StartBad KreuznachMit über 100 km/h durch 30er-Zone in Bad Kreuznach

Mit über 100 km/h durch 30er-Zone in Bad Kreuznach

Polizei leitet Strafverfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein

Am Freitagabend (31. Juli 2026) gegen 22:25 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung im Bereich der Gensinger Straße/Viktoriastraße in Bad Kreuznach auf einen schwarzen Mercedes-Benz der E-Klasse aufmerksam. Das Fahrzeug fiel den Beamten zunächst durch einen extrem geringen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Verkehr auf. Trotz fehlender Überholmöglichkeit aufgrund des Verkehrsaufkommens behielt der Fahrer den dichten Abstand über eine längere Strecke bei.

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Raser in Bad Kreuznach gestoppt

Im weiteren Verlauf beschleunigte der 48-jährige Fahrer seinen Mercedes auf der Strecke über die Charles-de-Gaulle-Straße bis in die Waldalgesheimer Straße massiv. In diesem Wohngebiet gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Um den Abstand zum Fahrzeug konstant halten zu können, musste der Streifenwagen auf über 100 km/h beschleunigen. Das Fahrzeug konnte schließlich gestoppt werden.

Nach Rücksprache mit der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft wurde ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) eingeleitet. Zudem wird im weiteren Verfahren die Eignung des 48-Jährigen zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft.

Polizei warnt: Grenze zur Straftat wird häufig unterschätzt

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass dichtes Drängeln und exzessives Schnellfahren keine bloßen Ordnungswidrigkeiten darstellen:

  • Straftatbestand auch ohne zweiten Teilnehmer: Eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise kann bereits den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d StGB erfüllen – auch ohne dass ein weiteres Fahrzeug beteiligt ist.

  • Mögliche Konsequenzen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie unter Umständen die Einziehung des genutzten Fahrzeugs.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich der Gefahren und rechtlichen Folgen rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr bewusst zu sein.