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Schmuck in Rüsselsheim sichergestellt – Kriminalpolizei bittet um Hinweise

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Schmuck Ruesselh B01
Schmuck Ruesselh B01

Nachdem aus einer Wohnung in Wiesbaden Wertgegenstände gestohlen wurden, durchsuchte die Polizei bereits am 1. Mai 2021 die Wohnung von zwei Tatverdächtigen in Rüsselsheim. Am Mittwoch (16. Juni 2021) wendet sich die Kriminalpolizei nun an die Öffentlichkeit und bittet um Mithilfe.

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Schmuck, Uhren und Münzen gesichert

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen fanden die Beamten bei dem 53 Jahre alten Mann und einer 42-jährigen Frau diverse Schmuckstücke, Armbanduhren und Münzen. Die beiden Tatverdächtigen konnten gegenüber der Polizei nicht nachweisen, dass der Schmuck und die Münzen ihnen gehören. Auch über die Herkunft der Wertgegenstände wollten sie keine Angaben machen.

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Der Eigentümer der Wertsachen wird gesucht

Bislang ist es der Polizei nicht gelungen, den sichergestellten Schmuck einer Straftat zuzuordnen oder die rechtmäßigen Besitzer zu ermitteln. Die Ermittler der Kriminalpolizei in Rüsselsheim fragen nun: Wer erkennt den auf dem Foto abgebildeten Schmuck oder weiß, wem die Schmuckstücke gehören? Wer etwas zu dem Schmuck sagen kann wird gebeten, sich unter der Rufnummer 06142 696-0 bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim zu melden.

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Streit zwischen Radfahrer und Fußgänger eskaliert in Wiesbaden

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Polizei Hessen
Polizei Hessen

Am Dienstagvormittag (15. Juni 2021) kam es in der Holsteinstraße in Wiesbaden-Biebrich zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.

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Der Täter flüchtete mit dem Rad

Gegen 10:20 Uhr überquerte der 62 Jahre alte Fußgänger vor der Kirche St. Kilian die Holsteinstraße. Er wollte zu seinem dort geparkten Fahrzeug laufen. Aus bislang noch ungeklärter Ursache geriet er dabei in einen Streit mit einem Fahrradfahrer, der die Holsteinstraße aus Richtung Waldstraße befuhr.

Der Streit zwischen den beiden Männern eskalierte und der 62-Jährige hielt den Radfahrer fest. Daraufhin holte der Radfahrer aus und schlug den Fußgänger. Anschließend flüchtete er mit dem Rad in Richtung Teutonenstraße.

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Personenbeschreibung des Tatverdächtigen:

  • circa 25 Jahre alt
  • dunkle kurze Haare
  • dunkler kurzer Bart
  • circa 1,80 Meter groß
  • helle, kurze Hose in „Bermudaart“
  • dunkle Turnschuhe
  • Oberkörperfrei

Wie die Polizei mitteilt, soll in der Nähe ein unbeteiligter Mann gestanden haben. Dieser sowie weitere Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0611 – 3452340 bei der Polizei Wiesbaden zu melden.

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Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Mainz

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Jockel-Fuchs-Platz Mainz
Jockel-Fuchs-Platz Mainz

Verwaltungsstab hat aufgrund der sinkenden Inzidenz und weiteren Lockerungsschritten des Landes ab Freitag, 18. Juni 2021, beschlossen die Maskenpflicht in der Innenstadt aufzuheben.

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Inzidenz seit zwei Wochen stabil unter 50

In den letzten Wochen ist die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Mainz kontinuierlich gesunken. Seit zwei Wochen liegt sie stabil unter 50, aktuell bei 38. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat der Verwaltungsstab unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Innenstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz ab Freitag, 18. Juni 2021, 0.00 Uhr aufzuheben.

Bisher musste in diesen Gebieten von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen eine Maske getragen werden. Vor kurzem hatte die Stadt bereits die Maskenpflicht am Rheinufer aufgehoben. Gestern hatte das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls weitere Lockerungen für die Maskenpflicht in Schulen und im Freien bekannt gegeben.

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Oberbürgermeister Michael Ebling und Ordnungsdezernentin Manuela Matz dazu

Oberbürgermeister Michael Ebling und Ordnungsdezernentin Manuela Matz betonen, dass die Stadt angesichts sinkender Inzidenz und einer steigenden Impfquote mit gutem Gewissen diesen weiteren Schritt hin zu mehr Normalität im Alltag gehen könne. „Vor einigen Monaten mussten wir die Regeln aufgrund stark steigender Zahlen verschärfen. Erfreulicherweise konnten wir in den letzten Wochen eine positive Entwicklung beobachten und bereits einige Lockerungen vornehmen. Jetzt ist es an der Zeit, den Bürger:innen mit der Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt sowie am Bahnhofsvorplatz auch hier etwas mehr Erleichterungen zurückzugeben“, so Ebling und Matz.

Man habe den Mainzern in den vergangenen Monaten viel zugemutet. Hätte sich die überwältigende Mehrheit nicht an die Einschränkungen gehalten, dann würde man jetzt nicht über immer weitere Lockerungen sprechen. „Die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien und die schon auf den Weg gebrachten Lockerungen sind der Verdienst der Mainzer:innen, die mit uns an einem Strang gezogen haben. Es ist uns ein Anliegen, uns bei den Menschen für die Geduld, das Verständnis und für das Mitmachen zu bedanken“, erklären der Oberbürgermeister und die Beigeordnete.

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Appell an die Bürger

Gleichwohl appellieren Ebling und Matz an die Bevölkerung, jetzt nicht unvorsichtig zu werden: „Bleiben Sie umsichtig und halten die weiter bestehenden Regeln ein. Wir sind zwar auf einem sehr guten Weg und das Licht am Ende des Tunnels wird immer heller, die Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Bitte halten Sie weiter Abstand und tragen Sie dort, wo es zu Gedränge kommt, etwa in Anstehsituationen oder am stark frequentierten Plätzen und Orten, auch weiterhin eine Maske. Damit schützen Sie sich und andere.“

Um die Pandemie hinter sich zu lassen, sei vor allem auch der weitere Erfolg der Impfkampagne entscheidend. „Wir möchten alle, die vielleicht noch zögern, ermuntern, sich unbedingt impfen zu lassen. Mit der Freigabe der Priorisierung haben alle die Möglichkeit, sich zu registrieren und sich impfen zu lassen. Nur eine möglichst hohe Impfquote gibt uns unser normales Leben zurück. Und genau das ist es, wonach wir uns alle sehnen“, sagen Ebling und Matz.

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Wasserrettung auf dem Rhein bei Budenheim

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In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (16. Juni 2021) gegen 2:00 Uhr kam es zu einem Einsatz auf dem Rhein bei Budenheim. Eine Anruferin hatte den Notruf gewählt, da sie eine Person im Rhein gesichtet hatte.

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Die Person wurde rheinabwärts getrieben

Wie die Freiwillige Feuerwehr Budenheim mitteilt, wurden sie beim Eintreffen zunächst von der Melderin eingewiesen. Kurze Zeit später konnte die Person glücklicherweise ausfindig gemacht werden. Sie trieb aufgrund der starken Strömung rheinabwärts. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Budenheim konnten die Person zügig erreichen und aus dem Wasser retten. Bereits auf dem Rettungsboot wurden kleinere Verletzungen durch die Feuerwehr versorgt. Wieder am Ufer angekommen wurde die Person dann dem Rettungsdienst und der Polizei übergeben. Der Einsatz konnte um kurz vor 3:00 Uhr beendet werden.

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Im Einsatz waren:

  • die Feuerwehr Budenheim
  • die Freiwillige Feuerwehr Ingelheim am Rhein
  • die Freiwillige Feuerwehr Niederwalluf
  • die Freiwillige Feuerwehr Oberwalluf
  • die DLRG Ingelheim am Rhein e.V.
  • die Polizei
  • die Wasserschutzpolizei
  • der DRK Rettungsdienst
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Wissenswertes zu Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung

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Eigentümer und Mieter können einzelne Ausgaben rund um ihre Wohnung steuerlich absetzen und sich einen Teil der gezahlten Nebenkosten vom Finanzamt wieder „zurückholen“. Die Jahresabrechnung ist somit für viele Steuererklärungen ein wichtiges Dokument. Doch welches Abrechnungsjahr ist für die Erstattung entscheidend? Entstehen finanzielle Nachteile, wenn die Abrechnung bis zur Abgabefrist der Steuererklärung – in diesem Jahr der 02. August – nicht vorliegt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) klärt auf.

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Was, wenn die Kostenaufstellung auf sich warten lässt?

Die zuständige Hausverwaltung erstellt für das vergangene Kalenderjahr die Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und den entfallenden Anteilen auf die einzelnen Wohneinheiten. Manchmal haben Eigentümer oder Mieter diese Kostenaufstellung bis zum gewünschten Abgabedatum ihrer selbsterstellten Steuererklärung noch nicht erhalten, da sich die Abrechnung wie aktuell in Corona-Zeiten verzögert, die finale Genehmigung seitens der Eigentümerversammlung aussteht oder die Abgabe schlicht bereits gleich zu Beginn des Folgejahres erfolgen soll. Dies sorgt gelegentlich für Unmut: viele gehen davon aus, dass beim Finanzamt beispielsweise mit der Steuererklärung 2020 auch die dazugehörige Jahresabrechnung eingereicht werden muss – doch das ist ein Irrtum.

Eigentümer oder Mieter können im steuerlichen Umgang mit den Ausgaben ihrer Wohnung grundsätzlich auswählen: Jährlich anfallende Ausgaben für Hausmeisterdienste, Gartenpflege oder Reinigungskosten können zum Teil bereits im Jahr der Vorauszahlungen steuerlich in Abzug gebracht werden, einmalige Handwerkerkosten für Reparatur-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen lassen sich meist jedoch erst nach dem Vorliegen der Jahresabrechnung geltend machen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS dazu

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS, empfiehlt, bei der Steuererklärung nicht auf die WEG-Abrechnung des Vorjahres zu warten: „Entstanden letztes Jahr absetzbare Kosten, die beschlossene Jahresabrechnung 2020 lag aber erst nach der Abgabe der Steuererklärung vor, können Sie diese Kosten und Steuervorteile regelmäßig einfach mit der folgenden Steuererklärung im Steuerjahr 2021 geltend machen.“ Das bedeutet, dass bei Steuererklärungen derartige Ausgaben zeitversetzt eingereicht werden können, so etwa in der Steuererklärung für 2020 die Kosten von 2019, in 2019 die von 2018 und so weiter. Bei diesem Vorgehen wird die Steuererklärung ohne finanzielle Nachteile fristgerecht abgegeben und die Wartezeit auf die Jahresabrechnung entfällt.

Was sind absetzbare Kosten?

Als absetzbare Kosten zählen ausschließlich die auf die Wohneinheit entfallenden anteiligen Arbeits- und entstandenen Fahrtkosten ohne Mehrwertsteuer. Ausgaben für Material oder Verwaltungsgebühren können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt lassen sich 20 Prozent der gezahlten Kosten von der Steuer absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Diese Regelung umfasst nicht allein die Jahresabrechnung, auch eigene Reparatur- und Modernisierungen in der Wohnung können regelmäßig in der Steuererklärung bei Einreichung der Rechnung und klarer Trennung von Arbeits- und Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung.

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Exhibitionist in Mainz-Finthen und Lerchenberg

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Polizeieinsatz in Mainz
Polizei Mainz

Am Dienstagmittag (15. Juni 2021) gegen 11:15 Uhr meldete sich ein Supermarkt in Mainz-Finthen über Notruf bei der Polizei. Gemeldet wurde ein sehr freizügig bekleideter Fußballfan, der sich lediglich mit Schuhen und einem Deutschland-Trikot bekleidet in dem Supermarkt aufhielt.

Ein weiteres Einkaufsgeschäft meldete sich bei der Polizei

Als die Polizei vor Ort eintraf, konnten die Beamten zunächst niemanden mit dieser Personenbeschreibung antreffen. Zeitgleich meldete sich allerdings ein anderes Lebensmittelgeschäft vom Lerchenberg bei der Polizei und berichtete ebenfalls von einem nur mit Schuhen und Trikot bekleideten Mann. Aufgrund der Personenbeschreibung ging die Polizei davon aus, dass es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt und fuhr zu dem Supermarkt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg.

In dem Geschäft angekommen konnten die Polizisten tatsächlich einen 24 Jahre alten Mann feststellen, auf den die Beschreibung zutraf. Der Mann trug weder eine Hose, noch eine medizinische Maske und weigerte sich zunächst auch, das Ladengeschäft zu verlassen. Gegen ihn wird nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob ein Strafverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen eingeleitet wird.

Wichtige Informationen zum digitalen Impfpass in Hessen

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Nachdem die meisten technischen Schwierigkeiten gelöst werden konnten, können nun auch in den hessischen Haus- und Facharztpraxen digitale Impfpässe ausgestellt werden. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) mit.

Appell an die hessischen Bürger

„Wir sind froh, dass es nun auch in Hessens Arztpraxen losgeht“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, am Mittwoch (15. Juni 2021) in Frankfurt. „Trotzdem bitten wir die Patientinnen und Patienten noch um etwas Geduld. In rund der Hälfte der Praxen wird es noch eine Umstellung im Routing durch den jeweiligen IT-Dienstleister geben müssen, damit die Praxen auf die Web-Applikation zugreifen und die Zertifikate ausstellen können. Das wird wahrscheinlich noch einige Tage dauern. Aber die andere Hälfte der Praxen erfüllt die technischen Voraussetzungen bereits und kann mit dem Erzeugen der notwendigen QR-Codes beginnen.“

Die Vorstandsvorsitzenden appellieren weiter: „Außerdem bitten wir die hessischen Bürgerinnen und Bürger erneut um Verständnis für die Situation in den Praxen: Die Belastung rund um die Pandemie, die Schwierigkeiten beim Impfen wegen des fehlenden Impfstoffs – all das ist sehr arbeitsintensiv für die Ärztinnen und Ärzte sowie deren Mitarbeitende. Deshalb wäre es wichtig, vielleicht einfach einige Tage abzuwarten, bevor man sich mit der Arztpraxis in Verbindung setzt. Hat sich der Prozess eingespielt, werden die Arztpraxen die Impfzertifikate ausstellen. Wichtig ist uns auch der Hinweis darauf, dass es keine Verpflichtung für die Praxen gibt, die Zertifikate auszustellen – weder für die eigenen Patientinnen und Patienten noch für solche, die nicht in der Praxis geimpft wurden. Praxen sind lediglich verpflichtet, die Impfung(en) ordnungsgemäß in einem geeigneten Dokument, also zum Beispiel dem gelben Impfpass, zu dokumentieren.“

Kinder lösen Feuerwehreinsatz in Worms aus

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Feuerwehr2
Feuerwehr2

Am Dienstagnachmittag (15. Juni 2021) kam es zu einem Feuerwehreinsatz in der Höhenstraße Worms-Herrnsheim. Zwei zwölf Jahre alte Jungs hatten dort mit Brennspiritus gezündelt, den sie zuvor in einem Supermarkt geklaut hatten. Dabei steckten sie einen Baumstumpf in Brand. Die Feuerwehr konnte den Brand kurze Zeit später löschen. Es entstand ein geringer Sachschaden. Die Kinder wurden durch die Polizei an ihre Eltern übergeben.

Landeshauptstadt Mainz schafft neue Kita-Plätze

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Rathaus Mainz
Rathaus Mainz

Der „Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2021 mit Prognose bis 2025“ liegt als Entwurf vor. Eine wichtige Neuerung ist die Anhebung der Ausbauquote für Kinder im dritten Lebensjahr von 90 auf nunmehr 100 Prozent. Das macht etwas mehr als 200 Plätze pro Jahrgang aus.

Der Kita-Ausbau geht weiter

„Dennoch geht der Kita-Ausbau auch unter den durch die Corona-Pandemie erschwerten Bedingungen unvermindert weiter“, sagte Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch. So sind 2021 diese vier weiteren Kitas in Betrieb gegangen:

  • Kita Annemarie-Renger-Straße
  • Kita Am Bürgerhaus Finthen
  • Kita Eduard-Frank-Straße
  • Kita Am Bürgerhaus Hechtsheim

„Trotz der genannten Erhöhung der Ausbauquote sind wir also gut vorangekommen. Bis zum Jahr 2025 müssen wir insgesamt 1.792 Plätze neu schaffen.“, so Lensch. Die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz steigt zwar nicht mehr so stark wie im Vorjahr, aber immerhin noch um 7,9 Prozent. Nach heutigem Stand seien aber keine Neubauten zusätzlich zu den bereits bis 2025 geplanten beziehungsweise im Bau befindlichen neuen 20 Einrichtungen (sowie 10 Ersatzneubauten mit Erweiterungen) notwendig. Dr. Lensch: „Und das, um es nochmals deutlich zu machen: trotz der Anhebung der Ausbauquote für die Kinder im dritten Lebensjahr.“

Zahlreiche Umstrukturierungen in vielen Mainzer Kitas

Am 01. Juli 2021 tritt das rheinland-pfälzische Kita-Zukunfts-Gesetz in Kraft. Damit einher gehen 2021 zahlreiche Umstrukturierungen in vielen Mainzer Kitas einher, die insgesamt platzneutral ausfallen. „Das rheinland-pfälzische Kita-Zukunfts-Gesetz wird auch eine Weiterentwicklung der Kindertagesstättenbedarfsplanung mit sich bringen“, berichtete der Sozialdezernent. So sei künftig der Bedarf an Betreuungsplätzen und -zeiten sowie deren Lage am Tag in den Alterskohorten U 2; Ü 2 und Ü 6 darzustellen. Hierauf gründe künftig wiederum die Personalschlüsselberechnung. Eine erste Übersicht in dieser neuen Systematik biete der aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplan auf Basis der bis zum 27.05.2021 vom Amt für Jugend und Familie freigegebenen Anträge auf Betriebserlaubnis nach dem KiTaG.

„In Mainz müssen noch 242 Betreuungsplätze in 9 Kitas freier Träger, das sind rund 2,6 Prozent aller Kitaplätze in Mainz und rund 22 Prozent aller bisherigen Teilzeitplätze in Mainz, in Ganztagsplätze mit mindestens durchgehend siebenstündiger Betreuung umgewandelt werden. Auch diese Herausforderung werden wir wie bisher in guter Zusammenarbeit mit den freien Trägern bewältigen“, sagte Sozialdezernent Dr. Lensch.

Tägliche achtstündige Betreuung montags bis freitags

Eine weitere Herausforderung für die Landeshauptstadt Mainz als örtlicher öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe werde, darauf verweist der Sozialdezernent, die Umsetzung des jetzt von der Bundesregierung beschlossenen individuellen Rechtsanspruchs aller Erstklässler ab Schuljahr 2026/2027 auf eine tägliche achtstündige Betreuung montags bis freitags (unter Anrechnung des Regelunterrichts und der Betreuungsangebote am Nachmittag der Ganztagsschule und der Betreuende Grundschule), der sukzessive auf die weiteren Grundschüler-Jahrgänge ausgedehnt werden soll; der Rechtsanspruch soll grundsätzlich als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet sein.

„Die Verwaltung hat deshalb bereits jetzt schon mit der Entwicklung eines Konzeptes zur bedarfsgerechten Umsetzung dieses Rechtsanspruchs begonnen und wird zusätzliche personellen Ressourcen bereitstellen“, informiert Sozialdezernent Dr. Lensch: „Wir fangen dabei ja nicht bei Null an.“

Modellprojekt an der Pestalozzischule in Mombach

Im Ausbau der Betreuungsangebote für Grundschulkinder am Nachmittag und in Ferien an den Schulen hat sich die Landeshauptstadt Mainz einen Schwerpunkt gesetzt und bereits 2018 im Amt für Jugend und Familie eine Koordinationsstelle geschaffen, die die Grundschulen und deren Fördervereine bei der qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Betreuungsangebote berät und unterstützt. Seit dem Schuljahr 2019/20 läuft das zweijährige Modellprojekt „Nachmittagsbetreuung an Grundschulen“ an der Pestalozzischule in Mombach. Dort wurden in Kooperation mit Schulleitung und Förderverein die Betreuungszeiten bis 17:00 Uhr erweitert, zwanzig zusätzliche Betreuungsplätze in der betreuenden Grundschule eingerichtet sowie eine Mittagsverpflegung angeboten. Ziel des Modellprojektes ist es, unter anderem ein pädagogisches Konzept sowie Standards zu entwickeln, das auf andere Betreuende Grundschulen übertragbar ist.

Rüsselsheim startet mit Lolli-Tests in Kindergärten

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Kinder, Spielen

Rüsselsheim am Main ist gleich zu Beginn der Pilotphase für freiwillige Lolli-Tests in Kitas mit dabei, mit denen auf Corona-Infektionen getestet werden kann. Mit den Lolli-Tests starten am Mittwoch (16. Juni) acht Kitas, davon vier städtische und vier freie.

Bürgermeister Dennis Grieser dazu

„Die Stadt Rüsselsheim will mehr Erkenntnisse zum bisher diffusen Infektionsgeschehen gewinnen. Die Lolli-Tests sind ein Baustein, um sonst unerkannte Infektionen zu erkennen und Infektionsketten möglichst frühzeitig zu unterbrechen“, sagt Bürgermeister Dennis Grieser.

Ab der kommenden Woche beteiligen sich dann insgesamt 23 Kitas, davon 17 städtische und sechs freie Kitas. Über diese breit angelegten Testungen in den Kitas hinaus nimmt eine städtische Kita an einer wissenschaftlichen Studie teil.

So funktionieren die Tests

Zwei Mal die Woche machen die Kinder in den teilnehmenden Kitas einen Lolli-Test und lutschen für zehn Sekunden an einem Teststäbchen. In den Gruppen bündeln die Beschäftigten bis zu anonyme 15 Proben zu einer Gesamtprobe, die ein Labor auswertet. Sollte in einer Gesamtprobe ein positives Testergebnis vorliegen, geht die gesamte Gruppe in Vorsorge-Quarantäne. Am darauffolgenden Morgen erfolgt die Einzeltestung der Teilnehmenden aus der betroffenen Gruppe.

Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage im Kreis Bad Kreuznach

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Alte Nahebruecke Bad Kreuznach 5 changed
Alte Nahebruecke Bad Kreuznach 5 changed

Einkaufs-Erlebnis durch Gastronomie und Veranstaltungen aller ArtIn ihrer Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen in Stadt und Kreis Bad Kreuznach sind sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten, IHK-Geschäftsführer Jörg Lenger, und Vizepräsident Matthias Ess einig: Es kommt jetzt darauf an, die richtigen Impulse zu setzen, um den Unternehmen eine Chance zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Aufgabe der Politik, die richtigen Hilfen zu geben

Dabei ist die wirtschaftliche Lage der Unternehmen nach den Corona-Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen sehr unterschiedlich: Während in großen Teilen des produzierenden Gewerbes, im Handwerk und auf dem Bau die wirtschaftlichen Ergebnisse 2020 gut waren und auch das laufende Jahr vielversprechend begonnen hat, haben Gastronomie und Hotellerie in großen Teilen des Landes und das gesamte Veranstaltungsgewerbe erheblich gelitten. „Da ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Hilfen zu geben, um den Unternehmen zu ermöglichen, wieder an Kunden und Umsätze zu kommen. Insbesondere das Veranstaltungsgewerbe brauche zeitnah verlässliche Perspektiven, sind sich Weingarten, Lenger und Ess einig.

Ähnliches gelte für den Einzelhandel in der Innenstadt von Bad Kreuznach. Dort zeige sich seit Jahren eine Entwicklung des Einzelhandels weg von der Innenstadt in die städtischen Randlagen. Dies drücke sich insbesondere durch zunehmende Leerstände von Ladengeschäften und der Änderung des Angebotes neuer Ladeninhaber aus. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und die IHK-Vertreter waren sich einig, dass auch in der Erreichbarkeit der Innenstadt ein entscheidender Grund dafür zu suchen sei. Die IHK und Weingarten äußern daher einhellig: „Die Verkehrswege für Kunden müssen auch in Zukunft für alle Arten von Verkehr zur Verfügung stehen, insbesondere auch für Besucher von außerhalb.“ Hier komme es darauf an, einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem richtigen und notwendigen Ausbau des Fahrradverkehrs und des ÖPNV und Verkehrs- und Parkflächen von Autos zu finden. „Es kommt auf ein vernünftiges Miteinander an,“ betonen die Gesprächsteilnehmer, „aber auch in Zukunft wird das Auto ganz wesentlich für die Kundinnen und Kunden in der Innenstadt sein.

Einkaufs-Erlebnis durch Gastronomie und Veranstaltungen aller Art

Einigkeit besteht zwischen der IHK und Weingarten auch im Bedarf eines qualifizierten Stadtmanagements. In diesem Zusammenhang sei es bedauerlich, dass der in dieser Funktion tätige Pro-City e.V. im Herbst dieses Jahres seiner Liquidation entgegensieht. „Wir halten eine neue, von Stadt, Verbänden und Einzelhändlern getragene Organisation mit dem Zweck, die Funktion der Innenstadt als regionales Zentrum und als Einkaufsstadt neu zu gestalten und zu unterhalten, für unbedingt notwendig und werden deren Arbeit unterstützen, betonen Lenger, Ess und Weingarten. Denn die Kundinnen und Kunden würden vom durch den Lockdown der letzten Monate weiter gestärkten Onlinehandel nur dann wieder vermehrt zurückgewonnen, wenn außer der Ware und dem qualifizierten Beratungsangebot auch ein Einkaufs-Erlebnis durch Gastronomie und Veranstaltungen aller Art im innerstädtischen Bereich angeboten werde.

IHK-Vizepräsident Matthias Ess und Geschäftsführer Jörg Lenger erläuterten dem Bundestagsabgeordneten auch ihre kritische Sicht auf den Ausbildungsmarkt. Viele Betriebe sind wegen der pandemischen Lage verunsichert. War vor der Corona-Krise die Ausbildungssituation noch günstig für potentielle Auszubildende und mehr Lehrstellen als Bewerber vorhanden, so haben sich etliche Ausbildungsbetriebe im Laufe des Jahres 2021 zurückgezogen. Der Bundestagsabgeordnete Weingarten und die IHK-Vertreter riefen die Betriebe auf, auch in der jetzt noch unsicheren Lage auf die Einstellung von Auszubildenden nicht zu verzichten: „Wir brauchen Nachwuchs in den Betrieben und eine solide Ausbildung wird auch in Zukunft die beste Grundlage für ein gutes Berufsleben sein.“

Infoabend in Ingelheim abgesagt – Kaum Interesse an Impfkampagne

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Der geplante Informationsabend für Menschen mit Migrationshintergrund in Ingelheim in Zusammenhang mit der Impfaufklärungskampagne des Landkreises findet aufgrund geringer Teilnehmer-Zusagen nicht statt. Angedacht war der Termin für Donnerstag, den 17. Juni.

Der nächste Infoabend findet statt am Dienstag, den 29. Juni um 18 Uhr in der Turnhalle der Integrierten Gesamtschule Oppenheim. Aufgrund der Pandemie-Situation sind Anmeldungen beim Fachbereich Asyl und Integration zwingend notwendig. Per E-Mail: Bouy.Fatima@mainz-bingen.de oder unter der Rufnummer 06132 787 3330. Zuletzt waren in der Ludwig-Eckes-Halle in Nieder-Olm und im Kulturzentrum in Bingen jeweils rund 25 Zuhörerinnen und Zuhörer dabei, als der Gesundheitsamtsleiter Dr. Dietmar Hoffmann über die Impfungen und deren positive Folgen für die Pandemiebekämpfung informierte.

Hintergrund: Über den Landkreis verteilt finden Informationsveranstaltungen statt, bei denen Dr. Dietmar Hoffmann und Behrouz Asadi über die Corona-Schutzimpfungen aufklären. Die Aufklärungskampagne richtet sich insbesondere an Menschen mit Migrationshintergrund, um etwaige Bedenken auszuräumen und die Impfbereitschaft zu erhöhen.

Tätergruppe prügelt auf 21-jährigen Mann aus Wiesbaden ein

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Zeugenaufruf 1

Am Montag (14. Juni 2021) kam es zu einem Übergriff auf einen 21-jährigen Mann aus Wiesbaden. Der Vorfall ereignete sich in der Werderstraße gegen 20:45 Uhr. Aus bislang unbekannten Gründen, kam es in der Werderstraße vor einem Wohnhaus zu einem Streit.

Die Polizei sucht Zeugen

Mehrere Angreifer aus einer Gruppe schlugen auf den 21-Jährigen brutal ein. Der junge Mann flog durch die Schläge und Tritte auf die Straße und knallte auch gegen ein geparktes Fahrzeug. Ersten Aussagen zufolge habe einer der Täter einen Baseballschläger bei sich gehabt, den er jedoch nicht einsetzte. Das Wiesbadener Haus des Jugendrechts hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat aufgenommen und nimmt Hinweise von Augenzeugen unter der Telefonnummer (0611) 345-0 entgegen.

Rheinland-Pfalz lockert Maskenpflicht in Schulen und im Freien

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mask 5246901 1920
mask 5246901 1920

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag gelten sollen. „Masken haben eine Schlüsselrolle bei der Pandemie-Bekämpfung. Da die Infektionszahlen aktuell verlässlich sinken, können wir dennoch die Maskenpflicht lockern.

Erleichterung für Schüler und Schülerinnen

Mich freut besonders, dass es ab der kommenden Woche Erleichterungen für die Schüler und Schülerinnen geben wird. Für alle Jahrgänge gilt ab Montag, dass sie keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Für alle Menschen entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen, wie im Einzelhandel und dem ÖPNV“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der heutigen Ministerratssitzung.

Weiterhin Vorsicht geboten

Bei festen Sitzplätzen bei Veranstaltungen könne die Maskenpflicht zukünftig generell entfallen. Weiterhin bleibe aber Vorsicht geboten. „In Großbritannien können wir sehen, wie sich die berechtigte Hoffnung auf die Rückkehr in ein normales Leben dank breit angelegter Impfungen und rasch sinkender Inzidenzen zerschlagen kann. Dort ist die gefährliche Delta-Variante des Virus auf dem Vormarsch. Das erinnert uns alle daran, dass das Virus nicht besiegt und die Pandemie noch nicht vorbei ist“, so die Ministerpräsidentin: Abstand und Maske haben sich als sehr effektives Mittel der Pandemiebekämpfung erwiesen, deshalb gelte es dort, wo es notwendig ist, im Grundsatz daran festzuhalten.

Impfzahlen steigen – Infektionszahlen sinken

„Die Impfzahlen steigen stetig, die Infektionszahlen sinken weiter. Wir werden heute im Land die dreimillionste Impfung vorgenommen haben. Der positive Trend erweist sich als stabil. Das gibt uns Hoffnung und neue Möglichkeiten. Dank der großen Disziplin der Menschen, konsequenter Maßnahmen sowie kluger und umsichtiger Öffnungsschritte können wir erneut etwas mehr Normalität wagen. Gerade für Brautpaare und Gastronomen setzen wir ein wichtiges Zeichen für die laufende Hochzeitssaison“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Besonders freue ihn, dass Bus- und Schiffsreisen zwei Wochen früher als ursprünglich geplant gestattet würden.

Schulen setzen Hygienekonzepte hervorragend um

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig führte die Erleichterung bei der Maskenpflicht an Schulen weiter aus: „Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte hervorragend um, die Impfungen bei unseren Lehrkräften sind weit fortgeschritten und die Inzidenzen sind stark gesunken, sodass wir jetzt auch weitere Schritte gehen können. Auch auf Bitten des Landeselternbeirats haben wir entschieden, dass unsere Schülerinnen und Schüler ab der nächsten Woche keine Maske mehr während des Unterrichts und der Pausen im Freien tragen müssen. Lehrkräfte müssen ebenfalls keine Maske mehr im Unterricht tragen. Selbstverständlich steht es Schulgemeinschaften oder einzelnen Personen frei, weiterhin Maske zu tragen, wenn sie dies wünschen. Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte zum Beispiel besonders nah an ihre Schülerinnen und Schüler herantreten oder es die pädagogische Situation erfordert.“

Folgende Bereiche werden in der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt:

  • Bei der Personenbegrenzung werden unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
  • Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich. Kantinen können wieder öffnen.
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
  • Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
  • Sportliche Aktivität wird draußen in einer Gruppe von bis zu 30 Personen (plus Trainer/anleitende Person) und in Innenräumen im Rahmen der Kontaktbeschränkung oder zu zehnt (plus Trainer) wieder möglich. Sinkt die Inzidenz unter 50, so können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reiner Kindergruppe) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
  • Hallenbäder und Thermen öffnen.
  •  Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.
  • Außerschulische Bildungsangebote werden unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen (insb. Testpflicht) in Präsenzform wieder möglich.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden wieder Auftritte ermöglicht. Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste anwesend sein. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.

Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

Nach Hochhausbrand in Gonsenheim | 46-Jähriger legt Motive für Brandstiftung offen

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Im Zusammenhang mit dem Brand am gestrigen Montag (14.06.2021), in einem Hochhaus im Stadtteil Mainz-Gonsenheim, wurde der 46-jährige Tatverdächtige am heutigen Dienstagvormittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mainz vorgeführt.

Gegen den Beschuldigten, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist, besteht der dringende Tatverdacht der schweren Brandstiftung.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wollte der 46-Jährige verhindern, dass bei der anstehenden Wohnungsräumung die Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung seiner verstorbenen Bekannten, in anderen Besitz übergehen. Hierzu entzündete er am gestrigen Montagmorgen ein Feuer in der Wohnung im 14. Obergeschoss des Hochhauses.

Vom Ermittlungsrichter wurde die Untersuchungshaft angeordnet und der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Derzeit erfolgen weitere Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort. Zur Unterstützung der Brandermittler der Mainzer Kriminalpolizei, wird ein Gutachter des Landeskriminalamts eingesetzt.

BYC-News Berichterstattung zu dem Brand

Teil 1: Großeinsatz der Feuerwehr in Mainz-Gonsenheim
Teil 2: Festnahme nach Großeinsatz der Feuerwehr in Mainz-Gonsenheim
Teil 3: Anwohnerin berichtet über den Hochhausbrand in Mainz-Gonsenheim
Teil 4: Weiterer Sprengsatz wurde in Gonsenheim vermutet