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Starke Gewitter in Mainz und Rheinhessen erwartet

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Das Wetter in den vergangenen Tagen war auch in Mainz und Rheinhessen sonnig und warm. Das wird sich in den kommenden Tagen jedoch ändern, denn ein Tief sorgt für wechselhaftes Wetter.



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Wolken, Schauer und lokale Gewitter

Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) mitteilt, sollen im Laufe des Donnerstags (9. September 2021) erste Schauer und teils starke Gewitter aus Südwesten heranziehen. Es soll allerdings mit Temperaturen zwischen 23 und 28 Grad weiterhin warm bleiben.

Auch am Freitag (10. September 2021) werden viele Wolken, Schauer und lokale Gewitter erwartet. Die Höchstwerte liegen laut DWD-Vorhersage bei 23 bis 25 Grad. Ähnlich sieht die Prognose für Samstag aus: Bei Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad kann es immer wieder zu einzelnen Schauern und Gewittern kommen.

Der Regen soll dann erst ab Sonntag (12. September 2021) wieder nachlassen, allerdings soll es auch hier bei 22 bis 25 Grad weiterhin wechselnd bewölkt bleiben.

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Lebensmittelrückruf bei EDEKA und Netto Marken-Discount

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Rückruf
Rückruf

Die Wernsing Feinkost GmbH ruft mehrere Produkte zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen einer Eigenuntersuchung ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid nachgewiesen. Eingetragen wurde dieses über das Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl. Die Sicherheit des Produktes ist damit nicht mehr gewährleistet. Aus vorsorgenden Verbraucherschutzgründen wird vom Verzehr des Produktes abgeraten.

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Folgende Produkte sind betroffen:

EDEKA und Marktkauf

  • GUT&GÜNSTIG Rote Grütze (1000-Gramm Packung) mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 26.11.2021
  • GUT&GÜNSTIG Kirsch Grütze (1000-Gramm Packung) mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.11.2021
Produktabbildung: Wernsing Feinkost GmbH / EDEKA / Netto Marken-Dicount
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Netto Marken-Discount

  • Beste Ernte Rote Grütze (1000-Gramm Packung) mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 05.11.2021
  • Beste Ernte Kirsch Grütze (1000-Gramm Packung) mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 19.11.2021
Produktabbildung: Wernsing Feinkost GmbH / EDEKA / Netto Marken-Dicount
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Kunden erhalten den Kaufpreis zurück

Die Wernsing Feinkost GmbH und die betroffenen Handelsunternehmen haben umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Kunden, die eines der entsprechenden Produkte gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

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Vermisstensuche mit Polizeihubschrauber in Ingelheim

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Vermisstenfahndung Polizei
Vermisstenfahndung Polizei

Am Mittwochabend (8. September 2021) gegen 18:45 Uhr kam es zu einer größeren Vermisstensuche rund um Ingelheim am Rhein. Im Einsatz war unter anderem auch ein Polizeihubschrauber.



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Zwei Kinder waren verschwunden

Wie die Polizei auf Anfrage von BYC-News mitteilte, wurde die Polizei um 18:36 Uhr von einer besorgten Mutter informiert, dass ihre zwei Kinder im Alter von 10 und 11 Jahren verschwunden seien. Dem vorangegangen waren wohl familiäre Streitigkeiten.

Die Polizei leitete sofort umfangreiche Suchmaßnahmen ein, an denen ein Polizeihubschrauber, ein Hundeführer, die Kriminalpolizei und mehrere Streifenwagen der umliegenden Dienststellen beteiligt waren. Das gesamte Gebiet rund um Ingelheim bis nach Bingen wurde nach den vermissten Mädchen abgesucht.

Gegen 22:45 Uhr meldete sich dann erneut die Mutter bei der Polizei und teilte mit, dass sie soeben erfahren habe, dass ihre Kinder bereits seit dem späten Nachmittag in Obhut waren und beide wohlauf sind. Die Polizei stellte daraufhin die Suchmaßnahmen ein.

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Schwerer Verkehrsunfall mit Streifenwagen in Mainz-Hechtsheim

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In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (09. September 2021) kam es gegen 0:40 Uhr im Mainzer Stadtteil Hechtsheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Streifenwagen der Polizei Mainz und einem grünen Opel Corsa-B. BYC-News war vor Ort.



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Im Kreuzungsbereich zusammengestoßen

Die beiden Fahrzeuge krachten im Kreuzungsbereich der Rheinhessenstraße / An den Mühlwegen zusammen. Der Streifenwagen, der mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem dringenden Einsatz in die Lion-Feuchtwanger-Straße unterwegs war, wollte die Kreuzung aus Richtung Robert-Bosch-Straße überqueren. Die 21 Jahre alte Fahrerin des Opel Corsa, die aus Richtung der Mainzer Innenstadt kam, konnte offenbar nicht mehr rechtzeitig Bremsen und kollidierte mit dem Audi der Polizei Mainz. Durch die Wucht des Aufpralls lösten die Airbags bei beiden Fahrzeugen aus. Der Opel Corsa drehte sich durch den Aufprall und blieb entgegengesetzt der Fahrtrichtung stehen.


Feuerwehr leistet erste Hilfe

Die Berufsfeuerwehr, die ebenfalls zu einem Einsatz in Mainz-Hechtsheim unterwegs war, kam kurze Zeit nach dem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge an der Unfallstelle vorbei. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernahmen die Feuerwehrleute der Feuerwache 1 die medizinische Versorgung der verletzten Personen. Zudem wurde von der Feuerwehr die Betriebsstoffe aufgenommen, der Brandschutz sichergestellt und die Einsatzstelle ausgeleuchtet. Die freiwillige Feuerwehr Hechtsheim übernahm derweil den Einsatz in der Lion-Feuchtwanger-Straße. Dort brannten aus unbekannten Gründen Wahlplakate.

Drei Personen verletzt

Nach aktuellen Informationen, die BYC-News vorliegen, wurden drei Personen schwer verletzt. Darunter die beiden Beamten des verunfallten Streifenwagens und die Fahrerin des Opel. Alle drei Personen wurden in umliegende Krankenhäuser transportiert. Die Unfallursache ist aktuell unklar. Ein Gutachter wurde zur Aufklärung der genauen Umstände eingeschaltet. Die Trümmer der Fahrzeuge verteilten sich über den gesamten Kreuzungsbereich.

Im Einsatz waren

Im Einsatz waren neben der Polizei Mainz und der Feuerwehr Mainz auch der Rettungsdienst mit drei Rettungswagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeugen. Die Rheinhessenstraße ist im Bereich der Straße An den Mühlwegen aktuell noch voll gesperrt (03:00 Uhr). Es wird örtlich umgeleitet. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Hier geht es zum Einsatzvideo bei Youtube 


 

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Wiederaufbau der Telekommunikationsinfrastruktur in den Flutgebieten

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Alexander Schweitzer
Alexander Schweitzer

Ich danke den beteiligten Unternehmen für diese neue und sehr erfolgreiche Art der Zusammenarbeit

Sperrung und Verkehrsänderungen in Mainz-Mombach

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beton baustelle
beton baustelle

Im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt wird die Mombacher Hauptstraße umgestaltet. Das schmale, dörfliche Straßenprofil der Hauptstraße war in die Jahre gekommen und genügte modernen Anforderungen nicht mehr.


Die Sperrung wird bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 12. September 2021, aufrechterhalten werden.

Deshalb wurde die Hauptstraße in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Im Zuge der Baumaßnahme „Die neue Hauptstraße“ kommt es wegen Asphaltarbeiten (Bauabschnitt 4, Teilabschnitt 2) zu Änderungen in der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Hauptstraße. Um die Arbeiten vornehmen zu können, wird es ab Freitag, 10. September eine vollständige Sperrung des Kreuzungsbereichs Liebigstraße/Hauptstraße geben. Die Sperrung wird bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 12. September 2021, aufrechterhalten werden.

• Der motorisierte Individualverkehr wird stadtauswärts wie folgt umgeleitet: Zwerchallee, Rheinallee, Mombacher Kreisel, In der Dahlheimer Wiese, Industriestraße, Kreuzstraße.

• Stadteinwärts gilt die gleiche Umleitungsstrecke in umgekehrter Reihenfolge.

• Von der Industriestraße aus kommend können alle Fahrzeuge bis maximal 3,5t über die Nestle- und Körnerstraße in die Hauptstraße gelangen.

• Eine weitere Umleitung erfolgt über: An der Bruchspitze, Elbestraße, Weserstraße, Obere Kreuzstraße, Kreuzstraße, Hauptstraße.

• Der Fuß- und Radverkehr kann das Baufeld passieren.

• Der LKW- Verkehr wird wie aktuell auch schon über die Autobahn A643 bis zur Anschlussstelle Mombach umgeleitet. Alle Umleitungen werden ausgeschildert.

Die Umgestaltung der Hauptstraße wurde seit dem Jahr 2014 kontinuierlich forciert. Es erfolgte eine Unterteilung in vier Bauabschnitte. Der dritte und vorletzte Bauabschnitt konnte im November 2020 fertiggestellt werden. Derzeit läuft der vierte Bauabschnitt (Höhe der Floßstraße bis in den Kreuzungsbereich der Liebigstraße). Der Teilabschnitt 3 des Bauabschnitts 4 beginnt ab Montag, 13. September. Eine gesonderte Meldung hierzu folgt in Kürze. Die Landeshauptstadt Mainz bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten im Laufe der Bauarbeiten.

Weitere Informationen zum Bauablauf, zum Projekt und zu den Ansprechpartnern erhalten Sie unter: hauptstrasse@stadt.mainz.de

Der Rheinfall bei Schaffhausen – Einer der größten Wasserfälle Europas

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Rheinfall0
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Der Rheinfall ist mit 23 Meter Höhe und 150 Meter Breite einer der größten und wasserreichsten Wasserfälle Europas. Nur wenige Kilometer vom Bodensee entfernt, gehört der Rheinfall zu den großen Attraktionen dieser Gegend. BYC-News war vor Ort.

Ein faszinierender Blick auf die Wassermassen

Er liegt westlich vom Untersee in der Schweiz und lockt zahlreiche Reisende an, die von mehreren Plattformen aus einen faszinierenden Blick auf die Wassermassen zwischen den Felsen haben. Ein weiterer Aussichtspunkt ist das Schloss Wörth, das auf einer Insel im Rhein liegt.

Fahrten mit dem Schiff

Die hinabstürzenden Wassermassen können zudem auch vom Schiff aus erlebt werden. Mit verschieden langen Rundfahrten sowie Fahrten hinüber zum Schloss Laufen in der Schweiz gibt es tolle Möglichkeiten, dem beeindruckenden Wasserfall nahe zu kommen.

Ein Gesamterlebnis aus Naturschauspiel, Kulturerbe und Gastronomie erwartet Sie auf Schloss Laufen am Rheinfall. Beeindruckend sind sowohl der Ausblick auf den tosenden Rheinfall als auch die historischen Gemäuer des 1.200 Jahre alten Schlosses, das zum Kulturerbe vom Kanton Zürich zählt.

Freizeittipp: Der goldene Herbst in Rheinhessen

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RHT Wandern im Herbst Rheinhessen Hiwweltour Bismarckturm cDomink Ketz
RHT Wandern im Herbst Rheinhessen Hiwweltour Bismarckturm cDomink Ketz

Wars das schon mit dem Sommer? Kein Problem. Die allerbeste Zeit für eine entspannte und genussreiche Auszeit fernab von Büro und Homeoffice kommt jetzt! Denn: Der Herbst wird golden. Und das kann man in Rheinhessen, dem Land der 1000 Hügel, sogar wörtlich nehmen, denn es stimmt: Ab Mitte September werfen sich die Weinberge noch einmal so richtig in Schale. Jetzt tragen sie ihr Festtagskleid. Es schimmert in den schönsten Goldtönen. Man kann sich gar nicht sattsehen. Und so viel Schönheit macht einfach glücklich und lässt auch den Betrachter strahlen.



Herbstgenuss mit dem unvergesslichen Farbenspiel von 1000 Weinhügeln

Damit sich die Glücksgefühle schon beim Planen einstellen, gibt es eine liebevoll zusammengestellte Auswahl an Arrangements für den Herbst in Rheinhessen. Die Packages kombinieren den Herbstgenuss im Glas und auf dem Teller mit dem unvergesslichen Farbenspiel der 1000 Weinhügel – zum Beispiel beim Wandern oder beim Radeln durch die Region – und natürlich beim Fotografieren. Für diesen Farbenrausch braucht man nicht um die halbe Welt zu fliegen.

Wenn der Indian Summer in Rheinhessen Einzug hält, dann ist das auch die Zeit für große Gefühle. Sehnsucht liegt in der Luft. Die Natur gibt noch einmal alles. Alles Grelle ist verschwunden. Die brüllende Hitze des Sommers, der Staub, den jeder Schritt auf den trockenen Böden aufwirbelt. Die Tage sind voll. Morgens tanzen tausend kleine Perlen auf den Blättern. Auch die Winzer lieben diese Tage. Einige von ihnen wagen das Experiment und lassen die Trauben auch jetzt noch weiter reifen, um die Kraft der goldenen Herbsttage in sich aufnehmen. Wir können es ihnen gleichtun und noch ein-mal auftanken – ehe der Winter kommt.

Die Preise für die Arrangements reichen von EUR 145,- für 2 ÜF mit mehreren Extras im Weinhotel über EUR 239,- für 2 ÜF, Menübegleitung am Abend und kostenfreie E-Bike-Nutzung bis hin zum Wohlfühlurlaub in Mainz im Viersternehotel mit wahlweise drei, vier oder fünf Übernachtung mit Halbpension. Alle Preise verstehen sich für eine Person im Doppelzimmer. Eine Zusammenschau gibt es unter https://www.rheinhessen.de/auszeit-buchen/0

Schwerer LKW-Unfall auf der Autobahn A67 bei Gernsheim

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Am Dienstagmorgen (7. September 2021) gegen 9:15 Uhr kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A67 bei Gernsheim. Eine Person wurde dabei schwer verletzt.



Zuvor hatten zwei Schwerlasttransporte die A67 blockiert

Gegen 3:30 Uhr hatten zunächst zwei mit Fertig-Ferienhäusern beladene Schwertransporte den Verkehr auf der A 67 in Richtung Süden massiv behindert. Die Brummis kamen aufgrund ihrer Breite von 4,80 Meter nicht durch die Baustelle zwischen Gernsheim und Lorsch. Die Transporte wurden anschließend mit Absicherung der Polizei rückwärts aus dem Baustellenbereich bugsiert und standen dann vor der Baustelle auf dem Standstreifen und der rechten Fahrspur. Der Verkehr in Richtung Süden wurde auf der linken Spur vorbeigeführt, wodurch es zu einem Rückstau kam.

Lastwagen fuhr auf das Stauende auf

Gegen 9:15 Uhr kam es dort dann zu einem schweren LKW-Unfall. Ein Lastwagen fuhr auf einen am Stauende befindlichen Lkw auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser auf einen weiteren Lastwagen geschoben.

Der 23 Jahre alte Fahrer des auffahrenden LKW`s wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Die beiden anderen unfallbeteiligten LKW-Fahrer wurde leicht verletzt.

Gefahrstoff trat aus einem LKW aus

Aus einem der beteiligten Lastwagen trat allerdings Magnesiumsulfat, ein Gefahrgut das für Hautreizungen sorgen kann, aus. Daher musste der Gefahrenbereich vollständig gesperrt werden. Zudem mussten alle drei Lastwagen geborgen werden.

Kilometerlange Rückstaus waren die Folge

Wie die Polizei auf Anfrage von BYC-News berichtet, musste die Fahrbahn in Richtung Süden für rund 20 Stunden vollgesperrt werden. Auch die Gegenfahrbahn musste für die Landung des Rettungshubschraubers für einen kurzen Zeitraum vollgesperrt werden. Die über die A67 führende Landstraße L3112 zwischen Gernsheim und Alsbach-Hähnlein wurde für die Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen ebenfalls vollgesperrt. Es kam zu kilometerlangen Rückstaus, auch auf den Umleitungsstrecken.

Neben der Polizei waren auch zahlreiche Feuerwehren, der Rettungsdienst, ein Rettungshubschrauber sowie die Autobahnmeisterei im Einsatz.

Exhibitionist in Mörfelden-Walldorf unterwegs

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Am Dienstagvormittag (7. September 2021) wurde eine 81 Jahre alte Seniorin auf einem Waldweg in Verlängerung der Bürgermeister-Klingler-Straße von einem Exhibitionisten belästigt. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.



Der Mann war mit einem Fahrrad unterwegs

Die ältere Dame war gegen 11:00 Uhr auf dem Waldweg unterwegs. Dort traf sie auf einen 40 bis 50 Jahre alten Mann, der mit einem Fahrrad ebenfalls auf dem Waldwegs unterwegs war. Der Mann entblößte sich plötzlich vor der Frau und zeigte sich ihr in schamverletztender Weise.

Personenbeschreibung des Tatverdächtigen:

  • männlich
  • 40 bis 50 Jahre alt
  • 1,70 bis 1,75 Meter groß
  • kräftige Statur
  • sprach Hochdeutsch
  • Brille mit dunklem, eckigem Rand
  • schwarze Hose

Zeugen werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim unter der Rufnummer 06142 – 6960 zu melden.

Die Malteser Mainz suchen Unterstützung

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2013 06 DEMENZDIENST © Katharina Eckhardt FD 01
2013 06 DEMENZDIENST © Katharina Eckhardt FD 01

Die Malteser in Mainz suchen neue Ehrenamtliche zur Verstärkung ihres Demenzdienstes. Am Freitag, 24. September 2021, startet der 40 Unterrichtsstunden umfassende Vorbereitungskurs für künftige Helfer im Online-Format. Einige Plätze sind noch frei, sodass Anmeldungen von weiteren Interessierten noch möglich sind.



Betreuung von Menschen mit Demenz

Ziel des Demenzdienstes ist die Entlastung Angehöriger und die Betreuung von Menschen mit Demenz – gerade in Corona-Zeiten eine besondere Herausforderung. Die Betreuung findet normalerweise stundenweise und ganz individuell im häuslichen Umfeld der betreffenden Familie oder in der Betreuungsgruppe „Café Malta“ statt.

Friederike Coester, Leiterin des Demenzdienstes dazu

„Wir bieten nun bereits zum zweiten Mal eine Onlineschulung an. Mit dem erstmalig im Frühjahr durchgeführten Format haben wir gute Erfahrungen gemacht – insgesamt 13 Demenzbeleiterinnen und -begleiter haben mit Erfolg abgeschlossen. Voraussetzung sind die geübte Teilnahme an Online-Videokonferenzen und eine stabile Internetverbindung“, sagt Friederike Coester, Leiterin des Demenzdienstes. „Für Interessenten, die die Schulung gern im Rahmen einer Präsenzveranstaltung besuchen möchten, stellen wir gern den Kontakt zu unseren Kollegen vom Bereich der sozialpflegerischen Ausbildung her“, so Coester weiter.

Die 40 Unterrichtseinheiten des Online-Moduls finden an Wochentagen abends und an einem Samstagvormittag sowie in Form von kleinen Hausaufgaben und einer Abschlussarbeit, die ebenfalls von zu Hause durchgeführt wird, statt. Schulungsabschluss ist der 13. Oktober Für Rückfragen und Anmeldungen steht Friederike Coester gerne zur Verfügung unter Telefon 06131/2504-121, per E-Mail an friederike.coester@malteser.org

 

Warnung: Falscher Johanniter Mitarbeiter sammelt Spenden in Mainz-Ebersheim

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Polizei Mainz
Polizei Mainz

Aufmerksame Mitbürger haben den Johanniter Regionalverband Rheinhessen informiert, dass derzeit ein angeblich ehrenamtlicher Johanniter-Mitarbeiter in Mainz-Ebersheim von Haus zu Haus unterwegs ist.



Betrüger wollen Bargeld sammeln

Es soll demnach Bargeld für die von Hochwasser betroffenen Gebiete im Ahrtal gesammelt werden, um den Menschen direkte Hilfe zukommen zu lassen. Die Johanniter weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Betrüger handelt. Er ist nicht von den Johannitern beauftragt.

Grundsätzlich wird kein Bargeld für die Hochwasserkatastrophe gesammelt. Zudem tragen die Mitarbeitenden der Johanniter immer einen Dienstausweis und Dienstkleidung. Die Polizei ist informiert. Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Person inzwischen in einem anderen Stadtteil unterwegs ist.

Feuerwehr Alzey: Brand eines Schwertransportes auf der Autobahn A61

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Bei einem auf der Autobahn A61 in Fahrtrichtung Koblenz fahrenden Schwertransport mit einem Gesamtgewicht von 107t kam es am 07. September 2021 gegen 22:35 Uhr zu einem Reifenschaden am Auflieger. Durch den 52jährigen Fahrer konnte der Sattelzug auf dem Standstreifen kurz nach dem Parkplatz Wiesbach zum Stehen gebracht werden.


Auf Grund der enormen Hitze entzündete sich der Reifen und das entstandene Feuer griff auch auf den Auflieger über. Während der durch Kräfte der freiwilligen Feuerwehr Alzey durchgeführten Löscharbeiten musste die A61 in beiden Fahrtrichtung vollgesperrt werden.

Während die Fahrtrichtung Ludwigshafen bereits nach 20 Minuten wieder freigegeben werden konnte, blieb die Fahrtrichtung Koblenz bis ca. 00:15 Uhr voll gesperrt. Durch die Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim war eine entsprechende Ableitung an der Anschlussstelle Bornheim eingerichtet worden. Trotz dessen kam es zu einer erheblichen Staubildung. In Folge der Brandschäden war der Schwerlastauflieger nicht mehr fahrbereit.

Da durch den Brand ein Umladen des 62t schweren Tunnelbohrkopfes erforderlich war, blieb der rechte Fahrstreifen weiterhin gesperrt. Die Bergung soll im Verlauf des 08.09.2021 durchgeführt werden. Voraussichtlich wird es hierbei zu einer erneuten Vollsperrung der Fahrtrichtung Koblenz ab der Anschlussstelle Bornheim kommen. Der Fahrer blieb unverletzt. Der Schaden am Auflieger dürfte sich auf etwa 10000 Euro belaufen.

Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall auf der Autobahn A63 bei Saulheim

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Verkehrsunfall Autobahn A63
Foto: privat

Am Dienstagnachmittag (7. September 2021) gegen 14:30 Uhr kam es auf der Autobahn A63 kurz hinter der Anschlussstelle Saulheim in Fahrtrichtung Kaiserslautern zu einem Verkehrsunfall.



Rechts überholt und zu früh eingeschert

An dem Unfall beteiligt waren zwei Fahrzeuge. Eines der beiden fuhr auf dem rechten Fahrstreifen, das andere auf dem linken. Der Fahrer auf der rechten Fahrspur überholte den anderen Wagen, blinkte nach links und scherte dann unvermittelt auf den linken Fahrstreifen ein. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Durch die Wucht des Aufpralls und den Versuch, gegenzulenken, krachte ein Wagen gegen die Mittelleitplanke, der andere gegen die rechte Leitplanke.

Sowohl der Fahrer als auch seine Beifahrerin des unfallverursachenden Autos wurden leicht verletzt. Sie wurden vorsorglich in Krankenhäuser gebracht, da die Airbags des Fahrzeugs ausgelöst hatten. An beiden Autos und Leitplanken entstand durch den Unfall Sachschäden.

Rheinland-Pfalz beschließt „2G+“-System und neue Corona-Warnstufen

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Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden“, so Malu Dreyer. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein.



2G+ System entwickelt

Eine genau bundeseinheitliche Festlegung war leider bislang nicht möglich. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen.

Zutritt von nicht immunisierten Menschen reduziert

Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wir haben aktuell mehr als fünf Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. An die Warnstufen knüpften differenzierte Maßnahmen an; da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist.

Kinder unter 12 zählen nicht für die 2G+ Regel

In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel. Teilhabe sei durch diese Regelung gewährleistet.

Neue Warnstufen

Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden, so die Ministerpräsidentin.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts.

Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.



Lage weiter angespannt

„Die Lage ist weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Der Impffortschritt in Rheinland-Pfalz ist gut, das belegen bisher 5 Millionen Impfungen. Wir dürfen nicht nachlassen in unseren Anstrengungen. Nur so kommen wir sicher aus der Pandemie und verhindern einen erneuten Lockdown“, appellierte der Gesundheitsminister.

Auswirkungen auf den schulischen Alltag

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erläuterte die Auswirkungen der jeweiligen Warnstufen auf den schulischen Alltag: „Kinder und Jugendliche brauchen ihre Schule. Deshalb sorgen wir dafür, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen und bei einem hohen Schutzniveau zur Schule gehen können. In Bildungseinrichtungen gelten deshalb strengere Regeln als in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft. Jede Woche werden aktuell rund 520.000 Schülerinnen und Schüler zwei Mal getestet. Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte konsequent um. Das belegt auch die begleitende Studie des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamts und der Universität Heidelberg. Das Land hat darüber hinaus insgesamt ein Fördervolumen von 18 Millionen Euro für Maßnahmen zur Raumlufthygiene zur Verfügung gestellt. Auch nach den beiden Präventionswochen zum Schuljahresstart behalten wir ein hohes Schutzniveau bei. Deshalb sind die Schulen auch in den drei Warnstufen umfasst. Das gibt – gemeinsam mit den einheitlichen Quarantäneregelungen – Sicherheit und Klarheit vor Ort.“

Ab Warnstufe 1 gilt in Schulen Maskenpflicht

In allen Schulen, so die Ministerin, gelte in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

Folgen für Schüler bei Infektion

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. „Es ist gut, dass – analog zu den Kindertagesstätten – ein Verfahren gewählt wurde, dass den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung bestmöglich vereinbart“, so die Bildungsministerin.

„2G+“-System und neue Warnstufen

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Dabei sind die für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30. Juni 2020 in der Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte innerhalb von sieben Tagen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“ bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz. Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet.

Leitindikator „Anteil Intensivbetten“

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes.

Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.



Weitere Änderungen in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:

Maskenpflicht: Bei der Maskenpflicht wird nun stets das Tragen einer Maske des Standards eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) oder eine KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards vorausgesetzt.

Testpflicht, Status „geimpfte Person“ und „nicht-immunisierte Person“: Ist eine Testpflicht vorgeschrieben, gilt diese – wegen einer Einheitlichkeit anders als in der 25. CoBeLVO – nunmehr nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre, aber weiterhin nicht für Schülerinnen und Schüler. Hintergrund sind die in Schulen regelmäßig stattfindenden Testungen und das damit bereits erreichte hohe Schutzniveau. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt.

Aufenthalt im öffentlichen Raum: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal 25 Personen zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen nicht mitzählen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden damit also bei der Personenanzahl nicht mitberücksichtigt. Bei Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Veranstaltungsbereich: Die bisherige Differenzierung zwischen „kleinen“ Veranstaltungen (innen 350 Personen, außen 500 Personen) und „großen“ Veranstaltungen (bis 5.000 Personen bei Inzidenz unter 35) entfällt. Es wird nur noch zwischen innen und außen unterschieden. Es wird sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich die jeweils zulässige Zuschaueranzahl an nicht-immunisierten Personen festgelegt, die sich in Abhängigkeit von der am Veranstaltungsort jeweils geltenden Warnstufe bestimmt. Über diesen Personenkreis hinaus können allerdings bei allen Veranstaltungen eine beliebige Anzahl an geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleichgestellten Personen (= Kinder bis 11 Jahre) teilnehmen, lediglich bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze ist die Gesamt-Personenzahl auf 25.000 gedeckelt.

Veranstaltungen im Innenbereich: Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 100, bei Warnstufe 3 auf 50. Es gilt immer die Pflicht zur Kontakterfassung. Es gelten je nach Wahl der Veranstalterin oder des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht.

Veranstaltungen im Freien: Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen sind bei Warnstufe 1 bis zu 1.000 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 400, bei Warnstufe 3 auf 200. Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze sind bei Warnstufe 1 bis zu 500 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 200, bei Warnstufe 3 auf 100. Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte Personen die Testpflicht (Sicherstellung „3G“), sowie für den Innenbereich die Pflicht zur Kontakterfassung die Vorausbuchungspflicht.

Nach Wahl des Veranstalters gilt entweder das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht. Bei einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch die Einhaltung des sogenannten „Schachbretts“ gewahrt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen die Anzahl der nicht-immunisierten Personen nicht mehr als 25 beträgt (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall von der zuständigen Kreisordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erteilt werden.

Religionsausübung: In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot – durchgehend die Maskenpflicht. Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Kommunions-/Konfirmations-/Firmunterricht o.ä. in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen teil (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Diskotheken / Clubs: Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen in der CoBeLVO mehr vorgesehen. Es gelten insoweit die für den Veranstaltungsbereich geltenden Regelungen.

Arbeits- und Betriebsstätten: Nicht-immunisierte Personen, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, unterliegen der Testpflicht. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Testpflicht für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet.

Körpernahe Dienstleistung: Es gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht. Ausnahme: Dienstleistungen aus medizinischen Gründen, Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Gastronomie: Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Hotellerie, Beherbergungsbetriebe: Für Gäste von Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht bei Anreise sowie nachfolgend dann alle 72 Stunden.

Sport: Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich sind mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen, Saunen und Badeseen ist sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich die zulässige Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Personen – wie bisher – auf die Hälfte der sonst üblichen Besucherzahl beschränkt.

Sind nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt die Beschränkung der Personenzahl, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Freizeiteinrichtungen, Zoos, Spielhallen: Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen sowie in Zoos und botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Gleiches gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen. Sind in Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht: Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Museen, Ausstellungen: Es gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Sind in einem Museum, einer Ausstellung, Gedenkstätte oder sonstigen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) anwesend, entfallen die Begrenzung der Personenzahl, das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht. Die übrigen Schutzmaßnahmen (insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.