StartMainzInsolvenz der Wooden Deutschland GmbH in Mainz eröffnet

Insolvenz der Wooden Deutschland GmbH in Mainz eröffnet

Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf zum Insolvenzverwalter bestellt – Gläubiger aufgerufen, Forderungen anzumelden

Über das Vermögen der wooden Deutschland GmbH ist am Montag, den 7. September 2026, um 16:00 Uhr offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies entschied das Amtsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 280 IN 157/26. Das Unternehmen mit Sitz in der Flugplatzstraße 31 in 55126 Mainz (HRB 51840) wird durch den Liquidator A. Herle vertreten.

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Bestellung des Insolvenzverwalters der Wooden Deutschland GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf bestellt. Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, die Korrespondenz und Ansprüche über die beauftragte Kanzlei abzuwickeln:

Adresse: c/o Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz
Telefon: 06131-626080
Telefax: 06131-6260813
E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de

Personen oder Unternehmen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Wichtige Fristen für Gläubiger und Prüfungsstichtag

Die Gläubiger der Gesellschaft sind aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis spätestens zum 9. November 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sind Rechnungen, Urkunden und sonstige Belege beizufügen. Zudem müssen dem Verwalter etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unverzüglich mitgeteilt werden.

Das Insolvenzgericht führt das Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren durch. Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 7. Dezember 2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge (unter anderem zur Person des Verwalters, zur Verwertung der Insolvenzmasse oder zur Fortführung bzw. Stilllegung des Unternehmens) schriftlich beim Amtsgericht Mainz eingegangen sein. Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen liegen nach Ablauf der Anmeldefrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.