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Scharfe Kritik an der Test- und Dokumentationspflicht in Gesundheitseinrichtungen

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Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat aufs schärfste die vorgesehene tägliche Test- und Dokumentationspflicht im neuen Infektionsschutzgesetz (§28 b Abs. 2 IfSG) verurteilt. Diese sieht vor, dass in allen ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (trotz zwei- oder dreifacher Impfung) täglich getestet werden müssen. „Diese bürokratische Vorgabe ist völlig unverständlich und konterkariert alle Bemühungen, eine flächendeckende Versorgung weiterhin aufrechthalten zu können“, heißt es in einer Resolution, welche die Vertreterversammlung gestern Abend in Mainz verabschiedet hat.


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Für die Ärztinnen und Ärzte kommt dies einem Schlag ins Gesicht gleich

Schließlich ist der Hygienestandard in Praxen und Kliniken so hoch wie noch nie, um bestmöglichen Patientenschutz sicherzustellen. Hinzu kommt, dass die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Teams am Limit arbeiten, sich üble Beschimpfungen von unbelehrbaren Ungeimpften anhören müssen und trotzdem die Versorgung aufrechthalten. Wie lange dies noch möglich sein wird, ist aufgrund der zunehmenden gesetzgeberischen Gängelungen ungewiss, so die Ärztinnen und Ärzte in der Vertreterversammlung.

Mit der neuen Vorgabe werden nun den Ärztinnen und Ärzte zudem zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet, da sie Unmengen von Tests einkaufen müssen, um ihre Teams täglich testen zu können. Hinzu kommt, dass der Markt für Tests bereits ziemlich leer ist. Die Ärztinnen und Ärzte sehen daher die Gefahr, dass sie ihre Praxen schließen müssen bis wieder entsprechende Mengen von Testkits verfügbar sind. Auch sind die Ärztinnen und Ärzte verärgert, da sie erst am Abend vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesvorgabe informiert worden sind.

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Die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzten fordern daher den noch geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, den offensichtlichen Fehler im geänderten Infektionsschutzgesetz sofort zu korrigieren.

Heftige Kritik übt die Vertreterversammlung darüber hinaus an der Kontingentierung des Corona-Impfstoffes von BioNTech. Sie fordern den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die bestellten Impfstoffe für die Praxen und Kliniken sofort freizugeben.

Mit genügendem zeitlichen Vorlauf können Ärztinnen und Ärzte sicherlich viele Patientinnen und Patienten von dem gleich guten Impfstoff von Moderna überzeugen. Doch auch diese Ministeriumsmitteilung kam extrem kurzfristig. Die Folge: enorme Verunsicherung der impfwilligen Patientinnen und Patienten, extremer Beratungsbedarf in den Praxen und somit völlige Überlastung des Personals. Der angerichtete Schaden und das Chaos sind unglaublich. Dabei wollen die Ärztinnen und Ärzte eigentlich nur so viel impfen wie möglich, um der Pandemie Einhalt zu gebieten.

Die bestellten Impfstoffmengen sind dem Ministerium schon lange bekannt. Die Unfähigkeit der Ministerialbürokratie, daraus die notwendigen, kommunikativen Schritte mit der Ärzteschaft zu ziehen, muss Konsequenzen haben. Dieses kommunikative Desaster ist unglaublich. Die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz erwarten schnelle Antworten.

Die rheinland-pfälzische Landesärztekammer betreut gut 22.900 Ärztinnen und Ärzte. Die Vertreterversammlung mit ihren 80 Mandatsträgern ist das höchste Gremium der Landesärztekammer.

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Neue Weihnachtssterne strahlen in der Cramer-Klett-Siedlung in Gustavsburg

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Rund vier Wochen sind es noch bis Weihnachten. Bereits vor einigen Tagen waren die Mitarbeiter der Überlandwerke Groß-Gerau in der Cramer-Klett-Siedlung unterwegs, um die Straßenlaternen entsprechend vorzubereiten. Es wurden Außensteckdosen montiert, sowie eine neue Elektronik inklusiv einer digitalen Zeitschaltuhr in die jeweiligen Straßenlaternen verbaut. Trotz der nochmaligen Absage des Gustavsburger Weihnachtsmarktes hat der Förderverein der Cramer-Klett-Siedlung die ersten neuen LED-Weihnachtssterne an die Straßenlaternen, welche unmittelbar an den Cramer-Klett-Platz grenzen, angebracht.


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Spendenaufruf ermöglichte neue Weihnachtssterne

„Im Mai hatten wir den Spendenaufruf für die ersten Weihnachtssterne gestartet, vier Weihnachtssterne sollten es am Ende werden.“, so der Vereinsvorsitzende Matthias Welniak. Bei den Weihnachtssternen handelt es sich um eine Sonderanfertigung, welche in 85 mal 85 Zentimeter hergestellt wurden. Auf Grund der Verkehrssicherheit mussten diese kleiner und damit kostenintensiver ausfallen. Der Verein konnte somit nicht wie initial geplant sechs, sondern wollte zumindest vier Weihnachtssterne akquirieren. Die Eigenbeteiligung belief sich somit bei dem Projekt auf 40% der Gesamtinvestitionskosten, welche sich auf insgesamt 5.500, – Euro belaufen.

„Die neuen Weihnachtssterne werden in den nächsten Wochen unsere denkmalgeschützte Arbeitersiedlung in den Abendstunden mit zusätzlichem weihnachtlichem Glanz verzaubern.“, so die stellvertretene Vorsitzende Susanne Seebeck.

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Spendenprojekt wird weiter fortgesetzt

Der Ausfall des Weihnachtsmarktes ist für den Förderverein, welcher sich seit Bestehen im Jahr 2017, innerhalb der Siedlung durch die Ausrichtung und der Teilnahme an Veranstaltungen oder Thementage, für ein gesundes, kulturelles und soziales Miteinander einsetzt, ein finanzielles Desaster. „Zwar kommen wir hinsichtlich der Investitionen für den Weihnachtsmarktverkauf mit einem blauen Auge davon, dennoch kommt aber auch nicht mehr Geld in unsere Kasse.“, so der Vereinsvorsitzende Matthias Welniak.

Das Spendenprojekt wird weiter fortgesetzt. Ziel des Fördervereins ist es im kommenden Jahr weitere Straßenlaternen in der Siedlung mit einem Weihnachtsstern auszustatten. „Ganz wesentlich für unsere Vereinsarbeit sind Spenden von Privatpersonen und Spenden von Unternehmen, die unser Engagement erst möglich machen. Unsere Projekte orientieren sich an der Devise, mit kleinen Summen viel für viele zu bewegen. Deswegen wissen wir jede Spende sehr zu schätzen und sie zweckgemäß einzusetzen.“, so Matthias Welniak. Weitere Informationen für das Spendenprojekt unter www.cramer-klett-siedlung.de

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Künftige Bundesregierung stärkt Spitzenforschung am Standort Mainz

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Symbolbild14
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„Die Koalitionspartner im Bund erkennen die herausragende lebenswissenschaftliche Spitzenforschung am Standort Mainz an und stärken die Entwicklungspotentiale durch ein neues Helmholtz-Zentrum für Alternsforschung in Mainz. Hierüber freue ich mich außerordentlich, denn unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben mit Engagement, Kreativität und langem Atem gemeinsam mit der Landesregierung und Partnern wie der Boehringer-Ingelheim-Stiftung hierfür über Jahre ein hochdynamisches Forschungsumfeld aufgebaut“, sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch nach der Vorstellung des Koalitionsvertrages der Ampel-Parteien auf Bundesebene.


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Wissenschaftsstandort Mainz stellt sich den Herausforderungen

Mit der Altersforschung würden drängende Probleme einer immer älter werdenden Gesellschaft aufgegriffen und die Möglichkeiten der individualisierten Medizin durch Einbindung und Kooperation am Standort Mainz genutzt, so der Minister. „Der Wissenschaftsstandort Mainz stellt sich den Herausforderungen des demografischen Wandels – und das erfolgreich“, betonte Clemens Hoch.

Diese Schwerpunktsetzung der künftigen Koalition im Bund fügt sich in die Weiterentwicklung des Biotechnologie Standorts nahtlos ein. Hauptakteure im Bereich der Alternsforschung sind am Standort Mainz das Institut für Molekulare Biologie (IMB), die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), die Universitätsmedizin Mainz (UM) und das Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR), die sich bereits seit langem intensiv mit den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft beschäftigen. Mit gezielter Landesförderung und durch die Förderung der Boehringer-Ingelheim Stiftung beispielsweise am IMB und am LIR konnte diese Expertise weiter ausgebaut werden – auch im Bereich der Gutenberg Gesundheitsstudie.

„Sowohl der Ausbau der lebenswissenschaftlichen Alternsforschung wie auch die Weiterentwicklung zum führenden Biotechnologiestandort sind zentrale Ziele des Koalitionsvertrages in Rheinland-Pfalz. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist der richtige Ort für ein nationales, einzigartiges Zentrum der Spitzenforschung; sie hat hohe Sichtbarkeit in der Bearbeitung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen in der Gesundheit“, so Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Die Schwerpunktsetzung in der Alternsforschung trage den berechtigten Erwartungen einer älter werdenden Bevölkerung, gesund leben zu wollen, sich sozial einbringen sowie produktiv und in körperlicher wie mentaler Hinsicht unabhängig sein zu können, Rechnung. „Es geht um Teilhabe bis ins hohe Alter. Und das gelingt immer besser, auch dank der Forschung“, so der Minister. Durch den Ausbau der systemischen Forschung für Gesundes Altern könne hier ein Beitrag zu den drängenden Fragen der Gesellschaft im Jahrzehnt des gesunden Alterns und lange darüber hinaus geleistet werden.

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Die ersten Rosenmontagszüge werden abgesagt – Mainz ist noch unsicher

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Fastnacht Mainz Absage
Fastnacht Mainz Absage

Angesichts der stetig steigenden Corona-Zahlen haben am Mittwoch (24. November 2021) die ersten Karnevalsvereine ihr Umzüge abgesagt bzw. verschoben. Aufgrund der enormen Kontrollmaßnahmen seien die Festumzüge nicht umsetzbar. Die finanziellen und die gesundheitlichen Risiken seien zu groß.


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Düsseldorf wird auf Mai verschoben

Düsseldorfer Carneval e.V. am Mittwoch (24. November 2021) mitgeteilt, dass der Rosenmontagszug verschoben wird. Der Düsseldorfer Rosenmontagszug wird vorerst auf Sonntag (8. Mai 2022) verschoben. Der eigentliche Termin wäre am Montag (28. Februar 2022) gewesen. Mit der Verschiebung bleibt nach Angaben des Düsseldorfer Carneval e.V. die Chance, den Rosenmontagszug dann wie gewohnt mit Tausenden Zuschauern feiern zu können. Ebenfalls steht im Raum, die Altweiberfastnacht zu verlegen oder abzusagen.

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Leverkusen sagt alle Umzüge ab

In der Stadt Leverkusen wurden bereits frühzeitig nun alle Karnevalsumzüge abgesagt. „Angesichts der nicht zu leistenden, erforderlichen Kontrollmaßnahmen entlang des Zugwegs werden wir auch in dieser Session auf die Karnevalsumzüge verzichten.“, wird Thomas Loef, Geschäftsführer des Festkomitees Leverkusener Karneval in einer Pressemitteilung der Stadt Leverkusen zitiert.

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In Mainz wird im Dezember beraten

Nach Angaben von MCV-Präsident Reinhard Urban soll im Dezember 2021 über den Mainzer Rosenmontagzug entschieden werden. Derzeit kann der Präsident sich eine Veranstaltung mit bis zu 500.000 Menschen in Mainz nicht vorstellen. Wie es generell mit der Kampagne weitergeht, will der MCV gemeinsam mit der Stadt Mainz am Donnerstag (25. November 2021) besprechen. In den Gesprächen soll es unter anderem um die Veranstaltungen in der Rheingoldhalle und dem Kurfürstlichen Schloss gehen.

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Mehrwöchige Vollsperrung auf der Bundesstraße B48 bei Bad Kreuznach

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Ab Montag (29. November 2021) beginnen die Deckenerneuerungsarbeiten auf der Bundesstraße B48 zwischen Bad Kreuznach Brückes, Rotlaymühle bis zur Anschlussstelle der B48 / B41 Bretzenheim.


Es kommt zu Verkehrsbehinderungen

Die Bauarbeiten in diesem Abschnitt müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden und sollen voraussichtlich noch vor den Weihnachts-Feiertagen zum Abschluss gebracht werden. Die Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert.

Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger auch weiterhin um besondere Aufmerksamkeit und Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen.

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Matthias Zimmerer: „Bauvorhaben in Ginsheim-Gustavsburg voranbringen“

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MZ 305 1 Kopie
MZ 305 1 Kopie

In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg stehen einige größere Baumaßnahmen auf dem Plan. Mit die größten sind dabei die neue Sport- und Kulturhalle und der Neubau für die Stadtteilfeuerwehr Gustavsburg. BYC-News sprach mit Matthias Zimmerer, dem Bürgermeisterkandidaten der CDU Ginsheim-Gustavsburg darüber.


Bau der Sport- und Kulturhalle sollte schnell voran gehen

„Ich bin auf jeden Fall ein großer Befürworter der neuen Sport- und Kulturhalle. Da sind wir in der Zwischenzeit auch schon ein gutes Stück weiter, denn die Ausschreibungen sind draußen. Das Projekt wurde lange gut geplant und auch mit einigen Einsparungen. Wenn die Ausschreibungen durch sind, dann kann es direkt los gehen. Es würde mich daher sehr freuen das Projekt zu forcieren, sodass das möglichst schnell voran geht“, sagt Zimmerer. Er möchte außerdem die Bürger mitnehmen und offen und transparent mitteilen, wo man beim Bau der Halle gerade stehe. Auch wenn es Verzögerungen gebe, sollen das die Bürger erfahren. Wann genau der Baustart sei, komme aber auch etwas auf die Rückmeldung der Ausschreibungen an. „Ich hoffe aber, dass wir in 2 ½ oder 3 Jahren schon einen konkreten Eröffnungstermin haben“, erklärt der Kandidat.

Teilweise wurde bereits die Kritik geäußert, dass die wahrscheinliche Auslastung der Sport- und Kulturhalle zu gering sei. Hierzu erklärt er: „Ganz aktuell kenne ich die Auslastung der Bürgerhäuser, weil ich mich natürlich dort um Termine bemüht habe. Da ist es zur Zeit schwierig Termine zu bekommen, es ist also eine sehr hohe Auslastung da. Das aktuelle Bürgerhaus, wo so lange nichts gemacht wurde, wäre auch schon früher mehr genutzt worden, wenn es besser instand gehalten worden wäre. Wenn wir das bei der Sport- und Kulturhalle von Anfang an nicht vernachlässigen, bin ich guter Dinge, dass diese dann auch rege genutzt wird.“

„Beim Neubau der Feuerwache auf das Notwendige konzentrieren“

Ein weiteres großes Projekt wird der Neubau für die Stadtteilfeuerwehr Gustavsburg werden. Zimmerer betont, dass es sich dabei um eine Pflichtaufgabe handele, die umgesetzt werde. Die Standortfrage sei zunächst zu lösen. „Der Neubau ist keine Frage des Wollens. Vielmehr muss man sich hier mit Fach- und Sachverständigen der Feuerwehr überlegen, in welchem Umfang der Neubau erfolgen soll. Aufgrund der finanziellen Lage wird es nicht so sein, dass man sich da alle Wünsche erfüllen kann aber das Notwendige wird auf jeden Fall kommen“, erklärt er.

„Der neue Standort auf dem Parkplatz des aktuellen Bürgerhauses ist meines Wissens nach noch nicht in Stein gemeißelt. Aber es ist für mich ein realistischer Standort. Doch zuerst muss mit den Verantwortlichen bei der Feuerwehr über deren Vorstellungen gesprochen werden“, so Zimmerer. Einige Anwohner haben bereits Bedenken bezüglich der Lautstärke geäußert, die die Feuerwehr zum Teil bei Alarmierungen und bei Fahrten mit dem Martinshorn verursacht. Der Bürgermeisterkandidat erklärt: „Der Lärm von der Feuerwehr muss von den Bürgern letztendlich hingenommen werden. Das ist ja auch nicht dauerhaft der Fall, sondern nur wenn die Feuerwehr ausrückt oder es einen Probealarm gibt. Das hört man aber auch, wenn man fünf Straßen weiter wohnt. Da sehe ich also absolut kein Problem“

Die Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg, insbesondere der Stadtteil Gustavsburg, hat dauerhaft mit Personalmangel zu kämpfen. Immer weniger Menschen entscheiden sich dafür, Teil der Freiwilligen Feuerwehr zu werden. „Die Bürger müssen erkennen, was da für unser Allgemeinwohl und unsere Sicherheit getan wird und das alles auch noch ehrenamtlich. Ich denke wenn man das den Bürgern deutlich macht, entscheiden sich auch wieder mehr Menschen, ehrenamtlich bei der Feuerwehr tätig zu werden“, sagt Zimmerer.

„Für die Bauernbrücke brauchen wir eine andere Lösung“

Die Bauernbrücke ist aktuell durch einen Pfosten gesperrt, sodass niemand über die Brücke fahren kann. Anwohnern und Landwirten ist der Pfosten daher ein Dorn im Auge. „Es gibt da ein Gutachten von einer Firma, das die Zulässigkeit von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen für die Bauernbrücke bestätigt. Da kann ich nicht verstehen und nachvollziehen, warum man die Brücke nicht wieder für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen freigibt. Damit könnte man viel erreichen. Eine einfache und kostengünstige Lösung wäre zum Beispiel, dass man da mit einer Schranke und einem Schlüssel arbeitet, sodass zumindest die Berechtigten über die Brücke fahren können“, so Zimmerer.

Dass die Bauernbrücke nun aber dauerhaft gesperrt bleiben soll, könne er nicht nachvollziehen: „Die Aussage des Bürgermeisters, dass auch andere schwerere Fahrzeuge darüber fahren würden, wenn die Brücke für 3,5 Tonnen freigegeben wäre, erschließt sich mir nicht. Dann müsste man ja jegliches Verbotsschild in Frage stellen – von der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Parkverbotsschild. Wenn ein Schild die Brücke für 3,5 Tonnen begrenzt und jemand mit schwereren Fahrzeugen drüber fährt, muss derjenige dann eben dafür in Haftung genommen werden. So wie es bei jedem anderen Verbotsschild auch der Fall ist“

Ein Neubau der Brücke sei hingegen nicht so einfach. Das seien Summen bei denen man ganz schnell erkenne, dass die Betriebswirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Zudem gehöre die Brücke der Stadt Mainz und sei damit nicht Eigentum der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Neue Bundesregierung: Details zum Koalitionsvertrag und den Ministerposten

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SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und diesen am Mittwochnachmittag (24. November 2021) im Rahmen einer Pressekonferenz von Olaf Scholz (SPD), Saskia Esken (SPD), Saskia Esken (SPD), Annalena Baerbock (Grüne), Robert Habeck (Grüne) und Christian Lindner (FDP) vorgestellt. Die wichtigsten Punkte findet ihr hier im Überblick:


Gesundheit:

  • Ein ständiger Krisenstab zur Bewältigung der Corona-Pandemie wird eingerichtet
  • Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, so soll der geteilte Dienst abgeschafft und Zuschläge steuerfrei werden
  • Höhere Löhne in der Altenpflege
  • Der Bund stellt 1 Milliarde Euro für einen Pflegebonus zur Verfügung. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus wird auf 3.000 Euro angehoben

Klima:

  • Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll beschleunigt werden. Idealerweise bis 2030 statt wie zuvor 2038
  • Am Atomausstieg wird festgehalten
  • 2022 soll es ein Klimaschutz-Sofortprogramm geben
  • Bei gewerblichen Neubauten soll verpflichtend Solarenergie auf die Dachflächen, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden
  • Bundesländer sollen zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen
  • Strompreis für private Haushalte und Betriebe soll sinken, indem die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beendet wird
  • Es bleibt bei dem in der EU verabredetem Ende für Verbrennermotoren: 2035. Die Grünen hatten ein Ende bereits 2030 gefordert
  • Kein generelles Tempolimit auf Autobahnen

Finanzen:

  • Mindestlohn soll 2022 auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden.
  • Es soll keine Steuererhöhung geben
  • Substanzsteuern, wie Mehrwert-, Unternehmens- und Einkommensteuer, sollen nicht erhöht werden
  • Einhalten der Schuldenbremse wieder ab 2023
  • Es soll einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Familien geben

Rente:

  • Das Rentenniveau soll bei 48 Prozent gesichert bleiben
  • Das Renteneintrittsalter soll nicht verändert werden
  • Durch den Einstieg in die Aktienrente soll ein Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden

Bildung:

  • Es soll eine Garantie für einen Ausbildungsplatz geben
  • Der Etat für Forschung und Entwicklung wird festgelegt auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts
  • Der Digitalpakt Schule soll entbürokratisiert und beschleunigt werden. Der Pakt soll zudem verlängert werden

Familien:

  • Es soll eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, in der alle bisherigen Unterstützungen gebündelt werden
  • Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden

Bauen:

  • Pro Jahr 400.000 sollen neue Wohnungen gebaut werden. Davon sollen 100.000 Wohnungen auf dem öffentlich geförderten Markt entstehen, also so genannte Sozialwohnungen
  • Die Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert. In „angespannten Wohnungsmärkten“ wird der Anstieg der Mieten drei Jahre lang auf 11 statt wie zuvor 15 Prozent begrenzt.
  • Wohnungen dürfen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden

Wahlrecht:

  • Das Wahlalter soll auf 16 Jahre sinken
  • Eine Wahlrechtsreform soll verabschiedet werden, damit die Zahl der Abgeordneten im Bundestag nicht weiter steigt

Neubesetzung der Minister-Posten

Nach aktuellem Stand sollen die Minister-Posten wie folgt besetzt werden:

SPD:

  • Kanzler und Kanzleramt (Olaf Scholz)
  • Innen (vermutlich Christine Lambrecht)
  • Verteidigung (vermutlich Siemtje Möller)
  • Bauen & Wohnen (möglicherweise Svenja Schulze)
  • Arbeit & Soziales (voraussichtlich Hubertus Heil)
  • Gesundheit (möglicherweise Petra Köpping oder Karl Lauterbach)
  • Entwicklung (möglicherweise Bärbel Kofler)

Die Grünen:

  • Wirtschaft & Klima (vermutlich Robert Habeck)
  • Außenministerium (vermutlich Annalena Baerbock)
  • Familie (möglicherweise Katrin-Göring Eckardt)
  • Landwirtschaft und Umwelt (möglicherweise Steffi Lemke)
  • Vizekanzler (vermutlich Robert Habeck)

FDP:

  • Finanzen (vermutlich Christian Lindner)
  • Justiz (voraussichtlich Marco Buschmann)
  • Verkehr & Digitalisierung (vermutlich Volker Wissing)
  • Bildung & Forschung (möglicherweise Bettina Stark-Watzinger)

Am 5. Dezember 2021 soll die Besetzung der Posten final offiziell verkündet werden.

Straßensperrung und neue Bushaltestelle in Heidesheim

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Seit Mittwochmorgen, 24.11.2021 gibt es eine neue Baustelle im Ingelheimer Ortsteil Heidesheim. Die Durchfahrt der Uferstraße ist aktuell nicht möglich. Eine Umleitung wurde eingerichtet.


Barrierefreier Zugang

Wie die Stadt Ingelheim gegenüber BYC-News mitteilte, wird in der Uferstraße, auf Höhe der Hausnummer 20, eine barrierefreie Bushaltestelle eingerichtet. Eine Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Grabenstraße.

Die Haltestelle wird dann künftig von der Buslinie 620, Ingelheim in Richtung Mainz angefahren. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis zum 03.12.2021 andauern. Dann wird die Straße und die Haltestelle freigegeben. Ab diesem Tag soll auch die Oberdorfstraße / Wackernheimer Straße wieder frei befahrbar sein, sodass eine Durchfahrt von und nach Wackernheim dann wieder möglich sein wird und auch der Bus wieder seine reguläre Route fahren wird.

Corona-Impfaktion mit Kaffee und Kuchen in Mainz am 3. Dezember

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Gemeinsame Corona-Impfaktion der Landesärztekammer, der Bezirksärztekammer Rheinhessen, des Ärztevereins Mainz und des Ärztefanclubs Mainz 05. Dem Coronavirus soll gemeinsam die rote Karte gezeigt werden und daher wird zur öffentlichen Impfaktion eingeladen.


Impfaktion am 3. Dezember 2021

„Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie gesund durch den Winter kommen.
Die Corona-Impfung hilft. Egal, ob Sie an einer Erst- oder Zweit-Impfung oder an der Booster-Impfung interessiert sind: Unsere Ärztinnen und Ärzte sind für Sie da!
Wir impfen an diesem Aktionstag alle ab dem zwölften Lebensjahr. Auch die Mainzer Fahrrad-Rikscha macht bei unserer Impfaktion mit.“

Bitte haben Sie am Impftag dabei

Ihren gültigen Personalausweis und den eigenen Impfpass. Bitte bringen Sie auch die Bögen zur Aufklärung und zur Einwilligung mit. Die Bögen gibt es hier Download:

Während der Impfaktion verkaufen die „Meenzer Leisetreter“ – ein gemeinnütziger Verein zur Integration und Kommunikation Behinderter und Nichtbehinderter – Kuchen und warme Getränke.

Termin und Ort

Freitag, 3. Dezember 2021 von 10:30 bis 16:00 Uhr im Hof der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz

Deutsche Umwelthilfe fordert Verbotszonen an Silvester

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Nachdem die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am 18. November die Chance vertan haben, frühzeitig ein bundesweites Feuerwerksverkaufs- und Anwendungsverbot auszusprechen, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun Städte und Gemeinden auf, selbst aktiv zu werden. Insbesondere im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie fordert die DUH, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Böllerwahnsinn zu stoppen. Die Tage rund um den Jahreswechsel gehören zu den intensivsten in den Notaufnahmen.


Zusätzliche Belastung der Kliniken vermeiden

Die DUH fordert, jede zusätzliche Belastung von Rettungsdiensten, Kliniken und medizinischem Personal angesichts der katastrophalen Entwicklung der Covid-19-Pandemie zu vermeiden. Sollte die Bundesregierung nicht in den nächsten Tagen ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik wie im vergangenen Jahreswechsel verbunden mit einem bundesweiten Verbot des Abbrennens von Böllern und Raketen beschließen, müssen die Kommunen in ihren Städten umfassende Feuerwerks-Verbotszonen ausweisen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wenn Bund und Länder weiter die Augen vor den gesundheitlichen Gefahren der Silvesterböllerei verschließen, müssen die Kommunen handeln. Berlin, Bremen, Göttingen oder Hamburg planen bereits, Verbotszonen auszuweisen oder haben diese bereits eingerichtet. Münchens Oberbürgermeister Reiter möchte Böller und Feuerwerk flächendeckend verbieten. Wir fordern nun die verbliebenen Städte und Gemeinden auf, diesen Beispielen zu folgen und stadtweite Böllerverbote auszusprechen. Leider zwingt die Bundesregierung die Kommunen durch ihre Untätigkeit zu vielen Einzelverordnungen und zum wiederholten Mal lässt sie Städte und Gemeinden im Kampf gegen den Böllerwahnsinn allein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei und Vertretern von Lungen- und Augenärzten sowie anderen Umwelt- und Tierschutzverbänden kämpfen wir für ein absolutes Verbot von Böllern und Feuerwerksraketen zum Jahreswechsel.“

Große Wirkung im vergangenen Jahr

Das Verkaufsverbot und das Einrichten von Verbotszonen zum letzten Jahreswechsel hat klar Wirkung gezeigt. Nach übereinstimmenden Polizei- und Medienberichten hat sich die Zahl der Verletzten durch Pyrotechnik beim Jahreswechsel 2020/2021 stark reduziert. Auch die gemessenen Feinstaubwerte nach Mitternacht lagen deutlich unter denen des Vorjahres. Dort, wo neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Anwendungsverbote oder Ausgangssperren verhängt wurden, fällt die Bilanz besonders positiv aus. In München an der Messstation Landshuter Allee ging der Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) in der Luft von 158 µg/m³ beim Jahreswechsel 2019/20 auf jetzt 46 µg/m³ zurück. Dort galt eine Ausgangssperre. In Hamburg galt ein vollständiges Böllerverbot, wodurch in der Hamburger Habichtstraße die Belastung zum Jahreswechsel 2019/20 von 106 auf 32 µg/m³ im letzten Jahr fiel. Auch die Feuerwehreinsätze und Notarzteinsätze konnten drastisch reduziert werden. So sind beispielsweise die Feuerwehr- und Notarzteinsätze in Hamburg von 1.244 zum Jahreswechsel 19/20 auf 440 zum Jahreswechsel 20/21 zurückgegangen. Auch in Kiel, wo es neben dem Verkaufsverbot nur kleinräumige Böllerverbotszonen, gab es nur 67 Feuerwehreinsätze – 300 waren es im Vorjahr.

Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger belegt zudem die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von den Kommunen zur Einschränkung der Böllerei. Im Wesentlichen regeln Städte und Gemeinden aktuell Verbote über das Ordnungsrecht oder die erste Sprengstoffverordnung. Jedoch kommt es häufig vor, dass eine Stadt erst dann von den Möglichkeiten Gebrauch macht, wenn es bereits zu Vorfällen mit brandempfindlichen Gebäuden oder zu gewalttätigen Übergriffen auf Polizei oder Sicherheitskräfte gekommen ist. So wie in Berlin, wo dieses Jahr das Zünden von privaten Böllern und Raketen unter anderem am Alexanderplatz, aufgrund von Angriffen im letzten Jahr, verboten ist.

Zum Hintergrund:

Die DUH fordert dieses Jahr in einem breiten Bündnis gemeinsam mit Vier Pfoten, dem Deutschen Tierschutzbüro, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie Ärztevertretern ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Archaische Feuerwerksraketen und Böller führen jedes Jahr zu hoher Luftbelastung, schädigen Millionen ihnen schutzlos ausgelieferte Haustiere sowie Nutz- und Wildtiere, verschmutzen die Umwelt und sorgen für tausende Verletzungen und damit zur Überlastung von Einsatzkräften und Krankenhäusern. Das Aktionsbündnis fordert frühzeitig ein bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterböller und -raketen und zudem ein bundesweites Böllerverbot für die Silvesternacht.

Neue Informationen zum Weihnachtsmarkt in Mainz

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Weihnachtsmarkt Mainz
Weihnachtsmarkt Mainz

Am Mittwoch (24. November 2021) tritt die neue, nunmehr 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (28. CoBeLVO) mit vielfältigen Neuregelungen in Kraft. In Anlehnung daran hat die Stadt Mainz am heutigen Mittwoch, 24. November (über die Veröffentlichung des Sonder-Amtsblattes Nr. 60) eine ergänzende Allgemeinverfügung erlassen, welche Regelungen für den bevorstehenden Weihnachtsmarkt trifft, der am Donnerstag (25.November) beginnen wird. Die Allgemeinverfügung ergänzt oder ändert die Regelungen der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung.


Das gilt beim Weihnachtsmarkt:

Auf dem gesamten Mainzer Weihnachtsmarkt (Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz) sowie auf den Mainzer „WinterZeit“-Märkten (Orte: Neubrunnenplatz, Hopfengarten, Schillerplatz und Bahnhofsvorplatz) gilt in Anstehsituationen und dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 der 28. CoBeLVO. Dies gilt hingegen nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Der Erwerb von Gegenständen sowie das vorherige Anschauen der Produkte in unmittelbarer Nähe des Standes, der Kauf und der Verzehr von Speisen und Getränken, die Benutzung von Fahrgeschäften sowie das Anbieten und Verkaufen von Gegenständen und Lebensmitteln und jede weitere Tätigkeit, bei der ein Kundenkontakt nicht ausgeschlossen ist (z.B. Einlass zu Fahrgeschäften etc.) ist auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt und den Mainzer „WinterZeit“-Märkten nur geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleichgestellten Personen (vgl. § 3 Abs. 7 der 28. CoBeLVO) gestattet.

Regelung bei Minderjährigen

Kinder unter 12 Jahren gelten als „geimpft“ und sind von der Regelung ausgenommen. Minderjährige zwischen 12 und einschließlich 17 Jahren dürfen am Weihnachtsmarkt teilnehmen, wenn Sie einen PCR- oder einen Schnell-Test vorlegen.
Wichtig: Selbsttests sind nicht zulässig!

Der räumliche Geltungsbereich des Mainzer Weihnachtsmarkts und der „WinterZeit“-Märkte ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und den dort gelb markierten Bereichen. Die Regelungen gelten nur auf den gelb markierten Flächen, wo sich das hauptsächliche Marktgeschehen abspielt.

Quelle: Stadt Mainz

Allgemeinverfügung gilt bis 15. Dezember 2021

Alle weiteren Regelungen der 28. CoBeLVO bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 15.12.2021. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Mainz wird die Einhaltung der Regelungen überprüfen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Weitere Maßnahmen und Anordnungen in Bezug auf einzelne Veranstaltungen in Form von Einzelanordnungen bleiben vorbehalten.

Traktor fängt Feuer zwischen Mandel und Weinsheim

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Am Dienstagnachmittag (23. November 2021) gegen kurz vor 17:00 Uhr kam es zu einem Feuerwehreinsatz auf einem Feldweg in der Gemarkung zwischen Mandel und Weinsheim. Dort war ein Schmalspurschlepper in Brand geraten.


Die ersteintreffenden Einsatzkräfte löschten den Brand

Als die ersten Einsatzkräfte der Feuerwehr vor Ort eintrafen, brannte der Motorbereich des Traktors bereits vollständig. Mit dem gezielten Einsatz eines Feuerlöschers konnten die Einsatzkräfte die Flammen so weit unter Kontrolle halten, dass sie sich nicht auf den gesamten Traktor ausweiteten.

Kurz darauf traf ein weiteres Löschfahrzeug mit Atemschutztrupp ein. Dieser übernahm mit einem C-Rohr und rund 600 Liter Wasser die Nachlöscharbeiten. Im Anschluss daran wurde der Traktor mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Die weiteren alarmierten Einsatzkräfte konnten die Anfahrt abbrechen.

Der Besitzer des Fahrzeugs kümmerte sich selbst um das Abschleppen des nicht mehr fahrbereiten Traktors. Über die Schadenshöhe ist bislang noch nichts bekannt. Im Einsatz waren die Feuerwehren Mandel und Rüdesheim und die Polizei Bad Kreuznach.

Finanzinvestoren planen Übernahme der Aareal Bank

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Aareal Bank WiesbadenHauptsitz mit Fahne landscape print
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Die Aareal Bank hat am Mittwoch (23. November 2021) mit der zukünftig unter Atlantic BidCo GmbH firmierenden, indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation und Centerbridge Partners, L.P. und anderen Investoren gehaltenen Gesellschaft (Bieterin), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen.

29,00 Euro pro Aktie

Die Investorenvereinbarung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Aareal Bank AG zum Erwerb aller Aktien zu einem Preis von 29,00 € je Aktie in bar. Die Investorenvereinbarung basiert auf der Bedingung, dass bis zum Closing kein Wertabfluss aus der Aareal Bank durch Auskehrung von Sach- oder Barvermögen erfolgt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben dem Abschluss der Investorenvereinbarung, die die langfristig angelegte Geschäftsstrategie unterstützt, einstimmig zugestimmt. Sie unterstützen das beabsichtigte Übernahmeangebot vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgenden Prüfung und der Abgabe ihrer gesetzlich verpflichtenden begründeten Stellungnahme und eröffnen damit den Aktionären der Gesellschaft eine neue Handlungsoption.

Das angekündigte Angebot enthält eine Prämie von rund 35 Prozent auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aareal-Bank-Aktie der vergangenen drei Monate vor dem 7. Oktober 2021, als per Ad-hoc-Mitteilung Gespräche mit den Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung bestätigt wurden. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis dieses Angebotspreises mit 1,736 Mrd. Euro bewertet. Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent vor und steht unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden.

Aareal Bank Gruppe soll auf Basis der bestehenden Strategie weiterentwickelt werden

Der Ankündigung sind konstruktive Gespräche zwischen der Aareal Bank und Advent und Centerbridge vorausgegangen, nachdem diese an den Vorstand herangetreten waren. Mit der Investorenvereinbarung sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie „Aareal Next Level“ und der entsprechenden öffentlich gesetzten Ziele zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Aareal-Konzerns zu forcieren. Dies soll ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden. Die Bieterin hat ferner zugesagt, die Aareal Bank Gruppe in der bestehenden Zusammensetzung fortzuführen.

Ermöglicht wird das beschleunigte Wachstum insbesondere durch die Zusammenführung der umfangreichen gemeinsamen Erfahrungen in den Sektoren Financial Services, Software und Zahlungsverkehr und durch die Thesaurierung von Gewinnen für Investitionen in künftiges Wachstum.

Jochen Klösges, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank dazu

„Das große Interesse von Advent und Centerbridge und das beabsichtigte Angebot der Bieterin sind ein klarer Beleg für die Attraktivität und Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells. Wir haben in allen drei Segmenten erhebliches Wachstumspotenzial. In unseren Gesprächen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir dieses Potenzial gemeinsam noch besser ausschöpfen können, durch kräftige Investitionen ebenso wie durch unsere kombinierte Expertise und unsere Marktzugänge. Das angekündigte Angebot ist deshalb im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder.“

Marija Korsch, Vorsitzende des Aufsichtsrats, sagte: „Wir waren eng in den Prozess eingebunden und haben das mögliche Angebot gemäß unseren Verpflichtungen und unter Einbeziehung externer Berater gründlich geprüft. Auf dieser Basis und nach eingehenden Gesprächen haben wir uns im Aufsichtsrat einstimmig für die Unterzeichnung der Investorenvereinbarung ausgesprochen.“

Die Gesellschaft hat Gutachten von zwei Investmentbanken erhalten, die den Angebotspreis als fair bestätigen. Dementsprechend wird die Aareal Bank ihren Aktionären die Möglichkeit eröffnen, sich für dieses Angebot zu entscheiden.


Investorenvereinbarung: Chancen nutzen, Wachstum beschleunigen

Konkret beabsichtigt die Bieterin, im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots durch die Thesaurierung von Gewinnen in den kommenden Jahren organisches und anorganisches Wachstum in allen Segmenten zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Übernahmeangebots und gemäß der geschlossenen Investorenvereinbarung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die auf den 9. Dezember 2021 einberufene außerordentliche Hauptversammlung entschieden, den Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung über eine weitere Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,10 € je Aktie abzusetzen.

Die Thesaurierung von Gewinnen auf Basis eines von der Bieterin unterstützten Business-Plans für die kommenden Jahre würde zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang für attraktive Wachstumsmöglichkeiten in allen drei Segmenten generieren. Die Bieterin und der Vorstand stimmen dabei überein, dass die Bank auch zukünftig über eine robuste Kapitalausstattung verfügen soll. Konkret strebt die Bieterin an, das Langfrist-Rating des vorrangigen Fremdkapitals der Bank von Fitch Ratings von mindestens A- aufrecht zu erhalten. Die Bieterin hat sich bereit erklärt, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungen weiteres Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, um weiteres Wachstum über den angestrebten Business-Plan hinaus zu ermöglichen.

„Aareal Bank Gruppe will und wird mit ihren Kunden wachsen“

Auf Basis der geschlossenen Investorenvereinbarung bleibt die Aareal Bank Gruppe in allen drei Segmenten der zuverlässige Partner ihrer Kunden. Die angestrebte Zusammenarbeit mit den Investoren wird aufgrund ihrer Sektorexpertise und ihres Marktzugangs dazu beitragen, dass die Aareal Bank Gruppe ihr Angebot weiter ausbauen, ihre Kunden noch besser unterstützen und ihre Innovationskraft weiter steigern kann. „Die Aareal Bank Gruppe will und wird mit ihren Kunden wachsen. Dafür bestehen nach einer möglichen Mehrheitsübernahme durch die Bieterin weiter verbesserte Voraussetzungen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Jochen Klösges. Die Investoren haben einen erwiesenen Track Record in der langfristigen Weiterentwicklung ihrer Portfoliounternehmen und in den für die Aareal Bank Gruppe relevanten Bereichen Banking, Real Estate, Zahlungsverkehr und Software.

Ein Schwerpunkt der gemeinsam identifizierten Wachstumschancen bildet das Bankgeschäft, in dem in den kommenden Jahren erhebliche Skaleneffekte durch beschleunigtes Wachstum realisiert werden können. Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen könnte die Aareal Bank – unter Beibehaltung ihrer konservativen Risikopolitik – mit zusätzlich verfügbarem Kapital ihr Portfoliovolumen in einer Marktphase mit vielfältigen Opportunitäten für attraktives Neugeschäft noch wesentlich stärker ausweiten und diversifizieren als bisher vorgesehen. Die Bank peilt für die kommenden ca. fünf Jahre eine Steigerung des Kreditportfolios auf bis zu 40 Mrd. € an. Dieses Wachstum soll sowohl aus der Ausweitung des Finanzierungsgeschäfts in den angestammten Assetklassen und Objektarten als auch aus der von den Investoren unterstützten Erschließung neuer, attraktiver Marktsegmente und Objektarten gespeist werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie ist eine nachhaltige Ausrichtung der Gruppe an ESG-Kriterien. Dies umfasst unter anderem die Fortführung der vom Management bereits angekündigten Ausweitung des Volumens nachhaltiger Finanzierungen.


Fokus auf dem Ausbau des Angebots rund um den Zahlungsverkehr

Im Segment Banking & Digital Solutions gibt es nach übereinstimmender Auffassung des Managements und der Finanzinvestoren erhebliches Potenzial für weiteres kapitaleffizientes Wachstum des Provisionsergebnisses. Dabei soll der Fokus auf dem Ausbau des Angebots rund um die Kernkompetenz Zahlungsverkehr liegen – auch mithilfe weiterer M&A-Aktivitäten und unterstützt durch den Marktzugang der Investoren sowie attraktive Kooperationsmodelle, auch mit deren Portfoliounternehmen.

Der gemeinsam mit Advent als Minderheitseigentümer der Aareon für die Software-Tochter entwickelte Wertschöpfungsplan, der auf ein signifikantes Ergebniswachstum bis 2025 zielt, soll forciert werden. Dabei kann die Aareon mit Unterstützung der Bieterin auf zusätzliche Mittel für M&A-Aktivitäten zurückgreifen und so ihr erfolgreiches anorganisches Wachstum weiter beschleunigen.

Langfristig angelegte Partnerschaft vorgesehen

Die Bieterin hat mit der Aareal Bank eine langfristige Partnerschaft vereinbart. Das durch die Umsetzung des Business-Plans geschaffene künftige Wachstum wird auch den Personalbestand in den entsprechenden Bereichen erhöhen. Sie unterstützt nicht nur die Strategie des Unternehmens, sondern auch das bestehende Management. Die Bieterin hat sich in der Investorenvereinbarung verpflichtet, von der Aareal Bank keinen Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags mit der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen zu verlangen. Nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots wird das Closing der Transaktion vorbehaltlich der regulatorischen Prozesse etwa Mitte 2022 erwartet. Das Angebot wird vollständig mit Eigenkapital finanziert.

Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach der Freigabe durch die BaFin auf der folgenden Internetseite zugänglich machen: www.atlantic-offer.com.

Der Vorstand der Aareal Bank wird von Perella Weinberg Partners als Finanzberater und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater begleitet, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank als Finanzberater und Latham & Watkins als Rechtsberater.

Radfahrer verliert die Kontrolle und wird schwer verletzt im Rheingau

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ASB Rettungswagen
Symbolbild Notarzt

Am Montagnachmittag (22. November 2021) kam es gegen 16:30 Uhr zu einem Unfall auf der Hauptstraße in Eltville-Hattenheim. Ein 45 Jahre alter Fahrradfahrer wurde dabei schwer verletzt.


Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht

Der 45-Jährige fuhr mit seinem Pedelec die Hauptstraße in Hattenheim in Richtung Oestrich-Winkel entlang. In Höhe des Hattenheimer Bahnhofs verlor der Mann aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Rad und prallte gegen einen Laternenmast. Der Radfahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus nach Wiesbaden gebracht. Wie die Polizei mitteilt, war kein weiteres Fahrzeug an dem Unfall beteiligt.

Zeugen die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06123 – 90900 mit der Polizei Eltville in Verbindung zu setzen.

Ein Toter und zwei Verletzte bei Wohnungsbrand im Rheingau-Taunus-Kreis

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Symbolfoto

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (24. November 2021) kam es gegen Mitternacht zu einem Wohnungsbrand in der Lessingstraße in Taunusstein. Eine Person starb bei dem Feuer, zwei weitere wurden verletzt.


Rund 60 Personen mussten evakuiert werden

Das Feuer war in einer Wohnung eines mehrstöckigen Wohnhauses ausgebrochen. Ein Bewohner des Hauses hatte den Brand bemerkt und umgehend den Notruf gewählt. Für den 25 Jahre alte Wohnungsinhaber der betroffenen Wohnung kam jedoch jede Hilfe zu spät. Er kam bei dem Brand ums Leben. Zwei weitere Bewohner im Alter von 77 und 65 Jahren wurden durch Rauchgase leicht verletzt, eine der beiden Personen wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Fast 60 Personen mussten von den Feuerwehren evakuiert und zum Teil vorübergehend im Bürgerhaus untergebracht werden. Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Frank Kilian, war ebenfalls vor Ort.

Der bei dem Brand entstandene Sachschaden wird auf etwa 250.000 EUR geschätzt. Zur Brandursache und weiteren Einzelheiten können noch keine Angaben gemacht werden. Die Kriminalpolizei Wiesbaden hat die Ermittlungen übernommen.