StartBingenPolizei Bingen stoppt berauschten E-Scooter-Fahrer

Polizei Bingen stoppt berauschten E-Scooter-Fahrer

E-Scooter-Fahrer mit 1,27 Promille und Verdacht auf weitere berauschende Mittel erwischt

Ein 32-jähriger Mann muss sich nach einer Polizeikontrolle am späten Sonntagabend (7. Juni 2026) auf ein Strafverfahren einstellen. Er war mit einem E-Scooter im Stadtgebiet von Bingen unterwegs, obwohl er erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und mutmaßlich weiteren berauschenden Mitteln stand.

Gegen 21:40 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei in der Hitchinstraße ein E-Scooter-Fahrer durch seine auffällig unsichere Fahrweise auf. Die Beamten entschlossen sich daraufhin, den Mann einer Verkehrskontrolle zu unterziehen.

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1,27 Promille und weitere Auffälligkeiten durch die Polizei Bingen festgestellt

Bereits zu Beginn der Überprüfung bemerkten die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den ersten Verdacht und ergab einen Wert von 1,27 Promille. Damit lag der Mann weit über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen, zu denen rechtlich auch E-Scooter zählen.

Zusätzlich zu der Alkoholisierung stellten die Beamten bei dem 32-Jährigen weitere körperliche Symptome und typische Auffälligkeiten fest. Diese begründeten den konkreten Verdacht, dass der Fahrer vor Fahrtantritt noch andere berauschende Mittel konsumiert hatte.

Blutprobe angeordnet – Strafverfahren läuft

Aufgrund dieser Gesamtumstände war die Fahrt für den Mann sofort beendet; die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und stellten das Fahrzeug vorerst sicher. Zur exakten Beweissicherung und Bestimmung des genauen Substanzwertes wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, die dem Betroffenen von einem Arzt entnommen wurde.

Gegen den 32-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass für die Nutzung von E-Scootern dieselben strengen Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer.

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