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Hoher Schaden nach Einbruch in Gustavsburg – Wer hat etwas beobachtet?

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Ginsheim Gustavsburg 13
Ginsheim Gustavsburg 13

In der Nacht zum Sonntag (9. Januar 2022) kam es zu einem Einbruch in Gustavsburg. In das Visier der Einbrecher war der Schreibwarenladen in der Darmstädter Landstraße geraten. Die Polizei sucht Zeugen und bittet um Hinweise.


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Hoher Schaden von mehreren tausend Euro

Die bislang unbekannten Täter verschafften sich durch ein aufgehebeltes Fenster Zutritt in das Schreibwarengeschäft. Im inneren der Räumlichkeiten hatten die Täter mehrere Zigarettenstangen und Münzgeld mitgehen lassen. Der Schaden beträgt nach ersten Schätzungen insgesamt mehrere tausend Euro.

Wer in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich beim Kommissariat 41 der Polizei in Bischofsheim unter der Rufnummer 06144/9666-0 zu melden.

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Informationen zur Bürgermeister-Stichwahl in der Stadt Oppenheim

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Wahlbenachrichtigung Oppenheim

Das Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl am 9. Januar 2022 in Oppenheim war nicht eindeutig. Deshalb findet am Sonntag, den 23. Januar 2022 die Stichwahl zum Stadtbürgermeister statt. Die Wahlbenachrichtigung zur Wahl am 9. Januar gilt auch für die Stichwahl. Im Zweifel kann auch mit Personalausweis gewählt werden.


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Informationen zur Briefwahl

Diejenigen Wähler, die bereits per Briefwahl gewählt haben und auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt haben, erhalten die Unterlagen in den nächsten Tagen automatisch zugesandt. Diejenigen Wähler, die beim ersten Wahltermin an der Urnenwahl teilgenommen haben und bei der Stichwahl verhindert sind, können mit dem Formular der Wahlbenachrichtigung oder im Online-Verfahren über www.vg-rhein-selz.de beziehungsweise persönlich im Wahlbüro bei der VG (Rondo – Hintereingang) Briefwahl beantragen.

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Freiwillige Wahlhelfer werden gesucht

Ebenso sucht die Stadt Oppenheim noch freiwillige Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände. Die Wahlvorstände sind zuständig für die Durchführung der Urnenwahl und die anschließende Ergebnisermittlung. Der Einsatz ist am Abend nach der Ermittlung der Wahlergebnisse beendet. Die Tätigkeiten sind ehrenamtlich.

Bei Interesse erteilt Ihnen unser Wahlamt, Herr Manz (06133 4901 283 ) oder Herr Pfuhl (06133 4901 223) weitere Auskünfte. Wir bitten um Rückmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Kontaktdaten (vollständige Adressdaten und Telefonnummer) an hendricks@stadt-oppenheim.de sofern Sie sich als WahlhelferIn zur Verfügung stellen möchten. Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.

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Wurde der Vermisste aus Hessen ermordet? Die Kriminalpolizei sucht Zeugen

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Dionisio Lazaro Ortiz
Dionisio Lazaro Ortiz

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen. Seit über fünf Jahren wird der mittlerweile 63 Jahre alte Dionisio Lazaro Ortiz, der zuletzt in Bensheim wohnte, vermisst. Die Polizei geht nunmehr von einem Verbrechen aus.


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Herr Lazaro Ortiz war ein Familienmensch und sehr zuverlässig

Niemand aus seinem nahen Umfeld hält es für möglich, dass er sich einfach so, ohne ein Wort des Abschieds und vor allem aus freiwilligen Stücken abgesetzt hat. Mit seinen drei Kindern und seinen Eltern in Spanien war er sehr eng verbunden. Zu ihnen hatte er einen regelmäßigen Kontakt. Die Frage, wie und vor allem warum Dionisio Lazaro Ortiz von jetzt auf gleich verschwunden ist, beschäftigt vor allem die Familie bis heute. Private Anstrengungen herauszufinden, wo sich der Familienvater, Freund und Sohn aufhält oder was ihm zugestoßen sein könnte, führten bisher ins Leere.

Die Polizei hat seit dem Bekanntwerden des Verschwindens von Herrn Lazaro Ortiz am 21. Juni 2016 über 50 Befragungen und Vernehmungen durchgeführt. Wochen nach seinem Verschwinden, wurde am 6. Juli 2016 der schwarze Mercedes Kombi des Vermissten in der Brandenburger Straße, im Ortsteil Eberstadt aufgefunden.

Das angrenzende 300.000 Quadratmeter große Waldgebiet wurde mit einer Vielzahl von Polizeikräften und Spürhunden abgesucht. Auch wurde öffentlich mit Bildern nach Herrn Lazaro Ortiz gesucht. Gefunden wurde der Gesuchte jedoch bis heute nicht. Die Polizei schließt einen Suizid aus und ermittelt jetzt wegen eines Tötungsdelikts.


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Die Kriminalpolizei sucht weitere Zeugen

Die Frage, warum der schwarze Mercedes Kombi in Eberstadt abgestellt wurde, beschäftigt noch immer die Ermittler des Kommissariats 10 in Heppenheim. Hatte er sich im Eberstädter Waldgebiet mit jemanden getroffen? Ging es um Geldgeschäfte, die aus dem Ruder liefen? Herr Lazaro Ortiz war Geschäftsmann. Häufig trug er viel Bargeld bei sich. Als die Polizei seinen Mercedes auffand, wurden noch mehrere Tausend Euro aufgefunden.

Die letzten Stunden seines spurlosen Verschwindens konnte die Polizei rekonstruieren. Demzufolge schaute Herr Lazaro Ortiz am frühen Abend des 21. Juni 2016 die Fußball-Europameisterschaft mit Freunden in einer Gaststätte in Darmstadt-Arheilgen an. An dem Abend wurden zwei Fußballspiele live im Fernsehen übertragen. Das Spiel Nordirland gegen Deutschland, sah sich Herr Lazaro Ortiz noch um 18 Uhr an. Während er sein Top-Spiel, Spanien gegen Kroatien, Anpfiff um 21 Uhr, nicht mehr zusammen mit seinen Freunden anschaute.

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Die Ermittler in Heppenheim wissen, dass Herr Lazaro Ortiz gegen 20 Uhr einen Anruf erhielt und das Lokal verließ. Mit wem Herr Lazaro Ortiz telefonierte, ist bis heute nicht bekannt.

Die Kriminalpolizei bittet daher die Person, die an dem Abend mit Herrn Lazaro Ortiz telefoniert hat, sich dringend zu melden. Die Polizei hofft von ihr weitere Anhaltspunkte zu erhalten.

Darüber hinaus werden noch weitere Zeugen gesucht, die zu den folgenden Fragen Auskünfte geben können: Wer hat den Vermissten am 21. Juni 2016 ab 20 Uhr in den Ortsteilen Arheilgen und Eberstadt gesehen? Wem ist der schwarze Mercedes-Kombi mit dem Kennzeichen HP-BJ 662 aufgefallen?

Die Ermittler des Kommissariats 10 in Heppenheim haben ein gesondertes Telefon mit Anrufbeantworter geschaltet. Alle Hinweise, auch anonym, können rund um die Uhr unter der Rufnummer 06252 / 706 – 500 gemeldet werden.

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Fünf häufige Irrtümer zur Patientenverfügung

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Viele Menschen beginnen das neue Jahr mit guten Vorsätzen. Oft haben diese Pläne mit regelmäßigem Sport, Diäten oder allgemein gesünderem Lebenswandel zu tun. Nicht selten gerät die gewünschte dauerhafte Absicht, etwas Gutes für sich zu tun, in ein Missverhältnis mit der angestrebten, regelmäßigen Durchführung. Wer auf den traditionellen Vorsatz nicht verzichten möchte und dauerhafte Anstrengungen vermeiden will, der kann mit der frühzeitigen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase und beginnend mit einer Patientenverfügung etwas Gutes für sich tun.


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Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann vorsorglich festlegt werden, welche medizinische und pflegerische Versorgung man für sich selbst im Not- und Pflegefall wünscht oder ablehnt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Wille in jedem Fall umgesetzt werden kann – auch wenn man sich in der aktuellen Situation nicht (mehr) dazu äußern kann. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und Regeln beachtet werden. Compass private Pflegeberatung erklärt die am häufigsten verbreiteten Irrtümer und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung.

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1. Alle meine Entscheidungen müssen juristisch genau ausformuliert sein, ich weiß aber zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht genau, was ich im Ernstfall eigentlich will.

Ein Grund dafür, warum viele Menschen sich lieber nicht mit der Frage nach einer eigenen Patientenverfügung beschäftigen wollen, liegt in einer gewissen Unentschlossenheit und Unkenntnis der Sachlage. Das ist nachvollziehbar, muss aber nicht sein. Auch wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorstellung davon haben (können), wie sich eine mögliche medizinische Behandlung oder Pflegesituation in der Zukunft konkret darstellen könnte, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Grundsätzlich reicht es natürlich, Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich zu definieren. Stellen Sie dabei die für Sie wichtigsten Fragen: „Wie stehe ich zum Tod und zu lebenserhaltenden Maßnahmen? Was macht mir Angst? Was möchte ich auf jeden Fall ausschließen? Was ist mir besonders wichtig?“. Ihre grundsätzliche Haltung rund um die Themen „künstliche Ernährung“„Wiederbelebung“ und „Organspende“ sollten sie dabei als Anhaltspunkte für weiteres Handeln schriftlich fixieren. So können Sie am ehesten sicher sein, dass Ihren Wünschen und Vorstellungen im Ernstfall entsprochen werden kann. Insgesamt gilt: Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen und beschreiben Sie konkret, in welchen Situationen Ihre Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

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2. Es reicht vollkommen aus, meine Wünsche und Entscheidungen mündlich mitzuteilen!

Das stimmt nicht! Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt werden muss, um juristische Gültigkeit zu besitzen. Sie können dafür auch auf die Hilfe von Vordrucken oder zertifizierten Online-Anbietern zurückgreifen. Eine mündliche Absichtsbekundung gilt nicht als gültige Patientenverfügung und hat somit keinen Anspruch auf Durchsetzung. Mündliche Äußerungen sind deshalb aber nicht komplett wirkungslos, denn sie müssen bei einer eventuellen Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens von dem*der Vertreter*in beachtet werden. Bedenken Sie zur Verdeutlichung die Tragweite Ihrer Entscheidungen und die Pflicht zur Lebenserhaltung durch medizinisches Personal! Es geht für alle Beteiligten immerhin um nicht weniger als Leben oder Tod. Zur gegenseitigen Absicherung und auch zu Ihrer eigenen Sicherheit kann dank einer vorliegenden Patientenverfügung nur getan werden, was Sie selber entschieden haben. Eine notarielle Beglaubigung ist für die Patientenverfügung übrigens nicht notwendig. Es empfiehlt sich aber, eine Patientenverfügung gemeinsam mit einem Arzt oder einer Ärztin zu besprechen und auch von diesen unterschreiben zu lassen. Zusätzlich empfiehlt es sich auch, eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ zu erstellen.

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3. (Ehe-)Partner und Kinder sind (im Notfall) automatisch vertretungsbefugt, über meine Versorgung zu entscheiden!

Auch das stimmt nicht! Ohne eine entsprechende Vollmacht, z.B. eine Vorsorgevollmacht, darf niemand Entscheidungen über Ihre Versorgung fällen. Das gilt für (Ehe-)Partner*innen, Kinder und Ihnen nahestehende Personen gleichermaßen. Deshalb ist das Thema auch so wichtig. Eine Patientenverfügung regelt Ihre medizinische (Weiter-)Versorgung. Sie tritt aber auch erst dann in Kraft, sollten Sie zum entsprechenden Zeitpunkt keine eigenständigen Entscheidungen (mehr) treffen können. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt zusätzlich von Ihnen ausgewählte Personen dazu, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Da sich Ihre Wünsche und Vorstellungen im Laufe der Jahre ändern können, ist es ratsam, eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit einzusehen und gegebenenfalls auch zu ändern. Eine bloße Kopie der Patientenverfügung ist für (Ehe-)Partner*innen, Kinder und Ihnen nahestehende Personen übrigens nicht ausreichend. Möchten Sie Ihre Patientenverfügung mehreren Menschen zugänglich machen, müssen Sie eigene Exemplare anfertigen und auch selbst unterschreiben.


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4. Meine Patientenverfügung verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht regelmäßig überarbeitet wird!

Nein! Eine Patientenverfügung behält grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen ihre Gültigkeit, wenn sie alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wer eine Patientenverfügung aufsetzen will, muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Außerdem muss die Patientenverfügung schriftlich abgegeben werden und Ihre Unterschrift tragen. So ist sie auch ohne notarielle Beglaubigung oder ärztliche Unterschrift gültig. Ihre Patientenverfügung tritt nur außer Kraft, wenn Sie sie widerrufen oder vernichten. Solange Sie körperlich und geistig dazu befähigt sind, können Sie Ihre Patientenverfügung überarbeiten und abändern oder Ihren Willen, bzw. das Anwenden einer Maßnahme in einer bestimmten Situation, auch auf definierte Zeiträume festlegen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert, im eigenen Interesse regelmäßig zu überprüfen, ob einmal getroffene Festlegungen noch gelten sollen oder eventuell konkretisiert oder abgeändert werden sollen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass eine Patientenverfügung im Anwendungsfall immer mit der aktuell eingetretenen Situation abgeglichen wird. Um einen möglichen Auslegungsspielraum zu minimieren, empfiehlt es sich, Ihren Willen in Bezug auf den Ernst- und Anwendungsfall so präzise wie möglich zu definieren. In diesem Fall empfiehlt sich das Hinzuziehen einer ärztlichen und juristischen Beratung.

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5. Ärzte und Angehörige haben das letzte Wort und handeln gegen meinen Willen!

Falsch! Juristisch betrachtet ist die Sachlage klar, denn grundsätzlich ist eine Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte bindend. Würden diese gegen Ihren Willen handeln, würde Ihr Selbstbestimmungsrecht, also mithin Ihre Menschenwürde verletzt werden. Trotzdem müssen in der Praxis mehrere Punkte bedacht werden. Im Notfall werden Patient*innen durch medizinisches und ärztliches Personal natürlich grundsätzlich erst einmal behandelt, denn der Erhalt Ihres Lebens ist oberste Pflicht und darüber hinaus muss das Vorhandensein einer Patientenverfügung den Handelnden bekannt sein. Es kann daher sein, dass die Anwendung einer Patientenverfügung in einer Notfallsituation erst verspätet zum Tragen kommt. Befinden Sie sich bereits in stationärer oder ambulanter Behandlung und die behandelnden Personen besitzen Kenntnis Ihrer juristisch eindeutigen Patientenverfügung, ist die Sachlage klar. Für Angehörige gilt: Liegt eine Patientenverfügung vor, dann haben ihre (Ehe-)Partner*innen auch mit einer gültigen Vorsorgevollmacht keine Entscheidungsgewalt. Es sei denn, die Patientenverfügung lässt im entsprechend vorliegenden Fall Fragen offen, weil Inhalte oder Behandlungsmethoden irrtümlich oder falsch formuliert sind oder eventuell auch nicht erfasst wurden.

Weiterführende Informationen

Viele weitere Informationen rund um das Thema „Patientenverfügung“ und die „Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ erhalten Sie auf pflegeberatung.de. Außerdem bietet compass Ihnen spezielle und kostenfreie Themenblätter und Informationsmaterialen zur Bestellung oder zum Download an. Für Fragen rund um das Thema Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase können Sie sich auch telefonisch an compass private pflegeberatung wenden. Sie erreichen die Pflegeexpert*innen unter der der kostenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Video und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

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Bewaffneter Raubüberfall mit Pistole in Mainz-Gonsenheim

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Polizei Symbolbild
Polizei Symbolbild

Eine Tankstelle in Mainz-Gonsenheim wurde am Sonntagabend (9. Januar 2022) Ziel eines Raubüberfalls. Gegen 20:40 Uhr betraten bislang zwei unbekannten Täter die Tankstelle in der Lennebergstraße im Mainzer Stadtteil.


Mitarbeiter mit Pistole bedroht

Wie die Polizei Mainz mitteilt: Einer der Täter bedrohte den 32-jährigen Kassierer mit einer Pistole und forderte das Bargeld aus der Kasse. Nachdem die Täter das Geld in einer mitgeführten Tasche verstaut hatten, flüchteten sie zu Fuß in Richtung Kappellenstraße. Trotz einer sofort eingeleiteten Großfahndung, konnten die Täter nicht mehr angetroffen werden.

Täterbeschreibung 1

  • ca. 180-185cm groß
  • schlank
  • ca. 20 Jahre alt
  • Joggingkleidung
  • helles Oberteil
  • dunkle Hose
  • Sportschuhe
  • Bewaffnet mit einer Pistole

 

Täterbeschreibung 2

  • ca. 170-175cm groß
  • schlank
  • ca. 20 Jahre alt
  • bekleidet mit dunkler Joggingkleidung und Sportschuhen
  • Führte einen Stoffbeutel mit sich

Die Mainzer Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und am Tatort erste Spuren gesichert. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Mehrere Wildunfälle am Wochenende in Rheinhessen

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Symbolbild Rettungsdienst | Foto: Shutterstock
Symbolbild Rettungsdienst | Foto: Shutterstock

Am Sonntag (9. Januar 2022) sowie am frühen Montagmorgen (10. Januar 20222) kam es zu mehreren Wildunfällen in Rheinhessen. In zwei Fällen sorgten Wildschweine für die Unfälle, am Montagmorgen handelte es sich um ein Reh, welches den Unfall auslöste.


Ausgewichen und von der Fahrbahn abgekommen

Ein 52 Jahre alter Mann befuhr am Sonntag gegen 6:00 Uhr mit seinem Transporter die Autobahn A63. Kurz vor der Abfahrt Erbes-Büdesheim sah er ein Tier vor sich, welches er für ein Wildschwein hielt. Beim Versuch, dem Tier auszuweichen, geriet das Fahrzeug ins Schleudern, prallte an der Ausfahrt Erbes-Büdesheim gegen die linke Leitplanke und überfuhr diese. Schließlich blieb er mit seinem Fahrzeug in dem dahinerliegenden Gebüsch stecken.

Zu einem Zusammenstoß mit dem Tier kam es nicht und auch der Fahrer wurde glücklicherweise nicht verletzt. Das Fahrzeug war jedoch nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. An dem Transporter entstand Sachschaden in Höhe von rund 5000 Euro.

Wildschweine sterben nach Unfall auf der A61

Ebenfalls am Sonntag kollidierte ein 67-jähriger PKW-Fahrer gegen 12:00 Uhr auf der Autobahn A61 bei Sprendlingen mit zwei Wildschweinen. Die Tiere rannten über die Fahrbahn und wurden frontal von dem Pkw erfasst und verstarben dadurch. Der Fahrer blieb unverletzt. Am Fahrzeug des 67-Jährigen entstand im Frontbereich Sachschaden in Höhe von etwa 2500 Euro. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Zusammenstoß mit einem Reh

Am frühen Montagmorgen kam es gegen 4:00 Uhr zu einem Unfall kurz nach dem Autobahnkreuz Alzey. Dort kollidierte ein 30-jähriger PKW-Fahrer mit einem Reh. Der Mann versuchte noch auszuweichen, verlor dabei aber die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in die Mittelleitplanke. Am Fahrzeug des 30-Jährigen entstand Totalschaden in Höhe von rund 5000 Euro. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Sachbeschädigung durch Feuer in Kerzenheim

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Am Samstagabend (08. Januar 2022) kam es zu einem Feuerwehreinsatz in Kerzenheim (Donnersbergkreis). Die Einsatzkräfte wurden in die Kirchgasse alarmiert. Es kam zu einer Sachbeschädigung an mehreren Mülltonnen durch ein Feuer. Durch die bislang unbekannten Täter wurden diese in Brand gesetzt, die Feuerwehr konnte das Feuer jedoch rasch löschen. Bei sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Kirchheimbolanden unter der Telefonnummer 06352-9112700 wenden.

Mercedes Sprinter geht in Mörfelden-Walldorf in Flammen auf

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IMG 5907
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Am Sonntag (9. Januar 2022) kam es gegen 16:10 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz in der Mittelgasse in Mörfelden-Walldorf. Ausgelöst hatte den Einsatz ein Mercedes Sprinter, der dort in Brand geraten war.


Zwei Fahrzeuge und ein Haus wurden beschädigt

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand der Motorbereich des Fahrzeuges in Vollbrand. Das Feuer wurde von einem Trupp unter Atemschutz mit der Schnellangriffseinrichtung gelöscht. Ein Übergreifen auf ein angrenzendes Fahrzeug konnte verhindert werden.

Durch das Feuer wurde jedoch der Motorraum des betroffenen Fahrzeuges und der vor dem Transporter geparkte Pkw stark beschädigt. Auch der Rollladenkasten/-rollladen eines Hauses nahm durch die Hitze einen leichten Schaden. Nach ersten Schätzungen entstand ein Gesamtschaden im niedrigen, fünfstelligen Bereich.

Die Polizei sucht nach Zeugen

Von der Feuerwehr waren drei Fahrzeuge mit zwölf Einsatzkräften im Einsatz. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist unklar, wie der Brand entstanden ist. Auch Brandstiftung wird derzeit nicht ausgeschlossen. Die Kriminalpolizei in Rüsselsheim bittet in dieser Sache um Hinweise unter der Rufnummer 06142 – 6960.

Bankfiliale der Mainzer Volksbank in Gensingen in die Luft gesprengt

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Sprengung4
Sprengung4

Am frühen Sonntagmorgen (9. Januar 2022) wurden gegen 4:00 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte in die Alzeyer Straße / Ecke Langgasse nach Gensingen alarmiert. Grund dafür war eine Geldautomatensprengung. BYC-News war am Sonntagmorgen vor Ort.


Die gesamte Bankfiliale wurde zerstört

Nur wenige Tage nach der Geldautomatensprengung in Mainz-Mombach am 30. Dezember 2021 hatten es erneut Kriminelle auf einen Geldautomaten in Rheinhessen abgesehen. Die Täter hatten gegen kurz vor 4:00 Uhr einen Geldautomaten der Mainzer Volksbank gesprengt. Geld konnten die Täter nach Angaben der Polizei nicht erbeuten. Sie traten die Flucht wahrscheinlich mit einem silberfarbenen BMW in Richtung Trier an.

Durch die Explosion kam es zu enormen Gebäudeschäden, sämtliche Wände und Fenster in der Bankfiliale sind zerstört, die Glassplitter zum Teil 100 Meter weit geflogen. Auch die Außenfassade der Filiale wurde durch die massive Explosion nach außen gedrückt. Zudem sind die Fensterscheiben am Gebäude gegenüber der Bank gesprungen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Der Einsatz dauert noch an

Der Bereich wurde abgesperrt und der Brandschutz sichergestellt. Im weiteren Verlauf wurde auch das Technische Hilfswerk Bingen angefordert. Durch die Polizei konnte nach drei Stunden eine Entwarnung gegeben werden, weitere Gefahr bestand nicht mehr.  Eine Evakuierung war demnach nicht mehr notwendig. Die Feuerwehr Gensingen konnte ihren Einsatz gegen 8:00 Uhr beenden.

Die Einsatzkräfte vom Technischen Hilfswerk sind auch um 10:15 Uhr noch vor Ort um das Gebäude zu sichern, zu verschalen und die Wände abzustützen. Auch die Kriminalpolizei und die Spurensicherung sind noch vor Ort im Einsatz. Über das Sprengmittel oder die Schadenshöhe können die Einsatzkräfte zunächst keine Auskunft erteilen.

Wie Anwohner vor Ort gegenüber BYC-News berichteten, hätten die Täter die Filiale betreten und in den Innenräumen noch versucht, den Tresor zu sprengen. Es habe also mindestens drei Explosionen gegeben. Ob dies gelungen sei, könne man jedoch nicht sagen.

Die Polizei sucht nach Zeugen

Die Kriminalpolizei in Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei unter der Nummer 06131 – 653635 in Verbindung zu setzen.

Im Einsatz waren:

  • die Freiwillige Feuerwehr Sprendlingen
  • die Freiwillige Feuerwehr Gensingen
  • der Rettungsdienst Corneli GmbH
  • der ASB-Kreisverband Mainz-Bingen
  • der Malteser Hilfsdienst Waldalgesheim
  • der leitende Notarzt
  • der organisatorische Leiter Rettungsdienst
  • mehrere Streifen der Polizei
  • Sprengstoffexperten
  • das Technische Hilfswerk Bingen
  • das Technische Hilfswerk Mainz
  • Förderverein des Katastrophenschutzes Stadt Mainz & Landkreis MZ-Bingen e.V.

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Streiks im ÖPNV drohen ab Dienstag in Rheinland-Pfalz

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Busfahrer in Rheinland-Pfalz stellen Arbeitgeberverband Ultimatum bis Montag 10.01.2022 um 12:00 Uhr. Der im November 2021 weitgehend befriedete Tarifkonflikt steht nun vor einer neuen heftigen Eskalation.


Eine Frist wurde gesetzt

Die Geduld der Busfahrer in Rheinland-Pfalz für endlich bessere Arbeitsbedingungen und den hierfür so notwendigen Manteltarifvertrag, ist endgültig vorbei. In einer 3-stündigen Videokonferenz am Freitag (7. Januar 2022), fiel die Entscheidung der Tarifkommission und Streikleitung, der Arbeitgeberseite ein Ultimatum bis Montag 10.01.2022 um 12:00 Uhr zu stellen. Man will in der kommenden Woche die Tarifverhandlungen fortzusetzen und spätestens am 19.01.2022, in einem weiteren Termin, mit Unterschrift zum Abschluss zu bringen. Hierfür habe man der Arbeitgeberseite vier Terminvorschläge unterbreitet sowie den Termin der Arbeitgeber für den 19.01.2022 bestätigt.

Jahrelange Verhandlungen für mehr Lebenszeit bei der Familie

Seit 3 Jahren kämpfen die Kollegen nun schon für den Manteltarifvertrag, der ihnen im Kern mehr Lebenszeit bei der Familie und die Durchbezahlung der sogenannten fahrtbedingten Standzeiten bringen soll. Im Sommer hatte man sich in einem Mediationsverfahren bereits auf die hierfür relevanten Eckpunkte verständigt.

Dazu gab es vor Weihnachten zwei intensive Verhandlungen zwischen den Tarifparteien, wie ver.di erklärt. Auf Vorschlag der Arbeitgeber sei auch der ausgewiesene Nahverkehrsexperte Michael Winnes als Sachverständiger hinzugezogen worden. Bei diesen Verhandlungen ist der Entwurf des Manteltarifvertrages entstanden, der auch von den Unternehmen des Verbandes durchaus positiv betrachtet worden sein soll.

Als ver.di den VAV an eine Terminbestätigung zur finalen Fortführung der Verhandlungen für die erste Januarwoche bat, habe der VAV statt einer Zusage lediglich Weihnachtsgrüße geschickt. Als die Beschäftigten am gestrigen Donnerstag mit Streikwesten in den Bussen saßen, bot der Arbeitgeber einen Verhandlungstermin erst für den 19.01.2022 an und nicht wie zugesichert in der ersten Kalenderwoche 2022. Die Tarifkommission und die Streikleitung sehen daher die Gefahr, dass es auch am 19.01.2022 keine Unterschrift unter dem beiderseits ausgearbeiteten Manteltarifvertrag gibt und die Beschäftigten wieder von Termin zu Termin vertröstet werden.

„Wir werden diese Hinhalte- und Verschiebungstaktik dieses Verbandes nicht mehr hinnehmen und fordern daher den längst überfälligen Fortsetzungstermin in der kommenden Woche, damit wir spätestens am 19.01.2022 zeichnen können“, heißt es von der Tarifkommission. Denn eines sei klar, Geld kann man nachbezahlen, das gehe nicht verloren, aber diese „Schweinedienste“ – wie sie in Fahrerkreisen bezeichnet werden – die haben wir immer noch. Am 01.01.2022 endet das, so der Entwurf des Manteltarifvertrages, doch nix ist umgesetzt worden. Diese Lebenszeit ist verloren“, heißt es ganz klar von den Fahrern.

Streikmaßnahmen ab Dienstag möglich

Sollte es daher keine Verhandlungen an einem der vier Termine geben, werden die Beschäftigten nach Ablauf des Ultimatums daher ein Zeichen setzen und mit Streikmaßnahmen, ab Dienstag 11.01.2022, mit der Frühschicht beginnen. Geplant ist, dass mit jedem Tag ein weiterer Betrieb hinzukommt. Betroffen sind demnach die Stadtbus Bad Kreuznach, die DB Regio Bus Rhein Mosel GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Bad Breisig, sowie die DB Regio in Mainz, die MVB und VRW.

Teilsperrung der Mainbrücke zwischen Gustavsburg und Kostheim

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Bruecke5
Bruecke5

Aktuell (9. Januar 2022, um 14:00 Uhr) ist die Mainbrücke zwischen Gustavsburg und Kostheim halbseitig gesperrt. Grund dafür ist ein großes Schlagloch in Fahrtrichtung Kostheim. BYC-News war vor Ort.

Straßenmeisterei ist bereits informiert

Wie die Polizei vor Ort gegenüber BYC-News mitteilte, ist die Straßenmeisterei bereits informiert und kümmert sich zeitnah darum. Wann genau der Schaden behoben wird, konnte jedoch nicht mitgeteilt werden.

Das Schlagloch ist durch Warnbarken abgesichert, der Verkehr in Richtung Kostheim ist weiterhin möglich. Verkehrsteilnehmer werden jedoch darum gebeten, in diesem Bereich vorsichtig zu fahren.

Update 9. Januar 2022, um 17:00 Uhr:

Nur wenige Stunden, nachdem das Schlagloch im Asphalt der Mainbrücke gemeldet wurde, hatten die Mitarbeiter der Straßenmeisterei gehandelt. Bereits um 17:00 Uhr war die Straße repariert, sodass die halbseitige Sperrung wieder aufgehoben werden und der Verkehr wie gewohnt fließen konnte.


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Zwei Jugendliche nach Messerattacke in Wiesbaden schwer verletzt

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Zeugen Polizei Blaulicht
Zeugen Polizei Blaulicht

Am späten Freitagabend (7. Januar 2022) kam es gegen 23:00 Uhr zu einer Messerattacke in der Bahnhofstraße in Wiesbaden. Zwei 17 Jahre alte Jugendliche erlitten bei dem Angriff schwere Verletzungen.


Die Polizei sucht nach den flüchtigen Tätern

Die beiden 17-Jährigen waren gemeinsam mit mehreren Freunden zu Fuß in der Bahnhofstraße unterwegs. In Höhe des Geschwister-Stock-Platzes kamen ihnen drei bislang noch unbekannte Männer entgegen.

Aus bislang noch unbekannten Gründen gerieten die beiden Personengruppen in einen Streit, der sich im Bereich der dortigen Bushaltestelle zu einer körperlichen Auseinandersetzung entwickelte. In deren Verlauf fügten die Angreifer den beiden 17-Jährigen vermutlich mit einem Messer schwere Schnittverletzungen zu. Wer aus der Dreiergruppe diese Verletzungen verursachte, kann nicht gesagt werden.

Die Polizei leitete umgehend Fahndungsmaßnahmen ein, bei denen jedoch kein Tatverdächtiger mehr angetroffen werden konnte.

Personenbeschreibung des 1. Tatverdächtigen: 

  • circa siebzehn Jahre alt
  • rund 170 cm groß
  • habe hellbraune, lockige und kinnlange Haare
  • mit einer weiß-roten Sportjacke bekleidet

Personenbeschreibung des 2. Tatverdächtigen: 

  • circa siebzehn Jahre alt
  • schmale Statur
  • seitlich kurzrasierte schwarze Haare
  • blaue Jacke

Personenbeschreibung des 3. Tatverdächtigen:

  • 17 bis 20 Jahre alt
  • olivgrüne Jacke getragen

Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können oder die im Zusammenhang mit der Tat verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0611 / 3450 bei der Polizei zu melden.

Die aktuellen Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz

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Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Samstag (8. Januar 2022) gibt es 858 neue bestätigte Corona-Fälle, 0 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben.


Landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz leicht gesunken

  • Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 315,5 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 308,8).
  • Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 207,0 pro 100.000 geimpfte Personen (Vortag: 200,8) und bei 579,9 pro 100.000 ungeimpfte Personen (Vortag: 571,9).
  • Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,88 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 2,93).
Quelle: Land Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Genesen wurde wie folgt definiert:

  • nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
  • nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
  • nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Neue Zutrittsregelungen im Rathaus in Trebur

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Rathaus Trebur
Rathaus Trebur

Ab Montag, 10. Januar 2022 gelten für das Rathaus Trebur folgende Regeln: Das Rathaus bleibt weiterhin geöffnet. Bürger müssen einen 3G -Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) am Eingang bereithalten und diesen bei dem zuständigen Sachbearbeiter am Arbeitsplatz vorlegen.


Regelung für Ungeimpfte:

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder ein negatives Zertifikat einer offiziellen Test-Stelle vorlegen, das maximal 24 Stunden alt ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Die Vorlage der Impf- oder Genesenen-Nachweise oder auch die Testzertifikate sind in digitaler Form möglich. Ein Nachweis in Papierform (z. B. gelber Impfausweis) ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen muss jeweils ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Die Regelungen zur Testpflicht bei Kindern und Jugendlichen gilt analog der gesetzlichen Vorschriften des Landes Hessen. Das heißt, dass Kinder unter 6 Jahren generell von einer Testpflicht bereits befreit sind. Kinder ab dem 6. Geburtstag weisen ihre Testungen im Testheft nach, sofern sie noch nicht geimpft

Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Oppenheim

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Rathaus Oppenheim
Rathaus Oppenheim

In der Stadt Oppenheim fand am Sonntag (9. Januar 2022) die Bürgermeisterwahl statt. Für die Wahl kandidiert hatten Christina Bitz (Wir für Oppenheim), Silke Rautenberg (Alternative Liste) und Jörg Steinheimer (SPD).


Ergebnis der Auszählungen:

Die Stimmen in allen vier Wahlbezirken sind ausgezählt und es steht fest, dass es zur Stichwahl zwischen Jörg Steinheimer und Silke Rautenberg kommen wird. Die Wahlbeteiligung lag bei 46,7 Prozent. Das Ergebnis in Zahlen:

  • Christina Bitz: 21,9 Prozent
  • Silke Rautenberg: 41,1 Prozent
  • Jörg Steinheimer: 37,0 Prozent

Die Stichwahl zwischen Rautenberg und Steinheimer wird am 23. Januar 2022 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.