StartRheingau-Taunus-KreisInsolvenz der Form und Farbe Baudekoration GmbH

Insolvenz der Form und Farbe Baudekoration GmbH

Unternehmen aus Taunusstein betroffen – Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden unter Aktenzeichen 10 IN 379/26 gefasst

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form und Farbe Baudekoration GmbH hat das Amtsgericht Wiesbaden am 13.08.2026 um 15:05 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das in der Kurt-Schumacher-Str. 18 in 65232 Taunusstein ansässige Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 16458 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin M.S. Fazlic vertreten. Unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 10 IN 379/26 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhindern.

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Einschränkungen der Verfügungsbefugnis und Hinweise an Schuldner

Durch den Erlass des Beschlusses unterliegt die Form und Farbe Baudekoration GmbH Einschränkungen in ihrer Handlungsfähigkeit: Sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile bestellt. Die Kanzlei (Büro Wiesbaden) befindet sich im Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, und ist telefonisch unter 0611 532 374-0, per Fax unter 0611 532 3554 sowie per E-Mail an kanzlei@dr-theile.de erreichbar.

Schuldner und Vertragspartner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen sowie sonstige Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einblick in den Beschluss und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Wiesbaden eingesehen werden. Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zudem steht die sofortige Beschwerde jedem Gläubiger zu, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.