StartIngelheimStellungnahme der Polizei zur Rettungsgasse auf der A60 bei Heidesheim

Stellungnahme der Polizei zur Rettungsgasse auf der A60 bei Heidesheim

Keine Belege für Lkw-Blockaden, stattdessen rücken Pendler in den Fokus

Nach den klaren Positionierungen der Feuerwehren Ingelheim und Mainz sowie des Verbandes des Verkehrsgewerbes blieb eine entscheidende Perspektive noch offen: Wie bewertet die Polizei die angespannte Lage und die bei Stau fehlende Rettungsgasse auf der A60 zwischen Heidesheim und Bingen? Nun liegt die offizielle Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mainz vor. Die Rückmeldung bestätigt nicht nur die Einschätzungen der Retter, sondern liefert auch weitere Details zur Überwachung der Rettungsgasse.

Fakten zur Rettungsgasse:

    • Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für die Rettungsgasse in Deutschland ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert
    • Rettungsgasse richtig bilden: Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren nach links. Alle Fahrzeuge auf den Spuren rechts daneben weichen nach rechts aus.
    • Der Standstreifen: Dieser muss grundsätzlich frei bleiben und darf nur in absoluten Ausnahmefällen (und wenn es gar nicht anders geht) befahren werden, etwa um Platz zu machen.
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Das Vorurteil wankt: Berufspendler im Visier der Ermittler

Im Fokus des Leserbriefes zur Rettungsgasse auf der A60 bei Heidesheim stand bisher vor allem der Lkw- und Taxifahrer, denen regelmäßiges Fehlverhalten und zu dichtes Auffahren vorgeworfen wurde. Doch wie bereits von Feuerwehr und Verband des Verkehrsgewerbes vermutet, lässt sich dieser Vorwurf statistisch und praktisch nicht halten. Die Verkehrsdirektion Mainz verfügt über keine messbaren Erkenntnisse, die eine bestimmte Fahrzeuggruppe einseitig belasten würden.

Stattdessen nimmt die Polizei eine ganz andere Gruppe ins Visier: „Erfahrungen der Polizeiautobahnstation Heidesheim zeigen jedenfalls, dass regelmäßig u.a. Berufspendler auffallen“, erklärt Polizeisprecherin Luisa Roth gegenüber BYC-News.

Damit bestätigt die Polizei die Einschätzung der Feuerwehr Ingelheim. Es sind demnach häufig die alltäglichen Pkw-Fahrer selbst, die im dichten Berufsverkehr den nötigen Abstand vermissen lassen und so im Ernstfall rangierunfähig werden.

Ingelheimer Abschnitt: Entwarnung durch Dreispurigkeit

Ein weiterer Schwerpunkt der Debatte betraf den Bereich rund um Ingelheim, der von Pendlern oft als permanenter „Chaos-Hotspot“ beschrieben wird. Hier sorgt die polizeiliche Lageeinschätzung für eine gewisse Entlastung.

Da die A60 in diesem Abschnitt in Fahrtrichtung Mainz dreispurig ausgebaut ist, steht den Verkehrsteilnehmern physisch deutlich mehr Platz zur Verfügung. Nach den Erfahrungen der Autobahnpolizei ist dieser dreispurige Bereich daher sogar spürbar weniger von blockierten Rettungsgassen betroffen als andere, engere Passagen der Pendlerstrecke.

Warum im Stau nicht kontrolliert wird

Viele genervte Autofahrer fordern im Stau ein direktes Durchgreifen der Polizei vor Ort. Doch die Beamten stoßen hierbei an logistische Grenzen. Eine unmittelbare Kontrolle der blockierenden Fahrer im stehenden Verkehr kommt laut Polizeipräsidium Mainz „aus einsatztaktischen Gründen“ in der Regel nicht in Betracht.

Der Grund liegt auf der Hand: Würde eine Streife im dichten Stau beginnen, Fahrzeuge am Rand zu kontrollieren und Papiere zu prüfen, würde dies den Verkehrsfluss nur noch weiter behindern und den herannahenden Rettungskräften den Weg erst recht versperren.

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Die digitale Quittung kommt per Post

Machtlos ist die Autobahnpolizei Heidesheim gegen Gassen-Sünder dennoch nicht. Die Überwachung läuft heute weitgehend geräuschlos und digital.

Beweissicherung im Vorbeifahren: Für die Bußgeldanzeigen werden Bildaufnahmen direkt aus den polizeilichen Einsatzfahrzeugen heraus gefertigt.

Direktübermittlung per Diensthandy: Die Beamten können die dokumentierten Verstöße noch während des Einsatzes über ihre mobilen Endgeräte unmittelbar an die Bußgeldstelle übermitteln.

Eine lokale Strichliste oder Jahresstatistik für den Streckenabschnitt wird vor Ort übrigens nicht geführt.

Alle erfassten Fälle fließen direkt digital zur Zentralen Bußgeldstelle ab, wer die Gasse blockiert, wird also meist erst einige Tage später mit einem entsprechenden Bußgeldbescheid im Briefkasten zur Rechenschaft gezogen.

Fazit der Recherche von BYC-News

Die Gesamtbetrachtung zeigt ein eindeutiges Bild: Weder die Feuerwehren noch die Polizei stützen die These, dass Lkw-Fahrer die Hauptschuld an den blockierten Rettungswegen auf der A60 tragen. Das Problem der Rettungsgasse ist ein kollektives Fehlverhalten, bei dem sich der dichte Pendlerverkehr allzu oft selbst im Weg steht.

Die Lösung liegt daher weniger in komplizierter neuer Technik, sondern in der simplen Disziplin jedes Einzelnen: Abstand halten und die Gasse bereits beim Ausrollen bilden, nicht erst, wenn gar nichts mehr geht.

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