Sanierung des Heilig-Geist-Hospitals in Bingen
Die Sanierung des Heilig-Geist-Hospitals (HGH) in Bingen schreitet weiter voran. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Mainz-Bingen den aktuellen Stand zur Neuausrichtung des Hauses zur Kenntnis genommen und eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von einer Million Euro beschlossen. Damit reagieren die politischen Gremien auf eine gestiegene Finanzierungslücke.
Der Betriebsverlust des HGH für das laufende Jahr liegt bei insgesamt 6,1 Millionen Euro – zwei Millionen Euro mehr als ursprünglich in den Haushalten der Gesellschafter Stadt Bingen und Landkreis Mainz-Bingen eingeplant. Beide teilen sich als Träger des Krankenhauses die Kosten jeweils zur Hälfte.
Einmalige Mehrbelastungen treiben Defizit in die Höhe
Die Abweichung sei laut Geschäftsführung vor allem auf Einmaleffekte zurückzuführen. Dazu zählen unter anderem Mehrkosten im Zuge der Neuorganisation externer Dienstleister sowie Mindereinnahmen durch Rückstände bei der Leistungsabrechnung. Auch nicht besetzte Stellen wirkten sich temporär negativ auf die Bilanz aus.
Land erkennt Konzept als tragfähig an
Trotz der finanziellen Herausforderungen sehen Aufsichtsrat und Geschäftsführung das Krankenhaus auf einem guten Weg. Bei einem Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium wurde das vorgestellte Sanierungskonzept inklusive der geplanten Leistungsgruppen als schlüssig und zukunftsfähig bewertet. Das Haus soll künftig als Krankenhaus der Stufe 1N fungieren – das entspricht einer Einrichtung mit Basisnotfallversorgung und medizinischer Grundversorgung.
Von vier auf sieben Leistungsgruppen aufgestockt
Ein wesentlicher Fortschritt im Zuge der Umstrukturierung ist die Erweiterung der vorgesehenen Leistungsgruppen. Statt der ursprünglich geplanten vier sollen nun sieben medizinische Schwerpunkte angeboten werden: Notfallmedizin, Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Innere Medizin, Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie sowie Geriatrie. Diese Ausweitung gilt als wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Hauses – insbesondere im Hinblick auf Personalgewinnung und Fachkräftesicherung.
MVZ wird weiter ausgebaut
Auch das zum HGH gehörende Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) entwickelt sich weiter. Im Mai konnte eine neue allgemeinmedizinische Praxis eröffnet werden. Weitere Praxen sollen demnächst von der bisherigen Trägerin Marienhaus-Gruppe in die HGH MVZ gGmbH übergehen.
Der eingeschlagene Weg stimmt sowohl Politik als auch Klinikleitung optimistisch. Die nun freigegebenen zusätzlichen Mittel sollen helfen, das Haus wirtschaftlich weiter zu stabilisieren und medizinisch für die Zukunft aufzustellen.
IGS Oppenheim ist „Europaschule“ des Landes Rheinland-Pfalz
„Wir, Bunt, Stark, Offen: für eine Welt“ lautet der Slogan der Integrierten Gesamtschule (IGS) An den Rheinauen in Oppenheim. Und dass dies auch so gelebt wird, zeigt nicht zuletzt die Auszeichnung der IGS als „Europaschule“ des Landes Rheinland-Pfalz. Anlässlich des Schulfestes wurde dieser Titel nun gebührend gefeiert.
„Diese Auszeichnung zeigt, wie wichtig der Schule das Thema Europa, aber auch die Vielfältigkeit auf allen Ebenen ist. Darauf können wir als Schulträger stolz sein“, so der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Mainz-Bingen Steffen Wolf. Gerade in der heutigen Zeit sei es umso wichtiger, bei den Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für Europa und seine Werte zu stärken, wie der Beigeordnete betont.
Politische Bildung, Austauschprojekte innerhalb Europas und ein umfassendes Angebot an Fremdsprachen über den regulären Unterricht hinaus:
Die Bandbreite des europäischen Engagements an der IGS ist groß. Der Beschluss, sich aktiv um die Zertifizierung beim Land zu bemühen, fiel schließlich 2022: Neben der Schulleitung und dem Kollegium waren auch Schülervertretung, Elternbeirat und Personalrat in das Vorhaben einbezogen.
„Im Leitbild der IGS ist das interkulturelle Profil längst fest verankert und wird gestärkt durch zahlreiche Aktionen. Ob Projekte zur Menschenrechts- und Demokratieerziehung, themenbezogene Tagungen, Studienfahrten zum Europaparlament in Straßburg oder auch Fortbildungen der Lehrkräfte zu europarelevanten Themen“, so Isabelle Mourot, Koordinatorin der Schule. Das alles zeigt: Gemeinsam setzt sich die Schulgemeinschaft für ein friedliches Europa ein. Darüber hinaus pflegt die IGS auch einen regen Austausch mit ihren Partnerschulen in Frankreich, Kroatien und Ruanda.
Seit 2015 können sich Schulen in Rheinland-Pfalz beim Land um den Titel „Europaschule“ bewerben. Die Zertifizierung erfolgt nach einem entsprechenden Kriterienkatalog, unter anderem charakteristisch für die Schulen sind ein europäisches Profil sowie internationale Austauschprogramme. Die IGS An den Rheinauen in Oppenheim wurde bereits im Dezember 2024 offiziell in Stromberg ausgezeichnet, jetzt folgte die Feier mit der ganzen Schulgemeinschaft. In Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen darf sich neben der IGS Oppenheim auch die Nieder-Olmer IGS seit dem Schuljahr 2019/2020 Europaschule nennen.
Entfernungspauschale: Steuerliche Entlastung für Pendler erklärt
Die Diskussion ist nicht neu: Kritiker bezeichnen die Entfernungspauschale als umweltschädlich und kontraproduktiv für die Verkehrswende. Weil sie dazu animiere, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Bei der Steuererklärung profitieren jedoch Jahr für Jahr Millionen Arbeitnehmende von dieser Entlastung für Berufspendler. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den wichtigsten Fakten zur Entfernungspauschale.
Kein Beweis für umweltschädliche Wirkung der Pauschale
Die VLH hält die Kritik an der Entfernungspauschale für ungerechtfertigt: „Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Nachweis für eine umweltschädliche Wirkung der Entfernungspauschale“, betont VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Vielmehr zeige eine empirische Untersuchung von Professor Dr. Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Professor Dr. Kay Blaufus (Leibniz-Universität Hannover) aus dem Jahr 2023, dass die Entfernungspauschale keine relevante Auswirkung auf die Wahl des Wohnorts hat. Demnach würden 10 Cent mehr oder weniger Entfernungspauschale den Arbeitsweg nur um etwa 330 Meter verändern – und selbst ein Wegfall der Entfernungspauschale würde die Pendeldistanz je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur um 1,8 Kilometer verringern.
„Weil die Entfernungspauschale vom gewählten Verkehrsmittel unabhängig ist, kann der steuerliche Vorteil bei Fahrgemeinschaften, Mitfahrern, Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrradfahrern die tatsächlichen Kosten manchmal sogar übersteigen. Damit wird umweltfreundliches Verhalten belohnt“, erläutert Uwe Rauhöft.
65 Prozent der Beschäftigten fahren mit dem Auto zur Arbeit
Die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland fährt mit dem Auto zur Arbeit: Rund 65 Prozent waren es im Jahr 2024. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, die sich auf Ergebnisse des jüngsten Mikrozensus stützen. Demnach nutzten knapp 16 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zum Job. Rund 10 Prozent schwangen sich aufs Fahrrad, rund 7 Prozent gingen zu Fuß.
Wie auch immer man den Weg zurücklegt: Berufspendlerinnen und -pendler können in ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen. Diese gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit – beziehungsweise zur ersten Tätigkeitsstätte, wie es offiziell heißt. Und zwar für jeden Tag, an dem diese Strecke zurückgelegt worden ist. So mindert die Entfernungspauschale das zu versteuernde Einkommen.
Fahrtkosten dürfen die Werbungskostenpauschale übersteigen
Die Entfernungspauschale gehört steuerlich zu den Werbungskosten. Das sind beruflich bedingte Ausgaben, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, beträgt aktuell 1.230 Euro (seit 2023). Dieser Mindestbetrag wird bei Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt automatisch für die Berechnung der Steuerlast berücksichtigt.
Zu den beruflichen Ausgaben gehören unter anderem Kosten für Fachliteratur, Fort- und Weiterbildungen, Beiträge zu Berufsverbänden – und eben die Entfernungspauschale sowie Reisekosten bei einer Dienstreise. Wer nachweislich höhere berufsbedingte Ausgaben als 1.230 Euro im Jahr hat, kann die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen und ist nicht auf den Pauschbetrag beschränkt. Und mit den Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte liegen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer recht schnell über der Grenze von 1.230 Euro.
30 Cent pro Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt das Finanzamt pro Arbeitstag und Kilometer der einfachen Wegstrecke für die kürzeste Straßenverbindung 30 Cent an. Ab dem 21. Entfernungskilometer sind es 38 Cent. Wer mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Auto fährt, kann die Entfernungspauschale für diese Arbeitstage unbegrenzt steuerlich geltend machen. Natürlich nur für die Tage, an denen der Weg tatsächlich zurücklegt wurde.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist im vergangenen Jahr an 220 Tagen jeweils 20 Kilometer zu seiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren. Somit kann er in der Steuererklärung für 2024 eine Pendlerpauschale von 1.320 Euro geltend machen – und somit bereits 90 Euro mehr als mit der Werbungskostenpauschale. Hätte die Strecke zu seiner Arbeit 45 Kilometer betragen, würde das Finanzamt sogar 3.410 Euro Pendlerpausche berücksichtigen:
- 220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro
- 220 Arbeitstage x 25 Kilometer x 0,38 Euro = 2.090 Euro
Öffentliche Verkehrsmittel und Teilstrecken
Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale für alle Verkehrsmittel einheitlich und wird mit der kürzesten Straßenverbindung für die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte berechnet. Werden unterschiedliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit genutzt, wird aber in manchen Fällen recht umständlich mit Teilstrecken gearbeitet. Zum Beispiel ab etwa 58 Kilometern bei 220 Arbeitstagen, wenn eine Teilstrecke davon mit dem Auto zurückgelegt wird. Und: Für öffentliche Verkehrsmittel gibt es zwar eine Deckelung von 4.500 Euro. Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel allerdings höher, können diese ebenso wie bei der Autonutzung in voller Höhe geltend gemacht werden, denn dann entfällt die Begrenzung der Pauschale.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Geldregen für die Rheinwelle in Gau-Algesheim
Innenminister Michael Ebling hat dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Regionalbad Bingen-Ingelheim“, Sebastian Hamann, einen Förderbescheid für die Stadt Bingen (Landkreis Mainz-Bingen) in Höhe von vier Millionen Euro aus dem Sportstättenförderprogramm des Landes überreicht. Gefördert wird der Anbau einer Sport- und Lehrschwimmhalle an das Regionalbad Bingen-Ingelheim „Rheinwelle“.
Innenminister Michael Ebling zur Förderung der Rheinwelle
„Sport ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Die Stadt Bingen plant, die Mittel für einen Erweiterungsbau, der ein Lehrschwimmbecken sowie ein Becken mit sechs Bahnen umfasst, einzusetzen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, das Freizeitangebot zu erweitern und den Vereinssport zu fördern“, sagte Innenminister Michael Ebling. Neben den neuen Schwimmbecken sollen auch zusätzliche Umkleide-, Sanitär- und Geräteräume eingerichtet werden.
In der Vergangenheit wurde bereits der Neubau des Regionalbads mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro aus Mitteln der Sportstättenförderung bezuschusst. Die „Rheinwelle“ ist damit ein Paradebeispiel für die Förderung von Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz.
„Die ‚Rheinwelle‘ macht deutlich, wie die interkommunale Zusammenarbeit im Sportbereich funktionieren kann. Die Kooperation der Städte Bingen Gau-Algesheim und Ingelheim schafft Möglichkeiten, von denen alle Bürgerinnen und Bürger langfristig profitieren“, so der Minister.
Die Landesregierung unterstützt sowohl kommunale als auch vereinseigene Sportstätten. 2025 stehen rund 16,7 Millionen Euro für diese Förderungen zur Verfügung.
Attraktive Angebote sollen Leben in die Stadt Mainz zurückbringen
Der Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, überreichte am heutigen Tage Fördermittel in Höhe von 380.000 Euro an die Landeshauptstadt Mainz. Die Summe dient zur Realisierung von fünf Projekten im Rahmen der zweiten Auflage der „Innenstadt-Impulse“, die zur Erhaltung attraktiver Innenstädte beitragen.
Bei der Übergabe am Mainzer Liebfrauenplatz dankten Oberbürgermeister Nino Haase, Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz sowie Fördermitteldezernent Karsten Lange für die Landesunterstützung.
„Mit unserem Regierungsschwerpunkt ,Innenstädte der Zukunft‘ wollen wir gezielt Impulse setzen, um die Zentren unserer Städte zu stärken. Denn Innenstädte sind weit mehr als Orte zum Einkaufen – sie sind soziale Räume, kulturelle Treffpunkte und wirtschaftliche Zentren. Deshalb ist es unser Ziel, sie lebendig, vielfältig und zukunftsfähig zu gestalten.
Mit den Fördermitteln unterstützen wir Projekte, die die Aufenthaltsqualität steigern, zum Verweilen einladen und die lokale Wirtschaft stärken. Dabei geht es nicht nur um bauliche Veränderungen, sondern um ein ganzheitliches Verständnis von Stadtentwicklung – gemeinsam mit den Menschen vor Ort und für eine Innenstadt mit Ausstrahlung, Charakter und Zukunft“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Attraktive Angebote sollen Leben in die City zurückbringen
Historisch gewachsen stellen Innenstädte Orte mit einer hohen Nutzungsvielfalt dar: Ob Einkaufsmöglichkeiten, ein breites kulturelles Angebot, Sehenswürdigkeiten, Gastronomie oder Freizeitangebote – eine lebendige Innenstadt zieht Bevölkerung und Gäste gleichermaßen ins Zentrum.
Die Corona-Pandemie der Jahre 2021 und 2022 und ihre anhaltenden Folgen – Stichworte: Interneteinkäufe, Geschäftsaufgaben, Personalengpässe – haben jedoch Spuren hinterlassen. Innenstädte stehen seither vor der Herausforderung, ehemals belebte Areale wiederzubeleben.
Deshalb legte die Landeshauptstadt Mainz bereits 2023 erste Projekte im Rahmen der „Innenstadt-Impulse“ auf – mit dem Ziel, neue attraktive Angebote zu schaffen und den Weg ins Stadtzentrum wieder lohnend zu gestalten.
OB Haase: „Die Innenstadt muss investitionsfähig bleiben“
Oberbürgermeister Nino Haase sagte:
„Die Mainzer Innenstadt besticht durch eine Mixtur aus Attraktivität, Gemütlichkeit und einem vielfältigen Angebot. Damit die Innenstadtquartiere ihre hohe Anziehungskraft auch in Zukunft gegenüber dem Internethandel und der Grünen Wiese behaupten können, müssen wir investieren.
Die Rekordzahlen beim Tourismus im letzten Jahr und die niedrige Leerstandsquote mit Blick auf vergleichbare Städte spornen uns an. Es gilt, stets hellwach zu bleiben, Quartiere zu stärken und immer wieder neue Wege zu beschreiten.“
Rückblick: Innenstadt-Impulse 2023
Bereits 2023 hatte die Stadt Mainz Fördermittel des Landes erhalten. Damit wurde u. a. die Innenstadtkampagne mit den groß dimensionierten „MA_NZ“-Lettern finanziert sowie die digitale Leerstandsplattform „LeAn“ entwickelt. Beides unterstützt das Ansiedlungsmanagement der Mainzer Innenstadt nachhaltig.
Ausblick: Projekte der Innenstadt-Impulse 2025
In der neuen Antragsrunde werden fünf Projekte mit einem Gesamtvolumen von 380.000 Euro gefördert. Die Stadt Mainz bringt zusätzlich zehn Prozent Eigenanteil ein.
Im Fokus stehen Digitalisierung, kreative Zwischennutzung, Quartiersentwicklung und moderne Kommunikation. Auch die Weihnachtsbeleuchtung wird neugestaltet – inklusive KI-Elementen zur Stärkung des Tagestourismus.
Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz betont:
„Ich freue mich sehr über den bewilligten Förderbescheid aus dem Programm ,Innenstadt-Impulse‘. Die Förderung ist wichtig, um gezielt Maßnahmen voranzutreiben, damit unsere Innenstadt für die Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Kunden von Handel, Dienstleistungen und Gastronomie attraktiv, liebens- und lebenswert bleibt und eine Zukunft hat.
Eine besondere Bedeutung haben die einzelnen Quartiere. Wir wollen diese bewusst stärken, weil diese mit ihrem besonderen Flair und ihren Angeboten maßgeblich zur Attraktivität unserer Innenstadt beitragen.“
Fördermitteldezernent Karsten Lange ergänzt:
„Ich bin sehr froh, dass es uns als Stadt Mainz gelungen ist, diese Fördermittel zu sichern. Besonders das Gewerbe in unserer Innenstadt profitiert davon.
Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig eine gezielte Unterstützung für die Weiterentwicklung unserer Innenstadt ist. Die einfache Zugänglichkeit des Programms ermöglicht es uns, innovative Ideen umzusetzen und unsere Stadt nachhaltig zukunftsfähig zu gestalten.“
Im Detail: Die fünf geförderten Projekte
Projekt 1 – Digitale Innenstadt
Budget: 35.000 €
• Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur digitalen Transformation der Innenstadt
• Entwicklung geeigneter Smart-City-Elemente
Projekt 2 – Pop-up-Kreativräume
Budget: 120.000 €
• Anmietung leerstehender Flächen durch die Wirtschaftsförderung
• Weitergabe zu günstigen Konditionen an Kreativprojekte
• Transparenz im Umgang mit Leerständen
• Revitalisierung mit Blick auf dauerhafte Ansiedlungen
Projekt 3 – Quartiere der Zukunft neu denken
Budget: 100.000 €
• Kreativer Umgang mit urbanem Raum
• Projekte im städtischen Kontext
• Ideen aus der Bevölkerung, Stadtteilen und Hochschule Mainz
• Umsetzung gemeinsam mit Bürger:innen und Kreativwirtschaft
Projekt 4 – Christmas Lights: Mainz leuchtet im Winter (6 Tage)
Budget: 100.000 € (mainzplus CITYMARKETING)
• Neues Beleuchtungskonzept für die Weihnachtszeit
• Weiterentwicklung der Dachmarke „Weihnachtsstadt Mainz“
• Verknüpfung mit Gastronomie, Kultur und Kunst
Projekt 5 – KI-gestützte, digitale Tourist Information
Budget: 70.000 € (mainzplus CITYMARKETING)
• Entwicklung einer KI-Anwendung, die das „mainzgefühl“ vermittelt
• Digitalisierung von Informations- und Kommunikationsprozessen
• Mehr Sichtbarkeit für touristische Angebote und lokale Betriebe
Letzte Bauphase: Neuer Selztalradweg entsteht bis Oktober
Alzey Selztalradweg – Die Arbeiten im Industriegebiet Ost (IG Ost) nähern sich dem Abschluss – und auch für Radfahrer bringt das Großprojekt eine entscheidende Verbesserung: Der sanierungsbedürftige Abschnitt des Selztalradwegs wird ab Montag, 7. Juli, vollständig zurückgebaut und neu angelegt. Die neue Trasse verläuft künftig entlang der renaturierten Selz unter der Brücke der Osttangente.
Alter Weg weicht moderner Verbindung
Der bisherige Radweg ist in einem schlechten Zustand – Risse, Schlaglöcher und unebene Stellen machten den Abschnitt zuletzt kaum noch befahrbar. Nun wird er im Rahmen der Erschließung des IG Ost durch eine neue, landschaftlich reizvolle Strecke ersetzt. Die Führung unter dem Brückenbauwerk der Osttangente hindurch soll nicht nur mehr Sicherheit bieten, sondern auch den Erlebniswert für Radfahrende deutlich erhöhen.
Bauarbeiten am Radweg und der Osttangente parallel
Die Erschließungsgesellschaft Alzey (EGA) rechnet damit, dass der neue Selztalradweg spätestens im Oktober offiziell freigegeben werden kann. Zeitgleich wird auch an der Fertigstellung der Osttangente gearbeitet. Die Verkehrsfreigabe der Straße ist für September geplant.
Bürgermeister lobt Baufortschritt
„Was in den vergangenen Monaten auf rund 78 Hektar geschaffen wurde, ist absolut bemerkenswert. Besonderen Dank richte ich auch an alle Bürgerinnen und Bürger, die während der Bauzeit auf die wichtige Radwegeverbindung verzichten mussten. Die Zeit des Wartens und der langen Umwege hat nun bald ein Ende“, sagte Bürgermeister Steffen Jung.
Radumleitung über Schafhausen bleibt bis zur Freigabe
Bis zur Fertigstellung des neuen Wegs bleibt die bestehende Umleitung in Kraft: Von Framersheim kommend führt die Route ab der Atzelmühle über Schafhausen zur Rebzuchtanstalt und entlang der A61 bis zur Albiger Straße – und umgekehrt.
Die Modernisierung des Selztalradwegs gilt als wichtiger Schritt für die nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur in der Region. Mit der neuen Trasse soll nicht nur der Alltagsradverkehr gestärkt, sondern auch die Attraktivität des Selztals weiter erhöht werden.
Kinder in Taunusstein mit Stein attackiert
Polizei Taunusstein: Bei einem Angriff auf einem Feldweg nahe der Straße „Im Obergrund“ in Taunusstein-Hahn wurden am Freitagabend (4. Juli 2025) zwei Kinder verletzt. Gegen 19:15 Uhr wurden ein zehn- und ein zwölfjähriger Junge von zwei bislang unbekannten Jugendlichen auf E-Scootern angegriffen – einer der Täter warf einen Stein und traf eines der Kinder am Hinterkopf.
Täter flüchteten nach dem Angriff in Taunusstein auf E-Scootern
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befanden sich die beiden Kinder mit ihren Fahrrädern auf dem Feldweg, als sie von den Jugendlichen angesprochen und im weiteren Verlauf mit einem Stein bedroht wurden. Die Situation eskalierte, woraufhin die Kinder versuchten zu fliehen. Dabei stürzte der zwölfjährige Junge und zog sich leichte Verletzungen zu. Schlimmer traf es den zehnjährigen Jungen: Er wurde mit dem Stein am Hinterkopf getroffen und musste durch den Rettungsdienst medizinisch versorgt werden.
Die beiden jugendlichen Täter konnten trotz sofort eingeleiteter Fahndung durch die Polizei nicht mehr angetroffen werden. Sie wurden wie folgt beschrieben:
Personenbeschreibung Täter 1:
- Männlich
- ca. 14–15 Jahre alt
- etwa 160 cm groß
- normale bis kräftige Statur
- dunkelbraune Haare
- leicht gebräunte Haut
- Bekleidet mit schwarzer Kappe, dunklem T-Shirt und kurzer grauer Hose
Personenbeschreibung Täter 2:
- Männlich
- ca. 14–15 Jahre alt
- etwa 160 cm groß
- schmale Statur
- hellbraune Haare
- leicht gebräunte Haut
- Bekleidet mit schwarzer Kappe, weißem T-Shirt und schwarzer Jeans.
Personen, die zur Tatzeit Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den flüchtigen Jugendlichen geben können, werden gebeten, sich umgehend mit der Polizeistation Bad Schwalbach in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer lautet (06124) 7078-0.
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Appell der Stadt Groß-Gerau an die Bürger
Die anhaltende Sommerhitze und langanhaltende Trockenperioden setzen dem Stadtgrün in Groß-Gerau stark zu. Besonders junge Bäume entlang von Straßen und in dicht bebauten Innenstadtbereichen leiden unter der extremen Witterung. Kleine Pflanzflächen, verdichtete Böden und wenig Niederschlag machen die Situation zusätzlich kritisch. Der Bau- und Betriebshof der Stadt ist deshalb seit Wochen im Dauereinsatz, um die Bäume zu wässern, zu pflegen und vor dauerhaften Hitzeschäden zu schützen.
„Stadtgrün ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebensraums“
Bürgermeister Jörg Rüddenklau unterstreicht die Bedeutung urbaner Begrünung:
„Unser Stadtgrün ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebensraums – es sorgt für kühlere Luft, filtert Feinstaub, spendet Schatten, liefert Sauerstoff und bietet Lebensraum für Tiere. Und das alles kostenlos“, betont er.
Angesichts zunehmender Wetterextreme sei der Schutz des Stadtgrüns eine gemeinsame Aufgabe: „Gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme müssen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen – jede helfende Hand zählt.“
Weiß gestrichene Baumstämme als Hitzeschutz
Ein ungewohnter Anblick sorgt derzeit für Gesprächsstoff in Groß-Gerau: weiß gestrichene Baumstämme. Doch dieser Anblick ist kein Kunstprojekt, sondern ein effektiver Hitzeschutz. Die helle Farbe reflektiert Sonnenstrahlen und senkt die Temperatur in der Rinde – besonders auf der Südseite, wo die Sonneneinstrahlung am stärksten ist.
„Bei Temperaturen über 30 Grad im Schatten entstehen auf der Südseite der Bäume teilweise extreme Hitzezonen. Ohne Schutz können Risse im Stamm, Sonnenbrand oder sogar das Absterben von Zellen im Stamminneren die Folge sein“, erklärt Ilka Linke vom Betriebshof. „Früher war das seltener ein Problem, heute ist es ein regelmäßiges Risiko.“
Die Methode: Zunächst wird eine gelbe Grundierung aufgetragen, die anschließend mit weißer Farbe überstrichen wird – ein effizienter Schutzmechanismus gegen sogenannte Sonnennekrosen.
Wasser ist Leben – besonders für Stadtbäume
Die regelmäßige Bewässerung ist eine zentrale Maßnahme zum Erhalt des Stadtgrüns. Vor allem Jungbäume benötigen in den ersten Jahren nach der Pflanzung zusätzliche Wassergaben, um stabile Wurzeln auszubilden. Doch auch ältere Bäume zeigen zunehmend Hitzestress – der Pflegeaufwand wächst.
Da der Bau- und Betriebshof diese Aufgaben allein kaum noch bewältigen kann, setzt die Stadt auf bürgerschaftliches Engagement. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich als Baumpatin oder Baumpate zu engagieren und Stadtbäume in der eigenen Umgebung regelmäßig zu wässern.
„Ob mit Gießkanne, Gartenschlauch oder einem speziellen Bewässerungssack – jede Unterstützung hilft“, heißt es aus dem Betriebshof-Team. Die praktischen Bewässerungssäcke können zwischen 50 und 100 Liter Wasser fassen, das über mehrere Stunden langsam an die Wurzeln abgegeben wird – ideal für verdichtete Böden in städtischen Bereichen.
Baumpate werden – Natur und Stadtbild unterstützen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unkompliziert bei Manfred Rupprecht vom Betriebshof melden (E-Mail: manfred.rupprecht@gross-gerau.de), um eine Baumpatenschaft zu übernehmen oder einen Bewässerungssack zu erhalten.
Bürgermeister Rüddenklau zeigt sich erfreut über das wachsende Engagement in der Bevölkerung: „Wir haben bereits einige engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich regelmäßig um ‚ihren‘ Baum kümmern. Solche Beispiele zeigen, was möglich ist, wenn wir gemeinsam handeln. Die Natur wird es uns danken.“
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Mediennutzung und Informationsverhalten in der Region
Ob Liveticker, Eilmeldung oder redaktionelle Reportage – Nachrichten erreichen Nutzerinnen und Nutzer heute schneller als je zuvor. Bilder werden zugeschnitten, bearbeitet und mit wenigen Klicks veröffentlicht. Wer etwa ein Bild online zuschneiden möchte, braucht keine spezielle Software mehr. Das verändert nicht nur den journalistischen Alltag, sondern auch die Art, wie Nachrichten wahrgenommen werden.
Besonders in regionalen Medienhäusern wächst der Druck, mit sozialen Plattformen mitzuhalten und gleichzeitig glaubwürdig zu bleiben. Rheinland-Pfalz steht dabei exemplarisch für eine Region, in der Leserbindung und digitale Innovation Hand in Hand gehen. Doch was bedeutet das für das Informationsverhalten und wie reagieren Medienanbieter auf die neuen Gewohnheiten ihrer Zielgruppen?
Regionale Medien unter digitalem Druck
Der Wandel der Medienlandschaft trifft regionale Anbieter besonders deutlich. Während große Verlagshäuser auf zentrale Redaktionen und überregionale Reichweite setzen, kämpfen lokale Plattformen um Sichtbarkeit und Relevanz. Der Takt der digitalen Berichterstattung hat sich beschleunigt. Inhalte müssen schneller produziert, multimedial aufbereitet und zielgerichtet verteilt werden. Leserinnen und Leser erwarten Aktualität in Echtzeit, ergänzt durch Hintergründe, Fotos und kurze Videos.
Auch in Rheinland-Pfalz haben sich viele Redaktionen angepasst. Sie investieren in neue Formate, setzen auf datengetriebene Inhalte und bauen ihre Social-Media-Präsenz aus. Gleichzeitig bleibt der Anspruch an journalistische Qualität bestehen. Zwischen Geschwindigkeit und Sorgfalt entsteht ein Spannungsfeld, das tägliche Entscheidungen verlangt.
Technik spielt dabei eine zentrale Rolle. Redakteure arbeiten mit automatisierten Tools, gestalten Beiträge im Browser, nutzen Anwendungen zur Bildbearbeitung direkt im Newsroom. Die redaktionelle Arbeit wird effizienter, aber auch komplexer. Besonders kleinere Häuser geraten hier an ihre Grenzen. Es braucht personelle Ressourcen, technische Infrastruktur und eine klare Digitalstrategie, um langfristig mitzuhalten. Wer diese Herausforderungen meistert, sichert nicht nur seine Existenz, sondern stärkt auch den regionalen Informationsauftrag.
Neue Lesegewohnheiten im Vergleich
Während Redaktionen ihre Abläufe neu strukturieren, verändert sich parallel das Verhalten auf der Nutzerseite. Inhalte werden seltener vollständig gelesen, dafür häufiger überflogen. Viele greifen unterwegs zum Smartphone, scrollen durch Überschriften, klicken auf Videos oder lassen sich Inhalte vorlesen. Die klassische Zeitungslektüre am Frühstückstisch wird zur Ausnahme.
Studien zeigen deutliche Unterschiede zwischen Altersgruppen. Jüngere Zielgruppen bevorzugen visuelle Reize, kurze Textbausteine und interaktive Elemente. Ältere Leserinnen und Leser bleiben längeren Artikeln eher treu, legen Wert auf redaktionelle Tiefe. Gleichzeitig wächst bei allen der Wunsch nach Orientierung. Ein klarer Aufbau, passende Bilder und verständliche Sprache rücken in den Vordergrund.
Auch der Zeitpunkt der Nutzung hat sich verschoben. Nachrichten werden vermehrt zwischendurch konsumiert, nicht mehr zu festen Tageszeiten. Push-Meldungen, Social Feeds und Newsletter übernehmen die Rolle des klassischen Nachrichteneinstiegs. Wer sichtbar bleiben will, muss Inhalte flexibel an unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten anpassen.
Die Herausforderung liegt darin, verschiedene Erwartungen gleichzeitig zu erfüllen. Inhalte sollen aktuell, prägnant und dennoch verlässlich sein. Im Zusammenspiel von Form und Inhalt entscheidet sich, ob ein Beitrag Beachtung findet oder im digitalen Rauschen untergeht.
Rolle visueller Inhalte im Nachrichtenfluss
Bilder, Grafiken und Videos sind längst mehr als Beiwerk. Sie strukturieren Inhalte, lenken den Blick und transportieren Emotionen schneller als jeder Text. In der täglichen Informationsflut entscheidet oft das visuelle Element darüber, ob eine Meldung wahrgenommen wird. Besonders in sozialen Netzwerken dominieren Formate, die visuell ansprechend aufbereitet sind und sich mühelos teilen lassen.
Für Redaktionen bedeutet das eine neue Prioritätensetzung. Bilder müssen nicht nur hochwertig, sondern auch thematisch präzise gewählt sein. Die Auswahl geschieht unter hohem Zeitdruck, oft direkt am Schreibtisch. Wer flexibel arbeiten möchte, nutzt browserbasierte Werkzeuge, mit denen sich Fotos und Infografiken unkompliziert anpassen lassen.
Auch das Publikum entwickelt ein geschulteres Auge. Unscharfe oder unpassende Bilder wirken schnell unseriös. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Barrierefreiheit und Gerätekompatibilität. Inhalte müssen auf kleinen Bildschirmen genauso gut funktionieren wie auf dem Desktop.
Im Zusammenspiel mit kurzen Textformaten entstehen neue journalistische Ausdrucksformen. Slideshows, Story-Formate oder Videoclips ergänzen klassische Artikel und bieten zusätzliche Einstiege in ein Thema. Die visuelle Ebene wird damit zu einem eigenständigen Kanal, der Inhalte verdichtet und gleichzeitig Aufmerksamkeit bindet.
Zukunftsperspektiven für Lokaljournalismus
Lokaljournalismus steht vor einem Wendepunkt. Während klassische Geschäftsmodelle an Reichweite und Erlösen verlieren, entstehen neue Ansätze, die Nähe und Relevanz anders denken. Lokale Inhalte bleiben gefragt, doch ihre Aufbereitung und Verbreitung verändern sich grundlegend. Plattformübergreifendes Arbeiten wird zur Norm, Kooperationen mit freien Kreativen und spezialisierten Dienstleistern nehmen zu.
Innovative Konzepte setzen auf Beteiligung. Leserinnen und Leser werden nicht nur informiert, sondern eingebunden. Umfragen, Kommentarbereiche und lokale Veranstaltungen schaffen Verbindung. Auch neue Bezahlmodelle wie Mikroabos oder freiwillige Beiträge gewinnen an Bedeutung.
Technisch entstehen Freiräume durch digitale Werkzeuge, die Produktion und Veröffentlichung vereinfachen. Damit können auch kleinere Redaktionen professionell auftreten und schneller auf Ereignisse reagieren. Lokale Themen lassen sich zielgruppengenau zuschneiden und über verschiedene Kanäle streuen.
Entscheidend wird sein, welche Medien bereit sind, ihre Strukturen neu zu denken und Chancen aktiv zu nutzen. Wer glaubwürdig bleibt, innovativ arbeitet und die Bedürfnisse seiner Region kennt, hat trotz Herausforderungen gute Voraussetzungen für eine stabile Zukunft im digitalen Umfeld.
Stromausfall in mehreren Stadtteilen von Bad-Kreuznach
Seit 14:08 Uhr am 6. Juli 2025 ist es in mehreren Bereichen des Landkreises Bad Kreuznach zu einem flächendeckenden Stromausfall gekommen. Besonders betroffen sind die Stadtteile rund um die Charles-de-Gaulle-Straße und die Gustav-Pfarrius-Straße. Die Ursache für die Unterbrechung der Stromversorgung ist bislang nicht bekannt, ebenso wenig, wie lange der Ausfall noch andauern wird.
Feuerwehr reagiert sofort und organisiert Hilfe vor Ort
Unverzüglich nach Bekanntwerden der Störung hat die Feuerwehr reagiert: Die Gerätehäuser in der Charles-de-Gaulle-Straße sowie in der Gustav-Pfarrius-Straße wurden besetzt und dienen ab sofort als Anlaufstellen für die Bevölkerung. Dort können Notfälle gemeldet oder Hilfeleistungen organisiert werden. Damit stellt die Feuerwehr sicher, dass trotz des Stromausfalls weiterhin eine grundlegende Notfallversorgung gewährleistet ist.
Bürgerinnen und Bürger aus Bad-Kreuznach sollen mithelfen
Die Behörden bitten alle Anwohner, besonnen zu handeln. Es ist wichtig, elektrische Geräte abzuschalten und die Stecker aus den Steckdosen zu ziehen. So können Schäden durch eventuelle Spannungsspitzen nach Wiederherstellung der Stromversorgung vermieden werden. Darüber hinaus sollten Nachbarn informiert und hilfsbedürftige Personen – insbesondere ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen – unterstützt werden.
Notruf nur im Ernstfall – Überlastung vermeiden
Der Notruf funktioniert weiterhin, sollte jedoch ausschließlich bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen gewählt werden. Eine unnötige Nutzung könnte zu Verzögerungen bei echten Notlagen führen. Für nicht dringliche Anliegen stehen die Feuerwehrhäuser bereit.
Informationen folgen, sobald Situation geklärt ist
Die Stadtverwaltung und die Feuerwehr arbeiten eng mit dem zuständigen Energieversorger zusammen. Gemeinsam suchen sie aktiv nach der Ursache, um die Stromversorgung schnell wiederherzustellen. Sobald neue Informationen vorliegen, informieren sie die Öffentlichkeit über alle verfügbaren Kanäle.
Artikelempfehlung: Was tun bei einem Stromausfall?
Nachtangebot in Ingelheim: „meinKARL“ bringt Fahrgäste flexibel ans Ziel
Seit Mitte Mai ist in Ingelheim ein innovatives Verkehrsangebot unterwegs: Der On-Demand-Bus „meinKARL“ ergänzt den öffentlichen Nahverkehr in den Nachtstunden – flexibel, bequem und kostenlos. Pünktlich zur Sommersaison, in der viele Veranstaltungen und Feste stattfinden, bietet „meinKARL“ damit eine sichere Alternative für nächtliche Wege.
Flexibel durch zwei Zonen
Das Stadtgebiet wurde für den Betrieb in zwei Zonen aufgeteilt: Zone 1 (Nordwest) und Zone 2 (Südost). Fahrten innerhalb einer Zone lassen sich direkt über die „MyMobi“-App buchen. Wer zwischen den Zonen unterwegs ist, benötigt zwei separate Buchungen. Der Bus holt seine Fahrgäste an einer von rund 100 Haltestellen ab – davon sind 20 virtuelle Haltepunkte, die näher an Wohngebieten oder Veranstaltungsorten liegen. Erkennbar sind die Haltestellen an speziellen „meinKARL“-Aufklebern.
Fahren ohne Ticketkosten
Besonders attraktiv ist das Angebot durch die kostenfreie Nutzung. Lediglich ein kostenloses Ticket in der „FAIRTIQ“-App ist erforderlich – wer bereits ein Deutschland-Ticket oder eine andere gültige Fahrkarte besitzt, kann sofort einsteigen.
Stimmen aus Stadt und Verbund
„Mit ‚meinKARL‘ bieten wir ein neues Maß an Flexibilität im öffentlichen Nahverkehr“, sagt Dr. Christiane Döll, Beigeordnete und ÖPNV-Dezernentin der Stadt Ingelheim. „Busse fahren nicht mehr nach starrem Fahrplan, sondern dann, wenn sie gebraucht werden. Das schont Ressourcen und erhöht die Attraktivität des ÖPNV.“
Auch Silke Meyer, Geschäftsführerin des Rhein-Nahe-Verkehrsverbundes RNN, sieht das Angebot als Gewinn: „Flexible Mobilität in der Nacht verbessert nicht nur die Erreichbarkeit, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit im Stadtverkehr.“
Fahrpläne, Haltestellenübersichten und weitere Informationen gibt es online unter www.ingelheim.de/meinkarl oder direkt in der MyMobi-App.
Insolvenz der Kaiberg GmbH in Eltville am Rhein
Eltville am Rhein – Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 1. Juli 2025 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiberg GmbH, mit Sitz in der Weinbergstraße 7, 65347 Eltville am Rhein (HRB 33751), eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner (Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden) bestellt.
Gläubigerinformationen
Die Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO unter Beachtung des § 174 InsO bis spätestens zum 27. August 2025 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Ebenso sind etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen. Dabei müssen Art, Entstehungsgrund und Umfang der gesicherten Forderung klar benannt werden. Ein Versäumnis dieser Mitteilung kann zu einer Schadenersatzpflicht führen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Zahlungspflichtige Dritte werden darauf hingewiesen, ihre Leistungen ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter und nicht mehr an die Kaiberg GmbH zu erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich geführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17. September 2025 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen beim Insolvenzgericht schriftlich eingereicht sein:
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Widersprüche gegen angemeldete Forderungen,
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Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
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Anträge zur Einsetzung oder Änderung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls Anträge zu weiteren verfahrensrelevanten Aspekten, etwa: -
zur Unternehmensfortführung oder Stilllegung (§ 157 InsO),
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zur Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
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zu bedeutenden Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO),
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zur Beantragung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) oder
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zur Zahlung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem ersten Drittel der Frist zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag – also voraussichtlich Anfang September – in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für Beteiligte ausgelegt.
Für Rückfragen steht der Insolvenzverwalter unter Tel. 0611 / 1504-0 oder per E-Mail an hirner@bcp-wiesbaden.de zur Verfügung.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der Information über ein laufendes Insolvenzverfahren und basiert auf einer amtlichen Mitteilung des Insolvenzgerichts. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.





