News aus Ingelheim: Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Punto Porta GmbH hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bingen am Rhein am 09.07.2026 um 08:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das in der Kleinen Hohl 17, 55263 Ingelheim ansässige Unternehmen (eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 47412) wird gesetzlich durch den Geschäftsführer C. Seminerio vertreten. Durch die Anordnung ist die freie Verfügungsgewalt der Gesellschaft über ihr Vermögen eingeschränkt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus Bad Kreuznach bestellt.
Insolvenzantragsverfahren Punto Porta GmbH
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Datum: 09.07.2026, 08:05 Uhr
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Ort: Kleine Hohl 17, 55263 Ingelheim Ortsteil Wackernheim (Amtsgericht Bingen am Rhein, Aktenzeichen: 4 IN 32/26)
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Beteiligte: Punto Porta GmbH, Rechtsanwalt Ingo Grünewald (vorläufiger Insolvenzverwalter)
- Gegenstand der Punto Porta GmbH: Der Verkauf und die Montage von Haustüren, Innentüren sowie die Planung und Gestaltung von Innenräumen.
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Zustimmungsvorbehalt und Vertretung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
Sämtliche rechtliche Verfügungen der Punto Porta GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter diesen ausdrücklich zustimmt. Der bestellte Verwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, führt das Verfahren über seine Kanzlei in der Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach. Für Nachfragen und administrative Abstimmungen ist die Kanzlei telefonisch unter 0671/794960, per Telefax unter 0671/7949610 sowie per E-Mail unter badkreuznach@tbs-insolvenzverwalter.de erreichbar.
Im Zuge der vorläufigen Anordnung ergeht zudem der ausdrückliche Hinweis an alle Schuldner der Antragstellerin, ausstehende Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter strenger Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Text des Beschlusses liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen zur Insolvenz „Punto Porta GmbH“ in Wackernheim
Gegen die Anordnung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Darüber hinaus kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise mit der Verkündung der Entscheidung. Wenn die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem genannten Gericht eingelegt oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Amtsgericht Bingen am Rhein maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein, die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und soll begründet werden.





