Ob Debatten im Landtag, Gerichtsentscheidungen oder die anstehende Mitgliedsbefragung Ende 2026: Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist regelmäßig Thema in der Berichterstattung.
Aus den Rückfragen unserer Leser geht jedoch oft die zentrale Frage hervor: Was genau ist die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz eigentlich, welche Aufgaben erfüllt sie im Arbeitsalltag und worin unterscheidet sie sich von Gewerkschaften oder Berufsverbänden?
Daher geben wir nun einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Kernaufgaben und die Besonderheiten der pflegerischen Selbstverwaltung im Land.
Was ist die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz?
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) mit Sitz in Mainz ist die öffentlich-rechtliche Vertretung aller beruflich Pflegenden im Bundesland. Sie wurde durch das Landesgesetz über die Berufsvertretung der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner geschaffen.
Sie funktioniert nach dem Prinzip der körperschaftlichen Selbstverwaltung: Ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte in der Landesärztekammer oder Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer regelt die Pflegeberufsgruppe ihre eigenen Angelegenheiten in eigener Verantwortung, unabhängig von staatlichen Weisungen, aber unter der Rechtsaufsicht des Landessozialministeriums.
Die Kernaufgaben der Kammer in RLP
Die Kammer vertritt nicht die wirtschaftlichen Einzelinteressen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern (dafür sind Gewerkschaften wie ver.di oder Arbeitgeberverbände zuständig). Ihre gesetzlich verankerte Hauptaufgabe ist es, die Qualität, Sicherheit und Weiterentwicklung der Pflegeversorgung in Rheinland-Pfalz zu sichern.
Zu den zentralen Aufgaben zählen:
- Berufsordnung & Berufsrecht: Die Kammer erlässt die Berufsordnung für Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz. Sie legt fest, welche berufsbildspezifischen Pflichten, Rechte und ethischen Maßstäbe bei der Pflege von Menschen einzuhalten sind.
- Fort- und Weiterbildungsordnung: Die Kammer regelt und zertifiziert die fachlichen Weiterbildungen (z. B. für Intensivpflege, Anästhesie, Operationsdienst oder Onkologie) und überwacht die Einhaltung von Qualitätsstandards bei Fortbildungsanbietern im Land.
- Registrierung & Berufsregister: Sie führt das amtliche Register aller in Rheinland-Pfalz tätigen Pflegefachpersonen. Dadurch verfügt das Land erstmals über verlässliche Daten zur tatsächlichen Zahl und Qualifikation der im Beruf aktiven Fachkräfte.
- Politische Beratung & Gesetzesfolgen: Die LPK RLP berät den Landtag, Ministerien und Behörden bei pflegepolitischen Vorhaben und vertritt die Fachexpertise der Pflege in Gremien des Landesgesundheitswesens.
Die Pflichtmitgliedschaft und ihre rechtliche Grundlage
Ein zentrales Merkmal der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.
Wer ist Mitglied?
Alle Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege (bzw. die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann) verfügen und ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben.
Sonderfall Backoffice & Verwaltung: Wie das Verwaltungsgericht Koblenz klargestellt hat, gilt die Kammerzugehörigkeit auch für Pflegende in administrativen Rollen (z. B. im Praxismanagement oder im Qualitätsmanagement), sofern die Ausübung der Tätigkeit maßgeblich auf dem pflegerischen Fachwissen aufbaut.
Finanzierung: Die Arbeit der Kammer wird von ihren Mitgliedern über einkommensabhängige Beiträge finanziert, um die politische und finanzielle Unabhängigkeit gegenüber dem Staat zu garantieren.
Während Befürworter in ihr die längst überfällige Gleichberechtigung mit anderen Heilberufen sehen, steht das Modell bei Kritikern vor allem wegen der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der Diskussion.








