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Altgold verkaufen: Für wen lohnt es sich?

Gold Schmuck

Viele Menschen haben Schmuckstücke, Münzen oder andere Gegenstände aus Gold zu Hause, die seit Jahren ungenutzt in Schubladen oder Schmuckkästchen liegen. Häufig handelt es sich um Erbstücke, alte Trauringe, defekte Ketten oder Uhren, die keinen emotionalen Wert mehr haben. Der Verkauf von Altgold ist für all jene interessant, die ungenutztes Edelmetall in Bargeld umwandeln möchten.

Besonders spannend ist der Altgoldverkauf für Personen, die ihre Wertgegenstände schnell und unkompliziert in Liquidität verwandeln wollen – etwa für eine größere Anschaffung, eine Reise oder um einfach Platz zu schaffen. Auch Erben, die Goldschmuck erhalten haben, aber keinen persönlichen Bezug dazu haben, nutzen gerne die Möglichkeit, ihn zu Geld zu machen.

Welche Vorteile bietet der Verkauf von Altgold?

Der wohl größte Vorteil liegt auf der Hand: Altgold hat einen hohen Wert, der in bar ausgezahlt werden kann. Während alter Schmuck in der Schublade keinen Nutzen bringt, lässt er sich beim Fachhändler in Geld verwandeln. Dabei profitieren Verkäufer gleich mehrfach:

  • Schnelle Liquidität: Nach einer kurzen Prüfung wird der aktuelle Materialwert ermittelt und sofort ausbezahlt.
  • Transparenz: Seriöse Händler nutzen geeichte Waagen und informieren über den aktuellen Goldkurs.
  • Flexibilität: Es spielt keine Rolle, ob es sich um defekte Ketten, einzelne Ohrringe oder Zahngold handelt. Nahezu jedes Stück lässt sich verwerten.
  • Sicherheit: Fachgeschäfte bieten eine vertrauensvolle Atmosphäre und ermöglichen eine diskrete Abwicklung.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Gold unabhängig von Modetrends und Abnutzung immer seinen Materialwert behält. Selbst stark beschädigter Schmuck kann eingeschmolzen werden, sodass der reine Edelmetallanteil vergütet wird.

Wie funktioniert der Goldankauf?

Der Verkauf von Altgold ist unkompliziert und schnell. Zunächst bringt der Kunde seine Wertgegenstände in ein Fachgeschäft für Goldankauf. Dort erfolgt eine fachmännische Prüfung. Mit speziellen Testverfahren wird der Goldgehalt bestimmt, da Schmuck in unterschiedlichen Legierungen vorkommt – beispielsweise 333er, 585er oder 750er Gold.

Im Anschluss wird das Gewicht der Stücke ermittelt und anhand des aktuellen Tageskurses berechnet. Der Kunde erhält ein transparentes Angebot, das er annehmen oder ablehnen kann. Entscheidet er sich für den Verkauf, dann wird der Betrag in bar ausgezahlt oder auf Wunsch auf ein Konto überwiesen.

Viele Händler bieten auch die Möglichkeit, den Goldankauf per Post durchzuführen. Dabei werden die Stücke eingeschickt, geprüft und anschließend das Angebot unterbreitet. Diese Variante ist vor allem für Menschen interessant, die keinen Goldankauf in der Nähe haben.

Wer sollte den Goldverkauf besonders in Betracht ziehen?

Neben Privatpersonen, die einzelne Schmuckstücke veräußern möchten, gibt es weitere Gruppen, für die der Verkauf von Altgold attraktiv sein kann:

  • Erbengemeinschaften: Häufig wird Goldschmuck nach einem Nachlass aufgeteilt. Wenn niemand Interesse an den Stücken hat, ist ein Verkauf die einfachste Lösung.
  • Sammler: Wer Münzen oder Barren besitzt, die nicht mehr in die Sammlung passen, der kann sie veräußern und in neue Objekte investieren.
  • Menschen in Umbruchsituationen: Bei Scheidungen, Haushaltsauflösungen oder Umzügen bietet sich der Verkauf als Möglichkeit, ungenutzte Gegenstände loszuwerden.

Goldankauf München: Eine Anlaufstelle für den Verkauf

Gerade in größeren Städten gibt es eine Vielzahl an Fachgeschäften, die den Ankauf von Gold anbieten. Goldankauf München hat sich als verlässliche Adresse etabliert. Die Kunden profitieren von Erfahrung, Seriosität und einem diskreten Service. Die zentrale Lage macht es leicht, Schmuckstücke prüfen und sich vor Ort beraten zu lassen.

Wer sein Altgold in der bayerischen Landeshauptstadt verkaufen möchte, der findet hier die Möglichkeit, alte Werte schnell in Bargeld umzuwandeln. Auch für Menschen aus dem Umland lohnt sich ein Besuch, da die fachgerechte Bewertung und faire Preisgestaltung einen sicheren Rahmen für den Verkauf bieten.

Worauf sollte man beim Verkauf achten?

Beim Altgoldverkauf ist es wichtig, auf Seriosität zu achten. Kunden sollten nur Händler wählen, die eine transparente Preisberechnung bieten und sich am aktuellen Börsenkurs orientieren. Ein schriftliches Angebot, eine nachvollziehbare Gewichtsermittlung und die Möglichkeit, den Verkauf jederzeit abzulehnen, sind wichtige Qualitätsmerkmale.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, vorab den ungefähren Wert der Stücke zu recherchieren. Wer weiß, welche Legierungen sie besitzen, der hat einen besseren Vergleich. So lässt sich sicherstellen, dass man ein faires Angebot erhält.

Zusätzliche ÖPNV-Fahrten zum Winzerfest in Alzey

bus

Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV Süd) informieren über erweiterte Bus- und Bahnverbindungen anlässlich des Winzerfests in Alzey, das vom 19. bis 23. September stattfindet.

Fünf Tage, von Freitag bis Dienstag, wird in der Alzeyer Altstadt bei ausgesuchten regionalen Weinen, gutem Essen und viel Musik rund um einen attraktiven Jahrmarkt gefeiert. Um den Besucher:innen eine komfortable und sichere An- und Abreise zu ermöglichen, werden am Wochenende zusätzliche Fahrten angeboten.

In den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag gibt es zusätzliche Zugverbindungen ab Alzey:

  • Nach Saulheim: Abfahrt um 0:08 Uhr.

  • Nach Worms: Abfahrten um 22:15 Uhr, 22:38 Uhr (nur Samstag) und 23:50 Uhr.

Mehrere Buslinien bringen Festbesucher:innen von Alzey auch spät am Abend in die umliegenden Gemeinden und bieten während des Winzerfests deutlich mehr Zusatzfahrten als in den Vorjahren.

In der Nacht von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bringen die Festbesucher:innen folgende Buslinien ab Alzey „Bahnhof“ mit zusätzlichen Spätverbindungen in die umliegenden Gemeinden im RNN-Gebiet:

  • Linie 425 nach Wöllstein über Mauchenheim, Offenheim, Nieder-Wiesen, Wendelsheim, Eckelsheim, letzte reguläre Fahrt um 23:03 Uhr, Zusatzfahrten um 0:03 (nur bis Wendelsheim) und 1:03 Uhr.

  • Linie 440 nach Bad Kreuznach über Wendelsheim, Siefersheim, Wöllstein, letzte reguläre Fahrt um 23:04 Uhr, Zusatzfahrten um 0:04 (nur bis Wöllstein) und 1:04 Uhr (nur bis Wöllstein).

  • Linie 443 nach Wörrstadt über Bermersheim und Spiesheim, letzte reguläre Fahrt 23:52 Uhr, Zusatzfahrt um 0:52 Uhr.

  • Linie 446 nach Wendelsheim über Flonheim, letzte reguläre Fahrt um 0:38 Uhr, Zusatzfahrt um 1:38 Uhr.

  • Linie 660 nach Mainz über Undenheim und Mommenheim, letzte reguläre Fahrt um 23:08 Uhr, Zusatzfahrten um 0:08 (nur bis Bechtolsheim) und 1:08 Uhr (nur bis Bechtolsheim).

Weitere Busverbindungen des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) Freitag- und Samstagnacht ab Alzey „Bahnhof“ sind:

  • Linie 420 nach Kirchheimbolanden, letzte reguläre Fahrt 22:30 Uhr, Zusatzfahrten um 23:40 Uhr, 0:40 Uhr und 1:40 Uhr.

  • Linie 421 Richtung Kulturzentrum: letzte reguläre Fahrt 23:01 Uhr, Zusatzfahrten um 0:01 und 1:01 Uhr. In Richtung Obermarkt: letzte reguläre Fahrt 22:35 Uhr, Zusatzfahrten um 23:35, 0:35 und 1:35 Uhr.

  • Linie 428 nach Flörsheim-Dalsheim, letzte reguläre Fahrt 21:02 Uhr, Zusatzfahrten um 23:02 und 1:32 Uhr.

  • Linie 429 nach Osthofen, letzte reguläre Fahrt 22:02 Uhr, Zusatzfahrten um 0:02 Uhr (nur bis Westhofen).

  • Linie 430, letzte reguläre Fahrt 0:03 Uhr (Freitagnacht) und 23:03 Uhr (Samstag), Zusatzfahrten um 0:03 (Samstagnacht, nur bis Westhofen) und 1:33 Uhr (Freitagnacht und Samstagnacht, nur bis Westhofen).

Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus im Rheingau-Taunus-Kreis

Polizei Hessen
Polizei Hessen

Polizei Rheingau-Taunus – In den vergangenen Tagen kam es im Rheingau-Taunus-Kreis zu mehreren Straftaten. Betroffen waren unter anderem Taunusstein, Aarbergen und Niedernhausen. Die Polizei warnt vor Einbrechern und Dieben und bittet Zeugen um Hinweise, um die Täter zu fassen.

Einbrüche in Taunusstein-Bleidenstadt

In Taunusstein-Bleidenstadt verschafften sich Unbekannte zwischen Montagabend, 22:00 Uhr, und Mittwochnachmittag, 16:00 Uhr, Zugang zu einem Mehrfamilienhaus. Dabei wurden sieben Kellerräume aufgebrochen. Aus einem Kellerabteil entwendeten die Täter ein Pedelec im Wert von etwa 4.000 Euro, aus einem weiteren ein Staubsauger im Wert von rund 100 Euro. In fünf weiteren Fällen scheiterten die Einbrecher beim Versuch, die Hauseingangstür aufzuhebeln. Hinweise nimmt die Polizeistation Bad Schwalbach unter 06124 – 7078-0 entgegen.

Pedelec-Diebstahl in Aarbergen-Michelbach

Auch in Aarbergen-Michelbach wurde zwischen dem 03.09. und dem 10.09. ein Keller aufgebrochen. Die Diebe entwendeten ein grünes Elektrofahrrad der Marke „Hai Bike“ im Wert von knapp 3.200 Euro. Die Polizei bittet um Hinweise zur Tat unter derselben Telefonnummer der Polizeistation Bad Schwalbach: 06124 – 7078-0.

Fahrzeug durch Steine beschädigt in Niedernhausen-Oberjosbach

In Niedernhausen-Oberjosbach wurde am Mittwochabend gegen 18:05 Uhr ein Fahrzeug durch einen Stein beschädigt. Die 50-jährige Fahrerin eines Mazda bemerkte während der Fahrt auf der Königsteiner Straße einen lauten Knall und stellte später einen Schaden am Rücklicht ihres Autos fest. Der Sachschaden wird auf etwa 250 Euro geschätzt. Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Idstein unter 06126 – 9394-0 entgegen.

Neue Bestattungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz beschlossen

Bestattung

Bestattung in Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zugestimmt.

„Nach über 42 Jahren haben wir einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt. Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch im Plenum.

Entscheidend sei, dass noch zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werde, welche Bestattungsform nach dem Tod gewählt werden soll. Eine mit der Totenfürsorge betraute Person setze diesen Wunsch dann um. „Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden“, so der Minister. „Wir erhalten so unsere Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung.“

Das Gesetz kann noch im Oktober in Kraft treten. Eine Durchführungsverordnung wird aktuell erarbeitet. Es soll in rund fünf Jahren evaluiert werden.

Neue Bestattungsmöglichkeiten

Fortan ist es möglich, die Asche mit nach Hause zu nehmen, einen Teil seiner Asche zu einem würdevollen Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen – beispielsweise als Schmuckstein oder in einer Keramik – die Asche außerhalb des Friedhofs verstreuen zu lassen und seine Asche in den vier großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar bestatten zu lassen.

Mit der Möglichkeit, sich für eine Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen zu entscheiden, wird die allgemeine Sargpflicht bei Erdbestattungen aufgehoben.

Sternenkinder: Würdevoller Umgang mit totgeborenen Kindern

Dem Minister war mit der Gesetzesnovelle besonders wichtig, Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen, auf dem schweren Weg des Abschiednehmens zu begleiten. Bisher wurden Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, noch als Fehlgeburten betrachtet. Mit der Reform werden diese Kinder zukünftig als „Sternenkinder“ bezeichnet.

„Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen, und sie bekommen die Unterstützung, die sie in ihrem Trauerprozess brauchen. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, der es den Eltern erlaubt, ihr Kind im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, wie anlässlich eines Unfalls oder medizinischen Notfalls, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen. Wir wollen dazu beitragen, den Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben“, sagt Hoch.

Änderungen im Leichenschauwesen

Neben den individuellen Bestattungsformen, der Finanzierung von dauerhaften Ehrengräbern von im Auslandseinsatz verstorbenen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und der Bestattung von „Sternenkindern“ gibt es weitere zentrale Änderungen im Leichenschauwesen.

Gerade Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hinterfragten immer wieder die Qualität der Leichenschau. Deshalb ist es notwendig, die verschiedenen Leichenuntersuchungsarten (Leichenschau, Obduktion, anatomische Sektion), deren Durchführung, die Todesbescheinigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Gesetz genauer zu regeln.

Im Zuge dessen wird die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei geklärt ist. Das Interesse an der Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern überwiegt, da Fremdverschulden, wie etwa bei einem Schütteltrauma, nur durch eine Obduktion festgestellt werden kann.

Um jedoch unnötige Obduktionen zu vermeiden, wird als vorgeschaltete Kontrollfunktion die zweite Leichenschau eingeführt.

Weitere Informationen zum neuen Bestattungsrecht finden Sie hier: Bestattungsgesetz.

FDP: Neue Maßstäbe für würdevolle Selbstbestimmung

Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Donnerstag die Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

„Das neue Bestattungsgesetz sorgt für mehr Selbstbestimmung. Auch über den Tod hinaus. Zukünftig können Menschen selbst entscheiden, wie sie bestattet werden möchten. Der Staat soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorschreiben, wie sie um Angehörige trauern sollen.

Mit dem neuen Gesetz ermöglichen wir mehr Freiheit und eröffnen die Möglichkeit, die Wünsche Verstorbener würdevoll erfüllen zu können. In Zukunft kann jeder entscheiden, ob er traditionell auf einem Friedhof bestattet werden möchte oder beispielsweise eine Flussbestattung bevorzugt. Auch das Aufbewahren einer Urne in den eigenen vier Wänden wird ermöglicht. Das ist ein Gewinn für die Selbstbestimmung.

Ebenso schaffen wir für Eltern verstorbener Kinder neue Möglichkeiten, um in Würde trauern zu können. Sternenkinder können nun gemeinsam mit verstorbenen Eltern bestattet werden.

Wichtig ist: Niemand wird zu irgendetwas gezwungen. Die CDU-Fraktion erweckt fälschlicherweise den Eindruck, mit dem neuen Gesetz würden Pietät und Würde praktisch abgeschafft. Das Gegenteil ist der Fall. Die Konservativen müssen einsehen, dass sich die Gesellschaft wandelt.

Das andauernde Ignorieren neuer gesellschaftlicher Realitäten nützt niemandem. Die Ampelkoalition reagiert auf den Wandel und gestaltet ihn im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Wer Fortschritt will, darf politisch nicht im Gestern verharren. Auch nicht beim letzten Willen eines Menschen.“

24. Teddyklinik der Universitätsmedizin Mainz

24. Teddyklinik der Universitätsmedizin Mainz

Was passiert, wenn ich mich verletzt habe und zum Arzt muss? Wie läuft ein Besuch im Krankenhaus ab? Muss ich davor Angst haben?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Kinder bei der 24. Mainzer Teddyklinik. Ziel der Veranstaltung ist es, Kindern spielerisch den Ablauf medizinischer Behandlungen näherzubringen und Berührungsängste abzubauen.

Dafür schlüpfen Studierende der Human- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie der Universitätsmedizin Mainz in die Rolle von Teddydoktoren. Gemeinsam mit den Kindern untersuchen und verarzten sie deren Kuscheltiere.

Die diesjährige Sprechstunde für Familien findet am 25. Oktober 2025 von 10.00 bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Isaac-Fulda-Allee 2c im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld) statt. Teilnehmen können Kinder ab drei Jahren in Begleitung eines Erwachsenen.

Erstmals ist zwingend eine Voranmeldung über die Website www.teddyklinik-mainz.de erforderlich. Anmeldestart ist der 1. Oktober 2025.

Medizin spielerisch erleben

Das Teddydoktoren-Team der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) lädt Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter vom 23. bis zum 25. Oktober 2025 herzlich zur 24. Mainzer Teddyklinik ein.

In verschiedenen Behandlungsstationen können sie gemeinsam mit den Studierenden ihre mitgebrachten Kuscheltiere untersuchen und versorgen. Im Mittelpunkt steht die kindgerechte Begegnung mit medizinischen Abläufen.

Durch die spielerische Auseinandersetzung sollen Ängste abgebaut und positive Assoziationen geschaffen werden.

„Die Teddyklinik gibt Kindern die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit medizinischen Abläufen in einer entspannten, sicheren und sehr angenehmen Atmosphäre zu machen und leistet damit einen wertvollen Beitrag, der uns in der Klinik sehr hilft“, betont Univ.-Prof. Dr. Joachim Pohlenz, stellvertretender Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz.

Von der Untersuchung bis zur Teddy-OP

In der Teddyklinik erleben die Kinder den typischen Ablauf einer medizinischen Behandlung, ohne selbst betroffen zu sein:

  • Krankengeschichte erheben

  • Fieber messen

  • Verbände anlegen

  • Teddy-Röntgen, Teddy-CT und Teddy-EKG nutzen

  • Blutbilder anschauen

Auch die Zahnklinik ist Teil des Programms: Dort prüfen die Kinder die Zahngesundheit ihrer Stofftiere.

Ein besonderes Highlight ist die Teddy-OP-Show, bei der die Ursache mysteriöser Bauchschmerzen von Teddy Benny gefunden und behandelt wird.

Zum Abschluss geht es in die Teddy-Apotheke, wo Rezepte für „Schmerz-weg-Spritzen“ oder „Gute-Laune-Drops“ eingelöst werden können. So lernen die Kinder, ihre Kuscheltiere auch zu Hause liebevoll weiter zu versorgen.

Familientag am 25. Oktober 2025

Am 23. und 24. Oktober 2025 findet die Teddyklinik für zuvor angemeldete Kindergartengruppen statt – diese Termine sind bereits vollständig ausgebucht.

Auch ohne Kindergartengruppe können Kinder ab drei Jahren mit ihren Eltern oder anderen erwachsenen Begleitpersonen die Teddyklinik besuchen. Das Teddydoktoren-Team bietet am Samstag, 25. Oktober 2025, von 10.00 bis 15.00 Uhr eine Sprechstunde an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist für den Familientag erstmals eine vorherige Anmeldung erforderlich. Interessierte können sich ab dem 1. Oktober 2025 online unter www.teddyklinik-mainz.de anmelden und einen Sprechstunden-Zeit-Slot buchen.

Die Teddydocs freuen sich darauf, auch in diesem Jahr wieder mehr als 1.100 Plüschtiere zu versorgen.

Über die Teddyklinik Mainz

Die Teddyklinik ist ein studentisch organisiertes, bundesweites Projekt zur aktiven Gesundheitsvorsorge. Die Studierenden der Human- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie (vom 1. bis zum 12. Semester) veranstalten die Teddyklinik in Mainz bereits zum 24. Mal.

Über die Universitätsmedizin Mainz

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort.

Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten und jährlich rund 403.000 Menschen stationär und ambulant versorgen.

Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden eine untrennbare Einheit. Rund 3.700 Studierende sowie 590 Fachkräfte in Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden hier ausgebildet.

Mit rund 9.000 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Mainz einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen: www.unimedizin-mainz.de.

Aktuelle Meldungen aus Ginsheim-Gustavsburg vom 11. September

Ginsheim-Gustavsburg

Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg informiert regelmäßig über aktuelle Ereignisse, Veranstaltungen und wichtige Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger. Von sportlichen Erfolgen und Unternehmertreffen über Umwelt- und Gesundheitsthemen bis hin zu Angeboten für Beratung und gemeinschaftliches Miteinander – die folgenden Meldungen geben einen Überblick über das vielfältige Geschehen in der Stadt.

Junge Sporttalente im Rampenlicht (mit zwei Fotos, Copyright Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg)

Am Samstag (6.9.) war die Aula der Gustav-Brunner-Schule in Gustavsburg bestens gefüllt: Bei der „Kleinen Vereinsrevue 2025“ standen 77 Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt, die in den letzten circa 1,5 Jahren durch sportliche Erfolge im Vereinssport überzeugt hatten. Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, der Sport- und Kulturbund Gustavsburg (SKB) sowie die Sport- und Kulturgemeinde Ginsheim (SKG) würdigten die jungen Talente in einem abwechslungsreichen Programm, durch das Moderator Christian Döring charmant führte. Gleich zu Beginn kamen Bürgermeister Thorsten Siehr, SKG-Vorsitzender Klaus Metzger und SKB-Vorstandsmitglied Ralf Hesse in einer Talkrunde zu Wort. Sie betonten die Bedeutung der Vereinsarbeit für das Miteinander in der Stadt und sparten auch das herausfordernde Thema neue Sport- und Kulturhalle nicht aus. Später sorgte auch Sportcoach Andreas Merz in einem Gespräch für spannende Einblicke in die Nachwuchsförderung.

Nicht alle 77 ausgezeichneten Sportler*innen konnten persönlich anwesend sein – doch ein Großteil nahm unter dem begeisterten Applaus von Eltern und Geschwistern seine Urkunde sowie ein Präsent, ein großes Badetuch mit dem Logo der Vereinsrevue, direkt auf der Bühne entgegen. In mehreren Ehrungsblöcken wurden Aktive der folgenden Vereine ausgezeichnet: Rollsportverein Solidarität Mainspitze (Rollkunstlauf), TSV Ginsheim (Turnen und Leichtathletik), Kanuverein Ginsheim-Gustavsburg sowie der TV Gustavsburg (Tanzsport). Letzterer stellte zugleich mit Emilia und Leonie ein erfolgreiches HipHop-Duo und mit den „Sprinkles“ (Foto) eine auf den Punkt agierende HipHop-Gruppe, die für zwei schwungvolle Showacts sorgten.

Für einen musikalischen Gänsehautmoment sorgte zum Abschluss der junge Sänger Giuseppe de Matteis, der mit seiner Interpretation von „We are the Champions“ den geehrten Kindern und Jugendlichen einen bewegenden Schlusspunkt bescherte. Nicht zuletzt trug auch das von Ina Löw liebevoll vorbereitete Buffet mit Leckereien zur rundum gelungenen Atmosphäre bei. Die Stadt bedankt sich bei allen Akteuren für ihren Einsatz, verbunden mit herzlichen Glückwünschen an die jungen Sportler*innen für ihre großartigen Erfolge im Vereinssport.

Update: Japankäfer entdeckt – Einschränkungen beim Grünschnitt für Ginsheim

Der Japankäfer, ein massiver Pflanzenschädling, wurde in Trebur gefunden. Um seine Ausbreitung zu verhindern, hat das Regierungspräsidium Gießen eine Befallszone (1 km) und eine Pufferzone (6 km) eingerichtet.

Der größte Teil Ginsheims liegt in dieser Pufferzone. Daher gelten folgende Regelungen für den Stadtteil:

·        Grünschnitt darf nur am Wertstoffhof Sonnenwerk in Bischofsheim abgegeben werden (Transport abgedeckt oder im geschlossenen Fahrzeug) – bis Anfang Oktober

·        Biotonne: nur klein gehäckseltes Material oder Rasenschnitt darf entsorgt werden – bis Ende Oktober

·        Pflanzen und Grünschnitt dürfen nicht aus der Zone gebracht werden – bis Anfang Oktober

·        Erde aus den oberen 30 cm darf ganzjährig nicht aus der Pufferzone transportiert werden.

Der Stadtteil Gustavsburg liegt nicht mehr in der Pufferzone. Daher darf der Grünschnitt aus Gustavsburg weiterhin am städtischen Recyclinghof – der ebenfalls außerhalb der Pufferzone liegt – abgegeben werden. Die Biomülltonne wird wie gewohnt geleert.

Ab Oktober endet die Flugzeit des Käfers, dann kann Grünschnitt wieder normal entsorgt werden. Die Larven des Käfers überwintern in der Erde. Daher darf die Erde ganzjährig nicht abtransportiert werden.

Der Japankäfer ist etwa 1 bis 1,5 cm groß, metallisch-grün mit kupferfarbenen Flügeldecken und 12 weißen Punkten am Hinterleib. Er ist extrem gefräßig und befällt mehrere hundert Pflanzenarten. Eine unkontrollierte Ausbreitung könnte massive Folgen haben. Funde sollten fotografiert und mit Fundort an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: psd-pflanzengesundheit@rpgi.hessen.de.

Kostenlose Rentenberatung

Die nächsten kostenlosen Rentenberatungen durch Anton Reichmann finden an den Donnerstagen, 25. September und 16. Oktober, von 14 bis 18 Uhr im Trauzimmer des Ginsheimer Rathauses statt. Anmeldung unter: Telefon 06144/31791, E-Mail: toni.reichmann@t-online.de.

Stoppeln auf den Streuobstwiesen

In diesem Jahr gibt die Stadtverwaltung ihre Obstbäume wieder zur Ernte frei – allerdings ohne Pflückscheine. Vom 15. September bis 19. Oktober dürfen Bürger*innen die städtischen Bäume abernten und Fallobst aufsammeln. Im Volksmund nennt man dies „Stoppeln“. Wichtig dabei ist, dass nur städtische Bäume abgeerntet werden dürfen (Info beim Umweltbüro, Tel. 06144/20-169, Herr Kreuzberger). Zusätzlich dürfen Bäume nicht geschüttelt und an Ästen nicht gerissen werden. Obst darf nur in haushaltsüblichen Mengen mitgenommen werden. Generell gilt: Beim Betreten der Wiesen keine Schäden verursachen; Feldwege und Wiesen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Erinnerung: „Fest für alle Generationen“

Zum „Fest für alle Generationen“ lädt das ZAG – Zentrum aller Generationen, am Freitag, 19. September, von 15.00 bis 18.00 Uhr in die Pestalozzistraße 10 im Stadtteil Gustavsburg ein. Alle Bürger*innen sind herzlich willkommen.

Mehrere Straßen in Wiesbaden-Dotzheim ohne Wasserversorgung

Warnung Trinkwasser GG

Weil in der Daimlerstraße/Kreuzung Flachstraße in Dotzheim ein Klappenkreuz erneuert wird, muss am kommenden Montag (15. September) die Trinkwasserversorgung anliegender Straßenzüge vorübergehend abgestellt werden. Die dringend notwendige Unterbrechung findet zwischen 7.30 und 18 Uhr statt.

Betroffen sind folgende Straßen in Dotzheim:

Flachstraße 8 bis 26, Flachstraße 28 bis 42, Flachstraße 44 bis 56, Flachstraße 58 bis 66, Flachstraße 68 bis 80, Flachstraße 82 bis 88, Flachstraße 26 und 28, Dieselstraße 17 und 25, Daimlerstraße 33 bis 53, Daimlerstraße 24 und 24a bis 24h, Daimlerstraße 26 bis 40. Die Einschränkung gilt auch für die Kleingartenanlagen Schlink mit den dazugehörigen Hausnummern 1, 2, 7 sowie die Kleingartenanlage Landgraben 6.

Wer während der Unterbrechung Wasser benötigt, sollte sich vorab entsprechende Mengen abfüllen. Zusätzlich werden in der Dieselstraße 22 und in der Daimlerstraße 29 Standrohre als Notversorgung aufgebaut.

ESWE Versorgung rät: Die betroffenen Haushalte sollten darauf achten, dass alle Zapfstellen in den Häusern geschlossen bleiben, damit beim Wiederanstellen der Wasserversorgung Schäden vermieden werden. Denn trotz größter Sorgfalt kann es nach Wiederinbetriebnahme des Rohrnetzes zu Druckschwankungen und vorübergehenden Trübungen oder Verfärbungen des Leitungswassers kommen. Diese sind unbedenklich und werden durch ausreichendes Laufenlassen des Wassers ausgespült.

ESWE Versorgung entschuldigt sich für etwaige Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.

Volt stellt Kandidierende für Mainz zur Landtagswahl 2026 vor

V.l.n.r.: Verena Sekinger, Thomas Schwiertz, Philipp Leisner, Stefan Franke, Fabienne Bayer, Franziska Bär Foto: Simon Modery
V.l.n.r.: Verena Sekinger, Thomas Schwiertz, Philipp Leisner, Stefan Franke, Fabienne Bayer, Franziska Bär Foto: Simon Modery

Volt will mit dem Antritt zur Landtagswahl 2026 den politischen Diskurs in Rheinland-Pfalz bereichern und neue Perspektiven in die Landespolitik einbringen. Themen wie Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung und soziale Gerechtigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.

Fabienne Bayer, Stefan Franke und Thomas Schwiertz für Volt in Mainz

  • Fabienne Bayer (33, Biologielaborantin) will sich besonders für die Bildung von Kindern und Erwachsenen sowie die Beteiligung der Bevölkerung in der klimafreundlichen Stadt Mainz einsetzen. „Anpacken, statt Abwarten! Das ist mein Motto“, erklärt Fabienne Bayer. Sie tritt gemeinsam mit Franziska Bär (35, Netzwerkkoordinatorin im Projekt Digital-Botschafter*innen RLP) im Wahlkreis 27 Mainz I an.
  • Stefan Franke (34, Biologisch-technischer Assistent) fokussiert sich auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, zukunftsorientierten Verkehr und eine Stadt- und Landentwicklung im Einklang mit den planetaren Grenzen. Dabei möchte er auch die mentale Gesundheit der Menschen fördern. „Nur wer an eine positive Zukunft glaubt, kann sie auch so gestalten“, bekräftigt Stefan Franke.
  • Zusammen mit Philipp Leisner (34, Jurist) tritt er im Wahlkreis 28 Mainz II an. Philipp Leisners Themen sind insbesondere Wirtschaft und Soziales. „Wir müssen Staat und Verwaltung effizienter und digitaler gestalten“, betont Philipp Leisner.
  • Thomas Schwiertz (48, Physiker) will sich als Vater zweier Kinder besonders für Gleichberechtigung und Bildung starkmachen. „Mit der Einführung der GaFög müssen wir auch die Bedingungen für das Lehrpersonal verbessern und die kostenfreie Nachmittagsbetreuung für alle Kinder sicherstellen. Durch die Bildungshoheit auf Landesebene lässt sich hier viel bewegen“, findet Thomas Schwiertz.
  • Als Ersatzkandidatin verstärkt Verena Sekinger (30, Beamtin) das Team für den Wahlkreis 29 Mainz III. Ihre Hauptanliegen sind neben Gleichstellung und Chancengerechtigkeit auch der Klimaschutz. „Ich möchte eine gerechte und lebenswerte Zukunft für alle Menschen gestalten“, erklärt sie.

Die Partei stellt dabei die Weichen für die Landtagswahl 2026

Für die finale Zulassung zur Landtagswahl 2026 müssen 125 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis gesammelt werden. Diese Hürde betrifft alle sogenannten nicht privilegierten Parteien. Volt ruft daher alle Unterstützer*innen auf, aktiv zu werden und so demokratische Vielfalt mitzugestalten.

Das Formular kann unter https://volt.link/rlp-ltw heruntergeladen, im Anschluss ausgefüllt und unterschrieben an Volt Landesverband Rheinland-Pfalz, Bleichstraße 5, 55218 Ingelheim am Rhein gesendet werden.

Karrierecenter der Bundeswehr auf der Taunus-Messe 2025

Karrierecenter der Bundeswehr

Am 18. September 2025 öffnet die Taunus-Messe im Kurhaus Bad Schwalbach ihre Türen. Auch in diesem Jahr präsentiert sich das Karrierecenter der Bundeswehr als Aussteller und informiert Besucherinnen und Besucher über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten bei der Bundeswehr.

Vielfältige Karrierewege

Ob ziviles Studium, Ausbildung im Fachdienst oder eine militärische Laufbahn – die Bundeswehr bietet über 60 Ausbildungsberufe sowie mehr als 50 Studiengänge an. Dazu zählen Fachrichtungen wie Maschinenbau, Informatik, Medizin, Psychologie, Luft- und Raumfahrttechnik oder Wirtschaftswissenschaften. Studierende profitieren dabei von einem Einstiegsgehalt ab rund 2.300 Euro sowie von exzellenten Studien- und Arbeitsbedingungen an den Universitäten in Hamburg und München.

Ausbildung, Studium und Offizierslaufbahn

Neben klassischen Ausbildungsberufen im medizinischen, technischen, kaufmännischen und handwerklichen Bereich informiert das Karrierecenter auch über die Offizierslaufbahn. Hier erwartet junge Menschen eine fundierte militärische Ausbildung, kombiniert mit einem Studium und anschließender Tätigkeit als Führungskraft in den Streitkräften.

Sicherer Arbeitgeber mit Perspektive

Die Bundeswehr bietet nicht nur eine breite Auswahl an Berufen und Studiengängen, sondern auch langfristige Karriereperspektiven, moderne Arbeitsumfelder sowie eine umfassende Betreuung während Ausbildung und Studium.

Besuch auf der Messe

Wer sich über Einstiegsmöglichkeiten und Karrierewege informieren möchte, hat auf der Taunus-Messe die Gelegenheit, direkt mit den Karriereberaterinnen und -beratern ins Gespräch zu kommen. Weitere Informationen finden Interessierte vorab unter www.bundeswehrkarriere.de.

Öffnungszeiten der Taunus-Messe:
18. September 2025, 14:00 – 20:00 Uhr
Weitere Informationen und Besuchertickets unter Taunus-Messe.de

14 Wohnungen durchsucht – Polizei und Zoll zerschlagen Darknet-Gruppe

Festnahme Symbolbild
Festnahme Symbolbild

Ermittlern von Polizei und Zoll ist es gelungen, eine mutmaßliche Dealergruppierung mit Verbindungen ins Darknet aufzudecken. Bei einem großangelegten Einsatz in mehreren Bundesländern wurden vier Haftbefehle vollstreckt und umfangreiche Beweismittel sichergestellt.

Durchsuchungen in sechs Städten

Am Dienstagabend (9. September 2025) nahmen Spezialeinheiten in Ludwigshafen, Pforzheim und im Enzkreis vier Tatverdächtige fest. Zeitgleich durchsuchten Ermittler 14 Wohnungen und Geschäftsräume in Karlsruhe, Mannheim und weiteren Orten.

Dabei stellten die Fahnder nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebliche Mengen Drogen sicher: rund zwei Kilogramm Kokain, 15 Kilogramm Amphetamin, 500 Ecstasy-Tabletten, 4,5 Kilogramm Cannabis sowie mehr als 7.000 verschreibungspflichtige Medikamente. Zudem wurden etwa 100.000 Euro Bargeld beschlagnahmt. Auch illegale Online-Verkaufsplattformen samt Servern in Großbritannien und Finnland wurden außer Betrieb genommen.

Illegale Plantage entdeckt

Im Landkreis Vaihingen stießen die Ermittler zudem auf eine professionelle Cannabisplantage mit 64 Pflanzen, die ebenfalls sichergestellt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen nutzte die Gruppierung die Plantage zur Eigenproduktion eines Teils der gehandelten Drogen.

Umfangreiche Ermittlungen seit 2023

Die Ermittlungen führt seit Oktober 2023 die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Den Beschuldigten im Alter von 28 und 38 Jahren wird vorgeworfen, in großem Stil mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehandelt zu haben – sowohl im offenen Internet als auch im Darknet.

Laut den Ermittlern agierte die Gruppe arbeitsteilig und konspirativ. Hinweise auf ihre Aktivitäten ergaben sich, nachdem in Postsendungen mehrfach Drogen und Medikamente entdeckt worden waren.

Unterstützung durch Bundes- und Landesbehörden

An dem Einsatz beteiligten sich neben Polizei und Zoll auch Spezialkräfte der Bundespolizei sowie Ermittler aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Beim Abbau der Plantage kamen zudem Fachkräfte des Bundeskriminalamts zum Einsatz.

Untersuchungshaft angeordnet

Die vier Festgenommenen wurden am 10. September 2025 dem Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftrichter bestätigte die bestehenden Untersuchungshaftbefehle. Die Beschuldigten machten bislang keine Angaben zur Sache. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund: Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift

Die GER Rheinland-Pfalz besteht seit 1992 als Kooperation zwischen dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. Sie ist auf die Bekämpfung organisierter Rauschgiftkriminalität spezialisiert und führt komplexe Ermittlungsverfahren mit bundeslandübergreifendem Schwerpunkt.

Taschenlampenführung im Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim

Museum Ingelheim
Museum Ingelheim

Der Sommer ist vorbei – und mit der dunklen Jahreszeit beginnt im Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim wieder die beliebte Reihe „Nachts im Museum!“. Die erste Taschenlampenführung im Winterhalbjahr 2025/26 findet am Freitag, 17. Oktober 2025, um 18 Uhr statt.

Familienführung mit besonderem Blick auf römische Exponate

Wenn die Lichter ausgehen, führt Museumsmitarbeiterin Florine Jäger, M.A., Familien und Kinder ab sechs Jahren durch die Ausstellung. Im Lichtkegel der Taschenlampen rücken verborgene Details römischer Objekte in den Fokus: die einst mehrfarbige Kleidung der Römerin „Prima“, die Blaufärbung römischer Glasgefäße sowie die Funktion der „antiken Taschenlampe“. Die außergewöhnliche Tour dauert 45 Minuten; eigene Taschenlampen dürfen gerne mitgebracht werden.

Eintritt, Kosten und Anmeldung

  • Teilnahmegebühr: 2 Euro pro Person
  • Museumseintritt: zusätzlich 3 Euro (ab 18 Jahren)
  • Anmeldung: wegen begrenzter Plätze erforderlich über das Kinder- und
  • Jugendprogramm der Stadt Ingelheim: ingelheim-kijupro.de
  • Ort: Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim

Weitere Termine der Abendführungen (jeweils 18 Uhr)

  • 7. November 2025
  • 16. Januar 2026
  • 20. Februar 2026
  • 13. März 2026

Mit der Taschenlampenführung „Nachts im Museum!“ bietet das Museum bei der Kaiserpfalz ein familienfreundliches Kulturangebot in Ingelheim – spannend, lehrreich und ideal für die Herbst- und Wintermonate. Suchbegriffe wie Taschenlampenführung Ingelheim, Museum bei der Kaiserpfalz, Familienführung Rheinland-Pfalz und Nachts im Museum Ingelheim erhöhen die Auffindbarkeit des Angebots in der regionalen Suche.

Artikelempfehlung: Wohnungsmarkt Mainz-Bingen: 411 Millionen Euro Sanierungskosten jährlich

Tuningkontrollen der Polizei in Bad Kreuznach

Polizei
Polizei

Am Mittwoch, 10. September 2025, führte die Polizeiinspektion Bad Kreuznach eine umfangreiche Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz des ehemaligen OBI-Marktes in der Bosenheimer Straße durch. Unterstützt wurden die eingesetzten Kräfte von Kolleginnen und Kollegen benachbarter Dienststellen. Schwerpunkt der Maßnahme waren Fahrzeuge mit möglichen illegalen technischen Veränderungen.

17 Fahrzeuge mit unerlaubten Umbauten in Bad Kreuznach festgestellt

Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Beamtinnen und Beamten bei 17 Fahrzeugen bauliche Veränderungen fest, die zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führten. Solche Manipulationen können nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Fahrzeughalter haben.

Weitere Verkehrsverstöße geahndet

Neben den technischen Mängeln ahndete die Polizei zahlreiche Gurtverstöße sowie Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht. Auch ein möglicher Drogenverstoß wurde festgestellt: Bei einem Fahrzeugführer zeigten sich körperliche Auffälligkeiten, die auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuten. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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Von der Förderung zur Forderung: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Corona Soforthilfe

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Selbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Um schnelle Hilfe zu leisten, wurden staatliche Soforthilfeprogramme ins Leben gerufen, die unbürokratisch Liquidität sichern sollten. Viele Betroffene griffen dankbar zu, um laufende Kosten zu decken und ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortzuführen. Doch inzwischen stehen zahlreiche Empfänger vor einer neuen Herausforderung: Rückforderungsbescheide der Behörden. Diese fordern teilweise erhebliche Summen zurück, weil die Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfe nachträglich anders bewertet werden. Plötzlich wird aus der finanziellen Unterstützung eine potenzielle Schuldenfalle.

Die Situation ist komplex und wirft eine Vielzahl an Fragen auf: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene? Lohnt sich ein Widerspruch oder gar eine Klage? Welche Kriterien legen Behörden an, und wie haben Gerichte bislang entschieden? Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die für Betroffene von entscheidender Bedeutung sind. Dabei wird aufgezeigt, wie wichtig es ist, die eigene Situation genau zu prüfen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die eigenen Rechte zu wahren.

Rechtlicher Hintergrund der Rückforderungen

Die Grundlage für die staatlichen Soforthilfen waren Eilprogramme, die unter enormem Zeitdruck entwickelt wurden. Entsprechend unpräzise waren viele Regelungen und führten zu Unsicherheiten, wie bei der Corona Soforthilfe Rückzahlung. In der Praxis führte das dazu, dass Anträge von den Bewilligungsstellen zwar zügig bearbeitet, aber nicht immer einheitlich geprüft wurden. Nachträglich begannen die Behörden dann, die tatsächlichen Verwendungszwecke und die Bedürftigkeit der Antragsteller genauer unter die Lupe zu nehmen. Genau hier setzte die Welle von Rückforderungsbescheiden ein.

Besonders problematisch ist dabei, dass viele Betroffene die Hilfen gutgläubig verwendet haben, ohne sich bewusst zu sein, dass ihre Interpretation der Bedingungen später angezweifelt werden könnte. Manche Bewilligungsstellen legten zum Beispiel strengere Maßstäbe an, ob private Lebenshaltungskosten mit den Hilfen gedeckt werden durften oder nicht. Andere Behörden hinterfragten rückwirkend die Liquiditätsengpässe, obwohl diese zum Zeitpunkt des Antrags nachvollziehbar waren. Die Folge: ein Flickenteppich unterschiedlicher Entscheidungen, der für Betroffene schwer vorhersehbar ist.

„Viele Empfänger fühlen sich doppelt bestraft – zuerst durch den pandemiebedingten Einbruch, dann durch Rückforderungen, die ihre finanzielle Existenz erneut gefährden.“

Ein Widerspruch oder eine Klage kann daher nicht nur auf die individuelle Situation abzielen, sondern auch auf die rechtlichen Unsicherheiten, die aus den unklaren Förderbedingungen resultieren. Hier kommt es entscheidend darauf an, die eigenen Unterlagen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Korrespondenzen sorgfältig aufzuarbeiten.

Wann ein Widerspruch sinnvoll ist

Ein Widerspruch ist der erste rechtliche Schritt, wenn ein Rückforderungsbescheid ins Haus flattert. Er bietet die Möglichkeit, die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen. Doch wann lohnt sich dieser Schritt tatsächlich? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab.

Zunächst ist die Begründung des Bescheids entscheidend. Stützt sich die Behörde auf fehlerhafte Annahmen oder unvollständige Daten, kann ein Widerspruch durchaus erfolgreich sein. Auch wenn unklare Regelungen im Bescheid nicht eindeutig ausgelegt wurden, können Betroffene argumentieren, dass ihnen die Rückforderung nicht zugemutet werden darf. Darüber hinaus spielen Fristen eine zentrale Rolle: Wer die Frist für den Widerspruch versäumt, verliert die Chance auf eine Überprüfung.

Welche Rolle eine Klage spielen kann

Wenn ein Widerspruch abgelehnt wird oder keine zufriedenstellende Lösung bringt, bleibt vielen Betroffenen nur noch der Gang vor Gericht. Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn die rechtlichen Grundlagen des Rückforderungsbescheids fragwürdig sind oder die Behörde bei der Prüfung wesentliche Aspekte übersehen hat. Gerade weil die Programme unter enormem Zeitdruck eingeführt wurden, gibt es in vielen Bescheiden erhebliche Unschärfen. Diese Unklarheiten sind ein Ansatzpunkt für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Manche Verwaltungsgerichte haben bereits zugunsten der Antragsteller entschieden, wenn die Richtlinien widersprüchlich oder die Bewilligungsstellen nicht ausreichend transparent gearbeitet haben. Andere Gerichte bestätigen hingegen die Rückforderungen, wenn die Voraussetzungen klar verfehlt wurden. Das bedeutet, dass Betroffene genau prüfen sollten, ob ihre Argumente tragfähig sind und ob sich der Rechtsweg auch wirtschaftlich lohnt. Schließlich ist ein Gerichtsverfahren nicht nur zeitaufwendig, sondern kann auch zusätzliche Kosten verursachen.

Ein entscheidender Vorteil einer Klage liegt jedoch darin, dass sie die Rechtslage weiter klärt und damit Präzedenzwirkung haben kann. Für viele Unternehmen geht es nicht nur um die konkrete Summe, sondern auch um die Frage, wie rechtsstaatlich mit den Hilfen umgegangen wird. Wer die Möglichkeit einer Klage erwägt, sollte sich daher frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, um Chancen und Risiken realistisch einschätzen zu können.

Typische Fallstricke bei Rückforderungen

Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Betroffene zunächst sicher fühlten, als die Hilfsgelder bewilligt wurden. Erst die nachträglichen Prüfungen führten dazu, dass Fehler sichtbar wurden oder Interpretationen der Behörden ins Spiel kamen. Dabei gibt es bestimmte Punkte, die besonders häufig Probleme verursachen:

  • Unklare Definitionen von „Liquiditätsengpässen“
  • Unterschiedliche Auslegungen bei der Frage, welche Kosten tatsächlich förderfähig sind
  • Fehlende oder unzureichend aufbewahrte Unterlagen
  • Versäumnisse bei der fristgerechten Reaktion auf Bescheide

Diese Aspekte zeigen, wie wichtig eine genaue Dokumentation und Aufbereitung aller relevanten Unterlagen ist. Wer von Beginn an eine klare Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Verwendungszwecke der Soforthilfe führt, hat im Fall einer Rückforderung die besseren Karten. Denn letztlich muss der Betroffene nachweisen, dass er die Hilfen korrekt verwendet hat und die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

Ein weiterer Fallstrick liegt in der Annahme, dass Behörden überall nach denselben Regeln vorgehen. Tatsächlich haben einzelne Bundesländer ihre Soforthilfeprogramme unterschiedlich ausgestaltet, was zu einem Flickenteppich aus Vorschriften führte. Dadurch kann es sein, dass ein Unternehmen in Bayern andere Bedingungen erfüllen musste als ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Diese Unterschiede erschweren eine einheitliche rechtliche Bewertung und erhöhen das Risiko, dass Betroffene mit Rückforderungen konfrontiert werden, obwohl sie im guten Glauben gehandelt haben.

Praktische Tipps für Betroffene

Viele Betroffene sind zunächst verunsichert, wenn ein Rückforderungsbescheid eintrifft. Wichtig ist es, nicht überhastet zu reagieren, sondern Schritt für Schritt vorzugehen. Wer Ruhe bewahrt, hat die besseren Chancen, eine tragfähige Lösung zu finden. An erster Stelle steht die sorgfältige Prüfung des Bescheids. Schon kleine Unstimmigkeiten in den Berechnungen oder Formulierungen können entscheidend sein, wenn es um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage geht. Hier zeigt sich, dass eine detaillierte Analyse oft der Schlüssel ist, um fehlerhafte Bescheide erfolgreich anzufechten.

Es empfiehlt sich außerdem, die eigene Dokumentation zu ordnen. Dazu gehören Nachweise über Liquiditätsengpässe, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kontoauszüge, die belegen, wie die Soforthilfe verwendet wurde. Eine klare und vollständige Aktenlage ist oft das stärkste Argument gegen eine Rückforderung. Wer zusätzlich rechtlichen Rat einholt, hat eine solide Basis, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Betroffene sollten zudem bedenken, dass eine frühzeitige juristische Einschätzung nicht nur bei der Strategie hilft, sondern auch Fristen absichert – ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird.

Hilfreich kann es außerdem sein, nicht nur auf den Bescheid selbst zu reagieren, sondern auch aktiv Kontakt mit der Behörde aufzunehmen. In manchen Fällen lassen sich Missverständnisse bereits im direkten Austausch ausräumen, ohne dass ein langwieriges Verfahren notwendig wird. Auch eine einvernehmliche Lösung, etwa in Form einer Stundung oder Ratenzahlung, ist möglich und kann die Situation erheblich entschärfen. Entscheidend ist, vorbereitet und informiert in diese Gespräche zu gehen.

  • Fristen für Widerspruch und Klage unbedingt im Blick behalten
  • Alle Unterlagen lückenlos sammeln und geordnet bereithalten
  • Juristischen Beistand einbeziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden
  • Kommunikation mit der Behörde stets dokumentieren
  • Möglichkeiten wie Stundung oder Ratenzahlung erwägen, falls eine Rückzahlung unvermeidbar erscheint

Unterschiede zwischen Widerspruch und Klage im Überblick

Oft stellt sich die Frage, welcher Weg erfolgversprechender ist: der Widerspruch oder die Klage. Beide Mittel haben Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Der Widerspruch bietet den Vorteil, dass er zunächst innerhalb der Verwaltung bearbeitet wird, wodurch das Verfahren schneller und kostengünstiger sein kann. Eine Klage hingegen verlagert die Entscheidung auf das Verwaltungsgericht und kann dadurch eine höhere rechtliche Verbindlichkeit schaffen, birgt jedoch auch mehr Risiken.

Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede komprimiert dar:

Kriterium Widerspruch Klage
Instanz Behörde prüft den eigenen Bescheid erneut Verwaltungsgericht entscheidet
Kosten meist gering, häufig ohne Anwaltszwang höhere Kosten durch Gericht und Anwälte
Dauer einige Wochen bis Monate mehrere Monate bis Jahre
Erfolgschancen abhängig von der Verwaltungspraxis abhängig von rechtlicher Bewertung
Risiko überschaubar höheres Kostenrisiko bei Niederlage

Diese Übersicht zeigt, dass beide Wege sorgfältig geprüft werden müssen. Während der Widerspruch oft die pragmatischere Lösung ist, kann die Klage im Einzelfall notwendig sein, um die eigenen Rechte konsequent durchzusetzen. Nicht selten ist eine Kombination beider Schritte sinnvoll: Zunächst Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen und die Aktenlage zu klären, und anschließend – falls nötig – Klage erheben.

Handeln statt Abwarten

Die Diskussion um die Rückforderung der Corona-Hilfen macht deutlich, dass rechtliche Klarheit für Betroffene oft schwer zu erlangen ist. Die Hilfen waren als schnelle Unterstützung gedacht, doch viele sehen sich heute mit komplexen juristischen Fragen und finanziellen Risiken konfrontiert. Gerade deshalb ist es entscheidend, nicht passiv zu bleiben, sondern aktiv zu handeln.

Wer rechtzeitig reagiert, hat die Chance, unnötige Zahlungen zu vermeiden oder zumindest bessere Bedingungen auszuhandeln. Die Corona Soforthilfe Rückzahlung – Widerspruch und oder Klage ist dabei nicht nur ein juristisches Verfahren, sondern auch ein Prüfstein dafür, wie fair und transparent staatliche Krisenmaßnahmen im Nachhinein bewertet werden. Betroffene können durch besonnenes Vorgehen nicht nur ihre eigene finanzielle Lage stabilisieren, sondern auch dazu beitragen, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Diejenigen, die informiert und vorbereitet auftreten, haben bessere Chancen, ihre Position durchzusetzen. Abwarten ist in dieser Situation selten die beste Lösung – vielmehr braucht es Eigeninitiative, Struktur und die Bereitschaft, die eigenen Rechte entschlossen zu verteidigen.

Eintracht Frankfurt Edition: Premium-Vodka trifft auf Fan-Kultur

Eintracht Frankfurt Edition: Premium-Vodka trifft auf Fan-Kultur

Fußballfans und Vodka-Liebhaber aufgepasst: Mit der neuen Eintracht Frankfurt Edition bringt Iordanov Vodka ein echtes Highlight in die Hausbar. Der Premium-Vodka wird aus 5-fach destilliertem, reinem Weizen hergestellt und überzeugt nicht nur geschmacklich, sondern auch durch sein außergewöhnliches Design.

Handgefertigte Flaschenkunst

Jede Flasche der Eintracht Frankfurt Edition ist ein Unikat. Die Wappen der Eintracht Frankfurt werden kunstvoll in Handarbeit aus über 1.400 schwarzen und weißen Kristallen zusammengesetzt. Die robuste Schmuckflasche bleibt dabei auch nach dem Genuss des Vodkas ein dekoratives Highlight – ideal für Sammler oder als Geschenk für echte Fans.

Geschmack wie ein Traumtor

Der Vodka überzeugt nicht nur optisch: Schon der erste Schluck erinnert an ein spektakuläres Bundesliga-Tor. Feinster Weizen und kristallklares, demineralisiertes Wasser von nordeuropäischen Inseln sorgen für einen aromatischen, sanften Geschmack. Kenner schätzen die Qualität, die auf über 150 Jahre Erfahrung in einer der ältesten Destillen zurückgeht.

Exklusivität und Sammlerwert

Die Flaschen sind nummeriert und tragen ein Eintracht Frankfurt Hologramm auf der Rückseite, das die Lizenzierung offiziell bestätigt und den Sammlerwert erhöht. Verschiedene Variationen mit Kristallen bieten zudem unterschiedliche Designs für Fans und Vodka-Liebhaber.

Made in Rhein-Main

Produziert wird der Premium-Vodka im Rhein-Main-Gebiet und von dort aus weltweit verschickt – unter anderem nach Monaco, Ibiza und in die USA. Auch an internationalen Flughäfen, etwa in Frankfurt oder London, ist der exklusive Vodka erhältlich.

Mit der Eintracht Frankfurt Edition gelingt Iordanov Vodka eine gelungene Verbindung aus Sport, Kunst und Genuss – ein Must-have für alle Fans, die Geschmack und Design gleichermaßen schätzen.

Zum Shop: BYC-Shop


Emotionales Treffen zwischen Arzt und Patient

Ärztliche Untersuchung: Alles bestens verheilt!

Was für ein Überraschungsbesuch und welche große Freude für Dr. André Borsche, als sein ehemaliger Patient Aßchab aus Tschetschenien kürzlich unerwartet in seiner Praxis erschien. Nach all den Jahren war es ein bewegender Moment, das inzwischen herangewachsene Kind wiederzusehen – diesmal als selbstbewussten 17-jährigen Jugendlichen, der voller Dankbarkeit zurückkehrte, um seinen ehemaligen Arzt persönlich zu treffen. Für Dr. Borsche war es eine besondere Gelegenheit, die Erfolge seiner Arbeit und die positiven Entwicklungen im Leben seines Patienten unmittelbar mitzuerleben.

Der jetzt 17-jährige Junge war damals als einjähriges Kind mit einem riesigen Blutschwamm im Gesicht im Diakonie-Krankenhaus behandelt worden

Tamara Naumann und Ehrenbürger Alex Jacob hatten 2009 die Kontakte geknüpft und über Interplast in Zusammenarbeit mit Aktion Augenlicht dem schwer entstellten Kind eine plastisch-chirurgische Operation ermöglicht. Begleitet von seiner Mutter war er aus Grozny, der Hauptstadt von Tschetschenien, angereist, nachdem Behandlungen in Moskau nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatten. Nach Vorbehandlung durch die Kinderabteilung mit Dr. Christoph von Buch wagte damals Dr. Borsche die Riesengeschwulst zu operieren, ohne die Gesichtsnerven zu verletzen.

„Ich erinnere mich genau, welchen Respekt ich vor dem Risiko einer starken Blutung hatte, aber die OP gelang glücklicherweise komplikationslos“, denkt Dr. Borsche noch heute. Auch die Heilung verlief problemlos, und alle waren glücklich, dass Aßchab deutlich gebessert wieder in seine Heimat zurückkehren konnte.

Zwischenzeitlich gab es 2014 ein herzliches Wiedersehen in Grozny vor Ort, als André Borsche mit seinem Interplast-Team und Alexander Jacob einen Hilfseinsatz in Tschetschenien durchführten. Die ganze Familie kam in großer Dankbarkeit, und es war ein bewegendes Erlebnis zu erfahren, dass aus dem kleinen Kind ein so glücklicher Junge heranwächst, der bereits in die Schule geht.

Tamara Naumann aus Bad Kreuznach hat immer den Kontakt zur Familie aufrechterhalten und will sich weiter um die Ausbildung von Aßchab kümmern. Nach all seinen positiven Erfahrungen im Krankenhaus will Aßchab jetzt selbst Krankenpfleger werden, um auch anderen Menschen helfen zu können. Bei guten Deutschkenntnissen möge ihm ein Pflegepraktikum in der Diakonie helfen, seinen Wunsch zu verwirklichen.