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Insolvenz der Krusius Fußböden GmbH aus Budenheim

Amtsgericht Mainz bestellt Rechtsanwalt Bardo Sigwart zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Im Zuge des Antragsverfahrens zur Insolvenz der Krusius Fußböden GmbH hat das Amtsgericht Mainz am Dienstag, den 8. September 2026, um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 280 IN 181/26 geführt. Das in der Hechtenkaute 3 in 55257 Budenheim ansässige Unternehmen (HRB 7465) wird durch den Geschäftsführer M. Breier vertreten. Ab sofort sind Rechtsgeschäfte und Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam.

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Bestallung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Krusius Fußböden GmbH

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Bardo Sigwart bestellt. Die Kontaktdaten der Kanzlei für Gläubiger und Geschäftspartner lauten:

Adresse: Ahornweg 12, 55218 Ingelheim
Telefon: 06132/88949
Telefax: 06132/896498
E-Mail: info@sigwart-kollegen.de

Schuldner des Budenheimer Betriebs werden aufgefordert, Leistungen und Zahlungen ab sofort nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Gerichtsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden.

Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Gerichtsbeschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz (Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz) einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich der internationalen Zuständigkeit gemäß Verordnung (EU) 2015/848 steht dieses Beschwerderecht auch den Gläubigern zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung satisfy- bzw. Veröffentlichung der Entscheidung.