Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der weiterhin trockenen Witterung und der angestiegenen Temperaturen vor einer erhöhten Brandgefahr in den hessischen Wäldern. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes besteht in Hessen überwiegend mittlere Waldbrandgefahr und insbesondere in Südhessen lokal hohe Waldbrandgefahr. Erst im Laufe der nächsten Woche wird mit voraussichtlich zunehmenden Niederschlägen die Gefahrenlage deutlich zurückgehen.
-Werbeanzeige-
Vertrocknetes Reisig und Laub leicht brennbar
Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün stärker ausgetrieben ist, stellen vertrocknetes Reisig und Laub sowie Gras des Vorjahres auf den Waldböden ein potentiell leicht brennbares Material im Wald dar. Regional kommt in diesem Jahr noch Reisigmaterial aus den zurückliegenden Sturm- und Borkenkäferschäden insbesondere aus 2019 und 2020 hinzu. Bedingt durch die vorwiegend feuchte Witterung im Winter und in der ersten Märzhälfte war die Waldbrandgefahr bislang eher gering. Im Jahr 2020 kam es in Hessen zu insgesamt 102 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 26 Hektar.
Aktuell wird der Wald intensiv für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten genutzt. Das Umweltministerium bittet alle Besucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus.
-Werbeanzeige-
Im Notfall die 112 wählen
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten. Im Ernstfall sind dies unverzichtbare Rettungswege. Jedes Feuer muss zudem umgehend unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Wenn möglich, sollten die Einsatzkräfte eingewiesen werden.
Überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand oder Fehler beim Überholen und Abbiegen: Die Ursachen für Unfälle von Motorradfahrenden sind oft die gleichen. Hinzu kommt mitunter eine Selbstüberschätzung der Fahrinnen und Fahrer – vor allem zu Beginn einer Saison, wie sie aktuell wieder ansteht. Damit diese möglichst unfallfrei abläuft, haben die Motorrad-Experten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) einige Tipps und Hinweise.
-Werbeanzeige-
Doch zuerst Blick auf die Statistik:
Im vergangenen Jahr 2021 sind 1637 Personen mit ihrem Motorrad auf rheinland-pfälzischen Straßen verunglückt. 574 Personen wurden dabei schwer verletzt, 30 Personen starben. Die Tendenz der verunglückten Motorradfahrerinnen und -fahrer ist rückläufig – und doch ist jeder Unfall einer zu viel. Die Verkehrsexperten der Polizei Rheinland-Pfalz wollen mit ihren Tipps und Hinweisen helfen, die Zahlen weiter zu senken.
-Werbeanzeige-
Hinweise und Tipps zu Technik und Ausstattung:
Überprüfen Sie regelmäßig die Bremsen, Beleuchtung und Bereifung mit dem vorgeschriebenen Luftdruck – vor allem zu Beginn der Saison
Schützen Sie sich mit geeigneter Motorradschutzbekleidung. Dazu gehören ein Motorradhelm, eine Leder- oder Textilkombination, Motorradhandschuhe und Stiefel.
Zusätzlich vermindern Protektoren das Verletzungsrisiko bei Stürzen
Nutzen Sie auffällige Reflektoren oder Warnwesten, damit sind Sie besser im Straßenverkehr gesehen werden.
-Werbeanzeige-
Hinweise und Tipps zum Fahren:
Fahren Sie immer mit Licht und stets bremsbereit.
Kündigen Sie Überholmanöver frühzeitig und deutlich an.
Schneiden Sie keine Kurven.
Fahren Sie bei nasser oder verschmutzter Fahrbahn besonders vorsichtig
Halten Sie bei Ausfahrten in der Gruppe genügend Abstand, fahren Sie versetzt und überholen Sie nicht untereinander.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfiehlt Bikern, sich auf den ersten Kilometern nach jedem Neustart unbedingt „warm“ zu fahren. Das gilt erst Recht zu Beginn der Saison. Nach längeren Fahrpausen empfiehlt die Polizei, ein Motorradsicherheitstraining zu absolvieren.
Und noch ein Hinweis hat die Polizei: Zu schnelle und überlaute Biker sind regelmäßig Gegenstand von Beschwerden aus der Bevölkerung. Deshalb appellieren die Verkehrsexperten dazu, unnötigen Motorradlärm zu vermeiden.
BYC-News Exklusiv | An diesem Freitagnachmittag (2. April 2021) gegen 17:00 Uhr, kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A63 zwischen Biebelnheim und Wörrstadt in Fahrtrichtung Mainz.
-Werbeanzeige-
Autorennen zwischen einem Audi RS7 und einem Audi R8
Nach ersten Informationen von BYC-News soll es vor dem Unfall zu einem illegalen Autorennen zwischen einem Audi RS7 und einem Audi R8 auf der A61 gekommen sein. Die Fahrer waren dann auf die A63 aufgefahren, wo es zum Unfall zwischen zwei Fahrzeugen kam. Ob es sich dabei um beide am Rennen beteiligten Fahrzeuge handelt oder ein unbeteiligtes Fahrzeug mit einem am Rennen beteiligten Fahrzeug zusammengestoßen war, ist noch unklar. Bei dem Unfall wurden nach ersten Informationen vier Personen verletzt. Die Fahrbahn in Richtung Mainz ist aktuell noch immer vollgesperrt (Stand 22:15 Uhr).
-Werbeanzeige-
Update 00:30 Uhr: Frau aus Rüsselsheim am Autorennen beteiligt
Wie die Polizei in der Nacht zum Samstag (3. April 2021) mitteilte, war eine 31-jährige Frau aus Rüsselsheim mit ihrem blauen Sportwagen ein Autorennen gefahren gegen einen 32-jährigen Autofahrer aus Alzey in einem grünen Sportwagen. Augenzeugen berichteten gegenüber der Polizei, dass rund 1000 Meter vor der Anschlussstelle Biebelnheim eine 65-jährige Frau aus Mainz in einem weißen Kleinwagen einen vor ihr fahrenden Wagen überholen wollte. Zeitgleich näherte sich die Rüsselsheimerin mit ihrem blauen Audi R8 von hinten mit zu hoher Geschwindigkeit. Nachdem die Mainzerin auf die linke Spur gefahren war, krachte auch schon der R8 von hinten in den Kleinwagen.
Die 65-Jährige sowie ihre Beifahrerin wurden schwer verletzt und in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Die Fahrerin des Sportwagens erlitt leichte Verletzungen und wurde ebenfalls ins Krankenhaus gebracht.
Die beiden am Autorennen beteiligten Personen wurden vorläufig festgenommen und nach der Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen 21:45 Uhr konnte die Vollsperrung der Autobahn wieder aufgehoben werden.
Die Polizeiautobahnstation Heidesheim bittet um Zeugenhinweise. Wer hat gegen 17.15 Uhr, im Bereich der A61/A63 einen blauen und einen grünen Sportwagen beobachtet, die viel zu schnell unterwegs waren? Die beiden Fahrzeuge kamen vermutlich über die A61 aus Richtung Ludwigshafen und fuhren am Alzeyer Kreuz auf die A63 in Richtung Mainz. Bei der Unfallaufnahme war auch die Staatsanwaltschaft Mainz eingeschaltet und vor Ort und hat die Ermittlungen übernommen.
WhatsApp Image 2021 04 02 at 16.24.09 e1617396848852
Für jeden Obdachlosen gibt es ein Übernachtungsangebot. Zur Not in der Alten Ziegelei. Das hat die Stadt am Donnerstag auf Nachfrage von BYC-News mitgeteilt. Das rheinhessische Internetportal begleitete nun einen Obdachlosen, der am 1. April 2021 gegen 23.00 Uhr den Verein „Rheinhessenhilft“ angesprochen und um die Unterbringung in einer Unterkunft gebeten hat.
-Werbeanzeige-
Fahrt zur Alten Ziegelei in Mainz-Bretzenheim
Marcio Demel, der Vereinsvorsitzende vom Verein #Rheinhessenhilft, rief auf die Bitte des Bedürftigen hin gegen 23:00 Uhr bei Behrouz Asadi, dem Leiter des Migrationsbüros Rheinland-Pfalz und Hessen und Leiter der Unterkunft an, um zu fragen, ob die Unterbringung des obdachlosen Mannes dort möglich sei. Behrouz Asadi hatte daraufhin mitgeteilt, dass dies möglich sei. Er teilte jedoch auch mit, dass Decken und Schlafsäcke nicht zur Verfügung stünden und deshalb mitgebracht werden müssen. Ein Mitarbeiter der Malteser Hilfswerke aus Wiesbaden würde zur Unterkunft kommen, um diese aufzuschließen, erklärte Asadi. Dieser sollte gegen 0:00 Uhr an der alten Ziegelei eintreffen. Zudem teilte Asadi mit, dass der Mitarbeiter dann auch dort übernachten müsse, um die Aufsicht zu übernehmen, weil der Obdachlose dann der einzige sei, der dort aktuell untergebracht sei.
Daraufhin packte der Obdachlose sein Hab und Gut zusammen und wurde corona-konform mit dem Kältebus zur Alten Ziegelei gebracht. BYC-News begleitete ihn dabei. Gegen 23:45 Uhr trafen wir vor Ort ein. Herr Malaki, vom Malteser Hilfswerk, kam wie angekündigt gegen 0:00 Uhr an der Alten Ziegelei an und sagte, dass er selbst nicht für die Aufsicht zuständig sei, da der Obdachlose entgegen der Aussage von Herr Asadi nicht der einzige Bewohner der Unterkunft sei. Er teilte weiter mit, dass die von der Stadt Mainz ausgewiesene Obdachlosenunterkunft eigentlich eine Unterkunft für Flüchtlinge sei. Auf Nachfrage von BYC-News, ob wir Bilder in der Unterkunft machen dürfen und die Unterbringung des Obdachlosen begleiten dürfen, stimmte Herr Malaki zu.
-Werbeanzeige-
BYC-News sprach mit Herr Malaki vom Malteser Hilfswerk
Wir begleiteten Herr Malaki und den Obdachlosen daraufhin zur Unterkunft. Dort angekommen bat Herr Malaki darum, dass wir uns in der Unterkunft bitte ruhig verhalten, da dort noch mehrere Personen untergebracht seien. Im Gebäude bot sich dann ein schockierendes Bild: Die Wände waren stark verschmutzt, der Boden war klebrig. Möglichkeiten, sich die Hände zu desinfizieren, gab es dort nicht.
Auch sah es um die Einhaltung der Corona-Vorschriften nicht gut aus: Die an der Tür ausgewiesene Maskenpflicht wurde im Inneren der Unterkunft von den Bewohnern nicht eingehalten. BYC-News sprach Herr Malaki auf die Situation an, der daraufhin erklärte, dass es dort in den Abendstunden keinen Wachdienst gebe und sich die Bewohner deshalb auch ohne Maske frei bewegen und die Unterkunft auch verlassen könnten. In der Gemeinschaftsküche und auf den Fluren der Unterkunft befanden sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen ohne Abstand und Mundschutz. Wir sprachen Herr Malaki auf die fehlenden Schutzmasken an. Er erklärte, dass am Eingang ein Zettel hängen würde, er selbst da auch nicht mehr tun könne, als auf diesen Zettel zu verweisen.
-Werbeanzeige-
Keine Hygienemaßnahmen in der Unterkunft
Bei den aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kontrolliert die Stadt Hygienemaßnahmen streng. Jedoch scheint dies in den ausgewiesenen Unterkünften der Stadt nicht zu passieren. Ob die Bewohner der Unterkunft beim Verlassen des Gebäudes auf das Corona-Virus getestet werden, weiß Herr Malaki nach eigenen Angaben nicht. Auf die Frage, wie lange der Obdachlose dort bleiben könne, teilte er mit, dass dieser die Unterkunft bereits um 8:00 Uhr am Morgen wieder verlassen müsse und auch nicht wieder kommen dürfe. So sei die Regelung mit der Stadt Mainz.
Der Malteser-Mitarbeiter schloss im Anschluss Zimmer Nummer 15 für den Obdachlosen auf. In dem rund 6 Quadratmeter großen Zimmer befand sich ein Tisch, ein Stuhl, ein Kühlschrank sowie ein Gitterbett. Auch hier zeigte sich der miserable Zustand der Unterkunft. Der Boden und die Wände waren ebenfalls massiv verschmutzt, es lagen Essensreste im Raum und auf dem Tisch verteilt. Ob die Zimmer gereinigt werden, nachdem ein Bewohner ausgezogen ist, wisse Herr Malaki nicht, teilte er auf Nachfrage mit.
Verdreckte Wände in in der Unterkunft | Foto: BYC-News | Meikel Dachs
Bettzeug für den Obdachlosen
Dem Verein #Rheinhessenhilft war es in der Kürze der Zeit nicht möglich, Bettzeug für den Obdachlosen zu organisieren. Dies wurde Herr Malaki mitgeteilt. Die Frage: Ob in der Unterkunft nicht doch noch etwas auf Vorrat vorhanden sei? Nach kurzem Hin und Her holte Herr Malaki dann widerwillig einen Satz Bettzeug für den Obdachlosen.
Ein Redakteur von BYC-News hat sich im Anschluss noch kurze Zeit mit dem Obdachlosen im Zimmer unterhalten und gefragt, ob er wirklich dort bleiben möchte. Er sagte, ja er würde gerne die Nacht über dort bleiben. Hauptsache er sei in einer Unterkunft, auch wenn es auf der Straße sauberer sei. Er machte sich nach eigenen Angaben zwar Sorgen wegen der nicht eingehaltenen Hygienemaßnahmen in der Unterkunft, benötige aber einfach mal eine Nacht, die er nicht auf der Straße verbringe. Die Pandemie stelle Obdachlose vor große Probleme. Natürlich würde er deshalb auch gerne länger dort bleiben und das Zimmer auch sauber halten. Doch auch ihm wurde mitgeteilt, dass er die Unterkunft um 8:00 Uhr verlassen müsse und nicht zurück kommen dürfe.
Verdreckter Fußboden in in der Unterkunft | Foto: BYC-News | Meikel Dachs
Schroffe Reaktion von Herrn Asadi auf Rückfragen
Beim Verlassen der Unterkunft sprachen wir erneut mit Herrn Malaki und fragten nach, weshalb der Obdachlose dort nur eine Nacht bleiben darf. Er teilte daraufhin mit, dass es sich dabei um eine Absprache zwischen der Stadt Mainz und Herr Asadi handelt und wir für genauere Informationen bitte Herrn Asadi kontaktieren möchten. Wir riefen Herrn Asadi noch in der gleichen Nacht erneut an, da er uns zuvor angeboten hatte, erreichbar zu sein.
In einer telefonischen Konferenz zwischen Herrn Asadi, den Mitarbeitern des Kältebus und BYC-News, verwies Herr Asadi erneut auf die Vorgaben der Stadt Mainz, die angewiesen habe, diese lediglich für eine Nacht zur Verfügung zu stellen. Auch Herr Asadi hat nach eigener Aussage erst kurzfristig von der Stadtverwaltung die Information erhalten, dass die Alte Ziegelei nun auch für Obdachlose genutzt wird.
Wir wiesen ihn auf die Aussage der Stadt Mainz hin, dass die Unterkunft für Obdachlose zur Verfügung stehen solle und nicht mitgeteilt wurde, dass diese nur für eine Nacht gelten solle, worauf Herr Asadi sehr schroff reagierte. Er betonte, dass er nun gar nichts mehr sagen werde und alles mögliche tun wird, dass die Stadtverwaltung unsere Berichterstattung unterbinden wird. Auch über die Zustände in der Unterkunft wollte er nichts mehr sagen, das würde uns „nichts angehen“. Zudem erteilte er unserer Redaktion ein sofortiges Hausverbot und Drehverbot für das Gelände der Alten Ziegelei gegen 01:00 Uhr. Die Stadt würde gegenüber der Presse andere Dinge mitteilen, als das was zuvor mit ihm besprochen wurde. Auch er wäre von der Tatsache überrumpelt worden, dass er ab sofort auch Obdachlose aufnehmen solle. Wir fragten weiter nach, ob es denn tatsächlich auch möglich sei, Frauen dort unterzubringen. Daraufhin erklärte Herr Asadi, dass er davon nichts wisse, er dort aber auch nicht die entsprechenden Gegebenheiten sehe, um dies zu realisieren. Weitere Fragen wollte er dann nicht mehr beantworten.
Der Kältebus an der Einfahrt zur alten Ziegelei | Foto: BYC-News | Meikel Dachs
Erneuter Anruf von Herrn Asadi
Rund 15 Minuten nachdem das Telefongespräch beendet wurde, rief Herr Asadi beim Verein #Rheinhessenhilft an. BYC-News war auch beim Telefonat anwesend. Er verwies erneut darauf, dass man doch bitte beachten möchte, mit wem man es zu tun hat. Es sei eine Frechheit, dass die Presse mit dabei gewesen wäre. So etwas hätte man auch intern klären können, betonte Asadi. Sollte dies nicht intern möglich sein, würde er die Stadtspitze am Karfreitag kontaktieren und veranlassen, dass Obdachlose ausschließlich durch die Polizei und das Ordnungsamt zur Unterkunft gebracht werden dürfen. Er betonte erneut, dass er eigentlich nicht für die Aufnahme von Obdachlosen zuständig sei.
Anfrage bei Polizei und Ordnungsamt Mainz
Herr Malaki teilte zudem mit, dass Obdachlose ausschließlich von der Polizei oder dem Ordnungsamt zu der Unterkunft gebracht werden dürften. BYC-News hat daraufhin an diesem Freitagnachmittag (2. April 2021) gegen 17:30 Uhr bei der zuständigen Polizeidienststelle auf dem Lerchenberg nachgefragt, ob diese Regelung dort bekannt ist. Die Vorgesetzte wusste von dieser Regelung zunächst nichts, teilte aber mit, dass in diesem Fall originär das Ordnungsamt zuständig sei. Auf Nachfrage beim Ordnungsamt teilte man uns mit, dass das Ordnungsamt die Obdachlosen während der Kältewelle mehrfach in Unterkünfte gebracht hat. Jedoch sei auch dort nicht bekannt, dass dies aktuell ausschließlich durch die Polizei und das Ordnungsamt zu erfolgen hat.
BYC-News bleibt an dem Thema dran. Folge uns auch bei Facebook und Instagram
Es ist ein interkulturelles Highlight – für Ortsansässige, wie auch für zahlreiche BesucherInnen aus der ganzen Region: das Gustavsburger Burgfest. Das üblicherweise jedes Jahr an Pfingsten auf der Ochsenwiese stattfindende Stadtfest mit Live Musik, Künstlermarkt und zahlreichen Fahrgeschäften wurde im Zuge der Corona-Pandemie im Juni 2020 abgesagt und muss jetzt aus demselben Grund auch für dieses Jahr abgesagt werden.
Ein Burgfest mit Abstand kann man sich nicht vorstellen
Es galt in der gesamten Planung des Sport- und Kulturbundes seit der Absage des Burgfestes im vergangenen Jahr, dass ein Burgfest im Jahr 2021 nur dann gefeiert werden kann, wenn es für alle sicher ist. Und auch nur dann, wenn gemeinsames Feiern wieder möglich ist. Ein Burgfest bei dem mit Abstand, nicht miteinander, sondern nebeneinander gefeiert wird, kann sich der Sport- und Kulturbund nicht vorstellen. Auch wollte man kein Fest-Konzept erstellen, in welchen etwa nur geimpfte oder getestete Gäste Zutritt haben. Das Fest lebt davon, dass gemeinsam und nicht einsam zur Musik gefeiert wird, mit allen Emotionen, die dazugehören. 2021 sollte eigentlich der Sommer des Wiedersehens werden. Leider muss es dieses Jahr noch einmal anders kommen als gewünscht und gehofft.
Das Organisationsteam des SKB, das sich für die Durchführung des Weihnachtsmarktes und des Burgfestes im Stadtteil verantwortlich zeigt, richtet den Blick aber auch bereits wieder nach vorne und möchte diesen Sommer nutzen, um notwendige und geplante Projekte zur Vorbereitung des kommenden Burgfestes sowie des Weihnachtsmarktes durchzuführen.
Daniel Martin, 1. Vorsitzender des Sport- und Kulturbundes zeigt sich optimistisch
Eine gute Nachricht gibt es aber schon heute: Der Termin für 2022 an Pfingsten steht bereits fest. Grund zur Vorfreude, findet auch Daniel Martin, 1. Vorsitzender des Sport- und Kulturbundes: „Sicher ist es traurig, dass wir auch im Jahr 2021 auf diese liebgewonnene Veranstaltung verzichten müssen. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass sich unser aller Ausdauer am Ende auszahlen wird. Und das dürfen wir dann auch gebührend feiern, wenn das Burgfest unsere Stadt im Juni 2022 wieder zum Klingen und Schwingen bringt.“
Die Stadt Mainz bietet Obdachlosen in der Alten Ziegelei Schlafplätze an. Keiner soll in Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre ohne Möglichkeit zur Übernachtung bleiben. Von den Obdachlosen, die in den Containern am Fort Hauptstein übernachtet sei ein Teil in das jeweilige Heimatland „zurückgekehrt“.
Wie viele Menschen auf Mainzer Straßen leben, weiß die Stadt nicht genau. Dem Wesen ihres Lebensstils entsprechend werden sie statistisch nicht erfasst. Daher orientiert sich die Verwaltung an den Zahlen der Übernachtungseinrichtungen. Demnach gibt es übers ganze Jahr 77 Plätze in Mainz – im Winter kommen noch mal 21 Plätze hinzu. Das ergebe die Mindestzahl an Obdachlosen, von der ausgegangen werden könne.
Die Pandemie stellt Obdachlose vor zusätzliche Probleme. Die Schutzmaßnahmen sind für sie oft nicht einzuhalten: In den Unterkünften sich aus dem Weg gehen zum Beispiel. Lange gab es für die Heime auch keine Schnelltests. Und nun kommt die nächtliche Ausgangssperre: Dorthin wo die Menschen nach 21 Uhr nicht mehr dürfen, dort leben Obdachlose schließlich.
Strafen für Obdachlose
In Baden-Württemberg gab es Fälle, in denen Obdachlose Strafen zahlen mussten. Das soll in Mainz nicht passieren, wie die Stadt ankündigt: „Niemand, der seinen Schlafplatz im öffentlichen Straßenraum bezogen hat, wird aufgefordert, diesen zu verlassen“, lautet die Antwort auf eine Anfrage von BYC-News. Zumal die Sperre nur Personen beträfen, die sich „nach 21.00 Uhr noch im öffentlichen Straßenraum bewegen“.
Wer eine Unterbringung für die Nacht wünsche, erhalte die auch. Sollten die regulären Plätze vergeben sein, will die Stadt zusätzliche Plätze in der Alten Ziegelei in Bretzenheim anbieten. „Die Stadt Mainz wird für jede Person, die untergebracht werden möchte, eine Lösung finden.“ Dem Runden Tisch Obdachlosigkeit sei dieses Vorgehen mitgeteilt worden.
Die Menschen, die in den Containern am Fort Hauptstein unterbracht waren – nach Informationen von BYC-News waren es zuletzt 15 Menschen – sind in anderen Einrichtungen untergekommen, teilt die Stadt mit. Ein Teil von ihnen sei „in das jeweilige Heimatland zurückgekehrt“.
Burkhard Ziegler tritt vom Amt des Ersten Stadtrats zurück. Stattdessen wird er als Stadtverordneter für die Freien Wähler in das städtische Parlament einziehen.
Verantwortung übernehmen und den Auftrag annehmen
Vor allem möchte Burkhard Ziegler den Auftrag seiner Wähler*innen annehmen. „Ich hatte das Amt als Erster Stadtrat vor vier Jahren angenommen, um Verantwortung für unsere Stadt zu übernehmen. Ich wollte gestalten und nicht nur verwalten. Durch das jetzige Wahlergebnis und die eventuell neuen Zuordnungen der Dezernate und Aufgabengebiete, ist mein Gestaltungs- und Handlungsspielraum allerdings geschrumpft und abhängig von Entscheidungen anderer. Das erschwert eine gestalterische Arbeit und bremst mich an der einen oder anderen Stelle aus. Auf der anderen Seite wurde mir von den Wähler*innen der Freien Wähler großes Vertrauen entgegengebracht, so dass ich in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Dies weiß ich zu schätzen und möchte diesen klaren Auftrag der Wähler*innen annehmen. Oder kurz: Ich möchte Verantwortung übernehmen und das wird mir nun durch das Wahlergebnis in der Position als Erster Stadtrat erschwert.“
Weiterhin politisch aktiv sein und im Politgeschehen mitmischen
Burkhard Ziegler, der auf dem Wahlschein auf Listenplatz 10 der Freien Wähler stand und bei der Kommunalwahl auf Platz 2 hoch kumuliert worden ist, will auf jeden Fall in der Politik aktiv bleiben. „Mir liegt die Zukunft von Mörfelden-Walldorf am Herzen und ich will mich weiterhin politisch engagieren. Das kann ich am besten mit dem neuen Mandat.“
Zeitliche Perspektive spielt eine Rolle
Auch die zeitliche Perspektive spielte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle. „Als Stadtverordneter bin ich für 5 Jahre gewählt, als Erster Stadtrat wäre ich offiziell nur noch bis zum ersten Quartal 2023 im Amt. Auch dieser Punkt spricht für meine Entscheidung, nicht mehr als hauptamtlicher Dezernent im Rathaus tätig zu sein, sondern mein politisches Mandat als gewählter Stadtverordneter anzunehmen.
An Fristen gebunden
Die Gesetzgebung lässt nicht zu, beide Ämter gleichzeitig auszuüben. „Leider heißt es hier: entweder oder:“
Der Wahlausschuss hat eine Frist von einer Woche gesetzt. Burkhard Ziegler muss sich nun an diese Frist halten und deshalb so kurzfristig sein Amt als Erster Stadtrat abgeben. „Mir blieb nicht mehr Zeit und es ist wirklich schade, dass ich mich aufgrund dieser engen Frist nicht richtig von meinen Mitarbeiter*innen verabschieden kann“, bedauert er.
Burkhard Ziegler bedankt sich
Er bedankt sich bei allen Mitarbeiter*innen aller Dezernate, die ihn maßgeblich bei seiner Arbeit unterstützt haben. „Ohne sie hätte nichts umgesetzt werden können. Ich danke ihnen allen. Während meiner Amtszeit gab es immer eine sehr gute Arbeitsatmosphäre, eine konstruktive Zusammenarbeit und einen respektvollen Umgang. Meine Bürotür stand immer offen.“
Burkhard Ziegler war in seiner 4-jährigen Amtszeit für das Sozial- und Wohnungsamt, das Amt für Finanzen, die Wirtschaftsförderung, das Stadtmarketing und die Stadtwerke verantwortlich.
Als Dezernent baute er deutlich die Kinderbetreuungsplätze (rund 200 neue Plätze) sowie die Ganztagesbetreuung mit Essensplätzen aus; es entstanden zwei neue KiTas, zwei weitere wurden ausgebaut. Unter seiner Verantwortung wurde der Haushalt saniert und der Schutzschirm verlassen; er hat den dringend nötigen Ausbau der Kläranalage vorangetrieben, eine neue Homepage für die Stadt und das Stadtentwicklungsprojekt „Soziale Stadt“ auf den Weg gebracht. Im letzten und in diesem Jahr stellte vor allem die Corona-Pandemie eine große Herausforderung im KiTa-Bereich dar. Transparenz und Kommunikation waren und sind ihm immer wichtig.
Sein Amt als Erster Stadtrat hat er mit vollem Einsatz und immer gerne ausgeübt. Seine Energie und sein Wissen will er nun in der Stadtverordnetenversammlung einbringen.
„Das Wahlergebnis ist ein klarer Regierungsauftrag an die Partei der GRÜNEN, ich werde jetzt als Mitglied bei der Stadtverordnetenversammlung die Initiativen der neuen Kommunalregierung konstruktiv, aber kritisch begleiten und ich wünsche der künftigen Koalition das Allerbeste. Die Herausforderungen werden groß: Neben den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der großen Menge an fehlendem bezahlbarem Wohnraum müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und die Finanzen nachhaltig und enkeltauglich gemacht werden.“
Doch nicht nur in der Stadtverordnetenversammlung wird sich Burkhard Ziegler engagieren: Er hat einen Sitz in dem neu gewählten Kreistag erhalten und wird auch dort künftig die Belange von Stadt und Kreis ungefiltert mitverfolgen und sich nach Möglichkeit auch hier einbringen und mitgestalten.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat über Ostern einen verstärkten Polizeieinsatz angekündigt. Über 600 Bereitschaftspolizisten werden die Präsidien verstärken – diese wiederum unterstützen die Ordnungsämter. Die Menschen fordert er auf, sich nicht in zu großen Ansammlungen zu treffen.
Bis Montag werde die Bereitschaftspolizei die Präsidien unterstützen, kündigte Lewentz an. Der Grund dafür ist der „rege Ausflugsverkehr“, den der Minister über die Feiertage erwartet: „Viele Menschen zieht es während der Frühlingstage nach draußen.“ Menschenansammlungen müssten indes vermieden werden.
Angst vor Mutante
„Vor allem die sich ausbreitenden Virusmutanten erfordern weiterhin den entsprechenden Abstand und das strikte Einhalten der Corona-Regeln“, sagt Lewentz. Auch wenn er verstehe, dass Zurückhaltung entsprechende Disziplin verlange.
In Mainz gilt seit dem heutigen Donnerstag eine nächtliche Ausgangssperre und am Rheinufer eine Maskenpflicht. Bundesweit kam es in den vergangenen Tagen wegen des warmen Wetters zu Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen.
Um Mitternacht trat in der Stadt Mainz die Ausgangssperre in Kraft. Schon gegen 01:00 Uhr kam es zu einem Einsatz des Ordnungsamtes, der so spektakulär verlief, dass Augenzeugen BYC-News davon informierten. Das Ordnungsamt kontrollierte, ob sich Menschen an die Allgemeinverfügung hielten – mit Sturmhauben bekleidet.
Knapp ein Dutzend Vollzugsbeamter kontrollieren drei Passanten
Mehrere Augenzeugen haben BYC-News kontaktiert und Bilder zugeschickt, auf denen das Ordnungsamt Mainz bei verschiedenen Kontrollen zu sehen ist. Auf den Bildern zu erkennen ist, dass ein Beamter bei den Kontrollen eine Sturmhaube trug. Bei einer Kontrolle in der Rheinstraße trafen die Beamten drei Passanten an. Knapp ein Dutzend Beamte, die mit drei Fahrzeugen unterwegs waren, hielten auf dem Gehweg direkt vor den jungen Leuten an, wobei mindestens ein Beamter „wie wild“, so die Augenzeugen, aus dem Fahrzeug gesprungen ist. Auch bei diesem Fall trug einer der Vollzugsbeamten eine Sturmhaube. Das Vorgehen wirkte auf die Augenzeugen „erschreckend und angsteinflößend“. Auch bei Kontrollen am Hauptbahnhof war ein Beamter in Sturmhaube zu sehen.
Es kann keine Schonfrist mehr eingeräumt werden
BYC-News hat am Donnerstag, 01.04.2021, bei der Stadt Mainz angefragt, wieso das Ordnungsamt mit Sturmhaube unterwegs ist und die entsprechenden Bilder vorgelegt. Ein Pressesprecher nahm dazu wie folgt Stellung: „Auf den übersandten Fotos ist nicht zu erkennen, dass eine Sturmhaube getragen wird, gegebenenfalls handelte es sich hierbei um den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Eine Sturmhaube gehört im Übrigen nicht zur Standardausstattung des Kommunalen Vollzugsdienstes.“
1 von 2
IMG 20210401 160222 scaled e1617396869178
IMG 20210401 160222 scaled e1617396869178
IMG 20210401 160239 scaled e1617396861715
IMG 20210401 160239 scaled e1617396861715
„Aufgrund der nach wie vor steigenden Tendenz bei den Inzidenzzahlen kann vorliegend zur Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen, die seitens des Landes Rheinland-Pfalz vorgegeben werden und die die Stadt Mainz mit der gestrigen Allgemeinverfügung umgesetzt hat, keine „Schonfrist“ oder ähnliches eingeräumt werden.“, erklärte der Sprecher der Stadt auf Nachfrage, ob ein freundliches Ermahnen in der ersten Nacht der Ausgangssperre nicht ausgereicht hätte.
Die Einsatzstärke von drei Fahrzeugen und einem knappen Dutzend Beamter bei einer Kontrolle von drei Personen erklärt die Stadt mit dem gestiegenen Aggressionspotential, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Zuge von Corona-bezogenen Kontrollen seit geraumer Zeit festgestellt haben. Aus Gründen der Eigensicherung werden deshalb oftmals mehrere Streifen gleichzeitig entsandt.
„Konsequente Umsetzung“
Einen internen Bericht über den Einsatz habe es bisher nicht gegeben, teilt Peterhanwahr mit. Die beteiligten Einsatzkräfte hätten in Folge von Schichtabläufen noch nicht befragt werden können.
Angst und Schrecken wolle die Stadt Mainz den Menschen nicht einjagen, aber „mit der konsequenten Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von weiteren Infektionen soll schnell zu einer Senkung der Neuinfektionen beigetragen werden, damit wieder Lockerungen und Öffnungen ermöglicht werden könnten. Lange Zeit wurde bei Kontrollen (Maskenpflicht oder Abstand) vieles erläutert – das Thema „Notbremse“ war nun aber medial in aller Munde, daher kann eine konsequente Umsetzung angesichts der britischen Mutante nicht verwundern“, so der Pressesprecher abschließend.
Die Kellereien und Wein ausbauenden Betriebe haben ein ertragreiches Jahr hinter sich. Sie erzeugten 2020 sechs Millionen Hektoliter Wein und Most – das sind 8,8 Prozent mehr als im Jahr davor, wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat. Die Branche setzt dabei fast ausschließlich auf Trauben aus dem eigenen Land.
Die Produktion der Kellereien kann sich sehen lassen. Die erzeugte Menge ist nicht nur im Jahresvergleich gestiegen – sie lag auch um 4,6 Prozent über dem zehnjährigen Mittelwert. 70 Prozent der Weine sind Qualitätsweine, ein Viertel Prädikatsweine und fünf Prozent Landweine.
71 Prozent der Weine im Land sind Weißweine. Davon gelten wiederum 63 Prozent als Qualitätsweine. Beim Rotwein sind es 88 Prozent Qualitätsweine.
Rheinhessen mit größter Erzeugung
Die größte Menge wurde in Rheinhessen erzeugt – mit 2,5 Millionen Hektolitern. In der Pfalz waren es 2,2 Millionen Hektoliter und an der Mosel 812 000 Hektoliter. Dafür erlebt diese Anbauregion mit 33 Prozent den größten Zuwachs. Die Kellereien greifen zu 99,8 Prozent auf im Land angebaute Trauben.
Die Zahlen hat das Statistische Landesamt veröffentlicht. Sie basieren auf einer Auswertung, die Teil der EU-Weinbaukartei ist, die vor Ort von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verantwortet wird.
Der Spartensender ZDF Neo versucht sich mit der sechsteiligen Serie „Schlafschafe“ an politischer Unterhaltung – und scheitert auf groteske Weise. Die Produktion zeigt die Schwächen des deutschen Filmbetriebs auf.
Doch. Anspruch und Unterhaltung lassen sich durchaus verbinden. Die Grabszene in Vier Hochzeiten und ein Todesfall hat geholfen, die Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Ehen zu erhöhen. Mit Clarisse Starling zeigte Jodie Foster im „Schweigen der Lämmer“ schon vor 30 Jahren eine starke Ermittlerin, die sich in der Machowelt FBI durchsetzt und in die Gruft des Frauenmörders absteigt, um ihn zur Strecke bringen.
Nun muss es nicht gleich Hollywood sein. Das deutsche Fernsehen hat auch schon gezeigt, dass sich Politik und Unterhaltung verknüpfen lassen. Bereits vor 35 Jahren – in der Lindenstraße. Und selbst unpolitische Unterhaltung ist letztlich politisch. Etwa wenn sich die Ärztin Dr. Christa Brinkmann von einem Kinderarzt sagen lässt, dass ihre Berufstätigkeit ihr Kind krank macht – und sie ihren Beruf daraufhin schuldbewusst aufgibt.
Ungenaues Wissen
Die Szene stammt aus der Schwarzwaldklinik. Die läuft einmal im Jahr auf ZDF Neo. Nachmittags bis kurz vor der Primetime. Auf diesem Sender sind nun auch die „Schlafschafe“ zu sehen. Eine neu produzierte „Instant-Dramaserie“, wie das ZDF die sechs mal 15 Minuten langen Folgen nennt. Klingt ein wenig nach Instant-Kaffee – ist aber eher kalter Kaffee. Und wird vom Sender konsequent im Nachtprogramm versteckt.
Daniel Donskoy gibt den leicht hyperaktiven Jungvater Lars. Der ist so aufdringlich nett, dass wirklich jeder Zuschauer versteht, dass er der Gute in dem Instant-Drama ist. Am Anfang der ersten Episode ist er mit Werkzeug bei der Arbeit zu sehen – er ist also irgendwas mit Arbeiter. So genau wollen deutsche Filmemacher das gar nicht wissen. Wirft nur Fragen auf und steht der Handlung im Weg.
Das Buch stammt von Matthias Thönnissen und Zarah Schrade. Laut ihrem LinkedIn-Eintrag hat Schrade nachgewiesene Kenntnisse in Microsoft Office und Microsoft Excel. Würde sie die Berufswelt ein wenig tiefer kennen, hätte sie vielleicht schon einmal davon gehört, dass Facharbeiter deutlich mehr verdienen als – sagen wir – freie Drehbuchautor:innen, und dann hätte der Anfang der Schlafschafe umgeschrieben werden müssen.
Talking Heads für die Langsamen
Denn die junge Mutter Melanie (Lisa Bitter) ist wegen der Pandemie arbeitslos geworden und muss sich aus finanzieller Not neu bewerben. Melanie trägt Sweater und Leggins, antwortet unsicher auf die Fragen ihres Mannes, tut sich mit der besagten Bewerbung sehr schwer und schraubt Rauchmelder ab. Für wen das jetzt noch zu subtil ist und wer es immer noch nicht verstanden hat – für den sprechen Lars und Melanie so genannte Talking Heads in die Kamera.
Er sagt: Sie sei seit der Geburt unsicher. Sie sagt: Er sei ein Schlafschaf. Badauz: Die unsichere Legginsträgerin ist also eine Querdenkerin. Wenn man es gesagt bekommt, hätte man auch von alleine drauf kommen können. Zumal sie sich von Klaus-Dieter mit einer einzigen Mail überzeugen lässt: „Hey Melanie, schon mal drüber nachgedacht, Dich zu engagieren?“
Holzschnittartige Figuren
So holzschnittartig sind alle Figuren in „Schlafschafe“. Entsprechend wenig fiebert der Zuschauer mit ihnen mit. Schon nach fünf Minuten stellt sich zum ersten mal Langweile ein. So werden schon die 15 Minuten unbequem, die eine Folge jeweils dauert.
Wer da noch hinschaut, unterliegt dem Katastropheneffekt. Wobei: Manchmal sind die „Schlafschafe“ so peinlich, dass es wiederum Spaß macht. Etwa beim Kauf von Masken für Verschwörungstheoretiker oder bei „Kanal Veritas“, dem Fernsehen für Querdenker. Immerhin stimmt die dramaturgische Reihenfolge: Denn in der Auflösung gipfelt die Peinlichkeit.
Gut und Böse
Leider erfährt der Zuschauer nicht, in welcher Phase der Pandemie die „Schlafschafe“ spielen: In der Phase, in der das Robert Koch Institut (RKI) das Tragen von Masken ablehnte, weil sie für eine „trügerische Sicherheit“ sorgten? In der Phase, in der das RKI auf das Tragen von Stoffmasken drängte? Oder in der Phase, in der das RKI das Tragen von Stoffmasken als unzureichend bezeichnete?
In „Schlafschafe“ gibt es „Apothekermasken“. Das erleichtert die Sache. Die Welt lässt sich so in gut und böse teilen. Oder die Richtigen, die das Richtige machen und die Falschen, die das Falsche machen. Wobei es da – so kompliziert ist es dann doch – die absichtlich Handelnden gibt und die Dummen, so wie Melanie. Auf jeden Fall sind die „Apothekermasken“ gut und Melanie eine Querdenkerin – eine von den guten, aber dummen.
Schwäche des deutschen Films
Damit wird „Schlafschafe“ zum Symptom für die Schwäche des deutschen Filmbetriebs: Starker politischer Sendungswille trifft auf ein holzschnittartiges Weltbild und paart sich mit handwerklichem Dilettantismus. Bezahlt wird das direkt aus staatlicher Filmförderung oder indirekt staatlich, nämlich aus den tiefen Taschen der öffentlich-rechtlichen Sender.
Vor einem Publikum beweisen muss sich das alles nicht. Bezahlt ist es. Und falls das Ergebnis so schlecht ist, dass es sich keiner ansehen will, wird es halt im Nachtprogramm versenkt. In einem Spartensender, der seine Sendezeit mit Wiederholungen füllt von Monk, Bares für Rares oder halt der Schwarzwaldklinik.
ZDF Neo zeigt alle sechs Folgen von Schlafschafe am Stück am Mittwoch, 12. Mai, ab 0.45 Uhr. Sie sind dann auch in der Mediathek zu sehen.
In einem Haus in der Wiesbadener Moritzstraße hat es an diesem Donnerstag gebrannt. Dabei zogen sich zehn Personen Verletzungen zu. Die Polizei geht von einem Sachschaden in einer sechsstelligen Höhe aus.
Der Brand sei gegen halb vier Uhr in der Nacht zum Donnerstag ausgebrochen. Die Flammen seien noch weit entfernt sichtbar gewesen. Polizei und Feuerwehr räumten das brennende Haus und das Nachbarhaus. Zehn Einwohner erlitten Verletzungen durch Rauchgas. Sie kamen in die umliegenden Krankenhäuser.
Moritzstraße gesperrt
Bis halb Acht war die Moritzstraße gesperrt. Dann hatte die Feuerwehr den Brand gelöscht. Vorerst ist das Haus unbewohnbar. Doch zu einem späteren Zeitpunkt könnten die Anwohner zurück.
Nach ersten Erkenntnissen der Feuerwehr ist der Brand im zweiten Obergeschoss ausgebrochen. Die Ursache ist noch unklar. Den Sachschaden schätzt die Feuerwehr auf über 100 000 Euro.
Ein Schwarzfahrer hat in Mainz am Mittwoch für Randale in der Linie 6 gesorgt. Als er in einer Kontrolle keine Fahrkarte vorzeigen konnte, griff er die Kontrolleure an, trat das Fenster der Tür ein und flüchtete. Die Polizei gibt eine Beschreibung von ihm ab.
Der Vorfall passierte am Mittwochnachmittag, wie die Polizei berichtete. Zwei Kontrolleure sprachen den Mann in der Linie 6 in der Nähe der Hegelstraße an. Eine Fahrkarte oder einen Ausweis konnte er nicht zeigen – daher drohten die Kontrolleure mit der Polizei.
Daraufhin griff der Mann die beiden an, rannte zur Tür, trat deren Fenster ein und flüchtete. Bei der Attacke auf die Kontrolleure beschädigte er eines ihrer Handys.
Verdächtiger war kräftig
Die Polizei sucht nun nach dem Mann. Die Kontrolleure beschreiben ihn als 1,80 Meter groß, kräftig und etwa 40 Jahre alt. Seine Haut habe einen hellen Teint gehabt. Er trug ein Basecap und einen Rucksack mit gelben Streifen.
Hinweise können telefonisch gegeben werden: 06131/ 65 42 10 oder per Mail: pimainz2@polizei.rlp.de.
Seit diesem Donnerstag (1. April 2021) um 0:00 Uhr gilt die neue Allgemeinverfügung im Kreis Groß-Gerau. Darin enthalten ist auch die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske an einigen öffentlichen Plätzen im Kreis Groß-Gerau. BYC-News hat einmal zusammengefasst, um welche Plätze es sich dabei handelt.
Es gibt Ausnahmen zu den Regelungen
Von der Allgemeinverfügung ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Alltagsmaske tragen können. Diesen Personen wird empfohlen, ein entsprechendes ärztliches Attest bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Ausnahmen von den vorstehenden Anordnungen können im begründeten Einzelfall von der zuständigen Behörde unter besonderer Beachtung der epidemiologischen Lage gewährt werden. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 18. April 2021 um 23:59 Uhr. Eine inhaltliche Anpassung, Ergänzung und Verlängerung ist möglich.
Gernsheim
Rheinstraße (ab Hausnummer 32 – „Fischerfesthaus“ – bis zum Fähranleger)
Alle Parkflächen angrenzend an „Fischerfesthaus“, „Fährstübchen“ und „Fährhaus“
Gesamte Schifferstraße einschließlich Obere Schifferstraße entlang des Rheins, Parkplatz, Hafenspitze sowie den angrenzenden Grünflächen
Fußgängerweg „Sommerdamm“ von Rheinstraße bis Winkelbachbrücke einschließlich der angrenzenden Parkflächen zur Fähre
Gesamte Grünfläche zwischen „Fischerfesthaus“ und Wasserschutzpolizeistation einschließlich der Skater-Anlage
Gesamter Kohlenweg
Stadt Groß-Gerau
Fasanerie (gesamtes Gelände)
Sandböhlplatz (gesamte Fläche zwischen Darmstädter Straße und der Straße am Sandböhl)
Marktplatz (gesamte Fläche zwischen Darmstädter Straße, Elisabethenstraße und Am Marktplatz)
Parkplatz am Hegbachsee, Zufahrt zum Parkplatz, Parkplätze entlang der „Hartmannshasloch-Schneise“ sowie auf dem rundweg um den Hegbachsee
Darmstädter Straße (Bereich ab Otto-Wels-Straße bis Frankfurter Straße)
Frankfurter Straße (Bereich ab Darmstädter Straße bis Schützenstraße)
Kelsterbach
Graf de Chardonnet Platz
Sandhügelplatz
Mainanlage (Mündung Kelster bis Höhe Sindlinger Straße)
Südpark (gesamte Fläche)
Gemeinde Nauheim
Ortsausfahrt Ende Berzallee bis zum Beginn der Autobahnbrücke
Freizeitfläche im Regionalpark (gesamtes Gelände)
Ende „Seeweg“ über die Parkplatzfläche bis zu den Wegen entlang des Hegbachsees
Riedstadt
Richthofenplatz in Erfelden, erschlossen durch die Straßen (Rheinstraße, Rheinallee und die Straße Richthofenplatz)
Rathausplatz in Goddelau, erschlossen durch die Straßen (Bahnhofstraße, Starkenburger Straße, Alte Länderstraße)
Am Roseneck in Crumstadt, erschlossen durch die Straßen (Lagerstraße, Nibelungenstraße, Friedrich-Ebert-Straße)
Gerichte haben europaweit Corona-Maßnahmen wieder aufgehoben: In Bayern dürfen nun Schuhgeschäfte wieder öffnen, in Wien können Demonstrationen nicht einfach untersagt werden und in Belgien hat ein „kort geding“-Richter nun die geltenden Corona-Einschränkungen als unrechtmäßig erklärt – die Regierung hat dort vier Wochen Zeit, sie aufzuheben oder rechtssicher zu machen. Grundsätzlich bemängeln die Gerichte die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Maßnahmen.
Im belgischen Recht sind „kort geding“-Verfahren vorgesehen. Es ist eine Variante dessen, was in Deutschland als Eilverfahren gilt. In einem kort geding hat in Brüssel nun ein Richter die in Belgien geltenden Corona-Maßnahmen für unrechtmäßig erklärt. Für Maskenpflicht, Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen fehle demnach die Rechtsgrundlage. Die belgische „Liga für Menschenrechte“ hatte im Februar geklagt. Ein Ziel war es nach eigenen Angaben der Organisation, die parlamentarische Debatte wieder in den Mittelpunkt zu stellen.
Wie die flämische Zeitung De Standaard berichtet, hat Innenministerin Annelies Verlinden nun einen Einspruch gegen das Urteil angekündigt. Sie gehört den flämischen Chrisdemokraten der CD&V an.
Bayerische Schuhgeschäfte wieder offen
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Bayern hat entschieden, dass ab diesem Donnerstag Schuhgeschäfte wieder öffnen dürfen. Ein Händler aus Schweinfurt hatte darauf geklagt, wie unter anderem der Spiegel berichtete. In Bayern sind Geschäfte des Einzelhandels geschlossen, die nicht zur Grundversorgung gehören.
Diese Regelung respektierte das Gericht grundsätzlich, befand aber: Wenn Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte oder Versicherungsbüros als Grundversorgung behandelt würden, dann sei das auch auf Schuhgeschäfte anzuwenden – schließlich seien Schuhe fürs Berufsleben, den Alltag und den Sport notwendig.
Vorerst gilt diese Regelung nur für Bayern. Der Kläger hofft allerdings auf eine Vorbildwirkung. Zumal jetzt eine Rechtsmeinung zu diesem Thema vorliege.
Demo-Verbote in Wien unrechtmäßig
Das Wiener Verwaltungsgericht hat das Verbot mehrerer für den Januar angemeldeten politischen Versammlungen als unrechtmäßig verurteilt, wie unter anderem Der Standard berichtete. Die Landespolizeidirektion hatte diese auch mit der Begründung untersagt, dass viele der rund 2000 erwarteten Teilnehmer sich nicht an die Hygieneauflagen halten würden – und stützte sich damit auf Erfahrungen aus Medienberichten.
Das Gericht bewertete diese Begründung als nicht ausreichend. Auch dass in den staatlichen Stellungnahmen Begriffe wie „Fallzahlen“, „Testergebnisse“ oder „Fallgeschehen“ zu sehr „durcheinandergeworfen“ worden seien. Das werde, so das Gericht, einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Auch zweifelte das Gericht die Aussagekraft von PCR-Tests grundsätzlich an.
Harsche Kritik an Verordnung
Schon vor drei Wochen hat das Ludwigsburger Amtsgericht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg als verfassungswidrig erklärt, wie die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtete. Es ging um ein Verfahren, in dem einem Angeklagten vorgeworfen worden war, gegen die Abstandsregeln verstoßen zu haben. Das Gericht sprach ihn frei.
Wobei die Ludwigsburger Kreiszeitung die Begründung des Urteil als „Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung“ bezeichnete. Die zuständige Richterin kritisierte, dass kein Parlament darüber entschieden habe. Auch sei vieles nicht ausreichend definiert – etwa wo welche Regelung nun genau gilt. Obendrein bemängelte die vielen Änderungen der Verordnung. Es sei von Bürgern nicht mehr erwartbar, alle Regeln des jeweiligen Tages zu kennen. „Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr hat dies nichts mehr gemein“, heißt es im Urteil. Auch sei es ein zu starker Eingriff in Grundrechte.
Wie sich das Ludwigsburger Urteil auf die weitere Rechtsprechung auswirkt, ist unklar. Gerichte in anderen Ländern oder in höheren Instanzen können anders urteilen. Es handelt sich somit nur um eine Rechtsmeinung. Die ist allerdings in dem betreffenden Fall rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.