StartWiesbadenInsolvenz vom Wiesbadener Clever Fit offiziell eröffnet

Insolvenz vom Wiesbadener Clever Fit offiziell eröffnet

Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden hat am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.F. Wiesbaden GmbH eröffnet. Die in der Hagenauer Str. 1b, 65203 Wiesbaden ansässige Gesellschaft (eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 35313) wird durch ihren Geschäftsführer F. Wildgruber vertregen. Mit dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss unter dem Aktenzeichen 10 IN 183/26 verliert die Schuldnerin die Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Fluck aus Wiesbaden bestellt.

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Aufgaben der Insolvenzverwaltung und Hinweise an Gläubiger der C.F. Wiesbaden GmbH

Durch die Verfahrenseröffnung gehen alle Verwaltungs- und Verfügungsrechte der C.F. Wiesbaden GmbH auf den Insolvenzverwalter über. Rechtsanwalt Stephan Fluck führt das Verfahren über seine Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte in der Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden. Kontaktaufnahmen sind telefonisch unter 0611-7329960, per Telefax unter 0611-732996111, per E-Mail unter info@fluck-vonroemer.de sowie online unter www.ra-fluck.de möglich.

Die Gläubiger der Gesellschaft sind aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gleichzeitig müssen dem Verwalter unverzüglich etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin mitgeteilt werden. Wer diese Angabe schuldhaft versäumt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Drittschuldner dürfen Leistungen nicht mehr an die Schuldnerin selbst, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Ablauf des schriftlichen Verfahrens und Rechtsmittel

Das Amtsgericht Wiesbaden hat angeordnet, dass das Insolvenzverfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Der Stichtag, welcher dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 29.09.2026 terminiert. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge – etwa bezüglich der Person des Verwalters, der Besetzung eines Gläubigerausschusses oder bedeutsamer Rechtshandlungen nach § 160 InsO – bei Gericht eingegangen sein.

Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen liegen im ersten Drittel des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Prüfungsstichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eingelegt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.