StartVG Sprendlingen-GensingenInsolvenz der PES-SANITAS GmbH aus Sprendlingen

Insolvenz der PES-SANITAS GmbH aus Sprendlingen

Orthopädieschuhtechnik-Betrieb aus Sprendlingen betroffen – Beschluss des Amtsgerichts unter Aktenzeichen 4 IN 55/26 ergangen

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PES-SANITAS GmbH Orthopädieschuhtechnik & Podologie mit Sitz in der St-Johannerstraße 5, 55576 Sprendlingen hat das zuständige Insolvenzgericht am 05.08.2026 um 18:25 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 51697 geführte Unternehmen wird gesetzlich durch den Geschäftsführer R. Hutschenreiter vertreten. Unter dem Aktenzeichen 4 IN 55/26 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin beschlossen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhüten.

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Einschränkungen der Verfügungsbefugnis der PES-SANITAS GmbH

Durch den gerichtlichen Beschluss ist die PES-SANITAS GmbH in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt: Sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Stephan Kallenberg aus Mainz. Die Kanzlei befindet sich im Backhaushohl 32, 55128 Mainz, und ist telefonisch unter 06131/14674-0, per Telefax unter 06131/14674-20 sowie per E-Mail an kanzlei@kkt-anwaelte.de erreichbar.

Schuldner und Vertragspartner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).