Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg teilt mit. Etwa 3.600 Briefwahlunterlagen wurden seit Donnerstag (9. Dezember 2021) durch städtische Mitarbeiter in den Stadtteilen Ginsheim und Gustavsburg verteilt. Somit haben alle Bürger, die bereits an der letzten Wahl teilgenommen haben, ihre Unterlagen automatisch zugestellt bekommen. Diejenigen, die ihre Unterlagen erst nach der ersten Wahl beantragt haben, bekommen sie in den nächsten Tagen per Post zugestellt.
Bauarbeiten an der Salzbachtalbrücke: Ab Montag rollt der Verkehr teilweise wieder
Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Bundesstraße 263 liefen in dieser Woche auf Hochtouren. Bereits am Montagmittag (13. Dezember 2021) soll der Verkehr wieder stadteinwärts rollen. Ab Dienstagmittag steht auch ein Fahrstreifen stadtauswärts zur Verfügung: Bis zum Ende der KW 50 sollen alle Arbeiten im Fahrbahnbereich abgeschlossen sein, sodass die Verkehrsteilnehmer wieder ohne Einschränkungen den Bereich passieren können. Den Auftakt zur Wiederinbetriebnahme der verkehrlichen Infrastruktur bildet der wiederhergestellte Radweg, wo bereits zum Wochenstart uneingeschränkt losgeradelt werden kann.
183.000 Euro für Nierstein zur Entwicklung der Innenstadt
Innenminister Roger Lewentz hat mitgeteilt, dass die Stadt Nierstein (Landkreis Mainz-Bingen) in diesem Jahr weitere 183.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ für die laufende Entwicklung der Innenstadt erhält. Seit 2018 unterstützen Land und Bund die Entwicklung des Fördergebiets und haben seither 570.000 Euro bereitgestellt.
Innenminister Roger Lewentz
„Mit den bewilligten Mitteln möchte Nierstein weitere Vorbereitungsmaßnahmen, erste private Modernisierungsmaßnahmen und den Bau des Parkplatzes in der Breitgasse vorantreiben. Die Maßnahmen tragen zur langfristigen Stärkung der Innenstadt bei und sind Teil einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie“, sagte Innenminister Lewentz.
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels. Daneben stehen mit den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ weitere Programme für die Entwicklung von Innenstädten sowie sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung. Das Angebot wird durch ein Investitionsprogramm für Sportstätten abgerundet.
„Das Fördersystem der Städtebauförderung hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten insbesondere für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln“, so Minister Lewentz. Er hob hervor, dass das Land den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu Seite stehe.
Im Programmjahr 2021 können in der Städtebauförderung insgesamt wieder rund 90 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt werden. Im Zeitraum von 2010 bis 2020 profitierten rund 200 Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz mit etwa 780 Millionen Euro von der Städtebauförderung.
Entwurf für den neuen Zolltorplatz in Oppenheim
Damit sich möglichst viele Oppenheimer Bürger im Vorfeld ein Bild von der Neugestaltung des Zolltorplatzes machen können, hat die Stadt Oppenheim den aktuellen Stand der Entwurfsplanung vom Bopparder Büro Planwerk Häuser jetzt öffentlich ausgehängt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Vorhaben der Stadt frühzeitig und bürgernah kommunizieren
Zu sehen sind Visualisierungen und Planskizzen der Neugestaltung in den Aushangkästen in der Turmstraße – in unmittelbarer Nähe des künftigen Zolltorplatzes – sowie am Marktplatz. „Mir ist es wichtig, über die zentralen Vorhaben der Stadt frühzeitig und bürgernah zu informieren und so die Öffentlichkeit einzubinden. Denn je weiter der Planungsprozess fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es, etwas zu ändern. Ein großer Konsens im Vorfeld ist wesentlich, um Zeit– und Kostenplanung bei großen Bauvorhaben im Griff zu behalten“, so Silke Rautenberg, Erste Beigeordnete der Stadt Oppenheim.
Das Aushängen der Pläne vor Ort sieht sie als einen Weg, schnell und kostengünstig zu informieren. Hinweise und Anregungen aus der Bürgerschaft seien ausdrücklich erwünscht. Wem der Weg zu den Aushangkästen zu weit ist, findet die Präsentation mit den Plänen auch auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-oppenheim.de eingestellt.
Die neue Freiraumgestaltung des Zolltorplatzes ist Teil des städtischen Sanierungsprogramms und eines der größten Bauvorhaben der Stadt im kommenden Jahr. Eine Kostenbeteiligung der Anlieger wird es hier nicht geben.
Mainz-Kostheim: Essity Deutschland für Nachhaltigkeitsengagement ausgezeichnet
Essitys Engagement für Nachhaltigkeit wurde erneut mit einem Spitzenplatz auf der renommierten A-Liste der CDP (Carbon Disclosure Project, London) gewürdigt. Die Umweltschutz- und Non-Profit-Organisation honorierte insbesondere Essitys Einsatz im Kampf gegen Waldrodung mit einem vorderen Platz auf der A-Liste. Für Essitys Führungsrolle im Umweltschutzbereich gab es außerdem die Note A- („gut“) im Index für Klimawandel.
Nachhaltige Ausgestaltung des Landschaftsraums
Mit seinem ambitionierten Engagement gegen Waldrodung und für eine verantwortungsvolle Forstwirtschaft ist Essity ein Vorreiter hinsichtlich Zielsetzung, Aktivitäten und Transparenz im Umweltbereich, wie die CDP herausstellt. Essity bekämpft Waldrodungen unter anderem durch seine Rolle im Consumer Goods-Forum und in der Forest Positive Coalition of Action. In diesen Foren adressiert Essity das Thema gemeinsam mit anderen Unternehmen und Organisationen und unterstützt aktiv die Biodiversität. So hat Essity im Jahr 2021 beispielsweise ein Projekt mitfinanziert, das nachhaltige Forstwirtschaft im Nordwesten Russlands fördert und örtliche Kommunen und lokale Stakeholder bei der nachhaltigen Ausgestaltung des Landschaftsraums unterstützt.
Magnus Groth, Essity-Vorstandsvorsitzender und CEO
„Durch unsere Angebote im Bereich Hygiene und Gesundheit sorgen wir für mehr Wohlbefinden auf der ganzen Welt. Wir wollen unseren Umweltauswirkungen kontinuierlich reduzieren und haben uns klare Umweltziele gesetzt. Mit Roadmaps und Entwicklungsplänen gehen wir aktiv vor und messen unsere Ergebnisse. Die Anerkennung durch CDP zeigt uns, dass wir gewaltige Fortschritte machen und damit auch Verbesserungen für unsere Kunden, die Verbraucher*innen und unseren Planeten erreichen“, sagt Magnus Groth, Essity-Vorstandsvorsitzender und CEO.
Die jährliche Daten-Aufstellung der CDP ist breit anerkannt und gilt als Benchmark, wenn es darum geht, die Umweltaktivitäten von Unternehmen transparent zu machen.
Über Essity
Essity ist ein global führendes Hygiene- und Gesundheitsunternehmen. Wir engagieren uns für die Verbesserung der Lebensqualität durch hochwertige Hygiene- und Gesundheitslösungen. Wir vertreiben unsere Produkte und Lösungen in rund 150 Ländern unter vielen starken Marken, darunter die Weltmarktführer TENA und Tork, aber auch bekannte Marken wie Jobst, Leukoplast, Libero, Libresse, Lotus, Nosotras, Saba, Tempo, Vinda und Zewa. Essity beschäftigt weltweit rund 46 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Umsatz im Jahr 2020 betrug 11,6 Mrd. Euro. Essity hat seinen Hauptsitz in Stockholm (Schweden) und ist an der Nasdaq Stockholm notiert. Essity überwindet Barrieren und schafft mehr Wohlbefinden. Unser Geschäftsmodell trägt zu einer gesunden, nachhaltigen Kreislaufgesellschaft bei. Neben den Verwaltungsstandorten in Hamburg, Mannheim und München-Ismaning gibt es Produktionsstätten in Emmerich, Hamburg, Mainz-Kostheim, Mannheim, Neuss und Witzenhausen mit einer Belegschaft von insgesamt rund 4.600 Mitarbeitern. Mehr Informationen unter www.essity.de.
Boehringer Ingelheim bringt barrierefreien Beipackzettel auf den Markt
Als erstes Pharmaunternehmen integriert Boehringer Ingelheim einen Gebärdensprach-Avatar in einen Beipackzettel und macht damit lebenswichtige Produktinformationen für gehörlose Menschen einfach zugänglich. Für die meisten Gehörlosen ist die Gebärdensprache Muttersprache. Viele lernen zwar die Laut- und Schriftsprache, dennoch bleiben medizinische Fachbegriffe eine Herausforderung. Der digitale Übersetzer setzt genau dort an: Er übersetzt und erklärt komplexe Begriffe zur Anwendung und Handhabung des Medikaments in animierter Gebärdensprache und bietet ein umfassendes Lexikon für spezifische Fachbegriffe.
Der Zugang zu den animierten Produktinformationen erfolgt einfach und barrierefrei über einen QR-Code im Beipackzettel
Der Code lässt sich mit dem Smartphone scannen und leitet auf eine Webseite weiter. Dort sind Erklärvideos mit und ohne digitalen Gebärdenübersetzer hinterlegt. Seit kurzem wird das Angebot in einem ersten Beipackzettel in deutscher Sprache getestet, weitere sollen folgen.
Etwa 70 Millionen Menschen weltweit sind gehörlos. Für viele unter ihnen ist die Verarbeitung der täglichen Nachrichtenflut eine enorme Herausforderung, denn nur wenige Informationen werden in Gebärdensprache angeboten. Doch gerade bei lebenswichtigen Inhalten macht barrierefreie Kommunikation den Unterschied.
Olaf Guttzeit, Inklusionsbeauftragter bei Boehringer Ingelheim in Deutschland
„Es ist uns ein großes Anliegen, für unsere Mitarbeitenden sowie für unsere Patientinnen und Patienten die besten Rahmenbedingungen zu schaffen und echte Teilhabe zu ermöglichen. So legen wir den Grundstein dafür, dass alle ihr volles Potenzial entfalten können und leisten einen wesentlichen Beitrag für die Nachhaltigkeitsstrategie von Boehringer Ingelheim. Wir wollen Barrieren ab- und Brücken aufbauen. Es freut uns sehr, mit dieser neuen Anwendung unsere Produkte ohne Hürden und leicht verständlich für gehörlose Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen“, so Olaf Guttzeit, Inklusionsbeauftragter bei Boehringer Ingelheim in Deutschland.
Für die technische Umsetzung hat sich das Boehringer Ingelheim Team mit Sign Time, einem Software-Dienstleister aus Österreich, zusammengetan. Die Wiener Spezialisten kombinieren den animierten Avatar mit einem Computerprogramm, das stetig lernt und den Sprachschatz des Avatars erweitert. „Mit unserem Angebot setzen wir uns dafür ein, die Welt für Gehörlose barrierefrei zu machen. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es kein weiteres Pharmaunternehmen, das mittels eines Avatars die komplexen Produktinformationen so einfach für Gehörlose bereitstellt. Wir freuen uns gemeinsam mit Boehringer Ingelheim diesen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Teilhabe erreicht zu haben“, sagt Georg Tschare, Geschäftsführer von Sign Time.
Für Boehringer Ingelheim ist Inklusion tief in der Unternehmenskultur verankert
Als erstes deutsches Unternehmen hat Boehringer Ingelheim im Jahr 2012 einen Aktionsplan veröffentlicht, der die UN-Behindertenrechtskonvention in die praktische Anwendung bringt. 2020 wurden die Maßnahmen evaluiert und deutliche Fortschritte in den Handlungsfeldern Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsmanagement, Prävention und Rehabilitation sowie Mobilität und Barrierefreiheit verzeichnet. Im vergangenen Jahr gewannen insbesondere die Themen digitale Teilhabe und Barrierefreiheit an Bedeutung. Neben dem Gebärdensprach-Avatar halfen vor allem Informations- und Lernangebote den Mitarbeitenden mit und ohne Behinderungen dabei, die internen Softwarelösungen optimal zu nutzen und auf ihre Bedürfnisse einzustellen.
Über Boehringer Ingelheim
Boehringer Ingelheim arbeitet an bahnbrechenden Therapien, die das Leben von Mensch und Tier verbessern. Als führendes forschungsgetriebenes biopharmazeutisches Unternehmen schafft das Unternehmen Werte durch Innovationen in Bereichen mit hohem ungedeckten medizinischen Bedarf. Seit seiner Gründung im Jahr 1885 ist Boehringer Ingelheim in Familienbesitz und verfolgt eine langfristige Perspektive. Rund 52.000 Mitarbeitende bedienen mehr als 130 Märkte in den drei Geschäftsbereichen Humanpharma, Tiergesundheit und Biopharmazeutische Auftragsproduktion.
SWR plant im Jahr 2022 mit rund 1,5 Milliarden Euro an Aufwendungen
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) den Haushaltsplan für das Jahr 2022 beraten und genehmigt. In den Wochen zuvor haben intensive Beratungen in den beiden Landesrundfunkräten sowie im Verwaltungsrat stattgefunden. Dieser hatte den Haushaltsplan bereits festgestellt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 bildet die Basis für den Wandel des SWR in der aktuellen Beitragsperiode
Die Liquiditätsreserve, die in einem zehnjährigen Einspar- und Umbauprozess erwirtschaftet wurde, ermöglicht es nun, die digitale Offensive weiter fortzusetzen. Neben den bisherigen linearen Programmen entstehen eine Vielzahl von neuen nonlinearen Produktionen, z. B. für die ARD Mediathek, um verstärkt jüngeres Publikum mit einem attraktiven Angebot zu versorgen. Ziel des SWR ist es dabei, mit Information, Kultur und Unterhaltung den Menschen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Orientierung, Heimat und Geborgenheit zu bieten.
Erträge versus Aufwendungen
Insgesamt sieht der Haushaltsplan für das Jahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 1.470 Millionen Euro und Erträge von 1.253 Millionen Euro vor. Der Bilanzverlust beläuft sich 2022 auf rund -216 Millionen Euro. Das Bilanzergebnis wird von bilanziellen Effekten im Zusammenhang mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bestimmt, auf die der SWR keinen Einfluss nehmen kann. Für das – um diese Effekte korrigierte – operative Ergebnis, welches das unmittelbare wirtschaftliche Handeln des SWR besser abbildet, wird zum Jahresende 2022 mit einem Minus in Höhe von -145 Millionen Euro gerechnet. Finanziert wird dieses negative Ergebnis durch einen Abbau von den Liquiditätsreserven (sog. Eigenmittel), die im zehnjährigen Sparprozess erwirtschaftet wurden und jetzt gezielt für den Umbau des Senders genutzt werden sollen.
Kai Gniffke: Weg der digitalen Transformation
Kai Gniffke, Intendant des SWR: „Wir gehen den Weg der Transformation zu einem innovativen multimedialen Medienhaus konsequent weiter. Mit dem Haushalt 2022 stellen wir sicher, dass der SWR auch in Zukunft allen Menschen in seinem Sendegebiet ein attraktives Angebot bieten kann – auch denen, die uns auf anderen Kanälen finden. So leisten wir weiter unseren Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft und einer lebendigen Demokratie.“
Adolf Weiland: SWR mit solider Haushaltsplanung
Adolf Weiland, Rundfunkratsvorsitzender des SWR: „Für das Jahr 2022 hat der SWR eine gewohnt solide Haushaltsplanung vorgelegt. Doch auch wenn für das nächste Jahr alles in trockenen Tüchern ist, so ist die ungewisse finanzielle Zukunft dennoch spürbar. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar den öffentlich-rechtlichen Sendern mit seinem Urteil zur Rundfunkfinanzierung den Rücken gestärkt, aber wie sich der Beitrag zukünftig weiterentwickelt, ist derzeit nicht absehbar und birgt nicht zu unterschätzende Risiken.“
Hans-Albert Stechl: Gute Grundlage für kommendes Jahr
Hans-Albert Stechl, Verwaltungsratsvorsitzender des SWR: „Der Haushalt 2022 ist eine gute Grundlage für das kommende Jahr. Der Sender hat in den zurückliegenden Jahren hervorragend gewirtschaftet. Mit seinem vor mehr als zehn Jahren begonnenen Einspar- und Umbauprozess hat er frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und den Weg in Richtung Digitalisierung konsequent vorangetrieben. In der ARD nimmt der SWR eine Vorreiterrolle ein. Nach Ansicht des Verwaltungsrats ist der Sender bestens aufgestellt und für die nahe Zukunft gut gewappnet.“
Im Vorfeld hatten die beiden Landesrundfunkräte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie der Verwaltungsrat die Planungen für 2022 eingehend beraten. Der Verwaltungsrat hatte den Haushaltsplan in seiner Sitzung Ende November bereits festgestellt.
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: „Wichtige Hilfe, um Einkommensverluste zu reduzieren“
„Ich unterstütze und begrüße ausdrücklich die heute im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Damit erhalten die Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit. Gerade für die Menschen in der Flutregion im Ahrtal ist dies auch ein wichtiges Signal der Unterstützung“, sagte Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer.
Nach wie vor sichert die Kurzarbeit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen
Rheinland-Pfalz hatte erst kürzlich den Bund aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Flutregion dauerhaft sichern. Mit der beschlossenen Regelung erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Ab dem siebten Bezugsmonat liegen die Prozentsätze bei 80 bzw. 87 Prozent.
„Nach wie vor sichert die Kurzarbeit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen und vermeidet Arbeitslosigkeit und Insolvenzen. Damit das auch so bleibt, ist die von Hubertus Heil vorgeschlagene Erhöhung dringend notwendig. Sie ist für die Beschäftigten eine wichtige Hilfe, um Einkommensverluste zu reduzieren und eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fachkräfte im Unternehmen zu halten. So können sie nach der vierten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2022 wieder voll durchstarten“, sagte Schweitzer.
Die Regelungen zur Erhöhung des gestaffelten Kurzarbeitergeldes sollen ebenso wie der bereits verlängerte erleichterte Zugang zu Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 gelten. Alle Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, erhalten die erhöhten Sätze. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
Großeinsatz der Feuerwehr in Bingen – Mehr als 300 Bewohner aus Hochhaus evakuiert
Am Samstagabend (11. Dezember 2021) waren Rettungskräfte in Bingen-Bingerbrück im Großeinsatz und bekämpften ein Feuer in der Stromberger Straße. Das sogenannte Panoramahaus stand über mehrere Etagen in Flammen. Mehr als 300 Bewohner mussten aus dem 18-stöckigen Hochhaus evakuiert werden. BYC-News war vor Ort.
Feuer im 6. Obergeschoss ausgebrochen
Gegen 21:09 Uhr wurde die Feuerwehr Bingen durch die Brandmeldeanlage auf das Feuer in dem Mehrfamilienhaus aufmerksam. Die Fenster der Brandwohnung waren bereits bei Eintreffen der ersten Kräfte gesprungen, das Balkongeländer geschmolzen. Nach ersten Erkenntnissen brach das Feuer in einem Apartment im 6. Obergeschoss des Wohnkomplexes aus. Ein Anwohner berichtet gegenüber BYC-News, dass das Treppenhaus bis zum 10. Stock stark verraucht war. Es ertönten laute schreie durch verzweifelte Anwohner, kurz darauf gab es mehrere Knallgeräusche. Die Brandschäden waren so stark, dass der Balkon der Brandwohung durchgebrannt ist. Durch den Brand und das Löschwasser wurden rund 10 Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen.
Feuer nach 40 Minuten gelöscht
Die ersten Kräfte der Feuerwehr gingen direkt nach dem Eintreffen mit mehreren Trupps unter Atemschutz zum Innenangriff gegen die Flammen über. Berichtet Marco Umlauf, Wehrleiter der Feuerwehr Bingen um 0:30 Uhr gegenüber dieser Onlinezeitung. Parallel wurden die angrenzenden Wohnungen von der Feuerwehr abgesucht und evakuiert. Gegen 21:50 Uhr konnte „Feuer aus“ gemeldet werden. Danach wurden Nachlöscharbeiten und Lüftungsmaßnahmen durchgeführt. Die Feuerwehr prüfte nach dem Brand die stark aufgeheizten Wände, Decken und Böden in der Brandwohnung akribisch mit Wärmebildkameras auf Temperatur. Die Brandschäden reichten bis zum 10. Obergeschoss, die Fassade ist rund um die Brandwohnung mit Ruß bedeckt worden.
Bürgermeister Ulrich Mönch an der Einsatzstelle
Auch der Bürgermeister der Stadt Bingen, Ulrich Mönch war an der Einsatzstelle, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Zudem war der Katastrophenschutz mit Einsatzleitwagen, ein leitender Notarzt und organisatorischer Leiter Rettungsdienst im Einsatz eingebunden. Eine Vielzahl an Feuerwehrkräften sowie die Schnelleinsatzgruppe und 30 Kräfte des DRK und Corneli Rettungsdienstes waren vor Ort. Ob und wie viele Personen bei dem Brand verletzt wurden, ist aktuell noch nicht bekannt.
Hilfsbereitschaft im Wohnkomplex sehr groß
Anwohner, die den Brand bemerkten, klingelten andere Bewohner aus ihren Wohnungen, um diese in Sicherheit zu bringen. Zudem wurde durch unbeteiligte Personen, die nicht im Wohnkomplex in der Stromberger Straße wohnen, Kleiderspenden zur Verfügung gestellt, da viele Personen bei den tiefen Temperaturen ohne Jacke und warmer Kleidung ins Freie geflüchtet waren. Durch den Brand und die Folgen sind einige Wohnungen, die direkt an die Brandwohnung grenzen unbewohnbar. Nachbarn der Betroffenen halfen aus und nahmen die Personen, die nicht in ihre Wohnung zurückkehren konnten, auf.
Einsatzende für die ersten Einsatzkräfte nach 120 Minuten
Gegen 23:10 Uhr konnte ein Großteil der Feuerwehr ihren Einsatz beenden und die Einsatzstelle verlassen. Der Einsatzleiter begutachtete gemeinsam mit den Einsatzkräften der Polizei gegen 00:00 Uhr die Brandwohnung sowie die nebenan liegenden Wohnungen. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Nach Informationen, die BYC-News vorliegen, soll es sich nicht um Brandstiftung handeln. Neben der Feuerwehr Bingen, sowie den umliegenden Feuerwehren mit 80 Kräften, waren der Rettungsdienst und die Polizei im Einsatz. Zur Schadenshöhe konnten noch keine Angaben gemacht werden.
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Verkehrsunfall zwischen Straßenbahn und Auto in Mainz
Wie die Polizei mitteilt, kollidierte am Samstagnachmittag in der Saarstraße eine Straßenbahn mit einem PKW. Eine 80-Jährige Autofahrerin wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Gegen 13:20 Uhr fuhr die 80-Jährige aus Mainz mit ihrem PKW die Saarstraße stadteinwärts und wollte nach rechts Richtung Koblenzer Straße abfahren. Hierbei übersah sie die parallel zur Saarstraße fahrende und den Zubringer zur Koblenzer Straße querende Straßenbahn. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der PKW der 80-Jährigen drehte sich und kam auf der Gegenspur zum Stehen. Der 37 Jahre alte Fahrer der Straßenbahn und die Fahrgäste wurden bei dem Unfall nicht verletzt. Die 80-Jährige stand nach dem Unfall unter Schock und wurde zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Mainzer Krankenhaus verbracht. Für die Dauer der Unfallaufnahme war der Zubringer von der Koblenzer Straße in Richtung Saarstraße rund 90 Minuten lang gesperrt. Es bildete sich ein leichter Rückstau. Am PKW der 80-Jährigen entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Roger Lewentz: Stadt Alzey erhält 391.000 Euro für neue Feuerwehrfahrzeuge
Innenminister Roger Lewentz hat mitgeteilt, dass die Stadt Alzey zwei Bescheide aus dem Förderprogramm für die Feuerwehr in Gesamthöhe von 391.000 Euro erhält. Gefördert werden ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) und eine Drehleiter (DLA (K) 23/12).
Gute Arbeit der Feuerwehr in Alzey weiterführen
„In den vergangenen Monaten haben wir erlebt, wie wichtig und wertvoll die Arbeit des Brand- und Katastrophenschutzes ist. Es ist wichtig, dass die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz gut und modern ausgestattet sind. Mit den beiden neuen Fahrzeugen soll die gute Arbeit der Feuerwehr in Alzey weitergeführt werden“, so Minister Lewentz.
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 verfügt über einen 2000 Liter fassenden Löschwassertank sowie 120 Liter Schaummittel und 12 kg Löschpulver. Pro Minute kann die Feuerlöschkreiselpumpe bis zu 2.000 Liter Wasser fördern. Die vollautomatische Drehleiter ist ein besonders wertvolles Einsatzmittel, denn sie ermöglicht beispielsweise Rettungen aus bis zu 23 Metern Höhe.
Nachdem das Land die Feuerwehren in einer ersten Förderrunde im Februar 2021 mit acht Millionen Euro unterstützen konnte, stellt Innenminister Roger Lewentz in einer zweiten Herbst-/Winterförderrunde einen Bewilligungsrahmen von weiteren 4,9 Millionen Euro für kommunale Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Feuerwehren zur Verfügung.
Insgesamt neun Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
„Das zur Verfügung gestellte Budget soll genutzt werden, um landesweit insgesamt neun Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern sowie 76 Beschaffungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen, wie zum Beispiel Logistikfahrzeugen, die nicht der Brandschutzbekämpfung dienen, zu fördern“, teilte der Minister mit.
In den letzten zehn Jahren hat das Land neben der Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen insbesondere den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen gefördert.
Erneute Corona-Kontrollen in der Landeshauptstadt Mainz
Das Ordnungsamt der Stadt Mainz führte im Zeitraum von Dienstag (7. Dezeber 2021) bis zum Donnerstag (9. Dezember 2021) gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Mainz sowohl in der Innenstadt als auch in einzelnen Vororten, auf dem Weihnachtsmarkt und den Winterzeit-Märkten mehrere Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Corona-Vorschriften durch.
Dabei wurden insgesamt 34 Betriebe überprüft
Hierunter befanden sich 20 Betriebe des Einzelhandels und 14 Gaststättenbetriebe. Es wurden insgesamt über 150 Personen überprüft. In vier Gaststättenbetrieben wurden jeweils mehrere Verstöße gegen die 2G+-Regelungen festgestellt. Die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Bei den Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten konnte festgestellt werden, dass sich die Besucher überwiegend sehr diszipliniert und umsichtig verhalten haben. Auch in Bezug auf den Einzelhandel konnte festgestellt werden, dass die stichprobenartigen Kontrollen durch die Einzelhändler durchgeführt werden; auch durch den Vollzugsdienst konnten bislang keine Verstöße in Bezug auf die Einhaltung der 2G-Regelungen im Einzelhandel festgestellt werden.
Sechs vermutlich illegale Geldspielgeräte sichergestellt
Auf Grund einer Beschwerde eines Bürgers erfolgte im Rahmen der Corona-Kontrollen auch die Kontrolle illegaler Geldspielgeräte zusammen mit Polizei und Steuerfahndung in drei Gaststättenbetrieben in Mainz-Mombach. Insgesamt wurden dabei sechs vermutlich illegale Geräte sichergestellt.
Am Freitag (10. Dezember 2021) wurden gemeinsam mit der Mainzer Mobilität zudem erneut Kontrollen im ÖPNV durchgeführt. Auch in der nächsten Woche und am Wochenende werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsam auf Streife sein und die Einhaltung der Regelungen der 29. CoBeLVO überwachen.
Evakuierung und vier Schwerverletzte in Rüsselsheim
Am Samstagvormittag (11. Dezember 2021) kam es gegen 10:15 Uhr zu einem Großeinsatz von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei in der Grabenstraße in Rüsselsheim. Insgesamt vier Personen wurden schwer verletzt.
Gas war aus einem Kochherd entströmt
Bewohner einer Wohnung im dritten Stock hatten über Schwindel und Atemnot geklagt und daraufhin die Rettungsleitstelle alarmiert. Durch die eintreffende Feuerwehr wurde ein in der Küche der Wohnung betriebener Gasherd als Quelle ausgemacht. Aufgrund bislang noch unbekannter Ursache kam es während des Kochens in der kleinen Wohnung vermutlich zu einer Verdrängung des Luftsauerstoffs. Dabei reicherte sich die Luft immer weiter mit Kohlenmonoxid an. In dem Haus sind insgesamt 106 Personen gemeldet.
Klinik hatte keine Kapazitäten frei
Die Feuerwehr musste aufgrund der kritischen Situation einige Bewohner aus umliegenden Wohnungen evakuieren und hierzu auch einige der Wohnungen öffnen. Die vier Personen einer Familie im Alter von 9 bis 50 Jahren konnten von der Feuerwehr gerettet und in schwer verletztem aber stabilem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert werden. Da das Krankenhaus allerdings keine Kapazitäten mehr frei hatte, wurden die Schwerverletzten in eine Klinik nach Regensburg geflogen.
Die Kriminalpolizei nahm vor Ort die Ermittlungen auf. Ein Verschulden Dritter wird nach jetzigem Stand ausgeschlossen. Eingesetzt waren die Feuerwehr Rüsselsheim mit sechs Fahrzeugen und 20 Einsatzkräften, der Rettungsdienst und die Polizei mit jeweils zwei Wagen und entsprechender Besatzung. Der Einsatz konnte gegen 12:00 Uhr beendet werden.
Sperrung in der Bauhofstraße aufgrund von Baumaßnahmen in Mainz
Zum Verheben von zwei Balkonen muss am Mittwoch, 15.12.2021 in der Bauhofstraße (Höhe Hausnummer 19) zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr jeweils eine Spur pro Fahrtrichtung gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit jeweils einspurig am Baufeld vorbei geführt. Für den Rad- und Fußverkehr wird es keinerlei Beeinträchtigungen geben.
Verwaltungsgericht Mainz: Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben
Bargeld aus Geschäften mit (noch) nicht verbotenen Substanzen dürfe mit Rücksicht auf die Einheit der Rechtsordnung, die ein ausdifferenziertes System zur Drogenregulierung vorsehe, in der Regel nicht sichergestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das Geld wurde auf ein Konto bei der Landesoberkasse eingezahlt
Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel wurde die Wohnung des Antragstellers durchsucht und dabei eine größere Summe Bargeld (rund 35.000 €) beschlagnahmt. Das Geld wurde auf ein Konto bei der Landesoberkasse eingezahlt. Später kam es zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. In der Folgezeit sprach der Antragsgegner die (Anschluss)Sicherstellung des Geldes nach Polizeirecht unter Anordnung des sofortigen Vollzugs aus. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit Widerspruch und einem vorläufigen Rechtsschutzantrag. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Sicherstellungsbescheid wieder her.
Der angegriffene Sicherstellungsbescheid sei offensichtlich rechtswidrig
Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz sehe nur die Sicherstellung von körperlichen Gegenständen wie Bargeld vor. Zur Schließung einer planwidrigen Regelungslücke könne aber auch die Sicherstellung von Buchgeld vorgenommen werden, wenn – wie hier – Bargeld in einem Strafverfahren beschlagnahmt und aus Sicherheitsgründen auf ein Konto eingezahlt und damit in Buchgeld umgewandelt worden sei. Ein anderes Verständnis der Gesetzesregelung stelle eine bloße Förmelei dar.
Der Sicherstellungsbescheid sei hier jedoch deshalb rechtswidrig, weil im Zeitpunkt seines Erlasses nicht von einer gegenwärtigen Gefahr habe ausgegangen werden dürfen, zu deren Abwehr eine solche Maßnahme allein zulässig sei. Zwar könne eine derartige Gefahr bei aus illegalen Drogengeschäften stammenden Geldern häufig angenommen werden, etwa, wenn zu erwarten sei, dass diese unmittelbar wieder für derartige Handlungen eingesetzt werde. Ein solcher Fall sei hier jedoch nicht gegeben. Nach allen zur Verfügung stehenden Erkenntnissen habe der Antragsteller nur mit neuartigen, noch nicht verbotenen psychoaktiven Substanzen Handel getrieben. Nach der Gesetzessystematik des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes seien Stoffe erst dann verboten, wenn sie in die den Gesetzen anliegenden Listen ausdrücklich aufgenommen worden seien. Fehle es daran, liege kein strafbares Verhalten vor, das Gefahrenabwehrmaßnahmen rechtfertige.
Allenfalls bei Kenntnis von der Gefährlichkeit und Vergleichbarkeit der gehandelten Substanzen mit den verbotenen könne dann noch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen werden. Dafür gebe es vorliegend indes keinen Anhalt. Der Antragsteller habe danach einen Anspruch auf (vorläufige) Herausgabe des sichergestellten Geldes.



















































