigte die Polizei und folgte dem Passanten, der wenig später von einer Polizeistreife kontrolliert werden konnte. Der 73-Jährige Mann stritt die Tat ab. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.