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Herzog von Edinburgh: Prinz Philip ist tot

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Prinz Philip, der Ehemann der britischen Queen Elizabeth II., ist an diesem Freitag (9. April 2021) im Alter von 99 Jahren gestorben. Das teilte der Buckingham-Palast in London mit. Er sei am Freitagmorgen „friedlich im Schloss von Windsor“ gestorben.


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Nach Operation mehrere Wochen im Krankenhaus

Der Herzog von Edinburgh, so sein offizieller Titel, wurde vor einigen Wochen in einer Spezialklinik am Herz operiert und hatte anschließend mehrere Wochen im Krankenhaus verbracht. Mitte März wurde er nach Hause entlassen. Im Juni diesen Jahres hätte er seinen 100. Geburtstag gefeiert. Er war seit 1947 mit Elizabeth verheiratet, hinterlässt vier Kinder, acht Enkel und neun Urenkel.

Der Tod von Prinz Philip ist ein enormer Einschnitt für die britischen Royals und Großbritannien. Der Sender BBC spielte die Nationalhymne im Fernsehen und Boris Johnson, der britische Premierminister hielt eine live im Fernsehen übertragene Ansprache. Er war die „Stärke und Stütze“ der Queen, würdigte er Philip. „Wir trauern heute mit Ihrer Majestät der Queen“, sagte der Premier.
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ZEUGEN GESUCHT: Autoaufbrecher in Mainz-Oberstadt unterwegs

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Mainz | In der Nacht von Donnerstag (8. April 2021) auf Freitag (9. April 2021) wurden in der Mainzer Oberstadt von bislang unbekannten Tätern mehrere hochwertige Fahrzeuge aufgebrochen. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die auffällige Beobachtungen machen konnten.


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Zehn Autos aufgebrochen

Die Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz waren in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in der Carl-Benz-Straße in Mainz und der unmittelbaren Umgebung abgestellt. Bislang sind der Polizei zehn aufgebrochene Autos bekannt, aus denen ganze Lenkräder inklusive Airbags ausgebaut und entwendet wurden.

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BYC-News sprach mit einem der Geschädigten

BYC-News sprachen mit einem der Geschädigten. Sein weißes Mercedes-Benz Coupé wurde ebenfalls in der Carl-Benz-Straße aufgebrochen. Er stellte sein Fahrzeug am Donnerstag gegen 18:00 Uhr ab, bemerkte den Einbruch gegen 8:00 Uhr am Freitag. An seinem Mercedes wurde die hintere rechte Seitenscheibe eingeschlagen um das Fahrzeug zu öffnen. Anschließen schraubten die Diebe sein Lenkrad samt Schaltpaddles und Airbag ab und entwendeten es. Der Sachschaden wird von dem 25 Jährigen auf 3.000 Euro geschätzt. Sein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

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Die Mainzer Kriminalpolizei ermittelt

Die Mainzer Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise von Personen, die auffällige Beobachtungen machen konnten. Sind jemandem in der Tatnacht oder auch in den Tagen zuvor Personen oder Fahrzeuge in dem umliegenden Wohngebiet aufgefallen, die verdächtig vorkamen? Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

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ZEUGEN GESUCHT: Autoaufbrecher in Mainz-Oberstadt unterwegs | Foto: Privat
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Neues Lockdown-Gesetz: Diese Maßnahmen planen Angela Merkel und Olaf Scholz

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Die nächsten Bund-Länder-Beratungen waren für den kommenden Montag (12. April 2021) geplant. Dieser Termin ist nun laut Medienberichten geplatzt. Der Corona-Gipfel wird dementsprechend nicht am Montag stattfinden. Stattdessen soll ein neues Lockdown-Gesetz kommen.


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Notbremse für Kreise ab einer Inzidenz von 100

Aus Regierungskreisen soll es zudem geheißen haben: „Die Bundesregierung beabsichtigt schon nächste Woche im engen Einvernehmen mit den Ländern und dem Bundestag einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der eine direkt verbindliche und umfassende Notbremse für Kreise ab einer Inzidenz von 100 vorsieht.“

Wenn die Inzidenz unter einem Wert von 100 liegt, sollten die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz jedoch weiter gültig bleiben und damit auch die Länder ihre Zuständigkeit behalten.

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Diese Maßnahmen will Merkel umsetzen

Laut Medienberichten soll sich die Bundeskanzlerin in den vergangenen zwei Tagen mit Vize-Kanzler und  Finanzminister Olaf Scholz (SPD) beraten haben. Dabei soll auch ein Maßnahmenpaket erarbeitet worden sein, über welches Merkel wohl an diesem Freitagmittag die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag in einer Telefonkonferenz informieren will.

Das sollen die Maßnahmen sein: 

Bei Landkreisen mit einem Inzidenzwert unter 100 sollen Länder ihre Zuständigkeit behalten. Bei Landkreisen über 100 hingegen soll einheitlich gelten:

  • Ausgangssperre von 21 Uhr (möglich wäre auch 20 oder 22 Uhr) bis 5 Uhr
  • Geschäfte müssen schließen, außer: Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Friseure und Gartencenter
  • Testpflicht für Unternehmen
  • Scharfer Homeoffice-Appell
  • Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen schließen

Am Dienstag soll das Kabinett wieder tagen, im Bundestag soll es ein beschleunigtes Verfahren geben. Es wird noch diskutiert, ob es Freitag eine Sondersitzung im Bundesrat geben wird.

Empfohlener Artikel: So will Angela Merkel mehr Macht bekommen

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Angela Merkel will Freiheitsrechte weiter einschränken

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9Die geplanten Bund-Länder-Beratungen für den kommenden Montag (12. April 2021) sind abgesagt. Stattdessen will Angela Merkel durchgreifen und im Eilverfahren ein Bundesgesetz auf den Weg bringen. In Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 sollen dann bundesweit die gleichen Regeln gelten.


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Klagen für Bürger nur noch vor den obersten Bundesgerichten

Der Bund könnte dann weitere Verbote und Gebote erlassen, auch ohne Beteiligung des Bundestages. Bürger könnten dann nur noch vor den obersten Bundesgerichten gegen die Einschränkung ihrer Freiheitsrechte klagen. Die Länder-Chefs aus Sachsen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und dem Saarland äußerten bereits Skepsis gegenüber den Plänen der Bundeskanzlerin.

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Diese Maßnahmen plant Merkel:

  • Ausgangssperre von 21 Uhr (möglich wäre auch 20 oder 22 Uhr) bis 5 Uhr
  • Geschäfte müssen schließen, außer: Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Friseure und Gartencenter
  • Testpflicht für Unternehmen
  • Scharfer Homeoffice-Appell
  • Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen schließen
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Malu Dreyer und Bodo Ramelow dazu

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer (SPD), dazu: „Wir haben klare gemeinsame Verabredungen mit der Notbremse. Ich wünsche mir, dass wir diese Notbremse überall anführen und auch durchsetzen.“ Aus ihrer Sicht brauche es gar nicht unbedingt neue Beschlüsse, sagte Dreyer mit Blick auf die ursprünglich für Montag angesetzten Beratungen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) dazu: „Die Absage der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag bedauere ich. Es wäre Aufgabe von Bund und Ländern, gut vorbereitet zielgerichtet zu debattieren und zu entscheiden. Stattdessen werden Termine über die Presse abgesagt und die Zustimmung „der Länder“ zu Gesetzesänderungen verkündet, ohne dass eine Erörterung zwischen den Ländern weder in der MPK noch im Bundesrat stattgefunden hat. Thüringen sperrt sich nicht gegen sinnvolle Entscheidungen erwartet aber angemessene und professionelle Vorbereitung von Entscheidungen.“

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So will Angela Merkel mehr Macht bekommen

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Der Bundeskanzlerin Angela Merkel reicht es. Sie will die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zum Teil entmachten und plant bundesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der dritten Corona-Welle. Das Infektionsschutzgesetz soll so geändert werden, dass der Bund die Maßnahmen in Berlin beschließt und diese dann bundesweit gelten. Dafür hat sie bereits Zuspruch von einigen Ministerpräsidenten erhalten. Das könnte auch das Ende der stundenlangen Konferenzen zwischen Bund und Ländern sein. Aber ist die Änderung des Infektionsschutzgesetztes wirklich so einfach? Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagt: Ja.


Es gibt zwei Optionen

An diesem Donnerstagabend erklärte Schäuble im ZDF-„heute-journal“: „Es kann schnell gehen, wenn die Beteiligten alle wollen.“ Dafür gebe es zwei Optionen: Entweder könne man den Bund den beiden kommenden Sitzungswochen dazu ermächtigen, bundesweit einheitliche Regelungen zu erlassen. Dazu wäre allerdings die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Oder man könne bestimmte Regeln für die Länder verbindlich vorgeben durch Bundesgesetz. Dann müsse der Bundesrat auch nicht zustimmen. Notfalls könne man dies auch in einer Sitzungswoche umsetzen.

Schäuble sieht es auch als Chance für die Länder, wenn man dem Bund mehr Macht zuspricht. „Wenn die Ministerpräsidenten nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz dann hinterher doch wieder irgendwie unterschiedlich wirken und das auch beklagen; vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz auch appellieren, sie sollen es alle einheitlich machen, dann können wir als Gesetzgeber ihnen dabei doch ein ganzes Stück weit helfen“, sagt er weiter.

Eine weitere Regierungserklärung der Kanzlerin könnte anstehen

Zudem könnte es in der kommenden Zeit noch eine weitere Regierungserklärung der Kanzlerin geben. Denn die Unions-Fraktionschefs, Ralph Brinkhaus (CDU), Rolf Mützenich (SPD) und Alexander Dobrindt (CSU) schrieben einen Brief an Merkel und den Berliner Bürgermeister, Michael Müller (SPD). Darin heißt es unter anderem: „Den beiden Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, vor dieser Konferenz den Stand der Pandemie und mögliche Schlussfolgerungen hieraus im Bundestags-Plenum zu diskutieren. Geeigneter Rahmen könnte eine Regierungserklärung oder eine Vereinbarte Debatte sein.“

Das sagen Söder, Laschet und Günther dazu:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits an diesem Mittwoch gesagt, dass der Termin für die Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag möglicherweise zu früh sei. Entscheidend sei, dass sich vorher klare Mehrheiten für das weitere Vorgehen abzeichneten. Zuletzt wurde in Unionskreisen darauf verwiesen, dass die Mehrheit der SPD-Länder bislang noch gegen einen Mega-Lockdown sind.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte: „Leider haben die vergangenen Tage und Wochen gezeigt, dass zu wesentlichen Fragen keine Einigkeit unter den Ländern besteht.“ Es müsse aber gehandelt werden. Laschet hatte am vergangenen Montag dagegen die Verhängung eines einheitlichen „Brücken-Lockdowns“ vorgeschlagen. Die Bundesländer müssten jedoch auch weiterhin Entscheidungen über Maßnahmen treffen können, die keine länderübergreifenden Auswirkungen haben, betont er. Denn schließlich sei die Lage vor Ort entscheiden.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte gegenüber dem ARD: „Ich dränge nicht auf ein solches Treffen.“ Die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen sei mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz und den bisherigen Beschlüssen bereits möglich. „Von daher brauche ich keine neuen Besprechungen, sondern wir würden genau das umsetzen, was wir miteinander besprochen haben.“

Empfohlener Artikel: Eilmeldung: Geplante Ministerpräsidentenkonferenz abgesagt

Ausgangssperre Mainz: Neue Details zur Klage beim Verwaltungsgericht Mainz

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BYC-NEWS Exklusiv (05.20 Uhr): Die nächtliche Ausgangssperre in Mainz. Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren um Stellungnahme der Stadtverwaltung Mainz gebeten. Mit einem Haken an der Sache.


Den Antrag auf „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ hatten Privatleute eingebracht. Ziel: Die Nächtliche Ausgangssperre in Mainz vorläufig außer Kraft zu setzen. Eine Ausgangssperre sei nur dann zulässig, heißt es in dem Antrag, wenn sich ohne sie der Pandemieverlauf wesentlich verschlechtern würde.

Zudem müsse die Stadt begründen, warum eine Maßnahme helfe, die Pandemie einzugrenzen. Das liege im Fall der Ausgangssperre nicht vor. Die Beschwerdeführer berufen sich auf wissenschaftliche Aussagen, nach denen sich die Viren „fast auschließlich“ in Räumen verbreiteten. Eine Verlagerung des Lebens von draußen nach drinnen würde der Bekämpfung der Pandemie eher schaden als nutzen.

Die Antragssteller verweisen auf das Beispiel Spanien. In dem Land hätten die schärfsten Ausgangssperren gegolten und es hätte gleichzeitig europaweit die meisten Todesfälle gegeben. Inhaltlich ergebe die Ausgangssperre keinen Sinn, weil die Gefahr der Ansteckung um 22 Uhr nicht größer sei als zum Beispiel um 9 Uhr.

Auf der anderen Seite bedeute die Ausgangssperre einen „erheblichen, freiheitsbeschränkenden“ Eingriff in die Freiheitsrechte. „Die Ausgangsbeschränkung anzuordnen, um etwaige Defizite bei der Befolgung und nötigenfalls staatlichen Durchsetzung bestehender anderer Schutzmaßnahmen, insbesondere der Kontaktbeschränkungen auszugleichen, ist jedenfalls solange unangemessen“, heißt es im Antrag, bis eben diese Maßnahmen von den Behörden durchgesetzt seien.

Das Verwaltungsgericht Mainz reagiert auf den Eilantrag

Die Stadtverwaltung Mainz hat im Eilverfahren eine Frist zur Stellungnahme bis zum 12. April 2021 vom Verwaltungsgericht Mainz erhalten. Das Schreiben vom Verwaltungsgericht vom 08. April 2021 liegt der Redaktion vor. Die Ausgangssperre in Mainz endet jedoch zum 11. April 2021. Sollte die Stadtverwaltung die gesetzte Frist bis zum 12. April zur Stellungnahme in Anspruch nehmen, wäre der Gegenstand des Verfahrens erledigt. Das würde bedeuten: Es gibt keine Entscheidung in dem Eilverfahren.

 

Betrüger machen Beute in Ginsheim-Gustavsburg

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Zeugenaufruf 1

An diesem Donnerstagmittag (8. April 2021) gegen 13:00 Uhr verschafften sich Betrüger Zutritt zur Wohnung einer Seniorin in der Darmstädter Landstraße im Stadtteil Gustavsburg.


Schmuck und Bargeld erbeutet

Zunächst klingelte ein Mann bei der älteren Dame und gab an, dass er von der Telekom sei und Reparaturen an der Telefonanlage vornehmen müsse. Die Frau ließ ihn herein. Kurze Zeit später erklärte der Mann, er brauche Unterstützung von einem Kollegen, woraufhin besagter „Kollege“ ebenfalls die Wohnung betrat. Langsam aber sicher kam der Senioren die Situation merkwürdig vor und sie bat die beiden Herrschaften, zu gehen. Nachdem die Männer weg waren, stellte die Frau fest, dass Geld und Schmuck gestohlen wurde.

Personenbeschreibung des 1. Tatverdächtigen: 

  • 40 bis 50 Jahre alt
  • 1,80 bis 1,90 Meter groß
  • schlanke Statur
  • südländisches Erscheinungsbild
  • dunkle Kleidung mit Telekom-Logo

Personenbeschreibung des 2. Tatverdächtigen:

  • etwa 50 Jahre alt
  • 1,70-1,80 Meter groß
  • schlanke Statur
  • südländisches Erscheinungsbild
  • dunkle Kleidung mit Telekom-Logo

Die Kriminalpolizei Rüsselsheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06142 – 6960 bei den Ermittlern zu melden.

RTL muss vorerst auf Günther Jauch verzichten

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Überregional | Wie heute (09. April 2021) bekannt wurde, fällt der bekannte deutsche Fernseh- und ehemaliger Hörfunkmoderator sowie Entertainer Günther Jauch wohl für mehrere Wochen bei RTL aus.


Jauch fällt erstmals seit 31 Jahren aus

Der Grund dafür: Günther Jauch hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Das bestätigte ein RTL-Sprecher an diesem Freitagmorgen gegenüber DWDL.de. Eigentlich sollte Jauch am Samstagabend (10. April 2021) die bekannte RTL Show „Denn sie wissen nicht, was passiert“ mit Thomas Gottschalk und Barbara Schöneberger moderieren. Jedoch sucht RTL nach der Diagnose jetzt händeringend nach einer Vertretung für den 64-Jährigen. Der Moderator fällt laut RTL erstmals seit 31 Jahren aus.

RTL-Zuschauer müssen trotzdem nicht auf den „Wer wird Millionär-Star“ verzichten

Günther Jauch werde sich am Samstag trotz allem live in die Sendung zuschalten lassen, kündigte RTL an. Wer Günther Jauch vertritt, wird in der Live-Show am Samstag bei RTL bekanntgegeben. In der nächsten Ausgabe will Günther Jauch wieder am Start sein: „Ich bin zuversichtlich, dass ich bei der Sendung am 17. April wieder dabei bin.“

Wertstoffhöfe in Wiesbaden bleiben im April teilweise zu

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Auf den drei Wiesbadener Wertstoffhöfen werden im April die Treppen zu den Containern erneuert. Ein Teil der Arbeiten kann montags erledigt werden, wenn die Wertstoffhöfe geschlossen sind. Die weiteren Arbeiten erfolgen dienstags. Der Wertstoffhof Bierstadt ist deshalb am 13. April, der Wertstoffhof Dotzheim am 20. April, und der Wertstoffhof Nordenstadt am 27. April geschlossen. Bürger, die an einem dieser Dienstage ihre Abfälle und Wertstoffe entsorgen wollen, werden gebeten, auf die jeweils geöffneten Wertstoffhöfe oder die Kleinannahmestelle auszuweichen.


 

Wichtige Informationen zum Schulbesuch im Kreis Mainz-Bingen

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Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass die Entscheidung über den Präsenz-, Wechsel- oder Fernunterricht in Schulen in Corona-Zeiten das zuständige Ministerium trifft.


Das Gesundheitsamt entscheidet je nach Infektionslage lediglich über die erforderlichen Schritte in Bezug auf Quarantäne für bestimmte Schülerinnen und Schüler, Schulklassen oder im äußersten Fall die einzelne Schulschließung.

Die Kreisverwaltung hat keine rechtliche Grundlage – auch nicht durch eine Allgemeinverfügung – den Wechsel der Unterrichtsform ohne Rücksicht auf das konkrete Infektionsgeschehen in einer Schule durchzusetzen. Ob allein aufgrund einer bestimmten Inzidenz die Schulen für den Präsenzunterricht geschlossen werden sollen, entscheidet das Land.

Erfahrungsbericht: Eine Geburt in Corona-Zeiten

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Muss ich alleine in den Kreißsaal? Darf mein Partner mich besuchen? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind hinsichtlich Corona zu beachten und was sollte ich tun, wenn ich vor der Entbindung positiv getestet wurde? Rund um die Geburt stehen bei werdenden Eltern viele Fragen im Raum, die ganz besonders in Pandemie-Zeiten Schwangere verunsichern.


Der kleine Jonah-Carl

Der kleine Jonah-Carl kam Ende Januar in der Hunsrück Klinik Simmern zur Welt. In dieser Zeit lag die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Hunsrück-Kreis schon wochenlang deutlich über 100. „Unsere größte Angst war, dass wir uns vor der Geburt infizieren, denn mein Mann sollte unbedingt im Kreißsaal dabei sein“, erinnert sich seine Mutter Carolin Kirst-Stuckardt. Die Familie zieht sich daher nach Weihnachten zurück. Keine Besuche, keine Termine mehr. Vorgespräche mit dem Chefarzt finden auf eigenen Wunsch telefonisch statt, die nötigen Unterlagen werden per E-Mail ausgetauscht. Trotzdem soll nichts ihre Vorfreude auf das Baby trüben, auch nicht Corona. „Ich habe mich sehr auf die Geburt gefreut und mich mental mit HypnoBirthing vorbereitet“, erzählt die 35-Jährige aus Irmenach, die mit ihrem Mann Tobias Stuckardt bereits eine zweieinhalbjährige Tochter hat. Auch sie wurde in der Hunsrück Klinik geboren.

„Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes und einmaliges Ereignis. Deshalb ist unser oberstes Ziel, den Wünschen der werdenden Eltern nach einem natürlichen und individuellen Geburtserlebnis gerecht zu werden und gleichzeitig für maximale Sicherheit von Mutter und Kind zu sorgen“, erläutert Dr. Kay Goerke, der seit 2017 die Gynäkologie und Geburtshilfe in Simmern leitet.

Diese Erfahrung macht auch Familie Stuckardt

Als sie nachts ins Krankenhaus kommen, wird bei der Mutter im Kreißsaal ein Schnelltest gemacht. Danach darf die Maske abgenommen werden. Ihr Mann Tobias behält die Maske an: „Kein Problem, denn an das Tragen hat man sich zwischenzeitlich gewöhnt.“ In der Zwischenzeit hat Hebamme Annika Frank schon alles vorbereitet. „Wir wollen, dass sich die werdenden Eltern bei uns wie zu Hause fühlen und versuchen daher auf alle Bedürfnisse einzugehen, egal ob Gebärposition, Wassergeburt, Musik oder besondere Düfte bei der Aromapflege“, erklärt die leitende Hebamme, die seit sieben Jahren in der Hunsrück Klinik tätig ist.

Für Carolin Kirst-Stuckardt war es wichtig in Ruhe zu gebären, selbstbestimmt und mit Unterstützung ihres Mannes, um dieses einmalige Erlebnis genießen zu können. „Es war eine schöne, fast sanfte Geburt“, sagt sie im Rückblick. „Ich bin sehr zufrieden! In Simmern herrscht keine Klinik-Atmosphäre: Ambiente, Betreuung – alles ist sehr warm und liebevoll. Meine Hebamme hat einen tollen Job gemacht. Sie hat sich zurückgenommen, war trotzdem präsent und bei allen Fragen und Wünschen für mich da.“ Simmern ist ein kleines Haus, jährlich kommen rund 500 Babys zur Welt. Häufig ist, wie auch in dieser Nacht eine 1:1 Betreuung möglich, so dass sich eine Hebamme ausschließlich um eine Familie kümmern kann.

Nach der Geburt zieht sich die Familie in das Familienzimmer zurück. Vorher wird auch beim frischgebackenen Vater ein Corona-Schnelltest gemacht. Das ist Voraussetzung, um im Krankenhaus zu bleiben. Die besonderen Umstände haben auch Vorteile. „Zwei Tage lang haben wir in Ruhe die Zeit zu Dritt genossen. Nur der kleine Jonah-Carl, mein Mann und ich – das war bezaubernd und sehr erholsam. Dass ich in dieser Zeit meine Tochter in besten Händen und gut versorgt bei meinen Eltern wusste, war beruhigend“, erzählt Carolin Kirst-Stuckardt. Angst sich im Krankenhaus mit Corona anzustecken hatte sie nicht: „Natürlich müssen die Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Durch die eingeschränkten Besuchsregelungen und das Familienzimmer hatten wir per se weniger Kontakte und dadurch mehr Sicherheit“.

Auch das Team der Geburtshilfe berichtet von positiven Effekten des Besuchsverbots. „Es gibt mehr Ruhezeiten für die jungen Eltern, weil momentan nur eine Person die Wöchnerin besuchen darf. Babys und Mütter sind entspannter, das Stillen funktioniert besser“, berichtet Hebamme Annika Frank.

Die erste Neugeborenen-Untersuchung und die Blutentnahme für das Stoffwechsel-Screening lässt Familie Stuckardt noch im Krankenhaus machen, bevor es nach Hause geht. Bei Baby Jonah-Carl ist glücklicherweise alles in Ordnung. Falls Probleme oder Auffälligkeiten auftreten, kann die Hunsrück Klinik jederzeit auch auf die Kinderärzte des Diakonie Krankenhauses Bad Kreuznach zurückgreifen. „In Simmern sind Mutter und Kind in den erfahrenen Händen der Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Kinder- und Frauenärzte sicher aufgehoben“, betont Dr. Kay Goerke.

Auch Familie Stuckardt möchte werdenden Eltern Mut machen: „Haben Sie keine Angst, vertrauen Sie sich und dem Team der Hunsrück Klinik.“

Sonderregelungen für geimpfte Personen in Rheinland-Pfalz

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In einer Sitzung an diesem Freitag (9. April 2021) hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie der Absonderungsverordnung beraten und beschlossen.


Die Änderungsverordnung betrifft insbesondere folgende Punkte:

Insbesondere wurden für vollständig geimpfte Personen Ausnahmen von der Testpflicht und von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet vorgesehen. Außerdem wurden die Regelungen für den Regelbetrieb in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert. Für sogenannte Modellkommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 wurde die Möglichkeit eröffnet, Allgemeinverfügungen mit von der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichenden Regelungen zu erlassen.

Ausnahmen für Geimpfte

Sofern in der Verordnung eine Testpflicht angeordnet wird, beispielsweise bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, gilt diese nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Zu diesen zählen alle vollständig nach dem empfohlenen Impfschema der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gegen das Corona-Virus geimpfte Personen, wenn die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Zudem darf die geimpften Person auch keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen. Diese Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und ist gültig bis zum 25. April 2021.

Auch die Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen gilt nicht für vollständig geimpfte und symptomlose Personen. Die Ausnahme sind Patienten oder Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Diese Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt bis zum 10. Mai 2021.



Regelbetrieb  in Kindertagesstätten

Für den Regelbetrieb in Kindertagesstätten soll die Kinderbetreuung grundsätzlich in festen Angeboten und bei den gleichen Betreuern erfolgen. Die Maskenpflicht ist nun in der Einrichtung und auf dem Außengelände auch während dem Umgang mit den betreuten Kindern einzuhalten.

Sonderrechte für Modellkommunen mit Inzidenz unter 50

Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, können bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen enthalten, die von den Bestimmungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung abweichen. Zum Beispiel weitergehende Öffnungen. Hierfür ist eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium notwendig.

Hierfür muss die Kommune ein schlüssiges Hygienekonzept mit bestimmten Inhalten zu Testungen, Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, Zugangsregulierungen und Kontrollregelungen vorlegen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100 oder werden die Regelungen des Hygienekonzepts nicht eingehalten, sind diese Allgemeinverfügungen wieder aufzuheben. Die Änderungsverordnung tritt am 11. April in Kraft und läuft bis zum 25. April 2021.

Instagram Störung und die Plattform Facebook ist Down

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Überregional | Aktuell (00:10 Uhr) kommt es zu einer Störung auf dem Facebook-Server: Facebook und Instagram, die zum selben Konzern gehören, sind nicht erreichbar.


Drei Dienste des Facebook-Konzerns, Facebook selbst, der Messenger-Dienst von Facebook und die Fotoplattform Instagram sind am Donnerstagabend ausgefallen. Die Störung beschränkt sich nicht nur auf Deutschland und betrifft mehrere Länder. Die Server-Probleme werden seit dem späten Abend beim Portal allestoerungen.de gemeldet. Die Fehlermeldungen für beide Apps schnellten innerhalb von wenigen Minuten in die Höhe. Eine Stellungnahme vom Firmensprecher steht noch aus.

AKTUELL: Facebook und Instagram Störung | Foto: Netzwelt.de

Bahnunterführung in Gustavsburg für den Schwerlastverkehr freigegeben

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Die Arbeiten für die Bahnunterführung in Gustavsburg laufen zur Zeit auf Hochtouren. Denn schon bald soll diese nach jahrelanger Bauzeit und vielen Komplikationen endlich für den Verkehr freigegeben werden. Doch wie steht es eigentlich um die Entscheidung über die Freigabe für den Schwerlastverkehr?


Seit Jahren ein großes Streitthema

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob Schwerlastverkehr durch die Bahnunterführung rollen wird oder nicht. Der Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha (parteilos) erntete dafür viel Kritik aber auch sein Vorgänger Richard von Neumann (SPD) wurde scharf kritisiert. Grund dafür ist, dass man den Anwohnern zunächst versprochen hatte, es werde kein Schwerlastverkehr durch die Unterführung fahren, dies jedoch im Laufe der Baumaßnahmen geändert wurde.

Hessen Mobil sowie die Polizeidirektion Groß-Gerau befürworteten, dass der Schwerlastverkehr dort durch fährt. Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg war dagegen und wollte alles daran setzen, dies zu verhindern. Wer letztendlich entscheidet, war lange unklar. Nun scheint es jedoch festzustehen: Denn wie Hessen Mobil auf Anfrage von BYC-News an diesem Mittwoch (7. April 2021) mitteilte, ist die Bahnunterführung für den Schwerlastverkehr ausgelegt und für die Nutzung auch freigegeben.

Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg teilte hierzu am 8. April auf Anfrage von BYC-News mit, dass die Stadt bezüglich des Schwerlastverkehrs noch in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden steht. Allerdings sei die Unterführung aktuell tatsächlich dafür freigegeben. Sollte sich in den Verhandlungen also bis zur Eröffnung der Unterführung nichts Neues ergeben, wird der Schwerlastverkehr zunächst durch fahren dürfen. Dann müsse man schauen, wie sich das Ganze weiter entwickelt.

Aktuell laufen die Restarbeiten

Weiter teilt Hessen Mobil mit, dass die Arbeiten am Trogbauwerk sowie den Straßenanschlüssen nahezu abgeschlossen sind. Derzeit laufen lediglich noch Restarbeiten beziehungsweise solche Arbeiten, die im Zuge der Bauarbeiten zu allerletzt erledigt werden müssen. Diese Maßnahmen laufen, abhängig von der Wetterlage, zur Zeit parallel:

  • Beschilderung
  • Montage von Straßenlampen
  • Geländerbeschichtung
  • Deckschichten des Belages
  • Markierungsarbeiten
  • Pflasterarbeiten
  • Begrünung
  • Abtransport von restlichem Bauschutt

Keine Verzögerungen mehr erwartet

Die Bahnunterführung wird nach Angaben von Hessen Mobil wahrscheinlich im Mai fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Weitere Verzögerungen aufgrund der Pandemie oder aus anderen Gründen gab es in den vergangenen Monaten nicht und werden auch nicht mehr erwartet.

Was die Baukosten für die Bahnunterführung angeht, gebe es nach der enormen Kostenexplosion im Jahr 2018 aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten nun „keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Sachstand.“ Diese betragen nach aktuellem Kenntnisstand noch immer rund 42 Millionen Euro.

Weitere Informationen über die Unterführung

BYC-News war zudem am 13. Oktober 2020 mit Hessen Mobil auf der Baustelle für die neue Bahnunterführung in Ginsheim-Gustavsburg unterwegs. Hier geht es zum Video auf YouTube: Bahnunterführung Gustavsburg: Die Kosten, der Schwerlastverkehr und die Kampfmittelfreigabe

Seit Corona meiden Menschen Busse und Züge

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Das Ende des Autos muss vielleicht doch noch ein wenig warten. Zumindest erlebt der öffentliche Nahverkehr mit und durch den Lockdown einen massiven Einbruch der Fahrgastzahlen. Im Fernverkehr ist 2020 sogar fast die Hälfte weggebrochen.

Besonders drastisch sind die Rückgänge im zweiten und vierten Quartal gewesen, teilt das Statistische Bundesamt mit. Also in den Monaten, in denen ein Lockdown gegolten hat. Bedingt durch die Corona-Pandemie waren demnach im Jahr 2020 nur etwa halb so viele Fahrgäste im Linienfernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs wie im Vorkrisenjahr 2019.

Fernbusse werden gemieden

Im Fernverkehr war der Rückgang drastisch: 88 Millionen mal waren Menschen 2020 unterwegs, das ist nur halb so viel wie im Jahr davor. Die Bahn erlebt mit 82 Millionen Fahrgästen einen Rückgang von 46 Prozent. Fernbusse haben mit 6,1 Millionen Fahrgästen sogar 71 Prozent ihrer Kundenzahl verloren.

Im Nahverkehr ging das Fahrgastaufkommen im Jahr 2020 nach vorläufigen Ergebnissen um rund ein Drittel zurück. „Die derzeit gemeldeten Daten für den Liniennahverkehr insbesondere mit Bussen, die einen Rückgang um knapp ein Viertel zeigen, bilden möglicherweise die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig ab“, teilt das Statistische Bundesamt mit. Das liege an den Zeitkarten, die viele Fahrgäste besitzen. Diese Tickets wurden aber vermutlich aufgrund der Pandemie vergleichsweise seltener genutzt.