Über das Vermögen der SILBER Straßenbau GmbH mit Sitz im Notgottesweg 4 in 55559 Bretzenheim ist vom Amtsgericht Bad Kreuznach offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Beschluss des Insolvenzgerichts erging am 9. September 2026 um 17:44 Uhr unter dem Aktenzeichen 3 IN 158/26. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22280 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer A. Gümüs vertreten. Der Beschluss markiert den offiziellen Beginn einer umfassenden Abwicklung und Prüfung im Rahmen der Insolvenz in Bretzenheim.
Insolvenzverwalter der Silber Straßenbau GmbH
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Normen Zerfaß aus Bad Kreuznach in der Lessingstraße 56 bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung sowie die Regelung der Vermögensverhältnisse des Baugewerbebetriebs. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass Personen oder Unternehmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der SILBER Straßenbau GmbH haben, Zahlungen oder Leistungen ab sofort nicht mehr an die Schuldnerin leisten dürfen. Sämtliche Zuwendungen sind ausschließlich an den eingesetzten Insolvenzverwalter zu richten.
Wichtige Fristen und Vorgaben für Gläubiger
Für die Gläubiger des Unternehmens gelten ab sofort feste Fristen zur Wahrung ihrer finanziellen Ansprüche. Sämtliche Insolvenzforderungen nach Paragraph 38 der Insolvenzordnung müssen bis spätestens zum 17. November 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zudem sind Gläubiger verpflichtet, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch genommen werden. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Prüfungstermin und Einsicht in die Insolvenztabelle
Das Verfahren wird im schriftlichen Wege durchgeführt. Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, hat das Amtsgericht den 10. Dezember 2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin kann die Insolvenztabelle von den Gläubigern auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach jeweils werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Wollen Gläubiger Widerspruch gegen die Feststellung einer Forderung einlegen, muss dieser schriftlich erfolgen und konkret benennen, inwieweit sich der Einwand gegen Grund, Betrag oder Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gelten nicht bestrittene Forderungen automatisch als festgestellt.








