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Defekter Kühlschrank als Brandursache in Worms ermittelt

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Nach ersten Ermittlungen der Polizei war wohl ein defekter Kühlschrank der Auslöser für den Brand eines zweistöckigen Reihenendhauses am vergangenen Sonntagmorgen (07.03.2021) im Wormser Stadtteil Rheindürkheim.


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Eigene erste Löschversuche mißglückten

Bevor der Anwohner die Feuerwehr um 07:35 Uhr alarmierte, versuchte er noch selbst den Kühlschrank zu löschen, was ihm jedoch nicht gelang. Nachdem ihm das nicht gelang, informierte er alle weiteren Bewohner des Hauses, so dass sich alle noch vor Eintreffen unverletzt ins Freie retten konnten.

Beim Eintreffen der Feuerwehr und der Polizei stand der Dachstuhl bereits in Vollbrand. Das Feuer breitete sich auch in das darunter liegende Geschoss aus. Rund 60 Einsatzkräfte kämpften mehrere Stunden gegen die Flammen und die immer wieder entfachende Glutnester. Aus Frankental musste eine dritte Drehleiter für den Wormser Stadtschutz angefordert werden. Während der Löscharbeiten musste die angrenzende B9 voll gesperrt werden.

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300.000 Sachschaden

Durch das Feuer entstand ein Schaden von etwa 300.000 Euro. Da das Haus nicht mehr bewohnbar ist, wurden die Bewohner noch am Sonntag um umquartiert.

Im Einsatz waren die Berufsfeuerwehr Worms, die freiwilligen Feuerwehren aus Rheindürkheim, Herrnsheim sowie Worms Stadtmitte. Neben Rettungsdienst und Polizei waren noch die Schnelleinsatzgruppe Betreuung und das Modul Führung des Katastrophenschutzen vor Ort. Die Versorgung der Einsatzkräfte wurde durch das THW übernommen.

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Ein Bandscheibenvorfall ist meist gut behandelbar

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Fit & Gesund – Mit Rückenschmerzen bekommt es jeder im Laufe seines Lebens einmal zu tun. Meist handelt es sich um Verspannungen der Muskulatur, die sich mit einfachen Mitteln lösen lassen. Zu Recht gefürchtet aber sind schwere Krankheitsbilder wie ein Bandscheibenvorfall. Ein solcher „Bandscheibenprolaps“ lässt sich in 80 bis 90 Prozent aller Fälle konservativ gut behandeln. Nur in den wenigsten Fällen wird heute noch operiert.


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Was passiert bei einem Bandscheibenvorfall?

Die menschliche Wirbelsäule besitzt 23 Zwischenwirbelscheiben, besser bekannt als Bandscheiben. Sie machen die Wirbelsäule erst elastisch, stützen sie und dämpfen Stöße ab. Mit den Jahren nutzen sie sich ab, es entstehen Risse im Faserring und Gewebe des Gallertkerns tritt aus. Dieses Gewebe drückt auf die Nervenwurzel des Rückenmarks. Der Bandscheibenvorfall, medizinisch Diskusprolaps oder Diskushernie, verursacht starke Schmerzen, die erst nach einigen Wochen wieder abklingen, wenn nämlich der ausgetretene Gallertkern austrocknet und damit den Druck vom Nervengewebe nimmt. Die betroffene Bandscheibe aber bleibt geschädigt, was wiederum den Verschleiß der Wirbelgelenke begünstigt und so zu chronischen Rückenschmerzen führen kann.

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Schmerzmittel und Bewegung statt OP

Am häufigsten tritt ein Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbelsäule auf. Der Volksmund nennt das „Hexenschuss“. Zu einem Bandscheibenvorfall kann es aber auch in den Bereichen der Hals- und Brustwirbelsäule kommen. Manchmal lässt sich der Bandscheibenvorfall bei einer körperlichen Untersuchung feststellen, häufig aber wird eine Bilduntersuchung wie CT oder MRT nötig. Heute wird ein Bandscheibenvorfall in der Regel konservativ, also ohne Operation behandelt. Schmerzmittel und Bewegung sind die Therapie. Bei der Physiotherapie lernt der Patient sich rückengerecht zu bewegen und durch Übungen wird die geschwächte Muskulatur aufgebaut. Auch Wärme- und Kältebehandlungen kommen zum Einsatz genauso wie Massagen. Gegen die Schmerzen können neben den vom Arzt verordneten Medikamenten auch Entspannungsübungen wie autogenes Training oder progressive Muskelentspannung helfen.

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Gleichmäßige statt ruckartige Bewegungsabläufe

Hat man früher nach einem Bandscheibenvorfall Bettruhe verordnet, rät man Patienten heute sich möglichst rasch wieder zu bewegen. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die Sportart selbst an, sondern nur darauf sich überhaupt zu bewegen. Allerdings sind bei einem Bandscheibenvorfall Sportarten wie Tennis, Fußball oder Badminton durch ihre mitunter ruckartigen Bewegungen weniger geeignet. Besser sind gleichmäßige Bewegungsabläufe wie beim Gehen, Radfahren oder Schwimmen. Gehen und Laufen sind ein idealer Ausgleich für langes Sitzen. Beim Radfahren muss auf die Haltung des Rückens geachtet werden. Schwimmen fördert nicht nur die Rückengesundheit, sondern unterstützt auch Herz und Kreislauf und stärkt die gesamte Muskulatur. Bewegung und Entspannung liefern asiatische Sportarten wie Thai Chi oder Qigong. Thai Chi basiert auf der traditionellen chinesischen Medizin in Verbindung mit Kampfkunst. Die ruhigen Bewegungsabläufe fördern Harmonie und körperliches Wohlbefinden, die vertiefte Atmung sorgt für körperliche und seelische Entspannung. Beim Qigong werden verschiedene Körperpositionen eingenommen und gehalten. Das wirkt beruhigend und entspannend. Qigong verbessert die Körperwahrnehmung, die Atmung und die Konzentration.

Manchmal ist eine Operation aber dennoch unausweichlich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schmerzen nicht nachlassen oder sich weitere Störungen wie Lähmungen, Taubheitsgefühle oder auch Inkontinenz einstellen. Bei der minimal-invasiven Nukleoplastie wird das Volumen der Bandscheibe durch eine Sonde verringert, damit die Bandscheibe nicht mehr gegen die Nervenwurzel drückt.

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So wichtig ist eine Privathaftpflichtversicherung

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Urlaub & Freizeit | Es ist unbestritten, dass die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt darstellt. Schließlich können die Leistungen dieser Versicherung in Anspruch genommen werden, sobald ein Schaden einem Dritten unabsichtlich durch den Versicherungsnehmer zugefügt wurde. Doch welche Leistungen sollte eine gute Privathaftpflichtversicherung eigentlich umfassen und wie kann der beste Anbieter gefunden werden? Der folgende Artikel liefert die Antwort.


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Die wichtigsten Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Versicherungsnehmer werden durch ihre private Haftpflichtversicherung gleich auf zwei Arten geschützt. Die Versicherung springt nämlich lediglich in Schadenfällen ein, welche tatsächlich durch die versicherte Person verursacht wurden. Das bedeutet, dass sie ebenfalls das Abwehren unberechtigter Ansprüche auf Schadenersatz übernimmt.

Im ersten Schritt wird durch den Versicherer so stets eine Prüfung durchgeführt, ob ihr Kunde verantwortlich für den jeweiligen Schaden ist. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Notfall sogar die Gerichts- und Prozesskosten. Jedoch bieten nicht alle auf dem Markt vertretene Versicherungen den gleichen Leistungsumfang an. Verbraucher sollten daher die Konditionen und Preise der einzelnen Anbieter stets einem umfangreichen Vergleich unterziehen.

Laut Experten zählen zu den essentiellen Leistungen einer empfehlenswerten Privathaftpflichtversicherung die folgenden:

  • Forderungsausfalldeckung: Falls der Schädiger nicht zahlen kann, springt die eigene Haftpflichtversicherung ein
  • Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens zehn Millionen Euro
  • Sachschaden an Mieteigentum, beispielsweise an Bodenbelägen
  • Kostenübernahme bei Schlüsselverlust für Schlüsseldienst und neue Schlösser
  • Umweltschäden, zum Beispiel, wenn Heizöl in das Grundwasser gelangt

Verbraucher haben die Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung mit einer Marktgarantie zu wählen. Durch den Abschluss solcher Versicherungen wird stets gewährleistet, dass die besten Leistungen, die auf dem Markt erhältlich sind, durch die jeweilige Versicherung geboten werden.

Denjenigen, die mit einem soliden Grundschutz durch ihre Privathaftpflichtversicherung bereits zufrieden sind, können sich bei der Auswahl auf einen simplen Angebotsvergleich verlassen. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis sollte dabei im Fokus stehen.

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Neuwert statt Zeitwert – Ein Beispiel

Um die Funktion einer Haftpflichtversicherung deutlich zu machen, dient das folgende Beispiel.

Oft kommt es vor, dass ein Schaden zwar durch die Privathaftpflichtversicherung ausgeglichen wird, der Geschädigte jedoch der Meinung ist, dass die Zahlungen zu gering ausfallen. Die private Haftpflichtversicherung erstattet ihm nämlich nicht den Neuwert von 1.200 Euro für eine zerbrochene Schale aus Porzellan von Meißner, sondern lediglich 400 Euro.

Diese Summe ist an dem Zeitwert ausgerichtet – also dem aktuellen Wert des Gegenstandes, bei dem seine Abnutzung bereits berücksichtigt wurde. Es ist daher ratsam, einen Tarif zu wählen, welcher den Neubeschaffungswert mitversichert.

Eintretender Versicherungsfall – Was ist zu tun?

Falls es dazu kommt, dass der Versicherungsfall eintritt, sollten Verbraucher wissen, was sie tun müssen.

Der Schaden ist so im ersten Schritt zu dokumentieren, beispielsweise durch die Anfertigung von Fotos oder einer Zeugenbefragung. Innerhalb einer Woche muss dann der zuständige Versicherer informiert werden. Ein Schuldbekenntnis durch den Versicherten sollte dabei nicht abgegeben werden. Darüber hinaus gilt, dass grundsätzlich keine Zahlungen geleistet werden sollten, bis die Versicherung spezielle Anweisungen gibt.

Generell gestalten sich die Leistungen der unterschiedlichen Versicherungsanbieter sehr verschieden – das gleiche gilt auch für die Preise. Daher ist es immer lohnend, einen sorgfältigen Vergleich anzustellen, was heutzutage durch praktische Online-Vergleichsseiten einfach möglich ist. Wichtig ist, dass der Schutz durch die private Haftpflichtversicherung an die individuellen Bedürfnisse des Versicherten ideal angepasst ist.

 

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Umfrage: Keine Mehrheit mehr für große Koalition oder Schwarz-Grün

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Die Bild-Zeitung hat eine Insa-Umfrage veröffentlicht. Würde so gewählt, hätte in Deutschland keine Zweier-Koalition mehr eine Mehrheit. Die Union käme auf 30 Prozent, SPD und Grüne jeweils auf 17 Prozent. Da AfD, FDP und Linke zusammen auf 31 Prozent kommen, würde es weder für die bestehende große Koalition noch für Schwarz-Grün reichen.


Die Union hat in den letzten Umfragen insgesamt verloren. Das gilt nicht nur für den Bundestrend. Laut dem ZDF-Politbarometer hat die CDU sowohl in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz seit Februar vier Prozentpunkte eingebüßt. Unzufriedenheit mit dem Corona-Management oder die Skandale um persönliche Bereicherung am Verkauf von Masken sind mögliche Gründe.

Union würde weiter Kanzler stellen

Nach dem jetzigen Stand müssten mindestens drei Fraktionen die nächste Regierung stellen. Eine Jamaika-Koalition war 2017 an FDP-Chef Christian Lindner, der sich geweigert hat, mit CDU und Grünen zu koalieren. Da aber Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, dieses Jahr nicht mehr zu kandidieren, wäre der Weg für diese Konstellation frei.

Denkbar wäre aber auch eine Ampel. Eine solche Koalition aus SPD, FDP und Grünen regiert derzeit in Rheinland-Pfalz. Am Sonntag könnte erstmals in der Republik eine Ampel im Amt bestätigt werden. Die Verantwortlichen haben schon angekündigt, diese Koalition fortführen zu wollen, wenn es die dafür nötige Mehrheit gibt.

Viele Anhänger der drei Parteien sehen in dieser rheinland-pfälzischen Konstellation auch eine Option für den Bund. Allerdings hätte nach der Insa-Umfrage nur eine von der Union geführte Dreier-Konstellation eine Mehrheit.

Vogelgrippe im Kreis Groß-Gerau bestätigt

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Nachrichten Groß-Gerau | Die Vogelgrippe ist im Kreis Groß-Gerau angekommen. Bereits am Donnerstag (4. März 2021) wurden zwölf tote Schwäne und ein Wasservogel in Biebesheim aufgefunden. Nach dem positiven Laborbefund des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau am Samstag (6. März 2021) den Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche festgestellt. Das teilte die Kreisverwaltung an diesem Montag mit.


Sperrgebiet rund um den Fundort

Wie angekündigt hat die Kreisverwaltung nun ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort der toten Schwäne am Wechselsee in Biebesheim angeordnet. Zudem wurde ein Beobachtungsgebiet von einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort angeordnet. Das Betretungsverbot an den drei Teichen bleibt bestehen. Zudem dürfen Hunde und Katzen in den beiden Gebieten nicht frei umherlaufen.

Das Veterinäramt habe am Wochenende eine erneute Risikobewertung vorgenommen, erläutert Amtstierärztin Dr. Katrin Stein. „Aufgrund der gehäuften Totfunde über mehrere Tage und dem noch nicht beendeten Vogelzug haben wir uns entschieden, einen Sperrbezirk in der Größe um den Fundort festzulegen.“

Vogelgrippe im kreis groß-gerau bestätigt

Vier weitere tote Schwäne gefunden

Am Wochenende sind vier weitere tote Schwäne gefunden worden. Damit stieg die Zahl der toten Schwäne auf 16. Bei zwölf von ihnen wurde das Virus bereits festgestellt. Die Maßnahmen, die das Amt verfügt hat, treten am Dienstag, 9. März 2021, in Kraft. Zum Beobachtungsgebiet gehören die Gemarkung der Gemeinden Biebesheim und Stockstadt sowie Teile der Gemarkung der Stadt Gernsheim.

Katzen und Hunde dürfen nicht frei umherlaufen

Die ersten toten und mit dem Geflügelpest-Virus infizierten Schwäne waren am vergangenen Montag entdeckt worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat. „Um sicher auszuschließen, dass zukünftig eine Verschleppung des Virus stattfindet, ist es angemessen und erforderlich, Restriktionszonen in der aufgeführten Größe anzuordnen. Die getroffene Anordnung ist geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen“, so heißt es in der Allgemeinverfügung. Dass Hunde und Katzen im Sperr- oder Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen dürfen, hat einen einfachen Grund: Freilaufende Katzen und Hunde könnten Vögel aufschrecken. „Damit ist die Gefahr der Verbreitung des Erregers deutlich erhöht“, so heißt es in der Begründung. Jede Beunruhigung der Tiere erschwere die Seuchenbekämpfung.

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Unter allen Umständen den Virus-Eintrag in die Nutztiergeflügelhaltung verhindern

Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung des Geflügels und das Verbot zur Durchführung von Geflügelausstellungen im Kreis vom 15. Dezember 2020 hat weiter Bestand. „Wir müssen jetzt unter allen Umständen den Virus-Eintrag in die Nutztiergeflügelhaltung verhindern“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Deshalb war es wichtig und richtig, dass wir bereits im Dezember nach den ersten Verdachtsfällen in Hessen alle privaten und gewerblichen Tierhalter angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. So hatten die Tierhalter Zeit, sich auf den diesen Fall vorzubereiten.“ Tierhalter müssten nun besonders aufmerksam sein, so Astheimer: „Wir wissen schließlich nicht, wo und wie sich die Wildvögel angesteckt haben.“

Regelmäßige Untersuchungen im Sperrgebiet

Das Veterinäramt des Kreises untersucht das im Sperrgebiet gehaltene Geflügel regelmäßig. Zudem werden Wasservögel und kranke oder verendet aufgefundene Wildvögel auf das Influenzavirus untersucht. Innerhalb des Sperrgebiets gelten zudem besondere Regeln. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel und Bruteier aus einem Bestand nicht das Sperrgebiet verlassen. Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein-und Ausgängen der Ställe oder Orte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder andere saugfähige und mit Desinfektionsmittel getränkten Bodenauflagen ausgelegt werden. Das Veterinäramt bringt an den Hauptzufahrtswegen zum Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ und „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ an.

In Mainz-Bingen können bald rund 8500 Menschen pro Woche geimpft werden

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Das Impfzentrum des Landkreises Mainz-Bingen bereitet sich darauf vor, die Kapazitäten auszubauen. Schon ab nächstem Montag soll es möglich sein, 8500 Impfungen pro Woche zu verabreichen. Doch das hängt von einer Voraussetzung ab.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir so schnell wie möglich unter Volllast fahren können“, sagt der Leiter des Impfzentrums Mathias Hirsch. Volllast bedeuteten eben die 8500 Impfungen pro Woche.

Zwei-Schicht-Betrieb

Dann soll das Zentrum auf einen Zwei-Schicht-Betrieb umgestellt werden. Das würde Öffnungszeiten von montags bis samstags, jeweils von 7.15 bis 21 Uhr ermöglichen. Dafür werde auch das Personal aufgestockt: von derzeit 50 auf dann 120 Einsatzkräfte. 75 davon kämen aus der Verwaltung. 15 seien Ärzte, 6 Apotheker und 24 Soldaten.

„Wir werden sehr schnell mit der Impfung im Landkreis vorankommen“, verspricht der zuständige Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus (FWG). Auf den zwei vorhandenen Impfstraßen würden die Vakzine von Biontech und Astrazeneca verabreicht. Seit Eröffnung seien 9800 Dosen verimpft worden – alleine in der vergangenen Woche habe es 2400 Erstimpfungen gegeben.

Bald Impfungen für 70-Jährige

Ab dem 10. März können sich auch Personen ab 70 Jahren für einen Impftermin über das Online-Portal des Landes Rheinland-Pfalz registrieren. Das Land informiert die entsprechenden Bürgerinnen und Bürger per Brief über die Registrierungsmöglichkeit.

Allerdings steht laut dem Kreis alles unter einem Vorbehalt: Es muss auch genug Impfstoff geliefert werden.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Ginsheim-Gustavsburg

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Am Sonntag (7. März 2021) kam es zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Ginsheim-Gustavsburg. In der Rheinstraße wurde im Stadtteil Ginsheim ein Gullydeckel entfernt. Wie ein Leser gegenüber BYC-News mitteilte, wurde am Montag (8. März 2021) ein weiterer Gullydeckel entfernt.


Ein Spaziergänger hatte den Diebstahl gemeldet

Wie die Polizei auf Anfrage von BYC-News mitteilte, meldete ein Spaziergänger sich am Sonntagmorgen (7. März 2021) gegen 9:00 Uhr bei der Polizei. Dieser teilte mit, dass in der Rheinstraße in Ginsheim ein Gully ohne Abdeckung wäre. Als die Polizeibeamten in der Rheinstraße eintrafen, sei das Ordnungsamt bereits vor Ort gewesen. Bereits um 12:00 Uhr am gleichen Tag habe das Ordnungsamt der Polizei mitgeteilt, dass der Gullydeckel ersetzt wurde, erklärte der Sprecher.

Über den Diebstahl an diesem Montag sei der Polizei allerdings nichts bekannt, erklärte der Polizeisprecher. Er wies allerdings darauf hin, dass es sich bei dem Diebstahl von Gullydeckeln um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt und dies zur Anzeige gebracht werden sollte.

Zeugen werden daher gebeten, sich bei der Polizei in Bischofsheim unter der Rufnummer 06144 – 96660 zu melden.

Geschäfte wieder geöffnet: Schlangen ziehen sich durch Mainzer Innenstadt

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Die ersten Anzeigen ploppten am Freitagabend gegen 21 Uhr auf: Mit dem Bus nach Mainz. Zur Shoppingtour. Da war es noch nicht einmal fünf Stunden her, dass die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer vor die Presse gegangen war. In Städten und Kreisen mit geringen Infektionszahlen dürften ab Montag der Einzelhandel wieder öffnen, verkündete die Landeschefin.


Der Öffnungsfahrplan der Kanzlerin und Ministerpräsidenten sieht vor, dass in Ländern die eine Woche lang weniger als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner im Wochenschnitt hatten, ab dem 8. März wieder die Geschäfte öffnen dürfen. Mit begrenztem Einlass. Auf Rheinland-Pfalz trifft das zu – auf Hessen nicht. Folglich öffnen die Geschäfte links des Rheins schneller.

Einkaufs-Tourismus

Ob das nicht Einkaufs-Tourismus nach sich ziehe? Die Frage stand schon Freitag im Raum. Auf der Pressekonferenz stellten mehrere Journalisten sie. Und die Werbeanzeigen für Shopping-Touren ließen drauf schließen, dass die Frage schon vorab beantwortet ist.

Die erwarteten Schlangen in der Innenstadt waren denn auch da. Am Brand standen die Menschen vor den Geschäften. Zumal die laut Corona-Verordnung nur begrenzt viele Kunden reinlassen dürfen. Die Schlangen des einen gingen in die Schlange des anderen Geschäftes über.

Die Schlange, die vorm C&A beginnt, reicht am Nachmittag bis zur Römerpassage. Dazwischen drängeln sich Passanten durch, die andere Ziele ansteuern.

Maskenpflicht in der Citymeile

Auch wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen, gelten die alten Corona-Hygieneregeln noch. Etwa die Maskenpflicht. Eine BYC-Leserin fragt nach, ob denn die Maskenpflicht weiterhin nur bis 18 Uhr gelte. Es sei doch problematisch, wenn so viele Menschen in der Stadt seien und dann die Masken fielen.

BYC-News fragt darauf bei der Stadt nach. Die verweist auf das „Amtsblatt“, das die Stadt an diesem Montag veröffentlicht hat. Und ja: Die Maskenpflicht gelte grundsätzlich von 10 bis 18 Uhr – außer an Sonn- und Feiertagen. Auch bleibe sie an den gleichen Orten bestehen: Rund um die Citymeile und den Hauptbahnhof.

Debatte auf Facebook

BYC-News stellt Bilder von dem Geschehen auf Facebook ein. Gleich entsteht eine rege Diskussion:  Die ablehnenden Stimmen sind in der Mehrheit: „Unglaublich! In einer Woche ist wieder zu“, schreibt ein Nutzer. „Echt schade, dass es so viele Menschen immer noch nicht verstanden haben“, kommentiert eine Nutzerin. „Dauert nicht lange, dann steigen die Zahlen wieder“, schreibt ein weiblicher Top-Fan – und fasst so die am häufigsten genannte Position zusammen.

Andere nutzen die Gelegenheit, um die Corona-Maßnahmen insgesamt in Frage zu stellen. Wiederum andere erinnern an das Problem mit den unterschiedlichen Regelungen. Solange in Hessen die Geschäfte geschlossen, aber in Mainz geöffnet seien, werde es weiterhin beim Einkaufen viele Grenzgänger geben.

Ein Nutzer versteht das Geschehen: „Erster Einkauf seit der Adventszeit. Es belustigt mich, dass man sich über diese Schlangenbildung wundert.“

220 Millionen Euro für tote Bäume – Plump statt gezielt

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Kommentar: Deutschland hängt mit der Digitalisierung hinterher. Das hat uns die Pandemie brutal vor Augen geführt. Ein Zufall ist das indes nicht. Die Verantwortlichen haben die Digitalisierung schlicht noch nicht verstanden. Das führt nun Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) allen eindrucksvoll vor Augen.

 


220 Millionen Euro investiert die Bundesregierung in die Unterstützung von Verlagen. Davon gehen knapp 60 Millionen Euro an Anzeigenblätter. Vereinsnachrichten, die auf Papier gedruckt werden und zusammen mit Werbebeilagen in Briefkästen gestoppt werden. In den Gesundheitsämtern mag die Bundesregierung im Fax-Zeitalter stehen geblieben sein. In ihrer Medienpolitik hat sie noch nicht einmal das erreicht.

Nun ist die Grundidee gar nicht mal verkehrt: Qualitäts-Nachrichten sind wichtig. Deswegen sollte die Gesellschaft sie fördern. Doch zum einen gibt es dafür schon den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und zum anderen müsste gezielt gefördert werden. Aber gezielt etwas zu tun, ist nicht gerade die Stärke des vierten Kabinetts Merkel.

Plump statt gezielt

Die „digitale Transformation“ will der Wirtschaftsminister fördern. Deswegen verschenkt er Geld an Zeitungen und Wochenblätter – und ausgerechnet digitale Medien bleiben außen vor. Das ist so unglaublich daneben, dass man den eigenen Kopf gar nicht mehr nutzen will, um das intellektuell aufzuarbeiten – sondern nur noch, um ihn gegen die nächst beste Wand zu schlagen.

Fördergelder für digitale Unternehmen? Steuererleichterungen für Startups? Weniger bürokratischer Aufwand gerade für Klein-Unternehmer? Gezielte, effektive Werkzeuge lässt Altmaier links liegen. Gezielt ist nicht sein Ding. Stattdessen wirft er plump Geschenke in den Raum. So plump, dass es selbst die Beschenkten anzweifeln.

Härtetest kommt noch

Der Härtetest für dieses Geschenk kommt noch. Dann wenn das Geld verteilt wird. Qualität fördern soll das Ziel sein. Nur gezielt ist halt nicht das Ding dieser Bundesregierung. Die Trennung in Print und Digital ist für Merkel, Altmaier und Scholz gleich bedeutend mit der Trennung in Qualität und Pöbel.

Doch das sagt mehr aus über die Rückständigkeit der Verantwortlichen als über die tatsächliche Qualität im Netz: T-Online erreicht längst mehr Leser als die Filzbacher Zeitungen zusammen. Das Finzdorfer Wochenblatt erscheint mit einem Titelblatt, das zu 90 Prozent aus einer Anzeige für ein Möbelhaus besteht, soll aber anspruchsvoller sein als Übermedien, Edition F oder die Riffreporter?

Wer das glaubt, besitzt die Digitalkompetenz von Regierungen, die in einer Industrienation das Fax-Gerät in Gesundheitsämtern als Kommunikationsstandort akzeptiert. Der beschenkt auch Zeitungsverleger und schließt Internetportale aus. Und der wird mit allem scheitern, was mit Digitalisierung zu tun hat. Und mit Zukunft. Weil er Zukunft nicht versteht.

Anekdote am Rande

Eine Geschichte am Rande ist: Das Geschäftsmodell der Zeitungen war durch Corona nicht beeinträchtigt. Papier zu Briefkästen bringen, konnten die Zusteller weiterhin und mit der höheren Nachrichtennachfrage ließen sich mehr E-Paper absetzen als vorher. Warum ihr Hilfspaket am Ende noch vor so manchen Hilfen für Wirte, Schausteller oder Fitnessstudio-Betreiber ausgezahlt werden könnte, muss Altmaier ihnen erklären.

Ach so. Im Klimanotstand befinden wir uns ja auch noch. Da ist es dann natürlich besonders sinnvoll, Produkte zu fördern, die auf tote Bäume gedruckt werden – und die Vermeidungsstrategie zu ignorieren. Aber wie gesagt: Dem intellektuell folgen will man irgendwann einfach nicht mehr.

Weniger Menschen melden neue Betriebe im Bundesland Rheinland-Pfalz an

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Die Zahl der neu angemeldeten Betriebe ist im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz zurückgegangen. Das hat das Statistische Landesamt mitgeteilt. Allerdings sei auch die Zahl der Betriebs-Abmeldungen rückläufig.

5141 Betriebe wurden laut Statistischem Landesamt 2020 in Rheinland-Pfalz angemeldet. Das sind 8,3 Prozent weniger als im Jahr davor. Der Tiefpunkt an Meldungen lag demnach im April. Also mitten im ersten Lockdown. 4244 Betriebe wurden im vergangenen Jahr aufgegeben. Das sind 7,4 Prozent weniger als im Jahr davor.

Als Betriebe gelten GBR und GmbH sowie Unternehmen, die mindestens einen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen,  eine Handwerkskarte haben oder im Handelsregister eingetragen sind.

Etwas weniger Gewerbe angemeldet

31 331 Gewerbe haben Menschen 2020 in Rheinland-Pfalz angemeldet. Das sind 42 Anmeldungen weniger als im Jahr davor. Mit Gewerbe sind unter anderem Solo-Selbstständige gemeint.

Die meisten Anmeldungen gab es mit fast 21 Prozent im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Dahinter kommt das Baugewerbe mit rund 13 Prozent. Auf die Größe bezogen gab es die meisten Anmeldungen in Zweibrücken, die wenigsten im Kreis Trier-Saarburg.

27 181 wurden laut Statistischem Landesamt im vergangenen Jahr abgemeldet. Das seien 9,2 Prozent weniger als im Jahr davor.

Jugendliche attackieren Mann in Raunheim

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Polizei Symbolbild Nachts
Polizei Symbolbild Nachts

Nachrichten Groß-Gerau | An diesem Sonntagabend (7. März 2021) gegen 20:45 Uhr wurde ein 48 Jahre alter Mann von zwei unbekannten Jugendlichen in einem Linienbus attackiert. Die Polizei sucht nun nach Zeugen der Tat.


Mit einer Bierdose beworfen und geschlagen

Als die Unbekannten den Bus mit jeweils einer brennenden Zigarette betraten, wies der 48-Jährige die beiden darauf hin, dass dies nicht gestattet sei. Daraufhin warf einer der Angreifer eine Bierdose nach dem Mann. Anschließend schlugen beide gemeinsam auf das Opfer ein. Der 48-Jährige erlitt dabei leichte Verletzungen und deshalb vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Durch den Angriff wurde außerdem sein Handy beschädigt.

Die Angreifer flüchteten im Anschluss an die Tat. Die Polizei hatte umgehend eine Fahndung nach den beiden eingeleitet, konnte diese allerdings nicht mehr ausfindig machen.

Personenbeschreibung des 1. Tatverdächtigen: 

  • männlich
  • jugendlich
  • dickliche Statur
  • rote Jacke

Personenbeschreibung des 2. Tatverdächtigen:

  • männlich
  • jugendlich
  • dünne Statur
  • schwarze Jacke mit weißen Applikatoren

Die Polizei Rüsselsheim hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen darum, sich unter der Telefonnummer 06142 – 6960 zu melden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier verteilt 220 Millionen Euro an Zeitungen

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Das Bundeswirtschaftsministerium unter Peter Altmaier (CDU) plant, 220 Millionen Euro an deutsche Zeitungsverlage auszuzahlen. Das haben unter anderem Welt und T-Online berichtet. Dieser Plan stößt auf Kritik – sogar bei den Verlegern selbst.


Laut dem Branchenmagazin Horizont erhalten Zeitungen 59 Prozent des Geldes. 11 Prozent gehen an Zeitschriften und 30 Prozent an Anzeigenblätter. Gedacht sei das Geld für die „digitale Transformation“ der Verlage. 40 Millionen Euro hat der Bundestag bereits mit den Stimmen von SPD und Union für die Subvention des Austragens von Zeitungen beschlossen. Der Etat ist aber eingefroren, bis ein Gesamtkonzept vorliegt.

Was Investitionen in digitale Transformation bedeuten, hat der Journalist Sebastian Esser in einem Beitrag auf LinkedIn beschrieben: Die Zeitungen dürfen davon Werbung auf Facebook schalten, Berater anheuern oder VR-Brillen kaufen.

Das lässt absurde Szenarien zu: Wochenzeitungen drucken weiterhin Vereinsnachrichten auf tote Bäume, versehen das mit einem halben Dutzend Werbebeilagen und stopfen das Ganze ungefragt in Briefkästen. Aber das Seminar über digitale Perspektiven, das sie begleitend erhalten haben, bezahlt der Steuerzahler.

„Tod der Pressefreiheit“

Das stößt nicht mal bei den Zeitungsverlegern ausschließlich auf Gegenliebe: Sie lehnten direkte staatliche Subventionen ab, wie der Präsident des Verbandes BDZV, Mathias Döpfner, in einem Rundschreiben an seine Mitglieder schrieb. Darüber berichtete unter anderem die im Springer-Verlag erscheinende Welt. Döpfner ist Verlags-Chef des Springer-Verlags.

Ein Einstieg in die staatliche Förderung von Tageszeitungen, so Döpfner, bewirke „das Ende von unabhängigem Journalismus“ und bedeute letztlich den „Tod der Pressefreiheit“. Selbst Stiftungsmodelle lehnt der Chef des Springer-Verlags demnach ab.

Die bereits beschlossene Subventionierung des Zeitungsaustragens begrüßt Döpfner indessen. Hierin sieht er eine Grundversorgung, die staatlich gesichert werden müsse und durch den Mindestlohn in Gefahr geraten sei – die rückläufigen Auflagenzahlen der Zeitungen dürften ein anderer Grund sein. 40 Millionen Euro sind für Döpfner für diese Aufgabe aber noch zu wenig.

„Schwammige“ Vergabekriterien“

In einem Kommentar weist T-Online.de auf zwei weitere Probleme hin. Zum einen seien die Vergabekriterien schwammig. So wolle Altmaier die Vergabe an die Einhaltung des Pressekodexes koppeln, wie Horizont berichtet. Diese Einhaltung überwacht der Presserat. Setzt Altmaier seinen Plan um, bedeutet das auch, dass ein privates Gremium über die Vergabe staatlichen Geldes mitentscheidet.

Ein weiteres Kriterium wäre, dass „gute Arbeitsbedingungen in Redaktionen“ eingehalten werden müssten. Was das genau ist? Genau darin liegt das Problem. Diese Formulierung lässt dem Verteiler des Geldes Raum für Interpretationen.

Keine Hilfe für digitale Unternehmen

Zum anderen kritisiert T-Online, dass echte digitale Unternehmen von der Subvention ausgeschlossen sind. Während der Staat also das Verteilen von gedruckten Vereinsnachrichten in Briefkästen unterstützt, tut er das bei Unternehmen in einer Zukunftsbranche nicht.

Eine Initiative, digitale Medien zu fördern ist auch weiter nicht in Sicht. Das betrifft nicht nur die direkte finanzielle Förderung. Auch Schritte wie bessere Möglichkeiten, digitale Investitionen abschreiben zu können, unterlässt der Staat. Davon würden klassische Zeitungen und neue Netzmedien gleichermaßen profitieren.

Kommentar

Neue Anschaffungen für die Feuerwehr in Ginsheim-Gustavsburg

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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Die Feuerwehr dient dem Schutz der Bürger in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und ist damit immer wieder ein wichtiges Thema. BYC-News hat im Rahmen des Politik-Specials zur Kommunalwahl 2021 mit Jochen Capalo, einem Kandidaten der Freien Wähler Ginsheim-Gustavsburg über den Bedarf und die Entwicklung der Feuerwehr gesprochen.


Einige Anschaffungen stehen in den kommenden Jahren an

„Grundsätzlich ist die Feuerwehr gut ausgestattet. Natürlich könnte sie noch sehr gut ausgestattet werden. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr den Bedarfs- und Entwicklungsplan erstellen lassen, in dem genau drin steht, was in den kommenden fünf Jahren benötigt wird und was optional noch angeschafft werden kann.“, erklärt der Kandidat der Freien Wähler.

In dem Plan enthalten sind beispielsweise Fahrzeugersatzbeschaffungen oder auch ein Hygienefahrzeug, welches dazu dient, dass die Einsatzkräfte sich darin direkt vor Ort umziehen können, wenn sie beispielsweise aus einem verrauchten Gebäude kommen. So müssen sie nicht mit der Kleidung, in der dann viele Giftstoffe enthalten sind, bis zur Feuerwache zurück fahren. „Das ist denke ich ein wichtiges Zeichen auch für die Gesunderhaltung unserer Einsatzkräfte. In Ginsheim steht auch demnächst wieder ein neues Löschfahrzeug an, das sind beispielsweise turnusmäßige Anschaffungen, die einfach ab und zu gemacht werden müssen“, sagt Capalo.

„Im Zweifel sollte man auf die Fachleute hören“

Bei dem Plan habe es ein Streitthema gegeben, berichtet Capalo. Irgendwann kam die Idee auf, das im Bedarfs- und Entwicklungsplan enthaltene Feuerwehrboot durch ein günstigeres Jetski zu ersetzen. Hierüber wurde kontrovers diskutiert. Nach Rückstprache mit dem Stadtbrandinspektor, Jürgen Karheiding, entschied man aber schließlich, dass ein Feuerwehrboot notwendig ist und auch angeschafft werden soll. Ein Jetski als Rettungsmittel bei Personenrettungen im Rhein oder Main ist nach Einschätzung des Stadtbraninspektors einfach nicht ausreichend, erklärte Capalo.

„Das man in solchen Fällen auf die Fachleute wie Herr Karheiding hört, ist richtig. Wenn wir bei den Freien Wählern Rückfragen zum Bedarfs- und Entwicklungsplan haben, lassen wir es uns auch von Herr Karheiding erklären, denn er ist derjenige, der weiß was gebraucht wird und was machbar ist oder was eben nicht machbar ist. Da brauchen wir uns hier in der Ortspolitik auch nicht um ein paar Tausend Euro zu streiten. Besonders, weil der Plan wirklich fachlich geschrieben ist und da eben keine goldenen Wasserschläuche drin stehen“, sagt Capalo.

Neue anschaffungen für die feuerwehr in ginsheim-gustavsburg 2

Ein neues Feuerwehrhaus in Gustavsburg

Das Gebäude der Feuerwehr Ginsheim erst vor einigen Jahren neu gebaut und ist damit in einem guten Zustand. Die Feuerwehr Gustavsburg hingegen benötigt dringend ein neues Haus. Der neue Standort für die Feuerwehr Gustavsburg ist in der Hermann-Löns-Allee geplant, wo aktuell noch das alte Bürgerhaus steht. Dieser Standort sei zwar noch nicht endgültig beschlossen aber es sei sehr sicher, dass das Haus dort hin kommt, so der Freie Wähler-Kandidat. Der Standort bringe viele Vorteile mit sich, erklärt Capalo: „Er ist direkt in Gustavsburg, was besonders hier wichtig ist, weil unsere Feuerwehr aktuell große Personalprobleme hat. Wenn wir die Feuerwache jetzt noch außerhalb des Ortes platziert hätten, wäre dieses Problem vermutlich noch verschärft worden. Zudem ist die Feuerwehr so auch gut sichtbar und präsent, wodurch vielleicht der ein oder andere eher auf die Idee kommt, der Feuerwehr beizutreten. Allerdings wird die neue Feuerwache direkt neben Wohnhäusern gebaut. Aber ich glaube, die Wichtigkeit der Feuerwehr ist dort allen bekannt, sodass es da keine Probleme geben dürfte, wenn es auch mal nachts zu einem Einsatz kommt und es dadurch vielleicht mal etwas lauter wird.“ Auch für die Einhaltung der Hilfsfrist von 10 Minuten sei der Standort optimal. Als Hilfsfrist bezeichnet man die maximale Dauer, die zwischen der Alarmierung bis zum Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte an der Einsatzstelle verstreichen darf.

Jochen Capalo ist es besonders wichtig, dass die Stadt sich an den beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan hält. Die Feuerwehr sei von enormer Bedeutung für die Sicherheit der Bürger und müsse deshalb auch gut ausgestattet sein. Investitionen immer wieder nach hinten verschieben, wie es in der Vergangenheit bereits mehrfach getan wurde, dürfe nicht mehr vorkommen. Das sei auch nicht verantwortungsvoll, sagt Capalo.

Droht Ungeimpften bald eine Kündigung des Arbeitsplatzes?

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Seit dem gestrigen Montag sind die ersten Lockerungen im Lockdown in Kraft getreten. Trotz erneut ansteigender Infektionszahlen und der Mutation des Corona-Virus sehen viele pptimistisch in die Zukunft. Grund hierfür sind die immer weiter fortschreitenden Impfungen. Doch mit der Möglichkeit sich impfen zu lassen gehen auch die Diskussionen weiter, ob Geimpfte weitere Privilegien erhalten sollen.


Drohen Kündigungen oder Lohneinbußen?

Nicht nur Restaurant- oder Konzertbesuche sind in der Diskussion, auch das Thema Arbeitsplatz spielt hier eine Rolle. Wie ist das, wenn Arbeitgeber bald von ihren Mitarbeitern verlangen sich impfen zu lassen und mit Kündigung oder Lohneinbußen drohen?

In einem Gespräch mit dem Magazin Focus-Online klärt der Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Martin Kupka, die wichtigsten Fragen. Kupka war, bevor er in die renommierte Kanzlei Kupka & Stillfried einstieg, Leiter einer Rechtsabteilung eines international tätigen Konzernes.

Verpflichtung zur Impfung besteht nicht

Eine Verpflichtung für Arbeitnehmer, sich impfen zu lassen besteht so lange nicht, solange die Corona-Impfung vom Gesetzgeber her auf Freiwilligkeit beruht. So braucht der Arbeitnehmer auch keine Kündigung oder Ähnliches zu befürchten, wenn er sich weigert sich impfen zu lassen.

Zwar ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern berechtigt, angemessene Infektionsschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Abstands- und Hygienekonzepte umzusetzen, eine Impflicht jedoch sei in den meisten Fällen unbillig. Hier überwiegt im Gegensatz zu Anordnungen, dass der Arbeitnehmer bei Krankheitssymptomen nach Hause geschickt werden kann, jedoch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Mitarbeiter von Krankenhäusern und Altenheimen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Arbeitgeber noch nicht mal nachfragen, ob der Arbeitnehmer geimpft ist oder nicht. So darf er auch nicht verlangen ihm eine Kopie des Impfpasses vorzulegen.

Anders sieht es jedoch bei Arbeitnehmern aus, die beruflich bedingt viel Kontakt zu potentiellen Risikogruppen haben. Hier zählen unter anderem Mitarbeiter von Krankenhäusern und Altenheimen dazu.

Besondere Verpflichtung nach Infektionsschutzgesetz

Um Infektionen von Krankheitserregern und deren Verbreitung zu verhindern sind diese Institutionen nach dem Infektionsschutzgesetz besonders dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlich sind, umzusetzen. Hierzu zählen auch Impfungen.

Aber auch hier ist eine reine Verweigerung der Impfung kein Grund zur Kündigung. Bevor der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen kann, muss er diesen erst eine freie andere Stelle im Betrieb anbieten, bei der der Impfschutz nicht zwingend erforderlich ist.

Kündigung denkbar

Erst dann, wenn es für den nicht geimpften Arbeitnehmer keine andere Einsatzmöglichkeit gibt, sowie es auch keine sonstigen Besonderheiten des Einzelfalles gibt, die eine Kündigung ausschließt, ist die Entlassung des Arbeitnehmers denkbar. Hier werden sich in Zukunft die Arbeitsgerichte mit beschäftigen müssen, welche genauen Anforderungen für eine Kündigung ausschlaggebend sein werden.

Schnell handeln sollten Arbeitnehmer, denen aus Gründen der Impfverweigerung gekündigt worden ist. Hier gilt, dass sofern nicht gegen das Kündigungsschreiben binnen drei Wochen nach Erhalt angegangen wird, die Kündigung grundsätzlich wirksam wird.

Abfindung möglich

Auch wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht mehr an seinen alten Arbeitsplatz zurück möchte, rät der Experte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, da in den meisten Fällen noch eine Abfindung erstritten werden kann. Diese kann je nach Betriebszugehörigkeit und Höhe des Lohnes nach Prüfung der Erfolgsaussicht relativ hoch ausfallen.

Verkehrsunfallflucht in der Merianstraße in Gustavsburg

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Polizei Symbolbild
Polizei Symbolbild

Gustavsburg. Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall zwischen dem 02- März und dem 3. März 2021. Ein in der Merianstraße abgestellter mintgrüner Opel wurde durch einen ein anderes Fahrzeug stark beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Unfallort und ist bislang nicht bekannt. Der Opel war ordnungsgemäß geparkt. Der Schaden am Fahrzeug beträgt mindestens 1000 Euro. Zeugen die etwas beobachtet haben, melden sich bitte bei der Polizei in Bischofsheim unter der Telefonnummer 06144 9666-0.