BYC-News Blog Seite 174

Volt stellt Kandidierende für Mainz zur Landtagswahl 2026 vor

Volt will mit dem Antritt zur Landtagswahl 2026 den politischen Diskurs in Rheinland-Pfalz bereichern und neue Perspektiven in die Landespolitik einbringen. Themen wie Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung und soziale Gerechtigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.

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Fabienne Bayer, Stefan Franke und Thomas Schwiertz für Volt in Mainz

  • Fabienne Bayer (33, Biologielaborantin) will sich besonders für die Bildung von Kindern und Erwachsenen sowie die Beteiligung der Bevölkerung in der klimafreundlichen Stadt Mainz einsetzen. „Anpacken, statt Abwarten! Das ist mein Motto“, erklärt Fabienne Bayer. Sie tritt gemeinsam mit Franziska Bär (35, Netzwerkkoordinatorin im Projekt Digital-Botschafter*innen RLP) im Wahlkreis 27 Mainz I an.
  • Stefan Franke (34, Biologisch-technischer Assistent) fokussiert sich auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, zukunftsorientierten Verkehr und eine Stadt- und Landentwicklung im Einklang mit den planetaren Grenzen. Dabei möchte er auch die mentale Gesundheit der Menschen fördern. „Nur wer an eine positive Zukunft glaubt, kann sie auch so gestalten“, bekräftigt Stefan Franke.
  • Zusammen mit Philipp Leisner (34, Jurist) tritt er im Wahlkreis 28 Mainz II an. Philipp Leisners Themen sind insbesondere Wirtschaft und Soziales. „Wir müssen Staat und Verwaltung effizienter und digitaler gestalten“, betont Philipp Leisner.
  • Thomas Schwiertz (48, Physiker) will sich als Vater zweier Kinder besonders für Gleichberechtigung und Bildung starkmachen. „Mit der Einführung der GaFög müssen wir auch die Bedingungen für das Lehrpersonal verbessern und die kostenfreie Nachmittagsbetreuung für alle Kinder sicherstellen. Durch die Bildungshoheit auf Landesebene lässt sich hier viel bewegen“, findet Thomas Schwiertz.
  • Als Ersatzkandidatin verstärkt Verena Sekinger (30, Beamtin) das Team für den Wahlkreis 29 Mainz III. Ihre Hauptanliegen sind neben Gleichstellung und Chancengerechtigkeit auch der Klimaschutz. „Ich möchte eine gerechte und lebenswerte Zukunft für alle Menschen gestalten“, erklärt sie.

Die Partei stellt dabei die Weichen für die Landtagswahl 2026

Für die finale Zulassung zur Landtagswahl 2026 müssen 125 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis gesammelt werden. Diese Hürde betrifft alle sogenannten nicht privilegierten Parteien. Volt ruft daher alle Unterstützer*innen auf, aktiv zu werden und so demokratische Vielfalt mitzugestalten.

Das Formular kann unter https://volt.link/rlp-ltw heruntergeladen, im Anschluss ausgefüllt und unterschrieben an Volt Landesverband Rheinland-Pfalz, Bleichstraße 5, 55218 Ingelheim am Rhein gesendet werden.

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Karrierecenter der Bundeswehr auf der Taunus-Messe 2025

Am 18. September 2025 öffnet die Taunus-Messe im Kurhaus Bad Schwalbach ihre Türen. Auch in diesem Jahr präsentiert sich das Karrierecenter der Bundeswehr als Aussteller und informiert Besucherinnen und Besucher über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten bei der Bundeswehr.

Vielfältige Karrierewege

Ob ziviles Studium, Ausbildung im Fachdienst oder eine militärische Laufbahn – die Bundeswehr bietet über 60 Ausbildungsberufe sowie mehr als 50 Studiengänge an. Dazu zählen Fachrichtungen wie Maschinenbau, Informatik, Medizin, Psychologie, Luft- und Raumfahrttechnik oder Wirtschaftswissenschaften. Studierende profitieren dabei von einem Einstiegsgehalt ab rund 2.300 Euro sowie von exzellenten Studien- und Arbeitsbedingungen an den Universitäten in Hamburg und München.

Ausbildung, Studium und Offizierslaufbahn

Neben klassischen Ausbildungsberufen im medizinischen, technischen, kaufmännischen und handwerklichen Bereich informiert das Karrierecenter auch über die Offizierslaufbahn. Hier erwartet junge Menschen eine fundierte militärische Ausbildung, kombiniert mit einem Studium und anschließender Tätigkeit als Führungskraft in den Streitkräften.

Sicherer Arbeitgeber mit Perspektive

Die Bundeswehr bietet nicht nur eine breite Auswahl an Berufen und Studiengängen, sondern auch langfristige Karriereperspektiven, moderne Arbeitsumfelder sowie eine umfassende Betreuung während Ausbildung und Studium.

Besuch auf der Messe

Wer sich über Einstiegsmöglichkeiten und Karrierewege informieren möchte, hat auf der Taunus-Messe die Gelegenheit, direkt mit den Karriereberaterinnen und -beratern ins Gespräch zu kommen. Weitere Informationen finden Interessierte vorab unter www.bundeswehrkarriere.de.

Öffnungszeiten der Taunus-Messe:
18. September 2025, 14:00 – 20:00 Uhr
Weitere Informationen und Besuchertickets unter Taunus-Messe.de

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14 Wohnungen durchsucht – Polizei und Zoll zerschlagen Darknet-Gruppe

Ermittlern von Polizei und Zoll ist es gelungen, eine mutmaßliche Dealergruppierung mit Verbindungen ins Darknet aufzudecken. Bei einem großangelegten Einsatz in mehreren Bundesländern wurden vier Haftbefehle vollstreckt und umfangreiche Beweismittel sichergestellt.

Durchsuchungen in sechs Städten

Am Dienstagabend (9. September 2025) nahmen Spezialeinheiten in Ludwigshafen, Pforzheim und im Enzkreis vier Tatverdächtige fest. Zeitgleich durchsuchten Ermittler 14 Wohnungen und Geschäftsräume in Karlsruhe, Mannheim und weiteren Orten.

Dabei stellten die Fahnder nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebliche Mengen Drogen sicher: rund zwei Kilogramm Kokain, 15 Kilogramm Amphetamin, 500 Ecstasy-Tabletten, 4,5 Kilogramm Cannabis sowie mehr als 7.000 verschreibungspflichtige Medikamente. Zudem wurden etwa 100.000 Euro Bargeld beschlagnahmt. Auch illegale Online-Verkaufsplattformen samt Servern in Großbritannien und Finnland wurden außer Betrieb genommen.

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Illegale Plantage entdeckt

Im Landkreis Vaihingen stießen die Ermittler zudem auf eine professionelle Cannabisplantage mit 64 Pflanzen, die ebenfalls sichergestellt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen nutzte die Gruppierung die Plantage zur Eigenproduktion eines Teils der gehandelten Drogen.

Umfangreiche Ermittlungen seit 2023

Die Ermittlungen führt seit Oktober 2023 die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Den Beschuldigten im Alter von 28 und 38 Jahren wird vorgeworfen, in großem Stil mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehandelt zu haben – sowohl im offenen Internet als auch im Darknet.

Laut den Ermittlern agierte die Gruppe arbeitsteilig und konspirativ. Hinweise auf ihre Aktivitäten ergaben sich, nachdem in Postsendungen mehrfach Drogen und Medikamente entdeckt worden waren.

Unterstützung durch Bundes- und Landesbehörden

An dem Einsatz beteiligten sich neben Polizei und Zoll auch Spezialkräfte der Bundespolizei sowie Ermittler aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Beim Abbau der Plantage kamen zudem Fachkräfte des Bundeskriminalamts zum Einsatz.

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Untersuchungshaft angeordnet

Die vier Festgenommenen wurden am 10. September 2025 dem Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftrichter bestätigte die bestehenden Untersuchungshaftbefehle. Die Beschuldigten machten bislang keine Angaben zur Sache. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund: Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift

Die GER Rheinland-Pfalz besteht seit 1992 als Kooperation zwischen dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. Sie ist auf die Bekämpfung organisierter Rauschgiftkriminalität spezialisiert und führt komplexe Ermittlungsverfahren mit bundeslandübergreifendem Schwerpunkt.

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Taschenlampenführung im Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim

Der Sommer ist vorbei – und mit der dunklen Jahreszeit beginnt im Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim wieder die beliebte Reihe „Nachts im Museum!“. Die erste Taschenlampenführung im Winterhalbjahr 2025/26 findet am Freitag, 17. Oktober 2025, um 18 Uhr statt.

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Familienführung mit besonderem Blick auf römische Exponate

Wenn die Lichter ausgehen, führt Museumsmitarbeiterin Florine Jäger, M.A., Familien und Kinder ab sechs Jahren durch die Ausstellung. Im Lichtkegel der Taschenlampen rücken verborgene Details römischer Objekte in den Fokus: die einst mehrfarbige Kleidung der Römerin „Prima“, die Blaufärbung römischer Glasgefäße sowie die Funktion der „antiken Taschenlampe“. Die außergewöhnliche Tour dauert 45 Minuten; eigene Taschenlampen dürfen gerne mitgebracht werden.

Eintritt, Kosten und Anmeldung

  • Teilnahmegebühr: 2 Euro pro Person
  • Museumseintritt: zusätzlich 3 Euro (ab 18 Jahren)
  • Anmeldung: wegen begrenzter Plätze erforderlich über das Kinder- und
  • Jugendprogramm der Stadt Ingelheim: ingelheim-kijupro.de
  • Ort: Museum bei der Kaiserpfalz Ingelheim

Weitere Termine der Abendführungen (jeweils 18 Uhr)

  • 7. November 2025
  • 16. Januar 2026
  • 20. Februar 2026
  • 13. März 2026

Mit der Taschenlampenführung „Nachts im Museum!“ bietet das Museum bei der Kaiserpfalz ein familienfreundliches Kulturangebot in Ingelheim – spannend, lehrreich und ideal für die Herbst- und Wintermonate. Suchbegriffe wie Taschenlampenführung Ingelheim, Museum bei der Kaiserpfalz, Familienführung Rheinland-Pfalz und Nachts im Museum Ingelheim erhöhen die Auffindbarkeit des Angebots in der regionalen Suche.

Artikelempfehlung: Wohnungsmarkt Mainz-Bingen: 411 Millionen Euro Sanierungskosten jährlich

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Tuningkontrollen der Polizei in Bad Kreuznach

Am Mittwoch, 10. September 2025, führte die Polizeiinspektion Bad Kreuznach eine umfangreiche Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz des ehemaligen OBI-Marktes in der Bosenheimer Straße durch. Unterstützt wurden die eingesetzten Kräfte von Kolleginnen und Kollegen benachbarter Dienststellen. Schwerpunkt der Maßnahme waren Fahrzeuge mit möglichen illegalen technischen Veränderungen.

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17 Fahrzeuge mit unerlaubten Umbauten in Bad Kreuznach festgestellt

Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Beamtinnen und Beamten bei 17 Fahrzeugen bauliche Veränderungen fest, die zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führten. Solche Manipulationen können nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Fahrzeughalter haben.

Weitere Verkehrsverstöße geahndet

Neben den technischen Mängeln ahndete die Polizei zahlreiche Gurtverstöße sowie Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht. Auch ein möglicher Drogenverstoß wurde festgestellt: Bei einem Fahrzeugführer zeigten sich körperliche Auffälligkeiten, die auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuten. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Artikelempfehlung: Fluglärm: Offener Austausch am 13. September 2025 in Nieder-Olm

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Von der Förderung zur Forderung: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Selbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Um schnelle Hilfe zu leisten, wurden staatliche Soforthilfeprogramme ins Leben gerufen, die unbürokratisch Liquidität sichern sollten. Viele Betroffene griffen dankbar zu, um laufende Kosten zu decken und ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortzuführen. Doch inzwischen stehen zahlreiche Empfänger vor einer neuen Herausforderung: Rückforderungsbescheide der Behörden. Diese fordern teilweise erhebliche Summen zurück, weil die Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfe nachträglich anders bewertet werden. Plötzlich wird aus der finanziellen Unterstützung eine potenzielle Schuldenfalle.

Die Situation ist komplex und wirft eine Vielzahl an Fragen auf: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene? Lohnt sich ein Widerspruch oder gar eine Klage? Welche Kriterien legen Behörden an, und wie haben Gerichte bislang entschieden? Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die für Betroffene von entscheidender Bedeutung sind. Dabei wird aufgezeigt, wie wichtig es ist, die eigene Situation genau zu prüfen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die eigenen Rechte zu wahren.

Rechtlicher Hintergrund der Rückforderungen

Die Grundlage für die staatlichen Soforthilfen waren Eilprogramme, die unter enormem Zeitdruck entwickelt wurden. Entsprechend unpräzise waren viele Regelungen und führten zu Unsicherheiten, wie bei der Corona Soforthilfe Rückzahlung. In der Praxis führte das dazu, dass Anträge von den Bewilligungsstellen zwar zügig bearbeitet, aber nicht immer einheitlich geprüft wurden. Nachträglich begannen die Behörden dann, die tatsächlichen Verwendungszwecke und die Bedürftigkeit der Antragsteller genauer unter die Lupe zu nehmen. Genau hier setzte die Welle von Rückforderungsbescheiden ein.

Besonders problematisch ist dabei, dass viele Betroffene die Hilfen gutgläubig verwendet haben, ohne sich bewusst zu sein, dass ihre Interpretation der Bedingungen später angezweifelt werden könnte. Manche Bewilligungsstellen legten zum Beispiel strengere Maßstäbe an, ob private Lebenshaltungskosten mit den Hilfen gedeckt werden durften oder nicht. Andere Behörden hinterfragten rückwirkend die Liquiditätsengpässe, obwohl diese zum Zeitpunkt des Antrags nachvollziehbar waren. Die Folge: ein Flickenteppich unterschiedlicher Entscheidungen, der für Betroffene schwer vorhersehbar ist.

„Viele Empfänger fühlen sich doppelt bestraft – zuerst durch den pandemiebedingten Einbruch, dann durch Rückforderungen, die ihre finanzielle Existenz erneut gefährden.“

Ein Widerspruch oder eine Klage kann daher nicht nur auf die individuelle Situation abzielen, sondern auch auf die rechtlichen Unsicherheiten, die aus den unklaren Förderbedingungen resultieren. Hier kommt es entscheidend darauf an, die eigenen Unterlagen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Korrespondenzen sorgfältig aufzuarbeiten.

Wann ein Widerspruch sinnvoll ist

Ein Widerspruch ist der erste rechtliche Schritt, wenn ein Rückforderungsbescheid ins Haus flattert. Er bietet die Möglichkeit, die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen. Doch wann lohnt sich dieser Schritt tatsächlich? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab.

Zunächst ist die Begründung des Bescheids entscheidend. Stützt sich die Behörde auf fehlerhafte Annahmen oder unvollständige Daten, kann ein Widerspruch durchaus erfolgreich sein. Auch wenn unklare Regelungen im Bescheid nicht eindeutig ausgelegt wurden, können Betroffene argumentieren, dass ihnen die Rückforderung nicht zugemutet werden darf. Darüber hinaus spielen Fristen eine zentrale Rolle: Wer die Frist für den Widerspruch versäumt, verliert die Chance auf eine Überprüfung.

Welche Rolle eine Klage spielen kann

Wenn ein Widerspruch abgelehnt wird oder keine zufriedenstellende Lösung bringt, bleibt vielen Betroffenen nur noch der Gang vor Gericht. Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn die rechtlichen Grundlagen des Rückforderungsbescheids fragwürdig sind oder die Behörde bei der Prüfung wesentliche Aspekte übersehen hat. Gerade weil die Programme unter enormem Zeitdruck eingeführt wurden, gibt es in vielen Bescheiden erhebliche Unschärfen. Diese Unklarheiten sind ein Ansatzpunkt für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Manche Verwaltungsgerichte haben bereits zugunsten der Antragsteller entschieden, wenn die Richtlinien widersprüchlich oder die Bewilligungsstellen nicht ausreichend transparent gearbeitet haben. Andere Gerichte bestätigen hingegen die Rückforderungen, wenn die Voraussetzungen klar verfehlt wurden. Das bedeutet, dass Betroffene genau prüfen sollten, ob ihre Argumente tragfähig sind und ob sich der Rechtsweg auch wirtschaftlich lohnt. Schließlich ist ein Gerichtsverfahren nicht nur zeitaufwendig, sondern kann auch zusätzliche Kosten verursachen.

Ein entscheidender Vorteil einer Klage liegt jedoch darin, dass sie die Rechtslage weiter klärt und damit Präzedenzwirkung haben kann. Für viele Unternehmen geht es nicht nur um die konkrete Summe, sondern auch um die Frage, wie rechtsstaatlich mit den Hilfen umgegangen wird. Wer die Möglichkeit einer Klage erwägt, sollte sich daher frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, um Chancen und Risiken realistisch einschätzen zu können.

Typische Fallstricke bei Rückforderungen

Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Betroffene zunächst sicher fühlten, als die Hilfsgelder bewilligt wurden. Erst die nachträglichen Prüfungen führten dazu, dass Fehler sichtbar wurden oder Interpretationen der Behörden ins Spiel kamen. Dabei gibt es bestimmte Punkte, die besonders häufig Probleme verursachen:

  • Unklare Definitionen von „Liquiditätsengpässen“
  • Unterschiedliche Auslegungen bei der Frage, welche Kosten tatsächlich förderfähig sind
  • Fehlende oder unzureichend aufbewahrte Unterlagen
  • Versäumnisse bei der fristgerechten Reaktion auf Bescheide

Diese Aspekte zeigen, wie wichtig eine genaue Dokumentation und Aufbereitung aller relevanten Unterlagen ist. Wer von Beginn an eine klare Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Verwendungszwecke der Soforthilfe führt, hat im Fall einer Rückforderung die besseren Karten. Denn letztlich muss der Betroffene nachweisen, dass er die Hilfen korrekt verwendet hat und die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.

Ein weiterer Fallstrick liegt in der Annahme, dass Behörden überall nach denselben Regeln vorgehen. Tatsächlich haben einzelne Bundesländer ihre Soforthilfeprogramme unterschiedlich ausgestaltet, was zu einem Flickenteppich aus Vorschriften führte. Dadurch kann es sein, dass ein Unternehmen in Bayern andere Bedingungen erfüllen musste als ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Diese Unterschiede erschweren eine einheitliche rechtliche Bewertung und erhöhen das Risiko, dass Betroffene mit Rückforderungen konfrontiert werden, obwohl sie im guten Glauben gehandelt haben.

Praktische Tipps für Betroffene

Viele Betroffene sind zunächst verunsichert, wenn ein Rückforderungsbescheid eintrifft. Wichtig ist es, nicht überhastet zu reagieren, sondern Schritt für Schritt vorzugehen. Wer Ruhe bewahrt, hat die besseren Chancen, eine tragfähige Lösung zu finden. An erster Stelle steht die sorgfältige Prüfung des Bescheids. Schon kleine Unstimmigkeiten in den Berechnungen oder Formulierungen können entscheidend sein, wenn es um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage geht. Hier zeigt sich, dass eine detaillierte Analyse oft der Schlüssel ist, um fehlerhafte Bescheide erfolgreich anzufechten.

Es empfiehlt sich außerdem, die eigene Dokumentation zu ordnen. Dazu gehören Nachweise über Liquiditätsengpässe, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kontoauszüge, die belegen, wie die Soforthilfe verwendet wurde. Eine klare und vollständige Aktenlage ist oft das stärkste Argument gegen eine Rückforderung. Wer zusätzlich rechtlichen Rat einholt, hat eine solide Basis, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Betroffene sollten zudem bedenken, dass eine frühzeitige juristische Einschätzung nicht nur bei der Strategie hilft, sondern auch Fristen absichert – ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird.

Hilfreich kann es außerdem sein, nicht nur auf den Bescheid selbst zu reagieren, sondern auch aktiv Kontakt mit der Behörde aufzunehmen. In manchen Fällen lassen sich Missverständnisse bereits im direkten Austausch ausräumen, ohne dass ein langwieriges Verfahren notwendig wird. Auch eine einvernehmliche Lösung, etwa in Form einer Stundung oder Ratenzahlung, ist möglich und kann die Situation erheblich entschärfen. Entscheidend ist, vorbereitet und informiert in diese Gespräche zu gehen.

  • Fristen für Widerspruch und Klage unbedingt im Blick behalten
  • Alle Unterlagen lückenlos sammeln und geordnet bereithalten
  • Juristischen Beistand einbeziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden
  • Kommunikation mit der Behörde stets dokumentieren
  • Möglichkeiten wie Stundung oder Ratenzahlung erwägen, falls eine Rückzahlung unvermeidbar erscheint

Unterschiede zwischen Widerspruch und Klage im Überblick

Oft stellt sich die Frage, welcher Weg erfolgversprechender ist: der Widerspruch oder die Klage. Beide Mittel haben Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Der Widerspruch bietet den Vorteil, dass er zunächst innerhalb der Verwaltung bearbeitet wird, wodurch das Verfahren schneller und kostengünstiger sein kann. Eine Klage hingegen verlagert die Entscheidung auf das Verwaltungsgericht und kann dadurch eine höhere rechtliche Verbindlichkeit schaffen, birgt jedoch auch mehr Risiken.

Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede komprimiert dar:

Kriterium Widerspruch Klage
Instanz Behörde prüft den eigenen Bescheid erneut Verwaltungsgericht entscheidet
Kosten meist gering, häufig ohne Anwaltszwang höhere Kosten durch Gericht und Anwälte
Dauer einige Wochen bis Monate mehrere Monate bis Jahre
Erfolgschancen abhängig von der Verwaltungspraxis abhängig von rechtlicher Bewertung
Risiko überschaubar höheres Kostenrisiko bei Niederlage

Diese Übersicht zeigt, dass beide Wege sorgfältig geprüft werden müssen. Während der Widerspruch oft die pragmatischere Lösung ist, kann die Klage im Einzelfall notwendig sein, um die eigenen Rechte konsequent durchzusetzen. Nicht selten ist eine Kombination beider Schritte sinnvoll: Zunächst Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen und die Aktenlage zu klären, und anschließend – falls nötig – Klage erheben.

Handeln statt Abwarten

Die Diskussion um die Rückforderung der Corona-Hilfen macht deutlich, dass rechtliche Klarheit für Betroffene oft schwer zu erlangen ist. Die Hilfen waren als schnelle Unterstützung gedacht, doch viele sehen sich heute mit komplexen juristischen Fragen und finanziellen Risiken konfrontiert. Gerade deshalb ist es entscheidend, nicht passiv zu bleiben, sondern aktiv zu handeln.

Wer rechtzeitig reagiert, hat die Chance, unnötige Zahlungen zu vermeiden oder zumindest bessere Bedingungen auszuhandeln. Die Corona Soforthilfe Rückzahlung – Widerspruch und oder Klage ist dabei nicht nur ein juristisches Verfahren, sondern auch ein Prüfstein dafür, wie fair und transparent staatliche Krisenmaßnahmen im Nachhinein bewertet werden. Betroffene können durch besonnenes Vorgehen nicht nur ihre eigene finanzielle Lage stabilisieren, sondern auch dazu beitragen, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Diejenigen, die informiert und vorbereitet auftreten, haben bessere Chancen, ihre Position durchzusetzen. Abwarten ist in dieser Situation selten die beste Lösung – vielmehr braucht es Eigeninitiative, Struktur und die Bereitschaft, die eigenen Rechte entschlossen zu verteidigen.

Eintracht Frankfurt Edition: Premium-Vodka trifft auf Fan-Kultur

Fußballfans und Vodka-Liebhaber aufgepasst: Mit der neuen Eintracht Frankfurt Edition bringt Iordanov Vodka ein echtes Highlight in die Hausbar. Der Premium-Vodka wird aus 5-fach destilliertem, reinem Weizen hergestellt und überzeugt nicht nur geschmacklich, sondern auch durch sein außergewöhnliches Design.

Handgefertigte Flaschenkunst

Jede Flasche der Eintracht Frankfurt Edition ist ein Unikat. Die Wappen der Eintracht Frankfurt werden kunstvoll in Handarbeit aus über 1.400 schwarzen und weißen Kristallen zusammengesetzt. Die robuste Schmuckflasche bleibt dabei auch nach dem Genuss des Vodkas ein dekoratives Highlight – ideal für Sammler oder als Geschenk für echte Fans.

Geschmack wie ein Traumtor

Der Vodka überzeugt nicht nur optisch: Schon der erste Schluck erinnert an ein spektakuläres Bundesliga-Tor. Feinster Weizen und kristallklares, demineralisiertes Wasser von nordeuropäischen Inseln sorgen für einen aromatischen, sanften Geschmack. Kenner schätzen die Qualität, die auf über 150 Jahre Erfahrung in einer der ältesten Destillen zurückgeht.

Exklusivität und Sammlerwert

Die Flaschen sind nummeriert und tragen ein Eintracht Frankfurt Hologramm auf der Rückseite, das die Lizenzierung offiziell bestätigt und den Sammlerwert erhöht. Verschiedene Variationen mit Kristallen bieten zudem unterschiedliche Designs für Fans und Vodka-Liebhaber.

Made in Rhein-Main

Produziert wird der Premium-Vodka im Rhein-Main-Gebiet und von dort aus weltweit verschickt – unter anderem nach Monaco, Ibiza und in die USA. Auch an internationalen Flughäfen, etwa in Frankfurt oder London, ist der exklusive Vodka erhältlich.

Mit der Eintracht Frankfurt Edition gelingt Iordanov Vodka eine gelungene Verbindung aus Sport, Kunst und Genuss – ein Must-have für alle Fans, die Geschmack und Design gleichermaßen schätzen.

Zum Shop: BYC-Shop


Emotionales Treffen zwischen Arzt und Patient

Was für ein Überraschungsbesuch und welche große Freude für Dr. André Borsche, als sein ehemaliger Patient Aßchab aus Tschetschenien kürzlich unerwartet in seiner Praxis erschien. Nach all den Jahren war es ein bewegender Moment, das inzwischen herangewachsene Kind wiederzusehen – diesmal als selbstbewussten 17-jährigen Jugendlichen, der voller Dankbarkeit zurückkehrte, um seinen ehemaligen Arzt persönlich zu treffen. Für Dr. Borsche war es eine besondere Gelegenheit, die Erfolge seiner Arbeit und die positiven Entwicklungen im Leben seines Patienten unmittelbar mitzuerleben.

Der jetzt 17-jährige Junge war damals als einjähriges Kind mit einem riesigen Blutschwamm im Gesicht im Diakonie-Krankenhaus behandelt worden

Tamara Naumann und Ehrenbürger Alex Jacob hatten 2009 die Kontakte geknüpft und über Interplast in Zusammenarbeit mit Aktion Augenlicht dem schwer entstellten Kind eine plastisch-chirurgische Operation ermöglicht. Begleitet von seiner Mutter war er aus Grozny, der Hauptstadt von Tschetschenien, angereist, nachdem Behandlungen in Moskau nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatten. Nach Vorbehandlung durch die Kinderabteilung mit Dr. Christoph von Buch wagte damals Dr. Borsche die Riesengeschwulst zu operieren, ohne die Gesichtsnerven zu verletzen.

„Ich erinnere mich genau, welchen Respekt ich vor dem Risiko einer starken Blutung hatte, aber die OP gelang glücklicherweise komplikationslos“, denkt Dr. Borsche noch heute. Auch die Heilung verlief problemlos, und alle waren glücklich, dass Aßchab deutlich gebessert wieder in seine Heimat zurückkehren konnte.

Zwischenzeitlich gab es 2014 ein herzliches Wiedersehen in Grozny vor Ort, als André Borsche mit seinem Interplast-Team und Alexander Jacob einen Hilfseinsatz in Tschetschenien durchführten. Die ganze Familie kam in großer Dankbarkeit, und es war ein bewegendes Erlebnis zu erfahren, dass aus dem kleinen Kind ein so glücklicher Junge heranwächst, der bereits in die Schule geht.

Tamara Naumann aus Bad Kreuznach hat immer den Kontakt zur Familie aufrechterhalten und will sich weiter um die Ausbildung von Aßchab kümmern. Nach all seinen positiven Erfahrungen im Krankenhaus will Aßchab jetzt selbst Krankenpfleger werden, um auch anderen Menschen helfen zu können. Bei guten Deutschkenntnissen möge ihm ein Pflegepraktikum in der Diakonie helfen, seinen Wunsch zu verwirklichen.

Fluglärm: Offener Austausch am 13. September 2025 in Nieder-Olm

Fluglärm VG Nieder-Olm – Am 13. September 2025 findet der Internationale Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen statt. Zum Anlass lädt der Verkehrslärmbeauftragte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Robert Zindler, alle Interessierten zu einem offenen Gespräch ein.

Zwischen 16:00 und 18:00 Uhr haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Alten Rathaus Nieder-Olm vorbeizukommen, sich zu informieren und Fragen, Sorgen oder Anregungen direkt an den Beauftragten zu richten.

Warum das Thema relevant ist:

  • Im Jahr 2024 wurden in Ober-Olm 2.202 nächtliche Überflüge gezählt, davon 200 in der Kernnacht zwischen 23:00 und 5:00 Uhr.

  • Nachtflüge wirken sich nicht nur auf die Gesundheit aus (Stress, Schlafstörungen, langfristig Herz-Kreislauf-Erkrankungen), sondern belasten auch Umwelt und Tierwelt.

Fluglärm im fokus: offener austausch am 13. September 2025 in nieder-olmBereits im Mai 2025 hatte der Verbandsgemeinderat mehrheitlich beschlossen, den internationalen Aufruf für ein Nachtflugverbot zu unterstützen. Dieser wird mittlerweile von über 130 Initiativen aus 13 Ländern getragen. Ausnahmen, etwa für medizinische Notfälle, bleiben davon unberührt.

Wer sich über das Thema informieren oder aktiv am Aktionstag teilnehmen möchte, ist am 13. September 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Alten Rathaus herzlich willkommen.

Kerb in Klein-Winternheim: Vier Tage Spaß ab 2. Oktober

Nach einer längeren Pause findet die Klein-Winternheimer Kerb in diesem Jahr wieder an ihrem traditionellen Standort statt. Vom 2. bis 5. Oktober 2025 wird auf dem Andreasplatz, dem Muizoner Platz und der Hauptstraße gefeiert – mitten im Herzen der Gemeinde.

Auftakt am Donnerstag

Den Beginn markiert am Donnerstag um 18 Uhr die feierliche Eröffnung mit Fassbieranstich durch den Ortsbürgermeister und die Kerbejugend. Begleitet wird die Zeremonie vom Musikverein. Im Anschluss lädt das erste „Bunte Treiben“ auf dem Kerbeplatz ein. Abends sorgt ab 20 Uhr die Band „From 80s till now“ für musikalische Unterhaltung.

Freitag: Sport und Musik

Am Freitag startet um 10 Uhr das Tischtennisturnier „2. Klein-Winternheim Open“ in der Haybachhalle. Ab 16 Uhr geht es mit dem Kerbetreiben weiter. Am Abend folgt Livemusik bei der Hofkerb in der Waldstraße 2 sowie ab 21 Uhr ein DJ-Programm mit DJ Topsi, DJ Nmoe und Trompeter.

Samstag: Familientag und Vereinsleben

Der Samstag steht ganz im Zeichen der Familien. Ab 12 Uhr gibt es ein großes Angebot mit Flohmarkt, Kinderflohmarkt, Tombola und Kinderschminken. Ab 14 Uhr laden Kaffee und Kuchen ein, ehe um 15:30 Uhr ein Kinderprogramm mit Zauberer Magic M auf der Bühne startet. Auch sportlich wird es: Der SV Klein-Winternheim bestreitet am Nachmittag zwei Kerbespiele. Den musikalischen Abschluss bildet die Band „Jamps“ ab 20 Uhr.

Sonntag: Tradition und Vereinspräsentationen

Der Sonntag beginnt um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der katholischen Kirche. Anschließend geht es weiter mit dem Kerbetreiben und ab 14 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Ab 15 Uhr öffnet das Heimatmuseum im Alten Rathaus seine Türen. Auf der Bühne zeigen die örtlichen Vereine ihr Können, darunter das Ballett und die Dancers des TV Klein-Winternheim sowie das Jugendorchester des Musikvereins. Den Abschluss gestaltet um 17 Uhr die LSG mit den „Chaote Cheerleadern“.

Kulinarisches Angebot

Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt. Zusätzlich lädt „Em Lotte“ von Donnerstag bis Sonntag zum Spätabend mit Cocktails und sommerlichen Kleinigkeiten ein.

Das Programm zur Kerb in Klein-Winternheim

Kerb in klein-winternheim: vier tage spaß ab 2. Oktober

Über eine Million Fördermittel für Sporthalle Dicker Busch

„Mit dem Zuwendungsbescheid des Landes Hessen in Höhe von über einer Million Euro kommt die Stadt Rüsselsheim in der Planungsphase für die Sanierung der Sporthalle Dicker Busch ein wichtiges Stück voran“, teilt Stadtrat Simon Valerius mit.

Die 1,3 Millionen Euro stammen aus dem Landesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energie in den Kommunen und tragen zur Finanzierung des Gesamtprojekts mit einer Kostenschätzung von rund 21 Millionen Euro bei.

Zur weiteren Zeitschiene sagt Valerius: „Noch im Herbst werden wir den Bauantrag einreichen, damit nach der Genehmigung schnellstmöglich die Ausschreibungen der Bauleistungen erfolgen können. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen, die Fertigstellung 2028.“

Auswirkungen des Wasserschadens

Die Dreifeldsporthalle Dicker Busch ist seit einem Wasserschaden im September 2022 nicht mehr nutzbar.

Oberbürgermeister und Sportdezernent Patrick Burghardt sagt: „Für den Schul- und Vereinssport ist eine umfassende Sanierung und Wiederinbetriebnahme unverzichtbar. Die Sportfamilie ist seit dem Ausfall der Sporthalle durch den Wasserschaden zusammengerückt, damit die wichtigsten Trainingszeiten in anderen Hallen stattfinden können. Das zeigt den großen Zusammenhalt, ist aber über den langen Zeitraum auch eine Belastungsprobe.“

Sanierungsmaßnahmen und Modernisierung

Nach Fertigstellung der Dreifeldsporthalle Dicker Busch stehen dann wieder drei Halleneinheiten sowie ein Judoraum zur Verfügung.

Anschließend werden sukzessive die ebenfalls sanierungsbedürftige Georg-Büchner-Sporthalle mit einem Sportfeld und die Alexander-von-Humboldt-Sporthalle mit zwei Sportfeldern erneuert, sodass weiterhin Übergangslösungen notwendig sein werden.

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Nach der Sanierung wird die Sporthalle Dicker Busch alle Anforderungen an eine moderne Sporthalle bezüglich Barrierefreiheit, Energie- und Flächeneffizienz erfüllen.

Die energetische Sanierung sieht unter anderem eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vor, die Einsparungen an Wärmeenergie und somit an Energiekosten sowie Emissionen an Kohlenstoffdioxid erbringen wird.

Finanzierung und Zeitplan

Die Planungsarbeiten für die Sanierung wurden bereits in den Vorjahren begonnen und Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 sowie die folgenden Jahre eingestellt. Zudem ist die Bereitstellung von Schulsportflächen eine Pflichtaufgabe.

Wohnungsmarkt Mainz-Bingen: 411 Millionen Euro Sanierungskosten jährlich

Viele Häuser im Kreis Mainz-Bingen brauchen bald viele Handwerker: Die Wohngebäude sind enorm in die Jahre gekommen. Von den insgesamt rund 103.000 Wohnungen im Landkreis Mainz-Bingen sind 50 Prozent schon 45 Jahre oder älter. Rund 51.800 Wohnungen in Altbauten sind damit mehr oder weniger „reif für eine Sanierung“. Das geht aus der aktuellen Analyse zum regionalen Wohnungsbestand hervor, die das Pestel-Institut erstellt hat.

Energieverbrauch im Fokus

Ein wichtiger Punkt bei dem „Gebäude-Check“ ist der Energieverbrauch. „Je mehr Geld Bewohner fürs Heizen und für warmes Wasser ausgeben müssen, desto höher ist der Druck, das Haus energetisch zu sanieren“, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut.

Im Fokus der Untersuchung steht deshalb die durchschnittlich verbrauchte Energie pro Quadratmeter Wohnfläche im Kreis Mainz-Bingen. „Dabei herausgekommen ist, dass die Wohngebäude im Landkreis Mainz-Bingen beim Energieverbrauch 1,5 Prozent pro Quadratmeter unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen“, so Günther.

Das Institut verglich dabei die Struktur der Wohngebäude im Kreis Mainz-Bingen mit dem Bundesdurchschnitt. Besonders wichtig seien die Altersstruktur der Gebäude sowie die Verteilung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern.

Ziel: Klimaneutral bis 2045

Der Energieverbrauch fürs Wohnen ist laut Pestel-Institut der entscheidende Richtwert für die Energiespar-Sanierungen, die in den kommenden Jahren auf den Landkreis Mainz-Bingen zukommen. „Immerhin sei es das Ziel, den gesamten Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Wenn der Kreis Mainz-Bingen bis dahin klimaneutral wohnen soll, dann ist es notwendig, bei den Sanierungen in den ‚Turbo-Gang‘ zu schalten“, so Günther.

Die Regional-Untersuchung wurde im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) erstellt.

Sanierungskosten: 411 Millionen Euro pro Jahr

Für die Hauseigentümer bedeutet das hohe Investitionen. „Pro Jahr sollte sich der Landkreis Mainz-Bingen auf rund 411 Millionen Euro Sanierungskosten einstellen – allein fürs Energiesparen. Und das zwanzig Jahre lang“, erklärt Günther. Grundlage ist eine bundesweite Studie des Bauforschungsinstituts „ARGE für zeitgemäßes Wohnen“ in Schleswig-Holstein.

Baustoff-Fachhandel fordert bessere Förderung

Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel spricht von einem „Mammut-Projekt für den Landkreis Mainz-Bingen“. Präsidentin Katharina Metzger fordert deshalb „finanziellen Rückenwind“ für Eigentümer.

„Entscheidend ist, dass mehr und mehr – gerade private – Hauseigentümer mitziehen. Vor allem, dass sie sich Sanierungen überhaupt erlauben können. Das klappt nur, wenn die Politik mehr Anreize schafft. Es ist höchste Zeit, Energiespar-Sanierungen deutlich besser zu fördern als bislang.“

Auf keinen Fall dürfe Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit ihren Plänen durchkommen, Förderprogramme um mehr als drei Milliarden Euro zusammenzustreichen.

Appell an Bundestagsabgeordnete

An die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Mainz-Bingen und der Region richtet der Baustoff-Fachhandel den Appell, sich in Berlin für einen „Push bei der Gebäudesanierung“ stark zu machen.

„Altbau-Sanierungen würden helfen, Jobs auf dem Bau im Kreis Mainz-Bingen zu sichern. Denn die Wohnungsbaukrise wird von Tag zu Tag schlimmer“, betont Metzger.

Wohnungsbaukrise verschärft sich

Der Wohnungsbau sei wie gelähmt. Zwar habe Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) versprochen, „dass die Bagger auch wieder rollen“. Doch auf den versprochenen Neubau-Turbo warteten der Kreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz weiterhin.

„Die Wohnungsbaukrise geht weiter. Dem Bau rutschen die Kapazitäten weg: Bauarbeiter verlieren ihre Arbeit. Betriebe machen dicht. Diese Bau-Spirale nach unten muss vor allem der Bund jetzt dringend stoppen. Er muss die Konjunktur-Notbremse für den Bau ziehen“, fordert Metzger.

Gerade das Ankurbeln von Sanierungen und Modernisierungen gebe dem Bau den dringend benötigten Schub.

Energetische Maßnahmen im Vordergrund

Im Fokus müsse dabei das Energiesparen stehen, so das Pestel-Institut. „Um Heizkosten zu senken, sind die Dachdämmung, neue Isolierfenster und Wärmepumpen das A und O. Dabei ist es bei einem alten Dach nicht so entscheidend, ob drei Zentimeter mehr oder weniger Dämmung zwischen die Sparren passen. Hauptsache, ab der obersten Geschossdecke passiert überhaupt etwas“, sagt Günther.

Ganzheitliche Sanierungen lohnen sich

Wenn Eigentümer Handwerker ins Haus holen, biete es sich an, umfassend zu sanieren. „Wenn Dach und Fassade gemacht werden müssen, dann ist es günstiger, das Gerüst nur einmal aufzubauen“, rät Metzger.

Es sei oft effektiver und langfristig günstiger, möglichst viel in einem Rutsch zu machen: „Also lieber im Rundumschlag sanieren als Stück für Stück über Jahre verteilt. Das ist natürlich immer auch eine Frage des Portemonnaies.“

Ein Sanierungskonzept in Abstimmung mit Handwerksbetrieben sei sinnvoll. Wenn in Etappen saniert werde, dann müsse die Reihenfolge stimmen: „Erst die Häuser energetisch fit machen – also dämmen. Dann die Wärmepumpe“, so Metzger.

Altersgerechter Umbau als Chance

Neben der energetischen Sanierung biete sich auch der altersgerechte Umbau an, um Seniorenwohnungen zu schaffen. „Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, dass er in den eigenen vier Wänden auch alt werden kann“, rät Metzger.

Vollsperrung der Mainzer Straße in Wiesbaden

Die ESWE Versorgung kündigt für Sonntag, 14. September 2025, eine ganztägige Sperrung der Mainzer Straße in Wiesbaden, Fahrtrichtung stadtauswärts an. Grund sind notwendige Reparaturarbeiten an einer beschädigten Wasserleitung, um eine mögliche Unterspülung der Fahrbahn zu verhindern.

Bau-Unfall in Wiesbaden löste Problem aus

Am Montag, 1. September, kam es bei Bauarbeiten auf der Mainzer Straße zu einem Zwischenfall: Eine Fremdfirma beschädigte versehentlich einen Wasserhausanschluss. Dabei brach auch die sogenannte Anbohrschelle, die den Anschluss mit der Hauptleitung der ESWE Versorgung verbindet.

Zwar konnten ESWE-Mitarbeiter die Leckage schnell abdichten, doch besteht weiterhin das Risiko eines erneuten Wasseraustritts. Im schlimmsten Fall könnte dadurch die aktuell einzige befahrbare Spur stadtauswärts unterspült werden – mit gravierenden Folgen und langwierigen Reparaturen.

Geplante Vollsperrung am 14. September

Um die Gefahr auszuschließen, wird die beschädigte Schelle am 14. September ab 6 Uhr morgens ausgetauscht. Während der Arbeiten bleibt die Mainzer Straße inklusive Tunnel in Fahrtrichtung stadtauswärts vollständig gesperrt.

Die Reparaturmaßnahmen sollen planmäßig bis 20 Uhr am selben Tag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird die Sperrung aufgehoben.

Die ESWE Versorgung bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und entschuldigt sich für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

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Universitätsmedizin Mainz lädt zur „Nachtvorlesung 2.0“ ein

Die Universitätsmedizin Mainz startet am 11. und 18. September 2025 mit der Herbststaffel der beliebten Veranstaltungsreihe „Nachtvorlesung 2.0“. Im Mittelpunkt stehen zwei Abende zur Lungengesundheit, die aktuelle Forschung, innovative Therapien und praxisnahe Informationen für die breite Öffentlichkeit präsentieren – verständlich, unterhaltsam und kostenlos.

Thema Lungengesundheit – Luft, Lunge, Leben

„Mit der Veranstaltungsreihe Nachtvorlesung 2.0 bieten wir den Menschen Einblicke in die medizinische Forschung und Behandlung von heute und morgen. Die Besucherinnen erfahren aus erster Hand, wie vielfältig und leistungsstark unsere Universitätsmedizin Mainz ist und auch was sie für ihre Gesundheit tun können. Ich freue mich sehr, dass dieses Veranstaltungsformat sich großer Beliebtheit erfreut und auch die Herbststaffel 2025 wieder für interessante und besondere Abende sorgen wird“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Ralf Kiesslich, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz.

Die Lunge ist das zentrale Atemorgan und versorgt den Körper mit Sauerstoff – eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Was geschieht, wenn die Lunge erkrankt, welche Symptome ernst zu nehmen sind und welche modernen Diagnose- und Therapieverfahren die Universitätsmedizin Mainz bietet, erfahren Besucherinnen und Besucher im Rahmen der „Nachtvorlesung 2.0“.

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr im großen Hörsaal der Chirurgie (Gebäude 505H, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz). Der Eintritt ist frei.

Programm im Überblick

1. Abend: Donnerstag, 11. September 2025 – „Leben mit Lungenkrebs“

Einführung und Moderation: Univ.-Prof. Dr. Ralf Kiesslich

  • Univ.-Prof. Dr. Tobias Bäuerle & Dr. Simin Schadmand-Fischer (Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie): Die Lunge im Blick – Lungenkrebsscreening
  • Dr. Jürgen Alt (Klinik für Pneumologie): Moderne medikamentöse Therapie von Lungenkrebs
  • Univ.-Prof. Dr. Eric-D. Rössner, FEBTS (Klinik für Thoraxchirurgie): Robotisch-assistierte Thoraxchirurgie von Lungenkrebs

2. Abend: Donnerstag, 18. September 2025 – „Lunge im Fokus – Atemzug um Atemzug“

Einführung und Moderation: Univ.-Prof. Dr. Ralf Kiesslich

  • Univ.-Prof. Dr. Michael Kreuter (Lungenzentrum Mainz, Klinik für Pneumologie): Husten – was steckt dahinter?
  • Dr. Andreas Knaack (Klinik für Pneumologie): Lungenentzündung – wenn das Atmen schwer fällt
  • Univ.-Prof. Dr. Bodo Plachter (Institut für Virologie): Warum Impfen im Herbst sinnvoll ist

Im Anschluss an die Vorträge beantworten die Referentinnen und Referenten Fragen aus dem Publikum. Die Gesprächsrunde wird von AZ-Redakteur Michael Bermeitinger moderiert. Danach lädt die Universitätsmedizin Mainz zu einem informellen Austausch bei Bratwurst und Getränken ein.

Die „Nachtvorlesung 2.0“ findet in Kooperation mit der Medizinischen Gesellschaft Mainz statt. Ziel ist es, medizinisches Wissen verständlich zu vermitteln und Bürgerinnen und Bürger über Prävention, Diagnose und moderne Behandlungsmethoden zu informieren.

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Ausstellung: 180 Jahre Sport- und Vereinsgeschichte in Hochheim

Mit einer besonderen Ausstellung im Rathaus feiert die Turngemeinde Hochheim ihr 180-jähriges Bestehen. Unter dem Titel „180 Jahre – vereint in Bewegung“ können Besucherinnen und Besucher ab Sonntag, 21. September 2025, die wechselvolle Geschichte des ältesten Sportvereins der Stadt erleben.

Die Ausstellung öffnet um 17.30 Uhr im ersten Obergeschoss des Rathauses in der Burgeffstraße 30. Bürgermeister Dirk Westedt wird die Schau offiziell eröffnen. Der Eintritt ist frei, die Turngemeinde Hochheim lädt im Anschluss zu Getränken, Knabbereien und zum gemeinsamen Erinnern ein.

180 Jahre Sport- und Vereinsgeschichte in Hochheim

Die TG Hochheim wurde 1845 gegründet und hat über Generationen hinweg das sportliche und gesellschaftliche Leben der Stadt geprägt. Die Ausstellung präsentiert historische Fotos, Originaldokumente und ausgewählte Objekte, die einen lebendigen Eindruck von den Aktivitäten des Vereins vermitteln.

Zu sehen sind Erinnerungsstücke aus zahlreichen Sportarten, darunter Turnen, Handball, Leichtathletik, Tischtennis, Kegeln, Schwimmen, Gymnastik, Judo, Basketball, Tanzen sowie Behinderten- und Rehasport. Besucherinnen und Besucher erfahren, wie sich die Sportangebote im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben und welche Bedeutung Ehrenamt und Gemeinschaft für die TG Hochheim bis heute besitzen.

Öffnungszeiten und Dauer der Ausstellung

Die Rathausausstellung „180 Jahre – vereint in Bewegung“ ist vom 21. September bis 16. November 2025 während der regulären Öffnungszeiten des Hochheimer Rathauses zugänglich.

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