Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat am 10.08.2026 um 13:34 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIBRABIT GmbH offiziell eröffnet. Die in der Straße Im Königsschild 30, 55450 Langenlonsheim ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 24455 eingetragen und wird gesetzlich durch die beiden Geschäftsführerinnen R. Lubitz und K. Schnier vertreten. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt Dr. Gordon Dreher aus Bad Kreuznach. Gegenstand des Unternehmens: Baggerarbeiten auf privatem Grund, Glasfaser- und Innenausbau
Fristen zur Forderungsanmeldung und Hinweise an Drittschuldner der FIBRABIT GmbH
Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert das Unternehmen die freie Verfügungsgewalt über sein Vermögen. Der Insolvenzverwalter Dr. Gordon Dreher führt die Abwicklung über seine Kanzlei in der Kaiser-Wilhelm-Str. 1, 55543 Bad Kreuznach. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0671/215408-0, per Fax unter 0671/215408-10, per E-Mail an info@inso-dreher.de oder über die Website inso-dreher.de möglich.
Die Gläubiger der FIBRABIT GmbH sind aufgefordert, ihre bestehenden Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung des § 174 InsO bis spätestens zum 07.10.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter einzureichen. Darüber hinaus sind Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich anzuzeigen. Eine schuldhafte Verzögerung oder das Unterlassen dieser Mitteilung kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen oder Institutionen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen Zahlungen oder Leistungen ab sofort nur noch mit befreiender Wirkung an den Insolvenzverwalter erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).
Schriftliches Prüfungsverfahren und Rechtsmittelbelehrung
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat festgelegt, dass das gesamte Verfahren im schriftlichen Wege abgewickelt wird. Der Stichtag, welcher dem regulären Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.10.2026 datiert. Bis zu diesem Termin kann die Insolvenztabelle in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Widersprüche gegen angemeldete Forderungen müssen schriftlich eingereicht werden und konkrete Angaben zu Grund, Betrag und Rang enthalten. Nach Fristablauf gelten nicht bestrittene Forderungen als festgestellt; eine gesonderte Benachrichtigung an die Gläubiger erfolgt nicht.
Gegen den Eröffnungsbeschluss kann die Schuldnerin sowie weitere berechtigte Organe innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzureichen. Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. Veröffentlichungen zum Verfahren werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bereitgestellt.





