StartBingenInsolvenz der Brotkunst GmbH aus Bingen eröffnet

Insolvenz der Brotkunst GmbH aus Bingen eröffnet

Amtsgericht Bingen am Rhein erlässt Sicherungsmaßnahmen unter Aktenzeichen 4 IN 42/26 – Dr. Johannes Hancke zum Verwalter bestellt

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Brotkunst GmbH hat das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bingen am Rhein am 02.06.2026 um 11:55 Uhr einschneidende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Unter dem Aktenzeichen 4 IN 42/26 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Brotkunst GmbH hat ihren Geschäftssitz in der Salzstraße 19, 55411 Bingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 52056 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft fungiert der Geschäftsführer T. Lennarz mit der Wohnanschrift Im Bangert 9, 55411 Bingen.

Beschränkung der Verfügungsmacht und Einsetzung des Verwalters

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern, wurde ein sogenannter allgemeiner Zustimmungsvorbehalt verhängt. Rechtliche Verfügungen der Brotkunst GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nur noch dann rechtlich wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt. Seine Kanzleiräume befinden sich in der Kaiserstraße 39, 55116 Mainz. Für die Kontaktaufnahme vonseiten der Verfahrensbeteiligten stehen die Telefonnummer 06131/3270-400, die Faxnummer 06131/3270-409 sowie die Internetpräsenz www.hezel-hancke.de zur Verfügung.

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Wichtige Aufforderung an Drittschuldner

Der gerichtliche Beschluss beinhaltet zudem eine klare Aufforderung an alle Personen oder Institutionen, die noch finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Brotkunst GmbH haben (Drittschuldner). Diese werden gemahnt, Zahlungen oder Leistungen nicht mehr uneingeschränkt an das schuldnerische Unternehmen zu leisten, sondern zwingend die im gerichtlichen Beschluss festgelegten Einschränkungen gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Der vollständige Text des Beschlusses kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Informationen zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Gegen diese gerichtliche Entscheidung kann die Brotkunst GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Recht auch jedem Gläubiger zu, sofern auf Grundlage der europäischen Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Die Beschwerde muss innerhalb einer gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen eingereicht werden. Zuständige Stelle hierfür ist das Amtsgericht Bingen am Rhein in der Mainzer Straße 52, 55411 Bingen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der offiziellen Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Da die Bekanntmachung auch im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung im Internet erfolgt, beginnt die Frist in diesem Fall, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde kann entweder schriftlich eingereicht oder direkt vor Ort zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei für die Fristwahrung der Eingang beim Amtsgericht Bingen entscheidend ist.

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