Bei einer Verkehrskontrolle in der Neisser Straße konnte die Polizei Ingelheim am Samstag, den 18. Juli 2026, innerhalb kürzester Zeit zwei Feststellungen verzeichnen. In beiden Fällen versuchten die Fahrer, die Einsatzkräfte mit Ausreden zu täuschen – blieben damit jedoch erfolglos.
Dreiste Ausreden bei Polizeikontrolle in Ingelheim
Den Anfang machte am frühen Morgen ein 49-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Neuwied. Als er von den Beamten gestoppt wurde, behauptete er zunächst, seinen Führerschein lediglich zu Hause vergessen zu haben. Bei der anschließenden Überprüfung in den polizeilichen EDV-Systemen kam jedoch die Wahrheit ans Licht: Das Dokument war bereits von den zuständigen Behörden offiziell beschlagnahmt worden. Der 49-Jährige hätte sich somit überhaupt nicht hinter das Steuer eines Autos setzen dürfen. Für ihn war die Fahrt an der Kontrollstelle beendet. Da sein Beifahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, konnte dieser den Wagen übernehmen und die Fahrt fortsetzen.
Nur 30 Minuten später: Der nächste Fall mit Foto-Trick
Knapp eine halbe Stunde später kontrollierten die Einsatzkräfte einen 26-jährigen Fahrer aus Saarbrücken. Auch er gab an, seinen Führerschein aktuell nicht dabeizuhaben, zeigte den Beamten zum Beweis jedoch ein Lichtbild des Dokuments auf seinem Smartphone.
Doch auch dieser Täuschungsversuch schlug fehl: Die Abfrage ergab, dass gegen den jungen Mann eine aktive Fahrerlaubnissperre vorlag. Er hatte ein behördlich angeordnetes Aufbauseminar, welches zwingende Voraussetzung für die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis gewesen wäre, bis dato nicht absolviert. Genau wie im ersten Fall durfte auch hier ein qualifizierter Mitfahrer das Steuer übernehmen und die Weiterfahrt sichern.
Strafverfahren eingeleitet
Für beide Fahrzeugführer hat der unzulässige Ausflug im Straßenverkehr nun spürbare juristische Konsequenzen. Gegen die Männer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. In beiden Fällen dürften sie sich ihre jeweilige Ausgangssituation zur Wiedererlangung des Führerscheins deutlich verschlechtert haben.






