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Junge Frau in Nackenheim attackiert und verletzt

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Am Mittwochabend (15. September 2021) gegen 23:30 Uhr wurde eine junge Frau in der Unterführung der Rheinstraße in Nackenheim von einem Mann angegriffen. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.


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Ihr Hund vertrieb den Angreifer

Die 19 Jahre alte Frau war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Hund spazieren. In der Unterführung griff ein bislang noch unbekannter Täter die Frau an. Der Hund der Frau fing daraufhin an zu bellen woraufhin der Täter unerkannt flüchtete. Die Frau erleidet durch den Vorfall eine Schürfwunde am Kopf und einen Schock.

Personenbeschreibung des Tatverdächtigen: 

  • ca. 190 cm groß
  • ca. 30 Jahre alt
  • kräftige Statur
  • dunkel gekleidet

Das Motiv des Angreifers ist bislang noch unklar. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 06133 – 9330 zu melden.

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Unfallflucht im Gernsheimer Ortsteil Klein-Rohrheim

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Polizei Hessen3
Polizei Hessen3

Am Mittwoch (15. September 2021) kam es in der Mittagszeit zu einer Unfallflucht im Gernsheimer Ortsteil Klein-Rohrheim. Ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto in der Claus-Kroencke-Str. würde durch ein bisher unbekanntes Fahrzeug stark beschädigt. Aufgrund des entstandenen Schadens wird angenommen, dass der Unfallfahree mit einem Klein-Lkw rückwärts aus der Straße „Rheinauenweg“ in die Claus-Kroencke-Str. fuhr und dabei gegen den geparkten Pkw stieß. Dadurch entstand ein nicht unerheblicher Schaden in geschätzter Höhe von ca. 5000,- Euro. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.

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Europäischer Green Deal bewirkt Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion

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Am Montag (13. September) wurde von der Universität Kiel eine Studie veröffentlicht. In der Studie geht es um die Folgenabschätzung des Green Deal der Europäischen Kommission Die Studie wurde von dem Grain Club zusammen mit weiteren Agrarverbänden in Auftrag gegeben.


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Der Präsident des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Dr. Manfred Hudetz

„Die vorgelegte Studie der Universität Kiel, an der sich auch der IVA beteiligt hatte, zeigt ganz deutlich, dass die Farm to Fork-Strategie und der Green Deal zu einem erheblichen Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in Europa und zu deutlich höheren Verbraucherpreisen hierzulande führen werden. Der politische Wille, dass es mit der Umsetzung zu genau diesen weitreichenden Folgen kommen soll, sollte von der EU-Kommission klar und deutlich kommuniziert werden.

Im Grundsatz tragen wir die Ziele der Farm to Fork-Strategie und des europäischen Green Deal mit. Wir lehnen aber die Vorgabe pauschaler Reduktionsziele ohne eine gründliche vorherige Folgenabschätzung, die dann per Ordnungsrecht durchgeboxt werden sollen, ab. Innovationen, Digitalisierung und biologische Pflanzenschutzmittel werden ambitionierte Reduktionsziele bei chemisch-synthetischen Mitteln möglich machen. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie trägt ihren Teil dazu bei und wird bis 2030 insgesamt 14 Milliarden Euro für innovative Lösungen in der Landwirtschaft investieren.“

Farm-to-Fork-Strategie. Der angestrebte Umbau der Landwirtschaft darf nicht auf dem Rücken der Agrarwirtschaft stattfinden

Die Maßnahmenvorschläge der Europäischen in der Farm-to-Fork sowie der Biodiversitätsstrategie des Europäischen Green Deal führen bei vollständiger Umsetzung zu einem erheblichen Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in der EU. Bei Getreide, Ölsaaten und Rindfleisch beträgt die Reduktion jeweils rund 20 Prozent. Damit gehen Preissteigerungen für Agrarprodukte in der Europäischen Union (EU) einher, darunter fast 60 Prozent für Rindfleisch, rund 50 Prozent für Schweinefleisch, über 30 Prozent für Rohmilch sowie zwischen 10 und 20 Prozent für Obst und Gemüse, Ölsaaten und Getreide. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie zur Folgenabschätzung von Prof. Dr. Dr. Christian Henning, Professor für Agrarpolitik und Direktor am Institut für Agrarökonomie der Universität Kiel im Auftrag der Verbändeallianz Grain Club sowie weiterer Verbände.

Studienleiter Prof. Dr. Dr. Henning

„Das Maßnahmenpaket steigert zwar die Ökosystemleistungen in der EU, erzielt jedoch den angestrebten positiven Effekt auf das Klima weltweit noch nicht. Die prognostizierten Treibhausgas-Einsparungen (THG) durch eine Verringerung der europäischen Agrarproduktion werden durch eine Erhöhung der THG-Emissionen der Landwirtschaft außerhalb der EU sowie durch Landnutzungswandel in der EU vollständig nivelliert.”

Die EU ist bei einigen Produkten aktuell ein wesentlicher Exporteur am globalen Agrarmarkt. Der starke Produktionsrückgang für Getreide und Rindfleisch im Zuge der Farm-to-Fork-Strategie führt laut Studie zu einer Umkehr von einer Netto-Exportposition in eine Netto-Importposition der EU. Dadurch wird der Selbstversorgungsgrad reduziert. Das Gebiet der EU bietet exzellente Bedingungen für eine qualitativ und quantitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion.

Ludwig Striewe vom Bundesverband Agrarhandel verdeutlicht

„Wir teilen die Ziele der EU-Kommission zum Arten-, Gewässer- und Klimaschutz uneingeschränkt. Ebenso wichtig ist aber die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln. Derzeit ist die EU eine der wichtigsten Exporteure von Getreide. Dennoch sind die Getreidebilanzen extrem eng und die Preise auf Rekordniveau. Aus Branchensicht ist es derzeit kaum vorstellbar, dass die Nahrungsmittelproduktion schnell durch andere Länder ersetzt werden kann. Die Studie zeigt aber genau das: Die EU wird bei der Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie vom Getreideexporteur zum Getreideimporteur. Deshalb sind Augenmaß und Kompromisse gefragt, um die Nahrungsmittelproduktion, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz miteinander in Einklang zu bringen.“


Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes betont

„Es liegt im ureigenen Interesse aller Landwirte, die Umwelt und das Klima zu schützen und sicherzustellen, dass auch die nachfolgenden Generationen die Betriebe fortführen und die Nachfrage nach heimischen Lebensmitteln decken können. Die hohen EU-Standards in der heimischen Erzeugung dürfen aber nicht durch Importe unterlaufen werden. Hier sieht der Bauernverband eine offene Flanke des EU Green Deal. Die Studie hat erhebliche Leakage-Effekte aufgezeigt, welche durch eine Verlagerung der Erzeugung in Nicht-EU-Staaten entstehen.“

Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Raiffeisenverband erklärt mit Blick auf die Auswirkungen

„Die Studie schürt unsere Zweifel an den in der Farm-to-Fork-Strategie formulierten Einzelmaßnahmen. Kaum vorstellbar aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes zum Beispiel, dass höhere Preise und ein reduziertes Angebot an heimischem Obst und Gemüse die Verbraucher animieren, sich ausgewogener zu ernähren.“ Weiterhin verweist Ehlers auch auf massive Einschnitte für die vor- und nachgelagerten Sektoren: „Viele Betriebe werden das nicht verkraften.”

Studienleiter Prof. Henning resümiert

„Grundsätzlich birgt die Farm-to-Fork-Strategie Potenzial für Landwirte und Gesellschaft. Allerdings ist hierfür eine innovative agrarpolitische Umsetzung erforderlich. Die derzeit geplanten pauschalen Vorgaben der Farm-to-Fork-Strategie sind hier nur bedingt effizient. Angestrebte positive Effekte von einzelnen Maßnahmen bei Ökosystemleistungen werden durch negative Auswirkungen konterkariert, was auch einigen Zielen des Green Deal entgegensteht.”

Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände der Agrarwirtschaft die EU auf, die aktuell geltenden Vorgaben der Farm-to-Fork-Strategie zu prüfen und zu hinterfragen

Sind die Maßnahmen wirksam? Wie geht man mit negativen Nebeneffekten um? Welche alternativen Maßnahmen eignen sich besser für die Zielerreichung? Diese Fragen muss die EU-Kommission mit allen Betroffenen gründlich erörtern. Und sie muss sicherstellen, dass der angestrebte Umbau nicht auf dem Rücken der Agrarwirtschaft stattfindet. Wir streben einen Dialog mit Politik, Wissenschaft und Gesellschaft an und planen Veranstaltungen, in denen die Ergebnisse der Studie sowie das Thema Farm-to-Fork-Strategie diskutiert werden können.

Hier geht es zur Studie: Ökonomische und Ökologische Auswirkungen des Green Deals in der Agrarwirtschaft 


 

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Feuerwehreinsatz in Mainz-Hechtsheim: Eine verletzte Person

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Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind am frühen Mittwochabend (15. September 2021) gegen 19:05 Uhr zu unklaren Rauchentwicklung aus einem Mehrfamilienhaus im Mainzer Stadtteil Hechtsheim alarmiert worden.


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Rauchentwicklung aus Dachgeschossfenster

Ein Passant alarmierte die Rettungskräfte, als er beim Vorbeilaufen an dem Anwesen den Rauchwarnmelder und den dunklen Rauch aus dem offenen Dachfenster des Wohn- und Geschäftshauses in der Bürgermeister-Schmitt-Straße bemerkte.

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Feuerwehreinsatz in Mainz-Hechtsheim: Eine verletzte Person | BYC-News | Foto: Vanessa Köhler
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Feuerwehr mit Atemschutzgeräten und C-Rohr im Einsatz

Da die 16-jährige Bewohnerin, nachdem sie das Feuer in der Küche entdeckt hatte, unter Schock fluchtartig die Wohnung verlassen hatte, unternahm die Feuerwehr, nachdem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet werden musste, unter Atemschutz die Erkundung und dem anschließenden Löschangriff. Zuvor hatten zwei Ersthelfer einen Löschversuch mit einem Feuerlöscher unternommen. Das Feuer konnte dabei aber leider nicht vollständig gelöscht werden. Die Feuerwehr musste deswegen mit wenigen Litern Wasser tätig werden und das Feuer vollständig löschen. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude bereits von der Polizei weitestgehend evakuiert.

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Fettbrand auf Herd als Ursache ausgemacht

Nach kurzer Erkundung durch die Feuerwehr konnte eine Pfanne mit Öl als Ursache für die starke Rauchentwicklung ausgemacht werden. Das Feuer konnte ohne Komplikationen durch die Wehrleute gelöscht werden. Anschließend wurde die Wohnung mit einem Hochleistungslüfter belüftet.

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Katze von Feuerwehr gerettet

Da die Bewohnerin den Einsatzkräften gegenüber erwähnte, dass sich ihre Katze noch in der Wohnung befinden würde, wurde in der stark verrauchten Wohnung ebenfalls auch nach der Katze gesucht. Die Katze konnte wohlauf aus der Wohnung gerettet werden. Die Tochter der Wohnungseigentümerin wurde mit Schock und Verdacht auf Rauchgasintox vom Rettungsdienst in eine Mainzer Klinik transportiert.

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Kriminaldauerdienst ermittelt

Aufgrund des Brandes entstand ein Sachschaden in aktuell noch unklarer Höhe. Der Kriminaldauerdienst der Polizei Mainz hat seine Ermittlungen aufgenommen. Im Einsatz waren neben der Polizei Mainz mit drei Fahrzeugen und 8 Beamten, der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen und 4 Notfallsanitätern und die Feuerwehr Mainz mit 5 Einsatzfahrzeugen und 25 Einsatzkräften.

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32 Tonnen schwerer LKW in Wiesbaden ist geborgen

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Auf der Salzbachtalbrücke an der Autobahn A66 in Wiesbaden ist ein Lastwagen geborgen worden. Das Fahrzeug wurde am Mittwochmorgen (15. September 2021) mit einem Kran von der Brücke gehoben.


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Der LKW wurde nicht beschädigt

Lange Zeit war unklar, ob das rund 700.000 Euro teure Spezialfahrzeug möglicherweise sogar mit der Brücke gesprengt werden muss. Denn das Bauwerk ist einsturzgefährdet. Am Mittwoch war es dann soweit: Mit Hilfe eines Spezialkrans wurde der Laster geborgen.

Die Aktion dauerte nur wenige Minuten. Eigentlich war die Bergung bereits für den Morgen geplant. Die Ausrichtung des Spezialkrans dauerte aber länger als gedacht. Der Lkw konnte ohne Schäden an die Eigentümer, eine Firma aus Osthessen, übergeben werden.

Weitere Sicherungsmaßnahmen sind notwendig

Die Sprengung ist in etwa zwei Monaten geplant. Allerdings gibt es bis dahin noch einiges zu tun. Denn vor der geplanten Sprengung der maroden Brücke müssen nämlich die Bundesstraße, Bahngleise, ein Klärwerk und der Salzbach gesichert werden.

Im Juni waren Risse in einem Pfeiler an der Brücke entdeckt worden, die sofort wegen Einsturzgefahr gesperrt werden musste. Eine Reparatur war nicht mehr möglich. Die Salzbachtalbrücke muss abgerissen und neu gebaut werden.

In Folge dessen musste die Autobahn A66, die auf der Salzbachtalbrücke verläuft, an dieser Stelle gesperrt werden. Auch nahezu alle Züge können den Hauptbahnhof in Wiesbaden seitdem nicht mehr anfahren, denn die meisten Gleise verlaufen unter der Brücke. Das alles sorgt seit Monaten für viel Verkehrschaos in Wiesbaden.

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Wohlfühlen und genießen im Restaurant „38 Grad“ im Thermalbad Aukammtal Wiesbaden

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Aukamm Therme6
Aukamm Therme6

Seit Sonntag, den 5. September 2021, haben Vanessa und Marcel Weinheimer den Gastronomiebereich im Thermalbad Aukammtal in Wiesbaden übernommen. Die beiden haben als Jungunternehmer bereits jahrelange Erfahrung in der Gastronomie. BYC-News sprach mit dem Ehepaar über ihr neues Konzept und die Angebote.

Es wird viel Wert aufs Detail gelegt

Die beiden möchten einiges verändern und den Gastronomiebereich wieder nach vorne bringen. „Uns ist es sehr wichtig, dass die Gäste sich hier wohl fühlen und gerne her kommen. Deshalb haben wir natürlich viel Wert darauf gelegt, ein schönes Ambiente zu schaffen mit einladender Deko und gemütlichen Sitzmöglichkeiten“, erklärt Vanessa Weinheimer.

Auch der Name der Gastronomie wurde geändert. „Die Gastronomie hieß vorher Strandbar. Wir wollten aber klar erkenntlich machen, dass hier nun etwas Neues drin ist und haben uns für den Namen ’38 Grad‘ entschieden. Der Name ist angelehnt an die Raumtemperatur, die hier im Thermalbad Aukammtal herrscht.“, erklärt Marcel Weinheimer.

„Was auf jeden Fall super ist, dass wir einen Teil des Personals übernehmen konnten. Vor allem freuen wir uns, dass auch der Koch hier geblieben ist. Wir wurden von zahlreichen Gästen schon gefragt, ob er  bleibt, weil er hier wirklich sehr beliebt ist“, so Vanessa Weinheimer

Große Auswahl auf der Speisekarte

Auch wenn der Koch der gleiche geblieben ist, hat sich bezüglich der Speisekarte einiges getan. Bis 11:00 Uhr Vormittags wird Frühstück angeboten. Ab 11:00 Uhr gibt es dann eine breite Auswahl an Salaten, Flammkuchen, Burgern, Schnitzeln und Baguettes. Natürlich gibt es auch die klassische Currywurst mit Pommes. Auch leckerer Kuchen und Eis als Nachtisch ist vor Ort erhältlich.

Ganz besonders stolz sind Vanessa und Marcel Weinheimer auf die Spaghetti Bolognese „Das Rezept ist von meinem Opa aus Italien und ich war wirklich froh, als der Koch zugestimmt hat, die Bolognese nach diesem Rezept zu kochen. Er war auch wirklich begeistert davon“, sagt Vanessa Weinheimer.

Nicht nur für Gäste des Thermalbads

Das 38 Grad steht nicht nur für Gäste des Termalbads zur Verfügung. Man kann in dem Restaurant auch essen, wenn man nicht in die Therme möchte. Dafür steht der vordere Bereich zur Verfügung.

Auch hier steht natürlich die gesamte Karte zur Verfügung. Lediglich in der Abrechnung gibt es einen Unterschied. Denn Gäste der Therme bekommen beim Einlass in das Bad ein elektronisches Armband. Dort werden die Beträge auch im Gastronomiebereich elektronisch erfasst. Beim Verlassen der Therme wird dann der Gesamtpreis für den Thermen-Besuch und aus der Gastronomie bezahlt. Der Vorteil hierbei: Gäste des Thermalbads müssen nicht extra an den Spind, um Bargeld zu holen, wenn sie etwas essen oder trinken möchten.

Gäste, die nur zum Essen kommen und keinen Besuch in der Therme möchten, zahlen wie in jedem anderen Restaurant auch im 38 Grad entweder Bar oder mit Karte.

Essen nun auch im Saunabereich

Eine weitere Anpassung, die die beiden Vorgenommen haben ist die Ausweitung des gastronomischen Angebots im Saunabereich. Wo es zuvor nur eine sehr abgespeckte Karte gab ist es nun möglich, die gesamte Speisekarte zu bestellen. „Schon in den ersten Tagen wurde ich sehr häufig von Gästen angesprochen die sich sehr freuten, dass sie nun auch im Saunabereich essen bestellen und verzehren können. Das gab es vorher nicht“, berichtet Vanessa Weinheimer.

„Innerhalb der Saune gibt es eine Theke für Getränke, dort machen wir auch den Flammkuchen. Alles weitere wird hier unten in der Küche gemacht und dann hoch gebracht. Zusätzlich bieten wir im Saunabereich aber auch noch Ofenkartoffeln auf der Karte an“, ergänzt Marcel Weinheimer.

Getränke und Speisen aus der Region

Bei der Auswahl der Lieferanten legen die beiden viel Wert auf regionale Produkte. „Die Weine, die wir hier anbieten sind alle aus der Region. Wir beziehen unseren Wein aus Rheinhessen und dem Rheingau. Auch was die Lebensmittel angeht setzen wir auf frische Produkte von regionalen Metzgern und Landwirten mit denen wir schon längere Zeit sehr gut zusammenarbeiten.“, sagt Marcel Weinheimer.

Adresse: 

38 Grad Cafè & Restaurant
Im Thermalbad Aukammtal
Leibnitzstraße 7
65191 Wiesbaden

Öffnungszeiten:

Gastronomie im Badbereich: 9:00 bis 21:00 Uhr
Gastronomie im Saunabereich: 10:00 bis 21:30 Uhr

Sperrung der Schillerstraße in Mainz für mehrere Wochen

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Bereits seit Montag, 13. September erfolgt in der Schillerstraße die Teilsperrung des Gehweges, die Sperrung des Parkstreifens verbunden mit einer Teilsperrung der Fahrbahn in der Schillerstraße zwischen Höhe Haus-Nr. 50/Ecke Große Bleiche) und der Kleinen Langgasse (Höhe Haus-Nr. 1).


Bauarbeiten im Zuge des Bauvorhabens „Umgestaltung Münsterplatz“

Diese Sperrungen sind durch Tiefbauarbeiten (Leitungen/Kanäle) sowie Straßenarbeiten bedingt unter Aufrechterhaltung des ÖPNV- und Schienenverkehrs sowie der Feuerwehraufstellflächen.

Die Bauarbeiten im Detail:

  • Sperrung des Gehweges in der Schillerstraße zwischen Hausnummer 44/46 aufgrund von Tiefbauarbeiten (Leitungen und Kanäle) sowie Straßenarbeiten.
  • Sperrung des Gehweges Schillerstraße (Höhe Hausnummer 40 / Ecke Kleine Langgasse aufgrund von Straßenbauarbeiten für das Fundament der Ampel.
  • Sperrung der beiden Abbiegefahrstreifen von der Schillerstraße in Große Bleiche und Binger Straße.
  • Aufhebung der unechten Einbahnführung in der Münsterstraße.
  • Die Zufahrt der Schillerstraße aus der Binger Straße und der Kleinen Langgasse ist bis auf den Linien- und Schienenverkehr gesperrt.

Eine Umleitung zum Parkhaus Schillerplatz ist über Große Bleiche – Umbach – Große Langgasse – Kleine Langgasse ausgeschildert. Die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage in der Schillerstraße (Höhe Hausnummer 34) erfolgt aufgrund der Sperrung des Gehweges Schillerstraße (Höhe Hausnummer 40) / Ecke Kleine Langgasse.

Die Fußgängerquerung zwischen Schillerstraße (Hausnummer 44) und Finanzamt bleibt bestehen. Ebenfalls können die Fußgänger zwischen dem Münsterplatz und der Schillerstraße/Ecke Große Bleiche mittels Fußgängerschutzanlage die Straße queren.

NABU und BUND fordern Antworten von den Kanzlerkandidaten

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Anlässlich der „State of the Union“-Rede von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordern NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger und Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), von den Kanzlerkandidaten Antworten auf die dringenden Fragen der Klima- und Artenkrise in Deutschland und Europa.


NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger dazu

„Wer Kanzlerin oder Kanzler des größten Industrielands Europas und der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt werden will, muss die Frage beantworten: Steht Deutschland auf der Bremse beim Klima- und Naturschutz innerhalb der EU oder wird es endlich zum Antreiber für den Green Deal? Klar ist: Mit einer Kohleverfeuerung in Deutschland bis 2038 sind die europäischen Klimaziele nicht erreichbar. Europa muss bis 2030 faktisch aus der Kohle aussteigen. Und die europäischen und globalen Naturschutzziele werden scheitern, wenn Deutschland weiterhin nicht ernst macht mit Schutzgebieten, Renaturierung und der Ausrichtung von Land- und Forstwirtschaft.“

„Die Naturkrise wird ignoriert“

„Die Klimakrise und die globale Biodiversitätskrise beschleunigen sich exponentiell. Ohne eine entschlossene EU wird die Weltgemeinschaft die Erderhitzung nicht auf 1,5 Grad begrenzen und den Verlust an biologischer Vielfalt nicht bis 2030 stoppen können“, kritisiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. „Ohne ein entschlossenes Deutschland wird die EU sogar an ihren eigenen unzureichenden Zielen scheitern, statt andere mitziehen zu können. Doch Klimaschutz kommt in diesem Wahlkampf als individuelle Kostenfrage daher und die Naturkrise wird ignoriert. Wir brauchen eine Politik, die ökologische und soziale Verbesserungen verbindet, in Deutschland und der EU.“

Wie will Deutschland seinen Rückstand beim Klimaschutz aufholen? Zieht die nächste Bundesregierung den Kohleausstieg auf 2030 vor und macht sie ernst mit einem 100-Tage-Klimaschutzgesetz? Wird sie dem neuen EU-Klimaschutzrecht (FitFor55-Klimapaket) zu mehr Wirkung verhelfen – oder sie wie bisher so oft auf der Seite der Bedenkenträger verharren?

Zustand der deutschen Schutzgebiete ist schlecht

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2030 zehn Prozent der Fläche der EU strengen Naturschutzauflagen unterliegen sollen. Der Zustand der deutschen Schutzgebiete ist so schlecht, dass die Bundesregierung sich vor dem Europäischen Gerichtshof dafür verantworten muss. Wird die neue Bundesregierung ihre europäischen Verpflichtungen erfüllen und ein Notprogramm für die Natur auflegen? Wird sie wie bislang so oft Naturschutz-Vorschläge der EU-Kommission von der Agrar- bis zur Waldpolitik in den Verhandlungen untergraben, oder wird sie künftig die Pro-Naturschutz-Seite in der EU verstärken? Wird sie all ihre Kraft dafür einsetzen, dass die große internationale Biodiversitätskonferenz 2022, dem Jahr der deutschen G7-Präsidentschaft, in einem verbindlichen Vertrag mündet statt einer bloßen Absichtserklärung? Wird sie für die Trendwende bei Artensterben und globalem Biodiversitätsverlust einem deutschen Anteil von zwei Milliarden jährlich aufbringen?

Es sind zentrale Fragen, denen sich die neue Bundesregierung stellen muss. Denn die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre steigt weiter exponentiell, ebenso der globale Verlust an biologischer Vielfalt, also an Tier- und Pflanzenarten, Regenwäldern, Mooren, Korallenriffen und weiteren wertvollen Ökosystemen. NABU und BUND erwarten Antworten von Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet. In welche Richtung wollen sie Deutschland und Europa beim Klima-und Naturschutz führen?

Autobahn A61: Unfall verursacht und anschließend geflüchtet

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Zeugenaufruf 1

Auf der Autobahn A61 kam es am Mittwoch (15. September 2021) in Fahrtrichtung Ludwigshafen zu einem Verkehrsunfall mit Unfallflucht. Kurz vor dem Beginn des Autobahndreiecks Nahetal ereignete sich gegen 09:10 Uhr der Auffahrunfall mit einem Autofahrer aus Rheinland-Pfalz und einem LKW-Fahrer aus Baden-Württemberg. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Unfall beschädigt.

Wer hat etwas beobachtet?

Laut den beiden Unfallbeteiligten, sowie eines weiteren LKW Fahrers, ist zuvor ein dunkles Auto von der linken auf die rechte Spur gewechselt, um noch im letzten Moment am Autobahndreieck Nahetal abzubiegen. Hierbei bremste er den Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen bis zum Stillstand ab und verlies dann die Autobahn 61. Es wird daher nach einem PKW, vermutlich einer Limousine, von dunkler evtl. schwarzer Farbe gefahndet. Laut den Zeugen könnte es sich um einen Audi A7 oder A8 gehandelt haben.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim zu wenden.

Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Mainz: Wer kennt diese Männer?

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Bereits am 7. Juli 2021 machten bislang noch unbekannte Täter Beute in einem Juweliergeschäft in der Mainzer Altstadt. Die Polizei hat nun Fotos der Tatverdächtigen veröffentlicht und bittet um Hinweise.


Die Täter klauten eine Goldkette

Unter dem Vorwand Schmuck erwerben zu wollen, begaben sich am 7. Juli gegen 15 Uhr zwei unbekannte männliche Täter in ein Juweliergeschäft der Mainzer Altstadt. Während sie sich mehrere Goldketten und Uhren vom Juwelier zeigen ließen, nahm einer der Täter unbemerkt eine Goldkette im Wert von mehreren Tausend Euro an sich. Mit der Begründung Bargeld für die Bezahlung abheben zu wollen, verließen beide Täter das Juweliergeschäft.

Eine Stunde zuvor waren die beiden Männer bereits mit einem dritten Täter in einem Handyshop in Mainz und versuchten dort zwei Mobiltelefone zu entwenden. Der Verkäufer bemerkte dies jedoch und forderte die Mobiltelefone von den Männern zurück. Nach der Rückgabe verließen die drei Täter den Laden.

Fahndung nach diesem Trio | Fotos: Polizei

Beschreibung Täter 1:

  • Halbglatze
  • zwei rote Tattoos auf beiden Armen
  • blaue Jeans
  • Sportschuhe
  • weißes T-Shirt

Beschreibung Täter 2:

  • vergoldete Zähne
  • sehr kräftige Statur
  • blaues T-Shirt
  • schwarze Jeans
  • schwarz-weiße Turnschuhe

Beschreibung Täter 3:

  • gestreiftes T-Shirt
  • dunkelblaue Jeans
  • heller Sneaker
  • wenig Haare am Hinterkopf

Die bisher umfangreich durchgeführten Ermittlungen werden nun durch die Öffentlichkeitsfahndung ergänzt. Zeugen werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 – 653 633 in Verbindung zu setzen.

Das neue Salinenbad in Bad Kreuznach öffnet bald

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eroeffnung hallenbad rede ob
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„Wir sorgen für Bad Kreuznach und gestalten Freizeit. Ein riesengroßes Projekt ist Wirklichkeit geworden. Demnächst kann hier nach Herzenslust geschwommen und geplanscht werden“, freut sich Klaus-Dieter Dreesbach, Geschäftsführer der Kreuznacher Badgesellschaft, beim Pre-Opening des neuen Salinenbades. Anlässlich des wichtigen Ereignisses kam sogar Staatssekretär Randolf Stich vom Ministerium des Inneren und Sportes, und vertrat Minister Roger Lewentz, der sich für das Bauprojekt stark gemacht hatte.

Randolf Stich dazu

„Sport spielt eine wichtige Rolle für den sozialen Zusammenhalt und für eine gesunde Gesellschaft. Daher fördert die Landesregierung ganz gezielt den Neubau und Ausbau von Sportstätten. Die Sanierung des Freibades und den Neubau des Hallenbades in Bad Kreuznach haben wir umfangreich unterstützt. In Zukunft soll das Kombibad noch mehr Kindern die Möglichkeit bieten, in frühen Jahren Schwimmen zu lernen. Dafür haben wir auch die Fördermittel für Schwimmkurse deutlich erhöht, denn diese wichtige Fähigkeit darf gerade nach der Corona-Pandemie, in der Schwimmunterricht oft nicht möglich war, nicht zu kurz kommen. Gleichzeitig können die Bürgerinnen und Bürger im neuen Salinenbad noch mehr von der Naherholung direkt vor der Haustür profitieren“, so der rheinland-pfälzische Sportstaatssekretär Randolf Stich.

Das neue Salinenbad wird voraussichtlich bis zur Fertigstellung über 18,5 Millionen Euro kosten, davon werden 11,6 Millionen Euro von Stadt, Land und Bund gefördert. Klaus-Dieter Dreesbach bedankte sich bei allen, die sich für die Förderungen stark gemacht hatten, damit es zu keiner Mehrbelastung im städtischen Haushalt kommt. Zudem dankte er herzlich für alle am Projekt Salinenbad beteiligten Firmen sowie den Mitarbeitern.

Die Gäste des neuen Hallenbades, das nun am Montag, 20. September, um 13 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet wird, können sich auf ein großes 25-Meter-Becken mit sechs Bahnen und Sprunganlage freuen. Zudem gibt es ein Lehrschwimmbecken mit 100 Quadratmetern Wasserfläche und ein separates Kleinkinderbecken.

200 Quadratmeter mehr Wasserfläche

„Insgesamt bietet das neue Salinenbad (Frei- und Hallenbad) allen kleinen und großen Schwimmfreunden rund 200 Quadratmeter mehr Wasserfläche an, als bislang mit Hallenbad Kilianstraße und Freibad Salinental zur Verfügung standen“, sagte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, die sich zugleich für die hohe Förderung des städtischen Großprojekts durch das Land bedankte.

Und auch das Freibad hat mit dem 50- Meter-Bahnen im Freischwimmerbecken eine Besonderheit, die nur wenige Freibäder in der Umgebung haben. Das Freibad ist bereits seit Mitte Juli geöffnet und schließt am Samstag, 18. September. Am Samstag lädt außerdem das neue Hallenbad von 10 bis 15 Uhr zum Tag der offenen Tür ein und kann in dieser Zeit von allen Interessierten besichtigt werden.

Ab der Eröffnung des Hallenbades gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag 13 bis 21 Uhr (vormittags findet mit Bad Schulschwimmen statt)
  • Freitag und Samstag 8 bis 21 Uhr
  • Sonntag 8 bis 18 Uhr

Preise Salinenbad Hallenbad:

Erwachsene (ab 16 Jahre): 6 Euro
Kinder ab Jahre (3-15 Jahre), Schüler und Studenten: 4 Euro

Zur Eröffnung gelten bis 31. Oktober 2021 Eröffnungspreise, die jeweils 1 Euro günstiger sind als der oben genannte reguläre Preis.

Hessen beschließt 2G-Optionsmodell und neue Corona-Warnstufen

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Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag (16. September 2021) in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.



Infektionsinzidenz wird abgelöst und 2G-Optionsmodell eingeführt

Angesichts des Impffortschritts hat die Hessische Landesregierung in Anlehnung an das Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, die Infektionsinzidenz als alleinigen Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen abzulösen. Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein.

Ministerpräsident Volker Bouffier dazu

„Mit den Neuregelungen der Verordnung findet ein Systemwechsel statt. Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt und auch die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen führt Hessen ab dem 16. September zudem ein 2G-Optionsmodell ein. Die 2G-Option bietet vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. In diesen Fällen gibt es keine wesentlichen coronabedingten Einschränkungen wie Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht mehr. Für Geimpfte und Genesene sind das wesentliche Erleichterungen“, betonten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose heute in Wiesbaden.

„Die Corona-Schutzimpfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie. In Hessen sind mittlerweile 66,4 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner erstgeimpft. 61,8 Prozent der Menschen haben bereits einen vollständigen Impfschutz. Insgesamt wurden bisher 7,8 Millionen Impfdosen im Land verabreicht. Wir sind auf einem guten Weg, jedoch noch nicht am Ziel angekommen. Aus diesem Grund möchte ich alle Hessinnen und Hessen, die sich noch impfen lassen möchten, dazu ermutigen, dies zeitnah zu tun. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Er rief alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen, dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote in Hessen zu nutzen.

„Wir alle werden diese Infektion durchmachen“

Auch die derzeitige Impfaktionswoche von Bund und Ländern lenkt unter dem Motto #HierWirdGeimpft die Aufmerksamkeit auf möglichst niedrigschwellige Impfangebote. Sie ergänzt damit die bereits bestehenden Maßnahmen der Landesregierung, für das Impfen zu werben. „Über die Plattform der Bundesregierung erfahren Bürgerinnen und Bürger schneller von kurzfristigen unbürokratischen Impfaktionen in ihrer Region. Durch diesen Service erreichen wir noch mehr Menschen, die ganz unkompliziert ihre Corona-Schutzimpfung erhalten können. Je mehr Menschen die Angebote jetzt nutzen, umso entspannter können wir dem Herbst entgegenblicken“, erklärte Gesundheitsminister Kai Klose. „Wir alle werden diese Infektion durchmachen: Als Impfung oder durch Ansteckung mit erheblichen Gesundheitsrisiken. Das Impfen ist die weitaus angenehmere Alternative.“ Auf der Website www.hierwirdgeimpft.de werden Impfaktionen auf einer Deutschlandkarte dargestellt und nützliche Informationen präsentiert.



Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick:

3G

Innenbereich: Die 3G-Vorgaben gelten nun landesweit in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen. Es müssen nunmehr nicht mehr nur die Gäste und Kunden einen Negativnachweis vorlegen, sondern auch die Mitarbeitenden. Erleichterungen gibt es für Personal durch die regelmäßige Teilnahme an zweimal wöchentlichen Betriebstestungen. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Anschluss zweimal wöchentlich erforderlich.

Außenbereich: In Außenbereichen wird die Verpflichtung zum 3G-Nachweis, da wo er bislang gilt, gestrichen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen ist ein Negativnachweis vorzulegen.

2G-Optionsmodell

Veranstalter und private Betreiber haben die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene einzulassen. Auch das Personal muss sich an die 2G-Regel halten. In diesem Fall entfallen wesentliche coronabedingte Einschränkungen: Die Abstandsregeln entfallen ebenso wie die Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)

Veranstaltungen können in 3G oder auch im 2G-Optionsmodell durchgeführt werden. Entsprechend muss sich auch das Personal an die Vorgaben halten.

Drinnen: 3G, Maskenpflicht bis zum Platz, bis 500 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei.

Draußen: Bis 1.000 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei. Bei mehr als 1.000 Personen genehmigungspflichtig.

Bei den 3G-Veranstaltungen muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.

Kontaktdatenerfassung

Aufgrund der steigenden Impfquote entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen. Grundsätzlich gilt bereits in Hessen, dass Geimpfte und Genesene nur dann in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Unter die 2G-Regelungen fallen bereits rund 62 Prozent vollständig Geimpfte und alle genesenen Hessen. Daher ist künftig lediglich in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen weiterhin die Kontaktnachverfolgung notwendig. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist weiterhin sowohl bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten löst die 7-Tage-Inzidenz ab

Bislang war die 7-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Angesichts des zu verzeichnenden Impffortschritts blickt Hessen nun vor allem auf die Kapazitäten des Gesundheitswesens. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Die Gesamtbettenbelegung und auch die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden wie auch die Anzahl der vollständig gegen eine Corona-Erkrankung geimpften Personen als weitere Faktoren weiterhin berücksichtigt und beobachtet.

Aktuelle Hospitalisierungsinzidenz: 2,51.

Belegte Intensivbetten: 146 (136 mit gesicherter Corona-Infektion, 10 Verdachtsfälle)

Stufe 1 wird relevant, wenn

  • der Hospitalisierungswert über 8 steigt
  • oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt.

Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden notwendig, bspw. Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3-G-Regel auf weitere Bereiche.

Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn

  • der Hospitalisierungswert über 15 steigt
  • oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt.

Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden notwendig, z.B. Zugang nur noch mit 2G.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren können an 2G-Angeboten und -veranstaltungen auch ohne Impfung teilnehmen. Grundsätzlich benötigen Kinder bei 3G keinen Negativnachweis, wenn sie jünger als 6 Jahre alt sind oder noch nicht eingeschult wurden.

Maskenpflicht: In Schulgebäuden muss eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt nicht am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport. Ausnahme: In den zwei Wochen andauernden Schutzwochen nach den Ferien oder bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse. In der Kita gibt es keine Maskenpflicht.

Quarantäne

  • Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Quarantäne befreit.
  • Infizierte müssen für 14 Tage in Quarantäne, ebenso ihre Haushaltsmitglieder.
  • Infizierte Kinder U6 sowie Kinder vor der Einschulung und Schüler können sich jedoch ab dem 7. Tag der Infektion mit PCR-Test freitesten.
  • Haushaltsangehörige (Kinder/Geschwister) von Infizierten frühestens am 10. Tag (wegen der Inkubationszeit).
  • im Falle einer PCR-bestätigten Infektion wird regelmäßig nicht mehr pauschal die ganze Klasse/Gruppe in Quarantäne geschickt, sondern nur noch enge Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) entsprechend Entscheidung des Gesundheitsamtes (für alle anderen gilt für 14 Tage: tägliche Tests und Maske auch am Platz).
  • die engen Kontaktpersonen (Sitznachbarn) können sich ab dem fünften Tag nach Feststellung der Infektion freitesten lassen.
  •  (Nur) für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit COVID-Symptomen (Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns) besteht in der Schule und in der Kita ein Betretungsverbot; diese können sich jedoch freitesten.

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Entsorgung vom Sondermüll im Rhein-Selz Park in Nierstein

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Sorgfalt und überlegtes Handeln sind für die untere Abfallbehörde des Landkreises Mainz-Bingen bei der Entsorgung des Abfalls im Rhein-Selz-Park oberste Maxime. Damit wird eben jener Gefahr vorgebeugt, in dem Bauschutt vor allem erst dann ausgeht, wenn dieser bewegt wird.


Die untere Abfallbehörde begleitet das Projekt eng

Ein überstürzter Abtransport wäre nicht im Sinne des Arbeitsschutzes. Zudem muss dieser Sondermüll auch auf speziellen Deponien entsorgt werden, was ebenfalls einer gewissen Vorbereitung bedarf. Das Konzept wird derzeit erarbeitet und bis Ende September vorliegen, so dass die sorgsame Entsorgung im Oktober starten kann. Beim Umgang mit dem Abfall folgt die untere Abfallbehörde dem Gutachten eines renommierten Büros, das nach einer Ortsbegehung und nach Einbeziehung der Ergebnisse eines vormaligen Gutachtens zu dem Schluss kommt:

„Eine vorherige Abdeckung des Abfalls ist in Anbetracht der mit ein bis zwei Prozent sehr geringen Menge an problematischen künstlichen Mineralfasern nicht verhältnismäßig. Dies wird von dem Sachverständigen in dem aktuellen Gutachten weiter damit begründet, dass der Abfall in dem privaten und umzäunten Gelände weitgehend auf festem Boden liegt und die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat. Zudem liegt das Gelände mehrere Kilometer entfernt von bewohntem Gebiet.“

Die untere Abfallbehörde begleitet das Projekt eng und steht im ständigen Austausch mit den verantwortlichen Grundstückseigentümern, den Sachverständigen und dem bereits hinzugezogenen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Mainz erhält Zuschlag im „HyExpert“-Wettbewerb und wird eine von 30 Wasserstoff-Regionen

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20150702 130958 TL Mainz Windpark Hechtsheim Eroeffnung Energiepark
20150702 130958 TL Mainz Windpark Hechtsheim Eroeffnung Energiepark

Die Landeshauptstadt Mainz hat den im Frühsommer vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur) ausgeschriebenen Wettbewerb „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ gewonnen. Die Stadtverwaltung hatte sich mit dem Wettbewerbsbeitrag „MaHYnzExperts“ gemeinsam mit den stadtnahen Gesellschaften, dem Land, ortsansässigen Unternehmen und der Wissenschaft beworben, um einen koordinierten Ausbauplan für Wasserstoff in Mainz zu entwickeln.

Mainzer Beitrag vom BMVI ausgewählt

Der Mainzer Beitrag um die Erkennung von Potentialen dieser Schlüsseltechnologie und zur Erstellung tragfähiger Konzepte wurde nun vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als eine von 30 Gewinnerinnen ausgewählt. „Wasserstoff hat das Potential, entscheidend zur Energiewende beizutragen“, sind sich Umwelt- und Verkehrsdezernentin, Janina Steinkrüger, und der Dezernent für Fördermittelmanagement, Volker Hans, einig.

Seit 2015 im Gewerbepark Hechtsheim

Seit Mitte 2015 betreibt u. a. die Mainzer Stadtwerke AG im Energiepark in Mainz-Hechtsheim eine Elektrolyseanlage zur Gewinnung klimafreundlich hergestellten Wasserstoffs. Damit steht dieses Projekt ganz im Sinne des 2017 erarbeiteten „Masterplan 100 % Klimaschutz“ sowie weiteren Maßnahmen des darauffolgenden „M³ Green-City-Masterplan“. Hiermit konnten bereits wichtige Grundsteine für eine Wasserstoff-Strategie gelegt werden. Mit dieser umfangreichen Expertise war die Bewerbung um weitere Fördermittel als Wasserstoffregion der logische Schritt. Dem Aufruf des BMVI aus dem Frühjahr 2021 folgend, legte die Landeshauptstadt Mainz gemeinsam mit der Mainzer Stadtwerke AG, der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH und dem Wirtschafts-betrieb Mainz eine Ideenskizze für ein übergreifendes Wasserstoffkonzept Mainz vor.

Übergreifende Studien notwendig

Für die Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Mainz ist ein Gesamtkonzept mit übergreifenden Studien notwendig, um einen möglichen Nutzungskonflikt zwischen dem regionalen bzw. überregionalen Mobilitätswasserstoffbedarf und dem zusätzlich absehbaren Bedarf in der Industrie entgegenzuwirken und somit ein strukturiertes Vorgehen umzusetzen. Zudem möchte Mainz als rheinland-pfälzische Landeshauptstadt eine Vorbildfunktion einnehmen und das gewonnene Wissen überregional weitervermitteln. Dafür wird in der Kategorie HyExperts eine Fördersumme von 400.000 Euro bereitgestellt.

Bemühungen prämiert

„Unsere Bemühungen wurden mit einer Prämierung gewürdigt“ freut sich Volker Hans, Dezernent für Fördermittelmanagement der Landeshauptstadt Mainz, der sich für die Bewerbung um diese Fördermittel besonders engagierte.

Auch die Mainzer Stadtwerke freuen sich über die Förderung: „Wasserstoff ist ein Energieträger der Zukunft. Wir sind stolz, dass durch unsere Aktivitäten im Bereich Wasserstoff bereits eine sehr gute Grundlage geschaffen ist. Die Förderung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt, um weitere ambitionierte Schritte in Richtung Klimaschutz zu gehen“, so Dr. Tobias Brosze, Vorstand der Mainzer Stadtwerke AG.

Gutachten in Auftrag geben

„Zur Erarbeitung eines übergreifenden Wasserstoffkonzeptes wird die Landeshauptstadt Mainz ein Gutachten beauftragen, welches die lokale Erzeugung, den Verbrauch sowie die zugehörige Infrastruktur, Distribution, Speicherung und den Importbedarf unter-sucht. Bestehende Erzeugungen und mögliche Ausbaustufen sollen zu einem koordinierten Ausbauplan für Wasserstoff in Mainz entwickelt werden“, so Umwelt- und Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger weiter. Für eine weiterhin erfolgreiche Marktaktivierung von Wasserstoff mit lokaler Wertschöpfung bedarf es in Mainz und der unmittelbaren Region einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit der Akteure, die bisher nur projektbezogen zusammenkommen.

Akzeptanz und positive Wahrnehmung der Bevölkerung

Für die Akzeptanz und eine positive Wahrnehmung des Projektes in der Bevölkerung wird projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Letztendlich ist auch klar, dass es für den weiteren Ausbau der Wasserstoffwirtschaft auch weiterer Förderungen bedarf, wofür die Studie wertvolle Erkenntnisse liefern wird.

Aufgrund der hohen Nachfrage im Wettbewerb und der qualitativ hochwertigen Bewerbungen erhöhte das BMVI die ursprüngliche Anzahl der potentiellen Gewinner im Übrigen von 20 auf 30 Regionen.