BYC-News Blog Seite 1398

Kran schwenkt gegen Hochhaus und bricht auseinander

Nachrichten Frankfurt | An diesem Donnerstag kam es gegen 18:30 Uhr auf einer Baustelle in Frankfurt am Main zu einer beinahe Katastrophe. Aus bislang unbekannter Ursache ist der Ausleger eines Baukrans in 30 Metern Höhe ausgeschwenkt und gegen ein Hindernis gestoßen. Durch die Wucht des Aufpralls riss der Ausleger ab und brach durch die oberste Geschossdecke des Hochhauses. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Baustelle bereits leer.


Die alarmierte Feuerwehr rückte mit 15 Fahrzeugen und insgesamt 45 Einsatzkräften an. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Frankfurt sicherten die Baustelle ab und sperrten in Zusammenarbeit mit der Polizei die Kreuzung an der Baustelle weiträumig ab. Anschließend wurde mithilfe des Personals der Bauleitung eine Fachfirma beauftragt, die im weiteren Verlauf die Kranteile auf der Geschossdecke und auch den Kran sicherte.

Bauleitung und Fachfirma organisierten anschließend die weiteren Arbeiten. Verletzt wurde niemand und über die Schadenshöhe kann bislang keine Angabe gemacht werden.

 

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Streit unter Hundehaltern eskaliert in Rentrischer Park

Rentrisch. Erst die Hunde, dann die Besitzer: Eine Situation in der Rentrischer Grünanalge ist am Mittwochabend eskaliert. Wobei die Menschen schon am gleichen Morgen Streit miteinander hatten. Alle gelten als „der Polizei bekannt“.

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Malu Dreyer: Verbote bis zum 31. August bestätigt

Nachrichten Rheinland-Pfalz | An diesem Donnerstag gab die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Erklärung das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten bekannt. Bereits an diesem Mittwoch hatte Malu Dreyer gesagt, dass der Weg zurück zur Normalität noch ein langer sei (wir berichteten).


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Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Malu Dreyer betonte zu Beginn, dass die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten. Hier habe sich nichts an der bestehenden Regelung geändert. Zudem versuche man natürlich weiterhin die Gesundheitsämter so weit zu stärken, dass die Nachverfolgung der Kontaktpersonen genauer und schneller werde. Zudem setze sich die Ministerpräsidentin dafür ein, dass die Grenze zu Luxemburg so bald wie möglich wieder zu öffnen, denn hier gebe es allgemein sehr viel Unverständnis für die aktuelle Situation.

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Diese Änderungen gibt es

Spielplätze sollen ab diesem Sonntag, den 3. Mai landesweit wieder geöffnet werden, allerdings mit der Möglichkeit, dass Kommunen die Möglichkeit haben, Spielplätze geschlossen zu halten. Es werden ab dem 3. Mai Gottesdienste unter Auflagen wie zum Beispiel der Maskenpflicht wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai können zudem die Friseure ihre Arbeit wie geplant wieder aufnehmen.

Kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Zoologische und Botanische Anlagen sollen unter Einhaltung von Hygienemaßnachmen spätestens ab dem 11. Mai wieder geöffnet und besucht werden können.

Diese Veranstaltungen sind bis zum 31. August weiterhin untersagt:

  • Volksfeste
  • Weinfeste
  • Stadtfeste
  • Straßenfeste
  • Konzerte
  • Festivals
  • Sportveranstaltungen (mit Zuschauern)
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Diese Entscheidungen wurden vertagt

Im Großen und Ganzen wurden die meisten Entscheidungen, auf die viele Menschen gewartet haben vorerst auf den 6. Mai vertragt, dann findet die nächste Konferenz zwischen Bund und Ländern statt. Zum Beispiel die Entscheidung darüber, wie es mit den Schulen und Kindertagesstätten weiter geht, wurde auf den kommenden Mittwoch verschoben. Auch wie man mit den Besuchsverboten und den bestehenden Regelungen in Alten- und Pflegeheimen weitergeht, wird am 6. Mai besprochen. Die Definition der Großveranstaltung soll auch dann genauer geklärt werden, das sei allerdings eine große Herausforderung aufgrund der unterschiedlichen gegebenen Umstände bei den verschiedenen Veranstaltungen. Hier müsse man aber auch zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und Veranstaltungen im Freien unterscheiden.

Die Tourismus- und Gastronomiebranche wird noch etwas länger auf eine Entscheidung warten müssen, denn auch hier wurden die Entscheidungen auf die Konferenz nach dem 6. Mai vertagt. Ein genaues Datum für die darauffolgende Konferenz steht noch nicht fest, jedoch liegen mindestens 14 Tage dazwischen. Über die Öffnung der Gastronomie wird also frühestens Ende Mai entschieden. In der Zwischenzeit soll aber viel mit den Gastronomen und den Zuständigen über Maßnahmen gesprochen werden.

Empfohlener Artikel: Die Zusammenfassung der Pressekonferenz mit Angela Merkel und Markus Söder

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Kneipen und Restaurants bleiben mindestens bis Ende Mai geschlossen

Spielplätze werden wieder geöffnet. Auch kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Zoologische Anlagen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schalte mit den Ministerpräsidenten verkündet. Viele Entscheidungen fallen aber erst am Mittwoch – und die Öffnung von Kneipen und Restaurants steht sogar erst am Ende des Monats auf der Tagesordnung.

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Deutsche Umwelthilfe: 11 Millionen Betrugsdiesel ohne Betriebserlaubnis

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die klare Stellungnahme der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Eleanor Sharpston, zur Illegalität von Abschalteinrichtungen zur teilweisen Deaktivierung von Abgasreinigungssystemen von Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb.


Begründungen vom Hersteller nicht ausreichend

Eleanor Sharpston, hat deutlich gemacht, dass die vom Hersteller angeführte Begründung, Verschmutzung und Verschleiß des Motors durch eine Abschalteinrichtung zu verhindern, nicht ausreiche, um deren Legitimität zu begründen. Vielmehr beziehe sich die in der EU-Verordnung 715/2017 genannte Ausnahmeregel lediglich auf Fälle, in denen „unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeuges darstellen“.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH dazu

„Temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen haben wir erstmals im Januar 2016 bei einem Euro 6 Mercedes der C-Klasse gefunden und bekannt gemacht. In den Folgemonaten konnten wir diese besonders heimtückische Abgasmanipulation, die gerade im Winterhalbjahr zu besonders hohen Stickoxidemissionen führt, bei praktisch allen in- wie ausländischen Dieselherstellern feststellen. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen wird. Dies wird weitreichende Konsequenzen für die Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasstufe Euro 5+6 haben. Sollte das Gericht den Anträgen folgen, muss das Kraftfahrtbundesamt alle Bescheide, die nach wie vor Abschalteinrichtungen zulassen, zurücknehmen. Die Fahrzeuge müssen dann entweder stillgelegt oder mit wirksamer Abgasreinigungstechnik nachgerüstet werden. Dies ist ein längst überfälliger Schritt für die betroffenen Fahrzeughalter, aber auch für die zahllosen Menschen, die unter den hohen Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten leiden und gesundheitlichen Schaden davontragen“, so Jürgen Resch.

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Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt:

„Ich habe für die DUH schon vor Jahren gegen jeden uns bekannt gewordenen Bescheid, der temperaturabhängige Abschalteinrichtungen erlaubt, Rechtsmittel eingelegt. Dies betrifft sowohl den Volkswagen-Konzern als auch Daimler und Opel. Diese Bescheide werden daher abzuändern sein, sobald der EuGH der Generalanwältin gefolgt ist. Die Hersteller und das Kraftfahrtbundesamt können wegen der Rechtsmittel der DUH also keine gemeinsame Sache machen und den EuGH ignorieren“, so der Rechtsanwalt.

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Zum Hintergrund:

Anlass für das Verfahren vor dem EuGH waren Untersuchungen der Pariser Staatsanwaltschaft, die in ein Ermittlungsverfahren gegen den Hersteller mündeten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Hersteller vor, Käufer der betroffenen Fahrzeuge über wesentliche Eigenschaften und die vor deren Inverkehrbringen durchgeführten Prüfungen getäuscht zu haben. Das nationale Gericht hatte den Gerichtshof angerufen mit der Bitte um Klärung „zur Definition und zur Tragweite der Konzepte Emissionskontrollsystem und Abschalteinrichtung“.

Die Generalanwältin ist der Ansicht, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können. Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung.

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Maskenpflicht ist angemessen, urteilt saarländisches Gericht

Saarlouis. Die Maskenpflicht ist angemessen. So hat zumindest die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes an diesem Donnerstag entschieden. Das Gericht weist den Antrag einer Privatperson zurück, die gegen die Verpflichtung geklagt hat.

Kontaktsperre bis mindestens 10. Mai verlängert

Wie die Nachrichtenagentur DPA vorab berichtet, sollen Spielplätze bald wieder öffnen dürfen. Allerdings appellieren die Regierungen an die Eltern, nicht überfüllte Spielplätze aufzusuchen und generell auch auf den Spielplätzen die Abstandsregeln einzuhalten. Ebenso sollen Gottesdienste wieder ermöglicht werden. Heute besprechen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen. Die Kontaktsperre soll indes mindestens bis zum 10. Mai anhalten, wie sich Kanzleramtschef Helge Braun gegenüber dem Spiegel geäußert hat. Erst in der nächsten Besprechung zwischen Kanzlerin und Landeschefs werde dies beraten. Diese findet am 6. Mai statt. Dann steht laut Spiegel das „wesentliche Paket“ auf der Tagesordnung.

 

Bau der neuen Brücke in Mainz startet

Nachrichten Mainz | Am Kisselberg in der Landeshauptstadt Mainz soll eine neue Brücke entstehen. Die Bauarbeiten hierzu sollen bereits an diesem Montag starten und rund 60 Wochen lang dauern. Die Brücke soll in erster Linie das sichere und barrierefreie Überqueren der Saarstraße ermöglichen.


Verkehrsdezernentin Katrin Eder dazu

„Die neue Brücke am Kisselberg durchbricht die Barriere, die die Saarstraße seit vielen Jahrzehnten in diesem Bereich unserer Stadt bildet. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Förderung des Umweltverbundes aus Fuß, Rad und ÖPNV. Mit dem Baustart der Brücke am 4. Mai 2020 erfüllt sich für viele Menschen ein lange gehegter Wunsch“, erklärt Verkehrsdezernentin Katrin Eder.

„Die Beschäftigten des Kisselberg-Gebiets, der künftige Schulstandort sowie die Ansiedlungen im Hochschulerweiterungsgebiet werden so an das äußerst dichte ÖPNV-Angebot entlang der Saarstraße optimal angebunden. Radfahrende und Zufußgehende können bequem und barrierefrei queren und erhalten so völlig neue und direktere Wegeverbindungen. Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten ist der Baustart ein wichtiges Zeichen, dass es in der zukunftsfähigen Entwicklung einer ökologischen Stadtentwicklung weitergeht. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsverwaltung, dass sie den jetzigen Baustart trotz der aktuell widrigen Umstände möglich machen.“, so die Verkehrsdezernentin.

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Ein Tor nach Mainz soll entstehen

Die neue bogenförmige Brücke am Kisselberg soll ein architektonisches Zeichen setzen und dem westlichen Stadteingang der Landeshauptstadt durch seine spezielle Gestaltung Rechnung tragen. Mit der Brücke entsteht ein Tor nach Mainz, das die Besucher der Stadt schon am Eingang willkommen heißen soll. Das Brückenbauwerk ist geprägt von den zwei begrünten Hügeln, welche die  Treppen und Rampen zur barrierefreien Überquerung der Saarstraße aufnehmen. Für die nötige Sicherheit sorgt zudem ein spezielles Lichtkonzept.

Die Brücke verbindet das Hochschulareal und Unigelände sowie die Opel-Arena mit dem Dienstleistungsbereich auf dem Kisselberg. Durch die Brücke ist das barrierefreie Erreichen der Studierendenwohnheimen und des Stadions möglich. Zudem werden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende sicher über die Saarstraße geführt. Das gesamte Areal rund um die Brücke wird dadurch spürbar funktional aufgewertet.

So wird die Brücke aussehen

Bevor die Bauarbeiten der Brücke starten, werden links und rechts der Saarstraße die Widerlagerwände der Brücke aus Stahlbeton hergestellt. Im Anschluss daran werden hinter den hergestellten Widerlagerwänden auf beiden Seiten der Saarstraße Rampenhügel aus Erde modelliert. Diese beidseitig vorgelagerten Brückenköpfe erhalten Treppenanlagen und Wege. Als eine Verlängerung der Brückenachse führen die Haupttreppen direkt in Richtung der weiterführenden Wege. Weitere Treppen werden zudem jeweils parallel zur Saarstraße runter führen, damit die Haltestellen an der Saarstraße auf direktem Weg zu erreichen sind. Die Brücke selbst wird aus Stahl hergestellt.

Quelle: Stadt Mainz

Ablauf der Bauarbeiten

Die Bauarbeiten werden ab dem 4. Mai beginnen. Zu Beginn müssen dort Leitungen verlegt werden, wo die Brückenköpfe entstehen. Deshalb wird auf beiden Seiten der Saarstraße das Baufeld geräumt und die Fläche geebnet. Danach werden die Widerlagerwände hergestellt. Dies erfolgt zum Teil über Bohrpfähle. Wenn die Fundamentarbeiten beendet sind, werden die Widerlagerwände und Stützwände ausgeführt. Ein Großteil der Arbeiten wird jeweils nacheinander auf der linken oder rechten Seite der Saarstraße stattfinden. Arbeiten, bei denen es möglich ist, werden jedoch parallel durchgeführt. Ziel ist es, dass die Saarstraße grundsätzlich nicht für die Bauarbeiten gesperrt werden muss.

Zum Spätherbst/Winter 2020 wird mit der Fertigstellung der oben genannten Arbeiten gerechnet. Dann kann mit dem eigentlichen Brückenüberbau begonnen werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird es sich nicht vermeiden lassen, die Saarstraße für rund vier Tage komplett zu sperren, um den Brückenhauptteil auf die Widerlager aufzuheben. Diese Arbeiten sollen zum Großteil an einem Wochenende stattfinden, um die Beeinträchtigung auf den Verkehr so gering wie möglich zu halten.

Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Rest der Bauzeit benötigt, um alle Treppenanlagen herzustellen, die barrierefreien Wege in Asphalt umzusetzen und die Geländer anzubringen. Diese Fertigstellungsarbeiten sind für das Frühjahr 2021 geplant. Daher ist beabsichtigt, die Bepflanzung und Landschaftsbauarbeiten parallel durchzuführen.



Zahlen, Daten und Fakten zur Brücke:

  • Bauwerk: Stahlfertigteil auf Stahlbetonwiderlagern
  • Spannweite: ca. 37,50 m; Höhe ca. 4,50 m
  • Länge der Stützwand: ca. 45 m; Höhe ca. 4,90 m
  • Gewicht des Brückenträgers: ca. 50 Tonnen (Stahlbau)
  • Ortbeton: ca. 500 Kubikmeter
  • Betonstahl: ca. 63 Tonnen
  • Erdbau: Beidseitige Rampenhügel Erdmassen ca. 16.000 Kubikmeter
  • Verkehrswege: Breite des Hauptweges 4 m
  • Asphaltwege zur barrierefreien Überwindung der Rampenhügel: 2.500 Quadratmeter, Breite 2,50 m

Baukosten:

  • Brückenbau: ca. 1.180.000,00 €
  • Verkehrswegebau: ca. 1.561.000,00 €
  • Leitungsbau ca. 230.000,00 €
  • Beleuchtung ca. 250.000,00 €

Das Projekt wird durch das Land mit 75 Prozent gefördert.

Fahndung der Polizei Worms: Messerangriff auf 29-Jährigen

Nachrichten Worms | An diesem Mittwoch gegen 15:00 Uhr wurde ein 29-jähriger Wormser im Bereich des Albert-Schulte-Parks, in der Nähe des Busbahnhofs von zwei unbekannten Männern angegriffen und verletzt. Die beiden Personen sprachen ihn in fremder, ihm unverständlicher Sprache an und gingen unvermittelt auf ihn los und schlugen ihm mehrfach in den Bauch.


Einer der Täter hatte plötzlich ein Klappmesser in der Hand und attackierte ihn damit. Sein Pullover und sein T-Shirt wurden durchdrungen und beschädigt. Schnittverletzungen erlitt er glücklicherweise nicht. Im Anschluss liefen die Angreifer in Richtung Renzstraße davon. Über mögliche Hintergründe zur Tat kann der Wormser keine Angaben machen.

Täterbeschreibung:

  • Ca. 20-25 Jahre
  • dunkler Hauttyp
  • schwarze Haare
  • einer mit Bart
  • Beide trugen eine Jogginghose

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter piworms@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn A1

Nachrichten Rotenburg | An diesem Donnerstagmorgen, gegen 06:15 Uhr, ereignete sich auf der Autobahn A1 ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 22-jähriger Mercedes-Fahrer aus Speyer war auf der Hansalinie in Richtung Bremen unterwegs, als er zwischen den Anschlussstellen Hollenstedt und Heidenau, vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.


Der junge Mann geriet mit seinem PKW ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Er überschlug sich mehrmals und rutschte anschließend auf dem Dach quer über die Fahrbahn. Bei dem Unfall wurden glücklicherweise keine weiteren Verkehrsteilnehmer beschädigt.

Der 22-Jährige konnte sich selbstständig und nur leicht verletzt aus seinem Auto befreien. Da bei dem Unfall Betriebsstoffe ausliefen, musste die A1 bis zur Fahrbahnreinigung und Bergung des Fahrzeugs zeitweise voll gesperrt werden. Hierdurch bildete sich ein Rückstau von zeitweise mehr als 5 km. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf ca. 20.000 Euro.

Kontaktbeschränkungen gelten auch bei Maskenpflicht

Nachrichten Mainz | Im Vorfeld des Feiertages am 1.Mai und des damit verbundenen verlängerten Wochenendes hat Innenminister Roger Lewentz appelliert, bei Aktivitäten im Freien weiterhin die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus einzuhalten, und auf  das generell geltende Veranstaltungsverbot hingewiesen.


Die Bevölkerung hält sich sehr diszipliniert an die Vorgaben

Auch die jüngsten Beobachtungen zur Einhaltung der Maskenpflicht zeigen, dass die Bevölkerung die andauernde Ernsthaftigkeit der Lage verinnerlicht hat. Die Bevölkerung hält sich sehr diszipliniert an die Vorgaben und nutzt die Masken teilweise über die Pflicht hinaus. „Bereits das vierte Wochenende in Folge verhielten sich die Bürgerinnen und Bürger bislang überwiegend vorbildlich und verantwortungsbewusst“, so Roger Lewentz.

Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung blieb auf einem insgesamt niedrigen Niveau. So verzeichnete die Polizei am letzten Wochenende landesweit 426 Verstöße. Der überwiegende Anteil bezog sich dabei auf das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum.

Gerade vor dem Hintergrund der seit letzter Woche bestehenden Ladenöffnung und dem merklich höheren Personenaufkommen in den Innenstadtbereichen ist die weiterhin geringe Anzahl an Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung besonders bemerkenswert.

Ganz nach dem Motto „Ich schütze Dich, Du schützt mich!“ zeigen die Bürgerinnen und Bürger hier ein nicht selbstverständliches Maß an Solidarität.

Mit Blick auf das anstehende verlängerte Wochenende betont der Innenminister, dass die bisherigen Einschränkungen fortbestehen. Deshalb werden auch traditionelle Feiern, wie „Tanz in den Mai“, das Aufstellen eines Maibaums oder das Entfachen eines Maifeuers in geselliger Runde nicht möglich sein.

Die Polizei wird daher auch weiterhin durch eine verstärkte Präsenz, insbesondere in Form von Fußstreifen, die Einhaltung der Beschränkungen überwachen. „Auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ändert nichts an den geltenden Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungsverboten. Vielmehr ist es als zusätzlicher Schutz zu sehen“, so Lewentz.

Kritik von der CDU an der Landesregierung Rheinland-Pfalz

Nachrichten Rheinland-Pfalz | An diesem Mittwoch gab Malu Dreyer in einer Regierungserklärung weitere Lockerungen bekannt (wir berichteten). Aus der CDU kommt dafür viel Kritik. Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf erhielt im Anschluss an Dreyer das Wort und kritisierte die Landesregierung für einige Maßnahmen stark.


Bonus für das Pflegepersonal

„Für unsere Gesellschaft ist diese Pandemie die größte Herausforderung seit dem zweiten Weltkrieg“, so Baldauf. Der Grund, dass Deutschland bei der Pandemie so gut weg kommt, sei unter anderem auch unser Pflegepersonal. „Wir haben vorgeschlagen, ihnen für ihren Einsatz einen abgabefreien Bonus aus Landesmitteln und kostenlose Verpflegung zur Verfügung zu stellen.“, so Baldauf. Das Bundeskabinett habe an diesem Mittwoch einen Pflegebonus beschlossen. „Ich erwarte von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, dass Sie sich diesem anschließen und sich dahinter schließen“, forderte der CDU-Vorsitzende von Malu Dreyer.

Abwägen, was wir uns leisten wollen und können

„Mindestens so lange bis ein Impfstoff entwickelt ist und flächendeckend zur Verfügung steht, wird es keine einfachen Auswege und Lösungen geben.“, mahnt Baldauf. Doch mittlerweile nehmen die Diskussionen über die Lockerungen Fahrt auf. Den einen ginge es zu schnell, den anderen zu langsam. Man müsse sprechen „darüber was uns als Gesellschaft wichtig und wert ist, was wir uns leisten wollen und können. Eine zweite Infektionswelle, ein nochmaliges stärkeres Aufflammen muss unter allen Umständen verhindert werden.“

Das Münchner Ifo-Institut rechne mit 1,8 Millionen Arbeitslosen im Zuge der Krise. Soziologen befürchten zudem, dass Depressionen, Scheidungs- und Selbstmordraten steigen und die Polizei meldet eine drastische Zunahme von häuslicher Gewalt. Zudem sei das Kindeswohl stark gefährdet durch das andauernde Fernbleiben von Kitas und Schulen. „Wir haben eine sehr schmale Gratwanderung vor uns.“, so Baldauf. „Die sozialen Folgen von Corona werden bislang nicht in ausreichendem Maße gewichtet.“, kritisiert Baldauf.



Schon jetzt für künftige Krisen wappnen

Bereits jetzt müsse man Maßstäbe für künftige Ausnahmesituationen entwickeln. Schon jetzt müsse man sich um bessere Gesundheits- und Katastrophenschutzmaßnahmen kümmern. „Ein Mehr an Vorsorge schafft ein Mehr an Sicherheit.“, so Baldauf. Deshalb benötige man mehr Schutzkleidung, mehr Reserven an medizinischer Ausrüstung. Man benötige auch mehr Schutzkleidung um Besuche in Altenheimen zu ermöglichen, denn dort sei die Isolation besonders kritisch.

Auch die unterschiedlichen Regelungen kritisiert Baldauf: „Wieso darf ein 800 Quadratmeter großer Laden öffnen, aber ein Laden mit 801 Quadratmetern nicht? Wieso traut die Politik dem Einzelhandel und dem Friseur um die Ecke zu, für Distanz zu sorgen und dem Besitzer des Biergartens oder der Eckkneipe nicht? Kinder dürfen in die Schule, aber Gäste nicht ins Hotel. Wie groß ist eine Großveranstaltung? Und warum darf das Outletcenter in Zweibrücken öffnen, der Friseur aber noch nicht?“, so Baldauf. „Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, das ist ungerecht, das sind die falschen Signale.“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende.

Regionalisierung bestimmter Wirtschaftszweige wichtig

Man müsse außerdem über die Regionalisierung bestimmter Wirtschaftszweige nachdenken, um unabhängiger von anderen Ländern zu sein. Beispielsweise müsse man die Arzneimittel wieder verstärkt in Deutschland produzieren lassen und weniger aus China importieren.

Zudem habe die Bedeutung von Kreiskrankenhäusern in der Fläche zugenommen. Er fordert daher von Malu Dreyer: „Lernen Sie aus der Corona-Krise, halten Sie Krankenhäuser in der Fläche, erhöhen Sie die Investitionsförderungen um 100 Millionen Euro täglich.“



Mehr Möglichkeiten für Städte und Unternehmen

Die Einnahmen der Städte und Gemeinden sinken im Land dramatisch, so Baldauf. Die 100 Millionen Euro im Nachtragshaushalt reichen nicht aus, um die Verluste auszugleichen. Daher fordert die CDU die Landesregierung auf, mit einem eigenen kommunalen Stabilitätspakt die Notlage abzufedern.

Bei der Soforthilfe für die Wirtschaft „hat die Landesregierung viele Fehler gemacht und Unternehmen alleine gelassen.“, so Baldauf. Rheinland-Pfalz sei bei der Bearbeitung der Soforthilfen zu langsam gewesen. Rheinland-Pfalz benötige endlich ein modernes Industriekonzept. Zudem müsse man vor allem die Tourismus- und Gaststättengewerbe unterstützen und mit einem Hygieneplan unterstützen, damit diese möglichst bald, zumindest im Außenbereich wieder öffnen können.

Die Digitalisierung der Schulen muss gefördert werden

Bei den Schulen sei die Digitalisierung noch zu wenig voran geschritten. Hier müsse man sicherstellen, dass auch in Krisenzeiten das Lernen digital ermöglicht wird. Zudem benötige es klarere Hygienemaßnahmen in den Schulen, diese seien bislang noch zu schwammig. Auch fordert er Unterstützung für alle Schüler die Nachhilfe benötigen, diese digital in den Sommerferien anzubieten.

„Ich hoffe sehr, dass sich die Entwicklung in den kommenden Wochen stabilisiert, damit unsere Bürgerinnen und Bürger hoffen können. Geben wir aufeinander acht und bleiben Sie alle gesund“, sagte Baldauf abschließend.

 

Wohnungen über Supermärkten in Mainz

Nachrichten Mainz | Der Wohnraum in Mainz ist knapp. Daher wurde bereits im letzten Jahr vermehrt die Möglichkeit diskutiert, eingeschossige Lebensmittelmärkte aufzustocken, um Wohnraum zu schaffen. Die Stadt Mainz hat dazu in den letzten Monaten analysiert, welches Flächenpotential im Stadtgebiet tatsächlich besteht. Gleichzeitig wurde geprüft, ob es Erweiterungsmöglichkeiten im städtebaulichen und baurechtlichen Sinne für die Lebensmittelmärkte gibt.


260 Wohnungen könnten so entstehen

Insgesamt 85 Einzelhändler der Lebensmittelbranche inklusive Getränke- und Drogeriefachmärkte gibt es in Mainz. Davon sind 44 eingeschossig beziehungsweise in manchen Fällen auch zweigeschossig und wurden deshalb überprüft. Da die übrigen 41 Standorte nicht für eine Aufstockung in Frage kamen, wurde in diesen Fällen auf eine Überprüfung verzichtet.

Unter Beachtung aller Umstände kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass an 13 Standorten die Möglichkeit besteht, Gebäude des Lebensmitteleinzelhandels für Wohnzwecke zu erweitern und aufzustocken beziehungsweise dafür neu zu errichten.  Dadurch könnten Schätzungen zufolge rund 260 Wohnungen mit etwa 26.000 Quadratmetern Geschossfläche neu entstehen.

Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz dazu

Diese Ergebnisse sind für Manuela Matz von großer Bedeutung. „Wir wissen jetzt sehr genau, was an welchen Standorten möglich ist und können dementsprechend jetzt sehr gezielt vorgehen“, so die Wirtschaftsdezernentin.

Dabei sei vor allem aufgefallen, dass nur zwei Standorte uneingeschränkt für die Erweiterung der Verkaufsfläche und die Aufstockung für Wohnnutzung oder eine gewerbliche Nutzung ohne Restriktionen geeignet seien. Die anderen elf Standorte könnten zwar für Wohnnutzungen aufgestockt werden, allerdings müssten dafür noch städtebauliche und architektonische Lösungen für die dortigen Grundstücksverhältnisse gefunden werden. Zudem müsste das Baurecht bei vier dieser elf Standorte für die Nutzung des Obergeschosses oder für die Erweiterung der Fläche angepasst werden.

Manuela Matz begrüßt die Möglichkeit des zusätzlichen Wohnraums

„Die Wohnraumsituation in unserer Stadt ist nach wie vor alles andere als einfach. Deshalb würden wir es natürlich sehr begrüßen, wenn durch Aufstockungen von Einzelhandelsgebäuden in Zukunft Wohnungen entstehen würden“, betont Matz. Der nächste Schritt sei es, sich die Ergebnisse sehr genau anzuschauen und diese zu bewerten. Die Lebensmitteleinzelhändler hätten dabei natürlich eine entscheidende Bedeutung.

„Wir werden deshalb in den nächsten Wochen und Monaten diese Unternehmen ganz gezielt kontaktieren, um auszuloten, was an den Standorten möglich ist. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu entwickeln, mit denen sich am Ende alle identifizieren können. Es wäre schön, wenn wir auf diese Weise zusätzlichen Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger schaffen könnten. Und auch im Hinblick auf einen schonenden Flächenverbrauch wäre es wünschenswert, wenn wir das vorhandene Potential größtmöglich entwickeln könnten“, sagte die Wirtschaftsdezernentin.

Feste in Wiesbaden auch nach dem 31. August abgesagt

Nachrichten Wiesbaden | Großveranstaltungen in ganz Deutschland sind bis zum 31. August untersagt, das gilt natürlich auch für Wiesbaden. Der Magistrat hat in seiner Sitzung an diesem Dienstag darüber beraten, dass das Theatrium, die Rheingauer Weinwoche und auch das Stadtfest ebenfalls nicht stattfinden werden, auch wenn die Definition für Großveranstaltungen noch nicht genau festgelegt ist.


Das Theatrium kann nicht verschoben werden

Das Theatrium, das vom 12. bis 13. Juni geplant war, wird nicht stattfinden und auch eine Verlegung auf die Zeit nach dem 31. August 2020 ist nicht möglich. Für die vom 14. bis 23. August geplante Rheingauer Weinwoche wird geprüft, ob und wann es welche Alternativen geben könnte. Derzeit findet ein Austausch mit den Winzern und dem Weinbauverband darüber statt. Doch sicher ist, dass die Rheingauer Weinwoche nicht in der bekannten Form stattfinden wird.

Das Stadtfest wird abgesagt

Das Stadtfest, das vom 25. bis 27. September geplant ist, könnte zwar nach der aktuellen Verordnung stattfinden, jedoch ist der Planungsvorlauf so groß, dass die damit verbundenen Kosten bei einer eventuell kurzfristigen Absage des Festes nicht zu stornieren wären. Zusätzlich ist in der aktuellen Situation die Suche nach Sponsoren, die zur Refinanzierung der Veranstaltung notwendig sind, schwierig. Die Absage des Stadtfestes ist daher trotzdem notwendig, da eine verlässliche Planung des Festes in der aktuellen Situation nicht gewährleistet werden kann.

Interview mit Professor Resch zu Sauna und Inhalation gegen Corona

Nachrichten Überregional | Das Coronavirus hat Deutschland weiter fest im Griff und viele Menschen haben sich mit Sicherheit schon mal gefragt, ob einfache Mittel vielelicht schon helfen können. Die KLAFS GmbH & Co. KG, ein Hersteller von Saunaanlagen hat mit Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Resch darüber gesprochen, ob saunieren helfen kann, sich gegen das Coronavirus zu schützen.


Herr Prof. Resch, vielen Dank, dass Sie sich in dieser turbulenten Lage Zeit für unsere Fragen nehmen. Wir werden seit Wochen nahezu überflutet von Meldungen zu COVID-19. Welche medizinischen Erkenntnisse halten Sie für tatsächlich relevant?

Das „neue Coronavirus“, inzwischen meist als „SARS-CoV-2“ bezeichnet, gehört zu einer Art von Viren, die (bislang) vor allem die Atemwege befallen und dort Schaden angerichtet haben. Vieles kann man derzeit nur vermuten, in dem man annimmt, dass SARS-CoV-2 sich so verhält, wie man es von anderen, vor allem ebenso akute Atemwegserkrankungen auslösenden Viren kennt. Bei vielem, was derzeit gesagt wird, ist deshalb festzustellen, „das kann sein, muss aber nicht“.

Was passiert, wenn man sich mit COVID-19 ansteckt?

Die sogenannte Tröpfcheninfektion ist wohl der mit Abstand wichtigste Übertragungsweg. Das würde auch erklären, warum sich das SARSCoV-2-Virus typischerweise zuerst im Nasen-Rachenraum ausbreitet. Während Aerosole aus winzig kleinen Tröpfchen bestehen und deshalb tief in die Lungen eingeatmet werden, werden größere Tröpfchen und Partikel
oft schon in der Nase abgefangen oder schlagen sich in diesem Bereich nieder. Eventuell im Tröpfchen enthaltene Virus-Partikel docken mit speziellen „Armen“ auf raffinierte Weise an den Zellen der Schleimhaut an. Diese Arme haben den Viren übrigens ihren Namen gegeben: Corona, lateinisch „die Krone“ beschreibt die kugelförmige äußere Gestalt mit den „Kontaktarmen“.

Ist es dem Virus erst einmal gelungen, an einer für ihn geeigneten Zelle anzudocken, dringt es in die Zelle ein und zwingt diese, in großer Zahl Kopien des Virus anzufertigen und diese auszustoßen. Die gekaperten Zellen werden dadurch stark geschädigt und sterben ab. Die so entstehenden Schäden erklären die schmerzhaften Symptome wie Halsweh oder Husten, die beginnenden Abwehraktivitäten des körpereigenen Immunsystems sind wesentliche Ursache für das sich begleitend einstellende Fieber.

Gelingt es dem Virus, sich tief in der Lunge festzusetzen, haben die damit einhergehenden Schäden der Zellen ganz andere Konsequenzen. Dort, wo der Austausch von Sauerstoff stattfindet, liegt nur eine dünne Zellschicht zwischen „innen und außen“. Wird die geschädigt, öffnet sich ein Scheunentor, durch das Krankheitserreger in den Körper gelangen können.

Statistiken aus dem chinesischen Epizentrum der Epidemie, der Großstadt Wuhan, zeigen, dass bei 100 % der Patienten, die an COVID-19 verstarben, eine Sepsis festgestellt wurde. Das ist der medizinische Fachausdruck für eine Blutvergiftung, bei der krankmachende Bakterien über den Blutweg den gesamten Körper überschwemmen und dabei eine Infektion verursachen, mit der der Körper und sein Immunsystem nicht mehr fertig werden. In diesem Zusammenhang wurde auch regelmäßig eine derart überschießende Abwehrreaktion des eigenen Immunsystems beobachtet, dass dieses außer Kontrolle zu geraten scheint und undifferenziert die eigenen Lungenzellen angreift.



Kann ein gut funktionierendes Immunsystem vor dem Ausbruch von COVID-19 schützen?

Dazu gibt es definitiv noch keine Ergebnisse von Studien mit dem SARS-CoV-2-Virus. Denkbar ist aber, dass ein „kompetentes“ Immunsystem an verschiedenen Stellen im Ablauf der Krankheitsentwicklung erfolgreich eingreifen kann.

Kann man sein Immunsystem trainieren?

Ja, das ist durchaus möglich. Zum Beispiel mit sogenannten thermischen Reizen wie dem Eisbaden. Wesentlich angenehmer sind wechselwarme thermische Reize, allen voran das Saunieren mit kurzen, intermittierenden Phasen der gezielten Abkühlung. In den letzten
Jahrzehnten ist durch Studien belegt worden, dass regelmäßiges Saunieren nach etwa 2 bis 3 Monaten zu einem deutlichen Rückgang der „Anfälligkeit“ gegenüber diversen Erregern von Erkältungskrankheiten führt, nach etwa 6 Monaten sogar um bis zu 50%. Wen es dann doch noch erwischt, der hat gute Chancen, dass die Erkältung kürzer und weniger stark ist.
Die längerfristige und durchaus nachhaltige Verbesserung des Immunstatus ist aber leider kein Schalter, den man schnell mal umlegen könnte und der gute Vorsatz ist leider kein wirksamer Sofortschutz.

Was kann man sofort gegen die Krankheit tun?

Zu derzeitigen Stand gibt es weltweit kein Medikament, dessen Wirksamkeit durch geeignete Studien eindeutig nachgewiesen wäre. Alles was sonst noch dazu beitragen könnte, den Ausbruch einer COVID-19 Erkrankung zu verhindern oder die Schwere der Erkrankung abzumildern, sollte in einschlägige Überlegungen einbezogen werden. Dazu zählt sicherlich die altbewährte Thermotherapie, die in der trockenen (finnischen) wie der Dampfsauna große Popularität genießt.

Über viele Jahrzehnte war die Erwartung, dass wohl dosierter Wärme-/Kältestress gesundheitsförderlich ist, vor allem empirisch begründet, stützte sich also auf Beobachtungen. Erst in den letzten 25 Jahren haben Ergebnisse aus der Grundlagenforschung u.a. zu Fieber und Immunabwehr die Grundlage zum Verständnis geschaffen, was genau da im Körper abläuft. Gerade im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie könnten sich da hoch spannende neue Perspektiven auftun, sowohl was die langfristig präventiven Wirkungen, aber auch was die möglichen unmittelbaren therapeutischen Wirkungen von Wärme und Kälte angelangt.



Heißt das, ein Saunabesuch könnte direkt etwas bewirken?

Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Lassen Sie mich mit der einfachsten und unmittelbarsten Wirkung beginnen. Zu den wenigen Erkenntnisse, die für das SARS-CoV-2-Virus als gesichert angenommen werden können gehört, dass es sich in aller Regel zunächst im Nasen-Rachenraum einnistet. Nun weiß man auch, dass Coronaviren allgemein und auch das neue Sars-CoV2-Virus recht wärmeempfindlich sind. Und für die Sauna ist bekannt: „die heiße Luft im Saunaraum wirkt auf die Haut und die Atemwege“. Das wird
jeder bestätigen können, der einmal ein „richtiges“ Aufgussritual miterlebt hat. Es ist also gut vorstellbar, dass bei jedem Saunagang mit jedem Atemzug Viren in den oberen Atemwegen inaktiviert werden.

„Nach Sechsmonatigem regelmäßigem saunieren kann die Anfälligkeit gegenüber Erkältungskrankheiten um bis zu 50 % sinken.“

In welcher Hinsicht könnte ein Saunabesuch noch gut sein in Zeiten von COVID-19?

Der starke Wärmereiz – und auch der übliche deutliche Kältereiz nach jedem Saunagang haben zuverlässig und unmittelbar Auswirkungen auf den Teil unseres Immunsystems, der aktuell besonders wichtig ist, das angeborene oder unspezifische Immunsystem. Ich möchte versuchen, dies kurz zu erklären und dabei mit dem anderen, dem erworbenen Teil unseres Immunsystems beginnen, der auch als spezifisches Immunsystem oder Immungedächtnis bezeichnet wird. Impfungen z.B „trainieren“ typischerweise diesen Teil des Immunsystems, genauso wie vieles andere, mit dem wir im Laufe unseres Lebens in Berührung kommen, insbesondere Bakterien und Viren.

Wenn bestimmte Arten von Abwehrzellen aus der Familie der weißen Blutkörperchen, die B-Lymphozyten und T-Lymphozyten, zum ersten Mal z.B. auf ein Masernvirus oder ein Lungenentzündungsbakterium treffen, analysieren sie dessen Oberfläche und beginnen, gegen besonders typische Strukturen Antikörper zu produzieren. Zellen, die das einmal gelernt haben, merken sich das und können, wenn der Eindringling zum zweiten Mal einen Angriff versucht, schnell und in so großer Menge genau die richtigen Antikörper  produzieren, dass nichts mehr passiert. Man sagt, man sei „immun“ gegen eine Erkrankung. Das funktioniert aber frühestens erst beim zweiten Kontakt, weil sich die wenigen Zellen, die die neue Fähigkeit entwickelt haben, selbst erst vermehren müssen.

Deshalb ist es überlebenswichtig, dass das angeborene Immunsystem als schnelle Eingreiftruppe möglichst gut funktioniert. Auch hier sind weiße Blutkörperchen die Akteure,
sie heißen Monozyten oder Granulozyten (nach ihrem Aussehen unter dem Mikroskop), oder auch Killerzellen, weil sie sich direkt auf „neue“ Eindringlinge stürzen und sie zerstören oder auffressen.



Wenn derzeit kein Mensch ein funktionierendes Immungedächtnis für SARS-CoV-2 hat, dann sind also „Killerzellen und Co“ entscheidend, ob sich der Körper erfolgreich zur Wehr setzen kann?

Ganz genau – und hier schließt sich der Kreis! Denn diese Zellen arbeiten besonders gut bei erhöhter Temperatur, weshalb die Natur die Entwicklung von Fieber erfunden hat. Man weiß schon recht lange, dass dadurch z.B. Monozyten aktiviert werden. Und dies konnte schon unmittelbar nach einem einmaligen Saunabesuch beobachtet werden Fatalerweise scheint es das SARS-CoV2-Virus zu verstehen, diese natürliche Immunantwort zu behindern, denn genau dies erklärt die Beobachtung, dass die ersten Tage nach Infektion oft ohne „Gegenwehr“ (erkennbar an Krankheitssymptomen und Fieber) verlaufen, alles eigentlich zuverlässige Indikatoren, dass das eigene Immunsystem in Gang gekommen ist.

Je erfolgreicher das Virus dabei ist, umso schwerer ist der Krankheitsverlauf, aber auch bei weniger dramatischen Verläufen scheint die Immunabwehr erheblich ausgebremst zu werden. Bemerkenswerterweise kamen Wissenschaftler schon vor fünf Jahren zur Erkenntnis, dass „strategische Temperaturveränderungen“ die komplexen Reaktionen des Immunsystems so beeinflussen, dass es nicht zu dem für schwere Verläufe von COVID-19 so typischen und verheerenden „Zytokinsturm“ kommt.

Zählt man zwei und zwei zusammen, dann sollte es gerade jetzt eine gute Idee sein, das Immunsystem durch regelmäßige Benutzung der heimischen Sauna zu unterstützen, eine mögliche Infektion erfolgreich abzuwehren, bevor sie Schaden anrichten kann. Um noch eins draufzusetzen: es gibt recht überzeugende wissenschaftliche Belege, dass nicht nur „künstliches Fieber“ wirksam ist, sondern dass auch „künstliche Kälte“ in dieselbe Richtung wirkt. Damit dürften sowohl die Wärme in der Sauna selbst wie auch das obligatorische Abkühlen nach jedem Saunagang Hand in Hand wirken und neue Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung bestätigen ganz offensichtlich ältere, praxisnahe Untersuchungen.



Beim Aufguss in der Sauna werden typischerweise ätherische Öle hinzugefügt. Welche Wirkung folgt daraus?

Klar, der Geruch vieler ätherischer Öle wird von den meisten Menschen
als angenehm empfunden. Es gibt aber auch wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass ätherische Öle vielfältige und relevante positive Wirkungen auf die Gesundheit haben.
Ein subjektiv als angenehm empfundener Geruch induziert im Körper eine vermehrte Produktion und Ausschüttung vieler weiterer direkt oder als Botenstoffe wirksamer Substanzen, z.B. das in der letzten Zeit so populäre „Glückshormon“ Oxytocin, die ihrerseits deutliche positive Wirkungen auf das Immunsystem entwickeln. Einfacher
vorstellbar sind hier die unmittelbaren Wirkungen dieser Öle, die weit besser
erforscht und beschrieben sind als man gemeinhin erwartet. Es gibt vielfältige, durch wissenschaftliche Studien nachgewiesene, Effekte ätherischer Öle gegen Bakterien und Pilze, aber auch gegenüber Viren und hier konkret gegenüber sog. RNA-Viren, zu denen
auch die Coronaviren gehören. Für die altbewährte Salzinhalation gibt es seit einiger Zeit bestens funktionierende technische Lösungen, um dieses traditionelle Therapeutikum für die Lunge ins Haus – oder besser – in die Sauna zu holen…

Das natürliche Heilmittel Sole und dessen Anwendung im Bereich der Lunge begeistert mich seit vielen Jahren. Bekannte Effekte des Sole-Aerosols lassen sich logisch und wissenschaftlich plausibel auf das Thema COVID-19 übertragen. Soletröpfchen wirken hygroskopisch. Damit bezeichnet man in der Chemie und Physik die Eigenschaft von Stoffen, Feuchtigkeit aus der Umgebung zu binden. In der Lunge funktioniert das so: Lagert sich Salz ab, „zieht“ es Wasser durch die Schleimhaut in das Lumen der Lunge.

Dadurch wird der, in den Bronchien wie Lungenbläschen liegende Schleim, verflüssigt, Feinstaubteilchen werden gelöst und damit im wahrsten Sinne des Wortes die Lunge gereinigt. Übrigens hat hier die Technik der Trockensolevernebelung noch einen wichtigen zusätzlichen Vorteil. Wie tief Solepartikel in die Lunge gelangen, hängt entscheidend von ihrer Größe ab. Tröpfchen haben die Tendenz, sich aneinanderzulagern, sodass schnell relativ große Tropfen entstehen, die dann vorwiegend bis ausschließlich in Nase und oberen Anteilen des Rachens hängen bleiben. Moderne Geräte zur Trockensolevernebelung können demgegenüber eine Art Sole-Feinstaub erzeugen, mit dem sich Wirkungen bis in die tiefen Bereiche der Lunge realisieren lassen. Herr Resch, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.