StartAlzey-WormsInsolvenz der Gianni Motors GmbH - Geschäftsführer in Haft

Insolvenz der Gianni Motors GmbH – Geschäftsführer in Haft

Unternehmen aus Sulzheim betroffen – Geschäftsführerin derzeit in Justizvollzugsanstalt, Beschluss unter Aktenzeichen 1 IN 29/26 ergangen

Das Insolvenzgericht hat am 20.07.2026 um 15:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gianni Motors GmbH eröffnet. Die in der Bäckergasse 3, 55286 Sulzheim ansässige Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Handelsregisternummer HRB 69024 eingetragen. Als gesetzliche Vertreterin fungiert die Geschäftsführerin D. Osman, die sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main (Obere Kreuzäckerstraße 6, 60435 Frankfurt am Main) befindet. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Alzey unter dem Aktenzeichen 1 IN 29/26 geführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt.

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Fristen für Gläubiger und Aufgaben des Insolvenzverwalters

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte der Gianni Motors GmbH auf den bestellten Insolvenzverwalter über. Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe führt das Verfahren von seiner Kanzlei in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz aus. Kontaktaufnahmen sind telefonisch unter 06131/619230 oder per Telefax unter 06131/6192311 möglich.

Die Gläubiger der Gesellschaft sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung des § 174 InsO bis spätestens zum 22.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen dem Verwalter unverzüglich bestehende Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten mitgeteilt werden. Wer diese Information schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Drittschuldner dürfen Zahlungen oder sonstige Leistungen ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Hinweise zum Stichtag der Insolvenz Gianni Motors GmbH

Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dass das Verfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 13.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwände, Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge – etwa bezüglich der Person des Insolvenzverwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen zur Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) – schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen werden im ersten Drittel des Zeitraums zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht ausgelegt. Werden bis zum Stichtag keine Widersprüche erhoben, gelten Zustimmungen zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey, eingelegt werden. Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.