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Leblose Frau im Riedsee aufgefunden – Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen

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Feuerwehr, Wasserrettung
Feuerwehr, Wasserrettung

Am Montagnachmittag (04. Juli 2022) wurde gegen 14.15 Uhr eine leblose Person im Riedsee bei Biblis aufgefunden. Die Augenzeugen alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Die 79-jährige Frau, die nach derzeitigem Ermittlungsstand in Begleitung ihres Ehemanns am See war, konnte um kurz vor 14.30 aus dem Wasser geborgen werden. Reanimationsversuche verliefen anschließend erfolglos. Die Kriminalpolizei Heppenheim (Kommissariat 10) hat die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen des Geschehens aufgenommen.

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Neue Details zum Großbrand in Rüsselsheim-Königstädten

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Nach dem verheerenden Brand in Rüsselsheim-Königstädten, bei dem ein Penny Markt vollständig niederbrannte und ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstand, gab die Polizei am Montag (4. Juli 2022) neue Details bekannt.


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Feuer soll im Bereich der Kühlaggregate ausgebrochen sein

Wie die Polizei mitteilt, haben Brandexperten des Hessischen Landeskriminalamts und Brandermittler der Rüsselsheimer Kriminalpolizei am Montag den Brandort genaustens untersucht.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand brach das Feuer im Bereich der Kühlaggregate im Lager des Marktes aus und breitete sich anschließend aus. Hinweise auf vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegung liegen nicht vor. Die Ermittler gehen von einer technischen Ursache für den Brand aus.


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Kindesmissbrauch in Südhessen – Vielzahl von Wohnungsdurchsuchungen

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Polizeiabsperrung, Symbolbild
Polizeiabsperrung, Symbolbild

Im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes der Staatsanwaltschaft Darmstadt, der BAO FOKUS des Hessischen Landeskriminalamts sowie des Polizeipräsidiums Südhessen haben Einsatzkräfte der Polizei in der 25. Kalenderwoche Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis vollstreckt. Die Schwerpunktaktion war Teil der Ermittlungen der BAO FOKUS, die im Bereich der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der Kinder- und Jugendpornografie tätig ist. An mehreren Einsatztagen waren hier knapp 70 Einsatzkräfte der Polizei beteiligt.


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Unter der Gesamtleitung des Hessischen Landeskriminalamtes durchsuchten die südhessischen Ermittlerinnen und Ermittler bei 18 Tatverdächtigen im Alter von 16 bis 78 Jahren

Hierbei stellten sie zahlreiche Beweismittel sicher, insbesondere in Form von Speichermedien mit einschlägigen Foto- und Videoaufnahmen. Darunter befanden sich sechs PCs, 15 Notebooks/Laptops, 28 Mobiltelefone/Smartphones, vier Tablets, 94 Festplatten/externe Festplatten, vier Speicherkarten, 129 USB-Sticks sowie fünf Spielekonsolen.

Bei der Durchsuchung des Anwesens eines 43 -Jährigen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg entdeckten die Einsatzkräfte einen Serverschrank, der mit einem weiteren Server einen Massenspeicher bildete. Insgesamt 288 Terabyte an Daten auf 72 Festplatten wurden beschlagnahmt und bedürfen jetzt der Auswertung durch die Fachleute.

Darüber hinaus stießen die Polizistinnen und Polizisten bei den Einsatzmaßnahmen auch auf Zufallsfunde, wie u.a. Kleinstmengen Rauschgift oder einen unterschlagenen Laptop, was die Einleitung entsprechend neuer Verfahren nach sich zog.

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Die BAO FOKUS (Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornographie und sexuellen Missbrauch von Kindern) hat aufgrund steigender Fallzahlen in diesem Bereich bereits im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen

Hessenweit verfolgen über 195 Ermittlerinnen und Ermittler in der BAO FOKUS gezielt Sexualverbrechen an Schutzbefohlenen. Zur Verfolgung hessischer Sexualstraftäter setzt die BAO auch Zielfahnder ein. Organisatorisch ist sie im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt. Von dort aus wird die landesweite Koordination der Einsatzmaßnahmen der insgesamt sieben Regionalabschnitte, ansässig in den Flächenpräsidien, gewährleistet.

Wie auch in den vorliegenden Fällen beteiligen sich oftmals Kinder und Jugendliche an der Verbreitung entsprechender Darstellungen, wenn sie die Daten unreflektiert weiterleiten. Dabei ist ihnen teils nicht bewusst, dass sie sich damit strafbar machen und hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen könnte.


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Mann in Ginsheim mit Schusswaffe bedroht – Polizei stellt mehrere Waffen sicher

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Ginsheim1
Ginsheim1

Am Sonntag (3. Juli 2022) wurde gegen 22:40 Uhr ein 18-jähriger Mann mit einer Schusswaffe auf dem Spielplatz in der Philipp-Rauch-Straße im Stadtteil Ginsheim bedroht. Der junge Mann war in Begleitung zweier Freunde und wurde an dem Spielplatz von einem Anwohner mit einem Revolver bedroht.


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Weitere Waffen wurden sichergestellt

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei hat sich der 69-jährige Anwohner über die Lautstärke des Trios geärgert hatte. Die betroffenen Personen alarmierten umgehend die Polizei. Im Rahmen einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten neben der vermutlich zuvor verwendeten PTB-Waffe (Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen), weitere ähnliche Waffen, vier Luftgewehre und Munition.

Der Mann wird sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung zu verantworten haben.


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Wespen, Hummeln, und Co: Naturschutzbehörde gibt Tipps

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Hummel1
Hummel1

Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln: All diese Insektenarten sind als Blütenbestäuber in der Natur unverzichtbar. Im Frühjahr suchen sich die Königinnen ein Nest, um ihre Eier abzulegen; oftmals entsteht dann im Sommer ein ganzes Volk, das aber im Herbst mit Ausnahme der Königinnen vollständig abstirbt.


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Einige wichtige Regeln beachten

Mit dem Menschen leben die genannten Arten in enger Nachbarschaft, zum Beispiel in Gärten, an und in Hausfassaden oder in Rollladenkästen. Das Mauerwerk wird durch ihre Nester nicht zerstört. Um das „Zusammenleben“ von Menschen und den genannten Arten zu erleichtern, gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau hin.

Dazu gehört vor allem die Information, dass Hornissen, Wildbienen, Hummeln und Wespen nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Deshalb dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund und nur in Ausnahmefällen umgesiedelt
oder gar entfernt werden. Diese Bestimmungen des Artenschutzrechts sind für Wohneigentümer, Mieter und Gartenbesitzer gleichermaßen bindend. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Allergiker sollten immer ein Notfall-Set bei sich tragen

Wenn man ihrem Nesteingang zu nahe kommt, fühlen sich die Tiere bedroht und können mit Stichen reagieren. Für Menschen ohne Allergien sind die Stiche nicht lebensbedrohlich. Zwar schwillt die Einstichstelle an und Schmerz sowie Juckreiz setzen ein. In der Regel klingt die Schwellung aber schnell wieder ab. Allergiker sollten immer ein Notfall-Set bei sich tragen und nach einem Stich einen Arzt aufsuchen. Bei der Behandlung der Symptome helfen Teebaumöl, antihistaminhaltige Salben aus der Apotheke oder auch das Verreiben einer rohen Zwiebel auf der Einstichstelle.

Bei Fragen zum richtigen Umgang mit diesen Insekten kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises wenden (Telefon 06152 989-676 oder -509). Auf diesem Weg kann man auch einen Kontakt mit Fachfirmen herstellen, die sich auf das Umsiedeln dieser geschützten Tierarten spezialisiert haben. Sollte eine Umsiedlung oder Abtötung erforderlich werden, erteilt die Naturschutzbehörde auf Antrag eine Befreiung von den Artenschutzbestimmungen. Die Kosten für eine Umsiedlung oder Abtötung sind vom Antragsteller zu tragen.


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Standortfrage der vierten IGS-Mainz noch immer nicht geklärt

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InShot 20220704 135049201
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Die Stadt hat für den bisher geplanten Standort am Europakreisel noch keinen Förderantrag gestellt – CDU Mainz fordert zeitnahe Informationen. Nachdem bekannt wurde, dass die Stadt Mainz bislang keinen Förderantrag beim Land für einen Neubau der vierten Mainzer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Europakreisel gestellt hat, drängt sich die Frage auf, wann die Öffentlichkeit über die Pläne der Stadt informiert werden soll.

Standortfrage der vierten igs-mainz noch immer nicht geklärt


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CDU Fraktionsvorsitzender Hannsgeorg Schönig

„Wir fordern Oberbürgermeister Michael Ebling und Baudezernentin Marianne Grosse auf, endlich die Karten auf den Tisch zu legen“. Da die Stadt für den Standort am Europakreisel bislang keinen Förderantrag gestellt habe, scheine die Entscheidung schon länger festzustehen, dass die Schule dort nicht errichtet werden soll. Weshalb die Stadt die Öffentlichkeit noch nicht darüber informiert habe, sei völlig unverständlich. „Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die betroffenen Eltern, ihre Kinder und die Lehrkräfte haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es weitergehen soll“, sagt Schönig.

Im Idealfall hätte die Stadt alle Beteiligten frühzeitig im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses in die Standortsuche miteinbinden können. Stattdessen agiere sie im Hintergrund und stelle die Bevölkerung sowie die politischen Parteien dann vor vollendete Tatsachen. An diesem Beispiel lasse sich gut erkennen, dass es um eine echte Bürgerbeteiligung in Mainz nicht gut bestellt ist. „Wie so oft schafft die Stadt Fakten, um ihre Interessen durchzusetzen, ohne die Beteiligten vorher einzubinden“, so Schönig.

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Grundlagenbescheid für Stadtzentren in Rheinland-Pfalz übergeben

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz haben den Vertretern von insgesamt zwölf rheinland-pfälzischen Städten den Grundlagenbescheid für die Teilnahme an der Landesinitiative zur Stärkung der Oberzentren und der großen Mittelzentren übergeben. So wird auch in Zukunft eine städtische Weiterentwicklung gewährleistet.


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Ministerpräsidentin Malu Dreyer

„Die Oberzentren und großen Mittelzentren erfüllen in unserem Land sehr bedeutsame Aufgaben. Ihre Attraktivität hat maßgeblichen Einfluss auf die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen. Die Stabilisierung und Stärkung der Oberzentren und der großen Mittelzentren ist der Landesregierung daher ein besonderes Anliegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Im Rahmen einer Feierstunde in der Staatskanzlei überreichte die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Innenminister Roger Lewentz den Vertretern der Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Trier sowie den großen Mittelzentren Bad Kreuznach, Frankenthal, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken Aufnahmeschreiben mit einem Fördervolumen von insgesamt 117 Millionen Euro.

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Minister Lewentz

„Die Landesinitiative war bisher ein großer Erfolg. So konnten erhebliche Investitionen vorgenommen werden, die zu einer deutlichen Aufwertung der Innenstädte und Quartiere geführt haben. Die positiven Erfahrungen der Jahre 2014 bis 2021 waren ein hervorragender Grund, die Landesinitiative auch für den Zeitraum 2022 bis 2025 fortzusetzen“, so Minister Lewentz.

Zur Unterstützung der Städte bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels wurde die Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren im Jahr 2014 zunächst für vier Jahre gestartet (2014-2017) und im Anschluss um weitere vier Jahre fortgeführt (2018-2021). Ende 2017 wurde die Initiative für den Zeitraum von 2018 bis 2021 zusätzlich auf die großen Mittelzentren ausgeweitet.

Entsprechend des hohen Fördersatzes von 90 Prozent müssen die Städte lediglich 10 Prozent eigene Mittel aufbringen. „Die Städtebauförderungsprogramme von Bund und Land sichern die Investitionsfähigkeit der Kommunen, verbessern die regionale Wirtschaftsstruktur und sichern Arbeitsplätze. Mit den Fördermitteln können in den Städten wichtige Akzente für die Stadtentwicklung gesetzt werden“, so Dreyer und Lewentz.

Für den Zeitraum 2022 bis 2025 erhalten die Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen und Trier Förderungen im Rahmen der Landesinitiative. Im Einzelnen bedeutet dies für die Oberzentren:

Stadt Kaiserslautern:

Die Stadt Kaiserslautern profitiert bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 17,8 Millionen Euro und einem Fördersatz von 90 Prozent von einem Fördervolumen in Höhe von 16 Millionen Euro. Durch dieses Maßnahmenpaket möchte die Stadt insbesondere die vier derzeit laufenden Fördermaßnahmen in den Fördergebieten Einsiedlerhof, Fischerrück/Pfeifertälchen, Ost/Grübentälchen sowie Kaiserslautern/West weiter vorantreiben.

Stadt Koblenz:

Koblenz möchte die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre weiter fortsetzen. Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 17,8 Millionen Euro. Die Stadt kann somit auf ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro zurückgreifen. In den Städtebau-Fördergebieten „Aktive Innenstadt“, „Koblenz Neuendorf“ und „Stadtgrün Lützel“ sollen die bisherigen Entwicklungen fortgeführt werden. Darüber hinaus plant die Stadt ein neues Städtebaufördergebiet im Bereich der Innenstadt.

Ludwigshafen am Rhein:

Das förderungsfähige Investitionsvolumen in Ludwigshafen beträgt 11,11
Millionen Euro. Damit kann in den kommenden vier Jahren ein Fördervolumen von insgesamt 10 Millionen Euro ausgelöst werden. Im Rahmen der Förderung sollen insbesondere in den kürzlich begonnenen Fördergebieten „Mitte/Innenstadt“ und „Dichterviertel“ Schwerpunkte gesetzt werden. Im Zuge einer gesamtstädtischen Betrachtung plant die Stadt darüber hinaus neue städtebauliche Fördergebiete in den Stadtteilen Hemshof und Rheingönheim.


Stadt Trier:

Bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 17,8 Millionen Euro und einem Fördersatz von 90 Prozent wird der Stadt Trier in den kommenden vier Jahren ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt kann somit weitere städtebauliche Akzente in ihren Fördergebieten setzen. Im Laufe des aktuellen Kalenderjahres wurde das Fördergebiet „Innenstadt“ im Stadtzentrum in die Städtebauförderung aufgenommen.

Seit 2018 werden auch die großen Mittelzentren im Rahmen der Landesinitiative mitberücksichtigt. Erfreulicherweise konnten für den Zeitraum 2022 bis 2025 mit Worms und Neustadt an der Weinstraße wieder neue Mittelzentren in die Landesinitiative aufgenommen werden. Somit sind die Mittelzentren Bad Kreuznach, Frankenthal, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken Teil der Landesinitiative 2022 – 2025:

Stadt Bad Kreuznach:

Mithilfe der Landesinitiative konnte die Stadt Bad Kreuznach schon im Förderzeitraum 2018 bis 2021 zahlreiche städtebauliche Maßnahmen in ihren Fördergebieten in der Kernstadt von Bad Kreuznach mitfinanzieren und umsetzen. Mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes möchte die Stadt auch die städtebauliche Entwicklung im verbleibenden Fördergebiet „Kernbereich Bad Münster“ weiterführen. Der Stadt werden im Rahmen der Landesinitiative drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um in den kommenden vier Jahren eigene städtebauliche Akzente zu setzen und dem Strukturwandel in der Stadt gezielt begegnen.

Stadt Speyer:

Die Stadt Speyer möchte die Fördergelder des Bundes und des Landes einsetzen, um städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet „Speyer-Süd“ voranzubringen. Bei einem Investitionsvolumen von 7,78 Millionen Euro steht der Stadt ein Fördervolumen von sieben Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht einem Fördervolumen von 1,75 Millionen Euro jährlich.


Stadt Frankenthal:

Mit einem Investitionsvolumen von zehn Millionen Euro sowie einem Fördervolumen von neun Millionen Euro über den Förderzeitraum 2022 bis 2025 kann die Stadt Frankenthal die bereits begonnenen und noch geplanten städtebaulichen Maßnahmen in ihrem Fördergebiet „Innenstadt“ weiter voranbringen. Zudem entlastet der hohe Förderanteil von 90 Prozent den städtischen Haushalt und verschafft der Stadt weitgehend Planungssicherheit.

Stadt Landau in der Pfalz:

Die Stadt Landau in der Pfalz kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes in den drei Fördergebieten „Aktives Stadtzentrum“, „Östliche Innenstadt“ und „Landau Nord“ städtebauliche Maßnahmen mitfinanzieren und eigene städtebauliche Akzente setzen. Bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro insgesamt, bedeutet dies im Durchschnitt ein Fördermittelvolumen von 1,8 Millionen Euro jährlich.

Stadt Neustadt an der Weinstraße:

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt mit ihren beiden Fördergebieten „Weststadt/Innenstadt“ und „Neustadt-Böbig“ erstmalig an der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und großen Mittelzentren teil. Geplant ist darüber hinaus die Aufnahme eines neuen Fördergebietes. Bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro insgesamt steht der Stadt ein Fördermittelvolumen von 1,8 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit hat die Stadt in den nächsten vier Jahren Planungssicherheit, auch vor dem Hintergrund der Landesgartenschau 2027.

Stadt Pirmasens:

Mit einem Investitionsvolumen von 13,33 Millionen Euro sowie einem Fördervolumen von 12 Millionen Euro über den Förderzeitraum 2022 bis 2025 kann die Stadt Pirmasens die bereits begonnenen und die noch geplanten städtebaulichen Maßnahmen in ihren Fördergebieten „Innenstadt“ und „Horeb“ weiter voranbringen. Der erhöhte Fördermittelbedarf ergibt sich unter anderem durch den Neubau der Zweifeld-Turnhalle im Fördergebiet „Innenstadt“.

Stadt Worms:

Die Stadt Worms nimmt mit ihren beiden Fördergebieten „Domquartier“ und „Grüne Schiene“ erstmalig an der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und großen Mittelzentren teil. Mit den Fördermitteln können wichtige Akzente für die Stadtentwicklung gesetzt werden. Hierfür wird der Stadt bei einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro ein Fördervolumen von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Stadt Zweibrücken:

Die Stadt Zweibrücken kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes in den drei Fördergebieten „Hornbach/Breitwiesen“, „Steinhauser Straße“ und „Mitte Zweibrücken“ städtebauliche Maßnahmen mitfinanzieren und eigene städtebauliche Akzente setzen. Bei einem Investitionsvolumen von 6,89 Millionen Euro beziehungsweise einem Fördervolumen von 6,2 Millionen Euro insgesamt bedeutet dies im Durchschnitt ein Fördermittelvolumen von 1,55 Millionen Euro jährlich.

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Stadt Mainz lässt Wohnraum prüfen – Wo sind noch Wohnungspotentiale?

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Mainz1 2
Mainz1 2

Stadtverwaltung Mainz: Nach wie vor erfreut sich die Landeshauptstadt Mainz steigender Einwohnerzahlen – immer mehr Menschen wollen in Mainz leben und arbeiten, wollen vom hohen Freizeitwert der Region profitieren und das Leben am Strom genießen. Doch Wohnraum ist knapp und das ist keine neue Erkenntnis.


Die Landeshauptstadt Mainz will es nun genau wissen

Wo sind noch Wohnungspotentiale im gewachsenen Siedlungsbestand der Stadt Mainz und wie kann man diese aktivieren? Genau das soll das Büro „berchtoldkrass“ aus Karlsruhe im Auftrag der Stadt Mainz ermitteln und auf den Erkenntnissen aufbauende Handlungsempfehlungen zur Aktivierung der Potentiale ableiten. Für die Erhebung werden Stadtgrundkarten und 3-D-Panoramabilder ausgewertet, aber auch Fotos von Objekten und der direkten Umgebung aus dem öffentlichen Straßenraum heraus aufgenommen.

Die Arbeit des Büros „berchtoldkrass“ prüft auf:

  • ungenutzte oder mindergenutzte Grundstücke (also „echte“ Baulücken oder z.B. die nur eingeschossige Nachkriegsbebauung inmitten deutlich höherer Wohngebäude)
  • dauerhaft komplett leerstehende Wohngebäude
  • Flächen, die z.B. früher einmal gewerblich genutzt wurden, nunmehr aber ganz oder teilweise ungenutzt sind und ggf. für eine Wohnnutzung in Frage kommen.

Die Vor-Ort-Erhebung wird von einem Mitarbeiter (Herr Alexander Burakow) des Büros „berchtoldkrass“ durchgeführt

Zur seiner Legitimierung erhält er ein Begleitschreiben des Oberbürgermeisters. Das Büro hat zudem eine entsprechende Nutzungsvereinbarung unterzeichnet, die gewährleistet, dass bei den Fotoaufnahmen kein Personenbezug gegeben ist und alle datenschutzrechtlichen Belange eingehalten werden.

Die Vor-Ort-Erhebung soll voraussichtlich Mitte Juli 2022 starten und wird ca. zwei Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss werden die Ergebnisse nach einzelnen Kategorien dargestellt, die Befunde ausgewertet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Fertigstellung des Gutachtens ist nach gegenwärtigem Stand im Winter 2022 geplant.

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Brandstiftung in Bubenheim – Die Polizei Ingelheim sucht Zeugen

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Am Freitag (1.Juli 2022) meldete die Berufsfeuerwehr Mainz gegen 18:35 Uhr der Polizei Ingelheim den Brand einer Hecke in der Sportplatzstraße in Bubenheim. Durch die Einsatzkräfte wurde festgestellt, dass zudem mehrere Baumstämme auf einem Privatgrundstück und eine Papiermülltonne auf einem weiteren Privatgrundstück in Brand gesetzt wurden.


Brandstiftung könnte der Auslöser gewesen sein

Aufgrund der Distanz der drei Brandherde zueinander wird seitens der Polizei sowie der Feuerwehr von einer externen vorsätzlichen Entzündung durch einen unbekannten Täter ausgegangen. An mehreren Baumstämmen entstehen Sachschäden.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, oder verdächtige Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht hat, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Ingelheim unter der Rufnummer 06132/65-510 in Verbindung zu setzen.

Startschuss für den ersten Bauabschnitt des neuen Einkaufsquartiers in Mainz

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Die Landeshauptstadt Mainz möchte die Mainzer Innenstadt als Einkaufsstandort stärken und zukunftsfähig gestalten. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die Entwicklung des neuen Einkaufsquartiers LU: durch die Projektentwickler J. Molitor Immobilien GmbH und Sparkasse Rhein-Nahe, die die Neugestaltung in zwei Bauabschnitten realisieren möchten. Ziel ist es, mit einem erlebnisorientieren Angebotsmix aus Handel, Kultur und Gastronomie einen neuen pulsierenden Anziehungspunkt in der Mainzer Innenstadt zu schaffen.


Die Rückbauarbeiten starten

Ein erster Baustein im Zuge der Umsetzung ist der Neubau eines Gebäudekomplexes zwischen Gutenbergplatz und nördlichem Bischofsplatz, den J. Molitor Immobilien GmbH, Sparkasse Rhein-Nahe sowie das Domkapitel als Fuststraße Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG realisieren. Hierfür starten Anfang Juli die Rückbauarbeiten des Altbestandes.

Der vielschichtige Planungsprozess zur Umwandlung des funktional und städtebaulich in die Jahre gekommenen Karstadt-Areals in ein modernes Einkaufsquartier mit hoher Aufenthaltsqualität erreichte mit Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens und der Übergabe der Baugenehmigung am 18. März 2022 für einen Teilbereich zwischen Gutenbergplatz, Fuststraße und nördlichem Bischofsplatz durch den Oberbürgermeister Michael Ebling und Baudezernentin Marianne Grosse an Molitor, Sparkasse Rhein-Nahe und Domkapitel einen weiteren wichtigen Meilenstein.

Ein deutliches Signal für eine nachhaltige Mainzer Einkaufsinnenstadt

Für diesen ersten architektonischen Baustein der Gesamtplanung für das ehemalige Karstadt-Areal starten Anfang Juli der Bauprozess und die Rückbauarbeiten für die beiden Bestandsgebäude. „Mit Beginn der Bauarbeiten und der Umsetzung dieses ersten wichtigen Bausteins setzen wir gemeinsam mit dem Vorhabenträger auch ein deutliches Signal für eine nachhaltige Mainzer Einkaufsinnenstadt“, so Marianne Grosse.

„Im Juli startet der Abbruch des Wohn- und Geschäftsgebäudes am Bischofsplatz. Ab Mitte Juli setzt der Rückbau der Überbauung der Fuststraße ein, der schrittweise über drei bis vier Wochen erfolgt. An den Abbruch wird sich Ende August der Verbau der Baugrube anschließen. Die Archäologen werden ab ca. Mitte September ihre Arbeit aufnehmen“, informiert Molitor-Geschäftsführer und Projektleiter Lars Heimann.

Rund zwei Jahre veranschlagen die Projektentwickler für den Neubau an der Fuststraße

Grundlage für den Neubau bildet der aus dem Wettbewerb als 1. Preisträger hervorgegangene Entwurf der Bürogemeinschaft aus FAERBER ARCHITEKTEN GbR, Mainz mit Jestaedt + Partner Stadtplaner (Mainz) und BIERBAUM.AICHELE Landschaftsarchitekten (Mainz).

„Nach intensiver Konzeption und Vorbereitung freuen wir uns, dass wir mit dem Start der Bauarbeiten nun sagen können: LU: legt los“, so F. Albrecht Graf von Pfeil, Geschäftsführer der Fuststraße Entwickungs GmbH & Co. KG und ergänzt: „Gleichzeitig sehen wir einer weiteren zügigen Baurechtschaffung für das ehemalige Karstadt-Areal entgegen, um auch in diesem Bereich mit der Neugestaltung zu beginnen“.


Neues Großprojekt in Bingen-Bingerbrück

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Damit nach den Sommerferien der Betrieb im Interims-Kindergarten der Kita Mäuseturm starten kann, wird zurzeit kräftig gearbeitet – wovon sich Oberbürgermeister Thomas Feser vor Ort überzeugte.


Eine vorübergehende Betreuungsstätte für 55 Kita-Kinder

„Auf rund 750 Quadratmetern Gebäudefläche und großzügigen 2.000 Quadratmetern Außenfläche werden etwa 55 Kinder und das Kita-Team dann für gut zwei Jahre eine neue Heimat finden“, so der Oberbürgermeister. „Mein herzlichster Dank geht an alle, die an diesem Projekt mitarbeiten und es unterstützen.“

Knapp 700.000 Euro kostet die Miete (die nicht zuschussfähig ist) der Containeranlage sowie die Nebenleistungen (Gestaltung der Außenanlage, Anschlussleitungen etc). Eine spätere Kaufoption ist hierbei nicht ausgeschlossen, da weitere Bau- und Sanierungsprojekte anstehen.

Der Oberbürgermeister und auch Projektleiter Stefan Bußmann heben hervor, wie gut die ämterübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie den ausführenden Firmen ist, aber auch mit der Elternschaft und dem Kita-Team. Die Realisierung einer Interims-Lösung in Bingerbrück ist aufgrund des Flächenbedarfs nicht möglich.

Bereits schon jetzt zeigt sich die Vorfreude auf die Fertigstellung des Familienzentrums:

„Dies ist die Umsetzung einer ganz wichtigen Investition in Bingerbrück“, so das Stadtoberhaupt im Hinblick auf die Zukunft, wenn unter einem Dach Beratungsstellen, Kinder- und Jugendarbeit, eine Familienbildungsstätte, ein Generationentreff und ein sechsgruppiger Kindergarten vereint sein werden.


Rückruf bei Alnatura – Tropanalkaloide im Produkt

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Lebensmittelwarnung
Lebensmittelwarnung

Alnatura informiert über den Rückruf von zwei Produkten. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in einer Probe Alnatura Mais-Chips Paprika Tropanalkaloide (TA) nachgewiesen. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft Alnatura die Produkte zurück und bittet darum, diese vorsorglich nicht zu verzehren. Die im Handel befindlichen Produkte wurden bereits aus den Regalen genommen.

Folgende Produkte sind von dem Rückruf betroffen:

Rückruf bei alnatura - tropanalkaloide im produkt 1
Foto: Alnatura
  • Artikel: Alnatura Mais-Chips Natur und Alnatura Mais-Chips Paprika
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 09.08.2022 bis 17.08.2022 (Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist jeweils auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckt)

Die Produkte können im Markt zurück gegeben werden

Kundinnen und Kunden können Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten in die jeweiligen Märkte zurückbringen und erhalten selbstverständlich Ersatz.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Alnatura Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen.


Polizeibeamte in Bingen attackiert und beleidigt

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Mainzer Neustadt

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (3. Juli 2022) um 3:45 Uhr wurden Polizeibeamte im Rahmen eines Einsatzes in der Salzstraße in Bingen angegriffen und beleidigt. Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Ein 20-Jähriger zeigte sich äußerst unkooperativ und aggressiv

Nach vorangegangenen Streitigkeiten zwischen mehreren Personen vor einer Gaststätte in Bingen, bestreifen Polizeibeamte die Innenstadt. Hierbei wurden sie auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern aufmerksam. Die Beamten trennten die Personen umgehend. Dabei zeigte sich einer der Männer unkooperativ und aggressiv gegenüber der Beamten. Der 20-Jährige verweigerte außerdem die Angabe seiner Personalien. Stattdessen beleidigte er die Polizisten fortwährend.

Als der Mann die Einsatzkräfte angreifen wollte, wurde er zu Boden gebracht und gefesselt. Aufgrund seiner zuvor erlittenen Verletzungen wurde der Mann in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 20-Jährige muss nun mit mehreren Ermittlungsverfahren rechnen.


Konzert im Kurpark Bad Kreuznach mit dem Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz

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LPOMainzOrchester
LPOMainzOrchester

Am Sonntag, dem 10. Juli, findet ab 11.00 Uhr ein stimmungsvolles Konzert im Kurpark von Bad Kreuznach in der Kurhausstraße 28 statt. Das Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz unter der Leitung von Laszlo Szabo, Dirigent und Leiter des Landespolizeiorchesters Hessen, gibt anspruchsvolle Unterhaltungsmusik zum Besten.

Konzert im kurpark bad kreuznach mit dem landespolizeiorchester rheinland-pfalz 2Nach langer Coronabedingter Pause spielt das gesamte Orchester mit seinen hervorragenden 37 Profimusikern wieder zugunsten des Freundschafts- und Fördervereins St. Marienwörth. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten


SWR Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss – Über 50 Millionen Verlust

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SWR Funkhaus in Mainz e1639187697945
SWR Funkhaus in Mainz e1639187697945

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2022 den Jahresabschluss 2021 des Senders genehmigt. Der SWR schließt das vergangene Jahr mit einem negativen operativen Ergebnis von -51,4 Mio. Euro. Das ergibt sich überwiegend aus zusätzlichen programmlichen Investitionen. Für diese gezielte Stärkung des Programms stehen Liquiditätsreserven zur Verfügung, die der SWR in den letzten Jahren durch Einsparungen selbst erwirtschaftet hat und die er jetzt im Sinne seiner Angebotsstrategie einsetzt, um insbesondere jüngere Zielgruppen besser zu erreichen. Die Zahlungsfähigkeit des SWR war im Berichtsjahr jederzeit gegeben und ist angesichts weiterhin vorhandener Reserven auch für die Zukunft gesichert. Zuvor hatte bereits der SWR Verwaltungsrat den Jahresabschluss ausführlich beraten und beschlossen.


Anlässlich des derzeitigen KEF-Verfahrens werden die hohen BilMoG-Aufwendungen zu den Altersversorgungsverpflichtungen nur unvollständig berücksichtigt

Aufgrund der Niedrigzinsphase führt dieser Umstand zu einer hohen Belastung der handelsrechtlichen Ergebnisse des SWR. Über die sogenannten 25-Cent-Mittel wird zukünftig schrittweise ein Ausgleich geschaffen werden. Im operativen Ergebnis wird das handelsrechtliche Ergebnis um Sondereffekte bereinigt, um so die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit besser darstellen zu können. Im unbereinigten Ergebnis weist der SWR Erträge in Höhe von 1.288 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 1.436 Mio. Euro aus.

Adolf Weiland, Vorsitzender des SWR Rundfunkrats: Sparen hat sich gelohnt

Der Vorsitzende des Rundfunkrats Adolf Weiland: „Der SWR hat gut gewirtschaftet und ich freue mich, dass die Mittel aus den harten Einsparungen in den letzten Jahren jetzt für zusätzliches und auch anderes Programm eingesetzt werden können. Formate wie das Instagram-Projekt „@ichbinsophiescholl“ wären nicht möglich gewesen, wenn der SWR nicht frühzeitig gespart und jetzt Mittel für neues Programm zur Verfügung hätte. Auch für den zukunftsorientierten Ausbau erfolgreicher SWR Angebote konnten die frei gewordenen Mittel genutzt werden, so zum Beispiel für die SWR Aktuell App. Ein schöner Erfolg für die Geschäftsleitung des SWR und auch für uns als Gremien.“

Hans-Albert Stechl, Vorsitzender des SWR Verwaltungsrats: SWR muss weiter an digitaler Transformation arbeiten

Der Vorsitzende des SWR Verwaltungsrats Hans-Albert Stechl: „Das Ergebnis ergibt sich zwingend aus dem strategischen Kurs des SWR, den wir unterstützen. So wurden in den vergangenen Jahren durch kluge Einsparungen Reserven geschaffen, die nun zusammen mit Umschichtungen im Gesamtetat genutzt werden, um das non-lineare Angebot weiter zu verbessern. Klar ist, dass die Arbeit am geänderten Mediennutzungsverhalten auszurichten ist und insbesondere auch jüngere Menschen im digitalen Raum erreicht werden müssen. Das ist dem SWR 2021 erfolgreich gelungen und wir unterstützen auch weiterhin die notwendigen Anstrengungen, den SWR als innovatives, digitales Medienhaus zukunftssicher aufzustellen.“ Der SWR Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2022 den Jahresabschluss ausführlich beraten und beschlossen.

Kai Gniffke, Intendant des SWR: Verantwortungsvoller Umgang mit Rundfunkbeitrag

SWR Intendant Kai Gniffke „Das Ergebnis der unabhängigen Wirtschaftsprüfung zeigt, dass der SWR gut und effizient gewirtschaftet hat. Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld der Beitragszahlenden um. Die besonderen Prinzipien der Buchführung führen zwar erstmalig zu einem negativen Eigenkapital, das aber nichts über die Leistungsfähigkeit und die Liquidität des SWR aussagt und dem strategischen Umbauprozess folgt.“