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Am Mittwochabend (14. April 2021) gegen 20:00 Uhr kam es zu einem schweren Unfall in der Kirchstraße in Mainz-Gonsenheim. Dort ist ein Autofahrer frontal gegen die Mauer der Kapelle am Friedhof in Mainz-Gonsenheim gekracht.
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Der Fahrer wurde schwerst verletzt
Wie der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort gegenüber BYC-News mitteilte, war der Fahrer aus bislang noch unbekannter Ursache mit seinem Renault Scenic gegen die Mauer gefahren. Mit welcher Geschwindigkeit dies geschah, ist noch unklar. Allzu hoch war diese nach Einschätzung der Einsatzkräfte aber nicht. Die Türen ließen sich noch problemlos öffnen, allerdings waren die Airbags alle ausgelöst.
Der Fahrer wurde nicht im Fahrzeug eingeklemmt. Jedoch wurde er durch die Wucht des Aufpralls schwerst verletzt. Aus diesem Grund entfernte die Feuerwehr zunächst die Fahrertür und die B-Säule an dem Fahrzeug, sodass der Fahrer mit Hilfe von einem Spineboard schonend daraus befreit werden konnte. Der Fahrer war Ansprechbar gewesen. Der Mann wurde im Anschluss in ein umliegendes Krankenhaus gebracht und die Familie von der Polizei über den Unfall informiert. Nach Informationen von BYC-News soll es sich bei dem Fahrer um einen jungen Mann gehandelt haben.
Im Einsatz waren acht Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Mainz, der ASB Rettungsdienst, ein Notarzt von DRK sowie zwei Streifenwagen der Polizei Mainz und die Notfallseelsorge.
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Aktuell zieht es besonders viele Menschen Menschen nach draußen ins Oppenheimer Wäldchen oder auch zur Ruine Landskron. Dabei handelt es sich um ein Naturschutzgebiet, weshalb es wichtig ist, einige Regeln zu beachten. Nur so bleiben Tiere ungestört und ihre Lebensräume erhalten. Mit der anstehenden Brut- und Setzzeit bis Mitte Juli gilt diese Rücksichtnahme umso mehr: Die Stadt Oppenheim erinnert daher an die geltenden Regelungen, damit Hasen, Fasane und Feldlerchen sowie viele andere Tierarten in ihrer Brutzeit und die Jungtiere nicht gestört werden.
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Folgende Regeln sollten für Naturliebhabende selbstverständlich sein:
Leinenpflicht für Hunde: Andere Tiere sehen Hunde als Bedrohung an. Im Oppenheimer Wäldchen und am Strandbad gilt daher die Anleinpflicht für Hunde. Dass die Hinterlassenschaften der eigenen Vierbeiner wieder aufgesammelt werden, sollte für verantwortungsvolle Hundehalter selbstverständlich sein.
Nicht vom Weg abkommen: Wer auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch.
Abstand halten: Die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten sind unbedingt zu Beachten. Dort ziehen sich sensible Tierarten zurück, die nicht gestört werden wollen. Gleiches gilt auch für die diversen Kleingewässer im Wäldchen.
Rücksichtsvoll verhalten: Die Stadtverwaltung bittet darum, auch untereinander auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen, damit der Ausflug in die Natur für alle zu einem schönen Erlebnis wird. Parken sollte man nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen.
Leise statt laut: Sowohl Musik als auch laute Stimmen stört andere Erholungssuchende und Tiere, die noch deutlich Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere, die oftmals noch viel lärmempfindlicher sind als wir Menschen.
Müll nicht in der Natur entsorgen: Abfall kann nicht immer vermieden werden. Dieser hat aber nichts in der Natur zu suchen und sollte daher im Mülleimer landen oder wieder mit nach Hause genommen werden.
Kein Feuer: Das Rauchen, Grillen und offenes Feuer ist verboten, denn es wird schnell zur großen Gefahr. Viele unterschätzen auch den Schaden, den achtlos weggeworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten viele Schadstoffe und Plastik, die so unkontrolliert in die Natur gelangen und sich dort anreichern.
Über 50 Jahre lang wurde diskutiert, geplant und gebaut. Nun steht die Eröffnung der Bahnunterführung in Gustavsburg kurz bevor. Die Frage, ob der Schwerlastverkehr durch die Unterführung fahren wird, schien eigentlich geklärt. Die Entscheidung darüber kann Richard von Neumann (SPD), der ehemalige Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, jedoch nicht nachvollziehen.
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Eigentlich war die Sperrung für den Schwerlastverkehr geregelt
Aber von vorne: Als vor Jahrzehnten begonnen wurde, über die Bahnunterführung zu diskutieren und diese zu planen, war eigentlich klar, dass dort kein Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen hindurchfahren soll und wird. Die Ausnahmen waren von vorne herein die Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und dem öffentlichen Personennahverkehr.
Nach Angaben des Bürgermeisters Thies Puttnins-von Trotha (parteilos) führte Hessen Mobil im Jahr 2013 eine Schleppkurvenberechnung durch die ergab, dass die Unterführung nicht durch Schwerlastverkehr befahren werden kann. Im Jahr 2014 sei dann eine zweite Schleppkurvenberechnung durchgeführt worden, nach der Begegnungsverkehr zwischen zwei Sattelschleppern nun doch möglich war. Auf dieser Grundlage gab es laut Puttnins-von Trotha von Seiten der Stadtverwaltung keine Handhabe mehr, das Durchfahren von LKWs zu verhindern. Zu dieser Zeit war Richard von Neumann Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Dies sei also laut Puttnins-von Trotha schon in der Amtszeit seines Vorgängers bekannt gewesen, jedoch möglicherweise der Bevölkerung nicht kommuniziert worden.
Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg teilte auf Anfrage von BYC-News am 8. April mit, dass die Stadt bezüglich des Schwerlastverkehrs noch in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden steht. Zur Eröffnung der Unterführung wird der Schwerlastverkehr aber zunächst durch die Unterführung fahren dürfen.
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Richard von Neumann widerspricht dem Bürgermeister
Am Dienstag (13. April 2021) sprach BYC-News mit dem ehemaligen Bürgermeister, Richard von Neumann darüber. Dieser widerspricht den Äußerungen von Puttnins-von Trotha und erklärt: Natürlich muss die Unterführung für den Schwerlastverkehr ausgelegt sein, schließlich müssen dort auch Feuerwehr, Rettungsdienst und der ÖPNV durch fahren können. Das sei von Anfang an klar gewesen und auch so im Bebauungsplan festgehalten. Dafür sei Hessen Mobil als Baubehörde zuständig, die die Straße so baut, wie eine Landesstraße gebaut werden muss.
Die andere Seite sei allerdings die Freigabe für den Schwerlastverkehr. Diese werde eindeutig durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen. Im Fall der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sei dies der Bürgermeister der damit die Entscheidung trifft. Er hätte also die mehrfach geforderte Sperrung ganz problemlos anordnen können. Wieso dies auch wenige Tage vor der Eröffnung noch immer nicht geschehen ist, versteht von Neumann nicht. Natürlich sei dass nicht einfach wahllos möglich aber gute Gründe gäbe es dafür nach Ansichten von Richard von Neumann genug:
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Schwerlastverkehr aus dem Ort raus halten
In einem Interview im Oktober 2020 erklärte Thies Puttnins-von Trotha, dass die Sperrung der Unterführung natürlich auch Auswirkungen auf den Verkehr auf der Darmstädter Landstraße hätte. Anstatt durch die Unterführung zu fahren, würde ein Teil des Schwerlastverkehrs dann die gesamte Darmstädter Landstraße entlang fahren. Das würde den Weg mancher LKWs um rund 600 Meter verlängern.
„Das kann nur jemand sagen, der von der Situation keine Ahnung hat“, sagt Richard von Neumann zu der Erklärung von Puttnins-von Trotha. Natürlich müsse man eine Alternativstrecke für die Lastwagen anbieten. Diese gibt es allerdings und diese habe sich die letzten Monate seit der Sperrung der Bahnunterführung auch bewährt, so von Neumann. Dass diese Alternativstrecke die Darmstädter Landstraße sei, ist allerdings nicht richtig.
Natürlich würden einige LKWs, die zum Sportplatz wollen, dann über die Hauptstraße fahren. Das sei aber der geringste Teil. Über die Kostheimer Brücke käme auch fast kein LKW, weil diese dort nicht fahren dürfen, erklärt der ehemalige Bürgermeister. Alle Lastwagen die ins Industriegebiet wollen, hätten zwei Optionen: Zum Ersten die Abfahrt Ginsheim-Gustavsburg auf der A60. Und zum Zweiten die Abfahrt Gustavsburg auf der A671 und dann über den Flurgraben. In beiden Fällen würden diese Lastwagen überhaupt nicht durch Gustavsburg fahren. Die Freigabe der Unterführung für den Schwerlastverkehr würde also in jedem Fall für mehr Schwerlastverkehr in Gustavsburg sorgen.
„Damit gibt es keinen sachlichen Grund, sich den Schwerlastverkehr jetzt nach Monaten in denen es sehr gut funktioniert hat, wieder in die Stadt zu holen“, kritisiert von Neumann.
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Lärmschutz und Sicherheit
Als weiteren Grund nennt von Neumann den Lärmschutz. Es sei doch offensichtlich, dass es wesentlich lauter ist, wenn Schwerlastverkehr durch die Unterführung fährt, als wenn dies nicht der Fall ist. Und letztendlich benötigt der Schwerlastverkehr die Unterführung einfach nicht, das hätten die vergangenen Wochen bewiesen. Da die Lärmbelastung aus den oben genannten Gründen auch auf der Hauptstraße nicht höher werden würde, gäbe es auch hier keinen Grund für die Freigabe der Unterführung für den Schwerlastverkehr.
Natürlich sei auch die Sicherheit ein großes Thema. Generell würde die Straßenverkehrssicherheit massiv erhöht werden, wenn kaum Lastwagen durch die Ortschaft fährt. Dies gelte für alle Verkehrsteilnehmer. Hinzu käme die geplante Kindertagesstätte in der Georg-August-Zinn-Schule. „Wenn die Unterführung freigegeben wird, fährt der gesamte Schwerlastverkehr direkt an dem Kindergarten vorbei“, betont von Neumann.
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Sämtliche Parteien stehen hinter der Sperrung
Hinzu käme, dass der Bürgermeister ja sämtliche Unterstützung von dem Parlament in dieser Sache hinter sich habe. Alle Parteien stehen geschlossen hinter der Sperrung für den Schwerlastverkehr. Im Februar 2021 teilte beispielsweise Mario A. Bach von vom CDU Stadtverband Ginsheim-Gustavsburg im Interview mit BYC-News mit, dass man entschieden gegen die Freigabe der Unterführung für den Schwerlastverkehr sei. Auch Jochen Capalo von den Freien Wählern Ginsheim-Gustavsburg sagte gegenüber BYC-News, dass die Pestalozzistraße nicht dafür geeignet sei, so viel Verkehr aufzunehmen.
„Deshalb erschließt sich mit nicht, warum die Anordnung, die er treffen könnte, bislang noch nicht getroffen wurde. Wenn das jetzt nicht umgesetzt wird, kann man da auch nicht auf die Vergangenheit verweisen“, erklärt von Neumann.
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Versprechen aus dem Wahlkampf einhalten
„Ich gehe mal davon aus, dass auch von Seiten der politischen Gremien daran erinnert wird, was im vergangenen Wahlkampf versprochen wurde. Ansonsten bleibt abzuwarten, ob es nicht einen entsprechenden Widerhall in der Bevölkerung gibt, wenn das nicht umgesetzt wird“, sagt Richard von Neumann abschließend.
Angelehnt an das „Rhine Clean up“, alljährlich im September, plant die Stadt Nierstein, gemeinsam mit dem Winzer- und Bauernverein Nierstein-Schwabsburg und dem Wein vom Roten Hang e.V., einen Dreck weg Tag am Samstag, den 17. April, um 09:30 Uhr in der Gemarkung von Nierstein und Schwabsburg.
Startschuss für die Reinigungsaktion ist der kommende Samstag (17.04.2021) um 10:00 Uhr. Jeder der mithelfen möchte, die Gemarkung von Unrat zu befreien, kann sich ab 09:30 Uhr an folgenden Orten treffen:
„Große Steige“, am „Heiligenbaum“
„Kleine Steige“, an der historischen Kelter
Weingut Raddeck, Hummertal 100
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Mitbringen sollten die Helfer:
Die auf Grund der Corona-Situation die notwendige FFP2 bzw. OP-Maske
Am gestrigen Montag (12.04.2021) kam es zu zwei Einbrüchen in Bäckereifilialen, die sich in Bodenheim und Nackenheim befinden. In Ramen einer Nahbereichsfahndung konnten zwei Täter festgenommen werden.
Zeugin informierte die Polizei
Eine Zeugin meldete der Polizei Montagnacht , gegen 00:10 Uhr, einen aktuellen Einbruch in eine Bäckereifiliale in der Bodenheimer Hilgestraße. Die Eingangstür wurde mit einer Brechstange aufgebrochen und sich hierdurch Zutritt zu der Filiale verschafft. Aus der Filiale wurde Diebesgut (Bargeld) in Höhe von circa 80 Euro entwendet. Der entstandene Schaden an der Eingangstür beläuft sich auf circa 400 Euro.
Bei Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort flüchtete eine 21- jährige Täterin aus Mainz, sowie ein 24- jähriger Täter, der ebenfalls in Mainz wohnhaft ist. Im Rahmen der Tatortbereichsfahndung konnten beide Personen festgenommen werden.
Zweiter Einbruch in Nackenheimer Bäckereifiliale
Während der polizeilichen Maßnahmen wurde ein zweiter Einbruch in eine Bäckereifiliale in der Mainzer Straße in Nackenheim bekannt. Auch hier wurde die Eingangstür aufgebrochen und sich hierdurch Zutritt zu der Filiale verschafft. Es wurde nichts entwendet. Der 24-jährige Täter zeigte sich für beide Taten geständig. Die 21-jährige machte keine Angaben. Nach der Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlungen wurden beide Beschuldigten entlassen.
Nach stundenlangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung geeinigt. Der Lockdown wird verschärft, die „Bundes-Notbremse“ soll kommen. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Für die Bürger bedeutet das weitere Einschränkungen. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Dienstag (13. April 2021) um 12:30 Uhr zu den Beschlüssen geäußert.
Die Bundeskanzlerin dazu
„Die Lage ist ernst“, mahnt Merkel wie schon so oft. Deshalb sei die Bundesnotbremse bereits überfällig. Die Maßnahmen seien dann keine Auslegungssache mehr sondern würden dann einheitlich greifen.
„Die Bürgerinnen und Bürger verstehen regionale Unterschiede sehr wohl aber sie erwarten Nachvollziehbarkeit und Klarheit“, sagt Merkel. Das werde mit den neuen Regelungen geschaffen. Man dürfe zudem nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird und die Hilferufe der Mediziner nicht überhören.
Man dürfe aber nicht vergessen, dass auch die Impfkampagne parallel laufe – bald auch mit Hilfe der Betriebsärzte. Man gehe also mit immer größeren Schritten dem Licht am Ende des Tunnels entgegen.
Folgende Regelungen ab Inzidenz 100 sollen gelten:
Ausgangssperre:
Sobald der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 liegt, müssen Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte eine nächtliche Ausgangssperre verhängen. Diese soll von 21:00 bis 5:00 Uhr gelten. Ausnahmen gelten dann lediglich für die Versorgung von Tieren und die Ausübung des Berufs.
Private Zusammenkünfte:
Bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum sollen nur noch maximal die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen dürfen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Im Todesfall sollen maximal 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Schließungen der Geschäfte:
Die meisten Geschäfte sowie die Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie bleiben geschlossen. Ausgenommen davon sind mit entsprechendem Hygienekonzept folgende Geschäfte:
Lebensmittelhandel und Getränkemärkte sowie Reformhäuser
Babyfachmärkte
Apotheken und Sanitätshäuser
Drogerien
Optiker und Hörgeräteakustiker
Tankstellen
Stellen des Zeitungsverkaufs und Buchhandlungen
Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte
Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte
Tourismus und Gastronomie:
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen nicht gestattet sein. Die Gastronomie bleibt geschlossen bis auf folgende Ausnahmen:
Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen
gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben zur Bewirtung zulässig beherbergter Personen
Angebote für obdachlose Menschen
Bewirtung von Fernbusfahrern und Fernfahrern
nicht-öffentliche Kantinen
Lieferdienste und der To-go-Verkauf
Sport:
Die Ausübung von Sport soll nur in Form kontaktloser Individualsportarten gestattet sein. Also allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Ausnahmen gibt es auch weiterhin für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.
Schulen:
Laut dem Beschluss müssen Schulen ab einem Inzidenzwert von 200 den gesamten Präsenzunterricht wieder einstellen und komplett auf Homeschooling umsteigen.
Weitere Dienstleistungen:
Geöffnet werden dürften Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen. In allen diesen Betrieben gilt jedoch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
Das Gesetz soll möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen und dem Bundesrat genehmigt werden.
Corona-Tests in Unternehmen
Zudem hat das Kabinett auch eine Pflicht für Unternehmen auf den Weg gebracht, das die Corona-Tests für Arbeitnehmer regelt. Die geänderte Arbeitsschutzverordnung soll vorsehen, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Auf der städtischen Blühwiese gegenüber des Nieder-Olmer Stadtgartens summt und brummt es neuerdings ganz besonders. Der Grund dafür sind zwei Honigbienenvölker, die dort ihre Bienenstöcke bezogen haben und fortan ausschwärmen, um Nektar für einen leckeren Stadthonig zu sammeln.
Passionierter Imker unterstützt das Projekt
Im Auftrag der Stadt organisiert hat dies Dieter Roth, selbst passionierter Imker und seit vielen Jahren Mitverantwortlicher des naturnahen Stadtgartenprojekts. „Hier ist ein geeigneter Standort für die Bienen. Sie werden auf der Wiese und in den anliegenden Schrebergärten genug Nahrung finden, sodass wir bereits im Mai mit dem ersten Honig rechnen können“, ist Roth zuversichtlich.
Er muss es wissen, denn er selbst hält schon lange Bienen und ist in einem Imkerverein engagiert. Auch um die Nieder-Olmer Stadtbienen wird er sich zukünftig kümmern, aber nicht alleine. Für dieses Hobby konnte er Dr. Harald Paulsen begeistern, der eigentlich als Molekularbiologe an der Universität in Mainz lehrt. „In meiner Freizeit gehe ich jetzt als Imkerlehrling bei Herrn Roth in die Lehre, erzählt er freudig. Aber nicht nur ihn möchte Dieter Roth mit seiner Leidenschaft anstecken, auch andere Interessierte. „Es können gerne ebenso Kinder und Jugendliche sein, die mir bei der Pflege der Stadtbienen helfen“, formuliert Roth einen Aufruf.
Ökologisch sinnvolles Projekt
Auch Stadtbürgermeister Dirk Hasenfuss und der erste Beigeordnete Hans-Jürgen Straub freuen sich über den gelungenen Start des ökologisch sinnvollen Projektes. „Die Stadtbienen sind ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zur Steigerung von Biodiversität rund um Nieder-Olm“, beschreiben sie die vornehmliche Absicht dahinter. „Dass es darüber hinaus noch leckeren Stadthonig geben wird, ist ein sehr angenehmer Nebeneffekt“, freut sich Hasenfuss. Dieser werde, wenn es soweit ist, gegen Spende abgegeben, kündigt er an. Mit dem Erlös sollen zukünftig weitere Projekte im Stadtgarten unterstützt werden, verspricht der Bürgermeister.
Der Rotary Club Bingen hat dem Wald- und Naturkindergarten auf dem Rochusberg vier Bäume sowie zwei dazugehörige Sitzbänke aus massivem Holz gespendet. Bei den Bäumen handelt es sich um zwei Scharlach-Eichen und zwei Roteichen, die im Herbst leuchtend rote Blätter tragen.
Aktion „1MillionTrees“
Leuchtend rot ist auch das Logo der Rotary-Jugendorganisation Rotaract. Diese hat das Projekt in der Waldkita organisiert und umgesetzt. Die vier Bäume wurden im Rahmen der Bundessozialaktion von Rotaract „1MillionTrees“ gepflanzt.
Thorsten Biegner und Melissa Mölich, Präsident und Vizepräsidentin des Rotaract Clubs Bingen-Ingelheim, haben die Bäume und Bänke letzte Woche gemeinsam mit dem Beigeordneten Sebastian Hamann den Kindern und dem Team der Waldkita offiziell übergeben. Symbolisch wurde dazu ein passendes Schild mit Aufschrift an einer Sitzbank befestigt.
Schönes Ensemble entstanden
„Ich bedanke mich ganz herzlich für die großzügige Spende“, so der Beigeordnete Hamann. Mit den Bäumen und den Sitzbänken ist ein schönes Ensemble entstanden, das zum Verweilen einlädt. „Ein großes Dankeschön geht auch an das Gartenamt für das Pflanzen der Bäume.“
In der Nacht von Freitag (09.04.2021) auf Samstag (10.04.2021) kam es in der Schuppstraße in Sonnenberg zu einem sexuellen Übergriff gegenüber einer 16-jährigen Wiesbadenerin. Nun sucht die Kriminalpolizei nach möglichen Zeuginnen und Zeugen.
Opfer durch drei Männer bedrängt
Den ersten Erkenntnissen zufolge hielt sich die Jugendliche gegen 01:30 Uhr in der Schuppstraße, an der zwischen Flandernstraße und Brabanter Straße gelegenen, „Bushaltestelle Liebenaustraße“ auf. Hier seien auch die späteren Täter vorbeigekommen, welche die Schuppstraße entlangliefen.
Die drei jungen Männer hätten begonnen das Opfer körperlich zu bedrängen und durch mindestens einen aus der Gruppe sei es dann zu einem sexuellen Übergriff bekommen. Nach wenigen Minuten hätten sich die drei Täter wieder entfernt.
Der erste Täter sei
circa 18 Jahre alt
circa 1,90 Meter groß und von normaler Statur.
Er habe eine schwarze Basecap mit Logo, eine schwarze Jacke, eine beige Hose und helle Schuhe getragen.
Der zweite Täter sei
ebenfalls circa 18 Jahre alt gewesen
habe eine Größe von 1,75 Meter gehabt
sei von breiter Statur gewesen
und habe dunkle kurze Haare sowie einen kurzen Vollbart getragen.
Der dritte Täter sei
circa 18 Jahre alt
circa 1,80 Meter groß
und von normaler Statur.
Bei Täter zwei und drei kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wer welche Kleidung trug. Einer hatte eine rötliche Jacke, der andere eine schwarze Weste an. Gleiches gilt für die Beinbekleidung. Einer trug eine schwarze Hose, der andere eine Jogginghose.
Die Wiesbadener Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeuginnen oder Zeugen, bzw. Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber, sich unter der Rufnummer (0611) 345-0 zu melden.
Rheinufer heute Bild aus dem Jahr 2019 e1618303220285
Bereits im Jahr 2008 blühte Bingen so richtig auf. Im Rahmen der 3. Rheinland-pfälzischen Landesgartenschau zog es 1,3 Millionen Gäste an die Stadt am Rhein. 21 Jahre nach der Premiere wird Bingen nun im Jahr 2029 Ausrichter der Bundesgartenschau sein.
Gartenschau-Teppich auf 60 Rheinkilometer
Sehr viel Gartenschauerfahrung am Tisch: Berthold Stückle, seit Januar Geschäftsführer der BUGA 2029 GmbH, machte seinen Antrittsbesuch beim Binger Oberbürgermeister Thomas Feser. Stückle ist Gartenschau-Profi – bevor er sich jetzt der Aufgabe stellt, den Gartenschau-Teppich auf 60 Rhein-Kilometern Mittelrhein-Welterbe auszurollen, hat er die Gartenschauen in Koblenz 2011 und Heilbronn 2019 als Technischer Leiter und Prokurist maßgeblich mitgeprägt.
Aber auch in Bingen am Rhein weiß man, wie Gartenschau geht: vor zwei Jahren feierte man 10. Geburtstag, denn 2008 blühte die Stadt im Rahmen der 3. Rheinland-pfälzischen Landesgartenschau auf und lockte immerhin 1,3 Mio. Gäste an den Rhein. Dass es gelang, die geplanten Besucherzahlen zu verdoppeln und als Ergebnis eine „schwarze Null“ zu schreiben, darauf ist man schon ein bisschen stolz. Zudem ist Bingen am Rhein unbestritten bestes Beispiel dafür, dass eine Gartenschau nachhaltige Wirkung zeigen kann und sich damit einmal mehr erwiesen hat, dass ein solches Projekt weit mehr ist als eine Blumenschau, sondern echte Strukturförderung. Das Binger Gartenschaugelände, heute Kulturufer Bingen, erfreut nicht nur die Bingerinnen und Binger, sondern lockt seither auch zahlreiche Gäste in die Stadt am Rhein-Nahe-Eck.
Andreas Jöckel (Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit BUGA), BUGA-Geschäftsführer Berthold Stückle und Oberbürgermeister Thomas Feser (v. l.) beim ersten Arbeitstreffen. Quelle: Stadt Bingen
Kulturufer ist Binger Visitenkarte
Dass die Stadt Bingen dafür auch sehr viel tut, berichtet Oberbürgermeister Feser im ersten Meinungsaustausch mit dem BUGA-Geschäftsführer. Rund eine halbe Million Euro lässt es sich die Stadt alljährlich kosten, den hohen Qualitätsstandard, mit dem die Park- und Freizeitanlagen zur Landesgartenschau ausgebaut worden sind, zu erhalten. Gut angelegtes Geld, davon ist man in Bingen überzeugt, denn das Kulturufer ist die Binger Visitenkarte.
Daran anknüpfen will auch Berthold Stückle, der schon mehrfach seine Wertschätzung für Bingen als südliches Eingangstor zum Mittelrhein-Welterbe und damit auch zur Bundesgartenschau 2029 zum Ausdruck brachte. Stückle stellte auf Burg Klopp den BUGA-Fahrplan vor: 2021 macht er sich, aufbauend auf den Vorbereitungen, die bereits seitens der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz zusammengetragen wurden, selbst ein Bild aller BUGA-Kommunen in Form individueller „Steckbriefe“.
Auf dieser Basis entsteht ein „Gesamtkunstwerk“ an Potential und Entwicklungsbedarf. Dabei hat Stückle immer das Ziel vor Augen, dem Gartenschau-Besucher 2029 attraktive Angebote für einen (oder mehrere) Besuch zu machen. Investive Flächen sollen bis Ende 2021 feststehen, sodass 2022 die Bürgerbeteiligungen und anschließend die Gestaltungswettbewerbe starten. Erst Mitte der 20iger Jahre werden dann die Bauarbeiten beginnen. Die eigentliche Gartenschau, nämlich Veranstaltungen, Infrastruktur und Mobilität sowie flankierende Projekte kommen natürlich noch hinzu.
Burggraben steht auf Projektliste
Dass in Bingen am Rhein nicht nur vorhandene Infrastruktur in das BUGA-Portfolio eingepflegt werden, sondern auch Entwicklung Platz greifen soll, macht Oberbürgermeister Feser deutlich. Nur wenige Schritte vom Besprechungstisch entfernt befindet sich der Burggraben. Diese historische Gartenanlage hatte die Stadt Bingen in die Projektliste eingebracht. „Ich erhoffe mir mit einer Aufwertung dieses innerstädtischen Grünzuges nicht nur eine schöne Parkanlage, sondern die attraktive Verbindung von der Innenstadt hinauf auf die Burg Klopp, erlebbare Rheinromantik,“ so Feser im Gespräch. Schon bei der Landesgartenschau habe man das Ziel gehabt, Bingen nahe an den Rhein zu bringen.
Direkt nach der Beschlussfassung bei der BUGA angemeldet wurden seitens der Verwaltung auch die Vorschläge, die vom Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen worden sind: dazu zählt ein Rundweg, der mit Binger Gärten durch die Innenstadt gestaltet werden soll, ein Wohnmobilplatz auf ehemaligem Firmengelände und eine Fuß- und Radwegebrücke nach Rüdesheim.
Erörtert wurden im Gespräch auch organisatorische Fragen: wo werden die Schnittstellen in der Bearbeitung liegen, wer trägt wofür Verantwortung, welche Fördermöglichkeiten bestehen über den BUGA-Topf hinaus, oder auch Fragen zu Kooperationen und Partnern, zu Zäunen und Eintrittsregelungen, zu Verkehrskonzept und Gastronomie. Auch die Frage, wie kommunale Interessen in den Gremien der BUGA ein-fließen kam auf den Tisch.
Stückle und Feser waren sich einig, dass der Titel „Welterbe“ für das Mittelrheintal zwar eine hohe Auszeichnung und Wertschätzung des einmaligen Kulturraumes und der einzigartigen Landschaft der Region mit all ihren Besonderheiten zeige. Dass aber auch die Schwächen in den Blick genommen werden müssen – Gastgewerbe, Bahnlärm, Demografie nur als Beispiele erwähnt, um das Potential der Region für die Menschen, die hier wohnen, leben und arbeiten auch auszuschöpfen.
Am heutigen frühen Dienstagmorgen (13.04.2021) kam es im rheinhessischenUndenheim zu einem Wohnungsbrand, bei dem drei Menschen verletzt und in in umliegende Krankenhäuser eingeliefert werden mussten.
Einliegerwohnung in Vollbrand
Kurz vor 06:30 Uhr wurde, die alleinstehen Bewohnerin einer Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses in der Konrad-Adenauer-Straße vermutlich durch einen Rauchwarnmelder aus dem Schlaf gerissen. Bei Eintreffen der Feuerwehren stand die Wohnung bereits in Vollbrand. Ausgebrochen ist der Brand im Wohnzimmer.
Durch die starke Rauchentwicklung wurde auch die oben drüber liegende Wohnung stark in Mitleidenschaft gezogen, wodurch auch die beiden Bewohner des Hauses mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vom Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Christoph 5 aus Ludwigshafen im Einsatz
Zur Unterstützung des Rettungsdienstes wurde ein Notarzt mit dem Rettungshubschrauber Christoph 5 aus Ludwigshafen an die Einsatzstelle geflogen. Sowohl die Bewohnerin der Brandwohnung als auch die beiden Bewohner des Einfamilienhauses wurden bodengebunden in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Im Einsatz waren neben Rettungsdienst und Polizei die Feuerwehren aus Undenheim, Köngernheim und Oppenheim sowie die Führungsunterstützung Rhein-Selz. Die Freiwillige Feuerwehr aus Friesenheim wurde ebenfalls mit alarmiert, blieb jedoch im Bereitstellungsraum. Die Ursache des Brandes haben die Brandermittler der Kriminalpolizei aufgenommen.
Deutschlands Pflegekräfte werden durchschnittlich im Westen besser bezahlt als im Osten. Das ist eines der Kernergebnisse des bundesweit größten Lohnvergleichs in der Pflegebranche, der von ETL ADVISION -Deutschlands größter Steuerberatungsgruppe für das Gesundheitswesen – erstmalig in Form einer repräsentativen Studie als Bundesländervergleich veröffentlicht wird.
Breites Lohnspektrum
„Die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in den jeweiligen Bundesländern zeigen bundesweit ein breites Lohnspektrum in der Pflege“, erklärt Marc Müller, Vorstand der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft. „Unser Lohnvergleich zeigt, dass Pflegefachkräfte in der ambulanten und teilstationären Pflege generell im Westen (inklusive Berlin) deutlich besser bezahlt werden als im Osten“, ergänzt Marc Müller.
Hamburger Pflegekräfte verdienen am Besten
Während in Hamburg mit 14,93 Euro, Berlin mit 14,92 Euro und Bayern mit 14,87 Euro die höchsten Durchschnittsbruttostundenlöhne gezahlt werden, bildet der Freistaat Thüringen mit 12,95 Euro in privat geführten Einrichtungen das Schlusslicht. „Diese erheblichen Unterschiede zwischen der Region Ost und der Region West (inklusive Berlin) zeigen sich auch in Bezug auf Qualifikation und bei den Zulagen für die jeweiligen Pflegefachkräfte“, erklärt ETL-Vorstand Marc Müller.
In der Region West (inklusive Berlin) liegt der Durchschnittsbruttolohn um rund 10% höher als in den östlichen Bundesländern. Inklusive Zulagen verdient eine Pflegekraft im Westen durchschnittlich 2.872,74 Euro im Monat. In der Region Ost liegt das monatliche Durchschnittsgehalt hingegen nur bei 2.575,20 Euro mit Zulagen. In der Region West (inklusive Berlin) verdienen Pflegekräfte durchschnittlich also 297,54 Euro mehr als in der Region Ost.
Während in Hamburg mit 14,93 Euro, Berlin mit 14,92 Euro und Bayern mit 14,87 Euro die höchsten Durchschnittsbruttostundenlöhne gezahlt werden, bildet der Freistaat Thüringen mit 12,95 Euro in privat geführten Einrichtungen das Schlusslicht. | Quelle: ETL-Gruppe
Erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West
Diese erheblichen Unterschiede zwischen der Region Ost und der Region West zeigen sich auch in Bezug auf Qualifikation und bei den Zulagen für die jeweiligen Pflegekräfte. So verdient eine Pflegefachkraft mit PDL-Qualifikation in der Region West mit Berlin im Durchschnitt mit Zulagen monatlich 381,49 Euro mehr als in der Region Ost. Auch für Pflegefachkräfte mit anderen Qualifikationen sehen die Unterschiede in den Monatsgehältern ähnlich aus. So erhält eine examinierte Krankenpflegefachkraft in der Region Ost 307,96 Euro an durchschnittlichem Monatsbruttolohn (mit Zulagen) weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Region West (inklusive Berlin).
Über alle Tätigkeitsbereiche hinweg sind die Löhne sowohl in der Region Ost als auch in der Region West (inklusive Berlin) in den vergangenen Jahren angestiegen. Dabei zeigt sich auch, dass die Unterschiede zwischen den Regionen geringer werden, wenngleich hier weiterhin eine bedeutende Differenz besteht. Im Auswertungsjahr 2018 erhielten Pflegefachkräfte der Region West (inklusive Berlin) noch 15,6% mehr Bruttostundenlohn ohne Zulagen und 16,6% mehr Bruttostundenlohn mit Zulagen. Im Auswertungsjahr 2020 verringerte sich dieser Unterschied auf nur noch 10,1% bzw. 11,6%.
Große Unterschiede auch bei der Corona-Prämie
Bei der Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie, einer Sonderleistung in der Altenpflege in Höhe von bis zu 1.000 Euro, die von den Ländern und Pflegeeinrichtungen auf 1.500 Euro aufgestockt werden konnte, kehrt sich der Unterschied zwischen der Region Ost und der Region West (inklusive Berlin) um. Der ETL ADVISION Lohnvergleich Pfleg zeigt, dass in der Region Ost wesentlich mehr Pflegekräfte die Prämie erhielten als in der Region West. Während in der Region Ost zum Beispiel 70,8 % des allgemeinen Verwaltungspersonals in der Pflege eine Corona-Prämie erhielten, lag dieser Wert in der Region West nur bei 53,5 %. Ähnlich sieht es bei den anderen Qualifikationsstufen aus. Auch die Höhe der ausgezahlten Corona-Prämie stellt sich in den Bundesländern unterschiedlich dar. Die höchste Corona-Prämie wurde in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 1.224,52 Euro gezahlt. In Bayern waren es nur 756,95 Euro je Arbeitnehmer.
Über die ETL Studie – Lohnvergleich in der Pflegebranche
Die Einzigartigkeit und Exklusivität der Studie besteht in der Auswertung der originären, das heißt echten Lohndaten in der privaten Pflegewirtschaft. Als spezialisierter Steuerberater für Unternehmen in der Pflegewirtschaft erstellen die ETL- ADVISION Steuerberatungs-Kanzleien neben der Finanzbuchhaltung insbesondere die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Pflegeunternehmen. Dadurch verfügt ETL ADVISION über Lohndaten in Form von 362.000 Datensätzen aus dem Zeitraum zwischen 2018 und 2020, die in der vorliegenden Studie exklusiv für den Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege in einem in Deutschland einzigartigen Bundesländervergleich analysiert und interpretiert werden. ETL ADVISION greift damit für den Lohnvergleich Pflege auf eine einmalige und originäre Primärdatenbasis zurück, um die Lohnarten und Lohnzulagen für die Pflegebranche auszuwerten sowie Trends und Entwicklungen der Löhne über die Jahre aufzuzeigen und zu vergleichen.
„Für die Gehaltsverhandlungen ist es vorteilhaft, wenn sich der Arbeitgeber an den Konditionen seinen Mitbewerber orientieren kann. Unser Lohnvergleich Pflege ist ein bundesland-individueller Vergleich für die Branche. Der bundesweit einmalige Lohnvergleich ist ein gutes Instrument, um die jeweiligen Stundensätze in den Pflegeeinrichtungen zu ermitteln und kann als schlagkräftiges Argument bei Stundensatzverhandlungen gegenüber den jeweiligen Kostenträgern eingesetzt werden“, erklärt Martina Becker, Steuerberater und Autorin der ETL Studie – Lohnvergleich in der Pflegebranche.
Der Lohn wurde in der jeweiligen Qualifikation zunächst als Bruttostundenlohn (ohne Zulagen) und im zweiten Schritt mit Zulagen (z.B. vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, pauschal versteuerte Lohnbestandteile) ausgewertet. Die üblichen statistischen Lohnvergleiche in der öffentlichen und politischen Diskussion basieren überwiegend auf Bruttolöhnen in der Pflegebranche als Grundlage für die Lohnentwicklung. Die Studie weist damit exklusiv die echten Stundenlöhne und Zulagen der Arbeitnehmer in der ambulanten und teilstationären Pflege aus. Insbesondere hervorzuheben ist, dass für den Lohnvergleich der im Jahr 2020 einmalig ausgezahlte Corona-Bonus bei der Datenanalyse berücksichtigt worden ist, so dass auch eine Vergleichbarkeit zwischen den Lohndaten inklusive und exklusive des Corona-Bonus ermöglicht werden kann. Um die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren zu gewährleisten, werden die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Prämien gesondert in der Studie dargestellt.
Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt deutlich verändert: Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist spürbar zurückgegangen, gleichzeitig steigt durch Kündigungen die Anzahl der Arbeitssuchenden. Deshalb ist es aktuell besonders wichtig, durch seine Bewerbung hervorzustechen. Wir verraten euch, welche Fehler man im Lebenslauf unbedingt vermeiden sollte.
Fehler 1: Lebenslauf mit einem Job-Statement beginnen
Viele Jahre wurde dazu geraten, den Lebenslauf mit einem Job-Statement zu beginnen. Das sah meist so oder so ähnlich aus: ‚Erfahrener Recruiting-Manager mit erster Teamleitungserfahrung, der künftig mehr Führungsverantwortung übernehmen möchte‘. In der Zwischenzeit raten viele Profis davon ab. Solche Formulierungen wirken nicht mehr modern und lenken zu sehr davon ab, für welche Aufgaben der Arbeitgeber Sie eigentlich noch einsetzen könnte. In einer Zeit, in der Karrieren nicht mehr linear verlaufen, ist die Eigenkategorisierung ein großer Fehler.
Fehler 2: Aufgaben statt Erfolge beschreiben
Viele Lebensläufe bestehen heute aus der Aneinanderreihung von Aufgaben und Zuständigkeiten. Dabei sagen doch die zugeordneten Verantwortungsbereiche wenig darüber aus, wie wie erfolgreich man bei diesen war. Man sollte die Zuständigkeiten daher nur kurz umreißen. Der zur Verfügung stehende Platz sollte eher dazu genutzt werden, individuelle Erfolge zu nennen. Dabei geht es nicht darum, sich zu rühmen und vor allem sollten keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden. Aber man sollte verdeutlichen, welche Aufgaben bereits mit welchem Erfolg gemeistert wurden.
Als Beispiel: Aus ‚Verantwortung für die Beschaffung von einer Produktgruppe‘ wird dann ‚Senkung der Kosten um 10 Prozent und Erschließung von drei Alternativlieferanten zur Verminderung der Abhängigkeiten‘. Oder aus ‚Leitung des nationalen Controllings‘ wird ‚Einführung digitaler Tools und Erhöhung der Prozesseffizienz um 20 Prozent beim nationalen Controlling‘.
Fehler 3: Zu viel Details
Meist haben die Menschen, die einen Lebenslauf lesen, nur sehr wenig Zeit. Je mehr Infos also im Lebenslauf stehen umso länger benötigt eine Führungskraft, diesen vollständig zu erfassen. Man kann also davon ausgehen, dass der Gesprächspartner beim Einstellungsgespräch nicht auf alle Punkte eingehen wird und sich möglichweise beliebig auf Teile Ihres Werdegangs stürzen, die vielleicht gar nicht relevant sind. Das raubt Zeit, die wirklich wichtigen Dinge zu besprechen.
Im Lebenslauf sollte man sich deshalb so kurz wie möglich fassen, ohne wichtige Dinge weg fallen zu lassen. Es kann helfen, sich in die Perspektive des Lesers zu versetzen und sich zu fragen: Welche Informationen sind essenziell? Über welche Stationen in Ihrem Werdegang könnte man besonders gern mit Ihnen sprechen wollen? Wo würde man nach Stärken und Schwächen suchen? Mehr als drei Seiten benötigt niemand. Auch nicht, wenn Sie sich für eine Stelle in der Geschäftsführung bewerben.
Fehler 4: Sich auch den Lebenslauf verlassen
Der Lebenslauf ist notwendig, aber nicht hinreichend. Deshalb sollte man sich nicht allein auf diesen verlassen. Sie sind bei einer Bewerbung sowohl Marketing- als auch Vertriebsbeauftragter für sich selbst. Das bedeutet, Ihr Marketing, der Lebenslauf, ist wichtig. Aber auch der Vertrieb. Also rufen Sie an, nutzen Sie Netzwerke und treten Sie persönlich in Kontakt. Das kann in Zeiten von Corona beispielsweise über soziale Medien geschehen. Man kann gezielt Fragen in Online-Konferenzen stellen, um sich später bei der Kontaktaufnahme darauf zu berufen. Sie können natürlich auch das Telefon nutzen. Besonders in der heutigen Zeit kann es den ein oder anderen beeindrucken, wenn Sie nicht den Online-Kontakt wählen, sondern zum Hörer greifen
Fehler 5: Immer den gleichen Lebenslauf nutzen
Selbstverständlich bleibt Ihr Werdegang Ihr Werdegang. Aber Sie sollten dabei berücksichtigen: Während Ihr Lebenslauf an der einen Stelle der richtige sein mag, so wie Sie ihn erstellt haben, ist er an der anderen vielleicht deplatziert. Um dies herauszufinden, können Sie auch hier einen Perspektivwechsel vornehmen. Versuchen Sie im Vorfeld möglichst viel über die für Sie relevanten Personen zu erfahren. Nehmen Sie deren Perspektive ein und gestalten Sie Ihren Lebenslauf so, dass Sie diese Menschen erreichen können. Wie das Anschreiben sollte also auch der Lebenslauf bei Bedarf individuell angepasst werden.
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Rheinhessen 20:30 Uhr. Aktuell kommt es zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst auf der Kreisstraße K38 zwischen Mommenheim und Schwabsburg. Ein Autofahrer ist aus bislang unbekannter Ursache mit seinem BMW E39 (Baureihe 5er) gegen einen Baum gekracht. Die Einsatzkräfte wurden gegen 20:10 Uhr alarmiert. BYC-News ist vor Ort.
Christoph 77 ist im Einsatz
Der Fahrer befuhr die Kreisstraße von Mommenheim kommend in Fahrtrichtung Schwabsburg. Nach einer Linkskurve kam er rechts von der Fahrbahn ab, fuhr die Böschung herunter und krachte mit der Fahrerseite gegen einen Baum. Durch den schweren Aufprall wurde der Fahrer in dem Wagen eingeklemmt. Die Feuerwehr musste an dem Fahrzeug das Dach abtrennen und den Mann aus dem BMW befreien. Bei dem Verkehrsunfall wurde eine Person nach ersten Angaben schwer verletzt und eine weitere in dem Fahrzeug befindliche Person mittelschwer. Die Beifahrerin konnte sich eigenständig aus dem Fahrzeug befreien. Beide wurden mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Die Kreisstraße K38 ist voll gesperrt. Verkehrsteilnehmer werden darum gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Feuerwehren waren mit 45 Einsatzkräften vor Ort.
Im Einsatz waren:
Die Polizei
Die Feuerwehr Nierstein
Die Feuerwehr Mommenheim
Der DRK-Rettungsdienst
Die Johanniter
Der Rettungshubschrauber Christoph 77
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Drei Tage lang hat der Inzidenzwert im Kreis Mainz-Bingen über 100 gelegen. Nach der in Rheinland-Pfalz gültigen Corona-Verordnung muss die Verwaltung daher nun die „Notbremse“ betätigen. Die Maßnahmen werden verschärft – auch gilt damit künftig für den Kreis eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Der „Inzidenzwert“ sagt aus, bei wie vielen Menschen innerhalb von sieben Tagen eine Corona-Infektion festgestellt wurde – bezogen auf 100 000 Einwohner. Reißt dieser Wert an drei Tagen hintereinander, müssen eine Stadt oder ein Kreis die Notbremse ziehen. Nach Mainz trifft das nun auch den umliegenden Landkreis. Die verschärften Regeln treten in der Nacht zum Mittwoch in Kraft – und gelten vorläufig bis zum Sonntag, 25. April.
Zu dieser Notbremse gehört eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen die Menschen dann die Wohnung nicht mehr verlassen. Es sei denn, sie sind auf ihrem Arbeitsweg, müssen zum Arzt oder führen ihren Hund aus.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Auch in den anderen Lebensbereichen muss der Kreis die Regeln verschärfen: So dürfen sich Menschen eines Hausstandes öffentlich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Für Terminshopping sind Voranmeldungen nötig. Maskentragen ist ebenso Pflicht wie Kontaktnacherfassung. Das gilt auch für Friseure sowie medizinische und hygienische Dienstleister.
Ganz geschlossen bleiben Kneipen und Restaurants jeglicher Art – genau so wie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios. Offen bleibt die Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Reinigungen und Zeitschriftenläden – Baumärkte und Blumenfachgeschäfte zählen demnach zur Grundversorgung und bleiben ebenfalls offen. Mannschaftssport ist wieder gänzlich verboten. Alleine, zu zweit oder mit den Mitgliedern des Hausstandes bleibt Sport erlaubt.
Zahlen belegen Trend
65 Neuinfektionen hat es übers Wochenende im Kreis gegeben, teilt die Verwaltung mit. In der Stadt Mainz waren es 105 Fälle. Der für das Gesundheitsamt zuständige Dritte Beigeordnete Erwin Malkmus (FWG) resümiert: „Die neuesten Zahlen belegen leider den Bundestrend. An Ostern gab es eine kleine Ruhepause, da nicht so viel getestet wurde. Jetzt steigen leider unsere Zahlen wieder rasant in die Höhe.“
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