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Der Weihnachtsmann macht einen Zwischenstopp in Gustavsburg

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Am 27. November 2021 kommt der Weihnachtsmann nach Gustavsburg. Weil der Weihnachtsmarkt im Stadtteil Gustavsburg abgesagt wurde, ändert er nun seine Route und kommt vom Nordpol direkt in den REWE Markt Christian Märker, wo er Geschenke an die Kinder verteilt.


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Insgesamt wurden 600 Pakete gepackt

Jedes Jahr kommt der Weihnachtsmann zum Gustavsburger Weihnachtsmarkt und verteilt dort Päckchen an die Kinder. Dass dieser auch 2021 ausfällt soll aber nicht heißen, dass die Kleinen auf ihre Geschenke verzichten müssen. Christian Märker, der den gesamten Inhalt der weihnachtlichen Pakete gesponsert hat, erklärte gegenüber BYC-News: „Wir arbeiten eng mit dem Sport- und Kulturbund Gustavsburg zusammen, die ja auch den Weihnachtsmarkt planen. Da der Weihnachtsmarkt nun aber abgesagt wurde, kann der Weihnachtsmann die Päckchen dort nicht an die Kinder verteilen. Wir haben die insgesamt 600 Päckchen aber bereits mit dem SKB zusammen gepackt, sodass wir die natürlich jetzt auch sehr gerne verteilen möchten. Der Weihnachtsmann, der sonst immer auf dem Weihnachtsmarkt ist, kommt daher nun am 27. November zu unserem REWE Markt“

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„Wir möchten für strahlende Kinderaugen sorgen“

Daniel Martin, der 1. Vorsitzende des SKB Gustavsburg e.V. erklärt: „Wir stellen vor dem REWE einen Pavillon für den Weihnachtsmann auf. Der SKB hat zudem während der Corona-Zeit einen riesen Stuhl für den Weihnachtsmann gebaut, wo er sich dann drauf setzen und den Kindern die Päckchen nach draußen überreichen kann. Wir freuen uns natürlich sehr, dass die Kleinen in diesem Jahr nicht auf ihre Weihnachts-Päckchen verzichten müssen. Damit wollen wir auch in dieser schweren Zeit für strahlende Kinderaugen sorgen und natürlich für weihnachtliche Stimmung. Deshalb wird vor Ort auch die passende Weihnachtsmusik laufen.“

Eine 2G- oder 3G-Regelung gibt es nicht. Es gelten lediglich die Maskenpflicht sowie die bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen.

Adresse: 
REWE Markt Christian Märker
Darmstädter Landstraße 66
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Die Aktion findet am 27. November in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr auf dem REWE-Parkplatz statt.

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Weihnachtszauber rund um die Brömserburg in Rüdesheim am Rhein

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Broemserburg rot beleuchtet mit Sternen low Foto M. Steinmetz
Broemserburg rot beleuchtet mit Sternen low Foto M. Steinmetz

Voller Vorfreude und unter Einhaltung der 2G-Regel lädt das Bürgerkonsortium der Brömserburg in Rüdesheim große und kleine Gäste aus Nah und Fern zum Weihnachtszauber in den weitläufigen Burggarten ein. An allen vier Adventswochenenden können die Besucher sich bei Glühwein, Bratwurst und Gebäck, mit Musik auf das Weihnachtsfest einstimmen. Samstags ab 17.00 Uhr sind beliebte Musiker zu Gast und begeistern mit weihnachtlichen Songs und bekannten Stücken aus ihren Repertoires. Jedes Wochenende steht ein anderer Rüdesheimer Verein am Grill und wartet auf hungrige Gäste. Und wer weiß, vielleicht schickt Petrus ja sogar noch Schnee.


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„Coming home for Christmas“ und „Rock around the Christmas tree“

Beginnend mit Freitag, dem 26. November, heißt es dann immer freitags von 15.00 bis 21.00 Uhr „Coming home for Christmas“. Im Schutz der historischen Burgmauern kann man sich hier ganz entspannt aufs Wochenende einstimmen und in die besondere Atmosphäre des weihnachtlich geschmückten historischen Burggartens eintauchen.

Auch an den Adventssamstagen öffnet der Burggarten von 15.00 bis 21.00 Uhr. Doch was wäre der ganze Zauber ohne Weihnachtslieder? Undenkbar. Und genau aus diesem Grund gibt es immer samstags um 17.00 Uhr Livemusik unter dem Motto „Rock around the Christmas tree“. Es rocken Funky Frank am 27. November, Rick Cheyenne am 4. Dezember, Gude und Hola am 12. Dezember und Dominick Thomas am 18. Dezember.

Auch an den Adventssonntagen stehen die Tore des Burggartens von 14.00 bis 20.00 Uhr offen. Und bevor der graue Montag mit all‘ seinen Pflichten kommt, kann man hier noch einmal auftanken und ausgiebig Weihnachtsfeeling schnuppern. Gute Nachrichten auch für die Kinder: Immer sonntags darf gebastelt werden mit Patricia, deren Gespenster schon beim Kindersonntag für Begeisterung sorgten.

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Wichtig Info in besonderen Zeiten

Das Corona-Virus macht natürlich keine Weihnachtspause. Daher gilt im gesamten Burggarten die 2G-Regelung. Rein darf deshalb nur derjenige, wer nachweislich geimpft oder genesen ist.

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Lockdown in Rheinland-Pfalz für Ungeimpfte ab Mittwoch

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Angesichts der sehr ernsten Lage wird der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner morgigen Sitzung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Hier fließen auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte der letzten Woche mit ein. Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung soll am Mittwoch in Kraft treten.


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Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch

„Die Lage ist ernst. Wir müssen alles geben, um diesen Trend umzukehren. Es geht einmal mehr darum, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und Menschenleben zu schützen. Wir setzen landesweit klare Regeln in Kraft, auf eine Unterscheidung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten wird verzichtet. Das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch. Der Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch. Dann gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch bei der Vorstellung der Eckpunkte zur neuen Verordnung. Da der Landesregierung die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben sehr wichtig ist, wird es dazu Ausnahmen geben. So seien Kinder unter 12 generell davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gelte die „3G“-Regel, so der Minister. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest sein.

„Grundsätzlich gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht, wenn Abstand nicht sicher eingehalten werden kann sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen. Hochschulen bleiben im 3G-Präsenzbetrieb mit angepassten Lösungen für jede Hochschule. In Schulen wird es künftig zwei anlasslose Tests pro Woche geben. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen“, so Hoch. Viel sei in den letzten Tagen über die Durchführung von Weihnachtsmärkten gesprochen worden. „Land und Kommunen sind sich einig, dass die „2G“-Regel auch überall dort angewendet werden sollte, wo dies vor Ort durch die Gegebenheiten sinnvoll machbar ist, beispielsweise bei Zugangskontrollen“, sagte der Minister.

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„Größte Herausforderung ist die weiterhin hohe Zahl ungeimpfter Menschen“

Die Impfkampagne schreite weiter voran. Bis zum Wochenende seien bereits rund 275.000 Menschen im Land mit einer Auffrischungsimpfung versorgt worden. „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir es aus dieser Pandemie herausschaffen werden. Auffrischungsimpfungen sind gut und wichtig, aber die größte Herausforderung ist die weiterhin hohe Zahl ungeimpfter Menschen. Die Einstellung, dass Menschen sagen: Das geht mich nichts an, sollen doch andere ihren Beitrag leisten, die können wir uns nicht mehr erlauben. Jetzt ist Solidarität gefragt. Alles andere ist fahrlässig und unverantwortlich. Es ist jetzt wieder an der Zeit, Lücken zu schließen, statt sie zu suchen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch und appellierte: „Nutzen Sie die flächendeckenden Impfangebote im Land, neben den niedergelassenen Ärzten auch die Impfbusse, die kommunalen Impfangebote, die 21 Krankenhausstandorte und die reaktivierten Impfzentren, die ebenfalls ab dieser Woche in die Impfkampagne einsteigen“, so der Minister.

Hoch wies zudem darauf hin, dass eine Anmeldung in den Impfzentren für Boosterimpfungen ab sofort auch schon nach fünf Monaten nach der Zweitimpfung möglich sei. Dies ermögliche einer noch größeren Anzahl von Menschen, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen. Darüber hinaus werde das Anmeldeportal schrittweise erweitert: Ab 1. Dezember werden auch Registrierungen ab 4 Monaten nach der Zweitimpfung mögliche sein. Zu diesem Zeitpunkt gehe dann auch das Impfzentrum in Mainz zusätzlich an den Start.

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Appell des Gesundheitsministers

Gesundheitsminister Clemens Hoch appellierte erneut an alle Menschen im Land sich impfen zu lassen. Dafür stünden grundsätzlich die Impfstoffe von Johnson&Johnson, Moderna und BioNTech zur Verfügung. „Gerade die beiden letztgenannten sind hochwirksame mRNA Impfstoffe, die guten Schutz bei guter Verträglichkeit geben“, betonte der Minister. Im Hinblick auf die überraschend durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Liefermengenbegrenzung bei dem BioNTech-Impfstoff, versicherte Hoch, dass alle diejenigen, die sich bis einschließlich Sonntag 21. November, im Impfportal des Landes registriert hätten, auch ein Impfangebot mit BioNTech gemacht werden könne. Dies gelte zukünftig aber wegen der entsprechenden STIKO-Empfehlung nur für die unter 30-jährigen. Alle anderen, die sich ab heute angemeldet haben, würden – sofern es bei den unverständlichen Ankündigungen des Bundes bliebe – dann ein Impfangebot mit Moderna erhalten.


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Die wichtigsten Eckpunkte der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung:

Ablösung bisheriges Warnstufensystem: Das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf ein Versorgungsgebiet) und „Anteil Intensivbetten“ (prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten in RP) wird nicht fortgeführt. Stattdessen ist nach der 28. CoBeLVO nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospiltalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

Maskenpflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen: Die bisherige Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, mit tagesaktuellem Test auf das Tragen einer Maske zu verzichten, wird eingeschränkt: Die Maskenpflicht entfällt für die genannten Mitarbeiter*innen nur dann, wenn diese geimpfte oder genesene Personen sind (ohne dass dann allerdings ein tagesaktueller Test vorgelegt werden muss).

Änderungen bei der Testpflicht (§ 3 Abs. 5): Für die in der 28. CoBeLVO an den verschiedenen Stellen angeordnete Testpflicht kann diese nun nur noch erfüllt werden durch Vornahme eines (professionellen) Schnelltests durch geschultes Personal (und keinen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest mehr) oder durch einen PCR-Test.

Ausnahme (hier auch Selbsttests unter Aufsicht möglich):

  • Testungen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre
  • Testung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, diese ist aber nicht in der 28. CoBeLVO sondern in § 28 b IfSG geregelt.

Einführung der 2G-Regelung: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesene oder geimpfte Personen sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (hierfür muss eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorgelegt werden) sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt. In beiden Ausnahmefällen müssen die entsprechenden Personen dann aber einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).

Die vorstehend aufgezeigte 2G-Regelung gilt in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen mit Einlasskontrolle
  • Innengastronomie (Ausnahme: Kantinen und Mensen sowie Versorgung von Berufskraftfahrer*innen in Autobahnraststätten)
  • in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen
  • Teilnahme an Reisebus- oder Schiffsreisen
  • für Kunden*innen bei körpernahen Dienstleistungen (außer Reha-Sport u Dienstleitungen aus medizinischen Gründen)
  • für Kunden*innen bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen
  • Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
  • Innenbereich von Schwimmbädern, Thermen und Saunen
  • Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
  • Innenbereich von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten u.ä.
  • außerschulische Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
  • Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
  • Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten

Sonderregelungn für standesamtliche Trauungen: Hier gilt die 2G-Regelung nicht. Es gelten hier die Testpflicht und – außer für die Eheschließenden – die Maskenpflicht.

Testpflicht bei Prüfungen und an Hochschulen: Bei Prüfungen (auch im Hochschulbereich) gilt jetzt auch die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Studierende an Hochschulen, die nicht genesene oder geimpfte Personen sind, müssen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Die bisherige Privilegierung, dass der Testnachweis auch vom Vortag sein darf, ist entfallen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates tritt die Verordnung am Mittwoch (24. November 2021) in Kraft und wird bis zum 15. Dezember 2021 gelten.

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Bewaffneter Raubüberfall in Ginsheim-Gustavsburg – Fahndung nach dem Täter

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Fahndung Polizei Symbolbild
Fahndung Polizei Symbolbild

Am frühen Dienstagmorgen (23. November 2021) kam es zu einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle in der Darmstädter Landstraße im Stadtteil Gustavsburg. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.


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Die Angestellte mit einem Messer bedroht

Der bislang noch unbekannte Täter hatte die Spielhalle gegen kurz nach 3:00 Uhr betreten. Er bedrohte die 45 Jahre alte Angestellte mit einem Messer und forderte von ihr die Herausgabe der Kasseneinnahmen. Anschließend schnappte er sich die Scheine selbst und flüchtete mit etwa 250 Euro zu Fuß in unbekannte Richtung. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein, welche allerdings bislang erfolglos verlief.

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Personenbeschreibung des Täters:

  •  20 bis 25 Jahre alt
  • 1,60 bis 1,65 Meter groß
  • schlank
  • dunkle Hautfarbe
  • dunkelgrüne Jacke
  • schwarze Jogginghose
  • rote Handschuhen
  • schwarze Kappe
  • blaue OP-Maske

Zeugen gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim unter der Rufnummer 06142/6960 zu melden.

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Kunstwettbewerb der Kulturstiftung Ginsheim-Gustavsburg

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Ginsheim-Gustavsburg
Ginsheim-Gustavsburg

Vor dem Hintergrund erneut steigender Corona-Zahlen und den damit verbundenen Umständen, möchte die Kultur-Stiftung Ginsheim-Gustavsburg neben ihren anderen Formaten (Stipendien, Projektförderung, Kulturveranstaltungen, Künstler-Interviews) wieder einen Kunstwettbewerb ausschreiben.


„Positive und negative Erfahrungen mit der Corona-Zeit“

Mit dem thematischen Fokus auf „Positive und negative Erfahrungen mit der Corona-Zeit“ sollen die Schülerinnen und Schüler, also bis 18-Jährige, motiviert werden, sich mit dem Thema kreativ und künstlerisch auseinanderzusetzen.

Sie können somit ihr Umfeld in der Pandemie betrachten und für Details sensibilisiert werden. Durch das praktische Erfahren künstlerischen Schaffens lernen die Schülerinnen und Schüler zudem, ihre Werke kritisch zu beurteilen und ihren künstlerischen Blick zu trainieren. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Es können sowohl Fotos, Karikaturen und Bilder als auch Videoclips von erlebten Ereignissen eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Werke einen klaren Themenbezug haben.

Alle eingereichten Arbeiten werden nach Ablauf des Wettbewerbszeitraums von der Jury der Stiftung und einer Fachperson gesichtet. Als Preisgelder sind 300 € / 200 € / 100 € plus Sachpreise und Gutscheine ausgelobt.

Übersicht des voraussichtlichen Ablaufs:

Wettbewerbszeitraum:  Januar 2022 bis 10. März 2022

Einsende – und Einreichschluss: 11. März 2022 um 23:59 Uhr

Die Gewinner werden im März bekanntgegeben und persönlich benachrichtigt. Die Preisverleihung findet auf der öffentlichen Stifterversammlung 2022 statt. Eine Ideensammlung und die Anmeldeformulare gibt es ab Januar 2022 auf der Homepage der Kultur-Stiftung Ginsheim-Gustavsburg (kultur-stiftung-gigu.de).

Impfzentrum Mainz öffnet am 1. Dezember – Terminbuchungen

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Das Landesimpfzentrum Mainz öffnet am Mittwoch, 1. Dezember 2021, seine Pforten. Anmeldungen für das Impfzentrum Mainz (An der Bruchspitze in Mainz-Gonsenheim) sind beim Land unter www.impftermin.rlp.de möglich. Es sind pro Tag rund 800 Impfungen geplant – verteilt auf Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen. Das Impfzentrum Mainz (An der Bruchspitze in Mainz-Gonsenheim) hat von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Es wird darum gebeten, nicht ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen, damit die Impfungen reibungslos ablaufen können. Zudem fahren derzeit zwölf Impfbusse durch das Land, den Fahrplan gibt es auf der Impfunterseite des Landes.

Corona fördert die Erotikbranche massiv: Immer mehr Haushalte steigen ein

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Die Coronalage spitzt sich in ganz Deutschland immer weiter zu. Täglich steigen die Zahlen der Infizierten und die Anzahl an Betten auf den Intensivstationen sinkt. Ebenso steigt die Anzahl an Protesten gegen eine aufkommende Impfpflicht.

Die Menschen bewegt in diesen Tagen viel. Die Wirtschaft leidet schon jetzt unter diesen vielen Einschränkungen. Auch das horizontale Gewerbe hat einige Einbußen zu verzeichnen. Immer mehr User bewegen sich in die Online-Medien. Ein starker Umsatzgewinn ist also im Online-Gewerbe zu verspüren.

Männer lassen sich online verwöhnen

Verwöhnung ist der Tage ein Stichwort. Ob Wellness zu Hause, die eigene Bierbrauerei oder das private Kino. Die Menschen versuchen sich von dieser aufregenden Zeit abzulenken. Das bemerken auch immer mehr Portalbetreiber, die sich der erotischen Vergnügen widmen. Während vor Coronazeiten die Männer und Frauen die Bars besucht haben, sind jetzt die Augen auf andere Dinge gerichtet.

Erotische Vergnügen suchen sich die meisten Männer heute online, wodurch eine massive Ausweitung einschlägiger Plattformen entstanden ist. Was für Plattformen sind das? Bei der Suche im Internet stießen wir vorwiegend auf Seiten, die den Livesex über Webcams ermöglichten. Auch der Livestrip ist nach der Schließung verschiedener Lokale online sehr beliebt.

Immer mehr Spielzeuge für Erwachsene werden online geordert

Neben dem Onlineprogramm, welches beispielsweise auf Portalen wie Visit-x zu finden ist, kann man sich den Zuwachs im Onlinehandel ansehen. Auch dort wird kräftig gegen die Corona-Langeweile gearbeitet. Neben dem beliebtesten Onlineshop Amazon treiben sich sehr viele Erwachsene in Erotikgeschäften herum. Zu verschreiben ist das noch immer den Filmen Fifty Shades of Gray und natürlich 365 Days. Sie beflügeln die Ideen und die Fantasien der meisten Zuschauer. Zusätzlich kann man sich beim Onlineshopping sicher sein, dass man beim Betreten des Shops keine Nachbarn trifft. Peinlich kann es also nicht werden.

Was bietet die Onlinewelt für Suchende

Wer sich online der Erotik hingeben möchte, der darf auf ein breites Spektrum an Leistungen vertrauen. Schon lange sind Filme nicht die einzige Unterhaltungsquelle. Erwachsene bekommen Chats, Bilder, Geschichten, Liveshows und viele andere Dinge präsentiert. Man könnte die meisten Erotikportale mit einem Ausflug nach Las Vegas vergleichen.

Die Seiten sind bunt, versprechen viel Spaß und sind auf die Bedürfnisse der Erwachsenen zugeschnitten. Man kann sich für Flatrates anmelden oder kostenlose Angebote in Anspruch nehmen. Eine Gefahr bleibt jedoch. Jugendliche können diese Seiten ebenso aufrufen. Vor allem kostenfreie Angebote lassen sich manchmal ohne eine Altersbegrenzung nutzen.

Bekannte Seiten, die eine Anmeldung benötigen, bestehen auf eine Altersfreigabe und eine entsprechende Nachweispflicht.

Achtung Abzocke: Worauf man als Nutzer achten darf

Wer gerne diese Angebote nutzen möchte, der darf sich natürlich vor der Abzocke mancher Seiten bewahren. Doch wie geht das? Indem manch sich als Nutzer an einige Regeln hält. Die Seiten sollten Seriöse sein und natürlich darf man auf das Impressum achten. Dort sollten Informationen zu dem Unternehmen vorhanden sein.

Wer eine solche Seite nutzt, darf sich die Kosten genauer ansehen. Was beinhaltet ein Abo? Wird dieses vertraglich fixiert oder gibt es Kündigungsfristen. Wer sich nicht sicher ist, kann Angebote nutzen, die auf Bedarf bezahlt werden. Das heißt, man kann die Kosten für ein Video entrichten, anstatt ein Abo abzurufen.

Spaß online erleben, macht Corona erträglicher

Wer sonst gerne in Bars ging und Frauen dort ansprach, wird sich nun auf die Onlinewelt beziehen. Denn auch die Erotik findet dort statt. Der Vorteil ist schnell gefunden, denn man muss weder 2 G noch 3 G beachten. Online sind alle Männer und Frauen gleich. Ist das der Grund, warum sich immer mehr Menschen online vergnügen? Durchaus ist das ein Grund. Wer es ausprobieren möchte kann die vielen Angebote online jederzeit nutzen.

Druckwellenvibratoren wie Womanizer & Satisfyer revolutionieren den Sextoy Markt

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Druckwellenvibratoren der Marke Womanizer werden immer beliebter bei deutschen Frauen und lösen den klassischen Vibrator langsam aber sicher ab. Auch andere Marken wie die Toys von Satisfyer revolutionieren den sonst so gesättigten Markt der Sextoys. Diese spezielle, neue Art der Vibratoren konzentriert sich einzig und alleine auf die Klitoris der Frau. Im Gegensatz zu bisher herkömmlichen Vibratoren, die meistens in die Vagina der Frau eingeführt wurden, bleibt der Druckwellenvibrator ausschließlich außerhalb des weiblichen Körpers.

Die Klitoris als Lustorgan

Die Klitoris der Frau ist ein ausgesprochen erstaunliches Organ im weiblichen Körper. Ungefähr 8.000 Nerven enden allesamt in der Klitoris und machen sie ganz besonders sensibel. Wie sensibel dieses Organ ist, wird klar, wenn wir uns vor Augen führen, dass die Klitoris doppelt so empfindsam ist wie die männliche Eichel. Mit all diesem Wissen drängt sich die Frage auf, wieso die Erfindet nicht bereits vorher auf die Idee gekommen sind, sich diesem Organ vermehrt zu widmen. Die neuen Druckwellenvibratoren tun allerdings genau das. Ein Großteil der Frauen brauchen die klitorale Stimulation um zum Orgasmus zu kommen. Genau diese Stimulation bekommen die Frauen nun auf eine ganz besondere Art und Weise geboten, nämlich durch Druckwellen. Die bisher auf dem Markt erhältlichen Vibratoren trugen meistens ausschließlich zur vaginalen Stimulation bei. Mit dem Druckwellenvibrator gibt es nun ein besonders reizvolles Sextoy, welches das Liebesleben zahlreicher Frauen revolutioniert. Die Auflegevibratoren werden im Volksmund auch Klitoris-Sauger genannt. Dieser Name ist tatsächlich auch Programm.

Wie funktioniert ein Druckwellenvibrator?

Schallwellenvibratoren, wie Druckwellenvibratoren auch genannt werden, fallen in die Klasse der Auflegevibratoren. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Vibratoren, die bisher den Markt der Sextoys dominiert haben, werden die Druckwellenvibratoren nicht vaginal eingeführt. Sie stimulieren ausschließlich die Klitoris der Frau und werden dafür einfach aufgelegt, ohne weitere Bewegungen zu vollführen. Den Rest der Arbeit macht der Vibrator in der Tat selbst. Durch eine Mischung von Vibration und Druckwellen wird die Frau in kürzester Zeit zum Orgasmus katapultiert. Die neue Generation der Vibratoren schließt die Klitoris der Frau ein und erzeugt dadurch ein Vakuum. Nun wird in verschiedenen Intensitäten und in verschiedenen Intervallen die Klitoris immer wieder leicht angesaugt. Hierdurch entsteht ein völlig neues und bisher unbekanntes Lustgefühl. Mit der bisher bekannten Stimulation durch einen herkömmlichen Vibrator können die erzeugten Gefühle an der Klitoris keinesfalls verglichen werden. Egal ob man die bekannte Marke Womanizer betrachtet oder auch den Neuling Satisfyer – die Erfahrungen von Frauen sind stets sehr positiv. Im Satisfyer Test wurden verschiedene Satisfyer Modelle getestet und auf ihren Lustfaktor hin bewertet. Mit diesem Bericht bekommen Sie einen  ersten Eindruck über die Produkte von Satisfyer.

Wie wird ein Druckwellenvibrator verwendet?

Bei den Auflegevibratoren ist der Name Programm. Diese neue Art der Vibratoren wird nicht in den weiblichen Körper eingeführt, sondern ausschließlich zur äußerlichen Stimulation genutzt. Das Auflegen auf die Klitoris ist denkbar einfach. Sobald die Klitoris von der runden Öffnung des Vibrators umschlossen ist, liegt er richtig. Nach dem Einschalten des Vibrators entsteht sofort spürbar ein Vakuum und der Vibrator erledigt die restliche Arbeit ganz alleine. Besonders praktisch ist, dass die pulsierende Wirkung des Vibrators auch an anderen erogenen Zonen problemlos genutzt werden kann. Ein Auflegen auf die Brustwarzen kann eine ausgesprochen große Lust entfachen und es lohnt sich auf jeden Fall, dies auszuprobieren.

Die richtige Reinigung ist das A und O

Wie bei jedem Sextoy ist die richtige Reinigung auch bei einem Druckwellenvibrator unerlässlich. Um Infektionen vorzubeugen, ist es in diesem sensiblen Bereich des Körpers von großer Wichtigkeit, das Spielzeug nach jeder Verwendung gründlich zu reinigen. Es wird empfohlen den Vibrator nach jeder Benutzung mit warmem Wasser und einer milden Seife gründlich zu reinigen. Die Trocknung wird am besten mit einem Handtuch vorgenommen, welches keine Fusseln hinterlässt, um lästige Rückstände zu vermeiden. Zur Desinfektion des Vibrators gibt es auf dem Markt mittlerweile spezielle Toy Cleaner. Diese wurden speziell für die gründliche und besonders hygienische Reinigung entwickelt. Herkömmliches Desinfektionsmittel empfiehlt sich in der Regel nicht, denn die Oberfläche der Druckwellenvibratoren kann von diesen Mitteln angegriffen werden. Einen speziellen Toy Cleaner zu nutzen ist in jedem Fall die bessere Wahl für die neuen Spielzeuge.

Wo gibt es die Auflegevibratoren zu kaufen?

Zahlreiche Onlineshops haben die neue Art der Vibratoren mittlerweile in ihr Programm aufgenommen. Die wohl bekanntesten Shops sind Eis und Amorelie, aber auch der Versandhandel Amazon führt eine große Auswahl neue Generation der Vibratoren.

E-Mobilität: Förderung für neue Ladestationen in Unternehmen und Kommunen

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Betrug in Schwabenheim
Ladestation. Symbolbild

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten zum 23. November 2021 Zuschussprogramme zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen.


Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten

Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt

Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen Ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags. Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/441 (Unternehmen) oder unter  www.kfw.de/439 (Kommunen)

Absage des Kreppelkaffees der Mainzer Freischützengarde im Februar 2022

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Krebbel ainz
Krebbel ainz

Der traditionelle Kreppelkaffee der Mainzer Freischützengarde, der für den 1. und 2. Februar 2022 im Haus der Jugend geplant war, ist aufgrund der pandemischen Lage vom Veranstalter abgesagt worden. Der Vorverkauf zur Veranstaltung wäre über den Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Mainz im Foyer des Stadthauses Große Bleiche Anfang Dezember gestartet. Der Vorstand der Mainzer Freischützen Garde und der Seniorenbeirat hoffen auf Verständnis für diese Entscheidung und darauf, dass der traditionelle Seniorennachmittag in der nachfolgenden Kampagne 2022/2023 wieder durchgeführt werden kann.

Dr. Joe Weingarten: „Hausärzte und ein Impfbus schaffen das auf keinen Fall alleine“

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Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Verabschiedung der Novelle des Infektionsschutzgesetzes, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten (SPD) zur Impfsituation im Kreis Bad Kreuznach: Angesichts der erheblich steigenden Corona-Infektionszahlen und der Notwendigkeit weiterer Impfungen fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten die Einrich­tung eines festen Corona-Impfzentrums im Kreis Bad Kreuznach. „Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, dass die Impfzentren bis Ende Mai weiterhin zur Hälfte vom Bund bezahlt werden, sind dafür auch wesentliche Voraus­setzungen gegeben“, betont Weingarten.


„Hier geschieht deutlich mehr als in benachbarten Landkreisen“

Der Bundestagsabgeordnete dankt dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und Landrätin Bettina Dickes mit der Corona-Stabsstelle für die vielfältigen Bemühungen zur Steigerung der Impfaktivitäten. „Hier geschieht deutlich mehr als in benachbarten Landkreisen.“ Dennoch könnten die mobilen Impfteams der DRK-Kreis­verbandes und die Hausärzte das Problem alleine nicht lösen. „Der große Kreis Bad Kreuznach braucht einen zentralen Anlaufpunkt, zu dem die Leute jederzeit hinkommen und sich impfen lassen können.“

Alle politischen Vertreter seien sich einig, dass es weiterer Impfkapazitäten bedürfe. „Nur durch eine massive Erhöhung der Impfkapazitäten können wir die Lage wieder unter Kontrolle bringen. Neben der Impfwilligkeit der Bevölkerung sind einfache Impfangebote mit hohen Kapazitäten die Voraussetzung für die dringend benötigte hohe Impfquote. Es ist Aufgabe des Landkreises, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen“, erklärt Weingarten.

„Das schaffen die Hausärzte und ein Impfbus alleine auf keinen Fall“

Der Wahlkreisabgeordnete unterstreicht, dass über die Wintermonate im Kreis Bad Kreuznach zehntausende Menschen auf ihre Boosterimpfung warten und auch Kapa­zitäten für noch ungeimpfte Menschen aufgebaut werden müssen. „Alle diejenigen, die im Mai, Juni und Juli im Impfzentrum ihre zweite Impfung bekommen haben, brauchen jetzt Termine für die Dritte.“ Dazu kämen noch die Kinder, die im Winter jeweils zwei Mal geimpft werden sollten, nachdem der Impfstoff für sie freigegeben wurde. „Das schaffen die Hausärzte und ein Impfbus mit wechselnden örtlichen Terminen alleine auf keinen Fall“, befürchtet der SPD-Bundestagsabgeordnete. „Die Situation verschärft sich! Wir beobachten in Österreich, dass flächendeckende 2G-Regelungen eine massive Nachfrage nach Impfungen auslösen. Das kann auch hier passieren.“ Weingarten ruft Landrätin Dickes auf, hier nach einer Lösung zu suchen. „Das kann auch eine mobile Hallenlösung sein.“

Öffentlichkeitsfahndung nach Straftäter im Rhein-Main-Gebiet

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Fahndung Polizei
Fahndung Polizei

Am 25. Oktober 2021 wurde eine junge Frau in Frankfurt-Schwanheim sexuell belästigt. Eine weitere Frau wurde am 6. November in Frankfurt-Niederrad belästigt. Die Polizei sucht nun mit einem Phantombild nach dem vermutlich selben Täter.


Sexuelle Belästigung in Schwanheim

Die 21 Jahre alte Frau war gegen 19:25 Uhr zu Fuß in der Goldsteinstraße in Frankfurt-Schwanheim unterwegs, als sie plötzlich von einem Unbekannten von hinten gepackt und unsittlich berührt wurde. Als sie anfing zu schreien, ließ der Täter von ihr ab und flüchtete. Sie beschrieb den Täter gegenüber der Polizei wie folgt:

  • etwa 40 Jahre alt
  • etwa 160 cm groß
  • normale Statur
  • südeuropäisches Erscheinungsbild
  • kurze, schwarze Haare
  • Dreitagebart
  • schwarze Winterjacke
  • dunkle Hose
  • dunkle Sneaker
Phantombild des Gesuchten | Quelle: Polizei

Weiterer sexueller Übergriff

Am Samstag (6. November 2021) gegen 2:30 Uhr, kam es zu einer weiteren sexuellen Nötigung in der Rennbahnstraße in Frankfurt-Niederrad. Eine 39 Jahre alte Frau aus Frankfurt wurde dort von einem bislang unbekannten Täter von hinten umklammert. Der Frau gelang es, sich aus der Umklammerung zu befreien und auf die Straße zu laufen. Der Täter lief ihr hinterher und zog sie auf die andere Straßenseite. Auf Grund der heftigen Gegenwehr ließ der Täter von der Geschädigten ab und flüchtete. Die Frau beschrieb den Täter wie folgt:

  • etwa 165-170 cm groß
  • 30-40 Jahre alt
  • Südeuropäisches Erscheinungsbild
  • kurz rasierte dunkle Haare mit Geheimratsecken
  • Schlanke Statur
  • dunkel gekleidet

In Bezug auf den Tathergang und die Täterbeschreibung könnte es sich nach Angaben der Polizei in den beiden Fällen um denselben Täter handeln. Das beigefügte Phantombild wurde nach Angaben der Geschädigten gefertigt.

Die Frankfurter Polizei bittet Personen, welche in diesem Zusammenhang Hinweise geben können, sich mit ihr unter der Telefonnummer 069-75551399 in Verbindung zu setzen. Alternativ nehmen auch alle anderen Polizeidienststellen Hinweise entgegen.

Mainzer Prinzengarde sagt Veranstaltungen ab

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3250 Prinzengarde Sitzung Rheingoldhalle 0551 e1637592286786
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Die Mainzer Prinzengarde verschiebt alle bis zum Jahresende 2021 geplanten Veranstaltungen auf später mögliche Termine im Jahre 2022. Wie die Mainzer Prinzengarde am Montag (22. November 2021) mitteilte, fallen darunter das Herbstmanöver, die Jahreshauptversammlung und der weihnachtliche Herrenabend.


Hierzu teilt die Mainzer Prinzengarde mit:

„Die Sorge und die Verantwortung für unsere Gäste, unsere Aktive und alle Mitglieder erfordert eine Antwort auf die in den letzten Tagen signifikant gestiegenen Corona-Fallzahlen und der damit einhergehenden Belastungen unseres Gesundheitssystems.“

Weiter heißt es: „Wenn wir für die nächsten Wochen weitestgehend die kleinen Begegnungen im Familien- und Freundeskreis und die Besuche der Gastronomie sicherstellen wollen, müssen wir die großen Veranstaltungen im Verein und damit in der Fastnacht zurückstellen und auf eine spätere Zeit im kommenden Jahr verschieben. Wir folgen den zwingenden Empfehlungen der Wissenschaft und können nicht feiern, wenn die Feier zu einer weiteren Belastung aller Mitarbeitenden in den Kliniken führen könnte. Die Vorbereitung des fastnachtlichen Bürgerfestes in Mainz mit gleichsam angezogener Handbremse entspricht nicht der unbesorgten Wesensart der Fastnacht und dem Verständnis des Freundkreises der Mainzer Prinzengarde.“

Die Neuterminierung solle dazu beitragen, die vierte Welle zu brechen. Im Sinne der Mainzer Fastnacht und der Mainzer Prinzengarde hoffe die Garde, dass mit vielen Neu- und geboostert Geimpften eine Fastnachtskampagne 2022 in entsprechender Form noch möglich sein werde.

BioNTech bestätigt Sicherheit und hohe Wirksamkeit bei Kindern ab 12 Jahren

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BioNTech
Symbolbild BioNTech | Foto: Thorsten Lüttringhaus

Pfizer Inc. und BioNTech SE gaben am Montag (22. November 2021) die ersten Ergebnisse einer weiterführenden Datenanalyse zur Sicherheit und Wirksamkeit ihres COVID-19-Impfstoffs bei Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren bekannt. Die jüngsten Ergebnisse der zulassungsrelevanten Phase-3-Studie zeigen, dass der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff bei zweifacher Immunisierung (30 µg pro Dosis), 7 Tage bis vier Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit einer Wirksamkeit von 100 Prozent vor einer COVID-19-Erkrankung schützt.


Keine ernsthaften Sicherheitsbedenken festgestellt

Das Nebenwirkungsprofil entsprach im Allgemeinen den bisherigen klinischen Sicherheitsdaten des Impfstoffs. Es konnten in der Nachbeobachtungszeit von mindestens 6 Monaten nach Erhalt der zweiten Impfdosis keine ernsthaften Sicherheitsbedenken festgestellt werden.

„Während die globale Gesundheits-Community daran arbeitet, die Zahl der geimpften Menschen weltweit zu erhöhen, geben diese zusätzlichen Daten weiteres Vertrauen in das Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil unseres Impfstoffs bei Jugendlichen. Da die Anzahl von COVID-19-Fällen insbesondere in dieser Altersgruppe in manchen Regionen stark gestiegen ist und sich die Impfrate verlangsamt hat, sind die Ergebnisse von besonders großer Bedeutung“, sagte Albert Bourla, Chairman und CEO von Pfizer. „Wir freuen uns darauf, die Daten bei der FDA und anderen Zulassungsbehörden einzureichen.“

„Dies sind die ersten veröffentlichten Daten für einen längeren Zeitraum, die die Sicherheit und Wirksamkeit eines COVID-19-Impfstoffs bei Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren demonstrieren“, sagte Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech. „Die stetig wachsende Menge an Daten, die wir mittels klinischer Studien und durch die praktische Anwendung des Impfstoffs erhoben haben, bestätigen die hohe Wirksamkeit sowie das vorteilhafte Sicherheitsprofil unseres COVID-19-Impfstoffs bei Jugendlichen und Erwachsenen.“

Vollständige Zulassung des Impfstoffs zur Anwendung bei Personen ab 12 Jahren erweitern

Diese Daten zur Langzeit-Beobachtung werden die Grundlage für eine ergänzende Biologics License Application (supplemental Biologics License Application, „sBLA“) bilden und bei der US-amerikanischen Behörde FDA eingereicht werden, um die vollständige Zulassung des Impfstoffs zur Anwendung bei Personen ab 12 Jahren zu erweitern. Der Impfstoff ist derzeit im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) für Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren zugelassen. Diese wurde von der FDA im Mai 2021 erteilt. Die Unternehmen planen, diese Daten auch für behördliche Zulassungen in anderen Ländern, in denen bereits Notfallzulassungen oder gleichwertige Zulassungen erteilt wurden, einzureichen.


Über die Auswertung bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren

Die zusätzliche Auswertung der Phase-3-Studie bei Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren wurde gemäß den Anweisungen der FDA durchgeführt. Diese FDA-Richtlinien wurden für alle Unternehmen, die einen COVID-19-Impfstoff untersuchen, festgelegt, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen zu bestimmten Zeitpunkten zu überprüfen. Für eine Zulassung sind Daten von bis zu 6 Monaten nach der primären Impfserie notwendig. Diese Daten wurden von November 2020 bis September 2021 erhoben.

Die Ergebnisse der Analyse von 2.228 Studienteilnehmern stützen sich auf zuvor bekanntgegebene Daten und bestätigen einen starken Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung. Von 30 bestätigten symptomatischen COVID-19-Fällen in der Studie mit Probanden mit oder ohne Hinweis auf eine vorherige SARS-CoV-2-Infektion waren 30 der COVID-19-Fälle in der Placebogruppe. Es wurde keine COVID-19-Erkrankung in der Gruppe, die den Pfizer-BioNTech-Impfstoff erhalten hat, festgestellt. Dies entspricht einer Impfstoffwirksamkeit von 100 % (95 % CI [87,5; 100,0]).

Die Wirksamkeit war unabhängig von Geschlecht, demografischen Daten zu Herkunft und Ethnizität, Übergewicht sowie Begleiterkrankungen. Pfizer und BioNTech planen, die Daten zur Veröffentlichung bei einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift einzureichen.

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech basiert auf BioNTechs unternehmenseigener mRNA-Technologie und wurde von BioNTech und Pfizer gemeinsam entwickelt. BioNTech ist Inhaber der Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und Kanada sowie anderen Ländern und Inhaber von Notfallzulassungen und weiterer Zulassungen in den Vereinigten Staaten (gemeinsam mit Pfizer) und anderen Ländern. Ergänzende Anträge auf Arzneimittelzulassung in den Ländern, in denen ursprünglich Notfallgenehmigungen oder gleichwertige Genehmigungen erteilt wurden, sind geplant oder laufen bereits.

Indikationsgebiet & genehmigte Anwendung in den USA

Wie wird der Impfstoff verabreicht?

  • Der Impfstoff wird in den Muskel injiziert.

Primäre Impfserie:

Bei Personen ab 5 Jahren wird der Impfstoff in einer Impfserie mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen verabreicht. Bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde, kann eine dritte primäre Dosis mindestens vier Wochen nach der zweiten Dosis verabreicht werden.

Auffrischungsimpfung:

  • Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann mindestens 6 Monate nach Abschluss der primären Impfserie an Personen ab 18 Jahren verabreicht werden
  • Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls Personen ab 18 Jahren verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben. Personen sollten mit ihrem Arzt den Zeitpunkt für eine Auffrischungsimpfung prüfen.

Was ist die Indikation und die zugelassene Verwendung?

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer-BioNTech hat von der FDA die EUA erhalten für:

  • eine zwei-Dosen-Impfserie für Personen ab 5 Jahren
  • eine dritte Dosis der Primärserie für Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde
  • eine einmalige Auffrischungsdosis für Personen ab 18 Jahren, die ihre primäre Impfserie mit dem Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff oder COMIRNATY® abgeschlossen haben
  • eine einmalige Auffrischungsimpfung für ab 18 Jahren Personen, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben. Der Zeitplan für die Auffrischungsimpfung richten sich nach den Angaben auf der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs

COMIRNATY® (COVID-19-Impfstoff, mRNA) ist ein von der FDA zugelassener COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech.

  • Der Impfstoff ist in einer Zwei-Dosen-Impfserie zur Prävention von COVID-19-Erkrankungen bei Personen ab 16 Jahren zugelassen
  • Der Impfstoff ist ebenfalls im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) verfügbar:

zur Verwendung in einer zwei-Dosen-Impfserie bei Personen zwischen 12 und 15 Jahren
zur Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis als Teil der primären Impfserie bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde für eine einzelne Auffrischungsimpfung bei Personen ab 18 Jahren, die die primäre Impfserie mit dem Pfizer-BioNTech Impfstoff oder COMIRNATY® abgeschlossen haben

Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls Personen ab 18 Jahren verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID 19-Impfstoff abgeschlossen haben. Der Zeitpunkt richten sich nach den Angaben in der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs.

Statement zur Notfallzulassung

Notfallverwendungen des Produktes wurden nicht durch die FDA zugelassen oder lizensiert, sondern im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) zur Prävention der Coronaviruserkrankung 2019 (COVID-19) bei Personen ab 5 Jahren genehmigt. Die Notfallzulassungen im Rahmen der EUA sind nur für die Dauer der Erklärung zulässig, in der Umstände vorliegen, die die Genehmigung einer Notfallzulassung des Medizinproduktes gemäß Abschnitt 564(b)(1) des FD&C Act rechtfertigen, es sei denn, die Erklärung wird früher beendet oder die Genehmigung widerrufen. Das EUA Informationsblatt kann abgerufen werden unter www.cvdvaccine-us.com.

Wichtige Sicherheitsinformationen

Personen, sollten den Impfstoff nicht erhalten, wenn:

  • eine schwere allergische Reaktion nach einer vorherigen Dosis dieses Impfstoffs auftrat
  • eine schwere allergische Reaktion auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffs auftrat

Personen sollten den Impfanbieter über ihren Gesundheitszustand informieren, einschließlich:

  • bestehender Allergien
  • einer zuvor aufgetretenen Myokarditis (Herzmuskelentzündung) oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
  • Fieber
  • dem Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung oder der Einnahme von Blutverdünnungsmittel
  • dem Vorliegen einer Immunschwäche oder der Einnahme von immunschwächenden Medikamenten
  • dem Vorliegen einer Schwangerschaft, dem Plan demnächst schwanger zu werden oder ob derzeit gestillt wird
  • der vorherigen Immunisierung mit einem anderen COVID-19 Impfstoff
  • dem Auftreten von Ohnmachtsanfällen in Verbindung mit einer Injektion

Der Impfstoff schützt möglicherweise nicht jeden.


Folgende Nebenwirkungen des Impfstoffs wurden beobachtet:

Es gibt eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Impfstoff eine schwere allergische Reaktion auslösen kann.

Eine schwere allergische Reaktion tritt in der Regel innerhalb weniger Minuten bis zu einer Stunde nach Erhalt der Impfstoffdosis auf. Aus diesem Grund können Impfanbieter Personen bitten, zur Überwachung nach der Impfung vor Ort zu bleiben
Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion können Atembeschwerden, Schwellungen im Gesicht und am Hals, ein schneller Herzschlag, schwerer Hautausschlag am ganzen Körper, Schwindel und Kraftlosigkeit sein

Beim Auftreten einer schweren allergischen Reaktion sollte der Notruf getätigt oder das nächste Krankenhaus aufgesucht werden

  • Bei einigen Personen, die den Impfstoff erhalten haben, wurde eine Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) beobachtet. Diese traten häufiger bei Männern unter 40 Jahren als bei Frauen und älteren Männern auf. Bei den meisten dieser Personen begannen die Symptome wenige Tage nach Erhalt der zweiten Impfstoffdosis. Die Wahrscheinlichkeit für diese Nebenwirkungen ist sehr gering. Personen, bei denen folgende Symptome nach Erhalt des Impfstoffs auftreten, sollten sofort einen Arzt aufsuchen:
  • Brustschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Das Gefühl eines schnell schlagenden, flatternden oder hämmernden Herzens

Folgende zusätzliche Nebenwirkungen wurden in Zusammenhang mit dem Impfstoff beobachtet:

Schwere allergische Reaktionen; nicht-schwere allergische Reaktionen z. B. Hautausschlag, Juckreiz oder Schwellungen im Gesicht; Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels); Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels); Schmerzen an der Injektionsstelle; Erschöpfung; Kopfschmerzen; Muskelschmerzen; Schüttelfrost; Gelenkschmerzen; Fieber; Schwellungen an der Injektionsstelle; Rötungen an der Injektionsstelle; Übelkeit; Unwohlsein; geschwollene Lymphknoten (Lymphadenopathie); verringerter Appetit; Durchfall; Erbrechen; Schmerzen im Arm; Ohnmacht in Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffs

Diese möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs sind gegebenenfalls nicht vollständig. Es können schwere und unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Die möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs werden weiterhin in klinischen Studien untersucht. Kontaktieren Sie Ihren Arzt bezüglich belastender Nebenwirkungen oder Nebenwirkungen, die nicht abklingen.

Es wurden noch keine Daten zum Gebrauch des Impfstoffs in Verbindung mit anderen Impfstoffen bei der FDA eingereicht. Personen, die in Erwägung ziehen, diesen Impfstoff mit anderen Impfstoffen zu erhalten, sollten dies mit ihrem Arzt besprechen.

Bei unerwünschten Nebenwirkungen sollten Patienten immer ihren Arzt konsultieren, um medizinischen Rat einzuholen. Negative Nebenwirkungen von Impfstoffen sollten der US-amerikanischen FDA und dem Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gemeldet werden. Besuchen Sie hierfür die folgende Website: https://www.vaers.hhs.gov oder rufen Sie unter +1‐800‐822‐7967 an. Nebenwirkungen können auch an Pfizer Inc. unter www.pfizersafetyreporting.com oder unter der Telefonnummer +1-800-438-1985 berichtet werden.

Über Pfizer Inc: Breakthroughs That Change Patients’ Lives

Bei Pfizer setzen wir die Wissenschaft und unsere globalen Ressourcen ein, um den Menschen Therapien anzubieten, die ihr Leben verlängern und deutlich verbessern. Wir wollen den Standard für Qualität, Sicherheit und Nutzen bei der Entwicklung und Herstellung innovativer Medikamente und Impfstoffe setzen. Jeden Tag arbeiten Pfizer-Mitarbeiter weltweit daran das Wohlbefinden, die Prävention, Behandlungen und Heilung von schwerwiegenden Erkrankungen voranzutreiben. Als eines der weltweit führenden innovativen biopharmazeutischen Unternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, mit Gesundheitsversorgern, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zu unterstützen. Seit mehr als 170 Jahren arbeiten wir daran, etwas zu bewirken. Wir veröffentlichen regelmäßig Informationen auf unserer Website unter www.Pfizer.com die für Investoren wichtig sein könnten. Mehr Informationen über Pfizer finden Sie unter www.Pfizer.com, auf Twitter unter @Pfizer und @Pfizer News, LinkedIn, YouTube und auf Facebook unter Facebook.com/Pfizer.

Offenlegungshinweis von Pfizer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen gelten für den Zeitpunkt zum 22. November 2021. Pfizer übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder Entwicklungen zu aktualisieren.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen bezüglich Pfizers Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen, der Zusammenarbeit zwischen BioNTech und Pfizer zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19, dem BNT162b2 mRNA-Impfstoffprogramm, dem Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff, auch bekannt unter dem Namen COMIRNATY (COVID-19-Impfstoff, mRNA) (BNT162b2) (einschließlich des geplanten sBLA-Antrags und anderer Anträge zur erweiterten Zulassung des Impfstoffs für Personen ab 12 Jahren, qualitativer Bewertungen verfügbarer Daten, möglicher Vorteile, Erwartungen in Bezug auf klinische Studien, den voraussichtlichen Zeitplan für weitere Daten, behördliche Einreichungen, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen sowie die voraussichtliche Produktion, Verteilung und Lieferung), welche erhebliche Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem solche, die mit der Forschung und Entwicklung zusammenhängen, einschließlich der Möglichkeit, die antizipierten Endpunkte der klinischen Studien zu erreichen, das Start- und/oder Abschlussdatum klinischer Studien und das Datum für die Einreichung von Zulassungsanträgen, der Zulassung und/oder der Markteinführung einzuhalten sowie Risiken im Zusammenhang mit den präklinischen oder klinischen Daten (einschließlich der Phase-3-Daten), einschließlich der Möglichkeit für das Auftreten ungünstiger neuer präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten und weitere Analysen vorhandener präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten; die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse zu erzielen, einschließlich der bislang beobachteten Impfstoffwirksamkeit und des bisher beobachteten Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils, in zusätzlichen Analysen der Phase-3-Studie oder in weiteren Studien oder in größeren und diverseren Bevölkerungsgruppen nach der Kommerzialisierung; die Fähigkeit von BNT162b2, COVID-19, verursacht durch neue Virusvarianten, zu verhindern; das Risiko, dass eine breitere Anwendung des Impfstoffs zu neuen Informationen über Wirksamkeit, Sicherheit oder andere Entwicklungen führt, einschließlich des Risikos zusätzlicher Nebenwirkungen, von denen einige schwerwiegend sein können; das Risiko, dass Daten aus präklinischen und klinischen Studien im Peer-Review-Prozess für Veröffentlichungen oder innerhalb der wissenschaftlichen Community im Allgemeinen und von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich interpretiert und bewertet werden; ob und wann wissenschaftliche Veröffentlichungen mit zusätzlichen Daten zum BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm erscheinen werden und wenn ja, wann und mit welchen Änderungen und Interpretationen; ob die Zulassungsbehörden mit dem Design und den Ergebnissen dieser und jeglicher künftiger präklinischer und klinischer Studien zufrieden sind; ob und wann der potenzielle sBLA-Antrag und andere Anträge auf Zulassung des Impfstoffs für Personen ab 12 Jahren eingereicht werden und ob und wann Anträge auf eine Notfallzulassung oder zur bedingten Marktzulassungen für eine potenzielle Auffrischungsdosis pädiatrischer Bevölkerungsgruppen eingereicht werden und/oder weitere BLA-Anträge und/oder Notfallzulassungen oder Anpassungen solcher Anträge in bestimmten Rechtsordnungen für BNT162b2 oder andere potenzielle Impfstoffe, die aus dem BNT162-Programm hervorgehen, eingereicht werden können; und, falls erhalten, ob und wann solche Notfallzulassungen oder Lizenzen ablaufen oder beendet werden; ob und wann jegliche Anträge, die für BNT162b2 (einschließlich der möglichen Einreichungen eines sBLA-Antrags oder anderer Anträge auf Zulassung des Impfstoffs für Personen ab 12 Jahren sowie aller beantragten Änderungen der Notfallzulassungen oder bedingter Zulassungen) oder anderen Impfstoffen, die möglicherweise aus dem BNT162-Programm hervorgehen, eingereicht wurden oder eingereicht werden von bestimmten Zulassungsbehörden genehmigt werden, was von unzähligen Faktoren abhängt, einschließlich der Entscheidung, ob die Vorteile des Impfstoffs die bekannten Risiken überwiegen sowie der Bestimmung der Wirksamkeit des Produkts und – falls genehmigt – ob solche Impfstoffkandidaten kommerziell erfolgreich sein werden; Entscheidungen von Zulassungsbehörden, die sich auf die Kennzeichnung oder Vermarktung, die Herstellungsverfahren, die Sicherheit und/oder andere Faktoren auswirken, die die Verfügbarkeit oder das kommerzielle Potenzial solcher Impfstoffkandidaten beeinflussen können, einschließlich der Entwicklung von Produkten oder Therapien durch andere Unternehmen; Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen uns und unseren Kooperationspartnern, klinischen Studienzentren oder Drittlieferanten; das Risiko, dass die Nachfrage nach Produkten sinkt oder nicht mehr besteht; Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Rohstoffen zur Herstellung eines Impfstoffs; Herausforderungen bezüglich der Formulierung unseres Impfstoffkandidaten, des Dosierungsplans mit zwei Dosen und den damit verbundenen Anforderungen an die Lagerung, den Vertrieb und die verwaltungstechnischen Anforderungen, einschließlich Risiken bezüglich der Handhabung und Lagerung des Impfstoffs nach der Lieferung durch Pfizer; das Risiko, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, erfolgreich weitere Formulierungen, Auffrischungsimpfungen oder neue variantenspezifische Impfstoffe zu entwickeln; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, rechtzeitig Produktionskapazitäten zu schaffen oder auszubauen oder Zugang zu Logistik oder Lieferketten zu schaffen, die der weltweiten Nachfrage nach dem Impfstoff entsprechen, was sich negativ auf unsere Fähigkeit auswirken würde, die geschätzte Anzahl an Impfstoffdosen im veranschlagten Zeitraum zu liefern; ob und wann weitere Liefervereinbarungen geschlossen werden; Unsicherheiten hinsichtlich der Möglichkeit, Empfehlungen von beratenden oder technischen Impfstoffausschüssen und anderen Gesundheitsbehörden in Bezug auf solche Impfstoffkandidaten zu erhalten und Unsicherheiten hinsichtlich der kommerziellen Auswirkungen solcher Empfehlungen; Herausforderungen in Bezug auf das Vertrauen in oder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Impfstoffe; Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft, den Betrieb und die Finanzergebnisse von Pfizer sowie die wettbewerbliche Entwicklungen.

Weitere Ausführungen zu Risiken und Unsicherheiten finden Sie im Jahresbericht des am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres von Pfizer im sog. „Form 10-K“ sowie in weiteren Berichten im sog. „Form 10-Q“, einschließlich der Abschnitte „Risk Factors“ und „Forward-Looking Information and Factors That May Affect Future Results”, sowie in den zugehörigen weiteren Berichten im sog. „Form 8-K“, welche bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurden und unter www.sec.gov und www.pfizer.com.


Über BioNTech

Biopharmaceutical New Technologies ist ein Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation, das bei der Entwicklung von Therapien für Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung neuartiger Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst individualisierte Therapien sowie off-the-shelf-Medikamente auf mRNA-Basis, innovative chimäre Antigenrezeptor (CAR)-T-Zellen, bispezifische Checkpoint-Immunmodulatoren, zielgerichtete Krebsantikörper und Small Molecules. Auf Basis seiner umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten entwickelt BioNTech neben seiner vielfältigen Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten Kooperationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Genmab, Sanofi, Bayer Animal Health, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Regeneron, Genevant, Fosun Pharma und Pfizer. Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Zukunftsgerichtete Aussagen von BioNTech

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen von BioNTech im Rahmen des angepassten Private Securities Litigation Reform Act von 1995, einschließlich, aber nicht begrenzt auf ausdrückliche oder implizite Aussagen bezogen auf: BioNTechs Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen; die Kollaboration zwischen BioNTech und Pfizer, einschließlich des Programms zur Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffs sowie von COMIRNATY (einschließlich der geplanten sBLA-Einreichung und anderer Einreichungen weltweit, um die Zulassung von BNT162b2 bei Personen ab 12 Jahren zu beantragen, qualitative Bewertungen der verfügbaren Daten, potenzielle Vorteile, Erwartungen an klinische Studien, der voraussichtliche Zeitplan für behördliche Einreichungen, behördliche Genehmigungen oder Zulassungen und voraussichtliche Herstellung, Vertrieb und Lieferung); unsere Erwartungen bezüglich potenzieller Eigenschaften von BNT162b2 in unseren klinischen Studien und/oder im kommerziellen Gebrauch basierend auf bisherigen Beobachtungen; die Fähigkeit von BNT162b2, COVID-19 zu verhindern, das durch neu aufkommenden Virusvarianten verursacht wird; der erwartete Zeitpunkt für zusätzliche Auswertungen der Wirksamkeitsdaten von BNT162b2 in unseren klinischen Studien; die Art der klinischen Daten, die einem laufenden Peer-Review-Verfahren, der behördlichen Überprüfung sowie einer Marktinterpretation unterliegen; den Zeitplan für das Einreichen von Daten für eine mögliche EUA (Notfallzulassung) oder jeglicher Zulassungen oder Genehmigungen sowie deren Erhalt; unseren geplanten Versand- und Lagerplan, einschließlich unserer zu erwartenden Produkthaltbarkeit bei verschiedenen Temperaturen; die Fähigkeit von BioNTech, BNT162 in Mengen zu produzieren, die sowohl die klinischen Entwicklung unterstützen als auch die Marktnachfrage decken, einschließlich unserer Produktionsschätzungen für 2021, Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit in den Impfstoff oder das Bewusstsein für diesen; und Ungewissheiten in Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19 auf die klinischen Studien, das operative Geschäft und den allgemeinen Betrieb von BioNTech. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf den aktuellen Erwartungen und Einschätzungen von BioNTech in Bezug auf zukünftige Ereignisse und unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich und nachteilig von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder implizierten abweichen. Diese Risiken und Ungewissheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Die Fähigkeit, die zuvor festgelegten Endpunkte in klinischen Studien zu erreichen; einen Konkurrenzkampf um die Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19; die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse im Rest der Studie oder in größeren, vielfältigeren Populationen nach der Kommerzialisierung zu erzielen, einschließlich der bisher beobachteten Wirksamkeit des Impfstoffs und des Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils; die Fähigkeit, unsere Produktionsmöglichkeiten effektiv zu skalieren; sowie mögliche andere Schwierigkeiten.

Für eine Erörterung dieser und anderer Risiken und Unsicherheiten verweist BioNTech auf den am 30. März 2021 als 20-F veröffentlichten Jahresbericht des am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres, der auf der Website der SEC unter www.sec.govzur Verfügung steht. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, und BioNTech ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wichtige Informationen zum Impfzentrum in Ingelheim

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Der Wunsch nach einer Impfung im Landesimpfzentrum in Ingelheim ist groß. Das Zentrum öffnet am Mittwoch, 24. November, seine Pforten. An den ersten drei Tagen werden jeweils rund 800 Impfungen verabreicht – verteilt auf Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen.


Nicht ohne Termin ins Impfzentrum

Das Impfzentrum hat werktags von 7 bis 20 Uhr geöffnet, Besuche sind derzeit aber ausschließlich mit Terminen möglich. Es wird darum gebeten, nicht ohne Termin zur Konrad-Adenauer-Straße zu kommen, damit die Impfungen reibungslos ablaufen können. Freie Impftage sind in Planung, können aber aus organisatorischen Gründen erst im Dezember angeboten werden.

Anmeldungen für das Impfzentrum sind beim Land unter www.impftermin.rlp.de möglich. Zudem fahren derzeit zwölf Impfbusse durch das Land, den Fahrplan gibt es auf der Impfunterseite des Landes unter der Adresse www.corona.rlp.de.