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Baumpflanzaktion im Oberfeld in Mainz-Mombach

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Mombach
Mombach

Im Rahmen der Pflege und Erhaltung Biotope im Mombacher Oberfeld pflanzte der Arbeitskreises Umwelt Mombach e.V. vier Obstbäume im Mombacher Oberfeld. Das Mombacher Oberfeld ist Teil des europaweit einzigartigen Naturschutzgebietes „Mainzer Sand“. Als FFH- und EU-Vogelschutzgebiet bietet es Lebensraum für viele, teilweise sehr seltene, Tiere und Pflanzen.


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Das Mombacher Oberfeld

Mit der Pflege im Mombacher Oberfeld kehrt der Verein immer wieder gerne zu seinen Wurzeln zurück. Hier begannen im Jahr 1992 die Aktivitäten des Arbeitskreises Umwelt e.V. bzw. seines Vorgängers.

Das Mombacher Oberfeld wurde bis in die 1960er Jahre vor allem für den Obst- und Gemüseanbau landwirtschaftlich genutzt. Der Rückgang der Landwirtschaft im städtischen Umfeld wirkte sich nach und nach aber auch auf dieses Gebiet aus. Viele der alten Obstanlagen wurden aufgegeben, verwilderten oder wurden anders genutzt. Bereits vor der eigentlichen Vereinsgründung erklärte sich der Arbeitskreis daher zum Paten für das Gebiet.

Mit der Pflanzung von regionaltypischen hochstämmigen Obstbäumen wirkt der Verein dem gänzlichen Verschwinden des traditionellen Obstanbaus entgegen. Gepflanzt wurden Zwetschge, Mirabelle, Reneklode und ein Apfelbaum. Mit zunehmendem Alter bieten die Obstbäume viele ökologische Nischen für Insekten und Vögel, aber auch für andere Tiere. Diese Nischen will der Verein durch die Baumpflanzungen auch für die Zukunft erhalten und ausbauen.

Im Rahmen der Patenschaft werden die betreuten Grundstücke regelmäßig gemäht. Darüber hinaus werden Büsche und Sträucher sowie die Waldreben zurückgeschnitten oder entfernt, damit sie die anderen Pflanzen nicht überwuchern. Grundstückseigentümer, die die Bestrebungen des Vereins zum Erhalt der Biotope im Mombacher Oberfeld unterstützen wollen können dem Verein ihre Grundstücke zur Verfügung stellen.

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Naturschutzprojekte in Mainz und Umgebung

Eine der Flächen, auf der die Bäume gepflanzt wurden, konnte der Verein mit Mitteln der der „Sylvia und Hubert Schneider-Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz“ erwerben. Die Stiftung wurde 2014 von Hubert Schneider zum Gedenken an seine 2013 verstorbene Ehefrau Sylvia und beider Liebe zu Natur und Tieren gegründet. Sie unterstützt sowohl Naturschutzprojekte in Mainz und Umgebung sowie im hessischen Nauheim, als auch Tierschutzprojekte in vielen Teilen der Welt.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis hat die Stiftung bereits ein Projekt für Fledermäuse im Mombacher Unterfeld durchgeführt und ein Insektenhotel im Hof der Pestalozzi-Schule aufgebaut. Ein weiteres gemeinsames Projekt mit Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel befindet sich in Umsetzung. Auch in der Besucherlenkung für den Mainzer Sand und der Anlage von Blühflächen am Mombacher Waldfriedhof hat sich die Stiftung engagiert.

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Der Arbeitskreis Umwelt Mombach e.V.

Der Arbeitskreis Umwelt Mombach e.V. engagiert sich seit mehr 25 Jahren für Natur und Umwelt in Mainz und Umgebung. Aktuelle Schwerpunkte seiner Arbeit sind der europaweit einzigartige Mainzer Sand, die Storchenwiesen in Mombach und Budenheim sowie der Schutz der Gebäudebrüter in Mombach.

Für seine vielfältigen Aktivitäten sucht der Arbeitskreis Helfer und Unterstützer. Menschen mit Fähigkeiten im administrativen Bereich sind ebenso willkommen wie solche, die lieber praktisch arbeiten. Wer auf die eine oder andere Weise beim Arbeitskreis Umwelt aktiv werden möchte, kann sich unter E-Mail: info@akumwelt.de oder Tel.: 06131/685868 melden

Unterstützen kann man den Verein auch gerne durch eine Spende auf das Konto IBAN: DE81 5506 0611 0100 2048 38 BIC: GENODE51MZ6 bei der Genobank Mainz e. G.

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Schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten in Wiesbaden

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Aktuell kommt es in Wiesbaden-Erbenheim zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Bei einem schweren Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen soll es nach ersten Angaben auch verletzte Personen geben. Die Rettungskräfte wurden über den Notruf gegen 16:50 Uhr alarmiert.


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Mehrere Personen wurden bei dem Unfall verletzt

Bei dem Unfall hat sich ein Fahrzeug mehrfach überschlagen. Ein Bus ist ebenfalls in den Verkehrsunfall verwickelt. Die Berliner Straße in Erbenheim ist aktuell gesperrt. Wie es zu dem Unfall kam ist bislang unklar. Die Polizei hat das Gebiet weiträumig abgesperrt. BYC-News ist vor Ort und berichtet.

Wie der Einsatzleiter vor Ort gegenüber BYC-News um 18:00 Uhr mitteilte, ist die Fahrerin des Stadtbusses aufgrund eines medizinischen Problems von der Fahrspur abgekommen. Mehrere Zeugen hatten gegenüber der Polizei mitgeteilt, dass die 46 Jahre alte Busfahrerin während der Fahrt bewusstlos wurde und in sich zusammensackte. Daraufhin war der Bus in den Gegenverkehr geraten. Dort hat der Bus dann mehrere geparkte Fahrzeuge gerammt und kam schließlich in einem Vorgarten zum stehen. Insgesamt waren 6 Fahrzeuge inklusive dem Bus an dem Unfall beteiligt. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte mussten diese zunächst herausfinden, wer am Unfall beteiligt war und wer zu den zahlreichen Schaulustigen gehörte.

Bei dem Unfall wurden mehrere Personen verletzt, die sich zu diesem Zeitpunkt im Bus befanden. Zwei Personen mussten aufgrund ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Bei dem Unfall kamen glücklicherweise keine weiteren Passanten auf der Straße zu Schaden. Auch in den geparkten PKW´s befanden sich zu dem Zeitpunkt keine Personen.

Die Vollsperrung der Berliner Straße in Fahrtrichtung Wiesbaden-Stadtmitte wurde um 18:40 Uhr aufgehoben. Der Stadtbus wurde abgeschleppt. Um 18:55 Uhr wurde die Sperrung in beide Fahrtrichtungen aufgehoben und der Einsatz beendet.

Im Einsatz waren zum Zeitpunkt der Alarmierung:

  • zwei Notarztwagen
  • sieben Rettungswagen
  • fünf Fahrzeuge der Feuerwehr
  • die Polizei Wiesbaden mit mehreren Fahrzeugen

Weitere News auch bei Facebook unter Rhein-Main Nachrichten.

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Hier geht es zum Einsatzvideo und zur Bildergalerie:

 

 

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Was ist an Ostern in Hessen erlaubt?

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Viele planen nun die anstehenden Osterfeiertage und möchten wissen, welche Regelungen in dieser Zeit für Hessen gelten werden. Wie viele Menschen dürfen sich treffen? Sind Feiern im größeren Rahmen zu Hause erlaubt? Was wird nicht möglich sein?


Neben Weihnachten sind für viele Menschen auch die Feierlichkeiten an Ostern sehr wichtig. Aber das Zusammentreffen an diesen Tagen birgt angesichts der ernsten Infektionsdynamik die Gefahr, dass die Verbreitung des Corona-Virus noch weiter ansteigt.

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Welche Treffen und Feiern sind erlaubt?

Auch über die Ostertage gelten die allgemeinen Kontaktregeln:

  • Grundsätzlich gilt weiterhin für Treffen im Familien- und Freundeskreis: Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Fall auf höchstens fünf Personen zu beschränken; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.
  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.

Die Landesregierung empfiehlt Ihnen dringend, sich für die Planung Ihrer privaten Zusammenkünfte im häuslichen Umfeld an den Feiertagen an diesen Regelungen zu orientieren. Überlegen Sie in Ihrer Familie und mit Ihren Freund*innen und Verwandten, wie Sie die Ostertage so gestalten können, dass Sie Gemeinschaft erleben und sich gleichzeitig alle vor einer Infektionsübertragung schützen können.

Achten Sie am besten vor den Feiertagen darauf, dass Sie möglichst wenig Kontakte haben und selbstverständlich die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Falls möglich, arbeiten Sie im Home-Office. Klären Sie auch leichte Erkältungssymptome direkt mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ab.

Nutzen Sie auch die kostenlosen Testangebote. So können Sie dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen.



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Kann ich verreisen?

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Reise wirklich unverzichtbar ist. Nicht unbedingt notwendige und touristische Reisen ins Ausland steigern die Gefahr von weiteren schweren Infektionen und können damit zu weiteren Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung, vor allem auch in die Sommermonate hinein, führen. Das gilt auch für Reisen im Inland. Familienbesuche sind im Rahmen der oben genannten Kontaktregeln und Empfehlungen möglich.

Wichtig: In sogenannten „Hotspots“, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen, können andere Regelungen gelten. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig über die geltenden Regelungen vor Ort.

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Ausgangssperren im Kreis Groß-Gerau

Der Kreis Groß-Gerau wird zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erneut eine kreisweite nächtliche Ausgangssperre verhängen. Die Verfügung soll am Gründonnerstag, 1. April 2021, 0 Uhr in Kraft treten.

Das Gesundheitsamt des Kreises unterstrich die ernste Corona-Lage vor Ostern: „Kontaktreduzierung ist das Gebot der Stunde. Die britische Mutante des Virus ist aktuell dominant. Diese Mutation ist mit bis zu einer 60 Prozent höheren Infektiosität und leider oft mit einem schwereren Krankheitsverlauf assoziiert. Auch Kinder und Jugendliche sind vermehrt betroffen. Nach einem zunächst milden bis moderaten Verlauf der SARS-CoV-2 Infektion kann es bei Kindern zwei bis vier Wochen später zu dem sog. PIMS-Syndrom kommen, einer überschießenden Immunreaktion. Auch wenn diese Komplikation bisher selten auftritt, sollte bei Kindern nach einer Corona – Infektion auf Symptome wie erneutes Fieber, Kreislaufprobleme, Bauchschmerzen und Hautausschläge geachtet und in diesem Fall umgehend der Kinderarzt/ die Kinderärztin zu Rate gezogen werden“, sagte Dr. Angela Carstens, die Leiterin des Kreisgesundheitsamts. Die Verfügungen, die aktuell vom Rechtsamt des Kreises juristisch begründet werden, sollen am Dienstag fertiggestellt und dann wie üblich auf der Homepage des Kreises veröffentlicht werden. Die neuen Verfügungen sollen vorerst bis zum 18. April 2021 gelten.

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Wichtige Information zu den DRK-Schnelltestzentren im Kreis Groß-Gerau

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Mit Beginn dieser Woche endet die bisherige, spendenfinanzierte Corona-Schnelltestaktion, die der DRK-Kreisverband Groß-Gerau e.V. bis dahin rund sechs Wochen lang mit Unterstützung durch den Landkreis ehrenamtlich an vier Standorten drei Mal pro Woche durchgeführt hatte. Insgesamt 7.232 Tests wurden in diesem Zeitraum durchgeführt, 112 davon waren positiv. Nur in zwei Fällen hatte der nachfolgende PCR-Test das positive Testergebnis nicht bestätigt.


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Hans Reinheimer, Präsident des DRK Groß-Gerau, dazu

„Für die Bürger*innen ändert sich aber nichts bzw. kaum etwas“, kann Präsident Hans Reinheimer beruhigen. „Wir testen weiterhin kostenlos, über die Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung ist nun eine Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung möglich. Über Spenden für unsere Rotkreuzarbeit im Allgemeinen freuen wir uns aber natürlich auch weiterhin.“

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Künftig sind auch mobile Teams unterwegs

Die Tests werden auch weiterhin durch eigens geschulte ehrenamtliche Kräfte des DRK durchgeführt, auch an den Standorten wird sich zunächst nichts ändern. Neu ist, dass mit Hilfe von mobilen Teams künftig auch an anderen Stellen des Kreises getestet werden kann. Gut geklappt hat dies beispielsweise bereits am Freitag, dem 26. März auf dem Edeka-Parkplatz in Trebur-Geinsheim, wo 78 Bürger ihren Einkauf mit einem spontanen Schnelltest verbunden hatten.

Zunächst sollen die bewährten Standorte und Termine noch weiterlaufen, es wird jedoch gegenüber dem bisherigen, starren Termingerüst zu kleineren Veränderungen kommen. So bieten zum Beispiel die Standorte in Groß-Gerau und Riedstadt jeweils einen Zusatztermin am Ostersamstag an. Die Termine werden daher ab sofort in einer tabellarischen Übersicht auf der Webseite des DRK Kreisverbandes ) jeweils wöchentlich aktualisiert, so dass interessierte Bürger jederzeit nachsehen können, wann der nächste Test beim DRK möglich ist.

Wichtige information zu den drk-schnelltestzentren im kreis groß-gerau

Das DRK appelliert an die Bürger

„Sich regelmäßig testen zu lassen, war bisher ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung, und das ist angesichts der aktuellen Zahlen auch weiterhin der Fall“, betont Hans Reinheimer. „Wir können nur an die Bürger*innen appellieren, das Angebot auch weiterhin zu nutzen. Nur so können symptomlose Infizierte frühzeitig erkannt werden und dank Quarantäne die Infektionskette durchbrechen.“

Das DRK dankt den Spendern

Dank zahlreicher Spender, darunter auch mehrere Großspender, die den entsprechenden Aufrufen des DRK zur Unterstützung der Aktion gefolgt waren, konnten die Kosten, mit denen das DRK in mittlerer fünfstelliger Höhe in Vorleistung gegangen war, letztendlich gedeckt werden. Ihnen dankt das DRK sehr herzlich.

„Wir sind hier ein gewisses Risiko eingegangen“, gibt Hans Reinheimer zu, „aber die positiven Reaktionen aus dem Kreis Groß-Gerau auf unsere Aktion spiegelten sich letztendlich auch im Spendeneingang wieder. Dafür sind wir sehr dankbar.“

BYC-News zu Besuch beim Corona-Schnelltestzentrum in Groß-Gerau:

 

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FDP Mainz: Die Ausgangssperre gefährdet die Akzeptanz der Pandemiepolitik

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Ludwigstr. Mainz
Ludwigstr. Mainz

Die FDP Mainz hat die nächtlichen Ausgangssperren kritisiert, die ab morgen in der Stadt gelten. Diese seien „nicht verhältnismäßig“. Mit solchen Schritten drohe eine Situation, in der die Menschen die „notwendigen Regelungen“ grundsätzlich nicht mehr akzeptieren würden.


Ab dem morgigen Donnerstag gilt in Mainz eine grundsätzliche Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Für die FDP in der Stadt sind das „die massivsten Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung, die es bislang“ in der Stadt gegeben habe. Der Kreis- und Fraktionsvorsitzende der Mainzer Freidemokraten, David Dietz, übt an diesem Vorgehen deutliche Kritik:

Generelle Ausgangssperren für alle Mainzerinnen und Mainzer sind nicht verhältnismäßig.“ Zwar habe sich diese Entscheidung in den vergangenen Tagen schon abgezeichnet. Doch eine generelle Ausgangssperre sei „so nicht zu akzeptieren“.

Land lässt Stadt wenig Spielraum

Der Stadt selber sei nicht viel Spielraum geblieben, räumt Dietz ein. Die „Corona-Bekämpfungsverordnung“ des Landes habe den Schritt angesichts der steigenden Fallzahlen vorgeschrieben. Ansammlungen von Menschen seien ohnehin schon verboten gewesen – auch im Freien. Doch müssten diese auch durchgesetzt werden. Und ob das nun mit den härteren Regelungen funktioniere, „stünde in den Sternen“.

Die deutsche Pandemiepolitik führe zu einem Vertrauensverlust, fürchtet Dietz. Einerseits würden immer neue Begriffe wie „Lockdown light“, „Osterruhe“ oder „Wellenbrecher“ erfunden. Aber andererseits versage der Staat dann bei wirksamen Schritten wie dem Bestellen von Impfen, dem Erstellen einer Teststrategie oder der elektronischen Verarbeitung von Bewegungsdaten.

Zurück zur Verhältnismäßigkeit

Solche Maßnahmen hält Dietz für wichtig: „Kein ernstzunehmender Mensch bestreitet die Gefährlichkeit der mutierten Viren.“ Aber sie müssten verhältnismäßig sein. Sprich: Den Folgen für die Betroffenen müsse ein entsprechender Gewinn in der Pandemiepolitik gegenüber stehen. So wie es jetzt laufe, etwa mit der nächtlichen Ausgangssperre, werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu schnell außer Kraft gesetzt.

Dietz fordert auf, zu diesem Grundsatz zurückzukehren. Sonst drohe auch der Bekämpfung der Pandemie ein folgenreicher Schaden: „Die große Sorge, dass die nach wie vor dringenden Regelungen zur Kontaktreduzierung, das Maskentragen oder die Hygienevorschriften mit solchen Maßnahmen an Akzeptanz verlieren.“

Vater und Sohn transportieren Terrassendielen auf der Autobahn A63

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Holztransport scaled e1617276182880
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Am Dienstag stoppte die Polizei Wörrstadt ein leichtsinnig mit Bauholz beladenes Auto auf der Autobahn A63 bei Freimersheim. Der Autofahrer im Alter von 27 Jahren hatte mehrere Terrassendielen in einem Baumarkt in Alzey gekauft und war damit auf dem Weg nach Kirchheimbolanden im Anschluss unterwegs.


Ladung mit einem Gummiexpander gesichert

Da die Holzdielen viel zu lang für sein Fahrzeug waren, ragten sie nicht nur aus dem Kofferraum raus sondern waren auch auf dem Armaturenbrett vor der Windschutzscheibe nahezu ungesichert abgelegt. Als einzige Sicherung der Holzdielen diente ein einziger Gummiexpander. Dazu hatte der Beifahrer (Vater) seinen Arm darum gelegt, damit sein Sohn das Fahrzeug ungehindert schalten und lenken konnte.

Neben einem Bußgeld mussten Vater und Sohn ein geeignetes Fahrzeug organisieren, bevor sie ihren Transport fortsetzen durften.

JU Mainz: Unverhältnismäßige Symbolpolitik in der Landeshauptstadt

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torsten rohe ju mainz
torsten rohe ju mainz

Nachdem auch in der Landeshauptstadt Mainz der Inzidenzwert immer weiter steigt und der 7-Tage-Wert seit mehreren Tagen die 100er Grenze überschreitet, zieht die Stadt nun die „Corona-Notbremse“. Die Junge Union (JU) in Mainz hat mit großer Enttäuschung auf die nächsten Schritte der Landeshauptstadt Mainz im Zuge der Corona-Notbremse reagiert.


Torsten Rohe, Kreisvorsitzender der JU Mainz

„Die Stadt Mainz hat über viele Wochen und Monate nicht konsequent agiert und widersprüchlich gehandelt. Bestehende Regelungen wurden entweder nicht umgesetzt oder nicht kontrolliert. Zudem hat man sich unverhältnismäßiger Symbolpolitik, wie der Maskenpflicht am Rhein, bedient.“ Die Maskenpflicht am Rhein wurde vor wenigen Wochen eingeführt und von unterschiedlichen Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und ineffektiv beurteilt.

„Oberbürgermeister Ebling (SPD) hat es monatelang versäumt, Home Office in der Verwaltung konsequent einzuführen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effektiv zu schützen. Stattdessen konnte man, auch des Landtagswahlkampfes wegen, Anfang März wieder in der Stadt einkaufen und dem „bunten Treiben“ seinen Lauf lassen“, so Rohe.
Rohe weist damit auf die überstürzte Öffnung des Einzelhandels ohne tragfähiges Corona-Testkonzept kurz vor der Landtagswahl am 13. März hin, woraufhin es zu langen Schlangen rund um Mainzer Modegeschäfte kam und der Abstand lediglich bedingt eingehalten wurde.

Die Außengastronomie

Kurz darauf folgte die Entscheidung, dass die Außengastronomie für vorangemeldete Gäste mit negativem Coronatest wieder öffnen darf. Angesichts wieder ansteigender Infektionszahlen und organisatorischer Ungewissheiten, entschieden sich jedoch viele Gastronomen gegen eine Öffnung ihrer Außenflächen.

„Ich selbst wohne in der Innenstadt und erlebe in den späten Abendstunden mit wenigen Ausnahmen keine Menschenmengen, sondern viele vernünftige Bürgerinnen und Bürger, die zur späten Stunde mit viel Abstand ein wenig Luft schnappen. Diese Möglichkeit den Menschen zu verbieten ist in meinen Augen unverhältnismäßig im Angesicht der Nichtdurchsetzung bestehender Maßnahmen“, so Rohe.

„Angesichts dieses Wechselkurses an widersprüchlichen Maßnahmen ist es nicht verwunderlich, dass sich neben Unsicherheiten auch Unverständnis unter den Mainzerinnen und Mainzern ausbreitet und letztlich die Akzeptanz für alle Maßnahmen schwindet.“

Unterbesetzung des Ordnungsamtes Mainz

„Ein weiteres Problem ist die massive Unterbesetzung des Ordnungsamtes in Mainz. Eine konsequente Umsetzung der milderen, bestehenden Vorsichtsmaßnahmen wäre das geeignete Mittel gewesen, um eine solche Steigerung der Inzidenzen in Mainz gar nicht erst zuzulassen“, so Marc Philipp Janson, stellvertretender Kreisvorsitzender und Bundesvorstandsmitglied der JU.

Die JU begrüßt den Tübinger Weg der Corona-Pandemie-Bekämpfung und ist enttäuscht, dass Mainz nicht Modellstadt in RLP werden wird. „Hier wurden im Vorfeld leider zu viele Fehler gemacht“, so Rohe und Janon abschließend.

Gasöl in Rhein bei Speyer gelaufen – Wasserschutzpolizei übernimmt Ermittlungen

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Am frühen Abend des 30. März 2021 kam es im Neuen Hafen Speyer zu einer Gewässerverunreinigung. Ein Tankmotorschiff hatte im Hafen Gasöl gelöscht. Aufgrund einer Undichtigkeit am Rohrleitungssystem trat eine geringe Menge des Produktes aus, lief über das Schiffsdeck und gelangte von dort ins Hafenbecken.


Wasserschutzpolizei hat Ermittlungen übernommen

Nachdem der Schiffsbesatzung die Undichtigkeit aufgefallen war, wurde der Löschvorgang umgehend gestoppt und die Feuerwehr informiert. Die Feuerwehr brachte mit Booten eine Druckluftsperre sowie eine Ölsperre im Hafen aus, wodurch eine größere Gewässerverunreinigung verhindert werden konnte. Der Hafen musste für die übrige Schifffahrt für mehrere Stunden gesperrt werden. Die Wasserschutzpolizei Ludwigshafen hat die ersten Ermittlungen zur Schadensursache eingeleitet.

Feuerwehreinsatz in Ilbesheim bei Kirchheimbolanden

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Am Dienstag (30. März 2021) kam es gegen 01:05 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz in Ilbesheim. Aus bislang unbekannter Ursache geriet eine gemauerte Hütte in Feldrandlage in Brand. Das Feuer zerstörte das Dach und die Gegenstände in der Hütte. Die Feuerwehr hatte die Lage schnell unter Kontrolle. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Kreis Groß-Gerau fördert Maßnahmen für den Naturschutz

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149 aufgehängte Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, 165 gepflanzte Obstbäume, mehrere Heckenpflanzungen und eine Vielzahl an Insektenhotels, Informationstafeln und neu eingesäten Wiesen: Diese Angaben entstammen einer Auswertung an geförderten Maßnahmen durch die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen des Kreises Groß-Gerau zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zeitraum von 2016 bis 2020.


Naturschutzverbände und Privatpersonen leisten einen Beitrag

20 verschiedene Antragsteller nahmen in den fünf Jahren Förderungen über die Zuschuss-Richtlinie in Anspruch, darunter eine Vielzahl von ehrenamtlichen Naturschutzverbänden. Aber auch viele Privatpersonen zeigten Interesse daran, durch die Umsetzung von Maßnahmen einen Beitrag für die Natur zu leisten.

Der Vorteil: Die Kosten für solche Projekte oder Anschaffungen müssen durch die Förderung nicht zwangsläufig in vollem Umfang selbst getragen werden, sondern können über Fördertöpfe bezuschusst werden. So wurden unter anderem die Kosten der Gehölze und Wildstauden der im letzten Jahr angelegten Grünanlage gegenüber der Sporthalle des Turnvereins 1866 e.V. in Trebur finanziert – ein Gemeinschaftsprojekt des Vereins „Mir Trewwerer“, des NABU Trebur und der Gemeinde.

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Maßnahmen können vorgeschlagen werden

Auch in diesem Jahr gingen über Anträge wieder eine Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen ein, die gefördert werden können, teilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau mit. Mit 17 eingegangenen Anträgen wurde die höchste Zahl seit 2016 erreicht, was das Interesse an dem Fördertopf unterstreicht. Erfreulich ist, dass acht Antragsteller neu hinzukamen, die zum ersten Mal einen Antrag stellten.

Für das kommende Jahr können ab diesem Herbst wieder Anträge eingereicht werden. Projektideen können telefonisch unter 06152 989-676 oder 06152 989-599 bei den zuständigen Sachbearbeiter bereits vorab vorgestellt oder auch an die E-Mail-Adresse Naturschutzbehoerde@kreisgg.de gesendet werden.

Sondierungsgespräch zwischen Freien Wählern und Grünen in Mörfelden-Walldorf

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Gelassen gingen die Freien Wähler in das Sondierungsgespräch mit den Grünen am vergangenen Freitag. „Wir sind gesprächsbereit, lassen uns aber nicht verbiegen“, so Stephan Middelberg. Das Wichtigste sei für die Freien Wähler, ihrer politischen Ausrichtung treu zu bleiben. Beide Seiten prüften eine künftige Zusammenarbeit, wobei politische Inhalte nicht in der Tiefe diskutiert wurden.


Beide Parteien für ein besseres Klima in der Stadtverordnetenversammlung

Bei dem Thema „Klima innerhalb der Stadtverordnetenversammlung“ kamen sich beide Seiten menschlich näher. Gemeinsam war man sich einig, dass zukünftig die Diskussionen in der Stadtverordnetenversammlung versachlicht werden müssen und persönliche Angriffe nicht mehr stattfinden sollen. Wir Freien Wähler begrüßen, dass die Grünen an diesem Punkt eines unserer Hauptanliegen mittragen. Menschliche Übereinstimmungen wogen jedoch nicht die unterschiedlichen politischen Richtungen in einigen Themen auf.

Unterschiedliche Meinung bei der Frage nach neuen Baugebieten

So sahen die Freien Wähler vor allem bei der Frage nach neuen Baugebieten einen gewichtigen Punkt in ihrer Unterschiedlichkeit. Das Gespräch am Freitag endete bereits nach einer Stunde. „Die Grünen haben die Wahl gewonnen, sie haben damit den Regierungsauftrag“, so Burkhard Ziegler. Da es zu keiner weiteren Terminabsprache kam, gehen die Freien Wähler davon aus, dass sie an einer zukünftigen Koalition nicht beteiligt werden. „Wir bereiten uns auf die Rolle in der Opposition vor“, so Stephan Middelberg

Einen günstigen Kredit mit einem Vergleich finden

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Die Menschen in Deutschland nehmen in den vergangenen Jahren immer häufiger einen Kredit auf. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich die Tatsache, dass die Zinsen relativ niedrig sind. Kredite sind sehr günstig, wodurch eine Kreditaufnahme sehr attraktiv erscheint. Ein weiterer Aspekt ist die Verfügbarkeit von Krediten.


Mittlerweile ist es sehr einfach, einen Kredit abzuschließen. Das kann man oft direkt im Einzelhandel oder bei der Bezahlung in Online-Shops machen. Diese aggressive Vermarktung von Krediten führt dann natürlich dazu, dass sich auch mehr Menschen für einen Kredit entscheiden. Wer den günstigsten Kredit sucht, sollte sich aber nicht spontan für einen Kredit entscheiden. Denn erst mit einem Vergleich kann man sicherstellen, dass man wirklich die günstigste Option für sich findet. Doch wie genau kann man einen Kreditvergleich optimal nutzen? Wir zeigen es in diesem Artikel.

So gelingt der Kreditvergleich

Wer einen Kredit beantragen möchte, der sollte sich natürlich erst einmal Gedanken über die Rahmenbedingungen machen. Denn erst wenn man weiß, wie viel Geld man eigentlich für welchen Zeitraum benötigt, kann man sinnvoll Angebote miteinander vergleichen. Wer möchte, der kann sich Angebote von unterschiedlichen Banken einholen und herausfinden, welchen Zinssatz er dort bekommen könnte. Allerdings ist das sehr aufwendig, da man in solch einem Fall jede Bank unabhängig voneinander kontaktieren muss. Damit man nicht so viel Zeit für den Kreditvergleich aufwenden muss, kann man auch einfach einen Kreditvergleich von einem Anbieter wie Smava nutzen. Dort gibt man einfach die gewünschten Eckdaten ein und kann im Anschluss daran gleich einen Überblick über die unterschiedlichen Optionen erhalten. Das dauert nur wenige Minuten, weshalb ein Kreditvergleich empfehlenswert ist. Wenn man dann den passenden Kredit gefunden hat, kann man diesen ganz bequem über das Internet beantragen. So spart man sich den lästigen Gang zur Bank, da die Abwicklung in digitaler Form erfolgen kann.

Lohnende Alternativen zu einem Kreditvergleich

Natürlich kann man mit einem Kreditvergleich in der Regel den günstigsten Kredit finden. Denn es werden Angebote von vielen verschiedenen Anbietern verglichen. Trotzdem kann es durchaus mal ratsam sein, ein wenig über den Tellerrand zu schauen. Wer den Einzelhandel unterstützt kann gegebenenfalls mit einer günstigen Finanzierung rechnen. Denn immer mehr Banken arbeiten mit Geschäften wie Baumärkten und Elektrofachmärkten zusammen, um den Kunden dort direkt einen Kredit anzubieten. Und manchmal sind diese Kredite sehr günstig oder werden zum Teil sogar vom jeweiligen Händler subventioniert. So kommt es immer wieder zu Angeboten, bei denen die Kunden gar keine Zinsen zahlen müssen. Natürlich ist das nicht der Regelfall. Trotzdem kann es sich lohnen, auch nach solchen Angeboten Ausschau zu halten. Wenn man im Geschäft eine gewöhnliche Finanzierung angeboten bekommt, dann sollte man sich davon nicht überrumpeln lassen. Denn in solch einem Fall ist es ratsam, noch einmal in aller Ruhe zu vergleichen. Man kann sich andere Angebote einholen oder einen Kreditvergleich nutzen, um das Angebot zu prüfen. Außerdem kann man auch noch einmal einen Blick in sein Haushaltsbuch werfen. So kann man dann herausfinden, welche monatliche Rate man sich leisten kann. Denn die sinnvolle Wahl der Ratenhöhe spielt ebenfalls eine enorm wichtige Rolle.

Informationen zu Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen in Mainz

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Nachdem auch in der Landeshauptstadt Mainz der Inzidenzwert immer weiter steigt und der 7-Tage-Wert seit mehreren Tagen die 100er Grenze überschreitet, zieht die Stadt nun die „Corona-Notbremse“


Drei Tage-Inzidenz über 100

Am Sonntag überstieg der Inzidenzwert für Mainz wieder die kritische 100er Marke. Nach Informationen des Gesundheitsamtes lag der Wert am Montag bei 105 und am Dienstag (30.03.2021) bei 114, was genau dem Landesdurchschnitt entspricht.

Grundlage hierfür ist die Regelung, die Bund und Länder bei ihrer letzten MPK beschlossen haben. „Die Notbremse greift auf kommunaler Ebene, sobald die Kommune an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 aufweist. Ist das der Fall müssen die Kommunen vor Ort Maßnahmen, wie z.B. nächtliche Ausgangssperren, Verschärfung von Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung sowie die Schließung von Einzelhandel und Außengastronomie veranlassen“, so die Vorgaben der Landesregierung.

Was das nun für Mainz bedeutet, hat Oberbürgermeister Michael Ebling in einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag (30.03.2021) bekannt gegeben.

Regeln ab Donnerstag für Mainz

Kontakte
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet (wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.)

Ausgangsbeschränkungen / Aufenthalt

Das Verlassen einer im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.

Während des genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Gebiet der oben genannten Gebietskörperschaften grundsätzlich auch Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt.

Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Triftige Gründe sind insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in gerader Linie (im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB), Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im privaten Bereich,
  • die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens (lediglich eine Person),
  • Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts Jagd,
  • der Besuch von Ostergottesdiensten.


Gewerbe

Gewerbliche Einrichtungen sind – soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist – für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Abweichend dürfen gewerbliche Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird.

Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten. Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive.

Von der Schließung ausgenommen sind:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Getränkemärkte,
  • Drogerien,
  • Babyfachmärkte.

Zudem ausgenommen sind:

  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
  • Großhandel,
  • Blumenfachgeschäfte,
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Bietet eine Einrichtung neben den oben genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.

Kann das Abstandsgebot zwischen Personen wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt.



Medizinisch-hygienische Dienstleistungen

Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie solche von

  • Optikern,
  • Hörgeräteakustikern,
  • Friseuren,
  • bei der Fußpflege sowie der Podologie,
  • bei Physio-, Ergo- und Logotherapien,
  • beim Rehabilitationssport und Funktionstraining (im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches).

Es dürfen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht werden, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Bei allen Angeboten ist zwischen Kundinnen und Kunden das Abstandsgebot einzuhalten.

Es gilt die Maskenpflicht, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Gastronomie
Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen zu halten.

Sport

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport sind untersagt.

Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Im Übrigen gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung.

Kulturelle Einrichtungen, Museen

Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.



Regelung zu weiteren Verkaufsstätten

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21.00 Uhr geschlossen sein.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, erlässt die Landeshauptstadt Mainz daher für die genannten Maßnahmen eine entsprechende Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 31. März 2021 bekannt gemacht wird und damit ab Donnerstag, 01. April 2021, 0.00 Uhr, in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. April 2021.

Oberbürgermeister Michael Ebling erklärt: „Der erneut markante Anstieg bei den Infektionszahlen – nicht zuletzt aufgrund der britischen Mutante – zeigt uns auf, dass die Coronavirus-Pandemie keineswegs überwunden ist und weiterhin die Maßgabe höchster Achtsamkeit und Vorsicht walten muss. Die schmerzhaften Maßnahmen gelten dabei zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger – und fordern von uns allen Zugeständnisse ein. Ich appelliere an jede und jeden Einzelnen: Bitte beachten Sie die strikten Vorgaben, halten Sie weiterhin konsequent die Abstands- und Hygieneregeln ein, vermeiden Sie Zusammenkünfte und akzeptieren Sie die ergangenen Ausgangsbeschränkungen, wie diese in anderen Städten und Ländern akzeptiert wurden und werden.

Dieses Vorgehen entspricht den von Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen, ab einer Inzidenz von 100 die ,Notbremse‘ zu ziehen. Es bleibt eine Zeit der Entbehrungen, aber nur so schützen wir unsere Nächsten, unsere Familien vor einer Ansteckung und tragen dazu bei, dass die Infektionszahlen wieder sinken. Aber: Die spürbar steigende Zahl an Impfungen und Schnelltests wird auf lange Sicht zur Besserung der Lage beitragen. Bis dahin heißt es: Diszipliniert bleiben und Geduld bewahren.“

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.

JU Mainz: Unverhältnismäßige Symbolpolitik in der Landeshauptstadt

Die Junge Union (JU) in Mainz hat mit großer Enttäuschung auf die nächsten Schritte der Landeshauptstadt Mainz im Zuge der Corona-Notbremse reagiert. „Die Stadt Mainz hat über viele Wochen und Monate nicht konsequent agiert und widersprüchlich gehandelt. Bestehende Regelungen wurden entweder nicht umgesetzt oder nicht kontrolliert. Zudem hat man sich unverhältnismäßiger Symbolpolitik, wie der Maskenpflicht am Rhein, bedient.” Die Maskenpflicht am Rhein wurde vor wenigen Wochen eingeführt und von unterschiedlichen Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und ineffektiv beurteilt. (Hier geht es zum Statement der JU Mainz)

„Wir vermissen Euch“ – Schausteller in Mainz starten Plakataktion

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Normalerweise ist die Zeit vor Ostern für das Schaustellergewerbe Saisonauftakt. So würden auch zum jetzigen Zeitpunkt am Mainzer Rheinufer die Schausteller mit ihren bunten Fahrgeschäften und gastronomischen Leckereien viele Familien zum Mainzer Rheinfrühling anlocken.


Kein Ende in Sicht

Doch bereits im zweiten Jahr in Folge fällt der Saisonauftakt für das Schaustellergewerbe aus und ein Ende des Stillstandes ist nicht in Sicht. Im Gespräch  mit BYC-News zeigte sich der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Mainzer Schausteller und Marktbeschicker (IMSM) e.V., Marco Sottile sehr bedrückt über die Situation in seinem Gewerbe.

„Wir werden so oft angesprochen, wann die Kinder endlich wieder mal auf einem Karussell fahren können. Doch nicht nur die Kinder und Familien vermissen die Fahrgeschäfte und alles was so zu einem richtigen Rummel dazu gehört, auch wir Schausteller vermissen unsere Gäste“, so Marco Sottile gegenüber BYC-News.

In Kooperation mit dem Deutschen Schaustellerbund hat Sottile mit seinem Team nun in Mainz vier Plakatwände aufgestellt, die auf die Situation hinweisen sollen. Derzeit stehen drei der Wände zwischen dem Mainzer Kaisertor und der Theodor-Heuss-Brücke, dort wo sonst der Mainzer Rheinfrühling stattfindet.

Wechselnde Standorte der Plakatwände

Eine weitere Plakatwand steht an der Rheinhessenstraße im Mainzer Stadtteil Hechtsheim. „Wir werden die Werbewände in einem 14-Tage-Rhythmus im gesamten Mainzer Stadtgebiet umstellen“, erklärte Marco Sottile weiter.

Schärfere Corona-Maßnahmen in Rüsselsheim

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Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Groß-Gerau kennt aktuell nur eine Richtung: Steil nach oben. Bei einer aktuellen Inzidenz von fast 170 ergreift das Kreisgesundheitsamt daher ab 1. April ein ganzes Bündel an zusätzlichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen kreisweit wieder in den Griff zu bekommen. Die verschärften Regeln sollen zunächst bis zum 18. April greifen.


Nächtliche Ausgangssperre ab Donnerstag

Ab Gründonnerstag gilt daher auch in Rüsselsheim am Main erneut eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 und 5 Uhr. In dieser Zeit dürfen Bürgerinnen und Bürger die eigene Wohnung nur noch aus wichtigen Gründen verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zur Physiotherapie zu gehen. Auch die Begleitung und Betreuung hilfsbedürftiger Personen und Minderjähriger ist weiter möglich, genauso wie die Versorgung von Tieren. Ebenso darf man für die Begleitung von Sterbenden und zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen die Wohnung während dieser Zeit verlassen.

Kitas bleiben geschlossen

Zusätzlich bleiben die Kindertagesstätten ab Dienstag nach Ostern (6. April 2021) im gesamten Kreisgebiet geschlossen. Möglich ist dann nur noch eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen oder für Kinder berufstätiger Alleinerziehenden. Die Betreuung muss weiterhin in festen Gruppen stattzufinden.

Kontaktbeschränkungen verschärft

Ab Donnerstag wird zudem der Aufenthalt im öffentlichen Raum auch in Rüsselsheim weiter eingeschränkt. Dieser ist noch nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haustandes mit bis zu fünf Personen gestattet, wobei Kinder nun wieder mitgezählt werden. Auch für Zusammenkünfte im privaten Bereich empfiehlt der Kreis dringend das Einhalten dieser Obergrenze.



Sportangebote weiter eingeschränkt

Ebenso gilt in Rüsselsheim, dass der Freizeit- und Amateursport nur noch unter freiem Himmel zulässig ist. Egal ob auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen: Sport ist dabei nur noch alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist, gestattet. Dies gilt auch für Kinder.

Fitnessstudios, Yoga-, Pilates-, EMS-Studios (Elektro-Muskel-Stimulations- Studios) und ähnliche Einrichtungen dürfen nur bei Vorliegen eines durch einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest nachgewiesenen negativen Testergebnisses betreten werden. Der Nachweis kann auch durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttests der Kundinnen und Kunden erfolgen. Für die Kontrolle und die Dokumentation ist allerdings die Betreiberin oder der Betreiber des Studios verantwortlich.

Rechtsgrundlage für die neue Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ist das Infektionsschutzgesetz. Danach hat die zuständige Behörde – in diesem Fall das Kreisgesundheitsamt – alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Das Gesundheitsamt unterstrich mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung noch mal deutlich, dass aktuell die britische Mutante des Virus dominant und folglich die Kontaktreduzierung das Gebot der Stunde ist.

Zudem gilt weiterhin das Aufenthaltsverbot für den Parkplatz Landungsplatz am Mainufer und den Parkplatz an der Großsporthalle in Rüsselsheim.