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Orange Day – Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

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Jährlich findet am 25. November der internationale Gedenk- und Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt. Dieser Tag wird auch als Orange Day bezeichnet.


Orange ist die Farbe, die die Vereinten Nationen als Symbol für eine gewaltfreie Welt für Frauen eingeführt haben. Eine für dieses Jahr geplante Informationsveranstaltung der Soroptimist International Worms, eine Vereinigung die sich für die Rechte der Frauen weltweit stark macht, und der Polizeidirektion Worms, musste Corona bedingt leider auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Um das Thema in diesem Jahr dennoch aufzugreifen, werden an verschiedenen Orten in der Stadt Worms Plakate zu diesem Thema zu finden sein. So auch im Gebäude der Polizeidirektion Worms.

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Dienststelle in Orange

Dienstgebäude Polizeidirektion Worms, Hagenstraße 5 – Außen(teil)ansicht

Bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, wird das Treppenhaus im Dienstgebäude der Wormser Polizei in der Hagenstraße 5 orange illuminiert, um symbolisch auf das Thema hinzuweisen.

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist leider auch noch im 21. Jahrhundert ein häufig vorkommendes Kriminalitätsphänomen. Die Polizei rät deshalb betroffenen Frauen: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder Ihnen Gewalt angedroht wird! In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten gibt es auch zahlreiche präventive Maßnahmen, die in Anspruch genommen werden können. Es stehen Ihnen jederzeit kompetente, neutrale und natürlich kostenlose Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internet unter

https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/.

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Offener Brief – Bauernverband kritisiert Lebensmittelhandel

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Anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 18.11.2020 zur Umsetzung der UTP-Richtlinie begrüßt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken auch unter Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume endlich voranschreitet.


„Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig abgeschlossen werden. Wettbewerbsschädliche Konzentrationen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und teilweise in den vorgelagerten Stufen führen zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft und bewirken die Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben“, so Rukwied.

Eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes besteht daher in einer klareren Abgrenzung zwischen hartem Verhandeln und Missbrauch von Marktmacht in der Lebensmittellieferkette. Die EU hat dafür mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken eine wichtige Grundlage geschaffen, die von den Mitgliedstaaten auch weitergehend ausgestaltet werden kann. Aus Sicht des DBV müssen insbesondere die so genannten „relativ unzulässigen“ Praktiken (d.h. die dann unzulässig sein sollen, wenn sie nicht ausdrücklich vorab vereinbart sind) grundsätzlich untersagt werden.

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Einseitige Risiken und Kosten

Solche Vorab-Vereinbarungen sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern schieben häufig einseitig Risiken und Kosten dem schwächeren Lieferanten zu. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat man dieser berufsständischen Forderung Rechnung getragen und ist über eine reine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgegangen. Generell verboten werden soll auf diesem Weg beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten oder die Abwälzung von Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten.

Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des DBV unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Die Vertragspartner in der Lieferkette sollten daher über diesen begrenzten Anwendungsbereich hinaus und grundsätzlich unlautere Handelspraktiken in ihren vertraglichen Lieferbeziehungen ausschließen. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.

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Sanktionen müssen wirksam und abschreckend sein

„Wir setzen darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als angedachte nationale Durchsetzungsbehörde ihre Befugnisse auf der Grundlage der EU-Richtlinie konsequent zur Anwendung bringt. Wir erwarten, dass nach Feststellung von Verstößen diese und die getroffenen Entscheidungen veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass die von der Durchsetzungsbehörde festzulegenden Sanktionen wirksam und abschreckend sind. Die im Gesetzentwurf bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro vorgesehenen Geldbußen sind aus unserer Sicht zu niedrig und werden den EU-Kriterien noch nicht gerecht“, so Bauernpräsident Rukwied.

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Offener Brief

Die Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes und seiner Landesverbände reagieren in einem offenen Brief auf die veröffentlichte Empörung großer Lebensmitteleinzelhandelskonzerne im Zusammenhang mit der Verabschiedung der UTP-Richtlinie im Kabinett. Den Landwirten fehlt jedes Verständnis für das Vorgehen des Lebensmitteleinzelhandels.

An die Vorstandsvorsitzenden von
Aldi
Edeka
Lidl
Rewe

Umgang mit unlauteren Handelspraktiken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kontroverse um die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes und Ihre nun auch öffentlich gewordene jüngste Positionierung gegenüber der Bundeskanzlerin nehmen wir zum Anlass, uns mit diesem offenen Brief an Sie zu wenden. Sie zeigen sich irritiert und erschrocken, beklagen unter anderem Diffamierung und Diskreditierung und fühlen sich in „ehrabschneidender“ Weise behandelt.

Wir möchten diesen Empfindlichkeiten die Erfahrungen unserer Bauernfamilien gegenüberstellen, die seit langem unter massivem wirtschaftlichen Druck stehen, der die Arbeitsfähigkeit, Existenz und Nachhaltigkeit vieler Betriebe zerstört hat und die Verbliebenen weiter gefährdet.

Dieser Druck geht maßgeblich aus vom Preiswettbewerb in der Ernährungsindustrie, den der Lebensmittelhandel mit seinen Strukturen und seinem Einkaufsverhalten erzeugt und anheizt.

Jüngstes Beispiel sind die neuerlichen Preissenkungen der zurückliegenden Woche bei Schweinefleisch, die drastisch über das hinausgehen, was auch in Zeiten von Corona und ASP von Seiten des Marktes angemessen und geboten gewesen wäre.

Die Reihe der Beispiele ist lang und wird flankiert von langen Forderungskatalogen des Handels, bei denen die Vergütung höherer Standards und Kosten schlicht nicht vorgesehen ist. Die Folgen dieser langjährigen Fehlentwicklung nicht nur für die Strukturen in der Landwirtschaft sind bekannt und sichtbar: eine ausgeprägte Niedrigpreiskultur, mangelnde Wertschätzung für Lebensmittel und das Aus für viele Betriebe.

Vor diesem Hintergrund fehlt den deutschen Landwirten jegliches Verständnis für die genannten Befindlichkeiten. Die europäische Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ist ein erster, zaghafter und aus unserer Sicht unvollständiger Ansatz, die missbräuchliche Nutzung von Nachfragemacht in der Lebensmittelkette einzudämmen. Es ist nicht nachvollziehbar und auch dem kritischen Beobachter nicht vermittelbar, diese Regelung als eine ernsthafte Bedrohung für den deutschen Lebensmittelhandel hinzustellen. Viele der zur Diskussion stehenden Praktiken sind auch nach landläufigem Verständnis tatsächlich unlauter- wollen Sie ernsthaft solche Verhaltensweisen rechtfertigen und Ihre Einkaufspolitik darauf stützen?

Ihre Unternehmen nehmen häufig in Werbung und Marketing für sich in Anspruch, nachhaltig, verantwortungsvoll und mit Rücksicht auf die Wünsche von Bürgern und Verbrauchern zu agieren. Dieser Anspruch bleibt jedoch nur so lange glaubwürdig, wie er nicht in der täglichen Einkaufspraxis konterkariert wird. Wir fordern Sie auf, Ihren selbstgesetzten Anspruch umzusetzen und in einem ersten Schritt grundsätzlich und über den Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie hinaus auf die in Rede stehenden unlauteren Handelspraktiken zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

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Mainz | Neue Erkenntnisse zum versuchten Tötungsdelikt in Gonsenheim

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Auseinandersetzung in Mainz-Mombach
Polizei Mainz

Nach dem versuchten Tötungsdelikt vom späten Samstagabend (22.11.2020) im Mainzer Stadtteil Gonsenheim (wir berichteten) haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gestern Nachmittag weitere Informationen veröffentlicht.


So sind Nachbarn gegen 21:50 Uhr durch laute Schreie aus dem Anwesen im alten Ortskern von Gonsenheim auf die schreckliche Tat aufmerksam geworden.

Nach derzeitigen Ermittlungen hat der 27-Jährige mit einem scharfen Gegenstand auf die 23-jährie Wiesbadenerin „eingewirkt“ und diese dabei schwer verletzt. Nach seiner Tat stürzte er sich aus einem Fenster des Anwesens in den Hof, wo er durch die herbeigerufene Polizei verletzt aufgefunden werden konnte. Im inneren des Einfamilienhauses fanden die Beamten die schwerverletzte junge Frau auf, die durch den Rettungsdienst in eine Klinik gebracht wurde. Zum derzeitigen Gesundheitszustand könne die Polizei noch keine Angaben machen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz wurde am 23.11.2020, vom zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht, Untersuchungshaft gegen den 27-jährigen Mainzer angeordnet. Dieser befindet sich derzeit unter polizeilicher Bewachung in ärztlicher Behandlung. Rechtsmedizinische Gutachten zur Bestimmung einer Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung sind in Auftrag gegeben, das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Weitere Informationen zu Ursache und Motiv der Tat sind derzeit nicht abschließend geklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

 

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Corona am SMG Ingelheim – Eltern sind verunsichert

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Nachrichten Ingelheim – Zu einem aktuellen Corona-Verdachtsfall am Sebastian-Münster-Gymnasium (SMG) in Ingelheim haben uns verschiedene Anfragen erreicht, da die Eltern sich nicht ausreichend über die Abläufe informiert fühlen. Aktuell sind am SMG zwei Schüler und eine Lehrkraft infiziert. Bei acht Schülern und einer Lehrkraft besteht ein Verdachtsfall.


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Die Schulen haben keine Entscheidungskraft

Boost your City hat mit dem Schulleiter des SMG, Dr. Michael Frings gesprochen, um die Vorgehensweise zu erfragen. Er hat uns mitgeteilt, dass die Schulleitung bei jedem Infektionsfall sehr eng mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeitet, um jeden Fall individuell zu beleuchten. Da die Fälle aktuell sehr unterschiedliche gelagert sind, kann hierzu kein standardisierter Ablauf erstellt werden. Nach unserer Anfrage, wurde durch die Schulleitung auf der Homepage des SMG jedoch ein Hinweis zu diesem individuellen Vorgehen veröffentlicht, um die Eltern darüber zu informieren.

Weiterhin hat uns die Schulleitung mitgeteilt, dass sie aktuell über weitere Vorgehensweisen, wie beispielsweise den von vielen geforderten Übergang in Szenario 2, also geteilte Klassen in wechselweisen Unterricht, keine Entscheidungskraft haben. Auch die übergeordnete Schulaufsichtsbehörde kann dies nicht entscheiden. Diese Entscheidungen obliegen den Bundesländern.

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Gesundheitsamt entscheidet individuell wer in Quarantäne muss

Gibt es in einer Klasse einen positiv getesteten Schüler, werden die Eltern von der Klassenleitung darüber informiert. Aufgrund der aktuellen Maskenpflicht auch im Unterricht wird vom Gesundheitsamt kein weiterer Schüler als Kontaktperson Kategorie 1 eingestuft. Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet in Eigenregie nach einer Risikobewertung, ob die direkten Sitznachbarn und eventuell weitere Personen in Quarantäne müssen, Tests angeordnet werden oder die ganze Klasse geschlossen wird.

In dem Fall, in dem ein Verdacht in einer Klasse gemeldet wurde, durfte die Klassenleitung aus datenschutzrechtlichen Gründen den Namen des Schülers den anderen Eltern nicht mitteilen. Da nur ein Verdacht besteht, wurde auch weitergehend nichts unternommen. Die betroffene Familie hat sich nach dem Testergebnis freiwillig in Quarantäne begeben, da sich das Gesundheitsamt auch 6 Tage nach dem Ergebnis noch nicht gemeldet hat, um die Kontakte nachzuverfolgen.

Bei Verdachts- oder Infektionsfällen von Lehrkräften wird ebenfalls individuell entschieden, wie der weitere Ablauf ist. Herr Dr. Frings vom SMG hat uns im Gespräch mitgeteilt, dass bei einem Verdacht, weil eine Lehrkraft Schnupfen oder Husten hat und zum Arzt geht, bis zu einem Testergebnis nichts unternommen wird. Bei einem positiven Ergebnis, entscheidet das Gesundheitsamt, zusammen mit der Schulleitung und der betroffenen Lehrkraft, ob die ganze Klasse, nur die erste Reihe oder keiner in Quarantäne muss. Auch hier werden die Eltern der betroffenen Klassen über den Infektionsfall unterrichtet.

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Kooperation zwischen Ginsheim-Gustavsburg und Werkstatt für Behinderte

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg stellte am Montag, den 16. November 2020, zwei neue Mitarbeiterinnen der Kita III „Kastanienburg“ und der Kita V „Die Mainpiraten“ im Bürgerhaus Ginsheim vor.


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Men­schen mit Behinderung eine Arbeitsmöglichkeit bieten

„Obwohl pandemiebe­dingt die meisten Pressetermine aktuell online ab­laufen, finde ich es ganz wichtig, dass wir hier und heute in Präsenz zusammenkommen, um Katrin Erbeldingers und Karin Dezius‘ Geschichte zu hören“, sagte Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha zu Beginn des Pressegesprächs. Die 33-jährige Katrin Erbeldinger und die 55-jährige Karin Dezius nehmen an einem Projekt der Werkstatt für Behinderte Rhein-Main e.V. (WfB) und dessen Tochterfirma Solvere teil, in welcher Men­schen mit Behinderung eine Arbeitsmöglichkeit ge­boten wird.

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Beide wollten nach dem Praktikum weiter machen

Durch Eigeninitiative sind beide in ein Praktikum der städtischen Kitas gekommen und wollten auch nach der abgeschlossenen Praktikumszeit weiterhin in den Tagesstätten arbeiten. Monika Sänger, Fachbereichs­leiterin Personal und Soziales bei der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg, sorgte für die nötige Flexibili­tät auf Seiten der Stadt. Nachdem Corinna Heinrichs vom Fachbereich Berufliche Integration der WfB und Sabrina Rieger vom Sozialdienst der gGmbH Solvere das Interesse von Frau Erbeldinger und Frau Dezius an einer Fortsetzung der Tätigkeiten bekundeten, ko­ordinierte Monika Sänger in Zusammenarbeit mit den Kitas III und V weitere Einsatzmöglichkeiten.

Karin Dezius unterstützt den Tagesablauf in der Kita V „Die Mainpiraten“ hauptsächlich mit hauswirt­schaftlichen Aufgaben: „Ich bin gerne mit Menschen zusammen, habe gerne Kontakt. Der Kontakt mit Kindern gefällt mir. Die Arbeit in der Küche macht mir Spaß, das habe ich früher schon gerne gemacht. Saubermachen und in der Küche arbeiten gefällt mir.“ Katrin Erbeldinger nimmt nach dem Kochen auch gern am gemeinsamen Essen mit den Kindern der Kita III „Kastanienburg“ teil. Auch das Lesen und Spielen mit der Kita-Gruppe macht der 33-Jährigen Freude und sei folglich einer der Hauptgründe, warum sie gerne mit Kindern arbeitet. Auf die Nachfrage des Bürger­meisters Thies Puttnins-von Trotha, welche Aufgaben ihr am besten gefallen, antwortete sie selbstbewusst: „alle“.



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„Einen besonderen Charme für unsere Stadt“

„Solche Projekte haben einen besonderen Charme für unsere Stadt“, unterstrich der Bürgermeister: „Sie schaffen die Möglichkeit, Vielfalt abzubilden und neue Kontakte herzustellen – Sie sind ein Gewinn für alle“.

Mit Blick auf zukünftige Kooperationen sagte Thies Puttnins-von Trotha: „Immer gerne – ich werde wei­teren Partnern von der Zusammenarbeit berichten“. Zustimmung kam daraufhin von Corinna Heinrichs. Bei der WfB sei das Interesse an einer externen Be­schäftigung sehr groß. Besonders beliebt sei die Ar­beit mit Kindern, Tieren, Senior*innen, aber auch Tätigkeiten in Supermärkten seien gefragt.

Über die erfolgreiche Zusammenarbeit und auch da­rüber, dass das Projekt trotz der Corona-Pandemie vorgestellt werden konnte, freute sich auch Katrin Erbeldinger. Auf die Frage des Bürgermeisters, ob sie noch das Schlusswort zum Pressegespräch formulie­ren wolle, antwortete sie sichtlich erfreut: „alles gut“.

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Dr. Joe Weingarten: Planungssicherheit für das Krankenhaus in Kirn

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Nachrichten Bad Kreuznach | Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat den zugesagten Sicherstellungszuschlag für den Erhalt des Kirner Krankenhauses erteilt (wir berichteten). Der Bundestagsabgeordneten Dr. Joe Weingarten (SPD) zeigt sich erfreut darüber.


Eine klare Bestandsgarantie für das Kirner Krankenhaus

„Ich bin sehr dankbar, dass Sabine Bätzing-Lichtenthäler mir gegenüber eine klare Bestandsgarantie für das Kirner Krankenhaus gegeben hat. Ich hatte sie aufgrund der aktuellen Gespräche zum beantragten Sicherstellungszuschlag für das Haus angeschrieben.“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Wie er mitteilte, heißt es in der Antwort der Gesundheitsministerin: „Es handelt sich hierbei um ein unverzichtbares Krankenhaus, welches dauerhaft Bestand haben muss.“ Joe Weingarten zeigt sich erfreut, dass die Landesregierung so eindeutig zum Kirner Krankenhaus steht. Er hoffe, dass damit auch anderslautende politische Spekulationen endgültig erledigt seien.

Träger des Krankenhauses hat jetzt Planungssicherheit

Auch zum von der Diakonie als Betreiberin beantragten Sicherstellungszuschlag für 2020 habe sich die Ministerin gegenüber Weingarten eindeutig geäußert und klar gestellt: „Wurde ein Sicherstellungszuschlag dem Grunde nach durch das Land bewilligt, so wird ein solcher dem Grunde nach auch gezahlt werden.“ Damit habe der Träger des Krankenhauses, die Diakonie in Bad Kreuznach, jetzt Planungssicherheit.

Krankenhaus auch in anderen Zusammenhängen stärken

Die Ministerin habe gegenüber Weingarten auch bekräftigt, dass sie das Kirner Krankenhaus auch in anderen Zusammenhängen stärken wolle und es deshalb als eines von nur zwei Krankenhäusern in ein Modellprojekt im Rahmen ihres „Zukunftsnetzwerkes Krankenhäuser“ aufgenommen habe. Damit solle eine fachlich übergreifende Zusammenarbeit gesichert werden, die die Kompetenzen kleinerer Krankenhäuser stärkt und sie in ein breiteres Netzwerke integriert. Die Arbeiten hierzu werden vom Land auch finanziell unterstützt.

Der Bundestagsabgeordnete sieht nun eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Hauses. Er freue sich außerdem auf weitere Gespräche mit den lokal Beteiligten zur Entwicklung des Krankenhausstandorts Kirn.

CBD-was versteht man darunter und welche Produkte gibt es?

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CBD Öl

Fit & Gesund – Hanf-Erzeugnissen haben dieser Tage einen regelrechten Hype ausgelöst, an dem keiner vorbei kommt. Die Extrakte aus der beliebten Blüte befinden sich in vielen Alltagsprodukten wie Kosmetika, Seife, Kerzen und verschiedenen Lebensmitteln. Aber ist diese große Beliebtheit berechtigt? Hier oder auf CBDax erfährst du alles Wissenswerte rund um die Hanfblüte und deren Wirkung.


Was versteht man eigentlich unter CBD-Blüten?

Als CBD-Blüten bezeichnet man die Knospen der Hanfpflanze. Dabei sollten die Blüten aber nur von Nutzhanfpflanzen gewonnen werden, da diese nur noch einen minimalen Anteil an THC enthalten. THC ist ebenfalls ein Stoff, der aus Hanf entnommen wird, dieser wirkt aber psychoaktiv und kann Rauschzustände herbeiführen. Es ist genau die Substanz, auf die es diejenigen abgesehen haben, die in Cannabis eine Partydroge sehen und sich am berauschenden Erlebnis erfreuen. CBD (Cannabidiol) bewirkt dies hingegen nicht.

Die Cannabispflanze hat übrigens noch viel mehr zu bieten, denn sie wartet mit über 80 Cannabinoiden und 400 Wirkstoffen auf. Wie das Verhältnis der verschiedenen Wirkstoffe aussieht ist von Pflanze zu Pflanze unterschiedlich. Ist viel THC darin, gibt es dagegen wenig CBD.

Sind CBD-Produkte eigentlich legal?

Ein Thema, um das immer noch viel Unklarheit herrscht ist die Legalität von CBD-Produkten. Viele stellen Cannabidiol automatisch mit dem psychoaktiven THC auf eine Stufe. Dabei ist CBD viel mehr dessen Gegenspieler, denn es kann die Rauschgefühle von Letzterem abschwächen.

Cannabidiol selbst ist also nicht psychoaktiv, führt nicht zum Rausch und auch nicht zur Abhängigkeit. Aus diesen Gründen fällt es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und ist auch nicht illegal. Lediglich Lebensmittel mit CBD-Anteil unterliegen der sogenannten Novel-Food-Verordnung. Dadurch sind sie nicht automatisch illegal, es bedeutet nur, dass sie wegen der fehlenden Zulassung noch nicht gehandelt werden dürfen.

Viele sind besorgt wegen des geringen THC-Gehalts, der sich noch in den Blüten befinden kann. Dieser ist tatsächlich normal und zeugt davon, dass es sich um ein qualitativ hochwertiges Produkt handelt. Solange die THC-Konzentration unter 0,2 Prozent liegt ist dies auch gar kein Problem und wird keine Auswirkungen zeigen. Onlinehändler wie unter anderem auch dieser Headshop, achten natürlich darauf, dass nur CBD-Produkte verkauft werden, deren THC-Konzentration den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Kann man CBD-Blüten rauchen?

CBD-Blüten kann man inhalieren. Dazu werden die Blüten sehr klein gemacht und dann in einer Zigarette oder Pfeife geraucht. Aber der Erwerb von CBD-Blüten ist in Deutschland nicht erlaubt und das Rauchen natürlich nicht gesund. Der Verkauf von CBD-Zigaretten ist in Deutschland ebenfalls nicht legal. Nach der aktuellen Rechtslage sind E-Liquids mit CBD für Verdampfer aber unbedenklich und sind deshalb auf dem deutschen Markt legal erhältlich. Außerdem werden beim Verdampfen sehr viel weniger gesundheitsgefährdende Stoffe aufgenommen. Mediziner raten aus diesem Grund auch eher zum Vaporizer.

So sieht die Wirkung von CBD-Produkten aus

Der Konsum von CBD kann nicht zu einem sogenannten „High“ führen, wie der Rauschzustand, der durch THC verursacht wird, da es nicht auf das zentrale Nervensystem wirkt. Es hat jedoch vieles, was die körperliche Gesundheit und das Wohlbefinden verbessern kann. Wenn es auch noch wenig aussagekräftige Studien zu CBD bei verschiedenen Krankheiten gibt, so gibt es doch schon viele vielversprechende Erfahrungsberichte.

Laut Anwendern ist es beruhigend, angstlösend, stressreduzierend und entkrampfend. Auch bei Entzündungen und Kopfschmerzen wurden damit schon sehr gute Resultate erzielt. Bei Cannabidiol hat man es also nicht mit einer Droge wie Alkohol, Nikotin oder Ähnlichem zu tun, die man in Gesellschaft genießt.

Obwohl die Forschungslage auf diesem Gebiet nur dünn ist, so sehen medizinisches Fachpersonal und Forscher bereits sehr großes Potenzial bei der Behandlung von Erkrankungen wie Depressionen, Morbus Crohn, Epilepsie, Multipler Sklerose usw.

Wo kann man CBD-Produkte in Deutschland kaufen?

Shops, in denen man CBD-Produkte erwerben kann, schießen derzeit regelrecht aus dem Boden. Es gibt sie in Fachgeschäften in fast jeder Stadt und auch in zahlreichen Online-Shops. Um dort die Produkte zu kaufen muss man allerdings über 18 sein.

Beim Erwerb von CBD-haltigen Produkten sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Produkte aus zertifizierten Nutzpflanzen hergestellt wurden und, dass es am besten ein Bio-Produkt ist, das regelmäßigen Kontrollen unterzogen wird.

Welche Darreichungsformen von CBD-Produkten gibt es?

Am häufigsten wird CBD wohl in Form von Öl eingenommen. Dabei wird die Öl-Lösung direkt unter die Zunge getropft und dort für ein bis zwei Minuten belassen. Das Rauchen, bzw. Verdampfen wurde bereits beschrieben. Es gibt aber auch noch andere Darreichungsmöglichkeiten:

  • Kapseln und Tabletten
  • Kosmetik
  • Kristalle
  • Paste, Cremes und Salben
  • Öle für Hunde und Katzen

TeleHebamme: Digitales Beratungsangebot für Mütter

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Nachrichten Bad Kreuznach | Wie schwierig es in Deutschland vielerorts ist, eine Hebamme zu finden, kennen viele junge Mütter aus eigener Erfahrung. So belegt auch die Studie „Mangel an Hebammen in Deutschland“, dass jede fünfte Frau keine Nachsorgehebamme in Anspruch nimmt. Der häufigste Grund ist die fehlende Verfügbarkeit im näheren Umfeld. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat die Stiftung kreuznacher diakonie ein Pilotprojekt gestartet: die „TeleHebamme“.


Wochenbett-Betreuung per Video-Chat

Bei der TeleHebamme handelt es sich um ein neues Beratungsangebot der Hunsrück Klinik Simmern und des Diakonie Krankenhauses Bad Kreuznach, beides Häuser der Stiftung kreuznacher diakonie. Es richtet sich an Mütter aus der Rhein-Hunsrück-Region sowie der Stadt und dem Kreis Bad Kreuznach, die bis zur Geburt noch keine niedergelassene Hebamme für die Wochenbettbetreuung gefunden haben.

Ab sofort werden sie über eine Videosprechstunde von der examinierten Hebamme Katharina Maucher betreut. Fragen zum Wochenbett und Stillen, der Säuglingspflege und den ersten Wochen mit dem Baby können direkt, kompetent und unkompliziert geklärt werden. Dafür ist keine besondere Technik nötig: Ein Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher beziehungsweise ein Smartphone oder Tablet mit einer stabilen Internetverbindung reichen.

Für die Mütter ist die Hebammenberatung während der Pilotphase kostenlos. Die wissenschaftliche Begleitung des dreijährigen Projekts übernimmt die Universität Koblenz-Landau unter Leitung von Prof. Dr. Oliver Dimbath. Zur Entwicklung des ländlichen Raums wird die TeleHebamme durch Mittel der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.



In dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbar

An fünf Tagen in der Woche kümmert sich Katharina Maucher um alle Sorgen und Nöte der jungen Mütter und steht ihnen beratend zur Seite. Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr ist sie für alle Fragen erreichbar. Genau wie zu einer normalen Sprechstunde, ist eine vorherige Terminabsprache nötig.

In dringenden Fällen und außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten, an Wochenenden und Feiertagen ist die Erreichbarkeit über die Kreißsäle der beiden Krankenhäuser gewährleistet. Das gute Netzwerk aus beiden Krankenhäusern, erfahrenen Hebammen, Kinderkrankenpflegern und Ärzten der Abteilung Gynäkologie sowie der Kinder- und Jugendmedizin, ermöglicht eine umfassende Beratung.

Dr. med. Kay Goerke, Projektleiter und Chefarzt der Gynäkologie und Geburtshilfe in der Hunsrück Klinik, auf dessen Geburtsstation im letzten Jahr 541 Babys zur Welt kamen, erklärt: „Wenn ich von meiner Sprechstunde komme, habe ich meist zwei drei Namen auf dem Block.“ Frauen in der 35. Schwangerschaftswoche, die noch keine Hebamme haben und die den Service einer TeleHebamme dringend gebrauchen könnten. Ihm ist klar, dass in der ersten Phase nach der Geburt die Hausbesuche durch eine Hebamme essentiell sind für die Gesundheit von Mutter und Kind: „Wenn das aber durch den Hebammenmangel nicht möglich ist, brauchen wir die Online-Videosprechstunde.“

TeleHebamme Katharina Maucher ergänzt: „Das Wochenbett ist mit körperlichen und seelischen Veränderungen verbunden. Auch Frauen, die bereits ein oder zwei Kinder haben und nicht unbedingt auf eine Nachsorge-Hebamme angewiesen sind, sind froh, wenn sie in dieser turbulenten Phase per Video-Chat mit mir reden können.“



Ländlicher Raum auf dem Hunsrück und an der Nahe profitiert

Achim Kistner, Geschäftsführer der Lokalen Aktionsgruppe Hunsrück (LAG), in dessen Zuständigkeitsbereich das Projekt fällt, sieht die TeleHebamme als sinnvolle Ergänzung, um dem Defizit der Hebammenversorgung entgegen zu wirken. „Wir wissen, dass gerade auf dem Land eine gut erreichbare, medizinische Versorgung nicht immer gegeben ist. Als Vertreter des ländlichen Raumes wollen wir Frauen in dieser Situation nicht alleine lassen. Denn schließlich halten sie die Zukunft der Region auf dem Arm.“

Die erste Wöchnerin konnte bereits für das Projekt gewonnen werden. Die 23-Jährige aus Kirchberg hat erst nach der Geburt ihres Kindes erfahren, dass sie einen Anspruch auf Hebammenhilfe hat. Deshalb ist sie froh, dass sie in Katharina Maucher eine kompetente TeleHebamme gefunden hat, die sie nach der Geburt zwölf Wochen lang per Video-Chat im eigenen Wohnzimmer besucht.

Interessierte Mütter können sich unter Telefon 06761 – 811 321 oder unter telehebamme@kreuznacherdiakonie.de melden.

Förderung durch Mittel von Europäischer Union und Land Rheinland-Pfalz

Als neue und innovative Lösung für eine aktuelle Herausforderung wird das Projekt „Tele-Hebamme“ aus dem LEADER-Ansatz gefördert. LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es ist ein Methodischer Ansatz im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) zur Förderung der ländlichen Räume. Insgesamt stellen die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz knapp 178.000 Euro als Zuschuss aus dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) zur Verfügung.

Stellenangebot: Steinbruch Trechtingshausen sucht Maschinenführer

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Nachrichten Bingen | Der Steinbruch in Trechtingshausen ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Nun werden weitere Mitarbeiter gesucht. Boost your City hat bei einem Termin vor Ort mit Dr. Willem Douw, dem Betriebsleister der Hartsteinwerke Sooneck GmbH, darüber gesprochen.


Spaß am Umgang mit großen Maschinen

Die Hartsteinwerke Sooneck gehört zur Firmengruppe de Beijer. Der deutsch-niederländische Konzern zählt sich zu den führenden Unternehmen in der Produktion, im Handel und der Logistik mit Rohstoffen. Aktuell sind in dem Steinbruch 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer sicheren Festanstellung beschäftigt, berichtet Dr. Willem Douw. Doch um die großen Maschinen und Anlagen zu bedienen oder die Radlader zu fahren, werden zur Zeit zwei bis drei weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gesucht.

Fleischer und Bäcker sind gern gesehene Bewerber

Auf die Stellen bewerben kann sich erstmal jeder. Besonders gern gesehen seien beispielsweise auch gelernte Bäcker und Fleischer, erklärt der Betriebsleiter. Die Berufe haben einige parallelen, wie beispielsweise, dass es sowohl beim Fleischer, als auch beim Bäcker und im Steinbruch auf die richtige Mischung ankomme. Dies sei für den Betriebsleiter das optimale Profil von Personen, die sich dort bewerben. Natürlich sei auch der Spaß am Bedienen großer Maschinen ein Vorteil.

Ein Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung, wenn man die großen Lastwagen und Radlader fahren möchte, berichtet Dr. Douw. Ein LKW-Führerschein sei jedoch nicht zwingend notwendig, solange man auf dem Gelände keinen Fahrzeugen Dritter begegne. Weitere Fachkenntnisse seien natürlich schön, jedoch nicht zwingend notwendig, da alle neuen Mitarbeiter eine umfangreiche und qualifizierte fachliche und betriebliche Einarbeitung erhalten.

Bewerbungen werden bitte gerichtet an:
de Beijer Gruppe GmbH
z.Hd. Herrn Udo Wirth
Im Paradies
55413 Trechtingshausen
oder per E-Mail an: udo.wirth@debeijer.de

 

Kreis Groß-Gerau: Falsche Pflegedienstmitarbeiterin attackiert Seniorin

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Nachrichten Groß-Gerau | An diesem Freitagnachmittag (20.11.2020) gegen 15:15 Uhr wurde eine 70 Jahre alte Seniorin in der Otto-Hahn-Straße in Mörfelden-Walldorf von einer angeblichen Pflegedienstmitarbeiterin attackiert und bestohlen.


Die Täterin riss der Frau eine Kette vom Hals

Die Täterin gab gegenüber der Seniorin an, vom Pflegedienst zu sein und verschaffte sich so Zutritt zu der Wohnung der älteren Frau. Sie sah sich in den Räumen der Frau um, fand jedoch offenbar keine Wertsachen. Beim Verlassen der Wohnung riss sie dann der 70-Jährigen eine Goldkette vom Hals und flüchtete. Die Seniorin wurde dabei nicht verletzt.

Personenbeschreibung der Tatverdächtigen:

  • weiblich
  • ca. 35 bis 40 Jahre alt
  • etwa 1,65 Meter groß
  • kräftige Statur
  • dunkle Haare
  • dunkle Hose bekleidet
  • vermutlich Osteuropäerin

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim unter der Rufnummer 06142 – 6960 zu melden.

Betriebe in Mainz-Bingen sollen Lockdown zur Weiterbildung nutzen

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Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit

Nachrichten Ingelheim | Damit Kurzarbeit keine verlorene Zeit ist sollten Betriebe im Landkreis Mainz-Bingen sich stärker als bislang um die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter kümmern. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf.


Hohe staatliche Zuschüsse für die Qualifizierung nutzen

„Während der Corona-Pandemie können viele Beschäftigte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten. Die Firmen sind gut beraten, jetzt die hohen staatlichen Zuschüsse für die Qualifizierung abzurufen“, so NGG-Geschäftsführer Guido Noll.

Die Gewerkschaft verweist auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach wurden über das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz, das erstmals hohe Zuschüsse für die Weiterbildung von Beschäftigten vorsieht, in ganz Rheinland-Pfalz bis Mitte des laufenden Jahres lediglich 1.908 Menschen gefördert. „Das ist eine ernüchternde Bilanz. Hier müssen die Firmen dringend nachlegen“, betont Noll. Im ersten, von der Pandemie geprägten Halbjahr wurde laut Arbeitsagentur landesweit die Weiterbildung von 305 Beschäftigten bezuschusst – das sind 30 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Eine große Chance für Hotels, Pensionen und Gaststätten

„Für Hotels, Pensionen und Gaststätten, die sehr hart von Corona getroffen wurden, ist das Gesetz eine große Chance. Unter Servicekräften und Hotelangestellten ist in puncto Weiterbildung viel Luft nach oben. Denn in den letzten Boom-Jahren war für viele Betriebe dafür kaum Zeit“, unterstreicht Noll.

Aber auch für Branchen wie die Ernährungsindustrie, in der die Digitalisierung rasant voranschreite und mancherorts auch Arbeitsplätze bedrohe, seien die staatlichen Angebote relevant. Fortbildungen müssten dabei auch unter Pandemie-Bedingungen organisiert werden – etwa per Online-Seminar, so die NGG. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Gastgewerbe allein im Kreis Mainz-Bingen rund 3.300 Menschen, in der Ernährungsindustrie arbeiten 1.700 Beschäftigte.

Staatliche Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten

Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen seit 2019 staatliche Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten. In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Kurse komplett – ebenso das Gehalt.

In Betrieben bis 249 Beschäftigten ist es die Hälfte der Kosten. Die Kurse müssen mindestens vier Wochen Vollzeit-Unterricht umfassen, jedoch nicht zwangsläufig am Stück, sondern passend zum Bedarf der Unternehmen. Wer sich in seiner Freizeit weiterbilden will, wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert.

Einbrecher treiben in Rüsselsheim ihr Unwesen

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Einbrecher
Einbrecher

Nachrichten Kurzmeldung | In der Nacht zu diesem Sonntag (22.11.2020) waren bislang noch unbekannte Täter in ein Lebensmittelgeschäft in der Grabenstraße in Rüsselsheim eingebrochen. Die Einbrecher hatten sich durch die Eingangstür gewaltsam Zugang in den Verkaufsraum verschafft und dann aus einer Kasse rund 150 Euro Münzgeld geklaut. Anschließend flüchteten sie unerkannt. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06142 – 6960 bei der Polizei in Rüsselsheim zu melden.


 

Polizei Rheinland-Pfalz setzt ein Zeichen zum Schutz der Menschenwürde

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Nachrichten Mainz | Die Polizei Rheinland-Pfalz tritt entschlossen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes ein. Um diese Werte auch bildlich zu verdeutlichen und das Selbstverständnis als Bürgerpolizei zu unterstreichen, wurden die Plakate erstellt. Die Plakate werden in allen 175 Polizeidienststellen Plakate angebracht, die diese Haltung der Polizei speziell in Verbindung mit Artikels 1 Grundgesetz veranschaulichen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die ersten Plakate mit drei unterschiedlichen Motiven hat Innenminister Roger Lewentz an diesem Freitag (20.11.2020) an den Polizeipräsidenten Karlheinz Maron vom Polizeipräsidium Koblenz übergeben.


Aktive Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde

„Mit diesen Plakaten möchte unsere Polizei ihre aktive Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde für jedermann sichtbar zum Ausdruck bringen und einen Beitrag zur aktuellen gesellschaftlichen Debatte leisten“, so Lewentz. Artikel 1 des Grundgesetzes sei die Leitlinie jeglichen polizeilichen Handelns. Die drei Plakate dokumentierten einerseits die Besinnung auf den „Markenkern der Polizei“ und zeugten von einer sichtbaren Veränderung, hin zu mehr Vielfalt in der Polizei. „Ich bin stolz darauf zu sehen, wie die rheinland-pfälzische Polizei gesellschaftliche Entwicklungen reflektiert und auf diese Weise ihre bürgerorientierte Haltung lebt“, so Lewentz.

Die „Plakat-Aktion“ ist Teil einer polizeilichen Gesamtstrategie „Den Menschen sehen – Verantwortung für Demokratie übernehmen“, mit der die rheinland-pfälzische Polizei ihre strikte Orientierung an den Grund- und Menschenrechten zum Ausdruck bringt und allen extremistischen oder fremdenfeindlichen Bestrebungen in ihren Reihen eine klare Absage erteilt.

Plakat 3 | Quelle: Ministerium des Inneren und für Sport

Polizisten daran erinnern, dass sie sich Vertrauen erarbeiten müssen

Die Idee zu den Plakaten Artikel 1 Grundgesetz war im Nachgang zu der beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz durchgeführten Veranstaltung „Vom Verfolger zum Beschützer – Gesellschaftliche Gruppen als Opfer polizeilicher Verfolgung während der NS-Diktatur und danach“ entstanden.

Die Plakate sollen jede Polizistin und jeden Polizisten täglich daran erinnern, dass sie das Vertrauen einer jeden einzelnen Bürgerin und eines jeden einzelnen Bürgers jeden Tag auf ein Neues erarbeiten müssen. Erarbeitet wurden die Plakate durch eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung eines Grafikers des Landeskriminalamtes.

Zeugen gesucht nach Fahrerflucht im Kreis Groß-Gerau

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Nachrichten Kurzmeldung | An diesem Freitag (20.11.2020) gegen 15:15 Uhr befuhr ein PKW die Friedensstraße in Fahrtrichtung Mörfelder Straße in Kelsterbach. Im Bereich des Rathauses prallte er mit seinem Fahrzeug in das Heck eines am Fahrbahnrand stehenden Transporters. Anschließend bog der PKW-Fahrer in die Mörfelder Straße in Richtung Unterführung ab. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06107 / 71980 bei der Polizei in Kelsterbach zu melden.


 

Sicherungszuschlag für das Krankenhaus in Kirn

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Nachrichten Bad Kreuznach | Die Stiftung kreuznacher diakonie hat Post aus Mainz. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat den zugesagten Sicherstellungszuschlag für den Erhalt des Kirner Krankenhauses erteilt. Das ist aber nur die erste Hürde. Die zweite Hürde sind die Verhandlungen mit den Krankenkassen, denn mit Ihnen muss die Höhe des Zuschlages verhandelt werden. Da ist die Ministerin außen vor.


Krankenkassen sind nun am Zug

Nachdem das Mainzer Ministerium den positiven Bescheid zum Sicherstellungszuschlag für das Krankenhaus in Kirn erlassen hat, sind nun die Krankenkassen am Zug. Ob es letztlich tatsächlich zu Zahlungen im Rahmen des Sicherstellungszuschlages kommen wird und in welcher Höhe, müssen weitere Gespräche mit den Krankenkassen zeigen. Eine erste konkrete Gesprächsrunde ist für diesen Dienstag (24. November 2020) vorgesehen. In einer Video-Konferenz wird ausgelotet, ob das Krankenhaus in der jetzigen Form weiter erhalten werden kann. Eine Frage, die sowohl die Kirner Bürger, wie auch den Diakonie Vorstand Dr. Dennis Göbel seit mehr als einem Jahr umtreibt.

Kostendeckender Betrieb zur Zeit nicht möglich

Zum Hintergrund: Ein kostendeckender Betrieb des Krankenhauses Kirn ist derzeit nicht möglich, obwohl das Gutachten eines von der Diakonie beauftragten Wirtschaftsprüfers dem Träger bestätigt hat, hier wirtschaftlich zu arbeiten. Träger, Bürgerinitiative und das Mainzer Gesundheitsministerium sind sich im Grunde darüber einig, das Krankenhaus in Kirn erhalten zu wollen. Die Stiftung kreuznacher diakonie drängt darauf die politische Zusage auch finanziell zu realisieren, um die kostendeckende Finanzierung des Krankenhauses nachhaltig zu sichern. Denn bislang werden die unverschuldet auflaufenden Defizite von der Stiftung kreuznacher diakonie geschultert.

Krankenhausvorstand Dr. Göbel sagt dazu: „Mit einem nur auf zwei, drei Jahre ausgelegten Ausgleich kann man schwerlich kalkulieren, zumal Investitionen und Beschäftigungsverhältnisse längerfristig angelegt sind.“ Die Stiftung kreuznacher diakonie setzt auf eine verlässliche Planbarkeit. Dann sieht er auch er für den Standort Kirn realistische Entwicklungsperspektiven.

Mehr zur Stiftung kreuznacher Diakonie

Die Stiftung kreuznacher diakonie ist Träger von Krankenhäusern, Hospizen, Senioren-, Wohnungslosen-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfen, Sozialstationen sowie Wohnungen und Werkstätten für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die Stiftung unterhält Bildungsstätten für Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen. Die Stiftung kreuznacher diakonie beschäftigt rund 6.800 Mitarbeitende.