StartÜberregionalBundeskabinett beschließt historische BND-Reform

Bundeskabinett beschließt historische BND-Reform

Der Bundesnachrichtendienst darf künftig aktive Cyber-Gegenangriffe durchführen

Das Bundeskabinett hat einen weitreichenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste grundlegend neu ordnet. Angesichts wachsender Bedrohungen durch hybride Kriegsführung, Spionage und Cyberangriffe sollen der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen.

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Aktive Abwehr: BND erhält Befugnis zu Cyber-Gegenangriffen

Kernstück der gesetzlichen Neuausrichtung ist die Erlaubnis zur sogenannten „aktiven Abwehr“ im digitalen Raum. Während die deutsche Gesetzgebung bislang eine strikte Trennung zwischen reiner Aufklärung und operativen Eingriffen vorsah, dürfen die Dienste bei laufenden Cyber- oder Desinformationsattacken künftig gezielt gegensteuern.

So erhält der BND in eng gesteckten Grenzen die Befugnis, die IT-Infrastruktur fremder Mächte während eines Cyberangriffs auf deutsche Stellen zu manipulieren oder lahmzulegen („Hackback“). Sicherheitskreise werten die Maßnahme als zwingend notwendigen Schritt, um der veränderten Sicherheitslage und der Bedrohung durch ausländische Akteure wirksam zu begegnen.

Neue Befugnisse bei Online-Durchsuchungen und Datenabgleich

Neben aktiven Eingriffen verankert der Entwurf weitere moderne Ermittlungsinstrumente. Unter anderem werden verdeckte Online-Durchsuchungen rechtlich präzisiert. Auch der Abgleich biometrischer Daten mit Informationen aus dem Internet sowie der Einsatz KI-gestützter Analysesoftware werden den Nachrichtendiensten explizit gestattet.

Zugleich setzt das Gesetz Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, das Nachbesserungen bei der Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung verlangt hatte. Die Vorabkontrolle und die datenschutzrechtliche Überwachung besonders intensiver Maßnahmen werden zentral beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt, der mit erfahrenen Juristinnen und Juristen besetzt ist.

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Fünf-Jahres-Grenze für Verdachtsfälle

Eine wesentliche Neuerung betrifft auch das Verfahren bei der Beobachtung von Organisationen durch den Verfassungsschutz. Die Bearbeitung als extremistischer Verdachtsfall wird künftig auf maximal fünf Jahre befristet. Hat sich der Verdacht bis dahin nicht erhärtet, muss die Beobachtung in der Regel eingestellt werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesinnenministeriums möglich.

Kritik von Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen

Der Gesetzentwurf stößt in der Öffentlichkeit und Politik auf geteilte Reaktionen. Während Regierungsvertreter die Reform als längst überfälligen Schritt zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit bezeichnen, äußern Bürgerrechtler erhebliche Bedenken. Kritisiert wird vor allem, dass Maßnahmen wie der Einsatz von Staatstrojanern und die Zuspitzung von Cyber-Aktionen tief in Grundrechte eingreifen. Zudem fordern Oppositionspolitiker eine noch stärkere parlamentarische Kontrolle der neu geschaffenen Exekutivbefugnisse.

Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren im Bundestag.