Zum nachhaltigen Schutz freilebender Katzen im gesamten Stadtgebiet hat die Stadt Bingen am Rhein eine neue Katzenschutzverordnung beschlossen. Die Neuregelung tritt am 1. September 2026 offiziell in Kraft. Sie nimmt Halterinnen und Halter von sogenannten Freigängerkatzen – also Tieren, die sich unkontrolliert außerhalb der Wohnung aufhalten können – stärker in die Pflicht.
Ziel der behördlichen Maßnahme ist es, der unkontrollierten Vermehrung von Straßenkatzen entgegenzuwirken. Durch die Überpopulation entstehen für die freilebenden Tiere oft erhebliche gesundheitliche Leiden, Mangelernährung und Infektionskrankheiten. Die Verordnung soll das Wohlergehen der Tiere langfristig sichern.
Die neuen Pflichten für Halter aufgrund der Katzenschutzverordnung in Bingen im Überblick
Die Verordnung sieht für alle Katzen mit Freigang im Binger Stadtgebiet konkrete Maßnahmen vor:
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Kennzeichnung und Registrierung: Jede Freigängerkatze muss zwingend von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet (gechippt) werden. Zudem ist der Halter verpflichtet, das Tier in einem offiziellen, kostenfreien Haustierregister (wie TASSO e. V. oder Findefix) einzutragen. Bei einem Besitzerwechsel oder einem Umzug müssen die Daten unverzüglich aktualisiert werden.
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Kastrationspflicht für Freigänger: Fortpflanzungsfähigen Katzen und Katern darf kein unkontrollierter Auslauf mehr gewährt werden. Wer seiner Katze dennoch den Gang nach draußen ermöglichen möchte, muss das Tier kastrieren beziehungsweise sterilisieren lassen. Die einzige Ausnahme: Es steht ein nachweislich ausbruchsicheres und eingezäuntes Areal (z. B. ein gesicherter Garten) zur Verfügung.
Hohe Geldbußen bei Missachtung der Regeln
Die Stadtverwaltung betont, dass die Einhaltung der neuen Regeln kontrolliert wird. Werden Verstöße gegen die Verordnung festgestellt, hat die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dienstleister das Recht, die erforderlichen Maßnahmen (das Nachholen von Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration) direkt einzuleiten. Die anfallenden Kosten werden der Halterperson in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Zudem handelt es sich bei einer Missachtung um eine Ordnungswidrigkeit: Zuwiderhandlungen können von der Behörde mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Der vollständige Text der neuen Katzenschutzverordnung kann ab sofort auf der offiziellen Homepage der Stadt Bingen unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden. Für weiterführende Fragen und Beratung steht das Ordnungsamt der Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.




