StartBad KreuznachInsolvenz der Kurt Hoffmann GmbH in Bad Kreuznach

Insolvenz der Kurt Hoffmann GmbH in Bad Kreuznach

Unternehmen aus Bad Kreuznach unterliegt gerichtlichen Beschränkungen – Beschluss unter Aktenzeichen 3 IN 138/26 gefasst

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die in der Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach ansässige Gesellschaft (eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 2079) wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Maximilian Spall vertreten. Mit dem gerichtlichen Beschluss ist die freie Verfügungsgewalt der Gesellschaft eingeschränkt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus Bad Kreuznach bestellt.

Insolvenzantragsverfahren Kurt Hoffmann GmbH

    • Datum: 21.07.2026, 12:25 Uhr

    • Ort: Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 138/26)

    • Beteiligte: Kurt Hoffmann GmbH, Rechtsanwalt Ingo Grünewald (vorläufiger Insolvenzverwalter)

    • Gerichtliche Maßnahmen: Anordnung der vorläufigen Vermögensverwaltung, Einrichtung eines Zustimmungsvorbehalts für Verfügungen, Leistungsaufforderung an Drittschuldner gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO

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Zustimmungsvorbehalt und Kontaktdaten der Insolvenzverwaltung

Sämtliche rechtliche Verfügungen der Kurt Hoffmann GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter diesen ausdrücklich zustimmt. Der gerichtlich bestellte Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, führt das Verfahren über seine Kanzlei in der Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach. Für Kontaktaufnahmen und Abstimmungen ist die Kanzlei telefonisch unter 0671/79496-12, per Telefax unter 0671/79496-10 sowie per E-Mail unter tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de erreichbar.

Im Rahmen der vorläufigen Anordnung ergeht zudem die explizite Aufforderung an alle Schuldner der Antragstellerin, ausstehende Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Text des Beschlusses liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Darüber hinaus kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise der Verkündung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist jedoch der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Bad Kreuznach. Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein, den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und soll begründet werden.

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