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Bundeswehr unterstützt Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz

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Nachrichten Mainz | Das Land Rheinland-Pfalz setzt auf den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kampf gegen das Coronavirus.


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Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler

„Die Lage in vielen Alten- und Pflegeheimen ist angespannt und in einigen Einrichtungen können viele Beschäftigte aufgrund der aktuellen Infektionslage ihren Dienst nicht antreten. Daher haben wir uns entschieden, die Bundeswehr um Amtshilfe zu bitten. Soldatinnen und Soldaten unterstützen als ‚helfende Hände‘ bei hauswirtschaftlichen und organisatorischen Tätigkeiten“.

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Wohnungsbrand mit starker Rauchentwicklung in Mainz-Laubenheim

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Nachrichten Mainz | An diesem Montagnachmittag (28.12.2020) gegen 15:15 Uhr kam es in der Robert-Schumann-Straße in Mainz-Laubenheim zu einem Wohnungsbrand mit starker Rauchentwicklung. Eine Person wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.


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Die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar

Wie der Einsatzleiter der der Feuerwehr vor Ort gegenüber Boost your City mitteilte, war in einer Wohnung im Kellergeschoss ein Brand ausgebrochen. Dabei entstand viel Ruß und eine starke Rauchentwicklung.

Als der Brand ausbrach, befand sich niemand in der Wohnung. Allerdings hatte eine Bekannte des Mieters den Brand bemerkt und betrat die Wohnung, um nach dem Rechten zu schauen. Die Frau wurde anschließend mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus in Mainz gebracht.

Was genau gebrannt hat sowie der dabei entstandene Sachschaden, ist bislang noch nicht bekannt. Die Wohnung ist komplett verrußt und nicht mehr bewohnbar. Im Einsatz waren neben der Polizei und dem Rettungsdienst auch die beiden Berufsfeuerwehren aus Mainz sowie die Freiwillige Feuerwehr Laubenheim.

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Verkehrsunfall auf der A5 zwischen Mörfelden-Walldorf und Zeppelinheim

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Nachrichten Mörfelden-Walldorf | An diesem Sonntagabend (27.12.2020) gegen 18:55 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A5 zwischen Mörfelden-Walldorf und Zeppelinheim. Daran beteiligt waren zwei Fahrzeuge.


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Eine Frau wurde dabei verletzt

Wie die Feuerwehr Mörfelden-Walldorf mitteilte, fanden die Einsatzkräfte beim Eintreffen vor Ort die beiden verunfallten Fahrzeuge auf der rechten und der mittleren Fahrspur vor. Der Fahrer sowie die Fahrerin der beiden Fahrzeuge konnten noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte eigenständig aussteigen. Die Frau wurde bei dem Unfall verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Über die Unfallursache sowie die Höhe des dabei entstandenen Sachschadens kann bislang noch nichts gesagt werden.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sicherten die Unfallstelle ab und leuchteten diese aus. Zudem wurden die Batterien abgeklemmt und die ausgelaufenen Betriebsmittel beseitigt. Im Einsatz waren 23 Einsatzkräfte der Feuerwehr Mörfelden-Walldorf mit insgesamt sechs Fahrzeugen sowie die Polizei und der Rettungsdienst.

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Straßenbahnfahrer in Mainz verletzt – Polizei sucht Zeugen

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Polizei Symbolbild
Polizei Symbolbild

Nachrichten Mainz | In dieser Montagnacht (28.12.2020) gegen 00:40 Uhr bewarfen unbekannte Täter eine Straßenbahn in der Bahnstraße in Mainz-Bretzenheim mit Gegenständen. Der Fahrer der Straßenbahn wurde dabei verletzt.


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Fahrer im Gesicht und am Auge verletzt

Gegen 00:04 war der 41 Jahre alte Straßenbahn-Fahrer von der Bahnstraße kommend zur Haltestelle „Lindenmühle“ in Bretzenheim unterwegs. Plötzlich kamen zwei Männer ungefähr auf Höhe der Hausnummer 38 aus dem Gebüsch und stellen sich auf die Gleisen. Kurz bevor die Straßenbahn die beiden Männer erreichte, gingen sie zur Seite. Einer der Männer schleuderte dann einen Gegenstand auf die Frontscheibe der Straßenbahn, die zu diesen Zeitpunkt mit etwa 30 bis 40 Stundenkilometern unterwegs war. Um welchen Gegenstand es sich dabei handelte, ist bislang noch nicht bekannt.

Bei dem Aufprall ist das Glas der Scheibe gesplittert. Der Busfahrer wurde durch die umherfliegenden Glassplitter im Gesicht und am Auge verletzt. Die beiden Täter flüchteten anschließend und konnten trotz der umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht mehr angetroffen werden.

Die Mainzer Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und die Spuren am Tatort gesichert. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können, melden sich bitte unter der Rufnummer 06131 – 654310 bei der Polizei.

Beschädigte Schreibe der Straßenbahn in Mainz | Foto: Polizei
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Mehr seniorengerechte Wohnungen im Kreis Mainz-Bingen gefordert

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Barrierefreie Dusche
Barrierefreie Dusche

Nachrichten Ingelheim | Es gibt immer mehr Senioren. Aber gibt es auch genug altersgerechten Wohnraum? Im Landkreis Mainz-Bingen könnte die Zahl der Menschen, die älter als 65 sind, bis zum Jahr 2035 auf 63.700 anwachsen – das sind 49 Prozent mehr als noch im Jahr 2017. Ihr Anteil an der Bevölkerung läge dann bei 30 Prozent (im Jahr 2017 waren es 20 Prozent). Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen.


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Mehr Anstrengungen bei der Schaffung seniorengerechter Wohnungen

Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf eine Demografie-Prognose des CIMA Instituts für Regionalwirtschaft und fordert mehr Anstrengungen bei der Schaffung seniorengerechter Wohnungen: „Lift statt Treppe, breitere Türen für Rollator und Rollstuhl, barrierefreie Duschen – nur ein kleiner Teil der Wohnungen im Landkreis ist für die rasant wachsende Generation Ü65 geeignet. Das muss sich ändern“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz spricht von einer „demografischen Notwendigkeit“. Es müssten nicht nur zusätzliche Seniorenwohnungen neu gebaut werden. Auch bei der altersgerechten Sanierung bestehender Wohnungen sei der Nachholbedarf groß. „Wenn die Rentner-Generation nicht stärker berücksichtigt wird, droht vielerorts schon in einigen Jahren eine graue Wohnungsnot“, betont Wunderlich. Dieses Problem habe sich bereits jetzt durch die Corona-Pandemie verschärft. Denn vor allem ältere Menschen müssen nun einen Großteil des Tages zuhause verbringen.

Lebensqualität Tausender Menschen steht auf dem Spiel

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) biete mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zwar Zuschüsse und Kredite. Das Fördervolumen von 150 Millionen Euro in diesem Jahr reiche aber nicht aus, kritisiert die IG BAU. Der Bund müsse die Förderung mindestens verdoppeln, um das Senioren-Wohnen voranzubringen. Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus: Laut Haushaltsplan stehen für die altersgerechten Sanierung im nächsten Jahr nur noch 130 Millionen Euro zur Verfügung.

Am Ende stehe die Lebensqualität Tausender Menschen im Kreis Mainz-Bingen auf dem Spiel. „Es kann nicht sein, dass ein Rentner nur deshalb ins teure Pflegeheim muss, weil eine ambulante Betreuung an der seniorengerechten Ausstattung der eigenen Wohnung scheitert“, macht Wunderlich deutlich.

 

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Entrümpelung: Wohin mit dem alten Zeug?

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Urlaub & Freizeit | Es gibt zahlreiche Gründe, alten Ballast loswerden zu wollen, wie beispielsweise ein Umzug, der Frühjahrsputz oder weil man einfach mehr Platz benötigt. Dabei gibt es einfache Möglichkeiten, längst ausgediente Stücke ohne viel Anstrengung und Aufwand loszuwerden.


Vieles muss nicht direkt auf den Müll

Vieles von dem man sich vielleicht trennen möchte, muss noch nicht gleich auf den Müll. Möglicherweise gibt es andere Menschen, denen das gute Stück besser gefällt, sodass man es verkaufen kann und die eigene Haushaltskasse aufbessert. Flohmärkte sind hierfür die perfekte Gelegenheit. Aber auch Online-Verkaufsportale können dabei helfen, die Garagenfunde wieder an den Mann zu bringen und zu verkaufen. Auch Aushänge am Schwarzen Brett in Unis oder Supermärkten eignen sich, um Ware anzupreisen. Eine noch bessere Alternative ist es aber, das Ausrangierte für einen guten Zweck zu spenden.

Dinge, die nicht mehr verkauft oder verschenkt werden können, müssen auf den Müll. Meistens ist dafür der Sperrmüll genau die richtige Wahl. Doch was darf eigentlich auf den Sperrmüll und was nicht? als grundsätzliche Regelung kann man sich merken: Zum Sperrmüll zählen haushaltsübliche Gegenstände, die zu groß für die Restmülltonne sind und daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden können. Bei einer Haushaltsauflösung können beispielsweise auch die Profis von Entrümpelung Bochum helfen.

Wo werde ich Sondermüll los?

Es gibt Dinge, die weder in die Mülltonne, noch zum Sperrmüll gehören, wie beispieslweise Altmetall, Batterien und Farbreste können während einer Entrümpelung anfallen und gehören zum Sondermüll. Dieser Abfall muss bei einer extra dafür ausgerichteten Annahmestellen abgegeben werden. Das kann je nach Art des Mülls beispielsweise der Wertstoffhof vor Ort sein, oder aber auch ein Schrottplatz oder ein Fach- und Einzelhandel. In manchen größeren Städten und Gemeinden gibt es hin und wieder auch mobile Entsorgungsstationen, wo man Sondermüll kostenlos entsorgen kann.

Wohin mit meiner alten Kleidung?

Wer kennt es nicht: Der Kleiderschrank platzt aus allen Nähten und man möchte unbedingt einige alte Dinge loswerden. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Der Restmüll sollte nur für Kleidungsstücke und Stoffreste in Frage kommen, die wirklich zu nichts mehr zu gebrauchen sind. Auch hier ist es allerdings wesentlich besser, die Kleidung im Netz oder auf Flohmärkten zu verkaufen, Freunden zu schenken oder sogar in einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet werden.

Der Binger Oberbürgermeister Thomas Feser zum Jahresabschluss

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Nachrichten Bingen | Mit Worten des Dankes, mit Worten der Hoffnung und mit guten Wünschen zum neuen Jahr wendet sich Oberbürgermeister Thomas Feser zum Jahresabschluss nochmals an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.


Der Oberbürgermeister der Stadt Bingen am Rhein

Zum einen, um Danke zu sagen, für das Geleistete, für die vielen Hilfsangebote und das großartige Verhalten der Bingerinnen und Binger in der aktuellen Krise, zum anderen aber auch, um einen kleinen Ausblick zu geben, auf das, was im Jahr 2021 hoffentlich wieder möglich sein wird. Persönliche Treffen, Binger Feste und Zusammenkünfte mit Partnerstädten.

Vor allem aber, um allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein glückliches, zufriedenes und gesundes Jahr 2021 zu wünschen.

Brand in Mainz-Gonsenheim mit zwei verletzten Personen

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Nachrichten Mainz | An diesem Montagmorgen (28. Dezember 2020) wurde die Feuerwehr gegen 04:20 Uhr zu einem Einsatz in die Elbestraße nach Mainz-Gonsenheim alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr an dem Wohnhaus, stellten die Einsatzkräfte eine starke Rauchentwicklung in dem Gebäude fest.


Zwei Verletzte mit Rauchgasvergiftung

Wie die Einsatzleiterin vor Ort gegenüber BoostyourCity mitteilt, war im Wohnzimmer eine Weihnachtsdekoration und eine Krippe in Brand geraten. Durch die verschiedensten Materialien wie beispielsweise brennendes Plastik entstand schnell ein beißender und dichter Rauch in dem Zimmer. Zum Zeitpunkt des Brandes waren zwei Personen in dem Gebäude, diese wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und anschließend mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht.

Einsatzkräfte der Feuerwehr betraten unter Atemschutz die Wohnung und löschten den kleinen Brand im Wohnzimmer. Anschließend wurde die Wohnung durch den Einsatz von großen Ventilatoren belüftet, damit der Rauch abziehen konnte und die Brandermittler die Wohnung betreten können.

Der Kriminaldauerdienst der Polizei Mainz hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Im Einsatz waren die Polizei Mainz mit einem Streifenwagen, die Feuerwehr sowie der Malteser Rettungsdienst und der ASB Rettungsdienst. Gegen 05.30 Uhr war der Einsatz der Feuerwehr in der Elbestraße beendet.

Dehoga warnt Gastronomen vor Zusammenarbeit mit Lieferando

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Nachrichten Kurzmeldung | Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) rät Gastronomen von einer Zusammenarbeit mit Lieferando ab.

„30 Prozent – da kann der Gastronom nicht existieren. Das geht gar nicht“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Tagesspiegel und bezieht sich damit auf die Provision, die Lieferando von den Restaurants bei Bestellung über die Plattform erhebt. „Wer ein Geschäft in guter Lage und mit Stammkunden hat, sollte immer versuchen, den Abholservice selbst anzubieten“, so Hartges.


 

Prognose: Urlaubsreisen nur noch mit Impfausweis und Testung

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Nachrichten Frankfurt | Nach Ansicht von Lufthansa-Chef Carsten Spohr werden Langstreckenflüge in Zukunft wohl nur noch für Personen möglich sein, die einen negativen Corona-Test oder einen Impfausweis vorlegen können. „Persönlich gehe ich davon aus, dass bei Interkontinentalflügen auf bestimmten Strecken künftig jeder Passagier entweder getestet oder geimpft ist“, sagte Spohr gegenüber den Medien.


Eine Impfpflicht ist nicht geplant

Wie Spohr geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Anzahl der Strecken mit verbindlichen Schnelltests zunächst zunehmen wird. „In der zweiten Phase wird es wahrscheinlich eine Option zwischen Test oder Impfnachweis geben.“, so der Lufthansa-Chef. Erst wenn eine ausreichende Immunität der Weltbevölkerung erreicht sei, würde das Impfzertifikat wieder überflüssig werden. Eine Impfpflicht sei bei der Lufthansa aber nicht vorgesehen. „Nein, das können und wollen wir als Airline nicht vorschreiben“, sagte Spohr.

Der Lufthansa-Chef rechnet nicht damit, dass es bei diesem Thema eine einheitliche Linie für den gesamten Luftverkehr geben wird. „Schon heute schreiben einige Länder Tests für alle Passagiere verpflichtend vor, während andere weiter auf Quarantäne setzen.“, so Spohr. Wünschenswert sei aber zumindest eine europäische Lösung mit der Maßgabe „Test statt Quarantäne“.

BioNTech Mainz Mitbegründer Ugur Sahin ist Multimilliardär

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Nachrichten Mainz | Der in der Türkei geborene Chef und Mitbegründer von Biontech, Ugur Sahin, zählt mit einem Vermögen von rund 4,2 Milliarden Euro (5,1 Milliarden Dollar) nun zu den 500 reichsten Menschen der Welt.


Aktie legte um 10 Prozent zu

Ugur Sahin ist einziger Aktionär einer deutschen Unternehmung, die einen Anteil von 18 Prozent an BioNTech kontrolliert. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Firma aus Mainz mit ihrem Börsengang in den USA rund 150 Millionen Dollar eingespielt. Die Corona-Pandemie hat nun nochmal einiges verändert.

Mit der Impfstoff-Zulassung des gemeinsam mit Pfizer entwickelten Corona-Impfstoffs in Großbritannien, hat die Aktie der Mainzer Firma BioNTech einen Kurssprung gemacht und um fast 10 Prozent zugelegt. Im Vergleich zum Anfang des Jahres liegt die Aktie nun mehr als 250 Prozent im Plus. Dieser Sprung hat Ugur Sahin zu einem der 500 reichsten Menschen der Welt gemacht. Er nahm damit in der globalen Rangliste der Superreichen den Platz 493 ein.

Von der Krebsforschung zum Corona-Impfstoff

Die Firma BioNTech hatte sich zunächst auf die Krebsforschung konzentriert. Doch im Januar 2020 hatte sich der Fokus verschoben. Ugur Sahin und seine Frau Ozlem Tureci hatten eine beunruhigende Studie über die Corona-Pandemie gelesen und entschieden, an einem Impfstoff gegen das Virus zu forschen. Das brachte den Wendepunkt und schließlich auch die Zulassung für den entwickelten Impfstoff.

Weitere BioNTech-Aktionäre unter den Superreichen

Ugur Sahin ist nicht der einzige, der es dank BioNTech auf die Liste der Superreichen geschafft hat. Auch die BioNTech-Aktionäre Thomas und Andreas Strüngmann gehören dazu. Die Zwillinge besitzen rund die Hälfte der BioNTech-Anteile und kommen damit auf ein Vermögen von jeweils 12,2 Milliarden Dollar. Im Billionaires-Index teilen sie sich damit den Rang 166.

Angebranntes Essen sorgt für Feuerwehreinsatz in Mörfelden-Walldorf

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Nachrichten Kurzmeldung | In dieser Samstagnacht (26.12.2020) gegen 00:16 Uhr wurde die Feuerwehr Mörfelden-Walldorf zu einem Wohnungsbrand am Tizianplatz alarmiert. Dabei sollte laut Alarmierung auch ein Menschenleben in Gefahr sein. Die Meldung der Leitstelle, dass der Treppenraum des Wohnhauses bereits verraucht sei, bestätigte sich vor Ort nicht. In einer Wohnung war lediglich Essen angebrannt, die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden. Die Bewohnerin wurde vom Rettungsdienst betreut. Im Einsatz waren die Polizei, der Rettungsdienst, das Deutsche Rote Kreuz Mörfelden sowie die Feuerwehr Mörfelden-Walldorf mit acht Fahrzeugen und 42 Einsatzkräften.


 

Deutsche Bahn plant harte Konsequenzen für Maskenverweigerer

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U-Bahn in Frankfurt
U-Bahn

Nachrichten Überregional | Im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie geht die Deutsche Bahn noch einen Schritt weiter. Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber den Medien mitteilte, sei es künftig denkbar, ein dauerhaftes Reiseverbot auszusprechen für Personen, die wiederholt das Tragen der Maske verweigern.


Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch möglich

Diese Maßnahmen hätten für Maskenverweigerer schwere Konsequenzen, denn das würde ein dauerhaftes Reiseverbot in Zügen der Deutschen Bahn bedeuten. Sollte die Person dann trotz des Verbots noch einmal in einen Zug steigen, droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Betroffene müssen dann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Dabei beruft sich die Deutsche Bahn nach Angaben eines Sprechers auf den Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Dieser sage aus, dass ein Beförderungsausschluss bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden kann.

Bislang mussten Maskenverweigerer lediglich am nächsten Bahnhof aussteigen und mit einem Bußgeld rechnen, das allerdings die Deutsche Bahn verhängt. Das Unternehmen nimmt lediglich die Personalien des Maskenverweigerers auf und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter.

200.000 Verstöße registriert

Wie ein Sprecher der Deutschen Bahn mitteilte, hält sich der Großteil vorbildlich an die Maskenpflicht. Rund 99 Prozent der Passagiere tragen demnach eine Alltagsmaske. Trotz allem konnte die Bundespolizei im Zeitraum von Mitte September bis Anfang Dezember rund 200.000 Verstöße feststellen. Dabei handelte es sich um Verstöße sowohl an den Bahnhöfen als auch in den Verkehrsmitteln. Oftmals habe eine Verwarnung ausgereicht. Lediglich in 3.700 Fällen musste man die Personalien an die Behörden weiterleiten.

Großer Ansturm auf Skigebiete in Österreich

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Nachrichten Überregional | Trotz des mittlerweile dritten Lockdowns in Österreich, der seit diesem Samstag (26.12.2020) gilt, sind einige Wintersportgebiete geöffnet. Trotz Corona stürmten an diesem Sonntag (27.12.2020) die Skifahrer vielerorts die Pisten. Zum Teil bildeten sich große Menschenansammlungen. Erste Gemeinden ziehen nun Konsequenzen.


Mit Maske und ohne Abstand

Die meisten Menschen trugen zwar eine Alltagsmaske, hielten aber kaum Abstand zueinander. In Kärnten sperrten die Behörden wegen des zu großen Andrangs die Straßen für Auswärtige. Betroffen waren das Skigebiet im Bodental südlich von Klagenfurt und die Dobratsch-Alpenstraße. Auch die Skigebiete Hinterstoder, Wurzeralm und Kasberg in Oberösterreich waren am Mittag voll, Autos wurden an der Taleinfahrt abgewiesen.

Auch einigen Gemeinden wurde der Andrang unheimlich. Deshalb schloss beispielsweise Semmering in Niederösterreich an diesem Sonntag (27.12.2020) die Rodelwiesen. Es sei nicht sicherzustellen, „dass die Abstandsregeln entsprechend eingehalten werden“, zitierte eine lokale Zeitung den Bürgermeister der Gemeinde. Laut ihm seien teilweise über 1.000 Menschen zum Schlittenfahren unterwegs gewesen.

Skifahren in Österreich nicht verboten

Trotz der allgemeinen Ausgangssperre in Österreich ist das Skifahren aufgrund einer Ausnahmeregelung dort nicht verboten. So dürfen beispielsweise die Skifahrer die Lifte und Bergbahnen nutzen, wenn sie einen Mindestabstand von einem Meter einhalten. Zudem dürfen Gondelbahnen nur zu 50 Prozent belegt sein und die Passagiere müssen FFP2-Masken tragen. In Deutschland hingegen sind Skilifte hingegen geschlossen.

Für Urlauber aus Deutschland und anderen Ländern dürfte das Skifahren in Österreich zur Zeit sowieso kaum infrage kommen. Hotels sind noch bis mindestens zum 17. Januar geschlossen und wer einreist, muss zunächst für Minimum fünf Tage in Quarantäne.

Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz finanziell mehr unterstützen

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Nachrichten Mainz | Nach Wiedereinführung und Modifizierung der Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes hat Rheinland-Pfalz alles in die Wege geleitet, damit berechtigte Krankenhäuser ihren Anspruch auch geltend machen können.


Qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherstellen

„Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Bund davon zu überzeugen, Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser grundsätzlich wiedereinzuführen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Bereits seit dem Herbst habe das Land in Anbetracht der wieder zunehmenden COVID-19-Fälle und der damit steigenden Anzahl von vollstationären Krankenhausbehandlungen gefordert, dass Kliniken, die in der Corona-Pandemie Eingriffe verschieben, dafür kurzfristig weiter einen finanziellen Ausgleich erhalten. „Das ist ein wichtiger Schritt, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen, unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit COVID-19 oder anderen Erkrankungen stationär behandlungsbedürftig sind.“

Mehr Betten müssen wieder freigehalten werden

„Allerdings sind die vom Bund getroffenen Regelungen zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend. Denn längst nicht alle Kliniken, die an der Versorgung von COVID-19-Patienten beteiligt sind, erhalten Zahlungen. Ich habe mich bereits beim Bundesgesundheitsminister für weitere Änderungen eingesetzt“, sagte die Ministerin.

Im Rahmen ihres Versorgungauftrages sind alle zugelassenen Kranken­häuser und Krankenhaustandorte verpflichtet, die stationäre Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Behandlung von COVID-19-Patienten sicherzustellen. „Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen ist es nachvollziehbar und notwendig, dass die Krankenhäuser wieder vermehrt Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten. Das heißt, dass auch wieder elektive Eingriffe verschoben werden, soweit dies die Auslastung sowie personelle Situation zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich erscheinen lassen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. Die Ministerin dankte an dieser Stelle erneut den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern für ihren unermüdlichen Einsatz.

Schnelle Auszahlung an die Krankenhäuser

Das neue Ausgleichszahlungsverfahren, das ab dem 18. November derzeit befristet bis 31. Januar 2021 gilt, weist gegenüber den bisherigen zahlreichen Neuerungen auf, die Vorarbeiten und eine Anpassung des Verfahrens erforderlich gemacht haben. Damit eine schnelle Auszahlung an die Krankenhäuser erfolgen kann, hat Rheinland-Pfalz bereits einen ersten Abschlag beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt, welcher kurzfristig an die anspruchsberechtigten Kliniken ausgezahlt werden soll.



„Lösungen müssen gefunden werden“

Rheinland-Pfalz setzt sich in laufenden Gesprächen mit dem Bundesministerium für eine Fortsetzung der Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser ab dem 1. Februar 2021 ein. „Wir sehen in der aktuellen Pandemie-Lage in Rheinland-Pfalz, wie essentiell unsere seit März etablierte Netzwerkstruktur ‚Allianz der Krankenhäuser‘ ist. Für diese tragende Versorgungsstruktur der fünf Versorgungsgebiete muss auch über den 31. Januar 2021 hinaus eine Lösung gefunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung insgesamt sichert und den Krankenhäusern eine kurzfristig wirksame Liquiditätshilfe bringt“, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Zum Hintergrund

Krankenhäuser, die zur Erhöhung der Verfügbarkeit von betreibbaren intensiv­medizinischen Behandlungskapazitäten planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten für die seit dem 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 daraus resultierenden Einnahmeausfälle eine Kompensation. Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten nach den neuen bundesgesetzlichen Regelungen grundsätzlich nur Krankenhäuser der Notfallstufe 3 und 2, die zuvor von dem Land nach verschiedenen Kriterien bestimmt wurden (insbesondere 7-Tages-Inzidenz über 70, Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten unter 25 Prozent). Liegen die freien betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten unter 15 Prozent, können auch Krankenhäuser der Notfallstufe 1 / Basisnotfallversorgung bestimmt werden.