Ein aufmerksamer Zugpassagier meldete der Integrierten Leitstelle am Montagabend gegen 18:00 Uhr eine Person im Rhein, die möglicherweise untergetaucht sei. Der Zeuge hatte die Person während der Fahrt über die Eisenbahnbrücke im Wasser bemerkt, woraufhin umgehend Einsatzkräfte alarmiert wurden.
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- Wann: Am Montagabend (20. Juli 2026)
- Wo: Am Rhein bei Rheinkilometer 496,5
- Was: Frau im Meerjungfrau-Kostüm
Polizeistreife konnte Entwarnung geben
Eine Streife der Wasserschutzpolizei konnte jedoch kurz darauf Entwarnung geben: Bei Rheinkilometer 496,5 wurde eine weibliche Person im Wasser gesichtet – bekleidet mit einem Meerjungfrauenkostüm. Sie befand sich unmittelbar an einem Steg im Uferbereich.
Auf Aufforderung der Polizeikräfte verließ die Frau das Wasser eigenständig. Gegenüber den Beamten gab sie an, lediglich im Uferbereich schwimmen zu wollen und nicht beabsichtigt zu haben, in die Flussmitte zu geraten. Hinweise auf weitere Personen im Wasser ergaben sich nicht.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Das Baden ist im betroffenen Streckenabschnitt des Flusses grundsätzlich verboten. Die Betroffene muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Das Schwimmen in dem Fluss birgt wegen starker Strömungen, Unterströmungen und des Schiffsverkehrs erhebliche Risiken. Die Wasserschutzpolizei appelliert daher dringend dazu, nur ausgewiesene und erlaubte Badestellen zu nutzen und die örtlichen Verbote strikt zu beachten.






